Skull hat geschrieben:(12 Jan 2021, 23:01)
Nö.
Gesetzliches Zahlungsmittel ist gesetzliches Zahlungsmittel.
Dein Tausch in/mit Bitcoin ist da was anderes. Hast Du schon mal ein Geschäft in Bitcoin rückabgewickelt ?
Falls Nein...mache Dich mal schlau.
mfg
Ich denke auch, dass der Wert in gesetzlichem Zahlungsmittel relevant wäre. Wenn man Glück hat, ist der Wert des gesetzlichen Zahlungsmittel zum Zeitpunkt der Rückabwicklung gesunken. Bei relativ kleinen Inflationswerte aber irrelevant. Rechnet man gegen einen Konsumwarenkorb, macht das nicht viel aus. Rechnet man die Inflation gegen Aktien oder Immobilien wird es schon mehr, aber bei wenigen Tagen auch egal.
Bei der Steuer rechnet man übrigens auch so. Beispiel: Ich kauf 1btc zu 1000€. Dann steigt der Wert auf 10 000€. Ich transferiere den btc auf eine Börse und kauf mir davon 20 Ether. Nun muss man in Euro rechnen und hat 9000€ zu versteuerndes Einkommen erzielt. Die Ether hat man dann für 500€ pro Stück gekauft.
An manchen Orten (zb. einen Kanton in der Schweiz) kann man die Steuern in Bitcoin abführen, aber was zählt ist der Gegenwert in CHF zum Zeitpunkt des Bezahlen. Genaugenommen ist das Bezahlen an das Finanzamt mit BTC auch wieder ein steuerrelevanter Vorgang, aber erst für das nächste Jahr
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.