Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Jun 2018, 10:21)
Welches Extrembeispiel? Mir geht es hier die ganze Zeit darum, dass Schwerstkriminelle wie Mörder oder Vergewaltiger von Kindern ihre Taten nicht noch einmal verüben können, ich erwarte vom Staat, dass er seine wehrlosen Bürger vor solchen Subjekten beschützt. Und das macht er eben nicht, wie man in den letzten Wochen sehr oft beobachten konnte, Christian L. war ja auch schon einschlägig "polizeibekannt" und vorbestraft.
Der Staat Deutschland schützt seine Bürger sehr wohl vor sogenannten gemeingefährlichen Tätern mit dem Mittel der Sicherungsverwahrung.
Es gibt unzählige Fälle von Verwahrungen, die bei jeder Prüfung mit dem Ergebnis weiteren Weggeschlossenbleibens enden. Informieren Sie sich
bitte zu dem Thema etwas sorgfältiger, bevor sie hier etwas zu pauschal grundgesetzlich sehr bedenkliche, und etwas pauschale Falkengesänge
anstimmen. Emotional kann ich es ja verstehen, dass Sie Kindsmissbrauch, Vergewaltigung und Mord sehr aufwühlen. Mich auch, auch wenn Sie mir
das möglicherweise nicht glauben. Aber Sie sollten auch bedenken, dass die Rückfallquote bzw. die psychiatrische Behandlung, teils auch präventive,
auch bei pädophil veranlagten Tätern erheblich sinkt bzw. Rückfalltaten verhindert.
Unstrittig gibt es auch Fälle, zu denen vermutlich dieser Täter des vorliegenden Falles gehört, bei denen keine Chance auf Heilung bzw.
Eindämmung verbrecherischen und triebgesteuerten Handelns führt und Wiederholungsgefahr besteht.
Im übrigen beginnt der Prozess gerade und in bin fast sicher, dass die Gerichte in diesem Fall Sicherungsverwahrung in Betracht ziehen
bzw. diese anordnen.
Was den Schutz der Bürger angeht, hier explizit das Kind, das heute 9 Jahre alt ist, hätten sowohl Justiz als auch zuständige Behörden
wie das Jugendamt diesen Schutz ganz leicht sicherstellen können, ohne das dieser Täter in Sicherungsverwahrung gewesen wäre.
Es ist leider auch so, das bestehende Gesetzeslagen und rechtliche Rahmenbedingungen mitunter völlig ausreichend wären in unserem Land,
wenn sie denn nur richtig und besonders in dringenden Fällen auch konsequent angewandt würden.
Aber es gibt auch den menschlichen Faktor, sowohl auf Verbrechensseite als auch der Seite des Gesetzes.
Und noch was: Wenn Sie das Buch des Profilers Dr. Thomas Müller gelesen haben, werden Sie bestimmt nicht zu den Gegnern
lebenslanger Sicherungsverwahrung gehören, egal wie oft diese erneut geprüft werden muss, mit dem hoffentlichen Ergebnis,
das diese Menschen nie wieder in Freiheit gelangen können, weil sie unglaublich intelligent, gefährlich, teils anders als normale
Menschen absolut gefühlskalt gegenüber Leid und Schmerz anderer sind und einfach Lust und Verlangen haben, andere Leute
umzubringen. Um ihre Gewalt- und Allmachtsphantasien ohne jede Hemmschwelle ausleben zu können.
Und wie hier schon angeklungen ist, selbst wenn Ihr Wunsch erfüllt würde, und Ersttäter, die ein Verbrechen wie Kindsmissbrauch,
Vergewaltigung oder Mord begehen, automatisch nach Verbüßung ihrer Strafe für das Verbrechen automatisch und für immer
in Sicherungsverwahrung kämen, verhindern würde er diese Verbrechen nicht. Siehe hierzu auch die Hinweise zu der wenig
wirksamen - präventiven - Abschreckung, die z.B. Todesstrafe hat. Generell geht ein Gesetzesbrecher nämlich ersteinmal davon
aus, dass er nicht erwischt wird. Er denkt nämlich nicht so: "Ich mache das jetzt mal, weil ich im Falle des Erwischtwerdens keine
Sicherungsverwahrung bekomme…oder eine milde Strafe".