Wieder: Nein. Bei einem Fall von Totschlag muss das Opfer keinerlei Fehlverhalten begangen haben. Es geht allein um die Motive des Täters. Körperverletzung mit Todesfolge ist jetzt wieder ein ganz anderes Thema. Dabei fehlt die Tötungsabsicht. Totschlag ist eine Tat, bei der ganz klar der Vorsatz existieren muss, einen Menschen zu töten. Nur eben ohne die erwähnten Mordmerkmale. Aber wir verzetteln uns hier...sünnerklaas hat geschrieben:(24 Sep 2021, 13:57)
Bei Totschlag wird dem Getöteten von Gericht eine (erhebliche) Mitschuld zugewiesen. Etwa indem er nachweislich den Täter massiv misshandelt, terrorisiert und drangsaliert und damit zum Wahnsinn getrieben hat. Dem Getöteten hätte klar sein müssen, dass sein Verhalten bei den von ihm Drangsalierten zu unkontrollierbaren Gegenreaktionen führen kann und dass das, was er da macht Straftaten sind. Deshalb kommt es ja durchaus vor, dass es bei Tötungsdelikten Bewährungsstrafen verhängt werden und eine Tötung nicht einmal als Totschlag, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge eingestuft wird.
Bezogen auf den hier diskutierten Fall: Meiner Ansicht nach war das ein kaltblütig geplanter Mord. Ich halte es aber für durchaus möglich, dass der Richter die Angelegenheit aufgrund der psychischen Struktur des Täters als Totschlag einstufen wird. Für die Strafzumessung ist das kaum erheblich.
Das sehe ich genauso. Der Täter wird den Rest seines Lebens in einem recht kleinen Raum verbringen. Das ist auch gut so.Der Tankwart konnte sogar zuerst davon ausgehen, dass der Täter nun die Vorgaben, nämlich MNS zu tragen, einhalten würde. Der Täter kam ja mit MNS in den Verkaufsraum. Der Tankwart war insofern auch noch arglos.
Da dürfte also mit ziemlicher Sicherheit die besondere Schwere der Schuld festgestellt und vermutlich zusätzlich Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Das sind dann 25 bis 30 Jahre Haft - mindestens.