Straftaten im Ausland

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Tom Bombadil
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Straftaten im Ausland

Beitrag von Tom Bombadil »

Ausgehend von diesem Fall: https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 1#p5068321 stellte sich mir die Frage, wie es möglich sein kann, dass Straftaten, die im Ausland begangen wurden, im Inland verfolgt werden.

Müssten solche Taten nicht dort verfolgt werden, wo sie begangen werden? Beim o.g. Fall handelt es sich ja auch nicht um irgendeinen Bananenstaat, sondern um ein britisches Überseegebiet, es stünde also ein rechtsstaatliches Prozedere zur Verfügung.

Zudem sehe ich in dem Fall noch einige Besonderheiten. Boateng ist sehr bekannt und hat viel Geld, es gibt schon länger Probleme mit der Ex-Freundin, was das Aufenthaltsbestimmungsrecht der gemeinsamen Kinder angeht, angeblich gab es schon mehrere Vorfälle von Körperverletzung. Warum hat die Frau ihn erst in Deutschland angezeigt und nicht direkt vor Ort? Oder wurde die Anzeige vor Ort nicht weiter verfolgt, was dann zur Anzeige in Deutschland führte?

Kennt sich da jemand aus?
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yogi61
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Re: Straftaten im Ausland

Beitrag von yogi61 »

Vielleicht war sie ganz einfach unsicher und wollte nicht zur Justiz der Turks- und Caicosinseln und deren Polizei gehen. Ich kenne die Dame gar nicht, vielleicht spricht sie nicht ausreichend die englische Sprache?
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Tom Bombadil
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Re: Straftaten im Ausland

Beitrag von Tom Bombadil »

Ja, über deren Beweggründe können wir nur spekulieren. Mir geht es aber eher um den Grundsatz, ob man sich einfach so aussuchen kann, wo man jemand anzeigt oder ob es da eine internationale Regelung gibt. Jeder Rechtsstaat hat doch ein Interesse daran, Straftaten, die auf seinem Staatsgebiet verübt wurden, selber zu ahnden.
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yogi61
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Re: Straftaten im Ausland

Beitrag von yogi61 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 Sep 2021, 10:10)

Ja, über deren Beweggründe können wir nur spekulieren. Mir geht es aber eher um den Grundsatz, ob man sich einfach so aussuchen kann, wo man jemand anzeigt oder ob es da eine internationale Regelung gibt. Jeder Rechtsstaat hat doch ein Interesse daran, Straftaten, die auf seinem Staatsgebiet verübt wurden, selber zu ahnden.
Das habe ich jetzt mal gefunden.
(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.

(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter
1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder
2. zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist.
https://dejure.org/gesetze/StGB/7.html
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Tom Bombadil
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Re: Straftaten im Ausland

Beitrag von Tom Bombadil »

Danke :thumbup:
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