Der Täter war in dem Pimm-Post-Fall 3 Wochen vorher der Polizei bekannt. Sogar mit Geständnis. Bei der Hausdurchsuchung wurde das Haus der Ex-Frau durchsucht. Theoretisch könnte auch diese Person das Wort geschrieben haben. Oder die Kinder. Oder ein Bekannter oder Verwandter.Nightrain hat geschrieben:(11 Sep 2021, 15:14)
Also möchtest du, dass bei Online Beleidigungen Täter nicht ermittelt werden oder dass es einen Klarnamenzwang gibt?
Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
In wie weit muß die Polizei überhaupt eine derartige Durchsuchung durchführen? Kann der verantwortliche Polizeichef nicht sagen, unsere Leute haben wichtigeres zu tun, wie "echte" Verbrecher zu jagen, als Hausdurchsuchungen für eine Tat, bei der keine Beweismittel zu finden sein dürften, zu unternehmen?
Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Was für ein Geständnis denn?Adam Smith hat geschrieben:(11 Sep 2021, 15:19)
Der Täter war in dem Pimm-Post-Fall 3 Wochen vorher der Polizei bekannt. Sogar mit Geständnis. Bei der Hausdurchsuchung wurde das Haus der Ex-Frau durchsucht. Theoretisch könnte auch diese Person das Wort geschrieben haben. Oder die Kinder. Oder ein Bekannter oder Verwandter.
Ja wenn es eben mehrere Personen waren, dann beschlagnahmt man das benutzte Endgerät. Es ist immer möglich, dass es ein passwort- oder biometriegeschütztes Gerät war. Im Indizienprozess kann das schon wertvoll sein.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Der Täter hat zugegeben das Wort geschrieben zu haben.
Und falls nun mehreren Personen das Passwort bekannt war oder sich einfach jeder probemlos an dem Ort in Twitter einloggen konnte, weil das Passwort lokal gespeichert war?Ja wenn es eben mehrere Personen waren, dann beschlagnahmt man das benutzte Endgerät. Es ist immer möglich, dass es ein passwort- oder biometriegeschütztes Gerät war. Im Indizienprozess kann das schon wertvoll sein.
Das ist Kapitalismus:
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Sind das neue Informationen? Der taz Artikel suggeriert zwar, dass er bei der Polizei kooperativ war aber im Text steht dann nur die übliche Masche: zugeben den Account eingerichtet zu haben aber nicht zugeben die Nachricht gesendet zu haben...Adam Smith hat geschrieben:(11 Sep 2021, 19:02)
Der Täter hat zugegeben das Wort geschrieben zu haben.
Genau dafür sind Ermittlungen und die Beschlagnahme da...Adam Smith hat geschrieben:(11 Sep 2021, 19:02)
Und falls nun mehreren Personen das Passwort bekannt war oder sich einfach jeder probemlos an dem Ort in Twitter einloggen konnte, weil das Passwort lokal gespeichert war?
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