Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
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Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Unter welchen Umständen sind in Deutschland Hausdurchsuchungen zulässig? Nur wenn Gefahr im Verzug ist oder wenn man gute Indizien hat, daß der Bewohner eine Straftat durchgeführt hat? Wieso sind dann, wie auf https://web.de/magazine/politik/pimmelg ... e-36158430 zu lesen sind, in Hamburg (nur dort?) Hausdurchsuchungen wegen Online-Beleidigungen möglich? Sind die Regeln für die Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen in Deutschland einheitlich?
Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Das entscheidet jeder Richter - für sich. Wenn er einen guten Grund sieht - dann gibts Besuch. Aber auch das Finanzamt und viele Andere können sich selbst "Scheine" ausstellen. Ja sogar das Haus//Wohnung aufbrechen - auch wenn der "Klient" dort garnicht wohnt.
Man kann dem widersprechen - aber da der "Besuch" dann da war - geht der Geist nicht in die Flasche zurück.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Du kannst wegen jedem Kram ne Durchsuchung an der Backe haben. Art.13GG ist das Papier nicht wert, auf dem er steht.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Das gab es ja schon mal, mein Bürgermeister Müller hat diese Übung auch durchgeführt.
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 09811.html
In diesem Fall wurde später die Unrechtmäßigkeit festgestellt.
Diese Hausdurchsuchung war illegal.
Ich würde stark bezweifeln das "Pimmel" eine Hausdurchsuchung rechtfertigt, was wir noch nicht wissen, ob Herr Grote hinter der Veranlassung steckt,
oder ob es sich die Behörde selbstständig darum gekümmert hat.
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 09811.html
In diesem Fall wurde später die Unrechtmäßigkeit festgestellt.
Diese Hausdurchsuchung war illegal.
Ich würde stark bezweifeln das "Pimmel" eine Hausdurchsuchung rechtfertigt, was wir noch nicht wissen, ob Herr Grote hinter der Veranlassung steckt,
oder ob es sich die Behörde selbstständig darum gekümmert hat.
- sünnerklaas
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Ich frage mich ja, wozu man da ein Hausdurchsuchung braucht. Die mutmaßliche Straftat wurde im Internet begangen. Folglich muss man dort die Beweise sicherstellen, denn nur dort sind sie zu finden. Oder glaubt man, der mutmaßliche Täter hätte die Beleidigung auf einen Zettel geschrieben und den dann in den Rechner oder das Smartphone gesteckt? Möglich wäre so eine Denke. Schließlich ist das Internet in manchen Kreisen immer noch absolutes Neuland.Aldemarin hat geschrieben:(09 Sep 2021, 18:21)
Unter welchen Umständen sind in Deutschland Hausdurchsuchungen zulässig? Nur wenn Gefahr im Verzug ist oder wenn man gute Indizien hat, daß der Bewohner eine Straftat durchgeführt hat? Wieso sind dann, wie auf https://web.de/magazine/politik/pimmelg ... e-36158430 zu lesen sind, in Hamburg (nur dort?) Hausdurchsuchungen wegen Online-Beleidigungen möglich? Sind die Regeln für die Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen in Deutschland einheitlich?
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Im Grunde kann alles einen Grund für eine Hausdurchsuchung darstellen. Auch wenn sich jemand nur beleidigt fühlt. Auch dürfte es vermutlich den umgekehrten Fall geben. Schwere Straftat und keine Hausdurchsuchung.
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Woher soll die Polizei denn WISSEN - dass Dein Staubsaugerrohr KEIN sMG ist....Der Nachbar hats (sMG) GENAU GESEHEN !!Adam Smith hat geschrieben:(09 Sep 2021, 19:18)
Im Grunde kann alles einen Grund für eine Hausdurchsuchung darstellen. Auch wenn sich jemand nur beleidigt fühlt. Auch dürfte es vermutlich den umgekehrten Fall geben. Schwere Straftat und keine Hausdurchsuchung.
...und da gehen 100 Schwarzarbeiter ein und aus... - und im Keller sind Mädels angekettet... - und Du siehst dem gesuchten Mörder aus dem TV soooo ähnlich.
Ein paar Neider finden sich immer.
Das hört aber sofort auf - wenn man unter Mordverdacht steht - und "Nur" nichts nachweisbar ist.
Mein Ehemaliger Chef hatte sogar eine Rechtsanwaltskanzlei hinter einem Zeitungsverlag//Journalistenbüro gegründet... hilft auch nichts.
Taschentuch....Kondome...Brieftasche.....und den Ausweis aus der Jackentasche gaaaaaaanz laaaaaangsam - unter vorheriger Ansage herausnehmen.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Also - JEDER ARD Fernsehzuschauer kennt das.....der Täter baut so eine Art "Altar" auf...in der Mitte das Bild des Gegners und ringsum die TATEN... extra ausgedruckt und am Rand angezündet. Jaaaaaa ...sünnerklaas hat geschrieben:(09 Sep 2021, 19:15)
Ich frage mich ja, wozu man da ein Hausdurchsuchung braucht. Die mutmaßliche Straftat wurde im Internet begangen. Folglich muss man dort die Beweise sicherstellen, denn nur dort sind sie zu finden. Oder glaubt man, der mutmaßliche Täter hätte die Beleidigung auf einen Zettel geschrieben und den dann in den Rechner oder das Smartphone gesteckt? Möglich wäre so eine Denke. Schließlich ist das Internet in manchen Kreisen immer noch absolutes Neuland.
Garniert mit ein paar StalkerFotos.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
@Teeernte:
Welche Andere sind das konkret?Aber auch das Finanzamt und viele Andere können sich selbst "Scheine" ausstellen
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Die Polizei wollte ermitteln, wer alles Pimm gepostet haben könnte. Theoretisch kann das ein jeder getan haben der Zugang zur Wohnung hatte und das Passwort kennt. So was sollte bekannt sein. Zumal eine Person sich zu der Tat vor der Hausdurchsuchung bereits bekannt hat. Aus irgendeinem Grund glaubt die Polizei das Geständnis aber nicht.Teeernte hat geschrieben:(09 Sep 2021, 20:05)
Also - JEDER ARD Fernsehzuschauer kennt das.....der Täter baut so eine Art "Altar" auf...in der Mitte das Bild des Gegners und ringsum die TATEN... extra ausgedruckt und am Rand angezündet. Jaaaaaa ...
Garniert mit ein paar StalkerFotos.
https://m-faz-net.cdn.ampproject.org/v/ ... 28303.htmlZiel der Aktion, die bereits am Mittwochmorgen stattfand, sei es gewesen, festzustellen, wer Zugriff auf den Twitter-Account hat, auf dem die Beleidigung veröffentlicht wurde.
Es müssen wichtige Gründe dafür vorliegen. Sehr wichtige Gründe.
https://www.express.de/koeln/koeln-staa ... izei-73409Als wir die ersten Briefe von den Behörden erhalten hatten, waren wir schon stutzig geworden. Das Geburtsdatum und der Name des Angeklagten und die des Mannes, der meine Frau angegriffen hatte, konnten nicht übereinstimmen. Der Mann, der angeklagt wurde, war mindestens 20 Jahre älter, als der eigentliche Schläger. Das haben wir der Polizei mehrfach, auch unter Eidesstatt und Beilage von Fotos, mitgeteilt. Leider wurden unsere Hinweise nicht berücksichtigt.“
Was könnte der Grund der Polizei sein, dass das Geständnis angezweifelt wird? Wer könnte noch Pimm gepostet haben? Abgesehen von mir. Wer ist der wahre Täter in dem Fall?
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Mögliche Verdächtige. Schon mal die Ex-Freundin.
Frauen verwenden Pimm aber ungern. Da 6 Personen an der Hausdurchsuchung beteiligt waren, dürfte die Polizei ausreichend Fingerabdrücke und DNA Spuren von Gegenständen genommen haben. Verhöre werden folgen.
https://www-heise-de.cdn.ampproject.org ... 88373.htmlDas Problem: Der Betreiber des Accounts – Marlon P. – wohnt gar nicht mehr in der Wohnung, wie er der Tageszeitung "taz" sagt. Verschlafen geöffnet habe dessen Ex-Freundin Mara K. "Eine Polizistin rammte sofort einen Fuß in den Spalt und fragte, wie viele Personen sich in der Wohnung aufhielten", sagt sie der Zeitung. Dann hätten sie alle Räume durchsucht.
Frauen verwenden Pimm aber ungern. Da 6 Personen an der Hausdurchsuchung beteiligt waren, dürfte die Polizei ausreichend Fingerabdrücke und DNA Spuren von Gegenständen genommen haben. Verhöre werden folgen.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Schwachsinn wie dieser hier ist der Grund weshalb der Beleidigungsparagraph weg sollte. Ich meine, ernsthaft... im Internet "Pimmel" genannt zu werden.. darauf auch nur zu reagieren ist hochgradig kindisch.
Ups, werde ich jetzt auch vom SEK abgeholt, weil ich impliziere, dass sich da Mancher kindisch verhält und das ja auch kein Kompliment ist?
Wenn Kinder auf dem Schulhof ein dickeres Fell als erwachsene Männer und Frauen haben, dann läuft da echt was falsch.
Ups, werde ich jetzt auch vom SEK abgeholt, weil ich impliziere, dass sich da Mancher kindisch verhält und das ja auch kein Kompliment ist?
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Nicht irgendeiner.TzeentchsSockpuppet hat geschrieben:(10 Sep 2021, 08:52)
Ups, werde ich jetzt auch vom SEK abgeholt, weil ich impliziere, dass sich da Mancher kindisch verhält
https://www.t-online.de/region/hamburg/ ... recht.html
Der Mann sieht sich im Recht.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
DNA ?? Finger ? Never ever. Das kostet (RICHTIG) Geld. Man wollte doch nur die Leute erschrecken.Adam Smith hat geschrieben:(10 Sep 2021, 08:06)
Mögliche Verdächtige. Schon mal die Ex-Freundin.
https://www-heise-de.cdn.ampproject.org ... 88373.html
Frauen verwenden Pimm aber ungern. Da 6 Personen an der Hausdurchsuchung beteiligt waren, dürfte die Polizei ausreichend Fingerabdrücke und DNA Spuren von Gegenständen genommen haben. Verhöre werden folgen.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Hier spielt Geld keine Rolle. Ganz anders in anderen Fällen.Teeernte hat geschrieben:(10 Sep 2021, 09:04)
DNA ?? Finger ? Never ever. Das kostet (RICHTIG) Geld. Man wollte doch nur die Leute erschrecken.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/di ... _id=498513Sie wendet sich an die deutsche und die Schweizer Polizei. Doch für Ermittlungen gegen Cyberstalking erscheint der Tatort Internet als unüberwindbare Hürde.
„Es kann nicht sein, dass ein Polizist mir am Telefon sagt: Das Internet ist ein rechtsfreier Raum und mir empfiehlt, ich soll doch bitte untertauchen. Nein, ich habe nichts getan. Wie kann die Erwartung an mich gestellt werden, ich muss was ändern, ich habe nichts getan“, erzählt sie.
Das ist Deutschland.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Well, guess I'm fucked.Adam Smith hat geschrieben:Nicht irgendeiner
https://www.t-online.de/region/hamburg/ ... recht.html
Der Mann sieht sich im Recht.
Wie kann dieser Mann sich noch im Spiegel anschauen, nachdem er allen Ernstes "Pimmel" als "strafbare Hass- oder Beleidigungstat" bezeichnet.strafbare Hass- und Beleidigungstaten
Grund-fucking-gütiger...
Mein 8 jähriger Neffe hat mich auch mal als "Aaschkopp" bezeichnet, nachdem ich ihm verboten hatte mit nem Steakmesser zu spielen. Ist auch noch nicht verjährt.
Anzeige ist raus.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Guter Einwand, die Frage ist nur zieht man da eine Grenzlinie, oder lässt man den "Irrsinn" freien lauf.TzeentchsSockpuppet hat geschrieben:(10 Sep 2021, 08:52)
Schwachsinn wie dieser hier ist der Grund weshalb der Beleidigungsparagraph weg sollte. Ich meine, ernsthaft... im Internet "Pimmel" genannt zu werden.. darauf auch nur zu reagieren ist hochgradig kindisch.
Ups, werde ich jetzt auch vom SEK abgeholt, weil ich impliziere, dass sich da Mancher kindisch verhält und das ja auch kein Kompliment ist?
Wenn Kinder auf dem Schulhof ein dickeres Fell als erwachsene Männer und Frauen haben, dann läuft da echt was falsch.
Wenns nur nach mir ginge, könnte man den abschaffen, denn ich fühle mich,von einem Wildfremden, selten bis gar nie beleidigt .
Trotzdem habe ich meine Bedenken, das Internet einfach so machen zu lassen, denn die Beeinflussung von Personen ist doch recht groß , wenn man wissenschaftliche Studien darüber glauben schenken mag und dies fängt ja heutzutage schon sehr früh an.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Ich sage mal, dass er eine Person des öffentlichen Lebens ist, die sowas aushalten muss. Folgt man der Rechtsprechung in einem anderen Fall, der deutlich weniger harmlos warrelativ hat geschrieben:(10 Sep 2021, 09:23)
Guter Einwand, die Frage ist nur zieht man da eine Grenzlinie, oder lässt man den "Irrsinn" freien lauf.
Wenns nur nach mir ginge, könnte man den abschaffen, denn ich fühle mich,von einem Wildfremden, selten bis gar nie beleidigt .
Trotzdem habe ich meine Bedenken, das Internet einfach so machen zu lassen, denn die Beeinflussung von Personen ist doch recht groß , wenn man wissenschaftliche Studien darüber glauben schenken mag und dies fängt ja heutzutage schon sehr früh an.
https://www.cicero.de/innenpolitik/rena ... gsfreiheit
Was jetzt nicht heißt, dass ich das grundsätzlich für richtig halte. Aber man kann durchaus vermuten, dass die schweren Geschütze nur deshalb aufgefahren wurden weil es sich bei dem Beleidigten um den Dienstherrn der Hamburger Polizei handelt. Denn Beleidigung ist immer noch ein Antragsdelikt, dass ohne Antrag des Beleidigten gar nicht verfolgt wird. Von sich aus ist die Staatsanwaltschaft hier sicherlich nicht tätig worden.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Die Grenze sollte zwischen langfristiger Belästigung, Stalking, Hetzkampangen und Rufmord gezogen werden.relativ hat geschrieben:(10 Sep 2021, 09:23)
Guter Einwand, die Frage ist nur zieht man da eine Grenzlinie, oder lässt man den "Irrsinn" freien lauf.
Wenns nur nach mir ginge, könnte man den abschaffen, denn ich fühle mich,von einem Wildfremden, selten bis gar nie beleidigt .
Trotzdem habe ich meine Bedenken, das Internet einfach so machen zu lassen, denn die Beeinflussung von Personen ist doch recht groß , wenn man wissenschaftliche Studien darüber glauben schenken mag und dies fängt ja heutzutage schon sehr früh an.
Wenn jetzt Bürger XY den Politiker AG als Arschloch, Schwuchtel, Schwachkopf oder eben Pimmel bezeichnet entsteht dem Beleidigten kein Schaden. Es ist nicht der gute, feine Ton und wirft kein besonders schmeichelhaftes Licht auf den Beleidigenden, aber komm schon. Wenn ein dummer Kommentar im Internet dir Herzrasen verursacht, dann ist das genausowenig ein Kompliment für deinen Charakter.
Anders sähe es meines Erachtens nach aus, wenn besagter Pimmler systematisch jeden Post und jedes Profil des Gepimmelten zuspammt. Das sollte durchaus als Straftat anzuzeigen sein, aber nicht weil "Mama, der Detleft hat Pimmel zu mir gesagt, wäh!", sondern weil es sich um eine systematische Verfolgung und Belästigung handelt, welche die Grenze dessen, was ein Erwachsener verkraftem sollte, überschreitet.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Nun ,ich wüsste z.B. nicht wie ich reagieren würde, wenn diese Beleidigungen im I-Net gegen mich Alltag wären und ich nicht mehr wie andere Bürger auch, dort bewegen könnte. Ich weiss auch nicht inwieweit dies bei diesem Herren der Fall ist.TzeentchsSockpuppet hat geschrieben:(10 Sep 2021, 09:39)
Die Grenze sollte zwischen langfristiger Belästigung, Stalking, Hetzkampangen und Rufmord gezogen werden.
Wenn jetzt Bürger XY den Politiker AG als Arschloch, Schwuchtel, Schwachkopf oder eben Pimmel bezeichnet entsteht dem Beleidigten kein Schaden. Es ist nicht der gute, feine Ton und wirft kein besonders schmeichelhaftes Licht auf den Beleidigenden, aber komm schon. Wenn ein dummer Kommentar im Internet dir Herzrasen verursacht, dann ist das genausowenig ein Kompliment für deinen Charakter.
Anders sähe es meines Erachtens nach aus, wenn besagter Pimmler systematisch jeden Post und jedes Profil des Gepimmelten zuspammt. Das sollte durchaus als Straftat anzuzeigen sein, aber nicht weil "Mama, der Detleft hat Pimmel zu mir gesagt, wäh!", sondern weil es sich um eine systematische Verfolgung und Belästigung handelt, welche die Grenze dessen, was ein Erwachsener verkraftem sollte, überschreitet.
Also wenn dies für ihn eher ein Einzelfall war, dann finde ich seine Reaktion auch übertrieben.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Der Kläger hat gegen Corona-Auflagen verstossen und dann sich im Internet über Feiernde beschwert, die dieses auch gemacht haben. Daraufhin kam es dann zur Hassrede.relativ hat geschrieben:(10 Sep 2021, 09:43)
Nun ,ich wüsste z.B. nicht wie ich reagieren würde, wenn diese Beleidigungen im I-Net gegen mich Alltag wären und ich nicht mehr wie andere Bürger auch, dort bewegen könnte. Ich weiss auch nicht inwieweit dies bei diesem Herren der Fall ist.
Also wenn dies für ihn eher ein Einzelfall war, dann finde ich seine Reaktion auch übertrieben.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Kommt halt drauf an, was man für einen Pfad im Leben einschlägt. Gerade als Politiker, wo man ja durchaus das Leben vieler tangierr, ist man ja nicht mehr ein normaler Bürger.relativ hat geschrieben:(10 Sep 2021, 09:43)
Nun ,ich wüsste z.B. nicht wie ich reagieren würde, wenn diese Beleidigungen im I-Net gegen mich Alltag wären und ich nicht mehr wie andere Bürger auch, dort bewegen könnte. Ich weiss auch nicht inwieweit dies bei diesem Herren der Fall ist.
Also wenn dies für ihn eher ein Einzelfall war, dann finde ich seine Reaktion auch übertrieben.
Wenn man beispielsweise viele Aussagen tätigt, die vob vielen als saudumm wahrgenommen werden, dann muss man damit leben, dass einem das auch mal auf wenig konstruktive Art und Weise mitgeteilt wird.
Ansonsten kann man ja jederzeit sich aus dem öffentlichen Leben zurück ziehen und wieder normaler Bürger werden.
Ich würde auch nicht wollen, dass die breite Masse auf mich blickt. Daher bin in in die Industrie gegangen und nicht in die Politik.
Man sollte die Eier haben, in dem Bett zu schlafen, dass man sich macht.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Naja aushalten ist eine Sache, sowas aber noch mehr Gesellschaftsfähig zu machen, indem man auch gröbste und dauerhafte Beleidigungen ignoriert, halte ich persönlich für Grenzwertig.TzeentchsSockpuppet hat geschrieben:(10 Sep 2021, 09:54)
Kommt halt drauf an, was man für einen Pfad im Leben einschlägt. Gerade als Politiker, wo man ja durchaus das Leben vieler tangierr, ist man ja nicht mehr ein normaler Bürger.
Wenn man beispielsweise viele Aussagen tätigt, die vob vielen als saudumm wahrgenommen werden, dann muss man damit leben, dass einem das auch mal auf wenig konstruktive Art und Weise mitgeteilt wird.
Ansonsten kann man ja jederzeit sich aus dem öffentlichen Leben zurück ziehen und wieder normaler Bürger werden.
Ich würde auch nicht wollen, dass die breite Masse auf mich blickt. Daher bin in in die Industrie gegangen und nicht in die Politik.
Man sollte die Eier haben, in dem Bett zu schlafen, dass man sich macht.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Dauerhafte Beleidigungen würde ich ja auch nicht als hinnehmbar sehen, allerdings würde ich das unter Stalking betrachten.
Wenn 100 hypothetische Leute sich allerdings einig wären, dass man ein Pimmel ist, dann träfe das allerdings nicht zu.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Das Zauberwort lautet "Verhältnismäßigkeit".TzeentchsSockpuppet hat geschrieben:(10 Sep 2021, 09:39)
Die Grenze sollte zwischen langfristiger Belästigung, Stalking, Hetzkampangen und Rufmord gezogen werden.
Und die wurde offensichtlich in diesem Fall komplett außer Acht gelassen.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Warum kann man Hausdurchsuchungen nicht auf solche Fälle beschränken, wo mit guten Grund anzunehmen ist, daß Gefahr im Verzug ist und daß der Täter etwas Gefährliches und Verbotenes in der Wohnung versteckt haben könnte? Im Übrigen bei Haßpostings: kann man nicht ausfindig machen, von welchen Gerät das Posting geschickt wurde (schließlich gibt es in Deutschland nur SIM-Karten unter Vorlage des Ausweises, bei Festnetzanschlüssen müßte man doch ausfindig machen können, von welchen Anschluß es ausging und bei den immer selteneren Internetcafes kann man sich der vorhandenen Videoüberwachung bedienen)
Wäre eine Hausdurchsuchung wegen Beleidigung auch in anderen EU-Ländern möglich?
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Beim Pimmelgate hatte man den Schreiberling bereits. Er hat bereits vor 3 Wochen eine Vorladung von der Polizei bekommen und ist ihr nachgekommen!Aldemarin hat geschrieben:(10 Sep 2021, 14:18)
Warum kann man Hausdurchsuchungen nicht auf solche Fälle beschränken, wo mit guten Grund anzunehmen ist, daß Gefahr im Verzug ist und daß der Täter etwas Gefährliches und Verbotenes in der Wohnung versteckt haben könnte? Im Übrigen bei Haßpostings: kann man nicht ausfindig machen, von welchen Gerät das Posting geschickt wurde (schließlich gibt es in Deutschland nur SIM-Karten unter Vorlage des Ausweises, bei Festnetzanschlüssen müßte man doch ausfindig machen können, von welchen Anschluß es ausging und bei den immer selteneren Internetcafes kann man sich der vorhandenen Videoüberwachung bedienen)
https://www.zeit.de/news/2021-09/09/kri ... mel-tweets
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Mein Eindruck ist, dass Hausdurchsuchungen oft als Strafmaßnahme eingesetzt werden.
Antigendern statt Gendern - https://www.facebook.com/profile.php?id=100086902844567
Zukunft ist hexadezimal - https://www.facebook.com/profile.php?id=100082201713780 .. https://sedimal.eu
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Hier bestreiten die Pimm-Posting-Ermittler, dass sie es bereits wussten wer in der Wohnung das Pimm Wort verfasst hat.Liegestuhl hat geschrieben:(10 Sep 2021, 14:41)
Beim Pimmelgate hatte man den Schreiberling bereits. Er hat bereits vor 3 Wochen eine Vorladung von der Polizei bekommen und ist ihr nachgekommen!
https://www.zeit.de/news/2021-09/09/kri ... mel-tweets
https://www-stern-de.cdn.ampproject.org ... 28206.htmlDer Beschuldigte habe sich "äußerst unkooperativ" verhalten, heißt es dazu von den Behörden. So habe er dieses Vorgehen notwendig gemacht.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Warum ist es eigentlich in unseren Lande nicht möglich, verbindliche Richtlinien festzulegen, wann Hausdurchsuchungen erlaubt sind? Gilt der Paragraph der Unverletzlichkeit der Wohnung im Grundgesetz so wenig?
Im Übrigen bringt Beschlagnahmung von Smartphones oder PCs im Fall von Haßkommentaren nichts, denn Schimpfworte kann sich wohl noch jeder aus dem Stegreif ausdenken!
Im Übrigen bringt Beschlagnahmung von Smartphones oder PCs im Fall von Haßkommentaren nichts, denn Schimpfworte kann sich wohl noch jeder aus dem Stegreif ausdenken!
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Es ist halt ein beliebtes Mittel der Einschüchterung. Selbst Richter müssen darunter leiden, falls sie falsch entscheiden sollten.Aldemarin hat geschrieben:(10 Sep 2021, 15:51)
Warum ist es eigentlich in unseren Lande nicht möglich, verbindliche Richtlinien festzulegen, wann Hausdurchsuchungen erlaubt sind? Gilt der Paragraph der Unverletzlichkeit der Wohnung im Grundgesetz so wenig?
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
JosefG hat geschrieben:(10 Sep 2021, 14:48)
Mein Eindruck ist, dass Hausdurchsuchungen oft als Strafmaßnahme eingesetzt werden.
"VERGELTUNG" ist das richtige Wort - denn eine Strafe (im Namen des TEUTSCHEN) ists ja nicht.
DIE "Neujahrsansprache"..
Einfach der gestreckte Mittelfinger - schwupps mal nach der Prostata suchen.....
Wenn der bei echten Straftätern auch so durchschlägt hat HH den Richtigen !!
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Tausende Frauen erhalten zwar jeden Tag einen Pimmel zugeschickt, aber die Polizei unternimmt nichts.
Wird die Polizei denn nun mal was unternehmen bei Pimms?
Nein, natürlich nicht. Es geht hier nur um die Einschüchterung der Bevölkerung und nicht um Frauen, die belästigt werden. Falls eine Frau einen Pimm zugeschickt bekommt, wird es dabei bleiben, dass die Polizei nicht, machen kann. Wie bei Mordrohungen und Stalking.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... ar580.htmlDaniel Kaiser: Na klar, es gibt drastischere Fälle. Aber hier wird es mal so gemacht, wie es immer passieren sollte. Endlich werden mal Täter zur Rechenschaft gezogen.
Wird die Polizei denn nun mal was unternehmen bei Pimms?
Nein, natürlich nicht. Es geht hier nur um die Einschüchterung der Bevölkerung und nicht um Frauen, die belästigt werden. Falls eine Frau einen Pimm zugeschickt bekommt, wird es dabei bleiben, dass die Polizei nicht, machen kann. Wie bei Mordrohungen und Stalking.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Muß sich der Staat überhaupt Einschüchterungsmittel, die außerhalb der Strafmaße (Geld- und Freiheitsstrafe, Hausdurchsuchungen sind kein Bestrafungsmittel) vorgesehen sind, bedienen?
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Der Staat ist nur eine notwendiges übel, weil der Staat halt Clans zugelassen hat.Aldemarin hat geschrieben:(10 Sep 2021, 18:46)
Muß sich der Staat überhaupt Einschüchterungsmittel, die außerhalb der Strafmaße (Geld- und Freiheitsstrafe, Hausdurchsuchungen sind kein Bestrafungsmittel) vorgesehen sind, bedienen?
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Also möchtest du Beleidigungen im Internet legalisieren?Adam Smith hat geschrieben:(10 Sep 2021, 15:56)
Es ist halt ein beliebtes Mittel der Einschüchterung. Selbst Richter müssen darunter leiden, falls sie falsch entscheiden sollten.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Nur bei Leuten, die normal arbeiten gehen..... sonst machts ja keinen Spass.Aldemarin hat geschrieben:(10 Sep 2021, 18:46)
Muß sich der Staat überhaupt Einschüchterungsmittel, die außerhalb der Strafmaße (Geld- und Freiheitsstrafe, Hausdurchsuchungen sind kein Bestrafungsmittel) vorgesehen sind, bedienen?
Straftäter, die das KENNEN - >> Die halten extra eine "Jauchengrube" vor - mit Personal. Rock around the Clock. Wichtig - das RICHTIGE Namensschild (zum wechseln) an der Tür - mit Panzerriegel...quer.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Ich bin gegen Hausdurchsuchungen bei Beleidigungen.Nightrain hat geschrieben:(11 Sep 2021, 12:38)
Also möchtest du Beleidigungen im Internet legalisieren?
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Also möchtest du, dass bei Online Beleidigungen Täter nicht ermittelt werden oder dass es einen Klarnamenzwang gibt?Adam Smith hat geschrieben:(11 Sep 2021, 13:01)
Ich bin gegen Hausdurchsuchungen bei Beleidigungen.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Der Täter war in dem Pimm-Post-Fall 3 Wochen vorher der Polizei bekannt. Sogar mit Geständnis. Bei der Hausdurchsuchung wurde das Haus der Ex-Frau durchsucht. Theoretisch könnte auch diese Person das Wort geschrieben haben. Oder die Kinder. Oder ein Bekannter oder Verwandter.Nightrain hat geschrieben:(11 Sep 2021, 15:14)
Also möchtest du, dass bei Online Beleidigungen Täter nicht ermittelt werden oder dass es einen Klarnamenzwang gibt?
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
In wie weit muß die Polizei überhaupt eine derartige Durchsuchung durchführen? Kann der verantwortliche Polizeichef nicht sagen, unsere Leute haben wichtigeres zu tun, wie "echte" Verbrecher zu jagen, als Hausdurchsuchungen für eine Tat, bei der keine Beweismittel zu finden sein dürften, zu unternehmen?
Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Was für ein Geständnis denn?Adam Smith hat geschrieben:(11 Sep 2021, 15:19)
Der Täter war in dem Pimm-Post-Fall 3 Wochen vorher der Polizei bekannt. Sogar mit Geständnis. Bei der Hausdurchsuchung wurde das Haus der Ex-Frau durchsucht. Theoretisch könnte auch diese Person das Wort geschrieben haben. Oder die Kinder. Oder ein Bekannter oder Verwandter.
Ja wenn es eben mehrere Personen waren, dann beschlagnahmt man das benutzte Endgerät. Es ist immer möglich, dass es ein passwort- oder biometriegeschütztes Gerät war. Im Indizienprozess kann das schon wertvoll sein.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Der Täter hat zugegeben das Wort geschrieben zu haben.
Und falls nun mehreren Personen das Passwort bekannt war oder sich einfach jeder probemlos an dem Ort in Twitter einloggen konnte, weil das Passwort lokal gespeichert war?Ja wenn es eben mehrere Personen waren, dann beschlagnahmt man das benutzte Endgerät. Es ist immer möglich, dass es ein passwort- oder biometriegeschütztes Gerät war. Im Indizienprozess kann das schon wertvoll sein.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Sind das neue Informationen? Der taz Artikel suggeriert zwar, dass er bei der Polizei kooperativ war aber im Text steht dann nur die übliche Masche: zugeben den Account eingerichtet zu haben aber nicht zugeben die Nachricht gesendet zu haben...Adam Smith hat geschrieben:(11 Sep 2021, 19:02)
Der Täter hat zugegeben das Wort geschrieben zu haben.
Genau dafür sind Ermittlungen und die Beschlagnahme da...Adam Smith hat geschrieben:(11 Sep 2021, 19:02)
Und falls nun mehreren Personen das Passwort bekannt war oder sich einfach jeder probemlos an dem Ort in Twitter einloggen konnte, weil das Passwort lokal gespeichert war?
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