Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

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PeterK
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von PeterK »

JJazzGold hat geschrieben:(08 Jun 2021, 20:23)
Du fühlst dich besser, wenn deutsche Bürger und jüdische Einrichtungen dem Antisemitismus geopfert werden?
Ich bin der Ansicht, dass es gut ist, wenn rassistisch motivierte Straftäter in D hart bestraft werden.
Adam Smith
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Adam Smith »

PeterK hat geschrieben:(08 Jun 2021, 20:36)

Ich bin der Ansicht, dass es gut ist, wenn rassistisch motivierte Straftäter in D hart bestraft werden.
Und dass die Fahne von Israel besser nicht gezeigt werden sollte, um keine Gewalt zu provozieren.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Tom Bombadil
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Tom Bombadil »

PeterK hat geschrieben:(08 Jun 2021, 20:13)

Das ist ein interessanter Ansatz: D schiebt "importierte" Antisemiten (wir wissen, welche überwiegend gemeint sind) ab, die können dann weiterhin Israel aus der Nachbarschaft mit Raketen beschießen und der eine oder andere, der hier "diskutiert", fühlt sich besser.
Selten so eine unterbelichtete Dreckschleuderei gelesen.

Diejenigen, die sich hier gegen die Einbürgerung und für die Abschiebung von Antisemiten aussprechen sollen also die sein, die sich besser fühlen, wenn Antisemiten Israel mit Raketen beschießen, obwohl das auch genau die User sind, die diesen Raketenbeschuss Israels hier anprangern.

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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von PeterK »

Adam Smith hat geschrieben:(08 Jun 2021, 20:38)
Und dass die Fahne von Israel besser nicht gezeigt werden sollte, um keine Gewalt zu provozieren.
Wie kommst Du darauf?
odiug

Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von odiug »

PeterK hat geschrieben:(08 Jun 2021, 20:13)

Das ist ein interessanter Ansatz: D schiebt "importierte" Antisemiten (wir wissen, welche überwiegend gemeint sind) ab, die können dann weiterhin Israel aus der Nachbarschaft mit Raketen beschießen und der eine oder andere, der hier "diskutiert", fühlt sich besser. Mir kommt das ein wenig bigott vor.
Moment einmal ... bei Terroristen ist das schon ein bisschen komplizierter ... bzw eigentlich ist das ganz einfach.
Also ob man aktiven Kämpfern der Hamas oder Hisbollah in Deutschland Asyl gewähren soll ... um ehrlich zu sein, diese Frage stellt sich so meiner Ansicht nicht ... zumindest ist da die Antwort von meiner Seite klar ... neeeeeee ... wie kämen wir dazu :?:
Ich glaube auch nicht, dass Asyl für diese Leute der Hamas in Deutschland im Nahen Osten auch nur ein einziges Problem lösen wird und nicht einen einzigen Anschlag verhindert.
Von Deutscher Seite aus ginge es vielmehr darum, Finanzströme an diese Organisationen zu unterbinden.
Da müsste man einigen inländischen und ausländischen Banken, die in Deutschland tätig sind viel mehr auf die Finger schauen.
Da müsste man auch an Kryptowährungen mal ran gehen, auch wenn das einen Musk verärgert und man vielleicht in Brandenburg Ärger bekommt.
Aber das ist auch so eine Sache, die man eher zwischen Geheimdiensten, Finanzaufsicht und Regierungen bespricht und nicht in I Net Foren.
Das was hier mal wieder durch's Dorf getrieben wird, ist halt letztenendes auch nur eine von vielen Säuen und wird auch genauso viel bewirken wie all die Säue vor ihr :(
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H2O
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von H2O »

Das Thema sind aber ausländische Straftäter, die ihre rassistische Tat in Deutschland verübt haben. Und da sehe ich neben der allgemeinen harten Strafe für solche Straftäter den anschließenden Verlust des Aufenthaltsrechts, der Duldung in Deutschland als wohlverdiente Strafe. Nicht nur "keine Einbürgerung".
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von PeterK »

Tom Bombadil hat geschrieben:(08 Jun 2021, 20:43)
Selten so eine unterbelichtete Dreckschleuderei gelesen.

Diejenigen, die sich hier gegen die Einbürgerung und für die Abschiebung von Antisemiten aussprechen sollen also die sein, die sich besser fühlen, wenn Antisemiten Israel mit Raketen beschießen, obwohl das auch genau die User sind, die diesen Raketenbeschuss Israels hier anprangern.

Meschugge ist Trumpf.
Gut gebellt, Tom. Was spricht dagegen, antisemitische Straftäter derer man habhaft geworden ist, in D zu "verarzten", anstatt sie Israel wieder vor die Haustür zu setzen?
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H2O
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von H2O »

...Das was hier mal wieder durch's Dorf getrieben wird, ist halt letztenendes auch nur eine von vielen Säuen und wird auch genauso viel bewirken wie all die Säue vor ihr
Das sehe ich völlig anders. Die Kölner Silvesternacht hat am Ende doch Folgen gehabt... auch weil die öffentliche Aufregung dafür sorgte. Ursprünglich sollte auf "alles gut, nichts passiert" geschaltet werden. Das ging dann doch nicht mehr.

Noch hege ich die Erwartung, daß praktische Lösungen des Problems mit dem importierten Antisemitismus überlegt und umgesetzt werden.
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JJazzGold
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von JJazzGold »

PeterK hat geschrieben:(08 Jun 2021, 20:36)

Ich bin der Ansicht, dass es gut ist, wenn rassistisch motivierte Straftäter in D hart bestraft werden.
Jetzt hast Du bedauerlicherweise vermieden mir zu erklären, was für dich "importierte Antismiten" sind, von denen ich Deiner Meinung nach wissen soll, "wer damit überwiegend gemeint ist".

Ist für Dich ein Türke mit Doppelpass, der sich von Erdogan aufgeheizt antisemitisch äussert und betätigt, ein "importierter Antisemit"?
Ist für Dich ein Iraner mit Doppelpass, der sich nicht nur am al-Quds Tag antisemitisch betätigt ein "importierter Antisemit"?

Ist für Dich ein asylsuchender Flüchtling aus Pakistan, Afghanistan, Somalia, Eritrea, Nigeria, Georgien, der sich antisemitisch betätigt ein "importierter Antisemit"?

Und falls ja, welche unmittelbaren Verbrechen an Israel, und in welcher Form, sollten diese begehen, wenn sie zurück geschickt werden?
Zuletzt geändert von JJazzGold am Mi 9. Jun 2021, 07:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von H2O »

@JazzGold:

Hier geht es doch um wirkliche antisemitische Straftaten, die erst einmal ganz allgemein abgeurteilt werden müssen. Im Fall ausländischer Straftäter, denen solche Taten nachgewiesen werden können, soll offenbar die Einbürgerung ausgeschlossen werden. Dazu genügt eine Strafe > 3 Monate ohne Bewährung. Ich bin der Meinung, daß wir solchen Zuwanderern das Aufenthaltsrecht oder die Duldung in Deutschland aberkennen sollten.
odiug

Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von odiug »

H2O hat geschrieben:(08 Jun 2021, 20:48)

Das Thema sind aber ausländische Straftäter, die ihre rassistische Tat in Deutschland verübt haben. Und da sehe ich neben der allgemeinen harten Strafe für solche Straftäter den anschließenden Verlust des Aufenthaltsrechts, der Duldung in Deutschland als wohlverdiente Strafe. Nicht nur "keine Einbürgerung".
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/53.html
Lies dir das mal durch.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von JJazzGold »

H2O hat geschrieben:(08 Jun 2021, 21:09)

@JazzGold:

Hier geht es doch um wirkliche antisemitische Straftaten, die erst einmal ganz allgemein abgeurteilt werden müssen. Im Fall ausländischer Straftäter, denen solche Taten nachgewiesen werden können, soll offenbar die Einbürgerung ausgeschlossen werden. Dazu genügt eine Strafe > 3 Monate ohne Bewährung. Ich bin der Meinung, daß wir solchen Zuwanderern das Aufenthaltsrecht oder die Duldung in Deutschland aberkennen sollten.
So hatte ich Ihren Eingangsbeitrag verstanden und befürwortet.
Weshalb ich verblüfft bin, dass antisemitische Straftaten in Deutschland ausschließlich bei unmittelbaren Nachbarn Israels verortet werden (sollen) und dessen Schutz vorrangig vor meinem sein soll. Soweit geht die Staatsraison meiner Auffassung nach nicht.
Ein solches Verfahren, einmal etabliert, muss für alle gelten, die die Deutsche Staatsbürgerschaft erringen wollen, egal aus welcher geographischen Ecke der Antragsteller kommt.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Adam Smith »

PeterK hat geschrieben:(08 Jun 2021, 20:44)

Wie kommst Du darauf?
Weil es dieses in Deutschland halt gibt.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Sören74

Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Sören74 »

Troh.Klaus hat geschrieben:(08 Jun 2021, 14:47)

Bis jetzt war ich der Meinung, antisemitische Vergehen seien bereits ein Straftatbestand.
Es gibt imho kein "Recht auf Einbürgerung" in Deutschland (oder anderswo). Der Staat kann also seine diesbezüglichen Regeln um Aspekte des "Wohlverhaltens" ergänzen, wenn er dies als angebracht ansieht.
Das tut der Staat in den schon bestehenden Gesetzen. Das wird in der Debatte von einigen, aus welchen Gründen auch immer, übersehen.
Sören74

Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Sören74 »

Vongole hat geschrieben:(08 Jun 2021, 15:29)

Ich gebe garantiert nicht auf, bin aber realistisch, oder besser gesagt, desillusioniert, nachdem ich nicht nur hier im Thread die Reaktionen gelesen habe.
Middelberg hat ja auch gefordert, dass zu der erforderlichen Loyalitätsaussage im StAG der Hinweis aufgenommen werden solle, dass antisemitisch motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.
Was ich mich die ganze Zeit schon frage, wieso immer nur antisemitisch motivierte Handlungen? Was ist mit schweren Straftaten, die aus rassistischen oder sexistischen Motiven herrühren?
Vongole hat geschrieben:Wenn ich hier lesen muss, dass der Kampf gegen Antisemitismus als Aktionismus bezeichnet wird, das geforderte Gesetz der jüdischen Gemeinde einen Sonderstatus einräume, der mit der "Sonderbehandlung" durch die Nazis verglichen wird,
dass im Tagesspiegel der Journalist Lehming den Juden nahelegt, sich aus Deeskalationsgründen nicht als solche zu erkennen zu geben, ich von einem Freund erfahre, was auf Fb wegen Middelbergs Forderung los ist,
dann komme ich zu dem Schluss, dass Volkes Wille nicht darin besteht, Juden besser und anders zu schützen als mit Polizei vor ihren Einrichtungen und wohlfeilen Worten, wenn wieder was passiert ist.
Ein langer Satz. :) Ich sage hier explizit, die gestellten Forderungen zum Kampf gegen Antisemitismus halte ich für Aktionismus. Zu dieser Aussage stehe ich auch. So wie ich es für Aktionismus gehalten habe, dass man Menschen in der Corona-Krise Geldstrafen aufgebrummt hat, weil sie sich alleine auf eine Parkbank gesetzt haben. Es gibt bei dem Ziel, gutes zu tun (den Antisemitismus bekämpfen, die Corona-Infektionen verhindern) wird häufig von einem Teil gerne mal über das Ziel hinausgeschossen und dann anschließend diejenigen, die das kritisieren, sind dann eben die Israel-Basher oder Querdenker. Den Wunsch und das Ziel, gutes mit den Forderungen zu wollen, spreche ich wirklich niemanden ab. Aber lasst uns doch mal auf der Sach-Ebene durchleuchten, welche Regelungen gibt es schon (das fiel hier zu Beginn ganz aus), und welche Wege wären effektiv und angemessen. Die Fehler, die wir "gerne" bei der Corona-Krise gemacht haben, müssen wir nicht unbedingt auf andere Politikfelder übertragen. :)
Vongole hat geschrieben: Oder anders ausgedrückt, die Menschenwürdegarantie des GG gilt für jeden, auch für antisemitische Straftäter, für Juden gilt sie offensichtlich nur eingeschränkt.
Wie kommst Du auf diese These?
Sören74

Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Sören74 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(08 Jun 2021, 17:10)

Hätte man damals den Schicklgruber rausgeworfen, dann wäre den Juden - und auch Deutschland - viel Leid erspart worden.
Das halte ich jetzt mal für eine historisch gewagte These, dass ohne Hitler es den jüdischen Menschen nach der Machtergreifung (nur mit jemand anderen an der Spitze) besser ergangen wäre.
Sören74

Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Sören74 »

Vongole hat geschrieben:(08 Jun 2021, 17:11)

Und ja, Judenhass bekämpft man sehr wohl mit Empörung, und je lauter sie wird, umso besser.
Frankreich ist da schon viel weiter.
Mit dem Judenhass, oder mit der Empörung? Die Frage meine ich durchaus ernst: https://www.bpb.de/politik/extremismus/ ... frankreich
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Sören74 »

Praia61 hat geschrieben:(08 Jun 2021, 17:53)

Keine Steuergelder dafür ausländische Kriminelle zu gesetzestreuen Bürger zu machen !
Da scheinen einige nun ihre Chance zu wittern, auf diesen Zug aufzuspringen. :|
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Vongole »

Sören74 hat geschrieben:(08 Jun 2021, 23:07)

Mit dem Judenhass, oder mit der Empörung? Die Frage meine ich durchaus ernst: https://www.bpb.de/politik/extremismus/ ... frankreich
Natürlich mit der Empörung, hatte ich doch verlinkt:
https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 11999.html

Und auch das in hier noch nicht passiert:
Politiker, Künstler und Kirchenvertreter warnen vor Judenfeindlichkeit. Der Kampf dagegen müsse nationales Anliegen werden, "bevor Frankreich nicht mehr Frankreich ist".

https://www.zeit.de/politik/ausland/201 ... est-medien

Hier regt man sich statt dessen auf, wenn man antisemitischen Tätern die Einbürgerung verweigern will.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Sören74 »

Vongole hat geschrieben:(08 Jun 2021, 23:48)

Natürlich mit der Empörung, hatte ich doch verlinkt:
https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 11999.html

Und auch das in hier noch nicht passiert:
Politiker, Künstler und Kirchenvertreter warnen vor Judenfeindlichkeit. Der Kampf dagegen müsse nationales Anliegen werden, "bevor Frankreich nicht mehr Frankreich ist".

https://www.zeit.de/politik/ausland/201 ... est-medien
Was hat diese Empörung alleine gebracht? Da sehe ich das Problem, wenn man glaubt, Empörung ist das Entscheidende? In Frankreich ist die Situation des Antisemitismus wesentlich schlimmer als hier, das wirst Du sicher besser wissen als ich. Wenn die Methoden (wie in Frankreich) nicht funktionieren, dann kann man doch überlegen, was man anders machen sollte und nicht nur dasselbe vom gleichen tun.
Vongole hat geschrieben:Hier regt man sich statt dessen auf, wenn man antisemitischen Tätern die Einbürgerung verweigern will.
Ja, weil, wie ich finde, mit den Vorschlägen über das Ziel hinaus geschossen wird. Es gibt doch überhaupt keinen Dissens im Ziel (weniger Antisemitismus), sondern über den Weg dahin.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von odiug »

Vongole hat geschrieben:(08 Jun 2021, 23:48)

Natürlich mit der Empörung, hatte ich doch verlinkt:
https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 11999.html

Und auch das in hier noch nicht passiert:
Politiker, Künstler und Kirchenvertreter warnen vor Judenfeindlichkeit. Der Kampf dagegen müsse nationales Anliegen werden, "bevor Frankreich nicht mehr Frankreich ist".

https://www.zeit.de/politik/ausland/201 ... est-medien

Hier regt man sich statt dessen auf, wenn man antisemitischen Tätern die Einbürgerung verweigern will.
Nein nein nein ... man regt sich darüber auf, dass hier ein Popanz wider jede Vernunft und Maß aufgebauscht wird, über etwas, was ohnehin schon so ist.
Ich verlinke ja gerne zweimal, weil das eh keiner liest : https://dejure.org/gesetze/AufenthG/53.html
Das kann man mal zu Kenntnis nehmen oder eben weiter mit billigen Populismus sich selbst auf die Schulter klopfen und dabei die Situation nur schlimmer machen.
Diese ganze Diskussion ist ein Beispiel für: gut gemeint, aber nicht wirklich nachgedacht.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von JJazzGold »

odiug hat geschrieben:(09 Jun 2021, 05:53)


Ich verlinke ja gerne zweimal, weil das eh keiner liest : https://dejure.org/gesetze/AufenthG/53.html
Darin wird der Doppelpasshalter nicht erwähnt.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von odiug »

JJazzGold hat geschrieben:(09 Jun 2021, 07:25)

Darin wird der Doppelpasshalter nicht erwähnt.
Ein Inhaber einer deutschen Staatsbürgerschaft unterliegt auch nicht dem Aufenthaltsgesetz für Ausländer.
Und jetzt rate mal warum :x
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von JJazzGold »

odiug hat geschrieben:(09 Jun 2021, 07:30)

Ein Inhaber einer deutschen Staatsbürgerschaft unterliegt auch nicht dem Aufenthaltsgesetz für Ausländer.
Und jetzt rate mal warum :x
Hast du den Eingangsbeitrag nicht gelesen?

Dann hole das bitte jetzt nach und dann hätte ich von dir gerne eine Erklärung, weshalb ein von Erdogan aufgeheizter türkisch/deutscher Mitbürger, der seinem Judenhass in Deutschland in Worten und Taten freien Lauf lässt, nicht der deutsche Pass entzogen werden sollte. An dem sind deine “Resozialisierungsversuche“ offensichtlich jahre- oder jahrzehntelang vorbei gegangen.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von PeterK »

JJazzGold hat geschrieben:(08 Jun 2021, 20:55)Und falls ja, welche unmittelbaren Verbrechen an Israel, und in welcher Form, sollten diese begehen, wenn sie zurück geschickt werden?
Wenn man sie "zurückschicken" kann, sind sie wohl "importiert". Erdogan unterstützt die Hamas, wen der Iran unterstützt, weiß man auch. Was also bringt es Juden, wenn man den genannten Staaten ihre Antisemiten "zurückschickt", sodass sie dort ungehindert ihr Unwesen treiben können, anstatt sie in D ins Gefängnis zu stecken? Wie gesagt: Ich halte den Ansatz für bigott.
odiug

Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von odiug »

JJazzGold hat geschrieben:(09 Jun 2021, 07:41)

Hast du den Eingangsbeitrag nicht gelesen?

Dann hole das bitte jetzt nach und dann hätte ich von dir gerne eine Erklärung, weshalb ein von Erdogan aufgeheizter türkisch/deutscher Mitbürger, der seinem Judenhass in Deutschland in Worten und Taten freien Lauf lässt, nicht der deutsche Pass entzogen werden sollte. An dem sind deine “Resozialisierungsversuche“ offensichtlich jahre- oder jahrzehntelang vorbei gegangen.
Also mal abgesehen von dem üblichen Ad hominem ... mal eine Frage: weißt du überhaupt um wie viele wir reden ?
Und wenn du über einen Einzelfall diskutieren willst, dann nenn doch Roß und Reiter.
Ansonsten bleibt das ein bisschen hypothetisch.
Grundsätzlich gilt: der Entzug der doppelten, deutschen Staatsbürgerschaft ist nur möglich bei staatsgefährdenden Straftaten.
Ekelhafte Ansichten mögen bei dir und mir Brechreiz verursachen, sind aber keine Straftat, sofern sie nicht unter §130 StGB fallen.
Wen du das deinem ungenannten Beispiel gerichtsfest nachweisen kannst, dann ist der Entzug der Deutschen Staatsbürgerschaft eine mögliche Sanktion nach geltendem Recht.
Wenn du darüber hinaus gehen willst, dann öffnest du einer staatlichen Gesinnungsschnüffelei Tür und Tor, an der sich ein Milke ergötzen würde.
Das gesagt: der gesellschaftliche Widerstand gegenüber menschenverachtenden Rassismus muss weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.
Da gebe ich dir schon recht.
Nur bin ich etwas skeptisch, ob eine Heraushebung auf gesetzlicher Ebene einer bestimmten Minderheit wirklich nützlich ist.
Ich halte das für kontraproduktiv ... im Gegenteil, ich halte das für gefährlich, da es genau die Vorurteile bestärkt, gegen die man angehen will.
Das auch gesagt halte ich die gesetzliche Regelung für ausreichend.
An was es aber erheblich mangelt ist die Strafverfolgung.
Das ist aber keine juristische Frage, sondern eine politische und betrifft zumeist die Exekutive.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von JJazzGold »

PeterK hat geschrieben:(09 Jun 2021, 08:07)

Wenn man sie "zurückschicken" kann, sind sie wohl "importiert". Erdogan unterstützt die Hamas, wen der Iran unterstützt, weiß man auch. Was also bringt es Juden, wenn man den genannten Staaten ihre Antisemiten "zurückschickt", sodass sie dort ungehindert ihr Unwesen treiben können, anstatt sie in D ins Gefängnis zu stecken? Wie gesagt: Ich halte den Ansatz für bigott.
Willst du die jüdischen Bürger in Deutschland gegen die jüdischen Bürger Israels gegeneinander ausspielen, oder aus welchem Grund scheint dir das Leben jüdischer Bürger in Deutschland als Opfergabe zugunsten israelischer Bürger für opportun?
Deine Gedankengänge kann ich nicht nachvollziehen. Es sind in beiden Fällen jüdische Mitbürger, die betroffen sind, ggfls plus nichtjüdischer Mitbürger als sog Kollateralschaden. Ergo stehen die Regierungen beider Staaten in der Verantwortung das Leben ihrer Bürger mit dazu geeigneten und parlamentarisch abgesegneten Mitteln zu schützen. Diese Mittel will Middelberg erweitern. Und alles was dir dazu einfällt ist, dass der antisemitische Türkische/Deutsche dann seine Gelder statt aus Deutschland aus der Türkei der Hamas zukommen lassen könnte?
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von PeterK »

JJazzGold hat geschrieben:(09 Jun 2021, 08:27)
Diese Mittel will Middelberg erweitern. Und alles was dir dazu einfällt ist, dass der antisemitische Türkische/Deutsche dann seine Gelder statt aus Deutschland aus der Türkei der Hamas zukommen lassen könnte?
Wir sprechen von antisemitischen Straftätern. Die sehe ich logischerweise lieber im Knast in D als freilaufend in Staaten, die Terror gegen Israel unterstützen.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Praia61 »

In erster Linie sollte der deutsche Staat die Bürger schützen die in D leben.
Der Schutz jüdischer Bürger hier geht vor , also sollte man Gefährder nicht eindeutschen und gegebenenfalls Kriminelle mit alte Konsequenz ausweisen !
Was diese Kriminellen oder Antisemiten im Ausland anrichten ist für uns erst einmal nicht so wichtig !
Antisemiten gibt es massenhaft in deren Heimatländern, also ist das ein Scheinargument sie nicht zurückzuschicken, weil dort ein paar mehr wären.
Geltendes Recht, muss man den sich geänderten Gegebenheiten - hunderttausende Moslem die man ins Land ließ - anpassen, weil unter ihnen genügend Antisemiten und deren Sympathisanten sind.
Alles eine Folge der Merkelschen Politik.
Gilt hier auch das muss man aushalten ?
Zuletzt geändert von Praia61 am Mi 9. Jun 2021, 08:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von JJazzGold »

odiug hat geschrieben:(09 Jun 2021, 08:15)

Also mal abgesehen von dem üblichen Ad hominem ... mal eine Frage: weißt du überhaupt um wie viele wir reden ?
Und wenn du über einen Einzelfall diskutieren willst, dann nenn doch Roß und Reiter.
Ansonsten bleibt das ein bisschen hypothetisch.
Grundsätzlich gilt: der Entzug der doppelten, deutschen Staatsbürgerschaft ist nur möglich bei staatsgefährdenden Straftaten.
Ekelhafte Ansichten mögen bei dir und mir Brechreiz verursachen, sind aber keine Straftat, sofern sie nicht unter §130 StGB fallen.
Wen du das deinem ungenannten Beispiel gerichtsfest nachweisen kannst, dann ist der Entzug der Deutschen Staatsbürgerschaft eine mögliche Sanktion nach geltendem Recht.
Wenn du darüber hinaus gehen willst, dann öffnest du einer staatlichen Gesinnungsschnüffelei Tür und Tor, an der sich ein Milke ergötzen würde.
Das gesagt: der gesellschaftliche Widerstand gegenüber menschenverachtenden Rassismus muss weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.
Da gebe ich dir schon recht.
Nur bin ich etwas skeptisch, ob eine Heraushebung auf gesetzlicher Ebene einer bestimmten Minderheit wirklich nützlich ist.
Ich halte das für kontraproduktiv ... im Gegenteil, ich halte das für gefährlich, da es genau die Vorurteile bestärkt, gegen die man angehen will.
Das auch gesagt halte ich die gesetzliche Regelung für ausreichend.
An was es aber erheblich mangelt ist die Strafverfolgung.
Das ist aber keine juristische Frage, sondern eine politische und betrifft zumeist die Exekutive.

Wenn bei dir schon die freundliche Bitte den Eingangsbeitrag in Gänze zu lesen unter “ad hominem“ fällt, dann wirst du meiner folgenden Bitte, die von Middelberg geforderten Erweiterung zur Kenntnis zu nehmen, auch nicht entsprechen. Wobei dir doch bewusst sein müsste, das eine parlamentarische Vorlage nicht existieren und debattiert werden würde, wenn die vorliegende Regelung bereits entsprechend umfassend deckeln würde.

Eine erweiterte Regelung, die nicht nur den Schutz einer Minderheit betrifft, sondern dem Schutz von uns allen, worauf u.a. Vongole, ebenfalls mehrfach, hingewiesen hat, was offensichtlich auch nicht zur Kenntnis genommen wird.

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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von JJazzGold »

PeterK hat geschrieben:(09 Jun 2021, 08:36)

Wir sprechen von antisemitischen Straftätern. Die sehe ich logischerweise lieber im Knast in D als freilaufend in Staaten, die Terror gegen Israel unterstützen.
Ginge es nach deiner Logik, dann müsste Deutschland weltweit alle antisemitischen Straftäter nach Deutschland einladen, um sie erst nach erfolgter Straftat in einem Deutschen Gefängnis kurzfristig zu verwahren und danach wieder kurzfristig zu verwahren und wieder kurzfristig zu verwahren, um Israel zu schützen. Wie viele deutsche Bürger ggfls dabei zwischenzeitlich draufgehen scheint dir egal zu sein.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von PeterK »

JJazzGold hat geschrieben:(09 Jun 2021, 08:50)
Ginge es nach deiner Logik, dann müsste Deutschland weltweit alle antisemitischen Straftäter nach Deutschland einladen ...
Nein, lass doch bitte solche Strohmann-Versuche.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von JJazzGold »

PeterK hat geschrieben:(09 Jun 2021, 09:09)

Nein, lass doch bitte solche Strohmann-Versuche.
Dann scheint der Rest ja zuzutreffen.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Sören74 »

Praia61 hat geschrieben:(09 Jun 2021, 08:42)

Der Schutz jüdischer Bürger hier geht vor , also sollte man Gefährder nicht eindeutschen
Du sprichst von "Gefährder", wie immer Du diese jetzt genau definierst. In wie weit schützt man nun jüdische Bürger dadurch, dass man diese kleine Gruppe, die sowohl Gefährder sind und gleichzeitig die deutsche Staatsbürgerschaft wollen, nicht einbürgerst?
Praia61 hat geschrieben: und gegebenenfalls Kriminelle mit alte Konsequenz ausweisen !
Dafür gibt es schon gesetzliche Regelungen.
Praia61 hat geschrieben: Geltendes Recht, muss man den sich geänderten Gegebenheiten - hunderttausende Moslem die man ins Land ließ - anpassen, weil unter ihnen genügend Antisemiten und deren Sympathisanten sind.
Auf wie viele Fälle trifft denn das oben gesagte zu? Ich möchte jetzt nicht Dein Bauchgefühl wissen, sondern eine Zahl mit darunterliegender Substanz.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Keoma »

Gibt es etwas Schlimmeres, als einen Staat, der sich seine Neubürger aussuchen will?
Absolut faschistoid, was?
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Billie Holiday »

Keoma hat geschrieben:(09 Jun 2021, 10:33)

Gibt es etwas Schlimmeres, als einen Staat, der sich seine Neubürger aussuchen will?
Absolut faschistoid, was?
Noch schlimmer ist offenbar ein Staat, der seine jüdischen Bürger vor konkreter Gefahr schützen will.
Dass das D mal angelastet wird, hätte ich auch nicht gedacht.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Sören74 »

Billie Holiday hat geschrieben:(09 Jun 2021, 10:46)

Noch schlimmer ist offenbar ein Staat, der seine jüdischen Bürger vor konkreter Gefahr schützen will.
Dass das D mal angelastet wird, hätte ich auch nicht gedacht.
Über das Ziel sind wir uns doch alle einig. Über den Weg dahin wohl eher nicht. Es werden dann Fragen gestellt, die sinngemäß lauten, wie ich denn dagegen sein könnte, dass der Staat seine jüdischen Bürger schützen will. Ich habe nichts dagegen, aber nicht jedes Mittel dazu ist in meinen Augen auch passend. Es ist wie mit der Corona-Krise. Als User einen knallharten Lockdown forderten, sagte ich, wir brauchen angemessene Mittel. Da meinten einige User, willst Du nicht auch, dass die Infektionszahlen in Deutschland deutlich zurückgehen? Ja, natürlich will ich das. Aber nicht um jeden Preis.

Also nochmal explizit, wir diskutieren nicht über das Ziel (Schutz für die jüdischen Bürger), sondern über den Weg dahin.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Keoma »

Sören74 hat geschrieben:(09 Jun 2021, 11:10)

Über das Ziel sind wir uns doch alle einig. Über den Weg dahin wohl eher nicht. Es werden dann Fragen gestellt, die sinngemäß lauten, wie ich denn dagegen sein könnte, dass der Staat seine jüdischen Bürger schützen will. Ich habe nichts dagegen, aber nicht jedes Mittel dazu ist in meinen Augen auch passend. Es ist wie mit der Corona-Krise. Als User einen knallharten Lockdown forderten, sagte ich, wir brauchen angemessene Mittel. Da meinten einige User, willst Du nicht auch, dass die Infektionszahlen in Deutschland deutlich zurückgehen? Ja, natürlich will ich das. Aber nicht um jeden Preis.

Also nochmal explizit, wir diskutieren nicht über das Ziel (Schutz für die jüdischen Bürger), sondern über den Weg dahin.
Und der Weg, nicht noch mehr Gefährder für jüdisches Leben ins Land zu holen, als sowieso schon da sind, ist ungangbar?
Bin schon auf das Herumrudern gespannt.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Sören74 »

Keoma hat geschrieben:(09 Jun 2021, 11:12)

Und der Weg, nicht noch mehr Gefährder für jüdisches Leben ins Land zu holen, als sowieso schon da sind, ist ungangbar?
Geht es hier um die Einwanderung von Menschen?
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Billie Holiday »

Sören74 hat geschrieben:(09 Jun 2021, 11:10)

Über das Ziel sind wir uns doch alle einig. Über den Weg dahin wohl eher nicht. Es werden dann Fragen gestellt, die sinngemäß lauten, wie ich denn dagegen sein könnte, dass der Staat seine jüdischen Bürger schützen will. Ich habe nichts dagegen, aber nicht jedes Mittel dazu ist in meinen Augen auch passend. Es ist wie mit der Corona-Krise. Als User einen knallharten Lockdown forderten, sagte ich, wir brauchen angemessene Mittel. Da meinten einige User, willst Du nicht auch, dass die Infektionszahlen in Deutschland deutlich zurückgehen? Ja, natürlich will ich das. Aber nicht um jeden Preis.

Also nochmal explizit, wir diskutieren nicht über das Ziel (Schutz für die jüdischen Bürger), sondern über den Weg dahin.
Der Weg dahin ist ein simpler....kriminelle Ausländer nicht einbürgern, ausweisen oder nach einer Straftat erst einknasten.
Punkt. Basta.
Komisch, bei rechten Straftätern wird auch nicht lange gefackelt, die sollen sofort hart bestraft werden. Bei Ausländern ist man dann plötzlich milde und sorgenvoll ob deren Wohl.
Ich sehe den Staat in der Schuldigkeit, seine Bürger und vor allem seine jüdischen Bürger zu schützen. Das sind wir ihnen ja wohl aufgrund unserer Geschichte schuldig. Der Staat ist nicht in der Schuldigkeit, sich um jeden antisemitischen oder kriminellen Ausländer zu kümmern. Man muß auch mal Prioritäten setzen und klar sagen, was wichtig ist.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Adam Smith »

PeterK hat geschrieben:(09 Jun 2021, 08:36)

Wir sprechen von antisemitischen Straftätern. Die sehe ich logischerweise lieber im Knast in D als freilaufend in Staaten, die Terror gegen Israel unterstützen.
Dazu müssten natürlich die Strafen deutlich erhöht werden.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Keoma »

Sören74 hat geschrieben:(09 Jun 2021, 11:14)

Geht es hier um die Einwanderung von Menschen?
Nein, um die EM.
Der Gescheitere gibt nach!
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Sören74 »

Billie Holiday hat geschrieben:(09 Jun 2021, 11:19)

Der Weg dahin ist ein simpler....kriminelle Ausländer nicht einbürgern, ausweisen oder nach einer Straftat erst einknasten.
Punkt. Basta.
Weißt Du, mit Basta-Kommentaren brauchen wir auch nicht weiter zu diskutieren.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Sören74 »

Adam Smith hat geschrieben:(09 Jun 2021, 11:22)

Dazu müssten natürlich die Strafen deutlich erhöht werden.
Ja. Das hielte ich persönlich neben der Stärkung der Justiz und der Polizei, um solche Fälle zu bearbeiten, für den effektiveren Weg, den Antisemitismus hierzulande zurückzudrängen. Ohne Basta. :)
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Billie Holiday »

Sören74 hat geschrieben:(09 Jun 2021, 11:32)

Weißt Du, mit Basta-Kommentaren brauchen wir auch nicht weiter zu diskutieren.
Man muß nicht alles verkomplizieren. Kriminelle und antisemitische Ausländer werden nicht eingebürgert, erhalten keinen deutschen Pass. Jeder andere ist herzlich willkommen.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Praia61 »

odiug hat geschrieben:(09 Jun 2021, 07:30)

Ein Inhaber einer deutschen Staatsbürgerschaft unterliegt auch nicht dem Aufenthaltsgesetz für Ausländer.
Und jetzt rate mal warum :x
Vielleicht hat man bei der Einbürgerung einen Fehler gemacht oder man ist getäuscht worden.
Ein Staat der nicht in der Lage ist, seine Fehler zu korrigieren, muss die Konsequenzen tragen und nicht treudoof aus der Wäsche gucken.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Sören74 »

Billie Holiday hat geschrieben:(09 Jun 2021, 11:34)

Kriminelle und antisemitische Ausländer werden nicht eingebürgert, erhalten keinen deutschen Pass. Jeder andere ist herzlich willkommen.
Kriminelle Ausländer werden schon nach heutiger Gesetzeslage nicht eingebürgert.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Praia61 »

Ammianus hat geschrieben:(09 Jun 2021, 10:56)

Diesen Satz mindestens 3 mal lesen und dann den Kopf intensiv gegen einen Beton- oder Stahlpfeiler schlagen ...
Ein Beispiel dafür weder den Grünen noch den Linken zu trauen.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von relativ »

Billie Holiday hat geschrieben:(09 Jun 2021, 11:34)

Man muß nicht alles verkomplizieren. Kriminelle und antisemitische Ausländer werden nicht eingebürgert, erhalten keinen deutschen Pass. Jeder andere ist herzlich willkommen.
Grundsätzlich stimme ich dazu, obwohl ich weiss, daß das Leben eben in der Regel Kompliziert und Komplex ist.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Einbürgerung nicht möglich nach antisemitischen Handlungen

Beitrag von Praia61 »

Sören74 hat geschrieben:(09 Jun 2021, 11:14)

Geht es hier um die Einwanderung von Menschen?
Defakto JA.
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