Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

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Ist das Infektionsschutzgesetz kompliziert?

Ja
6
40%
Nein
9
60%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 15
Skeptiker

Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Skeptiker »

Platon hat geschrieben:(25 Apr 2021, 01:36)
Es gibt in der deutschen Rechtssprechung das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Das heißt es wäre offensichtlich rechtswidrig jemanden zu einer langen Gefängnisstrafe zu verurteilen, weil er nachts eine Cola trinkt. Sofern der Polizist keine mildernden Umstände sieht macht das z.B. 500 Euro Strafe. Wenn man allerdings 5mal hintereinander oder öfter nachts eine Cola trinkt und von der Polizei erwischt wird, wird man sich früher oder später tatsächlich im Gefängnis wiederfinden. Eine Verurteilung zu 5 Jahren Haft, weil man einmal mit einer Cola erwischt wird, würde nicht rechtskräftig werden, weil selbst wenn ein Richter das so urteilt, würde der Nächste das natürlich sofort aufheben.

Das Strafmaß von bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe ist in der deutschen Gesetzgebung ein gängiges Strafmaß. Ein paar Beispiele aus dem StGB
Danke. Das war eigentlich die Antwort die ich gesucht hatte.

Die 5 Jahre sind also so etwas wie ein typisches Höchstmaß für Straftaten, die man als massive Verletzung gegen die Freiheit und Unversehrtheit ansieht.

Bedeutet auch, dass tatsächlich eben ersteinmal nichts dagegen spricht, dass Richter diese Zeiten verhängen, aber es relativ unwahrscheinlich ist, dass diese so bestehen bleiben.

Der eigentliche Diskussionsgegenstand ist also eher, ob ein Verstoß gegen das IfSG in der gleichen Kategorie zu sehen ist, wie die genannten Straftaten. Das würde ich sogar tendenziell bejahen.
Sören74

Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Sören74 »

Skeptiker hat geschrieben:(24 Apr 2021, 18:47)

Damit wären wir wieder bei der Cola. Was ist also falsch daran festzustellen, dass deren Genuss im Freien zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe führen kann?
Weil das wenig mit unserem Rechtssystem zu tun hat, dass eine einfache Überschreitung sofort zu Gefängnis führt oder gar zum Strafhöchstmaß. Urkundenfälschung beispielsweise wird in Deutschland auch bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft, bedeutet aber auch nicht, dass Du diese Strafe erhalten wirst, wenn Du versehentlich für Deine Frau unterschrieben hast.

Es sollte doch einleuchten, dass man das trinken einer Cola juristisch völlig anders zu bewerten ist, als wenn jemand wissentlich mit positiven PCR-Test und schweren Symptomen mit Absicht andere Menschen anspuckt und diese dann schwer erkranken.
Sören74

Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Sören74 »

Skeptiker hat geschrieben:(25 Apr 2021, 09:28)

Bedeutet auch, dass tatsächlich eben ersteinmal nichts dagegen spricht, dass Richter diese Zeiten verhängen, aber es relativ unwahrscheinlich ist, dass diese so bestehen bleiben.
Natürlich spricht jede Menge dagegen, wenn Richter für das Cola trinken zur falschen Zeit am falschen Ort zu 5 Jahren Gefängnis urteilen.
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Platon
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Platon »

Skeptiker hat geschrieben:(25 Apr 2021, 09:28)Bedeutet auch, dass tatsächlich eben ersteinmal nichts dagegen spricht, dass Richter diese Zeiten verhängen, aber es relativ unwahrscheinlich ist, dass diese so bestehen bleiben.
Es wäre ein Justizirrtum. Faktisch müsste ohnehin noch einiges mehr passieren, dass ein solcher Fall überhaupt jemals vor einen Richter kommt, der darüber falsch urteilen kann. Man wird von der Polizei erwischt und es wird vom Beamten eine Ordnungswidrigkeit festgestellt und man bekommt 500 Euro Strafe aufgedrückt. Du kannst dann versuchen dagegen Einspruch einzulegen. Das kann dann u.U. zur Hauptverhandlung zugelassen werden und vor einen Richter kommen. Es wäre schon ziemlich ungewöhnlich, dass man sich wegen solch einer Lappalie überhaupt vor Gericht wiederfindet und nicht einfach nur einen Strafzettel bekommt. Wobei man für eine Ordnungswidrigkeit meines Wissens nicht ins Gefängnis kommen kann. Dazu wäre erstmal eine Umwandlung in ein Strafverfahren notwendig und das ist ja auch nicht zu erwarten für ein geringfügigen Verstoß.

In dem Sinne ist es eigentlich ausgeschlossen, dass man für eine Cola ins Gefängnis kommt. Es müsste statt einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ein Strafverfahren eröffnet werden und allein das ist praktisch ausgeschlossen bzw. würde keinen Bestand haben.
Der eigentliche Diskussionsgegenstand ist also eher, ob ein Verstoß gegen das IfSG in der gleichen Kategorie zu sehen ist, wie die genannten Straftaten. Das würde ich sogar tendenziell bejahen.
Würde ich auch so sehen. Gerade die Vergleichbarkeit zur Körperverletzung finde ich ziemlich passend.
Dieser Beitrag ist sehr gut.
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firlefanz11
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von firlefanz11 »

Dieter Winter hat geschrieben:(24 Apr 2021, 11:14)
Und ja, die eigentliche Gefahr bei den Infektionsschutz Maßnahmen besteht darin, dass sie als Blaupause für Einschränkungen aus anderen, beliebigen Gründen dienen könnten. Gerade Grüne dürften an diesem Gedanken Gefallen finden.
Mit Sicherheit...
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Stein1444 »

Dieter Winter hat geschrieben:(24 Apr 2021, 11:14)Und ja, die eigentliche Gefahr bei den Infektionsschutz Maßnahmen besteht darin, dass sie als Blaupause für Einschränkungen aus anderen, beliebigen Gründen dienen könnten. Gerade Grüne dürften an diesem Gedanken Gefallen finden.
Jeder Laut ausgesprochene Gedanke der Grünen in dieser Richtung würde damit enden das Sie sich in Umfragen die 10% wieder von unten anschauen können.
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Aldus »

Dieter Winter hat geschrieben:(24 Apr 2021, 11:14)
Und ja, die eigentliche Gefahr bei den Infektionsschutz Maßnahmen besteht darin, dass sie als Blaupause für Einschränkungen aus anderen, beliebigen Gründen dienen könnten. Gerade Grüne dürften an diesem Gedanken Gefallen finden.
Wenn ich mir so täglich ansehe, was man in unserer Gesellschaft alles einfach laufen läßt statt endlich einmal mit der Axt reinzuhauen, wären ein par sinnvolle "Einschränkungen" (früher nannte man es Regeln) statt "alles egal" nicht das verkehrteste.
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Skeptiker hat geschrieben:(24 Apr 2021, 18:47)


Damit wären wir wieder bei der Cola. Was ist also falsch daran festzustellen, dass deren Genuss im Freien zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe führen kann?
Weil es typischer Empörungsjournalismus ist, der etwas in den Raum stellt, was grundsätzlich so zu sein scheint, obwohl es eben nicht so ist. Man wird nicht für das Colatrinken mit Gefängnisstrafe bestraft, sondern nur dann, wenn die Folgen dieses Fehlverhaltens gravierend sind.
Um es an einem anderem Beispiel festzumachen. Auch das Autofahren ohne Fahrerlaubnis kann zu einer mehrjärigen Gefängnisstrafe führen. Allerdings eben nur, wenn die Folgen schwerwiegend sind. Also z.B. ein Unfall oder eben wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss.
Es ist ja grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden herauszustellen, dass ein Verstoß gegen rechtliche Regelungen unter bestimmten Begleitumständen zu rigorosen Strafen führen kann. Dass aber zu tun, indem der Eindruck erweckt wirkt, dass einzig und der Ausgangstatbestand (Trinken von Cola, Fahren ohne Fahrerlaubnis) das ermöglicht ist billiger Populismus der nur für Empörung sorgen soll und letztendlich auch nicht der Sache nützt, sondern ihr eher schadet. Wenn man das Infektionsgesetz kritisieren will (dazu gibt es genug Anhaltspunkte), die man auf sachlicher Ebene diskutieren kann. Und hier sollte man sich schon fragen, warum der Journalist die genaueren Begleitumstände (bewusst) nicht erwähnt. Welchen Zweck er damit verfolgt.
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von firlefanz11 »

Stein1444 hat geschrieben:(26 Apr 2021, 14:43)

Jeder Laut ausgesprochene Gedanke der Grünen in dieser Richtung würde damit enden das Sie sich in Umfragen die 10% wieder von unten anschauen können.
Aäh, HALLO?! Das würden sie natürlich erst NACH der Wahl inangriffnehmen...! :rolleyes:
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von firlefanz11 »

Aldus hat geschrieben:(27 Apr 2021, 07:36)

Wenn ich mir so täglich ansehe, was man in unserer Gesellschaft alles einfach laufen läßt statt endlich einmal mit der Axt reinzuhauen, wären ein par sinnvolle "Einschränkungen" (früher nannte man es Regeln) statt "alles egal" nicht das verkehrteste.
Genau! Deutschland braucht endlich wieder einen Föööhrerrr, der sagt was gemacht wird, und jeder, der widerspricht kommt ins Umerziehungslager...! :thumbup: :rolleyes:
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Aldus »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(27 Apr 2021, 09:20)
Und hier sollte man sich schon fragen, warum der Journalist die genaueren Begleitumstände (bewusst) nicht erwähnt. Welchen Zweck er damit verfolgt.
Offensichtlich hat er keine seriösen Argumente. Wie auch? Wo nichts ist...
firlefanz11 hat geschrieben:(27 Apr 2021, 10:30)
Aäh, HALLO?! Das würden sie natürlich erst NACH der Wahl inangriffnehmen...! :rolleyes:
Das würde an dem Ergebnis immer noch nichts ändern. "Hallo?!?" :rolleyes:
firlefanz11 hat geschrieben:(27 Apr 2021, 10:31)
Genau! Deutschland braucht endlich wieder einen Föööhrerrr, der sagt was gemacht wird, und jeder, der widerspricht kommt ins Umerziehungslager...! :thumbup: :rolleyes:
Der übliche, platte Dummschwätz, ohne den es offensichtlich nicht mehr geht.

Zwei Posts in einen zusammenzufassen - eigentlich selbstverständlich, ist ja offensichtlich auch schon zuviel...
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Haegar »

Ich verweise mal auf die Ansteckung mit Aids und den entsprechenden Urteilen.
Strafrahmen passt also :D
Der User Platon hat eigentlich alles genau erklärt.
Viel Spass beim Cola-Trinken !
odiug

Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von odiug »

Platon hat geschrieben:(25 Apr 2021, 12:20)

Es wäre ein Justizirrtum. Faktisch müsste ohnehin noch einiges mehr passieren, dass ein solcher Fall überhaupt jemals vor einen Richter kommt, der darüber falsch urteilen kann. Man wird von der Polizei erwischt und es wird vom Beamten eine Ordnungswidrigkeit festgestellt und man bekommt 500 Euro Strafe aufgedrückt. Du kannst dann versuchen dagegen Einspruch einzulegen. Das kann dann u.U. zur Hauptverhandlung zugelassen werden und vor einen Richter kommen. Es wäre schon ziemlich ungewöhnlich, dass man sich wegen solch einer Lappalie überhaupt vor Gericht wiederfindet und nicht einfach nur einen Strafzettel bekommt. Wobei man für eine Ordnungswidrigkeit meines Wissens nicht ins Gefängnis kommen kann. Dazu wäre erstmal eine Umwandlung in ein Strafverfahren notwendig und das ist ja auch nicht zu erwarten für ein geringfügigen Verstoß.

In dem Sinne ist es eigentlich ausgeschlossen, dass man für eine Cola ins Gefängnis kommt. Es müsste statt einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ein Strafverfahren eröffnet werden und allein das ist praktisch ausgeschlossen bzw. würde keinen Bestand haben.

Würde ich auch so sehen. Gerade die Vergleichbarkeit zur Körperverletzung finde ich ziemlich passend.
Eben.
Das höchstmögliche Strafmaß gilt für besonders schwere Vergehen.
Cola trinken gehört da nicht dazu ... das ist schon Strafe für sich genommen genug, wenn man an den Zucker denkt :D
Das gesagt, konstruieren wir mal einen Fall, in dem Fünf Jahre Knast angemessen wären.
Ein Labor, das mit Corona infizierte Proben in Massen im Hausmüll entsorgt, weil billiger, da wären fünf Jahre schon angebracht.
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Dieter Winter
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Dieter Winter »

Aldus hat geschrieben:(27 Apr 2021, 07:36)
Wenn ich mir so täglich ansehe, was man in unserer Gesellschaft alles einfach laufen läßt statt endlich einmal mit der Axt reinzuhauen, wären ein par sinnvolle "Einschränkungen" (früher nannte man es Regeln) statt "alles egal" nicht das verkehrteste.
Manche gehen da halt noch weiter und sehnen sich nach einem Führer oder einem ZK. Dem kommen Grüne Pläne gewissermaßen entgegen.
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Praia61 »

Haegar hat geschrieben:(27 Apr 2021, 10:57)

Ich verweise mal auf die Ansteckung mit Aids und den entsprechenden Urteilen.
Strafrahmen passt also :D
Der User Platon hat eigentlich alles genau erklärt.
Viel Spass beim Cola-Trinken !
Wenn sich 1000 mit Aids angesteckt haben , nachdem Aids auf dem Markt kam und sich 1000 mit Corona angesteckt haben.
Wieviel sterben jeweils ?
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Haegar »

Praia61 hat geschrieben:(27 Apr 2021, 20:23)

Wenn sich 1000 mit Aids angesteckt haben , nachdem Aids auf dem Markt kam und sich 1000 mit Corona angesteckt haben.
Wieviel sterben jeweils ?
Um 1000 Menschen mit Aids anzustecken im Rahmen des "Üblichen" muss man sehr fleißig und evtl. auch sehr um"triebig" sein, um 1000 Menschen mit Corona anzustecken reicht oft eine kleine Party oder Demo. :D

Nebenbei ist ein getöter Mensch für ein solches Verhalten schon "ausreichend". Von der damit verursachten Körperverletzung und den evtl. Langzeitfolgen hast Du wohl bewußt versucht wegzufragen. Nein Corona sehe ich da als nicht harmloser an.
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Praia61 »

Todesraten !
Keine Antwort darauf.
Wie es zu den 1000 Fällen kam ist erst mal sekundär.
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Haegar »

Praia61 hat geschrieben:(29 Apr 2021, 09:25)

Todesraten !
Keine Antwort darauf.
Wie es zu den 1000 Fällen kam ist erst mal sekundär.
Die strafrechtliche Zahl fängt bei einer an. Für Deine weitere juristische Bildung schau Dir mal diesen netten Aufsatz an:

"Bei der Ansteckung eines anderen Menschen mit dem Coronavirus handelt es sich um eine Körperverletzung mit einem gesundheitsschädlichen Stoff, also um eine gefährliche Körperverletzung gem. § 224 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Die Strafandrohung beträgt bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Darunter fällt Sars-CoV-2 als Virus genauso wie etwa der AIDS-Erreger. Selbst wenn die Ansteckung beim anderen nur zu einer Infizierung führt, nicht aber zu körperlichen Beschwerden wie etwa Fieber oder Kopf- und Halsschmerzen, handelt es sich um eine Körperverletzung in der Variante der Gesundheitsschädigung."

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... arantaene/
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Praia61 »

Haegar hat geschrieben:(29 Apr 2021, 09:54)

Die strafrechtliche Zahl fängt bei einer an. Für Deine weitere juristische Bildung schau Dir mal diesen netten Aufsatz an:

"Bei der Ansteckung eines anderen Menschen mit dem Coronavirus handelt es sich um eine Körperverletzung mit einem gesundheitsschädlichen Stoff, also um eine gefährliche Körperverletzung gem. § 224 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Die Strafandrohung beträgt bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Darunter fällt Sars-CoV-2 als Virus genauso wie etwa der AIDS-Erreger. Selbst wenn die Ansteckung beim anderen nur zu einer Infizierung führt, nicht aber zu körperlichen Beschwerden wie etwa Fieber oder Kopf- und Halsschmerzen, handelt es sich um eine Körperverletzung in der Variante der Gesundheitsschädigung."

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... arantaene/
Für das Integral ist ein Einzelwert untergewichtig.

Es macht also keinen Unterschied, ob ich dafür verantwortlich bin, dass wegen meiner Infektion und meiner Nichteinhaltung von Regeln einer stirbt oder Dutzende sterben ?
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Haegar »

Praia61 hat geschrieben:(29 Apr 2021, 13:26)

Für das Integral ist ein Einzelwert untergewichtig.

Es macht also keinen Unterschied, ob ich dafür verantwortlich bin, dass wegen meiner Infektion und meiner Nichteinhaltung von Regeln einer stirbt oder Dutzende sterben ?
Keine Angst, wenn nachgewiesen werden kann, dass durch eine vorsätzliche oder fahrlässig verursachte Coronainfektion gleich dutzende Menschen gestorben sind, kann das bei der Strafzumessung dann berücksichtigt werden.

Aber schau Dir mal den Strafrahmen mal an wenn einer dabei stirbt. Zitat aus meinen Link:

"Führt die Erkrankung in der weiteren Folge zum Tod, kann man mit einer Anklage wegen (versuchter) Körperverletzung mit Todesfolge, oder (versuchten) Totschlags oder gar Mordes schnell vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts landen."

Also: Viel Spass beim Cola-Trinken ! :cool:
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Praia61 »

Das war keine Antwort, also lass es.
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Haegar
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Haegar »

Praia61 hat geschrieben:(29 Apr 2021, 16:07)

Das war keine Antwort, also lass es.
War es nicht die Antwort die Du hören wolltest oder war es die Antwort die Du nicht verstehen willst ?
Ich kann beides verstehen.
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Praia61 »

Verstehen solltest du eine mehr als einfache Frage , ob es einen Unterschied macht.
Siehe oben.
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von apartofme »

Skeptiker hat geschrieben:(25 Apr 2021, 09:28)
Der eigentliche Diskussionsgegenstand ist also eher, ob ein Verstoß gegen das IfSG in der gleichen Kategorie zu sehen ist, wie die genannten Straftaten. Das würde ich sogar tendenziell bejahen.
Das vorsätzliche Verschweigen einer Infektion kann auch außerhalb des Infektionsschutzgesetzes als gefährliche Körperverletzung mit langen Freiheitsstrafen geahndet werden. Es wurden schon einige HIV-positive Menschen zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie ihrem Partner gegenüber eine Infektion wissentlich verschwiegen haben.

Nun ist das HI-Virus zwar ein besonders aggressives - aber es verbreitet sich bei Weitem nicht so schnell, wie andere (vielleicht auch künftige) Viren, die sich durch die Luft übertragen. Man stelle sich nur mal ein Grippevirus vor, das tatsächlich eine Sterblichkeit von 5-10% hätte. Da müsste man bei der Eindämmung noch viel konsequenter durchgreifen.
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Yarock71 »

Ja, das ist richtig HIV-Infizierte machen sich strafbar, wenn sie ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer nicht infizierten Person haben und den Virus dadurch übertragen. Auch Husten mit COVID 19 ist Körperverletzung https://www.koerperverletzung.com/anhus ... erletzung/
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Tom Bombadil »

Würden nur alle Körperverletzungsdelikte so hart geahndet...
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Haegar »

Tom Bombadil hat geschrieben:(10 May 2021, 11:25)

Würden nur alle Körperverletzungsdelikte so hart geahndet...
Du willst also zB. die fahrlässige Körperverletzung der gefährlichen Körperverletzung gleichstellen ?
Die ADAC-Mitglieder wären nicht erfreut...
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Tom Bombadil »

Haegar hat geschrieben:(11 May 2021, 09:11)

Du willst also...
Sätze, die so beginnen, enden meist im totalen Desaster, so auch hier.
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Haegar »

Tom Bombadil hat geschrieben:(11 May 2021, 09:20)

Sätze, die so beginnen, enden meist im totalen Desaster, so auch hier.
So schlimm sind Deine Sätze nicht, aber trotzdem hast Du recht...Dein Satz war ein rechtliches Desaster...
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Re: Verhältnismäßigkeit: 5 Jahre Gefängnis für Verstoß gegen IfSG

Beitrag von Tom Bombadil »

Nur für Leute, die gerne mit Dreck schleudern.
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