"RIGAER 94" - Wann fällig?

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Kritikaster
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von Kritikaster »

olli hat geschrieben:(18 Jun 2021, 00:51)

Stelle ich nicht in Abrede aber es ging ja darum das hier unter dem Vorwand der Brandschutzbegehung Zutritt zu den Wohnungen erreicht werden sollte und sich die Bewohner, hier nochmals explizit MIETER, einstimmig dagegen verwehrt haben.
Wie Du schmerzhaft erkennen musst, sind den linksextremen Verzögerungs- und Behinderungsstrategien Grenzen gesetzt - und das ist mehr als nur gut so!
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
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Vongole
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von Vongole »

olli hat geschrieben:(18 Jun 2021, 00:51)

Stelle ich nicht in Abrede aber es ging ja darum das hier unter dem Vorwand der Brandschutzbegehung Zutritt zu den Wohnungen erreicht werden sollte und sich die Bewohner, hier nochmals explizit MIETER, einstimmig dagegen verwehrt haben. Da wird dann nämlich der Schuh draus und wenn der Mieter meint das er an diesem Tag keine Zeit hat dann hat der Prüfer einen individuellen Termin mit jedem einzelnen Mieter zu machen und wenn er ein dutzend Mal hinfahren muss.
Wenn, wie in diesem Fall, ein Gericht entscheidet, dass die Mieter den Brandgutachter und einen Vertreter des Bezirks ins Haus lassen müssen, und die Mieter diese beiden Personen schon gewaltsam am Betreten des Grundstücks hindern,
ein Grundstück, dass ihnen wohlgemerkt nicht gehört, die Treppenhäuser verbarrikadieren, die Beamten angreifen, dann sind die Mieter nicht im Recht!
Und was hat der ganze Zinnober ausser Verletzten und Sachschäden nun gebracht? Eine einwandfreie Möglichkeit zur Kündigung der Mietverhältnisse und ne Menge Strafverfahren.
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frems
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von frems »

Der Klassiker der einpeitschenden Klatschpresse. Erst redet man von 65 "verletzten" (?) Polizisten, jetzt noch von 22. Am Ende dürfte es erfahrungsgemäß einstellig sein: https://www.welt.de/politik/deutschland ... isten.html
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von busse »

olli hat geschrieben:(17 Jun 2021, 19:01)

Treuhänder war die kommunale Wohnbaugesellschaft da bis dahin die Besitzverhältnisse nicht geklärt waren (die eigentliche Besitzer waren im 3.Reich enteignet worden und kamen im KZ um). 1992 wurden den "Besetzern" dann von der kommunalen Wohnbaugesellschaft reguläre Mietverträge ausgestellt, relativ günstiger Wohnraum aber dafür wurden die Mieter verpflichtet die Renovierung in größtenteils Eigenarbeit durchzuführen. 1997 wurde das Eigentum der JewishClaimsConference [ JJC ]übergeben, die das Eigentum verstorbener verwaltet. Diese hatte aber keine Lust weil sie die bestehenden Mietverträge übernehmen musste. Kurzerhand verkaufte die JJC das Gebäude an einen Investor verkauft, der dort Wohnungen für "ökologisches Wohnen", sprich Luxuswohnungen für grüne Besserverdiener, errichten will und mit allen Mitteln die Bewohner bekämpft. Das Angebot des Senats den Streit zu schlichten indem die Stadt den Mietern alternative Wohnungen bereitstellt ist der Senat und die Kommunalverwaltung bis heute nicht nachgekommen !
Falsch. Die JCC hat nie Wohnungen verwaltet und sich um Mietverträge nie gekümmert. Das einzige Ziel der JCC war immer der schnelle Verkauf der Immobilie damit Geld in ihen Fond einfloß, Verwalterverträge wurden meistens für 2 Monate mit Kündigung zum Monatsende abgeschlossen.
An wem die JCC against Germany (der volle Name ) verkauft hat in Deutschland niemand anzugehen auch nicht was die JCC mit dem Geld macht. Deswegen ist deine Statemant des Verkaufs unerheblich.
Unwahr ist auch das man den "Besetzern " keine Wohnungen angeboten hat, das Problem war die Wohnungen die man über die Jahre angeboten hat, gefielen den "Besetzern" nicht, sie waren nicht in den Bezirken die sie bevorzugen für ihren Klassenkampf.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von busse »

olli hat geschrieben:(17 Jun 2021, 20:10)

Trotzdem wird dem Vermieter dann bekannt sein für welche Person er vom Amt das Geld bekommt. Dieses Argument dem Vermieter seien seine Mieter unbekannt ist hahnebüchen.
Auch Unsinn. Der Vermieter hat das Recht zu wissen, wieviel Menschen sich in der angemieteten Wohnung aufhalten, siehe Untervermietungsrecht.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von busse »

olli hat geschrieben:(17 Jun 2021, 23:39)

Die Wohnungsbaugesellschaft war froh das Haus und die Verantwortung loszuwerden, deshalb die billigen Mieten unter der Bedingung das die Mieter ihre Modernisierungen/Restaurierungen selbst vornehmen.
Wieder Unsinn. Wenn die JCC Ansprüche erhebt, dann bekommt sie die in einem gerichtlichen Verfahren zugesprochen.
Da kann sich die damalige Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain soviel drehen und wenden wie sie will, da wurde eben Recht gesprochen.
Solche einen Vertrag möchte ich mal sehen wie die WBG Friedrichshain geschlossen haben will, für eine Mod-Massnahme , auch zu damaligen Verhältnissen, waren die "Besetzer" weder fähig und noch liquide, aber vielleicht verwechselst du es ja auch mit Instandhaltung.
Ansonsten war die WBG F massiv von Restution betroffen und hat sich an jedes bebautes Grundstück geklammert, um nicht von anderen WBG in Berlin aufgesogen zu werden, deshalb waren die aus Selbsterhalt nicht froh es abgeben zu wollen.
Hat nicht geklappt wurden spätere von der WBG Mitte geschluckt. Nur so zum Verständnis.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von busse »

olli hat geschrieben:(18 Jun 2021, 00:07)

Jaja die angebliche Allmacht des Vermieters, mache dich besser mal schlau ! Was der Vermieter möchte ist nicht das was er darf. Mit der Unterschrift des Mietvertrages geht das Hausrecht für die angemietete Wohnung an den Mieter über !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Der Vermieter hat ab diesem Zeitpunkt die Verpflichtung angezeigte Mängel zu beseitigen und sonst nichts !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
..und zum dritten Male Unsinn !
Zu Gefahrenabwehr und bei Gefahr im Verzuge kann der Vermieter mit Zeugen, meistens Polizei oder Feuerwehr in die Wohnung.
Was du hier beibringst ist totaler Unsinn. Wie werden denn z.B. sonst die Leichen gefunden von Singlemietern um die sich keiner kümmert ?
Wenn Mitmieter einen starken Geruch wahrnehmen und in der Mieterakte kein Ansprechpartner zu finden ist, kann die Wohnung unter o.g. Umständen sofortigst in "Besitz" genommen werden.
Der vom Eigentümer angestellte Verwalter wurde von deinen Freunden dort mehrfach körperlich angegriffen als er das Grundstück betreten wollte, sein Auto wurde abgefackelt.
Und jetzt erzähle doch mal den geneigten Usern hier der Vermieter hätte nichts im Haus zu suchen ?Er darf mit Vorankündigung in die Wohnungen,um sich ein Bild zu machen um den Zustand der vermieteten Einheit. Mach dich doch hier nicht lächerlich. Das ist in Berlin eine IHK Prüfungsfrage für Immobilienkaufleute, du wärst durchgefallen.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von sünnerklaas »

Vongole hat geschrieben:(18 Jun 2021, 01:04)

Wenn, wie in diesem Fall, ein Gericht entscheidet, dass die Mieter den Brandgutachter und einen Vertreter des Bezirks ins Haus lassen müssen, und die Mieter diese beiden Personen schon gewaltsam am Betreten des Grundstücks hindern,
ein Grundstück, dass ihnen wohlgemerkt nicht gehört, die Treppenhäuser verbarrikadieren, die Beamten angreifen, dann sind die Mieter nicht im Recht!
Und was hat der ganze Zinnober ausser Verletzten und Sachschäden nun gebracht? Eine einwandfreie Möglichkeit zur Kündigung der Mietverhältnisse und ne Menge Strafverfahren.
Die erfolgte Brandschutzprüfung hat ergeben, dass in dem Haus sicherheitstechnisch alles in Ordnung ist. (Quelle).

Der Besitzer nur eine Briefkastenfirma ist und der Vertreter vor Gericht wohl auch keine gültige Vollmacht seines Klienten vorweisen kann, wird die Rigaer Straße die Öffentlichkeit wohl noch weiter beschäftigen. Der einzige Ausweg wäre eine Zwangsversteigerung, aber dafür muss es gerichtsfeste Argumente geben. Der Besitzer muss Zahlungsrückstände haben, die eine Zwangsversteigerung rechtfertigen.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von jack000 »

sünnerklaas hat geschrieben:(19 Jun 2021, 13:59)

Die erfolgte Brandschutzprüfung hat ergeben, dass in dem Haus sicherheitstechnisch alles in Ordnung ist. (Quelle).
Da steht nicht, das alles in Ordnung ist. Das hast du dir nur ausgedacht.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von sünnerklaas »

jack000 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 17:15)

Da steht nicht, das alles in Ordnung ist. Das hast du dir nur ausgedacht.
Lies mal genau:

"Bei der Begehung wurden keine Mängel festgestellt, die eine akute Gefahr darstellen und eine Nutzungsuntersagung zur Folge hätten."

Damit ist alles in Ordnung. Kleinkram interessiert da nicht.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von jack000 »

sünnerklaas hat geschrieben:(19 Jun 2021, 22:01)

Lies mal genau:

"Bei der Begehung wurden keine Mängel festgestellt, die eine akute Gefahr darstellen und eine Nutzungsuntersagung zur Folge hätten."

Damit ist alles in Ordnung. Kleinkram interessiert da nicht.
=> Da steht nicht das alles in Ordnung ist. Da steht nur, dass die die Bude nicht dicht machen müssen.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von franzmannzini »

sünnerklaas hat geschrieben:(19 Jun 2021, 22:01)

Lies mal genau:

"Bei der Begehung wurden keine Mängel festgestellt, die eine akute Gefahr darstellen und eine Nutzungsuntersagung zur Folge hätten."

Damit ist alles in Ordnung. Kleinkram interessiert da nicht.
Eine Nutzungsuntersagung erfolgt häufig nicht während oder zum Abschluß einer Begehung,
sie kann auch noch nach der Verschriftlichung erfolgen.
Entscheiden wird darüber die Bauaufsicht.
Häufig werden in einem Gutachten Mängel genannt, die mit Fristsetzung abzustellen sind.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von Teeernte »

franzmannzini hat geschrieben:(19 Jun 2021, 23:40)

Eine Nutzungsuntersagung erfolgt häufig nicht während oder zum Abschluß einer Begehung,
sie kann auch noch nach der Verschriftlichung erfolgen.
Entscheiden wird darüber die Bauaufsicht.
Häufig werden in einem Gutachten Mängel genannt, die mit Fristsetzung abzustellen sind.
:thumbup:

Fotoauswertung und Folgen >> AUFLAGEN.

...Umbauten, Eingriffe in die Statik - die den Bestandsschutz der Altimmobilie aufheben...
.. Auflagen zur Nutzung - Fluchtweg Treppenhaus eingeengt - Je Etage nur noch 2 Nutzer inklusive Besuch..
>>Abschaltung der Elt - Anlage >>> keine ordnungsgemäße Installation ...fehlende BGV A3..
..Untersagung der Feuerstellennutzung wegen fehlender Wartung - Betrieb ohne BIMSCH.

um nur einige Gründe anzureissen.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von sünnerklaas »

franzmannzini hat geschrieben:(19 Jun 2021, 23:40)

Eine Nutzungsuntersagung erfolgt häufig nicht während oder zum Abschluß einer Begehung,
sie kann auch noch nach der Verschriftlichung erfolgen.
Entscheiden wird darüber die Bauaufsicht.
Häufig werden in einem Gutachten Mängel genannt, die mit Fristsetzung abzustellen sind.
Das sind in der Regel Kleinigkeiten. Eine Räumung auf Grund von schwerwiegenden Mängeln beim Brandschutz wird es nicht geben, zumal es ja bereits zuvor eine Brandschutzprüfung gab, die zum selben Ergebnis kam, bei der der Prüfingenieurin allerdings vorgeworfen worden ist, ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt zu haben.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von Teeernte »

sünnerklaas hat geschrieben:(20 Jun 2021, 12:32)

Das sind in der Regel Kleinigkeiten. Eine Räumung auf Grund von schwerwiegenden Mängeln beim Brandschutz wird es nicht geben, zumal es ja bereits zuvor eine Brandschutzprüfung gab, die zum selben Ergebnis kam, bei der der Prüfingenieurin allerdings vorgeworfen worden ist, ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt zu haben.
Wie lang hatte die Polizei gebraucht durch die Tür zu kommen ???
Urteil: Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden

Bereits im Jahr 2015 ...(Urteil v. 12.05.2015, Az.: 2-13 S 127/12)... entschieden, dass Haustüren von Mehrfamilienhäusern nicht abgeschlossen werden dürfen. In diesem Fall hatte die Eigentümergemeinschaft in der Hausordnung beschlossen, dass die Haustür nachts zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens abgeschlossen werden soll. Das ...Gericht begründete sein Urteil damit, dass in Gefahrensituationen, zum Beispiel bei einem Brand, der Fluchtweg eingeschränkt wird. Nicht jeder Mieter hat im Notfall seinen Schlüssel griffbereit.

Letztendlich argumentierte der Richter, dass der Beschluss der Eigentümer zum Abschließen der Haustür nicht mehr einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspreche, da im Notfall (z.B. Brand) Menschenleben gefährdet werden. Das Leben und die Gesundheit der Mieter und Bewohner sind wichtiger als die Sicherheit des Mietshauses. Zudem wird erklärt, dass ein Einbruch in der Regel keine Gefahr für Leib und Leben darstellt.

Die Feuerwehr bestätigt: Haustüren sind Notausgänge
Der richtige Prüfer - am BESTEN den vom Flughafen Berlin... :D :D :D
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
franzmannzini

Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von franzmannzini »

Teeernte hat geschrieben:(20 Jun 2021, 12:56)
...
Der richtige Prüfer - am BESTEN den vom Flughafen Berlin... :D :D :D
Das wäre was. :D
Die Prüfer vom BER sind auch auf der Museumsinsel eingekehrt.
Die Dübel aller fertigen Kabeltrassen sind ungeignet und müssen wieder raus. (Hatte ich letztes Jahr auf dem Tisch)
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von Teeernte »

franzmannzini hat geschrieben:(20 Jun 2021, 16:48)

Das wäre was. :D
Die Prüfer vom BER sind auch auf der Museumsinsel eingekehrt.
Die Dübel aller fertigen Kabeltrassen sind ungeignet und müssen wieder raus. (Hatte ich letztes Jahr auf dem Tisch)
"Meine" Kabel liegen hinter dem doppelten Gipskarton auf der Erde. :D :D :D
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von franzmannzini »

Tolle Sache so ein Gutachten:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... ollen.html
Überraschung nach der Durchsuchung des teilbesetzten Hauses in der Rigaer Straße 94:
Die Polizei Berlin fand dabei nicht nur zwei bisher unbekannte Wohnungen, sondern auch einen unterirdischen Stollen.
Da frage ich mich schon, wurde der Gutachter geführt, oder wurden die unbekannten Dinge nach dem Durchgang angelegt.
Ich bin ganz gespannt, ob es nun wieder keine Konsequenzen gibt.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?

Beitrag von jack000 »

franzmannzini hat geschrieben:(07 Oct 2021, 19:45)

Tolle Sache so ein Gutachten:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... ollen.html


Da frage ich mich schon, wurde der Gutachter geführt, oder wurden die unbekannten Dinge nach dem Durchgang angelegt.
Ich bin ganz gespannt, ob es nun wieder keine Konsequenzen gibt.
Da sieht man mal, wie fleißig diese Müßiggänger doch sein können ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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