olli hat geschrieben:(18 Jun 2021, 00:07)
Jaja die angebliche Allmacht des Vermieters, mache dich besser mal schlau ! Was der Vermieter möchte ist nicht das was er darf. Mit der Unterschrift des Mietvertrages geht das Hausrecht für die angemietete Wohnung an den Mieter über !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Der Vermieter hat ab diesem Zeitpunkt die Verpflichtung angezeigte Mängel zu beseitigen und sonst nichts !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
..und zum dritten Male Unsinn !
Zu Gefahrenabwehr und bei Gefahr im Verzuge kann der Vermieter mit Zeugen, meistens Polizei oder Feuerwehr in die Wohnung.
Was du hier beibringst ist totaler Unsinn. Wie werden denn z.B. sonst die Leichen gefunden von Singlemietern um die sich keiner kümmert ?
Wenn Mitmieter einen starken Geruch wahrnehmen und in der Mieterakte kein Ansprechpartner zu finden ist, kann die Wohnung unter o.g. Umständen sofortigst in "Besitz" genommen werden.
Der vom Eigentümer angestellte Verwalter wurde von deinen Freunden dort mehrfach körperlich angegriffen als er das Grundstück betreten wollte, sein Auto wurde abgefackelt.
Und jetzt erzähle doch mal den geneigten Usern hier der Vermieter hätte nichts im Haus zu suchen ?Er darf mit Vorankündigung in die Wohnungen,um sich ein Bild zu machen um den Zustand der vermieteten Einheit. Mach dich doch hier nicht lächerlich. Das ist in Berlin eine IHK Prüfungsfrage für Immobilienkaufleute, du wärst durchgefallen.
busse