Schließung wegen höherer Gewalt, zum Beispiel Coronavirus
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Schließung wegen höherer Gewalt, zum Beispiel Coronavirus
Wenn man ein Ladengeschäft, eine Gaststätte oder eine öffentliche Sportstätte aufmacht, dann wird man doch wohl nach Erteilung der entsprechenden Genehmigung ein amtliches Schreiben erhalten, in dem wohl auch geschrieben steht, daß die Behörde sich das Recht heraus nimmt, im Fall von Gefahr im Verzug, wie beim Coronavirus, die entsprechende Stätte zu schließen. Ist eigentlich hierbei prinzipiell Schadenersatz vorgesehen, falls dies ohne Verschulden des Betreibers erfolgt? Kann sich ein Betreiber eines Ladengeschäftes, einer Gaststätte oder einer öffentlichen Sportstätte für derartige Fälle versichern lassen? Dürfen Versicherungsunternehmen überhaupt derartige Versicherungen anbieten?
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Re: Schließung wegen höherer Gewalt, zum Beispiel Coronavirus
Es gibt Betriebsausfallversicherungen. Da hängt es im Einzelfall von ab, ob so etwas wie hier mit unter die Versicherung fällt. Aber möglich ist es.Aldemarin hat geschrieben:(27 Mar 2020, 15:25)
Wenn man ein Ladengeschäft, eine Gaststätte oder eine öffentliche Sportstätte aufmacht, dann wird man doch wohl nach Erteilung der entsprechenden Genehmigung ein amtliches Schreiben erhalten, in dem wohl auch geschrieben steht, daß die Behörde sich das Recht heraus nimmt, im Fall von Gefahr im Verzug, wie beim Coronavirus, die entsprechende Stätte zu schließen. Ist eigentlich hierbei prinzipiell Schadenersatz vorgesehen, falls dies ohne Verschulden des Betreibers erfolgt? Kann sich ein Betreiber eines Ladengeschäftes, einer Gaststätte oder einer öffentlichen Sportstätte für derartige Fälle versichern lassen? Dürfen Versicherungsunternehmen überhaupt derartige Versicherungen anbieten?
Schadensersatz seitens des Staates ist sicherlich nicht drin. Denn Schadensersatz muß man ja nur leisten, wenn man einen Schaden schuldhaft bzw. fahrlässig verursacht. Und das ist ja hier nicht der Fall. Fällt unter unternehmerisches Risiko.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Re: Schließung wegen höherer Gewalt, zum Beispiel Coronavirus
Es können offensichtlich die Mieten einbehalten werden:Aldemarin hat geschrieben:(27 Mar 2020, 15:25)
Wenn man ein Ladengeschäft, eine Gaststätte oder eine öffentliche Sportstätte aufmacht, dann wird man doch wohl nach Erteilung der entsprechenden Genehmigung ein amtliches Schreiben erhalten, in dem wohl auch geschrieben steht, daß die Behörde sich das Recht heraus nimmt, im Fall von Gefahr im Verzug, wie beim Coronavirus, die entsprechende Stätte zu schließen. Ist eigentlich hierbei prinzipiell Schadenersatz vorgesehen, falls dies ohne Verschulden des Betreibers erfolgt? Kann sich ein Betreiber eines Ladengeschäftes, einer Gaststätte oder einer öffentlichen Sportstätte für derartige Fälle versichern lassen? Dürfen Versicherungsunternehmen überhaupt derartige Versicherungen anbieten?
https://www.tichyseinblick.de/tichys-ei ... hSOuyZUoPEBereits vor dem Bundestagsbeschluß vom 18.3.20 teilte der Konzern C&A Mode den Vermietern des Konzerns mit, dass aufgrund der behördlichen Anordnung der Betriebsschließung keine Miete mehr bezahlt werde und die März Miete anteilig zurückfordert wird – und das europaweit.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!