Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Moderator: Moderatoren Forum 2

Jessie
Beiträge: 1937
Registriert: So 6. Okt 2019, 12:05

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Jessie »

Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 16:04)

Ich kann mir sowas nicht vorstellen, weil ich andere Leute weder belästige noch anhuste. Tust du denn sowas?
Oder warum solltest du fremde Menschen derart provozieren, dass sie sauer werden? Schlechte Kinderstube gehabt?
Ich bin manchmal etwas verpeilt und es kommt schon vor, dass ich versehentlich Leute berühre, die ich garnicht berühren will. Da muss mich ja nicht gleich jemand anpaulen, dass ich Abstand halten soll. Freundlich ginge ja auch. Und als Mann einer Frau Schläge androhen, geht garnicht. Würde mein Mann sagen. Und das deutlich, damit griesgrämige Herren, die minutenlang Eier inspizieren und andere daran hindern, ins Regal zu langen, es auch verstehen.
Benutzeravatar
Kritikaster
Beiträge: 23771
Registriert: Sa 1. Okt 2016, 00:55
user title: TROLLJÄGER
Wohnort: Unbedeutender, abgelegener Seitenarm der Milchstrasse

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Jessie hat geschrieben:(23 Mar 2020, 16:25)

Ich bin manchmal etwas verpeilt und es kommt schon vor, dass ich versehentlich Leute berühre, die ich garnicht berühren will. Da muss mich ja nicht gleich jemand anpaulen, dass ich Abstand halten soll. Freundlich ginge ja auch. Und als Mann einer Frau Schläge androhen, geht garnicht. Würde mein Mann sagen. Und das deutlich, damit griesgrämige Herren, die minutenlang Eier inspizieren und andere daran hindern, ins Regal zu langen, es auch verstehen.
Sollte Deinem Mann bei einer Bedrohung durch einen solchen Rüpel mal die Hand ausrutschen, hat er nach hier vertretener Rechtsauffassung alles Recht der Welt, sich auf Notwehr zu berufen. ;)
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Benutzeravatar
sünnerklaas
Beiträge: 19860
Registriert: Do 10. Aug 2017, 15:41

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von sünnerklaas »

Alexyessin hat geschrieben:(23 Mar 2020, 09:20)

Welcher politischen Entscheidung? Werde doch einfach konkret, was du ausdrücken möchtest.
Erwartungsgemäß kam von dem User keine Antwort auf Deine Frage.
Benutzeravatar
Kritikaster
Beiträge: 23771
Registriert: Sa 1. Okt 2016, 00:55
user title: TROLLJÄGER
Wohnort: Unbedeutender, abgelegener Seitenarm der Milchstrasse

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

sünnerklaas hat geschrieben:(23 Mar 2020, 16:54)

Erwartungsgemäß kam von dem User keine Antwort auf Deine Frage.
Weil es, wie Deine Beobachtung einmal mehr nahelegt, offenbar erneut um nichts anderes als Merkel-Bashing - diesmal mit leicht "anderen Mitteln" - geht.

In solchen Fällen tritt inhaltlich-sachliche Substanz generell in den Hintergrund, die stört nur den Geiferfluss.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Benutzeravatar
Billie Holiday
Vorstand
Beiträge: 31873
Registriert: Mi 11. Jun 2008, 11:45
user title: Mein Glas ist halbvoll.
Wohnort: Schleswig-Holstein, meerumschlungen

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Billie Holiday »

Jessie hat geschrieben:(23 Mar 2020, 16:25)

Ich bin manchmal etwas verpeilt und es kommt schon vor, dass ich versehentlich Leute berühre, die ich garnicht berühren will. Da muss mich ja nicht gleich jemand anpaulen, dass ich Abstand halten soll. Freundlich ginge ja auch. Und als Mann einer Frau Schläge androhen, geht garnicht. Würde mein Mann sagen. Und das deutlich, damit griesgrämige Herren, die minutenlang Eier inspizieren und andere daran hindern, ins Regal zu langen, es auch verstehen.
In dem Supermarkt, wo wir einkaufen, ist es erfreulich diszipliniert und rücksichtsvoll. Die Leute halten Abstand, alles gut. Prügelandrohungen erlebe ich hier gottseidank nicht. Ich erlebe eher Humor angesichts mittlerweile tatsächlich leerer Klopapierregale.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
Benutzeravatar
Kritikaster
Beiträge: 23771
Registriert: Sa 1. Okt 2016, 00:55
user title: TROLLJÄGER
Wohnort: Unbedeutender, abgelegener Seitenarm der Milchstrasse

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:10)

In dem Supermarkt, wo wir einkaufen, ist es erfreulich diszipliniert und rücksichtsvoll. Die Leute halten Abstand, alles gut. Prügelandrohungen erlebe ich hier gottseidank nicht. Ich erlebe eher Humor angesichts mittlerweile tatsächlich leerer Klopapierregale.
Das ist auch genau meine Erfahrung. Und generell lässt sich sagen, dass man oft halt auch nur das Echo dessen aus dem Wald zurück bekommt, was und wie man in ihn zuvor hinein gerufen hat.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Jessie
Beiträge: 1937
Registriert: So 6. Okt 2019, 12:05

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Jessie »

Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:10)

In dem Supermarkt, wo wir einkaufen, ist es erfreulich diszipliniert und rücksichtsvoll. Die Leute halten Abstand, alles gut. Prügelandrohungen erlebe ich hier gottseidank nicht. Ich erlebe eher Humor angesichts mittlerweile tatsächlich leerer Klopapierregale.
Ich wurde schon von einem älteren Herrn angefaucht, ich solle ihm nicht zu nahe kommen. Das war allerdings noch vor dem Abstandsgebot. Seine Begründung: Er kommt aus NRW und könnte Corona-infiziert sein. :rolleyes:
Benutzeravatar
Billie Holiday
Vorstand
Beiträge: 31873
Registriert: Mi 11. Jun 2008, 11:45
user title: Mein Glas ist halbvoll.
Wohnort: Schleswig-Holstein, meerumschlungen

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Billie Holiday »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:16)

Das ist auch genau meine Erfahrung. Und generell lässt sich sagen, dass man oft halt auch nur das Echo dessen aus dem Wald zurück bekommt, was und wie man in ihn zuvor hinein gerufen hat.
Mag sein. Ich selbst halte mich an die Verhaltens- und Hygiene-Regeln und drohe auch niemandem Prügel an. :cool:
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
Benutzeravatar
Kritikaster
Beiträge: 23771
Registriert: Sa 1. Okt 2016, 00:55
user title: TROLLJÄGER
Wohnort: Unbedeutender, abgelegener Seitenarm der Milchstrasse

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:27)

Mag sein. Ich selbst halte mich an die Verhaltens- und Hygiene-Regeln und drohe auch niemandem Prügel an. :cool:
Das ist mir vollkommen klar.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Benutzeravatar
Billie Holiday
Vorstand
Beiträge: 31873
Registriert: Mi 11. Jun 2008, 11:45
user title: Mein Glas ist halbvoll.
Wohnort: Schleswig-Holstein, meerumschlungen

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Billie Holiday »

Jessie hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:20)

Ich wurde schon von einem älteren Herrn angefaucht, ich solle ihm nicht zu nahe kommen. Das war allerdings noch vor dem Abstandsgebot. Seine Begründung: Er kommt aus NRW und könnte Corona-infiziert sein. :rolleyes:
Fauchen ist zwar nicht nett, aber Rücksicht ist immer gut. Wer weiß, wo der sich vorher rumgetrieben hat. Ich lasse mich lieber anfauchen als anhusten. Viele haben ja auch eine feuchte Aussprache.

Unser Daniel Günther hat alle ausgesperrt, die keine Schleswig-Holsteiner sind. :thumbup: :cool:
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
Benutzeravatar
Billie Holiday
Vorstand
Beiträge: 31873
Registriert: Mi 11. Jun 2008, 11:45
user title: Mein Glas ist halbvoll.
Wohnort: Schleswig-Holstein, meerumschlungen

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Billie Holiday »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:31)

Das ist mir vollkommen klar.
:s Mancher könnte auch einen Lachkrampf bekommen, wenn ich anfange, Prügel zu versprechen. :s :?

Egal....schön ist das alles nicht. Weder Rücksichtslosigkeit noch Aggressivität. Hoffentlich bleibt die Mehrheit zivilisiert.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
PeterK
Beiträge: 14062
Registriert: Di 31. Mai 2016, 11:06

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von PeterK »

Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:10)
Ich erlebe eher Humor angesichts mittlerweile tatsächlich leerer Klopapierregale.
Die gibt es hier seltsamerweise überhaupt nicht. Und obwohl Spanien ja relativ härter betroffen ist als D, kann ich auch sonst (zumindest bisher) von keinerlei Mangel in Supermärkten oder Agrobotigas berichten und (BTT) von aggressiven Eierkäufern schon mal gar nicht. Das mag allerdings in Ballungszentren anders sein.
Benutzeravatar
sünnerklaas
Beiträge: 19860
Registriert: Do 10. Aug 2017, 15:41

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von sünnerklaas »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:16)

Das ist auch genau meine Erfahrung. Und generell lässt sich sagen, dass man oft halt auch nur das Echo dessen aus dem Wald zurück bekommt, was und wie man in ihn zuvor hinein gerufen hat.
Ich erlebe es auch so.
Und über eine Distanz von 2 Metern und mehr kann man immer noch Gespräche mit anderen draussen führen. Und sollte das auch machen, das tut gut.
Senexx

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Dieser Strang ist wieder ein wunderbares Beispiel versuchter Tatumkehr. Es geht natürlich nicht um den Sachverhalt, sondern um kollektives Userbashing.

Wie langweilig.
Senexx

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Und nun noch mal zurück zum zweiten Thema: Merkel und die Möglickeiten, sie für ihr zögerliches Handeln zur Verantwortung zu ziehen. Noch mal zur ersten Möglichkeit, sie politsch zur Verantwortung zu ziehen.

In den USA bedarf es eines Amtsenthebungsverfahren, denn der Präsident wird nicht vom Parlament gewählt. Bei uns ist es einfacher - theoretisch. Es muss sich nur eine Mehrheit zusammenfinden, die einen anderen Kanzler wählt. Und schon ist der bisherige sein Amt los. Das hat ja bei uns bisher nur einmal geklappt. Und in der jetztigen Konstellation ist es undenkbar, dass sich eine Mehrheit für die Wahl eines neuen Kanzlers findet. Merkel wird uns bis zum bitteren Ende erhalten bleiben - leider.
Benutzeravatar
Kritikaster
Beiträge: 23771
Registriert: Sa 1. Okt 2016, 00:55
user title: TROLLJÄGER
Wohnort: Unbedeutender, abgelegener Seitenarm der Milchstrasse

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Es ist ausgesprochen positiv zu bewerten, dass wir in Zeiten einer weltweit um sich greifenden Krise eine so erfahrene und besonnene politische Führung im Lande haben, die nicht von der frustrierten Wehleidigkeit ihrer Gegner abhängig ist, welche sich nicht entblöden, den in solchen Fällen leider stets unvermeidlichen Tod zahlreicher Menschen für ihre Agenda zu instrumentalisieren.

Aus den im zeitlichen Ablauf abgestuften und der jeweils aktuellen Situation angepassten Maßnahmen lässt sich kein Vorwurf ableiten, der irgendwelche Schritte rechtfertigte, wie sie hier von Merkel-Bashern offenbar gewünscht wären. Ein stichhaltiges Argument dafür ist jedenfalls bislang nicht vorgebracht worden.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Benutzeravatar
Bolero
Beiträge: 3166
Registriert: Mi 6. Aug 2008, 22:32
Wohnort: Bei der Sternstadt

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Bolero »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 21:13)

Dieser Strang ist wieder ein wunderbares Beispiel versuchter Tatumkehr. Es geht natürlich nicht um den Sachverhalt, sondern um kollektives Userbashing.

Wie langweilig.
Bei dir um Merkel-Bashing. Wie langweilig!!
“Wir leben im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat”
Senexx

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Bolero hat geschrieben:(24 Mar 2020, 10:09)

Bei dir um Merkel-Bashing. Wie langweilig!!
Es geht hier um Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Coronakrise. Und die Beurteilung des Kanzlerhandelns unter Rechtsgesichtspunkten ist hier ein naheliegendes Thema.

Als kritische Staatsbürger ist es unsere staatsbürgerliche Pflicht, den Herrschenden auf die Finger zu schauen. Kotau war im alten China angesagt.
Benutzeravatar
McKnee
Beiträge: 5889
Registriert: Sa 2. Sep 2017, 16:18
user title: Immer gerade und nie verbogen
Wohnort: Daheim

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von McKnee »

Um die Diskussion mal wieder weg vom User ihn zu Fakten zu führen, geh ich mal mit gutem Beispiel voran.

Sollte bei den Betroffenen sich mittlerweile Einsicht eingestellt haben, so lest einfach nicht weiter.
Vongole hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:16)

Wäre die Frau durch das Schubsen gefallen, Körperverletzung. Hätten Sie ihr eine geknallt, ebenfalls Körperverletzung und hoffentlich eine empfindliche Strafe.
In beiden Fällen hätten auch Sie das Abstandsgebot mehr als verletzt.
Vongole hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:27)

Ausweichen. Sie könnten sich nicht mal auf Putativnotwehr hinausreden.

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:25)

Man muss sich andererseits rechtlich überhaupt nicht fragen, wie die Androhung von Prügeln zu bewerten ist:

§ 240 StGB, bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe stehen darauf.
Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:30)

Genau. Der Straftatbestand der Nötigung wurde durch die Androhung der Prügel erfüllt.
Natürlich liegt in diesem Fall keine Putativnotwehr vor, da offensichtlich alle Voraussetzungen für eine Notwehr gegeben sind. Jeder Versuch, den Täter hier zum Opfer machen zu wollen scheitert an den Realitäten. Zumindest dann, wenn man sie erkennt und subsumiert.

Natürlich besteht aktuell bei der Unterschreitung der Distanz ein Angriff, der über die Rechtsverordnungen und das IfSG definiert ist.

Und natürlich ist es keine Nötigung, wenn man mit der Abwehr eines Angriffs droht. Vielmehr ist es mehr, als vom Angegriffenen erwartet wirdund keine klassische Drohung sondern eine Androhung im Rahmen der Inanspruchnahme eines Notwehrrechts und daher nicht rechtswidrig auch nicht tatbestandsmäßig.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
Benutzeravatar
Zinnamon
Beiträge: 2336
Registriert: Di 16. Jul 2013, 08:03

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Zinnamon »

McKnee hat geschrieben:(24 Mar 2020, 13:47)

Um die Diskussion mal wieder weg vom User ihn zu Fakten zu führen, geh ich mal mit gutem Beispiel voran.

Sollte bei den Betroffenen sich mittlerweile Einsicht eingestellt haben, so lest einfach nicht weiter.











Natürlich liegt in diesem Fall keine Putativnotwehr vor, da offensichtlich alle Voraussetzungen für eine Notwehr gegeben sind. Jeder Versuch, den Täter hier zum Opfer machen zu wollen scheitert an den Realitäten. Zumindest dann, wenn man sie erkennt und subsumiert.

Natürlich besteht aktuell bei der Unterschreitung der Distanz ein Angriff, der über die Rechtsverordnungen und das IfSG definiert ist.

Und natürlich ist es keine Nötigung, wenn man mit der Abwehr eines Angriffs droht. Vielmehr ist es mehr, als vom Angegriffenen erwartet wirdund keine klassische Drohung sondern eine Androhung im Rahmen der Inanspruchnahme eines Notwehrrechts und daher nicht rechtswidrig auch nicht tatbestandsmäßig.
Greift hier der Notwehrexess, wenn das alte, gebrechliche Mütterchen im Supermarkt Schläge bekommt, wenn es dem schutzbedürftigen Pöbler nicht schnell genug zur Seite springt?

:?:
Buchmacher
Beiträge: 4
Registriert: Di 21. Jan 2020, 17:45

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Buchmacher »

ich war heute auch in der Metro, und weil da tatsächlich nur immer Einer/Eine hereingelassen wird, musste ein Paar vor mir zurück gehen, sie waren sich nicht einig, wer denn jetzt einkaufen geht,und damit mussten sie an mir vorbei.
Sie machten das aber so umständlich, so das er auf der linken Seite, und sie an der rechten Seite von mir vorbei wollten, und das wurde eng.
Ich bat sie höflich, dass sie bitte den nötigen Abstand halten solten, das taten sie dann auch.
So geht es also auch, wie heißt noch das Sprichwort:" wie man in den Wald hineinruft, so liegt man"! oder so ähnlich.
Benutzeravatar
Kritikaster
Beiträge: 23771
Registriert: Sa 1. Okt 2016, 00:55
user title: TROLLJÄGER
Wohnort: Unbedeutender, abgelegener Seitenarm der Milchstrasse

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Zinnamon hat geschrieben:(24 Mar 2020, 14:32)

Greift hier der Notwehrexess, wenn das alte, gebrechliche Mütterchen im Supermarkt Schläge bekommt, wenn es dem schutzbedürftigen Pöbler nicht schnell genug zur Seite springt?

:?:
Für manche ganz sicher. ;)
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Benutzeravatar
Zinnamon
Beiträge: 2336
Registriert: Di 16. Jul 2013, 08:03

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Zinnamon »

Kritikaster hat geschrieben:(24 Mar 2020, 15:12)

Für manche ganz sicher. ;)
Weiss nicht, ob wir uns missverstehen. Mit Notwehrexess werden eigentlich Massnahmen beschrieben, die über das geeignete Mass, das es braucht, um einen Angriff abzuwehren deutlich hinausgehen. Zum Beispiel Kirschen klauende Kinder mit ner Schrotflinte vom Baum zu jagen oder wie der Volksmund sagt ..mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
Benutzeravatar
Kritikaster
Beiträge: 23771
Registriert: Sa 1. Okt 2016, 00:55
user title: TROLLJÄGER
Wohnort: Unbedeutender, abgelegener Seitenarm der Milchstrasse

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Zinnamon hat geschrieben:(24 Mar 2020, 15:15)

Weiss nicht, ob wir uns missverstehen. Mit Notwehrexess werden eigentlich Massnahmen beschrieben, die über das geeignete Mass, das es braucht, um einen Angriff abzuwehren deutlich hinausgehen. Zum Beispiel Kirschen klauende Kinder mit ner Schrotflinte vom Baum zu jagen oder wie der Volksmund sagt ..mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
Doch, wir verstehen uns ganz richtig.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Benutzeravatar
Kritikaster
Beiträge: 23771
Registriert: Sa 1. Okt 2016, 00:55
user title: TROLLJÄGER
Wohnort: Unbedeutender, abgelegener Seitenarm der Milchstrasse

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Buchmacher hat geschrieben:(24 Mar 2020, 14:51)

ich war heute auch in der Metro, und weil da tatsächlich nur immer Einer/Eine hereingelassen wird, musste ein Paar vor mir zurück gehen, sie waren sich nicht einig, wer denn jetzt einkaufen geht,und damit mussten sie an mir vorbei.
Sie machten das aber so umständlich, so das er auf der linken Seite, und sie an der rechten Seite von mir vorbei wollten, und das wurde eng.
Ich bat sie höflich, dass sie bitte den nötigen Abstand halten solten, das taten sie dann auch.
So geht es also auch, wie heißt noch das Sprichwort:" wie man in den Wald hineinruft, so liegt man"! oder so ähnlich.
Ein derart zivilisierter Umgang mit Mitmenschen ist manchen, in diesem Forum vielfach nachlesbar, aber leider nicht gegeben.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
PeterK
Beiträge: 14062
Registriert: Di 31. Mai 2016, 11:06

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von PeterK »

Zinnamon hat geschrieben:(24 Mar 2020, 15:15)
Weiss nicht, ob wir uns missverstehen. Mit Notwehrexess werden eigentlich Massnahmen beschrieben, die über das geeignete Mass, das es braucht, um einen Angriff abzuwehren deutlich hinausgehen. Zum Beispiel Kirschen klauende Kinder mit ner Schrotflinte vom Baum zu jagen oder wie der Volksmund sagt ..mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
D'accord. Es geht in so einem Fall natürlich auch um Gebotenheit und Erforderlichkeit. @McKnee macht es sich da IMO ein wenig zu einfach.
Benutzeravatar
Zinnamon
Beiträge: 2336
Registriert: Di 16. Jul 2013, 08:03

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Zinnamon »

PeterK hat geschrieben:(24 Mar 2020, 15:26)

D'accord. Es geht in so einem Fall natürlich auch um Gebotenheit und Erforderlichkeit. @McKnee macht es sich da IMO ein wenig zu einfach.
Denke, er bezog sich auf die Androhung von Prügel. Aber auch der Vollzug ist ja rechtlich interessant.
Benutzeravatar
Bolero
Beiträge: 3166
Registriert: Mi 6. Aug 2008, 22:32
Wohnort: Bei der Sternstadt

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Bolero »

Buchmacher hat geschrieben:(24 Mar 2020, 14:51)

ich war heute auch in der Metro, und weil da tatsächlich nur immer Einer/Eine hereingelassen wird,
:?
In einer Metro darf nur eine Person hinein?
Du meinst bestimmt, wenn eine Person den Markt verlässt, darf wieder eine rein.
“Wir leben im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat”
PeterK
Beiträge: 14062
Registriert: Di 31. Mai 2016, 11:06

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von PeterK »

Zinnamon hat geschrieben:(24 Mar 2020, 15:36)
Denke, er bezog sich auf die Androhung von Prügel. Aber auch der Vollzug ist ja rechtlich interessant.
Vielleicht auch beides. Anschreien auf (angeblich) kurze Entfernung könnte die Gesundheit oder gar das Leben der alten Dame gefährden; direkter körperlicher Kontakt (eine knallen) wäre ohnehin für beide gefährlich. ;)
Senexx

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

McKnee hat geschrieben:(24 Mar 2020, 13:47)

Um die Diskussion mal wieder weg vom User ihn zu Fakten zu führen, geh ich mal mit gutem Beispiel voran.

Sollte bei den Betroffenen sich mittlerweile Einsicht eingestellt haben, so lest einfach nicht weiter.











Natürlich liegt in diesem Fall keine Putativnotwehr vor, da offensichtlich alle Voraussetzungen für eine Notwehr gegeben sind. Jeder Versuch, den Täter hier zum Opfer machen zu wollen scheitert an den Realitäten. Zumindest dann, wenn man sie erkennt und subsumiert.

Natürlich besteht aktuell bei der Unterschreitung der Distanz ein Angriff, der über die Rechtsverordnungen und das IfSG definiert ist.

Und natürlich ist es keine Nötigung, wenn man mit der Abwehr eines Angriffs droht. Vielmehr ist es mehr, als vom Angegriffenen erwartet wirdund keine klassische Drohung sondern eine Androhung im Rahmen der Inanspruchnahme eines Notwehrrechts und daher nicht rechtswidrig auch nicht tatbestandsmäßig.
Danke für die Klarstellung. Endlich mal ein sachlicher Beitrag.

Im übrigen bin ich als anerkannter (nicht Postkartenverweigerer) Kriegsdienstverweiger Pazifist. Und hätte natürlich nicht zugeschlagen. Das versteht sich ja von selbst. Man schlägt auch keine Frauen. Aber meine Androhung hat dann letztlich gewirkt, nachdem vorher nichts geholfen hatte. Aber wie Sie schon sagten, es geht nicht um mich.
Benutzeravatar
McKnee
Beiträge: 5889
Registriert: Sa 2. Sep 2017, 16:18
user title: Immer gerade und nie verbogen
Wohnort: Daheim

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von McKnee »

Zinnamon hat geschrieben:(24 Mar 2020, 14:32)

Greift hier der Notwehrexess, wenn das alte, gebrechliche Mütterchen im Supermarkt Schläge bekommt, wenn es dem schutzbedürftigen Pöbler nicht schnell genug zur Seite springt?

:?:
Der Exzess wäre Gegenstand einer ernsthaften Diskussion. Der Rest hat Platz in der Weinstube. :D
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
Aldemarin
Beiträge: 1035
Registriert: Mi 19. Feb 2014, 18:17

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Aldemarin »

Trotzdem wirft die Krise eine interessante Frage auf: in wie weit muß ein Veranstalter eigentlich wissen, wie viele Leute sich aktuell auf seinem Veranstaltungsgelände aufhalten?
Dann wäre auch noch zu klären, ob man, wenn man alleine auf einem Grillplatz ein Würstchen grillt, die Verbreitung des Koronaviruses fördern würde. Zumindest ist dies nach https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/c ... 13296.html anscheinend verboten.
apartofme
Beiträge: 926
Registriert: Mo 15. Jun 2009, 19:24
user title: 🚜

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von apartofme »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:07)
Rechtlich frage ich mich, wie es gewesen wäre, hätte ich sie tatsächlich weggeschubst.
Aus der Strafbarkeit der Näherung ergibt sich noch kein Rechtsanspruch der Person darauf, dass ihr gegenüber Abstand eingehalten wird.

Das sind ja zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe. Das Abstandsgebot wurde ja beschlossen, um ein kollektives Rechtsgut zu schützen, nicht ein individuelles.
Tankies gonna tank...
Xexes
Beiträge: 197
Registriert: Do 21. Jun 2018, 11:44

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Xexes »

https://www.heidelberg24.de/heidelberg/ ... 40822.html


Jetzt ist es so weit, die ersten Klagen gegen die Maßnahmen kommen vor Gericht, diesen hier finde ich insb. Interessant, da sich Frau Bahner auf Artk. 20. (4) des GG beruft, und einen Polizeistaat befürchtet. Bin schon gespannt, wie das Ergebnis ausfällt.

(bin nicht 100% sicher ob der Thread für das Thema richtig ist, notfalls bitte verschieben)

Edit: Der Antrag wurde abgelehnt, weil sie 1. die Auswirkungen auf sich und andere nicht ausreichend darlegte, und 2. nicht begründet hat, warum eine Klage auf einer niedrigeren Instanz nicht angebracht war.

https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... -sein.html
Benutzeravatar
Setup
Beiträge: 52
Registriert: Mo 17. Feb 2020, 12:44

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Setup »

Zumindest ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, sonst hätte man Frau Bahner nicht in die Psychiatrie einweisen lassen, nur weil sie ihr Recht auf eine freie Meinungsäußerung wahrnimmt. Und den Herrschaften aus Polizeikreisen, die mit (vermeintlichen) Internas an die Presse gehen, kann man in der Tat nur einen guten Rechtsanwalt empfehlen, denn hier wurde zusätzlich auch noch der Datenschutz ausgehebelt. Alles Nähere von Frau Bahner selbst, verwirrt hört sie sich nicht an, das ist wohl eine Falschinformation der Polizei:

https://soundcloud.com/user-948040119/r ... -verhaftet
Benutzeravatar
Trutznachtigall
Beiträge: 8401
Registriert: Fr 7. Okt 2016, 10:51
Wohnort: HaHa
Kontaktdaten:

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Trutznachtigall »

Aldemarin hat geschrieben:(28 Mar 2020, 01:52)
Dann wäre auch noch zu klären, ob man, wenn man alleine auf einem Grillplatz ein Würstchen grillt, die Verbreitung des Koronaviruses fördern würde. Zumindest ist dies nach https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/c ... 13296.html anscheinend verboten.
Verstöße

Picknicken oder Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen:

Jede/r Beteiligte: 250 Euro

https://polizei.nrw/artikel/straf-und-b ... aktverbots
Picknicken und/oder Grillen in NRW im öffentlichen Raum ist demnach verboten, unabhängig von der Anzahl der Beteiligten. Ob das zu grillende Würstchen auch als Beteiligter im Sinne der Vorschrift anzusehen ist, geht aus den Bestimmungen aber nicht hervor.
☸ڿڰۣ--ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣڿڰۣ--☸☸ڿڰۣڿڰۣ
Alle wollen zurück zur Natur. Aber keiner zu Fuss. (Werner Mitsch)
Tomaner
Beiträge: 7948
Registriert: Mo 9. Feb 2015, 09:56

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Tomaner »

Setup hat geschrieben:(14 Apr 2020, 09:38)

Zumindest ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, sonst hätte man Frau Bahner nicht in die Psychiatrie einweisen lassen, nur weil sie ihr Recht auf eine freie Meinungsäußerung wahrnimmt. Und den Herrschaften aus Polizeikreisen, die mit (vermeintlichen) Internas an die Presse gehen, kann man in der Tat nur einen guten Rechtsanwalt empfehlen, denn hier wurde zusätzlich auch noch der Datenschutz ausgehebelt. Alles Nähere von Frau Bahner selbst, verwirrt hört sie sich nicht an, das ist wohl eine Falschinformation der Polizei:

https://soundcloud.com/user-948040119/r ... -verhaftet
Sie wurde nicht eingewiesen wegen ihrer Meinung, sondern weil sie auf Straße rannte und willkürlich Autos anhielt, weil sie glaubt von Killern verfolgt zu werden! Am Sonntag habe sie dann ein Zimmer mit Bad und ihr Handy erhalten sowie Bücher gebracht bekommen. Sie sage außerdem, sie sei dort in Sicherheit "vor ganz dunklen Mächten".
Und sie wird weiter Ärger bekommen, weil sie gegen Infektionsgesetz verstoßen hat! Sie soll auch Expertin für Ärztelobby sein, von Viren aber keinerlei Ahnung haben
DerExperte
Beiträge: 389
Registriert: Di 5. Sep 2017, 21:04

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von DerExperte »

Setup hat geschrieben:(14 Apr 2020, 09:38)

Zumindest ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, sonst hätte man Frau Bahner nicht in die Psychiatrie einweisen lassen, nur weil sie ihr Recht auf eine freie Meinungsäußerung wahrnimmt. Und den Herrschaften aus Polizeikreisen, die mit (vermeintlichen) Internas an die Presse gehen, kann man in der Tat nur einen guten Rechtsanwalt empfehlen, denn hier wurde zusätzlich auch noch der Datenschutz ausgehebelt. Alles Nähere von Frau Bahner selbst, verwirrt hört sie sich nicht an, das ist wohl eine Falschinformation der Polizei:

https://soundcloud.com/user-948040119/r ... -verhaftet
Spätestens nach der Verkündung ihrer "Corona-Auferstehungs-Verordnung, beschlossen und verkündet durch Beate Bahner" (http://www.beatebahner.de/lib.medien/Co ... rdnung.pdf) ist klar, dass es hier nicht um die Meinung einer sich im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten befindlichen Person geht, sondern um eine Frau mit ernsthafter psychischer Erkrankung. Viele Leute denken immer, Verrückte könnte man sofort erkennen und schicken jetzt ihre Sprachnachricht herum. Einen ähnlichen Fall mit einer Jurastudentin gab es in Hamburg, Nadja B. Die hat ihre Prüfungen durchaus passabel im Bereich zwischen 5-7 Punkten bestanden, war aber trotzdem völlig durchgedreht und wurde mittlerweile auch wegen Fremdgefährdung eingewiesen. Rationalität und Irrsinn schließen sich nicht zwingend gegenseitig aus.
Da es sich um eine temporäre Persönlichkeit des öffentlichen Lebens handelt, durfte die Polizei im Übrigen auch in einem bestimmten Maße Infos herausgeben.
Benutzeravatar
Setup
Beiträge: 52
Registriert: Mo 17. Feb 2020, 12:44

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Setup »

DerExperte hat geschrieben:(14 Apr 2020, 11:48)

Spätestens nach der Verkündung ihrer "Corona-Auferstehungs-Verordnung, beschlossen und verkündet durch Beate Bahner" (http://www.beatebahner.de/lib.medien/Co ... rdnung.pdf) ist klar, dass es hier nicht um die Meinung einer sich im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten befindlichen Person geht, sondern um eine Frau mit ernsthafter psychischer Erkrankung. Viele Leute denken immer, Verrückte könnte man sofort erkennen und schicken jetzt ihre Sprachnachricht herum. Einen ähnlichen Fall mit einer Jurastudentin gab es in Hamburg, Nadja B. Die hat ihre Prüfungen durchaus passabel im Bereich zwischen 5-7 Punkten bestanden, war aber trotzdem völlig durchgedreht und wurde mittlerweile auch wegen Fremdgefährdung eingewiesen. Rationalität und Irrsinn schließen sich nicht zwingend gegenseitig aus.
Da es sich um eine temporäre Persönlichkeit des öffentlichen Lebens handelt, durfte die Polizei im Übrigen auch in einem bestimmten Maße Infos herausgeben.
Ja, Gustl Mollath lässt grüßen. Dazu passt auch folgende Meldung aus Sachsen:

https://www.welt.de/politik/deutschland ... erren.html

Gesundheitsministerin Köpping von der SPD hat sich das ausgedacht, der Plan scheitert und prompt jammert Frau Köpping über eine Verleumdungskampagne? Wer gehört tatsächlich in die Psychiatrie? Und ausgestanden ist das weder für die Polizei, die nachweislich falsche Informationen an die Presse weitergab, noch für die Landesregierung. Wenn man die SPD hätte machen lassen, wären Leute nur aufgrund dessen, dass sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen in der Klapse gelandet so wie in anderen autoritären Staaten wie der Türkei oder China. Dazu passt auch folgende Meldung aus der Schweiz. Ist der auch krank?

https://friedliche-loesungen.org/feeds/ ... e-gebracht
Tomaner
Beiträge: 7948
Registriert: Mo 9. Feb 2015, 09:56

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Tomaner »

Setup hat geschrieben:(15 Apr 2020, 09:58)

Ja, Gustl Mollath lässt grüßen. Dazu passt auch folgende Meldung aus Sachsen:

https://www.welt.de/politik/deutschland ... erren.html

Gesundheitsministerin Köpping von der SPD hat sich das ausgedacht, der Plan scheitert und prompt jammert Frau Köpping über eine Verleumdungskampagne? Wer gehört tatsächlich in die Psychiatrie? Und ausgestanden ist das weder für die Polizei, die nachweislich falsche Informationen an die Presse weitergab, noch für die Landesregierung. Wenn man die SPD hätte machen lassen, wären Leute nur aufgrund dessen, dass sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen in der Klapse gelandet so wie in anderen autoritären Staaten wie der Türkei oder China. Dazu passt auch folgende Meldung aus der Schweiz. Ist der auch krank?

https://friedliche-loesungen.org/feeds/ ... e-gebracht
Ich nehme an, du verzerrst aus Fleiss Realitäten! Sie sollen nicht in Psychatrie kommen, sondern in freigeräumten Zimmern in der Psychatrie, bewacht von Polizei und nicht irgendwelchen Ärzten. Dann hat dies nichts mit Meinung zu tun. Wenn ich der Meinung bin, ich darf eine Bank überfallen und werde erwischt, lande ich nicht im Knast wegen Meinungsfriheit. Hier geht es um Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes und das Leben von Menschen oder auch die Pflicht von Politikern Schaden vom Volk abzuwenden. Man kann es ja auch umgekehrt betrachten, würde die Politik nichts machen, also keinerlei Massnahmen, es würden massenhaft Menschen erkranken, es feheln für hunderte oder tausende Beatmungsgeräte, es türmten sich Leichen auf, die in Eisstadien und Kühllaster aufbewahrt werden müssten, gäbe es ja auch vermutlich Kläger, die deshalb vor Gericht ziehen, um Politiker zu verklagen weil sie nichts gemacht haben. Wäre ich also Politiker und müßte Verantwortung tragen, würde ich mich für diese Massnahmen eben auf Basis Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes entscheiden, also für das Leben und gegen den unvernümpftigen Hetzern! Um aber, diesen Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes durchsetzen zu können, betarf es Konequenzen, was jeder Jurist weiß! Für die Grenze der Meinungsfreiheit gab es auf Basis Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes Gründe, und die würde ich mich dann auch als Politiker stellen und juristische Aufarbeitung anschließend! Machen die, die anders denken dies dann so auch, also übernehmen volle Verantwortung im Vorraus?
Haegar
Beiträge: 2515
Registriert: Do 27. Aug 2009, 10:03

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Haegar »

Hier kommt mal eine richterliche Klarstellung für Menschen wie setup die sich in ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen:

https://openjur.de/u/2198612.html

Ich kann im GG keine Freiheit erkennen andere Menschen in ihrer Gesundheit und Leben zu gefährden.
Benutzeravatar
Setup
Beiträge: 52
Registriert: Mo 17. Feb 2020, 12:44

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Setup »

Tomaner hat geschrieben:(15 Apr 2020, 11:33)

Ich nehme an, du verzerrst aus Fleiss Realitäten! Sie sollen nicht in Psychatrie kommen, sondern in freigeräumten Zimmern in der Psychatrie, bewacht von Polizei und nicht irgendwelchen Ärzten. Dann hat dies nichts mit Meinung zu tun. Wenn ich der Meinung bin, ich darf eine Bank überfallen und werde erwischt, lande ich nicht im Knast wegen Meinungsfriheit. Hier geht es um Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes und das Leben von Menschen oder auch die Pflicht von Politikern Schaden vom Volk abzuwenden. Man kann es ja auch umgekehrt betrachten, würde die Politik nichts machen, also keinerlei Massnahmen, es würden massenhaft Menschen erkranken, es feheln für hunderte oder tausende Beatmungsgeräte, es türmten sich Leichen auf, die in Eisstadien und Kühllaster aufbewahrt werden müssten, gäbe es ja auch vermutlich Kläger, die deshalb vor Gericht ziehen, um Politiker zu verklagen weil sie nichts gemacht haben. Wäre ich also Politiker und müßte Verantwortung tragen, würde ich mich für diese Massnahmen eben auf Basis Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes entscheiden, also für das Leben und gegen den unvernümpftigen Hetzern! Um aber, diesen Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes durchsetzen zu können, betarf es Konequenzen, was jeder Jurist weiß! Für die Grenze der Meinungsfreiheit gab es auf Basis Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes Gründe, und die würde ich mich dann auch als Politiker stellen und juristische Aufarbeitung anschließend! Machen die, die anders denken dies dann so auch, also übernehmen volle Verantwortung im Vorraus?
Bei allem Respekt. Die apokalyptischen Bilder von "aufgetürmten Leichen" (Hieronymus Bosch?) habe ich weder hier noch im europäischen Ausland gesehen. Es gibt Berichte in der Pressem doch fehlen dort die Quellenangaben. Und um nicht ständig Leute zu bemühen, die von der Materie keine Ahnung zu haben scheinen, lassen wir doch Fachleute ran.

[youtube][/youtube]

Unter das Video schrieb Prof. Dr. Bhakti, sicherlich bekannt als derjenige, der den offenen Brief an Merkel richtete und absoluter Spezialist in Sachen Virologie, folgenden Text:
Bodo. so viele Menschen danken Dir für Deine Aufrichtigkeit und Deinen Mut. Können die Menschen in diesem Lande nicht begreifen, daß sie verführt werden durch Menschen ohne jegliche Qualifikation? Wieler ist Tiermediziner, ohne Ausbildung in den Grundzügen der Infektiologie. Oder Spahn, Bankkaufmann ohne Ahnung von Krankheit und deren Entstehung, geschweige denn von Leben und Tod? Von Drosten will ich nicht reden: Er hat in seinem Leben bestimmt kaum leidende Patienten gesehen oder behandelt. Und diese Menschen bestimmen, was wir dürfen und nicht dürfen? Und bedrohen uns, so daß jeder Wiederspruch zur Straftat wird? Ich bin fassungslos. Deutschland wird 85 Jahre zurückgeworfen.
Ich kam als gebürtiger Thailänder zu Euch voller Hoffnung, eine gute, bessere Welt zu finden. Ich fand sie und bin Euch dafür ewig dankbar.
Aber was ich in diesen Tagen erlebe, zerstört die Vergangenheit.
Wenn nichts bald geschieht, wird die völlig sinnlose, unsinnige, unbegreifliche Selbstzerstörung dieser wunderbaren Gesellschaft
ihren Lauf nehmen.
Es tut mir unendlich leid, aber die Deutschen sind es wieder mal selbst schuld.

Dein und Euer trauriger Sucharit
Tiermediziner und Bankkaufleute. Mehr gibt es dazu wohl nicht zu sagen.
Haegar
Beiträge: 2515
Registriert: Do 27. Aug 2009, 10:03

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Haegar »

Es gab in Passau mal einen Rechtsprofessor, der seine Studenten häufig mit seiner Rechtsmeinung, die völlig konträr zu herrschenden Meinung war beglückte.
Eines Tages ist er beim Baden in der Donau ertrunken.
Auf dem Baden-Verboten-Schild (wegen Lebensgefahr), das an dieser Stelle an der Donau angebracht war, kritzelten die Studenten daraufhin: a.A. Prof...
Benutzeravatar
Zunder
Beiträge: 7443
Registriert: Mi 4. Jun 2008, 15:00

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Zunder »

Setup hat geschrieben:(15 Apr 2020, 14:04)
Tiermediziner und Bankkaufleute. Mehr gibt es dazu wohl nicht zu sagen.
Offensichtlich haben diese "Tiermediziner und Bankkaufleute" von Virologie mehr Ahnung als dieser Virologe von Politik und Geschichte.

Wieler, Spahn und Droste bestimmen schon deshalb nicht, was wir tun dürfen, weil z.B. in Bayern Söder die Ausgangsbeschränkungen verfügt hat.

Vor ca. 85 Jahren fand der sogenannte Reichsparteitag der Freiheit statt. Da ist der "Volkskörper" erst beim Aufmarsch und später im Luftschutzkeller zusammengerückt. Wer solche Vergleiche zieht, disqualifiziert sich nachhaltig.

Bezeichnenderweise ist diesem Experten, zumindest in dem von dir zitierten Text, der eigentliche Grund für die Maßnahmen keine Silbe wert. Wer die aktuelle Politik "kritisiert", ohne die Verhältnisse in Italien und Spanien zu berücksichtigen, die es zu vermeiden gilt, sollte von Experten- und erst recht Entscheidungsgremien fern gehalten werden.
Benutzeravatar
Setup
Beiträge: 52
Registriert: Mo 17. Feb 2020, 12:44

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Setup »

Zunder hat geschrieben:(15 Apr 2020, 17:27)

Offensichtlich haben diese "Tiermediziner und Bankkaufleute" von Virologie mehr Ahnung als dieser Virologe von Politik und Geschichte.

Wieler, Spahn und Droste bestimmen schon deshalb nicht, was wir tun dürfen, weil z.B. in Bayern Söder die Ausgangsbeschränkungen verfügt hat.

Vor ca. 85 Jahren fand der sogenannte Reichsparteitag der Freiheit statt. Da ist der "Volkskörper" erst beim Aufmarsch und später im Luftschutzkeller zusammengerückt. Wer solche Vergleiche zieht, disqualifiziert sich nachhaltig.

Bezeichnenderweise ist diesem Experten, zumindest in dem von dir zitierten Text, der eigentliche Grund für die Maßnahmen keine Silbe wert. Wer die aktuelle Politik "kritisiert", ohne die Verhältnisse in Italien und Spanien zu berücksichtigen, die es zu vermeiden gilt, sollte von Experten- und erst recht Entscheidungsgremien fern gehalten werden.
Da wiki sich bei Geschichtsthemen nicht als Quelle eignet, weil zu ideologisch und statisch, sollten wir das einfach lassen. 1935 hat sich noch weit mehr ereignet in diesem Land, aber das ist nicht das Topic. Dein weiterer Text zeigt, dass du dich nicht weiter damit beschäftigt hast, sonst würdest du wissen, dass Bhakti zu den Verhältnissen in Italien und Spanien in seinen 5 Videos eine ganze Menge gesagt hat. Kritiker sind psychisch krank und werden vorrübergehend interniert, während eifrige Befürworter gar nicht genug von Quarantäne Maßnahmen bekommen können.

Zweitens ist Solidarität keine Einbahnstraße. Von gefährdeten Menschen sollte man erwarten dürfen, dass sie sich selbst aus der Schusslinie des Virus nehmen, statt die Gesunden in die Pflicht zu nehmen, auf ihre Bewegungsfreiheit und Geschäfte zu verzichten.
Benutzeravatar
Ammianus
Beiträge: 6117
Registriert: Sa 17. Dez 2011, 22:05

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Ammianus »

Setup hat geschrieben:(15 Apr 2020, 19:20)

...

1935 hat sich noch weit mehr ereignet in diesem Land, aber das ist nicht das Topic.

...
So ist es, man bereitete systematisch die Produktion von Leichenbergen vor, die das Corona-Virus vor Neid erblassen lassen würden ...
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
Libanesin Anfang August 2020
Benutzeravatar
Zunder
Beiträge: 7443
Registriert: Mi 4. Jun 2008, 15:00

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Zunder »

Setup hat geschrieben:(15 Apr 2020, 19:20)
Da wiki sich bei Geschichtsthemen nicht als Quelle eignet, weil zu ideologisch und statisch, sollten wir das einfach lassen.
Wiki ist nicht die Quelle für das verlinkte Bild, sondern die Plattform, auf der es zugänglich gemacht wird.
Abgesehen davon sollte es allgemein bekannt sein, daß die Aufmärsche der Nazis nichts mit Kontaktverboten zu tun hatten.
Setup hat geschrieben:(15 Apr 2020, 19:20)1935 hat sich noch weit mehr ereignet in diesem Land, aber das ist nicht das Topic.
Richtig.
1935 wurde z.B. das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" erlassen:
"Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des Deutschen Volkes ist, und ......."

Wer eine Analogie zwischen den gegenwärtigen Maßnahmen und denen der Nazis konstruiert, muß die Juden auf eine Stufe mit dem Virus stellen, sonst funktioniert das nicht. Ich gehe mal zu Gunsten solcher Verschwörungsschwurbler davon aus, daß ihre Vergleiche auf Ignoranz beruhen und nicht auf Schäbigkeit, wobei ich mir nicht immer sicher bin.
Setup hat geschrieben:(15 Apr 2020, 19:20)Dein weiterer Text zeigt, dass du dich nicht weiter damit beschäftigt hast, sonst würdest du wissen, dass Bhakti zu den Verhältnissen in Italien und Spanien in seinen 5 Videos eine ganze Menge gesagt hat.
Mein Text zeigt, daß ich genau das hingeschrieben habe: "zumindest in dem von dir zitierten Text". Auf diesen zitierten Text habe ich mich bezogen. Was dieser Experte sonst noch so geschrieben oder gesagt hat, interessiert mich nicht die Bohne. Er hat sich disqualifiziert.
Setup hat geschrieben:(15 Apr 2020, 19:20)Kritiker sind psychisch krank und werden vorrübergehend interniert, während eifrige Befürworter gar nicht genug von Quarantäne Maßnahmen bekommen können.
Solche unverbindlichen Aussagen sind für Verschwörungsschwurbler typisch.
Falls du Beate Bahner meinst, solltest du einfach zur Kenntnis nehmen, daß sie nicht wegen ihrer Kritik in die Klinik verbracht wurde.
Setup hat geschrieben:(15 Apr 2020, 19:20)
Zweitens ist Solidarität keine Einbahnstraße. Von gefährdeten Menschen sollte man erwarten dürfen, dass sie sich selbst aus der Schusslinie des Virus nehmen, statt die Gesunden in die Pflicht zu nehmen, auf ihre Bewegungsfreiheit und Geschäfte zu verzichten.
Solidarität ist auch keine Autobahn.

Deine Argumentation ist dumm und zynisch.
Permanent gefährdet ist das Krankenhauspersonal. Je mehr Infizierte sie zu betreuen haben, desto größer ist für sie die Ansteckungsgefahr. In Italien sind schon mehr als 100 Ärzte nach einer Corona-Infektion gstorben. Hätten sie sich mal aus der Schusslinie genommen, nicht?

Es sind auch nicht die Alten, die sich auf Karnevalssitzungen oder Après-Ski-Parties das Virus einfangen und dann unters Volk bringen. Es sind die "Gesunden". Und diese vermeintlich Gesunden sind als Virenschleudern unterwegs, auch wenn sie das oft gar nicht wissen. Mit der Forderung, daß gefälligst die potentiellen Opfer und nicht die Verursacher sich zurückzuhalten haben, wird die tatsächliche Verantwortung auf den Kopf gestellt. Mit der gleichen "Logik" könnte man auch Frauen verbieten, auf die Straße zu gehen, damit sie nicht zu Opfern von Vergewaltigern werden.
Benutzeravatar
Setup
Beiträge: 52
Registriert: Mo 17. Feb 2020, 12:44

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Setup »

Zunder hat geschrieben:
Deine Argumentation ist dumm und zynisch.
Permanent gefährdet ist das Krankenhauspersonal. Je mehr Infizierte sie zu betreuen haben, desto größer ist für sie die Ansteckungsgefahr. In Italien sind schon mehr als 100 Ärzte nach einer Corona-Infektion gstorben. Hätten sie sich mal aus der Schusslinie genommen, nicht?

Es sind auch nicht die Alten, die sich auf Karnevalssitzungen oder Après-Ski-Parties das Virus einfangen und dann unters Volk bringen. Es sind die "Gesunden". Und diese vermeintlich Gesunden sind als Virenschleudern unterwegs, auch wenn sie das oft gar nicht wissen. Mit der Forderung, daß gefälligst die potentiellen Opfer und nicht die Verursacher sich zurückzuhalten haben, wird die tatsächliche Verantwortung auf den Kopf gestellt. Mit der gleichen "Logik" könnte man auch Frauen verbieten, auf die Straße zu gehen, damit sie nicht zu Opfern von Vergewaltigern werden.
Gefährdet sind zunächst einmal Risikogruppen. Wir sind täglich von tausenden Viren und Bakterien umgeben, von denen wir uns alle jedes Jahr ohne Folgen was einfangen, ohne es zu merken. Ein Beispiel aus dem Video, was du offensichtlich nicht gesehen hast, aber darüber diskutieren willst. Ein Altenheimpfleger wird positiv auf Corona getestet, das ganze Heim unter Quarantäne gestellt. Große Berichterstattung in allen Zeitungen. Ein paar Tage später kommt heraus, dass der Mann sich ein ganz normales ungefährliches Coronavirus eingefangen hatte, kein Covid 19. Berichterstattung darüber gleich null. Hauptsache, man kann mit gruseligen Aufmachern die Auflage steigern, das sehen wir ebenso heute. Gestern gab es nur eine PK mit Merkel, in der sie mehr oder weniger schwammig Aussagen zu möglichen Lockerungen machte. Heute wird in allen Zeitungen herumspekuliert, was das bedeutet, fragwürdige Experten zu Rate gezogen. Man muß esimmer dazuschreiben, das ist reine Spekulation, Wenn ich mir im Merkur was von "Söder stahlhart" oder bei t.online, tagesspiegel, bild oder general anzeiger durchlese, frage ich mich: Woher haben die ihre Infos, die es gestern bei der PK gar nicht gab? Die haben sie nämlich nicht, es bleibt bei auflagensteigernden, hochspekulativen Schreckenszenarien und das kann man der Presse nicht zum ersten Mal vorwerfen.
Tomaner
Beiträge: 7948
Registriert: Mo 9. Feb 2015, 09:56

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Tomaner »

Setup hat geschrieben:(15 Apr 2020, 14:04)

Bei allem Respekt. Die apokalyptischen Bilder von "aufgetürmten Leichen" (Hieronymus Bosch?) habe ich weder hier noch im europäischen Ausland gesehen. Es gibt Berichte in der Pressem doch fehlen dort die Quellenangaben. Und um nicht ständig Leute zu bemühen, die von der Materie keine Ahnung zu haben scheinen, lassen wir doch Fachleute ran.

[youtube][/youtube]

Unter das Video schrieb Prof. Dr. Bhakti, sicherlich bekannt als derjenige, der den offenen Brief an Merkel richtete und absoluter Spezialist in Sachen Virologie, folgenden Text:



Tiermediziner und Bankkaufleute. Mehr gibt es dazu wohl nicht zu sagen.
Es gibt da zu sagen, dein Prof. Dr. Bhakti ist ein Lügner und arbeitet mit falschen Zahlen, wie hier von Anfang an! https://www.zdf.de/nachrichten/panorama ... i-100.html
https://www.kinder-verstehen.de/mein-we ... ie-grippe/
Tomaner
Beiträge: 7948
Registriert: Mo 9. Feb 2015, 09:56

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Tomaner »

Setup hat geschrieben:(16 Apr 2020, 10:19)

Gefährdet sind zunächst einmal Risikogruppen. Wir sind täglich von tausenden Viren und Bakterien umgeben, von denen wir uns alle jedes Jahr ohne Folgen was einfangen, ohne es zu merken. Ein Beispiel aus dem Video, was du offensichtlich nicht gesehen hast, aber darüber diskutieren willst. Ein Altenheimpfleger wird positiv auf Corona getestet, das ganze Heim unter Quarantäne gestellt. Große Berichterstattung in allen Zeitungen. Ein paar Tage später kommt heraus, dass der Mann sich ein ganz normales ungefährliches Coronavirus eingefangen hatte, kein Covid 19. Berichterstattung darüber gleich null. Hauptsache, man kann mit gruseligen Aufmachern die Auflage steigern, das sehen wir ebenso heute. Gestern gab es nur eine PK mit Merkel, in der sie mehr oder weniger schwammig Aussagen zu möglichen Lockerungen machte. Heute wird in allen Zeitungen herumspekuliert, was das bedeutet, fragwürdige Experten zu Rate gezogen. Man muß esimmer dazuschreiben, das ist reine Spekulation, Wenn ich mir im Merkur was von "Söder stahlhart" oder bei t.online, tagesspiegel, bild oder general anzeiger durchlese, frage ich mich: Woher haben die ihre Infos, die es gestern bei der PK gar nicht gab? Die haben sie nämlich nicht, es bleibt bei auflagensteigernden, hochspekulativen Schreckenszenarien und das kann man der Presse nicht zum ersten Mal vorwerfen.
Nun zuerst einmal, bei uns wird in Pflegeheime gestorben, in Werneck, Würzburg und auch Schweinfurt! Auch bei uns in Metallindustrie und Lagerfertigung wird weiter produziert, dennoch, wer nur leichteste Erkältungsanzeichen zeigt, wird schon vom Arbeitgeberseite über Werksschutz und Betreibsarzt für 14 Tage heimgeschickt. Das Problem bei Leuten wie deine genannten Professoren und auch du, sie tragen keine Verantwortung! Wie also würdest du reagieren, wärst du ein Meister oder Teamleiter mit 20 bis 30 Leuten unter dir, für die du dann auch bei Fürsorgepflicht in voller Verantwortung wärst? Wenn dann einer deiner Mitarbeites leichte Symtome wie Schnupfen hat, lässt du weiterarbeiten, auf Basis deiner Meinung? Denn wenn dann
etwas passiert, kannst du verklagt werden, auf Verletzung deiner Fürsorgepflicht und Haus und Hof verlieren! Auf gut deutsch, dein lieber Professor hat keinerlei Verantwortung für seine Aussagen übernommen, auf den du dich berufst, in Verantwortung stehst dann du höchstpersönlich!

Du kannst dich auch nicht hinter Risikogruppen verstecken! Vor allem wieviele tragen Risiko, 10%, 20%, 30% oder sogar mehr? Selbst bei 10% haben wir da in Deutschland 8 Millionen! Sind diese Leben weniger wert? Langsam ergibt sich auch weltweit zwischen den verschiedenen Ländern ein Bild! Es scheint sich zu zeigen, Länder die sehr schnell reagiert haben, haben weniger Opfer!
Antworten