Perdedor hat geschrieben:(03 Apr 2019, 19:51)
Dieser Überlegung liegt die unbegründete Annahme zugrunde, dass Repräsentation in verschiedenen Deliktgruppen gleich sein müsste. Dies ist aber aufgrund der unterschiedlichen soziologischen Struktur unwahrscheinlich.
Die Studie bezieht sich auf genau definierte Deliktgruppen und stellt dort eine erhöhte Anzeigebereitschaft bei nichtdeutschen Tatverdächtigen fest.
Natürlich wäre eine unterschiedliche Repräsentation bei völlig unterschiedlichen Delikten möglich. Warum sollte sich die Repräsentation bei Tötungsdelikten und schwerer/ gefährlicher Körperverletzung denn Ihrer Meinung nach unterscheiden? Mal abgesehen davon, dass die hohe Repräsentation bei Tötungsdelikten allein für sich genommen schon als problematisch eingestuft werden könnte.
Hier einmal Daten aus der PKS 2018 (IMK-Bericht):
Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen
Tatverdächtige insgesamt 2.823 (100%)
Deutsche Tatverdächtige 1.609 (57%)
Nichtdeutsche Tatverdächtige 1.214 (43%)
Zuwanderer* 524 (19%)
Deutsche Tatverdächtige/ 100.000 Deutsche: 1.609 / 71,9 Millionen* 100.000 = 2,24
Tatverdächtige Zuwanderer/ 100.000 Zuwanderer: 524/ 1,7 Millionen* 100.000 = 30,82
Überrepräsentation Zuwanderer/ Deutsche: 30,82/2,24= 13,8
Gefährliche und schwere Körperverletzung
Tatverdächtige insgesamt 144.161 (100%)
Deutsche Tatverdächtige 88.802 (62%)
Nichtdeutsche Tatverdächtige 55.359 (38%)
Zuwanderer* 22.609 (16%)
Deutsche Tatverdächtige/ 100.000 Deutsche: 88.802 / 71,9 Millionen* 100.000 = 2,24 = 124
Tatverdächtige Zuwanderer/ 100.000 Zuwanderer: 22.609/ 1,7 Millionen* 100.000 = 30,82 = 1330
Überrepräsentation Zuwanderer/ Deutsche: 1330/124= 10,7
Quelle für Tatverdächtigenzahlen: PKS Bundeskriminalamt, Berichtsjahr 2018, Stand: April 2019
https://www.bka.de/DE/AktuelleInformati ... _node.html
Demographische Daten
Einwohner am 31.12.2018: 83 Millionen
Deutsche (2017, umfasst auch Deutsche mit Migrationshintergrund): 71,9 Millionen (ca. 87%)
Nichtdeutsche (2017): 10,6 Millionen (ca. 13%)
Zuwanderer: Im Ausländerzentralregister 2017 1,7 Millionen Schutzsuchende erfasst (ca. 2%)
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland
https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... hland.html
*Zuwanderer nach PKS-Definition:
Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“ „Duldung“ und „unerlaubter Aufenthalt“
Was wollen Sie mir jetzt genau sagen?
1. Die Überrepräsentation von Zuwanderern/ Ausländern bei Tötungsdelikten (Faktor 14) liegt auch am Anzeigeverhalten. Wenn Klaus jemanden tötet, wird das eben weniger angezeigt, als wenn Mohammed es tut.
2. Die Überrepräsentation ist bei Tötungsdelikten zwar korrekt, bei schwerer oder gefährlicher Körperverletzung (Faktor 11) aber nicht, weil hier ein verändertes Anzeigeverhalten Ausländern gegenüber zugrundeliegt.
Dabei könnte man auch das Gegenteil schlussfolgern: Da die Überrepräsentation bei Tötungsdelikten (Faktor 14), die quasi immer zur Anzeige kommen, ausgeprägter ist als bei Körperverletzungen (Faktor 11), ist bei den Körperverletzungen von einer höheren Dunkelziffern bei ausländischen/ zugewanderten Tatverdächtigen zu rechnen.
Natürlich könnte man die unterschiedliche Zusammensetzung der Populationen (jüngeres Alter und eher männliches Geschlecht bei Zuwanderern) nun untersuchen und berücksichtigen, was aber erstens bei diesem großen Faktor die Überrepräsentation auch alters- und geschlechtsstandardisiert nicht ändern würde, und was zweitens eben nichts daran ändert, dass die Zuwanderer, wie sie eben ins Land gelassen wurden, überproportional zur Kriminalität beitragen. Der Durchschnitssbürger hat ja nichts davon, ob die Ergebnisse altersstandardisiert sind oder nicht; ihn interessiert das Endergebnis.
Perdedor hat geschrieben:(03 Apr 2019, 19:51)
Das wird durchaus berücksichtigt. In der Studie wurden Opferbefragungen zur Datenerhebnung verwendet (auch nichtdeutsche Opfer). Die Beziehung zwischen Täter und Opfer floss ebenfalls in die multivarianten Modelle ein.
Die Frage ist: Welche Art von Studien werden gefördert? In der Soziologie sind es eben solche, die ein politisch korrektes Ergebnis erbringen. Die wissenschaftliche Seite ist dabei nicht so wichtig, solange die Botschaft stimmt.
Die Formulierungen in der Studie verraten, dass es den Autoren um die richtige, das heißt linke Gesinnung geht, etwa wenn von den "vermeintlich" von Zuwanderern ausgehenden Gefahren gesprochen wird (vgl. dazu meine obige Rechnung). Ich gehe davon aus, dass diese Grundhaltung die Wissenschaftlichkeit der Studie komplett in Frage stellt; es wurden ja teilweise mündliche Interviews geführt, die extrem anfällig für eine solche "Haltungswissenschaft" ist.
Selbst wenn man dem Zahlenwerk glaubt, sind die Unterschiede gering, z.B. 52% versus 39% der ausländischen und deutschen Tatverdächtigen, die angezeigt werden; d.h. ausländische Tatverdächtige würden in etwa um ein Drittel häufiger angezeigt. Dies könnte nie und nimmer die oben berechneten Faktoren erklären.
Vor allem berücksichtigen die Autoren nicht genug, dass der wesentliche Entscheidungsgrund Anzeige/ Nichtanzeige natürlich in der Beziehung von Opfer und Täter liegt: Bekannte/ Verwandte zeigt man eben weniger an als Fremde. Dass sich dies dann auch in den Staatsangehörigkeiten widerspiegelt, sollte klar sein.
Weiterhin fällt auf, dass diese Studie immer und immer wieder zitiert wird; offenbar hat sich in den 16 Jahren seit 2003 nichts Neues ergeben. Dabei wissen wir doch, dass solche Studien genau das zeigen, was die meisten Politiker und Medien hören möchten, und was auch großzügige Förderung finden würde.