Du hast den Text https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 57050.html wieder nicht gelesen...sonst würdst Du nicht fragen...Bielefeld09 hat geschrieben:(06 Jul 2021, 21:42)
Wie kommen Sie zu solchen Behauptungen?
Haben Sie Belege oder betreiben Sie nur die kleine Form der "Hetze"?
Was glauben Sie, was " Deutsche "zu kriminellen Geld bringt und wird als " Wirtschaftshilfe" angesehen?
Wer kennt Täter und Kanäle?
Sorry, aber nun haben Sie Ihre Behauptungen zu belegen,
wobei die erste steile These in mir besondere Verwunderung regt.
Aber bitte, Sie dürfen jetzt begründen.
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Das existiert in ihrer Welt nicht ??
Organisierte länderübergreifende Kriminalität -Im aktuellen Lagebild des Landeskriminalamtes NRW zur Clan-Kriminalität heißt es:
„In einigen Städten in NRW stellen die Polizei- und Ordnungsbehörden zunehmend fest, dass Mitglieder türkischarabischstämmiger Großfamilien – teilweise in größeren Gruppenverbänden – durch aggressives Auftreten, Ordnungsstörungen und Straftaten die Bevölkerung einschüchtern und versuchen, bestimmte regionale Räume augenscheinlich für sich zu reklamieren. Einsatzkräfte berichten von einer offenen Feindseligkeit, einer hohen und unmittelbar geäußerten Aggressivität, Respektlosigkeit und Gewalteskalation, die das Ziel verfolgen, behördliche Maßnahmen zu beeinflussen oder zu unterbinden. Häufig ist dieser Personenkreis von der Polizei kommunikativ bzw. durch deeskalierend ausgerichtetes Einsatzverhalten nicht zu erreichen. Darüber hinaus sind Mitglieder türkisch-arabischstämmiger Großfamilien überproportional häufig aktiv in Straftaten involviert, insbesondere in allgemeine Gewalt- und Rohheitsdelikte und in Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die ethnische Geschlossenheit spielt bei der Begehung von Straftaten eine herausragende Rolle. Die gemeinsame familiäre Herkunft und Abstammung sind Kennzeichen einer besonderen strukturbildenden Kraft dieser Familienverbände. Die Verheiratung der Familienmitglieder untereinander stärkt diese Bindung beziehungsweise besiegelt neue Allianzen. Die Einbeziehung von Familienmitgliedern in die Begehung von Straftaten schafft zudem die Voraussetzung für eine effektive Abschottung, die durch sprachliche und kulturelle Abgrenzung geprägt ist. Dabei fördert die rigorose Einbindung in den Familienverbund letztlich die Bildung von Parallelgesellschaften bzw. Subkulturen, die auf einem übersteigert ausgelebten Ehr- und Machtanspruch basieren und eigene formale Entscheidungs- und Sanktionsmechanismen begründen. Tradierte existenzsichernde Verhaltensmuster aus den Herkunftsgebieten der Tatverdächtigen werden in Deutschland weitergelebt – kennzeichnend sind die Vertrauenswahrung nur innerhalb der eigenen Familie, eine aggressiv verteidigte Abgrenzung gegenüber anderen Gruppierungen oder Familienverbänden wie auch eine niedrige Reaktionsschwelle im Rahmen der Gewaltanwendung zur Durchsetzung von Familieninteressen.
Flucht vor "Verfolgung" der Kriminellen in ihren Herkunftsländern ...Tradierte existenzsichernde Verhaltensmuster aus den Herkunftsgebieten der Tatverdächtigen werden in Deutschland weitergelebt –
"Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte, planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken."
Empfehlungen
Konsequente Rückführung von Straftätern ohne deutsche Staatsbürgerschaft
Verbesserung des Datenaustausches zwischen den Staatsanwaltschaften.....fehlende Vernetzung kann dazu führen, dass eine eigentlich gebotene Zusammenführung von Verfahren verzögert wird oder sogar unterbleibt.
fehlende Vernetzung kann dazu führen, dass eine eigentlich gebotene Zusammenführung von Verfahren verzögert wird oder sogar unterbleibt.
Verstärkte Einrichtung von spezialisierten Kommissariaten
Verstärkte Zusammenführung von Ermittlungsverfahren
Verbesserung der polizeilichen Datenbanken
Verbesserung von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung
Vorhaltung einer ausreichenden Anzahl von Observationskräften
Bessere Ausstattung der Mobilen Einsatzkommandos mit IMSI-CatchernVerbesserung der Funkzellenauswertung
Angleichung und Erweiterung der Katalogtaten nach § 100a und § 100g StPO im Hinblick auf die Straftatbestände der Zuhälterei und der Zwangsprostitution