Ja und nein, aber es ist kein spezifisches Problem und kein neues Problem.Adam Smith hat geschrieben:(19 Mar 2021, 06:16)
48 Straftaten in einem Jahr sind schon eine Menge Straftaten. Das schaffen zum Glück nur wenige in Deutschland.
Es gibt eine Vielzahl von Tätern, die mehr drauf haben...aber das sind quantitative Faktoren.
Ich sag gar nicht, dass der Typ längst weggesperrt gehört, aber dazu reichen die dargestellten Fakten für eine Beurteilung nicht aus. Noch dazu reduziert es ein enormes Problem auf eine vergleichbare Lappalie.
Ich habe nur hinterfragte und angemerkt....
Die Delikte sagen nichts über deren "Qualität" aus...einerseits könnten es Ordnungswidrigkeiten (WaffG) sein. Dann könnten es Begehungsformen der einfachsten Kriminalität sein. Diebstahl=Ladendiebstahl, Hausfriedensbruch, wenn er den Laden erneut betritt, Beleidigung, die Körperverletzung kann ein Schubsen sein ....
Dann der Zeitraum eines Jahres, unterschiedliche Tatortbehörden, ein Umzug...man kann nicht für jeden Wald- und Wiesentäter eine Soko einrichten, um alle seine Verfahren zu bündeln.
Die Urteile laufen voneinander unabhängig, selbst wenn ein paar zusammengezogen werden.
Darum habe ich versucht zu erklären, dass es Intensivtäterkonzepte gibt, deren Aufnahmekriterien aber definiert und die Kapazitäten begrenzt sind. Selbst eine Erweiterung der Kapazitäten würde die Lage kaum bessern, weil es das Konzept und die Definition zunehmend verwässern würde.
Die Richter im Dezember, müssen nichts von der Verurteilung im September wissen, können sie auch nicht einbeziehen. Dann ist es wichtig auch eine Deliktstreue zu beurteilen. Auch bei Bewährungen werden die Delikte gleicher Art berücksichtigt.
Ein Täter, der so quer durchs StGB gondelt, ist weit von einer Qualifizierung und damit auch einer qualifizierten Begehung entfernt. Die vorhandenen Kräfte muss man aber auf jene konzentrieren, die eben diese "Qualitätsmerkmale" erfüllen.