Beitragvon PoliticalCommentator » So 10. Mär 2019, 15:32
Man sollte da meines Erachtens zwei Arten von Orten voneinander unterscheiden. Sekundär ist es dann, ob man diese nun no-go-areas nennt oder anders.
1. Orte, an denen Menschen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, selbst Opfer einer Straftat zu werden bzw. Orte, an denen Menschen sich unsicher fühlen und glauben, dass dort mehr passiert als anderswo.
2. Orte, an denen Vertreter des Staates (Polizei, Ordnungsamt, Gewerbeaufsicht, Gerichtsvollzieher, Rettungsdienst, Feuerwehr etc.) einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, dass Betroffene sich rechtmäßigen Maßnahmen widersetzen.
Zu 1: Beispiele hierfür sind U-Bahn Stationen, S-Bahn Stationen, Vergnügungsviertel, Bahnhofsbereiche. An solchen Orten ist es aber bis auf wenige Ausnahmen z.B. für die Polizei jederzeit möglich, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Beschuldigte zu ermitteln und Zeugen zu befragen.
Zu 2: Beispiele hierfür sind bestimmte Straßenzüge oder Häuserzeilen, in denen z.B. Familienclans oder andere gesellschaftliche Gruppen die Art und Weise des Zusammenlebens bestimmen und regelmäßig auch mit Gewalt durchsetzen. An solchen Orten steigt das Risiko z.B. für die Polizei, dass Standardsituationen wie z.B. die Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit schlagartig eskalieren, im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Ruder laufen und in Widerstandshandlungen, Körperverletzungsdelikten mit einer großen Anzahl von beteiligten Personen enden.
Otto Normalverbraucher mit oder ohne Migrationshintergrund kann sich jedoch durchaus an diesen Orten aufhalten, um dort z.B. etwas zu kaufen oder zu verzehren.
Clan-Mitglieder, die an diesen Orten z.B. der Polizei das Gewaltmonopol streitig machen und bestimmen wollen, wer dort was machen darf, haben regelmäßig nämlich gar kein Interesse daran, dass ständig vor ihren Läden, Cafés und Shisha Lounges Menschen Opfer von Straftaten werden. Halsketten- oder Handtaschenräuber stören nur die wirklich lukrativen geschäftlichen Aktivitäten.
Fazit: in von Clans dominierten Straßenzügen kann man/frau sich ganz beruhigt einen Döner schmecken lassen. Dagegen sollten Polizeibeamte den auf einem Behindertenparkplatz vor dem Döner Imbiss parkenden Mercedes AMG nur mit Unterstützung weiterer Streifenwagen abschleppen lasen und sich dann für den Rest der Schicht besser auch nichts anderes mehr vornehmen.