relativ hat geschrieben:(11 Jun 2018, 10:40)
Also wenn eine sexuelle handlung vor dem Mordnachgewisen wurde, dann ist seine Aussage eher unglaubwürdig
Woraus ergibt sich das ?
Die Verteidigung wird einwenden, dass Opfer und Täter durchaus miteinander vertraut waren, was die regelmässigen Kontakte und der gemeinschaftliche Konsum von berauschenden Mitteln belege.
Das Opfer habe sich eine Beziehung zum Bruder des Täters vorstellen können, heißt es.
Zur Annahme einer Vergewaltigung müsste es Gründe geben, etwa Abwehrverletzungen oder Schreie (die Gesichtsverletzung vielleicht?).
Als Angehöriger des Opfers würde ich ob dieser Kundgebungen nur noch kotzen.
In der Tat, insbesondere der werbende Rummel rechtsgerichteter Kräfte ist reichlich geschmacklos.
Dei Ankerzentren so wie geplant wären für mich ein Griff ins Klo, der nur dazu dient den rechten Rand zu beruhigen, aber der lässt sich so nicht beruhigen, weil dieser nämlich ein Systemwechsel möchte, da sind die geplanten Ankerzentren eher noch ein zusätzliches Argument extrem zu wählen.
Ein "Systemwechsel" wird es nicht geben, die Ankerzentren sind zur Lösung einer bekannten Problematik gedacht. Verfahren, die über ein Jahr dauern, erzeugen die sog. Toxische Schwebe, d. h. Anspannung bei fehlender Perspektive, wenn es nach einer Ablehnung in die 2. Instanz geht. Abweichungen im Sozialverhalten sind hier gerade bei Personen in der Adoleszenz nicht ganz untypisch.
Es kann nicht darum gehen, den "rechten Rand" zu beruhigen, vielmehr muss es um die Lösungskompetenz von Justiz und Exekutive gehen.