Tom Bombadil hat geschrieben:(10 Jun 2018, 11:41)
Gibt es in unserem Rechtsstaat auch einen Grundsatz, nach dem man Recht und Gesetz eines anderen Staates nach Gutdünken brechen darf? Bei anderen Themen wird so etwas immer kategorisch ausgeschlossen.
Nach den Aussagen des Häuptlings der deutschen Bundespolizei sind die kurdischen Behörden an ihn bzw. Deutschland mit der Bitte herangetreten, den Mann nach D abschieben zu dürfen.
Ich sehe hier keinen Rechtsbruch Deutschlands gegenüber einem anderen Staat. Es ist im übrigen - wenn man von Gesetzesbruch spricht - Sache des Landes, sich damit auseinander zu setzen,
in dem dies geschah. Es wurde also irak. Recht von Irakern nicht beachtet oder wenn Sie schon auf den Terminus so wild sind, "irakisches Recht durch irakische Staatsorgane gebrochen".
Wie Sie mit diesem Sachverhalt meinen Verweis "in dubio pro reo" in Frage stellen oder damit verbinden, dass dieser Rechtsgrundsatz des deutschen Rechts damit auch nicht so
untastbar sei, zumindest schwingt das in Ihren Beschwerden unterschwellig so durch, bleibt unerfindlich. Ich verstehe das nicht.
Ist Ihnen etwa lieber, dass der Mann im Irak…vielleicht gar nicht … angeklagt wird, statt die Möglichkeit in einem seriösen, rechtsstaatlichen Verfahren zu haben,
das jemanden für ein möglicherweise begangenes, schweres Verbrechen zur Verantwortung zieht. Ein Prozess in Abwesenheit eines Angeklagten, dessen man nicht
habhaft werden kann, kann ja wohl nicht die gute Idee sein, oder?
Anzumerken ist noch, dass wohl weder Sie noch ich Experten für internationales Recht sind, schon gar nicht für irakisches Verfassungsrecht bzw. inwieweit die Irak. Verfassung
Ausnahmen des Auslieferungsverbots vorsieht und in welchem juristischen Ausnahmeverfahren hier möglicherweise gar kein Recht gebrochen würde.
Bezüglich Verfassungsrecht und seiner Auslegung gibt es im übrigen auch bei uns durchaus kontroverse Meinungsunterschiede, bei ausgewiesenen Experten, wohlgemerkt.
Ich würde diese Frage nicht so eifrig und hoch aufhängen.
Sagen wir doch einfach, ein auch im Sinne der engsten Angehörigen - und auch für den gesamtdeutschen Rechtsrespekt der Menschen hierzulande - glücklicher Umstand hat den deutschen Strafverfolgungsbehörden
nun doch die Möglichkeit eröffnet, zu ermitteln und zu prüfen, ob die schweren Tatvorwürfe gegen den Irak. Mann zutreffen und er in diesem Fall dafür auch vor einem deutschen
Gericht angeklagt und dafür verurteilt werden kann.