MoOderSo hat geschrieben:(31 Jul 2017, 15:46)
Warum ist der Typ eigentlich wieder frei?
Ich nehme an, der Richter sah mal wieder keine Fluchtgefahr.
Ja, den Gedanken hatte ich auch so ....
Moderator: Moderatoren Forum 2
MoOderSo hat geschrieben:(31 Jul 2017, 15:46)
Warum ist der Typ eigentlich wieder frei?
Ich nehme an, der Richter sah mal wieder keine Fluchtgefahr.
jack000 hat geschrieben:(31 Jul 2017, 15:51)
Mal schauen was du so sagst wenn dich oder ein Verwandter von einem übergefahren wird der ohne Führerschein unterwegs ist.
jack000 hat geschrieben:(31 Jul 2017, 15:51)
Mal schauen was du so sagst wenn dich oder ein Verwandter von einem übergefahren wird der ohne Führerschein unterwegs ist.
MoOderSo hat geschrieben:(31 Jul 2017, 15:46)
Warum ist der Typ eigentlich wieder frei?
Ich nehme an, der Richter sah mal wieder keine Fluchtgefahr.
Ein Terraner hat geschrieben:(31 Jul 2017, 16:56)
Während er von der Polizei gejagt wird oder einfach so ?
Und seit wann ist ein Führerschein ein Indiz dafür ob jemand Autofahren kann oder nicht? Das sagt doch eigentlich nur aus das er Autofahren darf, wie gut er das kann ist dabei eher irrelevant.
jack000 hat geschrieben:(31 Jul 2017, 17:56)
und gerade so eine Flucht bedeutet das es sich um schwerkriminelle handelt die auf keinen Fall entkommen dürfen!
Ein Terraner hat geschrieben:(31 Jul 2017, 18:06)
... Aber nachdem ich nochmal darüber nachgedacht habe glaube ich fände ich es sogar weniger Schlimm wenn das durch jemanden ohne Führerschein passieren würde, schließlich kann man dann davon ausgehen der derjenige nicht wirklich wusste was er da macht. Im Gegensatz dazu wenn jemand einen Schein hat sollte er schon befähigt sein ohne größere Ausrutscher sich durch den Straßenverkehr zu bewegen. ....
ThorsHamar hat geschrieben:(31 Jul 2017, 18:26)
...ja, Führerschein wird völlig überbewertet und ist bürgerlicher Zwang. Wenn der Totfahrer keinen Schein hatte, trauert es sich auch gleich irgendwie leichter ...
Cat with a whip hat geschrieben:(31 Jul 2017, 13:39)
Die Polizei muß ja irgendwie das Fahrzeug sicherstellen. Die Frage ist eben ob die eingesetzten Mittel die möglichen Folgen rechtfertigen.
Keinesfalls dürfen hierzu weitere Menschenleben gefährdet werden.
Olympus hat geschrieben:(31 Jul 2017, 15:48)
Ihr habt echt ein Dach.....
Wegen kleinverbrechen sollen Unschuldige sterben. Mal sehen wenn es dich oder einen Verwandten treffen sollte, ob du dann noch solche Sprüche klopfst.
Provokateur hat geschrieben:(01 Aug 2017, 06:32)
Die Polizei muss nun einmal Maßnahmen durchsetzen. Wenn es Widerstand gibt, so ist dieser zu brechen. Wenn der mutmaßliche Straftäter schneller läuft als der Polizist und kein Polizeihund greifbar ist, so darf auf den Flüchtenden geschossen werden. Steht so im Polizeigesetz der jeweiligen Bundesländer. Der Schusswaffengebrauch ist vorher anzudrohen.
Dampflok94 hat geschrieben:(01 Aug 2017, 09:51)
Zum Glück wissen die meisten Polizisten um den Begriff "Verhältnismäßigkeit". Einem flüchtenden Eierdieb in den Rücken zu ballern wäre jedenfalls daneben.
Dampflok94 hat geschrieben:(01 Aug 2017, 09:51)
Zum Glück wissen die meisten Polizisten um den Begriff "Verhältnismäßigkeit". Einem flüchtenden Eierdieb in den Rücken zu ballern wäre jedenfalls daneben.
Olympus hat geschrieben:(31 Jul 2017, 16:13)
Ohne Hetzfahrt wäre dieser Fahrer wohl kaum dort gelandet. Vielleicht Kollegen informieren und den Job nach Vorschrift ausführen.
Provokateur hat geschrieben:(01 Aug 2017, 10:18)
Aber rechtmäßig, wenn die Person nicht festgestellt werden kann.
Dazu reicht es übrigens auch schon, eine Kaserne widerrechtlich zu betreten. Bei Flucht darf durch die Wache geschossen werden. Natürlich nur auf die Beine.
gödelchen hat geschrieben:(01 Aug 2017, 18:42)
Das ist überholt. Nach dem jetzt gültigen Regelungen aus dem Polizeigesetzen heraus, darf der Polizist bei Gefahrenabwehr und Gefährdungverhinderung direkt auf die größte zu treffende Fläche der entsprechenden Person schießen. Wird so auch in der Azsbildung umgesetzt.
Provokateur hat geschrieben:(01 Aug 2017, 06:32)
Die Polizei muss nun einmal Maßnahmen durchsetzen. Wenn es Widerstand gibt, so ist dieser zu brechen. Wenn der mutmaßliche Straftäter schneller läuft als der Polizist und kein Polizeihund greifbar ist, so darf auf den Flüchtenden geschossen werden. Steht so im Polizeigesetz der jeweiligen Bundesländer. Der Schusswaffengebrauch ist vorher anzudrohen.
Wenn nun jemand mit dem Auto vor der Polizei flüchtet, so muss dieser auch aufgehalten werden. Kann man durch Straßensperren und Nagelbretter etc. bewerkstelligen. Das braucht aber Zeit, um die zu organisieren. Da es noch keine Einsatzmittel wie den vom Hubschrauber hängenden Elektromagneten gibt, wird es auch dabei bleiben müssen.
Verursacher eines anzunehmenden Schadens ist immer der Flüchtende. Wäre er stehen geblieben, wären die Folgen nicht eingetreten. Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen.
Provokateur hat geschrieben:(01 Aug 2017, 06:32)
Die Polizei muss nun einmal Maßnahmen durchsetzen. Wenn es Widerstand gibt, so ist dieser zu brechen. Wenn der mutmaßliche Straftäter schneller läuft als der Polizist und kein Polizeihund greifbar ist, so darf auf den Flüchtenden geschossen werden. Steht so im Polizeigesetz der jeweiligen Bundesländer. Der Schusswaffengebrauch ist vorher anzudrohen.
Wenn nun jemand mit dem Auto vor der Polizei flüchtet, so muss dieser auch aufgehalten werden. Kann man durch Straßensperren und Nagelbretter etc. bewerkstelligen. Das braucht aber Zeit, um die zu organisieren. Da es noch keine Einsatzmittel wie den vom Hubschrauber hängenden Elektromagneten gibt, wird es auch dabei bleiben müssen.
Verursacher eines anzunehmenden Schadens ist immer der Flüchtende. Wäre er stehen geblieben, wären die Folgen nicht eingetreten. Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen.
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