Schon klargarfield336 hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:13)
Es ging ab und zu mit 1km/h vorwärts. Insgesamt brauchte ich eine halbe stunde für 5km auf dieser Autobahn
Naja manchmal ist halt die Leitplanke näher manchmal ist die bisschen weiter weg. So dass der Standstreifen breiter wurde.
Berliner Raser wegen Mordes verurteilt
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Soll er mich verklagen....relativ hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:14)
Das gibt dir nur nicht das Recht, den Standstreifen zu benutzen um solche Fahrer aufzuhalten.
Im Stau in der Regel immer ganz Links bzw. ganz Rechts fahren /Standstreifen ausgenommen, dann macht man nix falsch. Ich wechsele nur ab und an Position um zu schauen ob ich schon ein Ende sehe.
Ohne Gehupe und aggressives Verhalten mache ich gern Platz oder verzichte mal in der Stadt auf meine Vorfahrt. Aber dümmliches Gehupe nach dem Motto Bahn frei, jetzt komm ich....pffft.
Mittlerweile rechne ich mit Staus. Ich ärgere mich, flipp deswegen aber nicht aus und hupe andere Leute zusammen.
Ich stell mich auch nicht absichtlich auf den Standstreifen, stehe höchstens mal ein wenig zu weit rechts, wenn überhaupt. So ein SUV Fahrer ist nicht der König der Straßen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich bleibt bei Stau gelassen, Manche Strecken ist das jeden Tag so, man gewöhnt sich dran.Billie Holiday hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:22)
Mittlerweile rechne ich mit Staus. Ich ärgere mich, flipp deswegen aber nicht aus und hupe andere Leute zusammen.
Ich stell mich auch nicht absichtlich auf den Standstreifen, stehe höchstens mal ein wenig zu weit rechts, wenn überhaupt. So ein SUV Fahrer ist nicht der König der Straßen.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nur so als kleine Info:Cat with a whip hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:50)
Der Standstreifen ist freizuhalten. Wenn Stau, fahren alle bis auf die der ganz linken spur möglichst weit rechts. Wenn der SUV nicht durchkam, standen sie schon zu weit rechts auf dem Standstreifen.
Die meisten Autobahnen und viele Außerortsstraßen verfügen über einen Stand- oder Pannenstreifen. Dieser darf in der Regel nicht befahren werden. Zur Bildung einer Rettungsgasse dürfen Sie jedoch mit der Hälfte Ihres Fahrzeugs in den Seitenstreifen hineinragen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
In der Regel ist er freizuhalten und in der Regel kann die Rettungsgasse auch ohne benutzung des Standstreifens gebildet werden. Ich kann mir vorstellen dass der Strandstreifen im Notfall auch von Polizei und Rettung benutzt wird und wenn da nur noch Chaoten herumstehen auch noch den Standstreifen blockieren und 50 m weiter ist die Rettungsgasse von so schlauen Lückenpringern dicht usw. zu, au weia.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Krass...bei solche Ärschen hätte man Lust ne Kiste Krähenfüsse abzuwerfen.garfield336 hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:08)
Das ist inkorrekt. Das Fahrzeug war einfach zu breit um vorbei zu kommen. Ich bin nicht auf dem Standstreifen gefahren.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich glaube, du hast das Problem nicht ganz erfasst. Es geht nicht nur um gleiche Fälle, sondern vor allem um Richter, die stark tagesformabhängig urteilen. Zu oft reagieren sie emotional, und ein falsches Wort zur falschen Zeit lässt das ganze Verfahren in eine später nicht mehr korrigierbare Richtung abdriften. Als wenn das alles nicht schlimm genug wäre, sind Richter meist auch noch linksversifft. Bei sehr vielen lässt auch die Allgemeinbildung sehr zu wünschen übrig, so dass sie selbst für einfache Verständnisprobleme Gutachter benötigen, die sie nach Belieben in die Irre führen können. Deswegen werden ja auch so viele Fälle in höheren Distanzen völlig verworfen. Oft nicht mal zum Besseren.Dampflok94 hat geschrieben:(01 Mar 2017, 11:37)
Die Rechtswissenschaft ist aber keine Naturwissenschaft. Jeder Fall liegt anders und muß individuell betrachtet werden. Wenn Du also sagst, zwei Fälle seien ähnlich, dann sind sie eben genau das. Und eben nicht identisch. Und schon kleine Unterschiede können zu völlig unterschiedlichen Sachlagen führen.
Dazu kommt die subjektive Komponente, die man nicht ausschalten kann. Das hat nichts mit der Sprache zu tun. Die ist natürlich spezifisch, wie in vielen anderen Berufszweigen auch. Aber das kann man lernen.
Bitte sehen Sie weiter! Es gibt hier nichts zu gehen!
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Mal abgesehen davon, dass der Begriff "linksversifft" völlig bescheuert ist. Die meisten Richter sind eher konservative Knochen und alles andere als links.Lupus hat geschrieben:(21 Mar 2017, 04:46)
...Als wenn das alles nicht schlimm genug wäre, sind Richter meist auch noch linksversifft. ...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
was verstehen sie uner 'linksversifft'? - haben Sie denn eine Statistik zur Hand in welcher Partei Richer sind oder welche Einstellungen sie politisch haben oder ist das nur so ein Gefuehl von Ihnen und nicht belegbar?Lupus hat geschrieben:(21 Mar 2017, 04:46)
. Als wenn das alles nicht schlimm genug wäre, sind Richter meist auch noch linksversifft.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Im Vergleich zu seiner politischen Position sind sie aber nun mal stramm links.Dampflok94 hat geschrieben:(23 Mar 2017, 14:36)
Mal abgesehen davon, dass der Begriff "linksversifft" völlig bescheuert ist. Die meisten Richter sind eher konservative Knochen und alles andere als links.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das hätte ich bedenken sollen.Zinnamon hat geschrieben:(23 Mar 2017, 14:41)
Im Vergleich zu seiner politischen Position sind sie aber nun mal stramm links.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das Urteil wurde bestätigt:
=> Gut so!
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 08859.htmlRASER WEGEN MORDES VERURTEILT :
„Selbstverliebt und rücksichtslos“
Mehr als drei Jahre nachdem ein Autorennen einen unbeteiligten Arzt das Leben kostete, ergeht am Dienstag das Urteil gegen die Raser. Das Gericht macht gleich drei Mordmerkmale aus. Einer der Verurteilten findet das zum Lachen.
Hamdi H. lacht demonstrativ. Der Angeklagte grinst nicht nur, als der Vorsitzende Richter ihn und Marvin N. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit offenem Mund und entblößten Zähnen schweift sein Blick durch den bis auf den letzten Platz gefüllten Saal des Berliner Landgerichts. Höhnisch sieht das aus und hilflos zugleich. Dann setzt sich der schmächtige blonde Mann wieder hin, während alle anderen Prozessbeteiligten und das Publikum im Stehen der Urteilsverkündung folgen. Danach deutet H. ein ironisches Klatschen an. Offenbar hält er es noch immer für absurd, dass ein Raser ein Mörder sein kann.
„Selbstverliebt und rücksichtslos“ nennt der Vorsitzende Richter Matthias Schertz die beiden Angeklagten. Er spricht von einer „harten“ Strafe in einem „Wahnsinnsfall“. Mehr als drei Jahre nachdem ein nächtliches Autorennen auf dem Kurfürstendamm, mitten im Herzen West-Berlins, einen unbeteiligten 69 Jahre alten Arzt das Leben kostete, ergeht am Dienstag das mit Spannung erwartete Urteil.
Der Bundesgerichtshof hatte eine erste Verurteilung aus dem Jahr 2017 – seinerzeit das erste Mordurteil in einem illegalen Autorennen – zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückgegeben. Die bedingte Tötungsabsicht der Angeklagten sei nicht ausreichend begründet worden. Seitdem sind auch andere Raser wegen Mordes verurteilt worden, und das Strafrecht wurde verschärft.
Jetzt zeigt sich auch die neue Kammer überzeugt: „Die Angeklagten wussten, was sie taten, haben die Gefahr erkannt und dann gleichwohl so gehandelt, wie sie gehandelt haben.“ Gleich drei Mordmerkmale macht das Gericht aus: Die Sportwagen der beiden Männer seien bei Geschwindigkeiten von bis zu 170 Kilometern in der Stunde gemeingefährliche Tatmittel gewesen. Die Angeklagten hätten die Arg- und Wehrlosigkeit ihres Opfers ausgenutzt. Außerdem hätten sie aus niederen Beweggründen gehandelt. Denn was, fragt Richter Schertz rhetorisch, sei der Anlass für diese Tat gewesen? „Eine ganz kurzfristige Befriedigung des Raser-Egos.“
Der Richter beschreibt den damals 26 Jahre alten Hamdi H. und den zwei Jahre jüngeren Marvin N. als Autonarren, die ihre teuren Sportwagen „förmlich vergöttert“ und wenig auf Verkehrsregeln gegeben hätten. In der Nacht auf den 1. Februar 2016 dann habe man sich bei einer zufälligen Begegnung bei heruntergekurbelter Scheibe zunächst auf ein „Stechen“ verständigt. Hamdi H. wollte nach Angaben des Gerichts die Leistungsfähigkeit seines Audis beweisen – aber „natürlich gewinnt N., er hat über 100 Kilowatt mehr unter der Haube“.
„Ein Katz-und-Maus-Spiel“
Was dann folgt, schildert Richter Schertz wie ein Formel-1-Moderator, in der Sache aber bleibt er klar und scharf. Die zweite Niederlage habe H. nicht ertragen, er sei weiter gerast, jetzt auch über rote Ampeln. N. „ärgert sich zunächst“ und gibt dann „voll Stoff“. Der Vorsitzende sagt Sätze wie: „Es entwickelt sich ein Katz-und-Maus-Spiel.“ Und: „N. liegt weiter vorne, aber der Abstand wird kleiner.“ Nachdem H. die Kurve an der Gedächtniskirche mit 127 Stundenkilometern genommen habe, seien beide Wagen auf die rote Ampel an der nächsten Kreuzung zugerast – wohl wissend, dass der Querverkehr Grün gehabt habe. Aber ein Unfall, überhaupt das Leben anderer Menschen, seien ihnen egal gewesen – „Hauptsache, die Motorhaube vorn“. 90 Meter vor der Kreuzung habe Marvin N. kurz den Fuß vom Gas genommen. In diesem Moment, so der Richter, hätte er sich umentscheiden und bremsen können.
Stattdessen bretterten beide auf die Kreuzung zu, wo H.s Audi den pinkfarbenen Jeep des Arztes von der Seite traf. „Die Fahrzeuge wurden förmlich zu Projektilen mit unglaublicher Zerstörungskraft.“ 70 Meter weit sei der Jeep geschleudert worden mit einer Geschwindigkeit von 65 Stundenkilometern. „Wie nach einem Terroranschlag“ habe der Unfallort ausgesehen. Der Arzt habe keine Chance gehabt. Und nur dem Zufall sei es zu verdanken gewesen, dass das tödliche Rennen nicht weitere Opfer forderte.
Ausdrücklich entkräftet das Gericht die Argumente der Verteidigung, dass die Angeklagten nur fahrlässig gehandelt hätten, weil sie ihre Fahrkünste überschätzt und auf einen guten Ausgang ihres Duells gesetzt hätten. Die „objektive Gefährlichkeit“ ihres Tuns stehe dieser Sicht entgegen, sagt Schertz: „Auf fahrerisches Können kam es hier überhaupt nicht an. Kein Rennfahrer der Welt hätte diese Situation im Griff behalten.“
Der Sohn des Getöteten wird sich vor dem Saal später „voll zufrieden“ über das Urteil äußern. Hamdi H. unterdessen nickt, als der Vorsitzende Richter von möglichen Rechtsmitteln spricht – und lacht.
=> Gut so!
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Mal sehen, wie langeHamdi H. unterdessen nickt, als der Vorsitzende Richter von möglichen Rechtsmitteln spricht – und lacht.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Schon wieder so ein Fall von Kuscheljustiz.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wow, wo ist denn da der Vorsatz, jemanden umzubringen?
Haben die Arglosigkeit des Opfers ausgenutzt? Hääää?
Eine ganz kurzfristige Befriedigung des Raser-Egos.
Das ist Mord? Also ich bin baff.
Haben die Arglosigkeit des Opfers ausgenutzt? Hääää?
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich dachte immer, das Tatmerkmal "Vorsatz" wäre zwingend notwendig für den Mordvorwurf?
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Mit 160 Sachen ist man eigentlich jenseits von gut und böse, ich wäre da eher für die geschlossene Psychiatrie bis zum Lebensende oder bis sonstige körperliche Einschränkungen sicherstellen dass so eine Person kein KFZ mehr in Gang setzen kann.Nudelholz hat geschrieben:(26 Mar 2019, 20:49)
Wow, wo ist denn da der Vorsatz, jemanden umzubringen?
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Bedingter VorsatzNudelholz hat geschrieben:(26 Mar 2019, 20:49)
Wow, wo ist denn da der Vorsatz, jemanden umzubringen?
Aus dem UrteilBedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigend in Kauf nimmt. Dabei kann es sich um einen an sich unerwünschten Erfolg handeln, mit dessen möglichem Eintritt der Täter sich aber abfindet (BGH 5 StR 419/01 v. 11.12.2001).
Die Angeklagten wussten, was sie taten, haben die Gefahr erkannt und dann gleichwohl so gehandelt, wie sie gehandelt haben.
Sollte deutlich sein.„Hauptsache, die Motorhaube vorn“. 90 Meter vor der Kreuzung habe Marvin N. kurz den Fuß vom Gas genommen. In diesem Moment, so der Richter, hätte er sich umentscheiden und bremsen können.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Bedingter Vorsatz, soso, interessant.
Also wenn einer stockbesoffen in eine Menschenmenge rast, ist das dann auch Mord? Oder fehlt der bedingte Vorsatz weil er ja nicht Herr seiner Sinne war? Aber als er sich die Kante gab, war er noch Herr seiner Sinne. Und wer ihm dann nicht den Autoschlüssel wegnimmt, leistet Beihilfe zum Mord.
Also ich weiß nicht, Mord ist, wenn man einen umbringen will und es tut. Komische Worthülsen, die da benutzt werden, um das zum Mord zu machen...
Tötungsabsicht ist auch, wenn man es billigend in Kauf nimmt, dass man jmd. totfahren könnte, hmmm. Da kommt das mit besoffen Fahren aber auch ganz nah ran.
Also wenn einer stockbesoffen in eine Menschenmenge rast, ist das dann auch Mord? Oder fehlt der bedingte Vorsatz weil er ja nicht Herr seiner Sinne war? Aber als er sich die Kante gab, war er noch Herr seiner Sinne. Und wer ihm dann nicht den Autoschlüssel wegnimmt, leistet Beihilfe zum Mord.
Also ich weiß nicht, Mord ist, wenn man einen umbringen will und es tut. Komische Worthülsen, die da benutzt werden, um das zum Mord zu machen...
Tötungsabsicht ist auch, wenn man es billigend in Kauf nimmt, dass man jmd. totfahren könnte, hmmm. Da kommt das mit besoffen Fahren aber auch ganz nah ran.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ist es auch. Und hier liegt das nach Ansicht der Anklage auch vor. Denn wer mit 170 über eine Strasse kariolt die von anderen Fahrern frequentiert wird und am Rande von Fussgängern gesäumt wird, der tut das mit festen Vorsatz und weiß dass andere keine Chance haben auf ihn zu regieren, wenn sie zufällig ein seine Schußbahn kommen.think twice hat geschrieben:(26 Mar 2019, 20:51)
Ich dachte immer, das Tatmerkmal "Vorsatz" wäre zwingend notwendig für den Mordvorwurf?
Das nennt man im Rechtssprech Eventualvorsatz. Die Tötung war nicht direkt geplant, aber sie wurde bewusst bei der vorsätzlichen Handlung die nur dem eignen Vernügen diente in Kauf genommen. Das ist übrigens ganz übel, falls sie sich das auch mal weiter durch denken möchten.
Daher versuchen die Verteidiger ja auch die Sache so hinzustellen, dass sich die Täter "selbstüberschätzt" hätten.
Zuletzt geändert von Cat with a whip am Di 26. Mär 2019, 21:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nein, absolut nicht, der Straftatbestand "Mord" wird damit völlig aufgeweicht. Wenn einer böswillig, gezielt und mit Absicht jemanden umbringt, das ist Mord.McKnee hat geschrieben:(26 Mar 2019, 20:56)
Sollte deutlich sein.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wenn man mit einer Planierraupe durch eine volle Fußgängerzone fährt weil er es geil findet und nicht direkt vor hat jemanden platt zu walzen ist genauso wegen Mord dran.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich weiß ja, der Pöbel sieht gerne die Verbrecher am Galgen baumeln und Dieben gehört die Hand abgehackt aber mal davon abgesehen, dass es den hasszerfressenden Durchschnittsbürger jubeln läßt, so ein hartes Urteil, ist es für richtigen Mord dann nicht so gut weil man dann wegen der besonders bösen Absicht und dem vollbewußten Vollvorsatz wieder ein neues Wort braucht, Obermord vielleicht oder Mordmord oder MurderDeathKill, wie in einem geliebten Film.Cat with a whip hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:09)
Ist es auch. Und hier liegt das nach Ansicht der Anklage auch vor. Denn wer mit 170 über eine Strasse kariolt die von anderen Fahrern frequentiert wird und am Rande von Fussgängern gesäumt wird, der tut das mit festen Vorsatz und weiß dass andere keine Chance haben auf ihn zu regieren, wenn sie zufällig ein seine Schußbahn kommen.
Das nennt man im Rechtssprech Eventualvorsatz. Die Tötung war nicht direkt geplant, aber sie wurde bewusst bei der vorsätzlichen Handlung die nur dem eignen Vernügen diente in Kauf genommen. Das ist übrigens ganz übel, falls sie sich das auch mal weiter durch denken möchten.
Daher versuchen die Verteidiger ja auch die Sache so hinzustellen, dass sich die Täter "selbstüberschätzt" hätten.
Ich find das schon komisch, wie das zu einem Mord konstruiert wird, damit keiner die Fackeln und Mistgabeln auspackt...
Zuletzt geändert von Nudelholz am Di 26. Mär 2019, 21:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Gabs sowas schon mal?Cat with a whip hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:13)
Wenn man mit einer Planierraupe durch eine volle Fußgängerzone fährt weil er es geil findet und nicht direkt vor hat jemanden platt zu walzen ist genauso wegen Mord dran.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Vielleicht versuchst du mal den Text zu verstehen, den ich hier zitiert habe.Nudelholz hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:08)
Bedingter Vorsatz, soso, interessant.
Also wenn einer stockbesoffen in eine Menschenmenge rast, ist das dann auch Mord? Oder fehlt der bedingte Vorsatz weil er ja nicht Herr seiner Sinne war? Aber als er sich die Kante gab, war er noch Herr seiner Sinne. Und wer ihm dann nicht den Autoschlüssel wegnimmt, leistet Beihilfe zum Mord.
Also ich weiß nicht, Mord ist, wenn man einen umbringen will und es tut. Komische Worthülsen, die da benutzt werden, um das zum Mord zu machen...
Tötungsabsicht ist auch, wenn man es billigend in Kauf nimmt, dass man jmd. totfahren könnte, hmmm. Da kommt das mit besoffen Fahren aber auch ganz nah ran.
Deine Vergleiche sind haarsträubend und deine Relativierung unerträglich.
Um die Entscheidung beurteien zu können, solltest du dich dem konkreten Sachverhalt widmen und nicht irgendwelcher Fantasiesachverhalte. Das Urteil bedeutet nicht, dass jede Raserei mit Todesfolge als Mord verurteilt würde.
Was die Beihilfe angeht, so ist die Frage, ob sich derjenige in einer Garantenstellung befindet.
Ansonsten ist der bedingte Vorsatz doch nachvollziehbar beschrieben. Ich sehe da kein Worthülsen, außer ...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Was soll ich sonst noch machen, als Zeitungsartikel lesen? Soll ich Recht studieren, damit ich hier mitreden darf? Vermutlich liegts an deren Arrgoanz und Uneinsichtigkeit. Da kann man schon mal nen schweren Unfall und Fahrlässigkeit vom Totschlag zum Mord machen. Die Absicht war das Rennen, nicht jemanden umzubringen. Also wird ab jetzt jedes illegale Straßenrennen in der Stadt, wo man 170 fährt und ne rote Ampel überfährt als versuchter Mord angesehen? Versucht nur deswegen weil grad keiner kam? Glaub ich nicht.McKnee hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:18)
Vielleicht versuchst du mal den Text zu verstehen, den ich hier zitiert habe.
Deine Vergleiche sind haarsträubend und deine Relativierung unerträglich.
Um die Entscheidung beurteien zu können, solltest du dich dem konkreten Sachverhalt widmen und nicht irgendwelcher Fantasiesachverhalte. Das Urteil bedeutet nicht, dass jede Raserei mit Todesfolge als Mord verurteilt würde.
Was die Beihilfe angeht, so ist die Frage, ob sich derjenige in einer Garantenstellung befindet.
Ansonsten ist der bedingte Vorsatz doch nachvollziehbar beschrieben. Ich sehe da kein Worthülsen, außer ...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich ebenso! Ich hätte mich auch mit 10 Jahren zufrieden gegeben und lebenslang Führerschein weg.Nudelholz hat geschrieben:(26 Mar 2019, 20:49)
Das ist Mord? Also ich bin baff.
=> Es stellt sich natürlich auch die Frage, wieso ausgerechnet diejenigen (Stützeempfänger) und am wenigsten charakterlich geeignet sind am Strassenverkehr teilzunehmen, an solche Autos rankommen ... (Vermutlich haben Michael und Frank dafür lange gearbeitet ...)
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ist doch analog zu dem Fall. Das waren schwere Sportwagen mit entsrechend versteifter Zelle. Das sind im Vergleich zu den Blechlauben die sich arglose Nornmalverdiener vom eigenen Geld leisten regelrechte Panzer und bei der Geschwindigkeit ist dann entsprechend Impuls da und NULL Chance entsprechend zu reagieren.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
DIESER Vergleich hinkt, das ist nämlich ein Amoklauf. Die Fußgängerzone ist voll, also nicht nachts, die Planierraupe soll doch welche erwischen, oder nicht? Das haben die beiden Idioten bei ihrem Rennen bestimmt nicht vorgehabt. Kein Vorsatz.Cat with a whip hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:13)
Wenn man mit einer Planierraupe durch eine volle Fußgängerzone fährt weil er es geil findet und nicht direkt vor hat jemanden platt zu walzen ist genauso wegen Mord dran.
Das ist eigentlich schlimmer für Hinterbliebene von echten Mordopfern, die böswillig und mit Absicht umbgebracht wurden. Da besteht ein kleiner aber feiner Unterschied.
Wenn das Straßerennen vorher abgesprochen und geplant war, war es kaltblütig geplanter Mord...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich kenne den Fall nicht genauer aber wenn die sich den Wagen gemietet haben und keinen gültischen Führerschein hatten und der Vermieter das nicht prüfte und noch dazu seine Karren mit agressiven Fahrspass anpries, dann sollte der wegen fahrlässiger Tötung auch in den Knast wenns nach mir ginge.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Einfach mal lesen und versuchen zu verstehen. Damit könntest du dir dann unzutreffende und sogar unangemessene Vergleiche sparen.Nudelholz hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:23)
Was soll ich sonst noch machen, als Zeitungsartikel lesen? Soll ich Recht studieren, damit ich hier mitreden darf? Vermutlich liegts an deren Arrgoanz und Uneinsichtigkeit. Da kann man schon mal nen schweren Unfall und Fahrlässigkeit vom Totschlag zum Mord machen. Die Absicht war das Rennen, nicht jemanden umzubringen. Also wird ab jetzt jedes illegale Straßenrennen in der Stadt, wo man 170 fährt und ne rote Ampel überfährt als versuchter Mord angesehen? Versucht nur deswegen weil grad keiner kam? Glaub ich nicht.
Noch mal, es erfordert eine Prüfung eines jeden Sachverhalts. Nicht jede Raserei mit Todesfolge wird und kann als Mord verurteilt werden. Aber selbst wenn? Was ist schützenswerter? Das Leben eines Unbeteiligten oder die Freiheit eines Rasers?
Was glaubst du eigentlich, wie viele "gefühlte" Morde als Körperverletzung verurteilt werden?! Mach dir also keine Sorge um deinen Gasfuß
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ja, der Rechtsabbieger fährt nen Radfahrer beim Rechtsabbiegen tot mit seinem Stahlmonster, weil er es nicht für nötig hält, Schulterblick zu machen oder nen steifen Nacken hat und gar nicht mehr fahren dürfte. Der fährt einfach los, das passiert jeden Tag, manchmal ist halt ein Radfahrer im Weg. Bedingter Vorsatz???Cat with a whip hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:27)
Ist doch analog zu dem Fall. Das waren schwere Sportwagen mit entsrechend versteifter Zelle. Das sind im Vergleich zu den Blechlauben die sich arglose Nornmalverdiener vom eigenen Geld leisten regelrechte Panzer und bei der Geschwindigkeit ist dann entsprechend Impuls da und NULL Chance entsprechend zu reagieren.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Da fehlen wohl die niederen Beweggründe, im Gegensatz zu den Spassrasern die kalkuliert für ihren Adrenalinkick und Imponiergehabe über Leichen gehenNudelholz hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:32)
Ja, der Rechtsabbieger fährt nen Radfahrer beim Rechtsabbiegen tot mit seinem Stahlmonster, weil er es nicht für nötig hält, Schulterblick zu machen oder nen steifen Nacken hat und gar nicht mehr fahren dürfte. Der fährt einfach los, das passiert jeden Tag, manchmal ist halt ein Radfahrer im Weg. Bedingter Vorsatz???
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ach so, na dann gibts ja gar nichts mehr zu diskutieren weil ein nebulöser und für den Ottonormaldummi nicht verständlicher Sachverhalt dahinter steckt.McKnee hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:29)
Einfach mal lesen und versuchen zu verstehen. Damit könntest du dir dann unzutreffende und sogar unangemessene Vergleiche sparen.
Noch mal, es erfordert eine Prüfung eines jeden Sachverhalts. Nicht jede Raserei mit Todesfolge wird und kann als Mord verurteilt werden. Aber selbst wenn? Was ist schützenswerter? Das Leben eines Unbeteiligten oder die Freiheit eines Rasers?
Was glaubst du eigentlich, wie viele "gefühlte" Morde als Körperverletzung verurteilt werden?! Mach dir also keine Sorge um deinen Gasfuß
Die Gefängnisse wären voll, wenn dieser "bedingte Vorsatz" im Straßenverkehr als Mord Schule macht. Es gibt so viele, die denken, ach wird schon nichts passieren und dann passiert es doch. Wenn Mutti mit 70 durch die 30 Zone brettert und ein Kind totfährt, hat sie es billigend in Kauf genommen, dass sie nicht mehr bremsen kann, wenn was zwischen den geparkten Autos rausspringt.
Ich hab als Bengel auch schon auf einer Motorhaube gelegen, auf eine Zebrastreifen. Die hat einfach draufgehalten, ich habe gesehen, dass sie nach hinten zu ihrem Kind geguckt hat. Die fuhr da auch nicht das erste mal lang. Ich bin runtergeklettert, wie immer hat kein Passant was gesagt, die Dame fuhr fluchend und gestikulierend weiter. Mir hat man gesagt, ich soll mich nicht so anstellen.
Der Knackpunkt ist die böswillige Absicht beim Mord. Jetzt wird eine Inkaufnahme eines MÖGLICHEN Unfalls, der dann auch passiert und einer stirbt als Mord bezeichnet.
Zuletzt geändert von Nudelholz am Di 26. Mär 2019, 21:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Joa, absichtliche Ignoranz gibt halt nur Punkte. Das ist auch das Ego, wenn man, trotz gefährlicher körperlicher und geistiger Einschränkungen, weiterfährt.Cat with a whip hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:38)
Da fehlen wohl die niederen Beweggründe, im Gegensatz zu den Spassrasern die kalkuliert für ihren Adrenalinkick und Imponiergehabe über Leichen gehen
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nudelholz hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:32)
Ja, der Rechtsabbieger fährt nen Radfahrer beim Rechtsabbiegen tot mit seinem Stahlmonster, weil er es nicht für nötig hält, Schulterblick zu machen oder nen steifen Nacken hat und gar nicht mehr fahren dürfte. Der fährt einfach los, das passiert jeden Tag, manchmal ist halt ein Radfahrer im Weg. Bedingter Vorsatz???
das sagt doch alles und jetzt sag nicht, dass die Gefährdungshaftung dafür schon ausreicht.Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigend in Kauf nimmt. Dabei kann es sich um einen an sich unerwünschten Erfolg handeln, mit dessen möglichem Eintritt der Täter sich aber abfindet (BGH 5 StR 419/01 v. 11.12.2001).
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nein wegen Beihilfe zum Mord.Cat with a whip hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:29)
Ich kenne den Fall nicht genauer aber wenn die sich den Wagen gemietet haben und keinen gültischen Führerschein hatten und der Vermieter das nicht prüfte und noch dazu seine Karren mit agressiven Fahrspass anpries, dann sollte der wegen fahrlässiger Tötung auch in den Knast wenns nach mir ginge.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Jahaaa, das ist aber dasselbe, wenn andere die Verkehrsregeln ignorieren weil sie es besser wissen, zu schnell fahren und einen töten. Das ist doch genau das, was da steht. Also alles Mörder. Super, endlich allein auf der Straße unterwegs.McKnee hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:44)
das sagt doch alles und jetzt sag nicht, dass die Gefährdungshaftung dafür schon ausreicht.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nur wenn der Fahrer bewusst jemanden zu Tode fuhr, ansonsten ist das ein Fehlurteil.
Wenn nicht nachgewiesen werden kann, das jemand die Absicht hatte, eine Person mit einem Fahrzeug zu töten, dann ist das sicherlich kein Mord.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Sag mal, der "tatbestandliche Erfolg", bedeutet doch, dass man es wollte, oder? Erfolg heißt, es zu versuchen und Erfolg zu haben. Passt nun gar nicht. Der wollte keinen umbringen, das wurde umgedichtet....dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigend in Kauf nimmt...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich finds ja auch schlimm dass große LKWs und übergroße Farzeuge von nur einer einzige Person gelenkt werden dürfen und kkeine Assistensysteme vorgeschrieben sind und so immer wieder Personen zu Schaden kommen oder ihre Leben verlieren.Nudelholz hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:42)
Joa, absichtliche Ignoranz gibt halt nur Punkte. Das ist auch das Ego, wenn man, trotz gefährlicher körperlicher und geistiger Einschränkungen, weiterfährt.
Aber die meisten Bundesbürger finden sich damit ab und wählen weiter Politiker die keine höheren Sicherheitsauflagen für LKWs und Fuhrunternehmer machen.
Aber irgendwo muss man ja mal anfangen, daher ist es recht durchsichtig mit einem anderen Beispiel versuchen abzulenken oder zu relativeren.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Es muss eine Handlungs ein, die über die Gefährdungshaftung hinaus den Tod eines Menschen als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und durch die Fortsetzung seiner Handlung diesen billigend in Kauf nimmt. Mal unabhängig von den Mordmerkmalen.Nudelholz hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:49)
Jahaaa, das ist aber dasselbe, wenn andere die Verkehrsregeln ignorieren weil sie es besser wissen, zu schnell fahren und einen töten. Das ist doch genau das, was da steht. Also alles Mörder. Super, endlich allein auf der Straße unterwegs.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Möglicherweise wenn die Jungs ihm vorher gesagt haben dass sie vorhaben gleich mit 170 auf den Kudamm zu fahren.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Jo, schön sich im 40 Tonner, mit viel höherer, kinetischer Energie als der Rennfahrer da, auf der vollen Autobahn sich einen runterholen, Bildzeitung lesen, mit den Füßen lenken, 25 Tote, alles kein Mord.Cat with a whip hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:53)
Ich finds ja auch schlimm dass große LKWs und übergroße Farzeuge von nur einer einzige Person gelenkt werden dürfen und kkeine Assistensysteme vorgeschrieben sind und so immer wieder Personen zu Schaden kommen oder ihre Leben verlieren.
Aber die meisten Bundesbürger finden sich damit ab und wählen weiter Politiker die keine höheren Sicherheitsauflagen für LKWs und Fuhrunternehmer machen.
Aber irgendwo muss man ja mal anfangen, daher ist es recht durchsichtig mit einem anderen Beispiel versuchen abzulenken oder zu relativeren.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das ist Unfug.McKnee hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:18)
Vielleicht versuchst du mal den Text zu verstehen, den ich hier zitiert habe.
Deine Vergleiche sind haarsträubend und deine Relativierung unerträglich.
Um die Entscheidung beurteien zu können, solltest du dich dem konkreten Sachverhalt widmen und nicht irgendwelcher Fantasiesachverhalte. Das Urteil bedeutet nicht, dass jede Raserei mit Todesfolge als Mord verurteilt würde.
Was die Beihilfe angeht, so ist die Frage, ob sich derjenige in einer Garantenstellung befindet.
Ansonsten ist der bedingte Vorsatz doch nachvollziehbar beschrieben. Ich sehe da kein Worthülsen, außer ...
Entweder jemand will eine Person absichtlich töten oder eben nicht. Da gibts keine Grauzone. Bei Mord schon gleich gar nicht.
Entweder hat er bewusst jemanden überfahren um zu töten oder nicht. Wenn nicht, dann war es auch kein Mord.
Da gibts nichts zu diskutieren. Auch nicht wenn man es in Kauf nahm, dann rechnete man eventuell nicht damit, man war eher auf die Geschwindigkeit fixiert und ich glaube kaum das jemand leichtfertig in Kauf nimmt einen Menschen zu Tode zu fahren, es sei denn derjenige wollte es so. Das muss man nachweisen, sonst ist das gesamte Rechtssystem für den Arsch.
Alles, nur kein Mord!
Daher ein fatales und das Rechtssystem nur weiter zerstörendes Urteil.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wer sagt das?Nudelholz hat geschrieben:(26 Mar 2019, 22:01)
Jo, schön sich im 40 Tonner, mit viel höherer, kinetischer Energie als der Rennfahrer da, auf der vollen Autobahn sich einen runterholen, Bildzeitung lesen, mit den Füßen lenken, 25 Tote, alles kein Mord.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das gibt es überall, täglich. Das ist nicht unabhängig, das wurde als Mord im Urteil festgelegt. Mord ist Mord. Das ist ein verdammt starkes Wort für das, was da passiert ist. Nur, damit man diese Minusmenschen lange wegsperren darf, nehme ich an.McKnee hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:54)
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Scheiße, erwischt. Hab nen Schalk im Nacken, weißte.
Hast ja Recht, hab den Teil mit dem BGH gefakt.Entweder jemand will eine Person absichtlich töten oder eben nicht. Da gibts keine Grauzone. Bei Mord schon gleich gar nicht.
Nein, natürlich nicht und wenn, dann ist es Gesinnungsjustiz. Ist bestimmt nen Radfahrer. Ich meine der Richter.Entweder hat er bewusst jemanden überfahren um zu töten oder nicht. Wenn nicht, dann war es auch kein Mord.
Da gibts nichts zu diskutieren. Auch nicht wenn man es in Kauf nahm, dann rechnete man eventuell nicht damit, man war eher auf die Geschwindigkeit fixiert und ich glaube kaum das jemand leichtfertig in Kauf nimmt einen Menschen zu Tode zu fahren, es sei denn derjenige wollte es so. Das muss man nachweisen, sonst ist das gesamte Rechtssystem für den Arsch.
Völlig klar, der Arsch war der Richter. Oder im Arsch? Egal, Hauptsache dunkel
Sagtest du schon.Alles, nur kein Mord!
Völlig willkürlich. Vor allem der BGH, der das alte Urteil zurück verwiesen hat. Dabei hat der die Kacke mit dem bedingten Vorsatz ja mit zu verantworten.Daher ein fatales und das Rechtssystem nur weiter zerstörendes Urteil.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Der sich da die Banane geschält hat, da gabs keine Toten, also nur versuchter Mord.
https://www.elchburger.de/blog/denis/44 ... -der-fahrt
Muß ich dir das jetzt raussuchen, wenn schwere LKW-Unfälle passierten weil der Fahrer "beschäftigt" war oder man mit völlig kaputtem Müll unterwegs war? Vielleicht noch schlechte oder nicht vorhandene Ladungssicherung? Alles Inkaufnahme von Unfällen mit Todesfolge, also Mord. Wenn keiner umkam, versuchter Mord.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Pssst....psssst Nudel...komma kurz auffe SeiteNudelholz hat geschrieben:(26 Mar 2019, 22:10)
Der sich da die Banane geschält hat, da gabs keine Toten, also nur versuchter Mord.
https://www.elchburger.de/blog/denis/44 ... -der-fahrt
Muß ich dir das jetzt raussuchen, wenn schwere LKW-Unfälle passierten weil der Fahrer "beschäftigt" war oder man mit völlig kaputtem Müll unterwegs war? Vielleicht noch schlechte oder nicht vorhandene Ladungssicherung? Alles Inkaufnahme von Unfällen mit Todesfolge, also Mord. Wenn keiner umkam, versuchter Mord.
Ähm, ich weiß nicht, wie ich das sagen soll....also, da findet gerade ein Umdenken statt, so vor dem Hintergrund der zunehmenden Raserei und der echt üblen Folgen.
Und, ich muss es dir einfach sagen .....
...der Artikel ist aus 2009
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