Straftatbestand Beleidigung abschaffen
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- JosefG
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Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Der Straftatbestand der Beleidigung sollte abgeschafft werden.
Mit Beleidigung meine ich hier die Beleidigung mit Worten, Gesten oder Bildern.
Gegenwärtig werden, wenn ich richtig informiert bin, auch tätliche Angriffe wie Anspucken
unter dem Begriff Beleidigung abgehandelt. Solche Taten sollten als eigener Straftatbestand
behandelt werden und sogar härter bestraft werden als bisher.
Auch wird gegenwärtig nach meiner Kenntnis die Veröffentlichung von peinlichen Informationen
aus dem persönlichen Bereich als Beleidigung bestraft. Das sollte weiter strafbar bleiben.
Von Beleidigung zu unterscheiden ist die üble Nachrede, also das Behaupten oder unterschwellige
Behaupten unwahrer negativer Tatsachen über eine Person. Das sollte weiter strafbar bleiben.
Mit Beleidigung meine ich hier die Beleidigung mit Worten, Gesten oder Bildern.
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behandelt werden und sogar härter bestraft werden als bisher.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Bespucken ist, ähnlich wie Haare abschneiden, eine Körperverletzung.
Ansonsten halte ich den Vorschlag für eine gute Idee.
Denn eine Beleidigung ist entweder eine Lüge, oder sie entspricht der Wahrheit. Eine Lüge entehrt den Lügner, die Wahrheit muss man aber aussprechen können.
Ansonsten halte ich den Vorschlag für eine gute Idee.
Denn eine Beleidigung ist entweder eine Lüge, oder sie entspricht der Wahrheit. Eine Lüge entehrt den Lügner, die Wahrheit muss man aber aussprechen können.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Hm... klingt nach ner schwierigen juristischen frage, was üble nachrede und was beleidigung ist.JosefG hat geschrieben:(12 May 2016, 15:08)
Der Straftatbestand der Beleidigung sollte abgeschafft werden.
Mit Beleidigung meine ich hier die Beleidigung mit Worten, Gesten oder Bildern.
Gegenwärtig werden, wenn ich richtig informiert bin, auch tätliche Angriffe wie Anspucken
unter dem Begriff Beleidigung abgehandelt. Solche Taten sollten als eigener Straftatbestand
behandelt werden und sogar härter bestraft werden als bisher.
Auch wird gegenwärtig nach meiner Kenntnis die Veröffentlichung von peinlichen Informationen
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Von Beleidigung zu unterscheiden ist die üble Nachrede, also das Behaupten oder unterschwellige
Behaupten unwahrer negativer Tatsachen über eine Person. Das sollte weiter strafbar bleiben.
Übrigens... üble nachrede kann auch etwas sein, was wahr ist. Alles nicht so einfach...
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Sehe ich anders. Eine Beleidigung ist eben gerade keineProvokateur hat geschrieben:(12 May 2016, 15:15)
Denn eine Beleidigung ist entweder eine Lüge, oder sie entspricht der Wahrheit.
Sachaussage, sondern eine unsachliche Herabwürdigung.
Und so etwas sollte man wegstecken können.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Sie kann ja eh nur geahndet werden, wenn sie sehr öffentlich abläuft. Es ist also nicht die wirkung auf die seele, sondern auf die öffentlichkeit, um die es geht.JosefG hat geschrieben:(12 May 2016, 15:29)
Sehe ich anders. Eine Beleidigung ist eben gerade keine
Sachaussage, sondern eine unsachliche Herabwürdigung.
Und so etwas sollte man wegstecken können.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Es ist schon eine Frage, wie etwas ausgesprochen wird. Beispiel: Einen religiös wahnsinnigen Diktator als religiös wahnsinnigen Diktator bezeichnen, obwohl er ein Land regiert, in dem Laizismus ein Verfassungsgut ist.JosefG hat geschrieben:(12 May 2016, 15:29)
Sehe ich anders. Eine Beleidigung ist eben gerade keine
Sachaussage, sondern eine unsachliche Herabwürdigung.
Und so etwas sollte man wegstecken können.
Und gerade schwache Charaktere ziehen sich auch bei wahren Aussagen auf die Beleidigung zurück. Dabei gibt es wesentlich elegantere Wege aus der schwarzen Rhetorik, um mit sachlich wahren, aber beleidigend gemeinten Aussagen umzugehen.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Nur zur Information, falls sich jemand fragt, warum der Thread in der Rubrik Innere Sicherheit steht:
Ich hatte den Thread in der Rubrik Gesellschaft eröffnet, er wurde hierher verschoben.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Halte ich gar nichts von. Jemand haut mir in der Öffentlichkeit Verbalinjurien um die Ohren und die einzige Möglichkeit die man hätte wäre ins selbe Horn zu stoßen? Das kann es nicht sein.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Wieso kratzt dich das? Wenn mich einer A.L. nennt, dann interessiert mich das ganz einfach nicht.Dampflok94 hat geschrieben:(13 May 2016, 12:29)Jemand haut mir in der Öffentlichkeit Verbalinjurien um die Ohren
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Mag ja sein, es stört dich nicht, wenn dich die halbe Stadt plötzlich für einen Kinderschänder hält. Mich würde das schon stören.JosefG hat geschrieben:(13 May 2016, 12:41)
Wieso kratzt dich das? Wenn mich einer A.L. nennt, dann interessiert mich das ganz einfach nicht.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Der Strafbestand "Beleidigung" ist wichtig und begründbar. Mir ist völlig unklar warum er abgeschafft werden sollte. Man stelle sich das mal in der Realität vor. Beschimpfungen übelster Art könnten plötzlich zur Normalität werden.
Nein, Zusammenleben erfordert auch Regeln.
Menschen, die meinen sich außerhalb dieser Regeln bewegen zu müssen, können ihr Verhalten ja als Kunst definieren.
Das kann klappen.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Wenn mich einer öffentlich als Kinderschänder bezeichnet, dann ist das keineDampflok94 hat geschrieben:(15 May 2016, 11:28)
Mag ja sein, es stört dich nicht, wenn dich die halbe Stadt plötzlich für einen Kinderschänder hält.
Beleidigung, sondern eine unwahre Tatsachenbehauptung, also üble Nachrede.
Und das sollte strafbar bleiben, siehe mein Eröffnungsbeitrag.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Um die Justiz zu entlasten.jorikke hat geschrieben:(15 May 2016, 12:43)
Mir ist völlig unklar warum er abgeschafft werden sollte.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Nach der herrschenden Meinung ist Anspucken keine Körperverletzung, da das nicht die Bagatellgrenze zur körperlichen Misshandlung überschreitet. Ist aber durchaus strittig.Provokateur hat geschrieben:(12 May 2016, 15:15)
Bespucken ist, ähnlich wie Haare abschneiden, eine Körperverletzung.
Ansonsten halte ich den Vorschlag für eine gute Idee.
Denn eine Beleidigung ist entweder eine Lüge, oder sie entspricht der Wahrheit. Eine Lüge entehrt den Lügner, die Wahrheit muss man aber aussprechen können.
Ich halte es für falsch, den Straftatbestand der Beleidigung abzuschaffen. Diese Diskussion ist zu sehr von der Böhmermann-Geschichte geprägt, wo es aus Sicht vieler mit Erdogan nicht den Falschen getroffen hat. Aber das kann kein Maßstab für das Strafrecht sein. Auch wenn liberale Menschen der Meinung sind, sowas wie das Schutzgut der persönlichen Ehre, das das Strafrecht mit diesem Tatbestand schützt, sei ein Relikt aus dem 20. Jahrhundert und damit ein Anachronismus, hat die persönliche Ehre und das Ansehen nach wie vor für viele Leute einen besonderen Wert, den es m. E. nach zu schützen gilt. Insbesondere stünde das Ganze total im Widerspruch zu den sonstigen Strafrechtsreformen der letzten Jahre: Im Sexualstrafrecht gibt es eigentlich jährlich Verschärfungen bis hin zur aktuellsten Planung, auch ungewollte Berührungen zu bestrafen, während selbst krasseste Beleidigungen straffrei wiederum bleiben sollen. Das passt einfach nicht.
Auch bin ich gegen eine Abschaffung des "Majestätsbeledigungs-§", wie er ja etwas spöttisch bezeichnet wurde. Leider haben sich da die Medien drauf eingeschossen. Dabei schützt der § nicht ausländische Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder besser als normale Leute, sondern die Strafandrohung ist höher, weil die Norm die diplomatischen Beziehungen Deutschlands zu anderen Staaten schützt. Es ging somit bei der Norm nie darum, Könige und Co. zu schützen.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Der Straftatbestand der Beleidigung belastet die Justiz kaum, da es ein Antragsdelikt ist und somit i. d. R. nur der Beleidigte selbst ein Verfahren in Gang setzen kann. Die meisten Beleidigungen kommen aber niemals so weit, weil es vielen Menschen schlicht egal ist.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Na und?jorikke hat geschrieben:(15 May 2016, 12:43)
Beschimpfungen übelster Art könnten plötzlich zur Normalität werden.
Ausserdem glaube ich das nicht. Wer andere ständig mit Kraftausdrücken
bewirft, verliert dadurch selber an Ansehen bei seinen Mitmenschen.
Das regelt die Sache von selbst, auch ohne Strafrecht.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Du meinst, hätte hitler die juden nie beleidigt, wäre er vielleicht reichskanzler geworden?JosefG hat geschrieben:(15 May 2016, 14:52)
Na und?
Ausserdem glaube ich das nicht. Wer andere ständig mit Kraftausdrücken
bewirft, verliert dadurch selber an Ansehen bei seinen Mitmenschen.
Das regelt die Sache von selbst, auch ohne Strafrecht.
Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Wenn das stimmt, wäre das ein erschreckendes Zeugnis unserer Gesellschaft. Recht und Gesetz sollten die Bürger doch befolgen und wahrnehmen.Amtsschimmel hat geschrieben:(15 May 2016, 14:46)
Der Straftatbestand der Beleidigung belastet die Justiz kaum, da es ein Antragsdelikt ist und somit i. d. R. nur der Beleidigte selbst ein Verfahren in Gang setzen kann. Die meisten Beleidigungen kommen aber niemals so weit, weil es vielen Menschen schlicht egal ist.
Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Moin,Provokateur hat geschrieben:(12 May 2016, 15:15)
Denn eine Beleidigung ist entweder eine Lüge, oder sie entspricht der Wahrheit. Eine Lüge entehrt den Lügner, die Wahrheit muss man aber aussprechen können.
ich fände es nicht gut, wenn man nahezu jeden Mann dann öffentlich Wixer nennen kann.
_______
wer Rechtsradikales sagt und tut, ist rechtsradikal. Das hat nichts mit Nazikeule zu tun.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/inte ... 62231.html
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Wen kümmert denn so was? Wenn mich einer Wichser nennt, sage ich "Jo, und jetzt?"...Flat hat geschrieben:(18 May 2016, 13:08)
Moin,
ich fände es nicht gut, wenn man nahezu jeden Mann dann öffentlich Wixer nennen kann.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
twitter.com/Provokateur_Tom
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Moin,Provokateur hat geschrieben:(18 May 2016, 13:14)
Wen kümmert denn so was? Wenn mich einer Wichser nennt, sage ich "Jo, und jetzt?"...
und wenn er Deine Eltern, Frau und/oder Kinder beleidigt?
Nö, ist schon richtig, dass man das nicht tolerieren muss.
_______
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Muss er sich entweder von mir anhören, dass er ein Lügner ist oder bekommt wieder ein "Jo, und jetzt?"Flat hat geschrieben:(18 May 2016, 13:18)
und wenn er Deine Eltern, Frau und/oder Kinder beleidigt?
Früher habe ich bei so was zugeschlagen und auch mal ne Nase gebrochen. Aber aus dem Verhalten bin ich rausgewachsen.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Moin,
wenn man den Straftatbestand abschafft, meinen doch viele, das wäre jetzt ein Freibrief zum Beleidigen. Nein danke.
Die Grenzen der Strafbarkeit sind doch jetzt in der Realität schon eng gezogen. Andernfalls wären doch hier in Forum schon etliche vorbestraft.
wenn man den Straftatbestand abschafft, meinen doch viele, das wäre jetzt ein Freibrief zum Beleidigen. Nein danke.
Die Grenzen der Strafbarkeit sind doch jetzt in der Realität schon eng gezogen. Andernfalls wären doch hier in Forum schon etliche vorbestraft.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Warum sollte man eine Herabwürdigung wegstecken, wenn sie meine Persönlichkeitsrechte betrifft? Woran machst Du genau fest, was man Deiner Meinung nach wegstecken sollte und was nicht? Ich lese zwar Deinen Wunsch, aber finde dazu keine wirklich verständliche Erklärung, außer einem gewissen Bauchgefühl. Zur Entlastung der Justiz gibt es sicher andere Wege, wie beispielsweise mit dem staatlichen Sparzwang aufzuhören und den Einsatz von mehr Schöffen.JosefG hat geschrieben:(12 May 2016, 15:29)
Sehe ich anders. Eine Beleidigung ist eben gerade keine
Sachaussage, sondern eine unsachliche Herabwürdigung.
Und so etwas sollte man wegstecken können.
Diese Form der Selbstregulierung funktioniert selbst in Internetforen nicht.JosefG hat geschrieben:(15 May 2016, 14:52)
Wer andere ständig mit Kraftausdrücken
bewirft, verliert dadurch selber an Ansehen bei seinen Mitmenschen.
Das regelt die Sache von selbst, auch ohne Strafrecht.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
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Der Strang gehört in die Rubrik Gesellschaft, wo ich ihn ursprünglich eröffnet hatte.
Ist mir ein Rätsel, was sich der Moderator bei der Verschiebung gedacht hat.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Ist nicht Deutschland am Kleinlichsten, was die Definition einer Beleidigung angeht? Der Fall mit dem Lied "Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad, denn sie ist eine echte Umweltsau" war doch ein gutes Beispiel hierfür! Könnten wir bezüglich des Begriffs der Beleidigung uns nicht der in anderen Staaten verwendeten Definition anpassen?
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Da ging es nach meiner Kenntnis nicht gegen eine konkrete Person.Aldemarin hat geschrieben:(12 Jul 2021, 16:32)
Der Fall mit dem Lied "Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad,
Hat also nichts mit Beleidigung zu tun.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Muß nach deutschen Recht eine Beleidigung gegen eine konkrete Person gehen?
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Das ist hier im Forum aber auch nicht so!Sören74 hat geschrieben:(26 Jun 2021, 01:27)
Warum sollte man eine Herabwürdigung wegstecken, wenn sie meine Persönlichkeitsrechte betrifft? Woran machst Du genau fest, was man Deiner Meinung nach wegstecken sollte und was nicht? Ich lese zwar Deinen Wunsch, aber finde dazu keine wirklich verständliche Erklärung, außer einem gewissen Bauchgefühl. Zur Entlastung der Justiz gibt es sicher andere Wege, wie beispielsweise mit dem staatlichen Sparzwang aufzuhören und den Einsatz von mehr Schöffen.
Diese Form der Selbstregulierung funktioniert selbst in Internetforen nicht.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
So ist es.Aldemarin hat geschrieben:(13 Jul 2021, 20:32)
Muß nach deutschen Recht eine Beleidigung gegen eine konkrete Person gehen?
Also, eine Heilslehre oder eine Ideologie und auch deren Begründer können deswegen - nach deutschen Recht - gar nicht beleidigt werden.
SAPERE AUDE - Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Aber in Deutschland ist es anscheinend auch möglich, eine Videokamera zu beleidigen, siehe https://www.focus.de/politik/gerichte-i ... 78421.html . Gibt es dies auch in anderen Ländern?
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Nicht die Kamera. Die Polizistin, welche die Kamera überwachte, fühlte sich beleidigt. Trotzdem absurd.Aldemarin hat geschrieben:(23 Aug 2021, 18:50)
Aber in Deutschland ist es anscheinend auch möglich, eine Videokamera zu beleidigen, siehe
Laut deinem Link ging es beim Strafmaß aber auch um verbotene Vermummung im Fußballstadion.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Was rechtfertigt eigentlich Hausdurchsuchungen nach Beleidigungen im Internet, wie auf https://web.de/magazine/politik/pimmelg ... e-36158430 beschrieben? Bei solchen Taten liegt doch keine "Gefahr im Verzug" vor und Schimpfworte kann sich noch jeder selbst ausdenken! Da muß nichts auf Datenträgern gespeichert sein!
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Gefunden in einem Nachbarthread. Dem kann ich nur zustimmen.TzeentchsSockpuppet hat geschrieben:(10 Sep 2021, 08:52)
Schwachsinn wie dieser hier ist der Grund weshalb der Beleidigungsparagraph weg sollte. Ich meine, ernsthaft...
im Internet "Pimmel" genannt zu werden.. darauf auch nur zu reagieren ist hochgradig kindisch.
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Re: Straftatbestand Beleidigung abschaffen
Könnte man nicht Hausdurchsuchungen in Folge reiner Beleidigungsdelikte verbieten?