Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

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Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Der Neandertaler » Mo 2. Mär 2015, 13:38 hat geschrieben:Du scheinst es nicht verstehen zu wollen: es geht in und mit unserem Strafsystem um Resozioalisierung, nicht um "Buße und Sühne".
Nein, es geht nicht nur um Resozialisierung.
Das wäre ja völlig abstrus. Als ob sich im Strafrecht alles nur darum drehen würde, wie man den armen Täter wieder zu einem sozialen Mitglied der Gesellschaft macht.


Es geht auch um Vergeltung. Einfach mal lesen was das Bundesverfasungsgericht zur Vereinigungstheorie aussagt. Das Wort VERGELTUNG ist wörtlich so aufgeführt. Aas gutem Grund.

Gerade Vergeltung und damit das Wiederherstellen von Gerechtigkeit ist ein elementares Grundbedürfnis des Menschen. Die edelsten Geschichten und Legenden aus allen Teilen der Welt ranken sich um Menschen, die Unrecht bestraften und Täter ihrer gerechten Strafe zuführen.

Das kommt nicht von ungefähr das z.b. die 47 Ronin die berühmteste jajanische Samurai-Geschichte ist.

Und auch Kant, dessen kategorischer Imperativ an deutschen Gymnasien gelehrt wird, sah es als unabdingbar an, das die Gesellschaft Täter bestraft.

Damals war Deutschland noch das Land der Dichter und Denker.

Heute der Kiffer und Bekloppten. :)
Zuletzt geändert von Makumba am Montag 2. März 2015, 13:47, insgesamt 1-mal geändert.
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nichtkorrekt
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von nichtkorrekt »

Tantris » Mo 2. Mär 2015, 02:24 hat geschrieben:Jugendliche, die man wegen jeden furz monatelang einsperrt können viel effizienter und schneller zu berufsverbrechern ausgebildet werden.
Das befürworte ich auch nicht, bei Eigentumsdelikten, Vandalismus, Drogendelikten etc. würde ich teils empfindliche Geldstrafen verhängen; nur bei Körperverletzungen Gefängnis, die Länge je nachdem ob bleibende Schäden verursacht wurden (Strafrahmen 1 Monat bis 30 Jahre); bei Mördern, Vergewaltigern und Menschenhändlern/Entführern würde ich die Todesstrafe vollstrecken.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Der Neandertaler » Mo 2. Mär 2015, 13:38 hat geschrieben:Hallo Makumba.Schön! Gut recherchiert! Wie Winston Churchill schon sagte:
  • "Traue keiner Statistik, die Du nicht selber gefälscht hast!"
Die nackten Zahlen beweisen nur den Anstieg, nicht aber den Zusammenhang, den Du sogerne herstellst: erhöhte Gewaltzahlen durch eine "fehlende adequate Bestrafung"
jeder, der sich mit der thematik beschäftigt, kommtv zu diesem schluss.
ob national oder international

Mit Daten, Zahlen und Fakten arbeiten nennt sich übrigens wissenschaftliches arbeiten.
Das was du machst ist nur phlisophieren, ohne jeden bezug zur realität. hätte, hätte, fahrradkette.


schau doch mal: 2008 höchste rate an gefährlicher körperverletzung bislang bundesweit
ein zeitungsartikel aus dem jahr 2008 (schon hier verlinkt) beklagt das gewaltäter kaum mehr bestraft werden
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Tantris
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

nichtkorrekt » Mo 2. Mär 2015, 14:47 hat geschrieben:
Das befürworte ich auch nicht, bei Eigentumsdelikten, Vandalismus, Drogendelikten etc. würde ich teils empfindliche Geldstrafen verhängen; nur bei Körperverletzungen Gefängnis, die Länge je nachdem ob bleibende Schäden verursacht wurden (Strafrahmen 1 Monat bis 30 Jahre); bei Mördern, Vergewaltigern und Menschenhändlern/Entführern würde ich die Todesstrafe vollstrecken.
Todesstrafe, damit sie sichs merken?

Im ernst: es gibt tatsächlcih einzelne personen, die nur auf druck reagieren und denen man nur mit schwarzer pädagogik kommen muss. Aber, das ist die minderheit und deswegen brauchen wir hier nicht das mittelalter wieder einführen. Friedlicher wars damals auch nicht. Trotz folter und rädern.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Mo 2. Mär 2015, 13:52 hat geschrieben: Im ernst: es gibt tatsächlcih einzelne personen, die nur auf druck reagieren und denen man nur mit schwarzer pädagogik kommen muss. Aber, das ist die minderheit
und schon wieder eine behauptung ohne beleg.

aus meiner erfahrung kann ich dir z.b. sagen, das die meisten menschen nur auf druck reagieren.
das sehe ich jeden tag in der praxis, und nehme mich selbst davon nicht aus

wenn z.b. gesagt würde:

"Jeder besteht die theoretische Führerscheinprüfung ohne geprüft zu werden, es ist euch selber überlassen ob ihr die Theorie lernt oder nicht."


Dann, behaupte ich, würden sich die wenigsten Führerscheinaspiranten hinsetzten und für die Prüfung intensiv lernen.

Vielleicht guckt der eine oder andere mal rein und legt dann gelangweilt die Broschüre wieder weg.

Druck ist elementar. Der Mensch ist darauf ausgelegt.
Zuletzt geändert von Makumba am Montag 2. März 2015, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von jack000 »

Makumba » Mo 2. Mär 2015, 13:39 hat geschrieben:wie sieht es denn mal ausnahmsweise mit belegen von deiner seite aus.
Auf solche Anfragen wirst du keine Antwort bekommen. Das wäre das erste mal in diesem Forum.
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nichtkorrekt
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von nichtkorrekt »

Tantris » Mo 2. Mär 2015, 13:52 hat geschrieben:
Todesstrafe, damit sie sichs merken?
Nein als gerechte Vergeltung und um die Gesellschaft in Zukunft vor ihnen zu schützen.
Im ernst: es gibt tatsächlcih einzelne personen, die nur auf druck reagieren und denen man nur mit schwarzer pädagogik kommen muss. Aber, das ist die minderheit und deswegen brauchen wir hier nicht das mittelalter wieder einführen. Friedlicher wars damals auch nicht. Trotz folter und rädern.
Das Problem im Mittelalter war, dass man Menschen schon für Kleinigkeiten wie Wildererei oder Pferdediebstahl gehängt hat.
Zuletzt geändert von nichtkorrekt am Montag 2. März 2015, 14:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von epona »

Makumba » Mo 2. Mär 2015, 14:46 hat geschrieben:
Nein, es geht nicht nur um Resozialisierung.Das wäre ja völlig abstrus. Als ob sich im Strafrecht alles nur darum drehen würde, wie man den armen Täter wieder zu einem sozialen Mitglied der Gesellschaft macht.

Aber genau das ist wichtig um die "arme" Gesellschaft vor Rückfalltätern zu schützen.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Mo 2. Mär 2015, 12:33 hat geschrieben:Haha, den Bauernfängertrick wenden du und deinesgleichen an, wenn sie Äpfel mit Birnen vergleichen, und ständig in die Diskussionen einwerfen das es in den USA auch noch Straftaten geben würde, obwohl es dort die Todesstrafe gibt. Und dann daraus schließen das Bestrafung keinen Effekt hätte.
Ich nehme nicht an, dass du meinen Beitrag in diesem Strang zitieren könntest, in dem ich "Äpfel mit Birnen" verglichen habe, mitsamt der Schlussfolgerung, dass "Bestrafung keinen Effekt hätte"?
Übrigens:
Falls Dir nicht aufgefallen ist, habe ich in diesem Thread überhaupt keinen Beleg für den Anstieg der Gewalttaten gebracht, weil:

1) Das schon in zig anderen Threads geschehen ist
2) Jeder Einblick in die Kriminalstatistiken nehmen kann. (auf der Seite des BKA)
3) Das Argument, das der Ansteig durch den Anschluss der ehemaligen DDR zu begründen, ebenso oft von linker Siete aus gebracht wurde, quasi als letzter Strohhalm, um nicht der desaströsen Wahrheit ins Auge blicken zu müssen.

Darauf kann ich wiederum nur sagen, das jeder Einsicht in die Statistiken nehmen kann, und die Eingliederung der ehemaligen DDR auf jeden Fall in der Statistik erkennbar ist, und ca. einen Anstieg der Gewalttaten um 20.000 Fälle ausmacht; vergleicht man die totalen zahlen 1980: 60.000 Gewaltdelikte per anno, mit den aktuellen von 2013: 130.000 Gewaltdelikte per anno (um 2005 herum waren die delikte bei 160.000), wird jedoch rasch deutlich das die Wiedervereinigung nicht herangezogen werden kann um den deutlichen negativtrend bei dem gewalttaten zu erklären.
(die Zahlen müssen nicht zwingend stimmen, sondern spiegeln lediglich Verhältnisse wieder, sie können auch deutlich höher sein)

zudem gibt es ja noch das positive feedback der justiz, die mit "jugendknast warnschüssen" gute erfolge verzeichnet haben, um jugendlichen gewalttätern die konsequenzen ihres handels aufzuzeigen


und international gibt es eben auch klare trends, man muss nur mal sein "erwachten-dasein" bereit sein abzulegen.
Die Diskussion findet hier gerade auf mehreren Ebenen statt. Da wäre zunächst die rechtsdogmatische. Hier herrscht die Ansicht, nach welcher der lebenslange Freiheitsentzug als absolut verhängte Strafe grundgesetzwidrig ist. Das entspricht auch der Rechtsprechung. Darauf abzielend wird deren formale Abschaffung gefordert. Die Gegnerschaft lehnt es unter Verweis auf die Vergeltungs- sowie präventive Funktion von Strafen ab. Offensichtlich zielt sie darauf ab, durch Agitation eine Neugewichtung der Strafzwecke zu provozieren. Dieser Versuch muss jedoch scheitern, denn sowohl die Menschenwürde als auch das Rechtsstaatsprinzip wurden durch die Ewigkeitsklausel einer Änderung entzogen. Es ist also mit unserem Grundgesetz nicht möglich, eine Neugewichtung der Strafzwecke dergestalt vorzunehmen, dass die Resozialisierung sich den Zielen der Vergeltung oder Abschreckung unterordnet. Auch ist eine Entkopplung der Strafe von der Schuld nicht möglich.

Dann wäre da noch die kriminalpolitische sowie rechtssoziologische Ebene. Über diese habe ich leider den Überblick verloren, weil hier nicht klar argumentiert, sondern zu sehr rabulisiert wird. Fest steht, dass versucht wird, unbelegte Tatsachenbehauptungen hinsichtlich verallgemeinerten Phänomenen als Prämissen aufzustellen. Man will sich dadurch wohl einen Beleg erschleichen, der in kontextwidriger Weise auch für Behauptungen hinsichtlich der Beibehaltung der lebenslangen Freiheitsstrafe herhalten soll. Allerdings könnte es sich hier auch um einen Rundumschlag gegen alles wischi-waschi-gnädige Linksgrünschwulgutmenschliche handeln. Die Unterscheidung fällt schwer.

Zuletzt wäre da noch die Mistgabel-Ebene, wo einfach nach Blut sowie Schutz vor den Bösen verlangt wird. Hier sei gesagt: keine Angst, für Schutz ist selbst ohne der lebenslangen Freiheitsstrafe gesorgt, denn die Sicherungsverwahrung für ganz doll böse Buben lässt sich Deutschland nicht nehmen. Auch der Zustrom an Patienten in die Klapse wird nicht versiegen. Also bitte, fürchtet euch nicht! Vater Staat hält seine schützende Hand um euch. :rolleyes:

Wollen wir wieder die Forntbreite verkleinern, indem wir auf Ebene 1 zurückkehren? Oder willst du uns in Anlehnung hierzu:
Und auch Kant, dessen kategorischer Imperativ an deutschen Gymnasien gelehrt wird, sah es als unabdingbar an, das die Gesellschaft Täter bestraft.
erzählen, dass wir auch noch antisemitisch zu sein haben, weil Martin Luther antisemitische Ansichten pflegte und dabei die Reformation Unterrichtsgegenstand an deutschen Gymnasien ist?
Zuletzt geändert von Zweiundvierzig am Dienstag 3. März 2015, 03:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

nichtkorrekt » Mo 2. Mär 2015, 15:52 hat geschrieben:
Nein als gerechte Vergeltung und um die Gesellschaft in Zukunft vor ihnen zu schützen.



Das Problem im Mittelalter war, dass man Menschen schon für Kleinigkeiten wie Wildererei oder Pferdediebstahl gehängt hat.
Trotz drakonischer strafen konnte man als weder mord noch pferdediebstahl durch die todesstrafe bekämpfen?

Was könnten wir daraus lernen?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von nichtkorrekt »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 03:51 hat geschrieben:
Trotz drakonischer strafen konnte man als weder mord noch pferdediebstahl durch die todesstrafe bekämpfen?

Was könnten wir daraus lernen?
Nach dieser Logik könnte man gleich jede Art von Strafen abschaffen. Strafen sind nicht in erster Linie dazu da, zukünftige Verbrechen zu verhindern sondern geschehenes Unrecht zu vergelten.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

nichtkorrekt » Di 3. Mär 2015, 10:30 hat geschrieben:
Nach dieser Logik könnte man gleich jede Art von Strafen abschaffen. Strafen sind nicht in erster Linie dazu da, zukünftige Verbrechen zu verhindern sondern geschehenes Unrecht zu vergelten.
Das mag im kaiserreich so gewesen sein. Vorwegnahme der göttlichen strafe und so.

Inzwischen steht so ein zeux in keinem gesetz und nicht in der verfassung.

Die zeit der blutrache ist vorbei.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Zweiundvierzig » Di 3. Mär 2015, 03:42 hat geschrieben: Die Diskussion findet hier gerade auf mehreren Ebenen statt. Da wäre zunächst die rechtsdogmatische. Hier herrscht die Ansicht, nach welcher der lebenslange Freiheitsentzug als absolut verhängte Strafe grundgesetzwidrig ist. Das entspricht auch der Rechtsprechung. Darauf abzielend wird deren formale Abschaffung gefordert. Die Gegnerschaft lehnt es unter Verweis auf die Vergeltungs- sowie präventive Funktion von Strafen ab. Offensichtlich zielt sie darauf ab, durch Agitation eine Neugewichtung der Strafzwecke zu provozieren.
Nicht "hier" herrscht die Ansicht, sondern "einige" vertreten diese Ansicht.

Lebenslanger Freiheitsentzug ist gesetzwidrig, und das entspricht auch der Rechtsprechung?
Das ist nur eine Meinung, kein Fakt.


Ein paar Worte aus der Schweiz Dazu (aus der NZZ)
«Vergeltung ist wichtig»
Interview: Katharina Fontana 22.12.2014, 05:30 Uhr

Hans Mathys, Präsident der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts und früher des Zürcher Geschworenengerichts, tritt Ende Jahr altershalber zurück. Ein Gespräch über bessere und schlechtere Entwicklungen im Strafrecht.

Vor 30, 40 Jahren stand im Strafrecht noch ganz die Resozialisierung des Täters im Vordergrund. Heute fordert man mehr Härte und wehrt sich gegen «Kuscheljustiz». Ist das eine Frage des Zeitgeistes?

Ich denke, dass sich die Einstellung der Bevölkerung in all diesen Jahren kaum geändert hat. Die Leute waren schon immer der Meinung, dass das Strafrecht eine gewisse Härte gegenüber dem Täter aufweisen muss und dass es Teil des Strafrechts ist, auch dem Opfer gerecht zu werden. In der akademischen Welt dagegen gab es lange Zeit einen starken Trend, sich allein auf den Täter zu konzentrieren. Der Fokus war ganz darauf gerichtet, ihn wieder auf den richtigen Weg zu führen. Das Wort «Vergeltung» oder «Sühne» durfte man früher in intellektuellen Kreisen kaum in den Mund nehmen.

Kann man aus heutiger Sicht sagen, dass die Lehre falsch lag?

Sie war zumindest sehr einseitig, indem sie die repressive Seite des Strafrechts ausblendete. Dabei gehören Sühne und Vergeltung zum Strafrecht, nur so lässt es sich philosophisch überhaupt begründen. Erst der tragische Mord an einer Pfadiführerin am Zollikerberg 1993, die von einem Täter auf Hafturlaub getötet wurde, hat eine Gegenbewegung eingeleitet und schliesslich auch zu einem Umdenken in der Politik geführt.

Hat dieses Umdenken im Strafrecht auch in der Wissenschaft und an den Universitäten stattgefunden?

Ja. Jetzt spricht man in den Vorlesungen durchaus wieder von Sühne und Vergeltung und wie bedeutend diese im Strafrecht sind. Auch in der Rechtsprechung hat ein Wandel zum Besseren stattgefunden. Früher war es üblich, dass die Strafrichter den gesetzlichen Strafrahmen nie ausnützten – selbst dann nicht, wenn das Verschulden des Täters ausserordentlich schwer wog. Das hat sich mittlerweile geändert: Bei einem schweren Unrecht sind die Richter, auch auf Druck des Bundesgerichts, heute eher bereit, eine höhere, dem Verschulden entsprechende Strafe zu verhängen.

Die Bevölkerung hat in den letzten Jahren gegen den Willen von Bundesrat und Parlament mehrere repressive Volksinitiativen angenommen: Verwahrung, Unverjährbarkeit, Berufsverbot für Pädophile. Wird jetzt überreagiert?

Der Ruf nach mehr Härte ist eine Reaktion darauf, dass Richter und Psychiater gegenüber den Tätern lange Zeit sehr viel Verständnis zeigten und gefährliche Kriminelle kaum je verwahrten. Das entsprach dem klaren politischen Willen, der damals herrschte, und diesem waren – da muss man sich nichts vormachen – auch die Richter unterworfen. Die Bevölkerung will diesen Kurs nicht mehr, das hat sie mittlerweile mehrfach deutlich gemacht. Allerdings sind die Erwartungen der Leute, dass der Staat ihnen umfassende Sicherheit und Schutz vor Straftätern garantieren kann, zu hoch. Wir können Kriminelle nicht einfach wegsperren, nur weil man fürchtet, sie könnten dereinst rückfällig werden.

Das Bundesgericht unterstellt die lebenslange Verwahrung sehr hohen Hürden: Zwei Psychiater müssen bestätigen, dass der Täter auf Lebenszeit nicht therapierbar ist. Das ist doch nicht realistisch.

Das stimmt, solch einen Fall dürfte es kaum je geben. Doch der Gesetzgeber hat die Verwahrungsinitiative auf diese Weise umgesetzt, und das Bundesgericht ist daran gebunden. Doch auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Täter lebenslang verwahrt wird, sehr klein ist, muss man sehen, dass die Schraube in den letzten Jahren stark angezogen worden ist. Es wurden grosse Anstrengungen unternommen, um die Sicherheit zu erhöhen. Zudem werden Täter heute ungleich mehr therapiert als früher.

Diese Therapien sind nicht unbestritten, vor allem wegen der enorm hohen Kosten, die sie verursachen. Wird heute zu viel therapiert?

Sagen wir es so: Wenn das Instrumentarium zur Verfügung steht, dann nutzt man es auch. Und eine Behörde liegt sicher nie falsch, wenn sie die Auffassung vertritt, dass ein Delinquent von einer Therapie möglicherweise profitiert und die Rückfallgefahr dadurch eventuell gemindert wird.

Also gilt das Motto: «Wenn es nichts nützt, dann schadet es auch nichts?»

Es geht ein bisschen in diese Richtung.

Das Parlament diskutiert derzeit darüber, ob die bedingten Geldstrafen aufgehoben werden sollen. Was halten Sie davon?

Ich halte diese Änderung für richtig, sie ist eine Korrektur von Fehlern, die bei der Revision des strafrechtlichen Sanktionensystems begangen wurden. Ich habe nie verstanden, warum man die frühere Busse, die der Verurteilte in jedem Fall zu zahlen hatte, durch die Geldstrafe ersetzt hat. Die Geldstrafe spürt ein Täter nicht, weil sie meist bedingt ausgesprochen wird und er sie nicht bezahlen muss.

Wie stehen Sie zur Wiedereinführung der kurzen unbedingten Freiheitsstrafen?

Dass man Ersttäter grundsätzlich nur zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt, finde ich sinnvoll. Der Täter entscheidet dann durch sein künftiges Verhalten selber, ob er die Haft absitzen muss oder nicht. Es kann aber Fälle geben, wo der Vollzug einer kurzen Freiheitsstrafe angebracht ist. Für den Betreffenden, der aus seinem beruflichen und privaten Umfeld gerissen wird, stellt dies natürlich eine erhebliche Belastung dar. Doch das ist letztlich ja auch der Sinn einer Strafe.

Heute werden 9 Fälle von 10 nicht mehr vom Richter, sondern vom Staatsanwalt im Strafbefehlsverfahren erledigt. Das muss für einen Richter frustrierend sein.

Das «Massengeschäft» kann man durchaus auf diese Weise abhandeln, das ist unproblematisch. Doch in jenen Fällen, in denen das Gericht eine Verhandlung durchführt, muss es das seriös tun. Das ist heute nicht immer der Fall, namentlich nicht in Zürich. Dort stellt das Gericht praktisch nur noch auf die Untersuchung der Staatsanwaltschaft ab, Zeugenbefragungen werden vom Gericht kaum noch durchgeführt. Fälle, die das Geschworenengericht früher drei Wochen beschäftigt hätten, werden heute in drei Stunden abgehandelt. Als Angeschuldigter hat man dann unweigerlich das Gefühl, das Ganze sei ein abgekartetes Spiel. Diese Entwicklung ist schlecht: Sie beschädigt das Image der Strafjustiz, und die Akzeptanz der Urteile nimmt ab.

Das Vergeltung zum Strafrecht dazugehört diskutiere ich nicht länger.
Das sind absolute Basics, die man wissen MUSS.

Und, sofern man einen gesunden Menschenverstand hat auch nicht schwer nachzuvollziehen sind.
Zuletzt geändert von Makumba am Dienstag 3. März 2015, 10:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 11:06 hat geschrieben:
Nicht "hier" herrscht die Ansicht, sondern "einige" vertreten diese Ansicht.

Lebenslanger Freiheitsentzug ist gesetzwidrig, und das entspricht auch der Rechtsprechung?
Das ist nur eine Meinung, kein Fakt.


Ein paar Worte aus der Schweiz Dazu (aus der NZZ)




Das Vergeltung zum Strafrecht dazugehört diskutiere ich nicht länger.
Das sind absolute Basics, die man wissen MUSS.

Und, sofern man einen gesunden Menschenverstand hat auch nicht schwer nachzuvollziehen sind.
Warum werden dann gesetzesverstösse ohne geschädigte verfolgt?

Warum wird jemand bestraft, wenn das opfer ihm vergeben hat?

Heute wird Vergeltung meist als Strafe mit dem Charakter der Sühne und negativ im Sinne von Rache verstanden. Sie spielt in verschiedenen Religionen und Ideologien als kosmisches, rechtliches und/oder politisches Prinzip von Tun und Ergehen oder Lohn und Strafe eine besondere Rolle: im Verhältnis eines Gottes zu den Menschen wie unter den Menschen, in diesem oder einem jenseitigen Leben.
(...)
Das Rechtsprinzip der Vergeltung hörte auf, als das Strafrecht zum öffentlichen Recht wurde. Dieser Prozess setzte bereits im 12. Jahrhundert ein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vergeltung

von gestern sein ist was für anfänger, ich bin aus dem 12. JH. Es lebe die vergeltung!
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 11:06 hat geschrieben:
Nicht "hier" herrscht die Ansicht, sondern "einige" vertreten diese Ansicht.

Lebenslanger Freiheitsentzug ist gesetzwidrig, und das entspricht auch der Rechtsprechung?
Das ist nur eine Meinung, kein Fakt.
Ja, der ==> absolute(!) lebenslange Freiheitsentzug ist grundgesetzwidrig, weil dem "Bestraften" so die Möglichkeit zur Wiedererlangung der Freiheit versagt wird. Guckst du hier (ab Rn. 187): http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html
Das Vergeltung zum Strafrecht dazugehört diskutiere ich nicht länger.
Das sind absolute Basics, die man wissen MUSS.
Mal wieder in die Kiste der schwarzen Rhetorik gegriffen? Oder warum versuchst du mir hier ein Zugeständnis auf eine allgemeine Behauptung abzuringen? Habe ich je behauptet, dass Vergeltung nicht "zum Strafrecht" gehört? :rolleyes:
Und, sofern man einen gesunden Menschenverstand hat auch nicht schwer nachzuvollziehen sind.
Der "gesunde Menschenverstand" ist eine weitere Plattitüde, die rhetorisch völlig verbraucht ist. So wird das aber nichts mit der Bauernfängerei!
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Keoma »

Jeder sollte zehn Jahre vor Lebensende wieder aus dem Gefängnis kommen.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Billie Holiday »

Keoma » Di 3. Mär 2015, 10:30 hat geschrieben:Jeder sollte zehn Jahre vor Lebensende wieder aus dem Gefängnis kommen.
Du weißt, wann die Leute sterben werden? Toll :)
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Keoma » Di 3. Mär 2015, 11:30 hat geschrieben:Jeder sollte zehn Jahre vor Lebensende wieder aus dem Gefängnis kommen.
Von wem kann man sich denn seinen Todestag weissagen lasen?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Keoma »

Typisch.
Keine Ahnung von Satire.
Der Spruch stammt angeblich von Kaiser Franz Joseph.

Für wie blöd haltet ihr mich eigentlich?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Keoma » Di 3. Mär 2015, 11:35 hat geschrieben:Typisch.
Keine Ahnung von Satire.
Der Spruch stammt angeblich von Kaiser Franz Joseph.

Für wie blöd haltet ihr mich eigentlich?
Du bist ja Ösi, dir sei verziehen.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Keoma »

Zweiundvierzig » Di 3. Mär 2015, 11:38 hat geschrieben:
Du bist ja Ösi, dir sei verziehen.
Darum lieben wir die Piefke so.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Keoma » Di 3. Mär 2015, 11:35 hat geschrieben:Typisch.
Keine Ahnung von Satire.
Der Spruch stammt angeblich von Kaiser Franz Joseph.

Für wie blöd haltet ihr mich eigentlich?
Franz-josef?

Klang weit eher nach ferdinand.

"Ich bin der Kaiser und ich will knödel!"
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Keoma »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 11:46 hat geschrieben:
Franz-josef?

Klang weit eher nach ferdinand.

"Ich bin der Kaiser und ich will knödel!"
Stimmt.
Von Ferdinand stammt ja auch "Ja, dürfen's denn des?" angesichts der Revolution '48.
War aber angeblich trotzdem vom Franzl.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 10:16 hat geschrieben: Warum werden dann gesetzesverstösse ohne geschädigte verfolgt?
Weil die Vorgaben der Gesellschaft, des Staates geschädigt wurden.
Tantris » Di 3. Mär 2015, 10:16 hat geschrieben: Warum wird jemand bestraft, wenn das opfer ihm vergeben hat?
Aus Resozialisierungsgründen, die ja AUCH eine Rolle spielen.
Tantris » Di 3. Mär 2015, 10:16 hat geschrieben: (...)
Das Rechtsprinzip der Vergeltung hörte auf, als das Strafrecht zum öffentlichen Recht wurde. Dieser Prozess setzte bereits im 12. Jahrhundert ein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vergeltung

von gestern sein ist was für anfänger, ich bin aus dem 12. JH. Es lebe die vergeltung!
tststs - du musst den Artikel schon richtig lesen.

Der "Rechtsprinzip der Vergeltung" bezieht sich im Kontext des von dir zitierten Abschnittes auf die BLUTRACHE, die als Rechtsprinzip abgelöst wurde.

Der ganze Abschnitt: ;)
Ein wesentlicher Anwendungsfall der Vergeltung ist die Blutrache in geschlechterrechtlich organisierten Gesellschaften. Die Vergeltung ist häufig nicht nur ein Recht des Verletzten, sondern auch eine Pflicht, deren Verletzung die Verpflichteten ehrlos macht, oder eine Obliegenheit, die ihn bestimmter Rechte beraubt.[5] Dies verhinderte auch lange Zeit die Entgegennahme einer Bußzahlung (Wergeld) als Vergeltung, weil sie als entehrend galt.[6] Das Rechtsprinzip der Vergeltung hörte auf, als das Strafrecht zum öffentlichen Recht wurde. Dieser Prozess setzte bereits im 12. Jahrhundert ein.

Und gaaaanz weit unten (Man müsste einfach mal mehr lesen als nur die ersten Sätze):
Vergeltung in der säkularen Neuzeit

Das Talionsprinzip wurde allmählich abgewandelt: Man versuchte, unter dem Stichwort „Angemessenheit“ den Gesichtspunkt des Gleichgewichts zwischen Tat und Strafe auch im staatlichen Strafrecht zur Geltung zu bringen. Demzufolge sollte das Strafmaß sich nunmehr nicht mehr wie bisher am Schaden, den der Täter verursacht hatte, orientieren, sondern sich nach der kriminellen Energie des Täters bemessen. Diese wurde als Unrecht gewertet, insofern sie gegen eine allgemeingültige Rechtsnorm verstößt. Dabei unterschied bereits die Antike zunehmend genau zwischen Unfall, Versehen, Fahrlässigkeit und Vorsatz. Letzterer rückte neuzeitlich in den Mittelpunkt der Rechtsphilosophie: Denn mit dem im Naturrecht begründeten Menschenrechten war das Bild eines ethisch verantwortlichen Täters verbunden, der moralische Entscheidungsfreiheit besitze und darum schuldfähig sei.

Immanuel Kant leitete in seiner Metaphysik der Sitten 1797 Qualität und Quantität der Strafe aus dem Ius talionis her: Dieses war für ihn die Basis der den Individuen übergeordneten staatlichen Rechtsordnung. Ihm war bewusst, dass ein Rechtsstaat das Prinzip ‘Gleiches mit Gleichem’ nicht buchstäblich erfüllen könne, aber gleichwohl durchsetzen müsse, um die Rechtsordnung zu wahren und Unrecht zu „sühnen“. Daher müsse er nach einem „Surrogat zur Befriedigung der Gerechtigkeit“ suchen, also einer staatlichen Sanktion, die „proportionirlich mit der inneren Bösartigkeit der Verbrecher“ zu halten sei.[24] Er bestand daher auf der Hinrichtung eines Mörders sogar für den fiktiven Fall, dass eine Gesellschaft ihre Selbstauflösung beschließe:

Selbst wenn sich die bürgerliche Gesellschaft mit allen Gliedern in Einstimmung auflöste (z. B. das eine Insel bewohnende Volk beschlösse, auseinanderzugehen und sich in aller Welt zu zerstreuen), müsste der letzte im Gefängnis befindliche Mörder vorher hingerichtet werden, damit Jedermann das widerfahre, was seine Taten wert sind, und die Blutschuld nicht auf dem Volke hafte, das auf die Bestrafung nicht gedrungen hat: weil es als Teilnehmer an dieser öffentlichen Verletzung der Gerechtigkeit betrachtet werden kann.[25]

Kant hielt damit den biblischen Gedanken fest, dass die Strafe nicht nur eine Norm oder einen sozialen Zweck erfüllen, sondern eine Tat am Täter sühnen müsse und dafür das Kollektiv verantwortlich sei. Aber er war sich auch darüber im Klaren, dass ein Gleichgewicht zwischen Tat und Vermögensstrafe nicht auch ein Gleichgewicht bei den Tätern bewirke, weil ein Reicher sich eine solche Tat im Gegensatz zum Armen durchaus erlauben können.[26] Damit hatte er das Vergeltungsprinzip der Privatstrafe auf die Vergeltung gesellschaftlicher Rechtsgüter übertragen.

Der Rechtswissenschaftler Hans Welzel (1904–1977) übernahm diesen Gedanken und vertrat, dass die Schuld des Täters das Strafmaß nicht nur rechtfertigen, sondern auch „zumessen“ solle. Dieser Gedanke ist in § 46 des bundesdeutschen Strafgesetzbuchs eingeflossen:

Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe.[27]

Die präventiven Strafzwecke blieben ausgeblendet, ebenso, dass die Zumessung sich im Rahmen des vom Gesetz vorgegebenen Strafrahmens halten müssen, der seinerseits das Maß persönlicher Schuld des einzelnen Täters in seinem generalisierenden Strafanspruch gar nicht berücksichtigen kann.[28] Damit ist der Vergeltungsgedanke im Strafrecht auch unter den Überlegungen Kants vollständig aufgelöst. Dies zeigt sich auch an den Strafnormen, die weit vor einem wie auch immer definierten durch den Täter verursachten gesellschaftlichen Schaden liegen, sodass ein wie auch immer geartetes Gleichgewicht zwischen angerichtetem Schaden und Strafe überhaupt nicht bemessen werden kann, sondern allein polizeipräventive Gesichtspunkte eine Rolle spielen, wie beim privaten Besitz von Rauschgift oder bestimmter pornografischer Erzeugnisse.
Btw, der von mir unterstrichene Satz ist in meinen Augen natürlich völliger Quatsch.
Ebenso das allein Polizeipräventive Maßnahmen eine Rolle bei der Erteilung von Strafen spielen.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Was wäre das für ein RECHT, wenn nicht auf das VERGELTUNGSPRINZIP darin aufgenommen wäre, sondern nur Prävention oder Resozialisierung?

Warum sollte man jemanden PRÄVENTIV 5 JAHRE lang einsperren - auf welcher wissenschaftlichen GRUNDLAGE sollte dieser zeitraum bemessen sein?

LEBENSLÄNGLICH hingegen ist die Strafe, die anstelle der Todesstrafe in das Recht aufgenommen wurde, um ein vergleichbares vergeltendes Equivalent für entsprechende Straftaten (Mord oder Tötungsdelikte mit besonderer Schwere der Schuld) zu haben.

Wohin die außerachtlassung des VERGELTUNGSPRINZIPES führt, kann man sich ausmalen: In die absolute WERTLOSIGKEIT. Dann ist eben eine Kinderseele oder ein Menschenleben nicht mehr viel Wert, wenn der Täter nicht für die Auslöschung oder Beschädigung ENTSPRECHEND sühnen muss.

Wer den Vergeltungsgedanken der Strafe herausnimmt (den es in allen montheistischen weltreligionen gibt, und damit ein universelles prinzip ist) steuert unweigerlich in rechtliche Anarchie und Willkür.


Aber bevor mit TANTRIS wieder einen WIKI-Artikel um die Ohren klatscht, und mit Privatmeinungen hausieren geht, die wie im obigen Wiki-Artikel mehr schlecht als Recht recherchiert sind:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 62810.html


LEITSÄTZE des BUNDESVERFASSNGSGERICHTES
a) Der Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“ (nulla poena sine culpa) setzt die Eigenverantwortung des Menschen voraus, der sein Handeln selbst bestimmt und sich kraft seiner Willensfreiheit zwischen Recht und Unrecht entscheiden kann. Dem Schutz der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 GG liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und zu entfalten (vgl. BVerfGE 45, 187 <227>; 123, 267 <413>). Auf dem Gebiet der Strafrechtspflege bestimmt Art. 1 Abs. 1 GG die Auffassung vom Wesen der Strafe und das Verhältnis von Schuld und Sühne (vgl. BVerfGE 95, 96 <140>) sowie den Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt (vgl. BVerfGE 57, 250 <275>; 80, 367 <378>; 90, 145 <173>; 123, 267 <413>). Die Strafe ist im Gegensatz zur reinen Präventionsmaßnahme dadurch gekennzeichnet, dass sie - wenn nicht ausschließlich, so doch auch - auf gerechte Vergeltung für ein rechtlich verbotenes Verhalten abzielt. Mit der Strafe wird dem Täter ein sozialethisches Fehlverhalten vorgeworfen (vgl. BVerfGE 20, 323 <331>; 95, 96 <140>; 110, 1 <13>). Eine solche strafrechtliche Reaktion wäre ohne Feststellung der individuellen Vorwerfbarkeit mit der Garantie der Menschenwürde und dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar (vgl. BVerfGE 20, 323 <331>; 95, 96 <140>).
Zuletzt geändert von Makumba am Dienstag 3. März 2015, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Wer den Vergeltungsgedanken der Strafe herausnimmt (den es in allen montheistischen weltreligionen gibt, und damit ein universelles prinzip ist) steuert unweigerlich in rechtliche Anarchie und Willkür.

um das nocheinmal zu betonen, wie wichtig das vergeltungsprinzip für strafe und recht ist, und wie willkürlich PRÄVENTION ausgelegt werden kann:

Ich kann auch präventiv 5 Jahre Gefängnis bei Ladendiebstahl verhängen.


Und deswegen, auch wenn es hier einige nicht wahrhaben wollen:
Vergeltung spielt IMMER eine Rolle, gerade wenn Strafen in Relation zur Tat festgelegt werden sollen, welche andere Grundlage sollte herangezogen werden?



Vergeltung ist ein faires und gerechtes Prinzip, während man Prävention und Resozialisierung beliebig in alle Richtungen dehnen kann.


Das natürlich die Lefties hier aufmarschieren und unbedingt VERGELTUNG und LEBENSLÄNGLICH aus dem Vokalbuch der Rechtsprechung herauslösen wollen, weil sie mit einem Auge auf das von ihnen als besonders schützenswert erachtete Prekariat schielen, die ja (in ihren Augen) aus sozialen Gründen heraus prädestiniert dazu sind Gewalttaten und Tötungsdelikte zu begehen, kann man getrost unter IDEOLOGISCHER WOHLSTANDSVERWAHRLOSUNG abhaken.

Und dem Prekeriat tun sie damit auch keinen Gefallen: Die meisten bedauerswerten Opfer werden nämlich auch zu dieser Klientel gehören.

Und so will der Linke, den braven, rechtschaffenden, einfachen, ehrlichen Mann gegen einen asozialen, mordenden und raubenden Halunken austauschen, der weder Recht noch Anstand kennt, noch Werte hat an, denen er sich orientieren kann.

Warum setzt sich der Linke so dafür ein, das selbst der asozialste und grausamste Mörder, den die Welt nicht braucht jemals wieder auf freien Fuß kommt?
Zuletzt geändert von Makumba am Dienstag 3. März 2015, 13:11, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 13:24 hat geschrieben:Was wäre das für ein RECHT, wenn nicht auf das VERGELTUNGSPRINZIP darin aufgenommen wäre, sondern nur Prävention oder Resozialisierung?
Keine ahnung. Unser recht ist nicht auf vergeltungsprinzip aufgebaut und auch nicht nur auf prävention und resozialisierung. Das strafrecht hat viele funktionen und nicht alle erfüllt sie tatsächlich. Warum ist cannabis verboten?

Warum sollte man jemanden PRÄVENTIV 5 JAHRE lang einsperren - auf welcher wissenschaftlichen GRUNDLAGE sollte dieser zeitraum bemessen sein?
Warum sollte man? Wir leben doch in einem rechtsstaat und nicht in einem frühmittelalterlichen gottesstaat mit vergeltung und auge um auge und so.


LEBENSLÄNGLICH hingegen ist die Strafe, die anstelle der Todesstrafe in das Recht aufgenommen wurde, um ein vergleichbares vergeltendes Equivalent für entsprechende Straftaten (Mord oder Tötungsdelikte mit besonderer Schwere der Schuld) zu haben.

Wohin die außerachtlassung des VERGELTUNGSPRINZIPES führt, kann man sich ausmalen: In die absolute WERTLOSIGKEIT. Dann ist eben eine Kinderseele oder ein Menschenleben nicht mehr viel Wert, wenn der Täter nicht für die Auslöschung oder Beschädigung ENTSPRECHEND sühnen muss.
Nein. Es führt aus dem mittelalter in die moderne.

In der scharia werden deine rechtsvorstellungen wohl noch am ehesten verwirklicht.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 13:10 hat geschrieben:

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Warum sollte man jemanden PRÄVENTIV 5 JAHRE lang einsperren - auf welcher wissenschaftlichen GRUNDLAGE sollte dieser zeitraum bemessen sein? 
Warum sollte man? Wir leben doch in einem rechtsstaat und nicht in einem frühmittelalterlichen gottesstaat mit vergeltung und auge um auge und so.
Na, wenn ich z.b der Auffassung bin, das hohe Strafen eine abschreckende Wirkung haben, kann ich doch präventiv auf jedes Vergehen mindesten 5 JAhre Gefängnis anordnen.

Auf der anderen Seite, wenn ich der Meinung bin, das Gefängnis nichts bringt, dann kann ich auf dem Menschen, der gerade deiner Frau die Augen ausgestochen hat, einen Kurs in Bewerbungen schreiben anbieten, denn ich vertrete gerade die auffassung das die Tat nur aus Langeweile begangen wurde -und beuge so präventiv in zukunft langeweile vor. (das man aus langeweile einen menschen verstümmelt scheint in diesem zusammenhang einen linken kaum mehr zu verwundern)


Die arme Frau die nun den rest ihres Lebens lang blind, depressiv und frustiert ist, das sind dann sozusagen ideologische Kollateralschäden, außerdem -- die Tat rückgängig machen geht doch sowieso nicht ... also wofür überhaupt bestrafen.

nee, sorry - mit so ienem Firlefanz machst du beim gesunden Bürger keinen Stich.
Die Lefties wissen schon warum sie nichts so sehr fürchten wie direkte Volksentscheide.
Zuletzt geändert von Makumba am Dienstag 3. März 2015, 13:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 13:10 hat geschrieben: Keine ahnung. Unser recht ist nicht auf vergeltungsprinzip aufgebaut
doch ist es. habe ich mehrfach belegt.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 14:19 hat geschrieben:
Na, wenn ich z.b der Auffassung bin, das hohe Strafen eine abschreckende Wirkung haben, kann ich doch präventiv auf jedes Vergehen mindesten 5 JAhre Gefängnis anordnen.
Dass das unrecht wäre, stört dich offenbar gar nicht.


Auf der anderen Seite, wenn ich der Meinung bin, das Gefängnis nichts bringt, dann kann ich auf dem Menschen, der gerade deiner Frau die Augen ausgestochen hat, einen Kurs in Bewerbungen schreiben anbieten, denn ich vertrete gerade die auffassung das die Tat nur aus Langeweile begangen wurde -und beuge so präventiv in zukunft langeweile vor. (das man aus langeweile einen menschen verstümmelt scheint in diesem zusammenhang einen linken kaum mehr zu verwundern)
Was sollen uns deine kranken fantasien jetzt beibringen?

Die arme Frau die nun den rest ihres Lebens lang blind, depressiv und frustiert ist, das sind dann sozusagen ideologische Kollateralschäden, außerdem -- die Tat rückgängig machen geht doch sowieso nicht ... also wofür überhaupt bestrafen.
bist du krank?

nee, sorry - mit so ienem Firlefanz machst du beim gesunden Bürger keinen Stich.
Die Lefties wissen schon warum sie nichts so sehr fürchten wie direkte Volksentscheide.
Dann lass den firlefanz doch, leftie!
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 13:25 hat geschrieben:

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Na, wenn ich z.b der Auffassung bin, das hohe Strafen eine abschreckende Wirkung haben, kann ich doch präventiv auf jedes Vergehen mindesten 5 JAhre Gefängnis anordnen.
Dass das unrecht wäre, stört dich offenbar gar nicht.
OK, warum ist das "Unrecht" dener Meinung nach?
Wenn es erstmal als Gesetz erlassen ist, ist es auf dem Papier RECHT.

Warum hast Du das diffuse Gefühl es ist Unrecht, jemanden aufgrund eines LAdendiebstahls 5 Jahre lang einzusperren?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Wären denn 4 Wochen Arrest für einen Mord ok?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 14:27 hat geschrieben:
OK, warum ist das "Unrecht" dener Meinung nach?
widerspricht den gesetzen und dem GG.
Wenn es erstmal als Gesetz erlassen ist, ist es auf dem Papier RECHT.
Nicht solange das GG gilt. Du brauchst einen privatstaat für deine fantasien.

Warum hast Du das diffuse Gefühl es ist Unrecht, jemanden aufgrund eines LAdendiebstahls 5 Jahre lang einzusperren?
offenbar bist du hier derjenige, der an "diffusen gefühlen" laboriert. Erinnere dich an deine vergeltungs philosophie!
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 13:35 hat geschrieben: Nicht solange das GG gilt. Du brauchst einen privatstaat für deine fantasien.
Inwiefern verbietet das GG Gefängnistrafen?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 14:39 hat geschrieben:
Inwiefern verbietet das GG Gefängnistrafen?
Jedem, unter ignorierung der tatumstände die gleiche hohe strafe zuzuteilen kannste halt nicht machen.

Und "präventiv" würde bedeuten, schon vor der tat...
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 13:53 hat geschrieben: Jedem, unter ignorierung der tatumstände die gleiche hohe strafe zuzuteilen kannste halt nicht machen.

Und "präventiv" würde bedeuten, schon vor der tat...
Ha, ich meinte natürlich MINDESTENS 5 Jahre. IN besonders schweren Fällen des Ladendiebstahls dürfen bis zu 10 Jahre verhängt werden.

Und diese Strafe wird nicht präventiv VERHÄNGT, sondern der Charakter der Strafe soll ein PRÄVENTIVER sein, nämlich das die hohe Strafe dadurch begründet wird, in Zukunft Ladendiebstähle zu verhindern, bzw. deutlich einzuschränken, qusi bei Ladendiebstählen in Zukunft ein Exempel zu statuieren.

Jetzt gerechter und GG Konform?



( ..... Oder ist das alles Quatsch, und der gesunde Menschenverstand kommt hier in einen Wertekonflikt, weil 5-10 Jahre für einen Ladendiebstahl als "nicht angemessen" empfunden werden. Zumindest nicht in D, wo niemand hungern muss.

Und genau um diese Werte geht es, wenn wir vom "Vergeltenden Charakter" der Strafe sprechen.


.... Und ebenjener Wertekonflikt wird der Bevölkerung aufernötigt, wenn ein barbarischer Mörder gar nicht oder nur kurze Zeit ins Gefängnis muss. Weil einfach die "Vergeltung" nicht mehr als angemessen empfunden wird.

Und dabei ist es scheißegal, ob der Mörder direkt nach der Tat bereut oder sonstwas, oder eine mega sozial-prognose hat. Die Schuld der Tat muss Vergolten werden, ansonsten gibt es keine Gerechtigkeit.)
Zuletzt geändert von Makumba am Dienstag 3. März 2015, 15:42, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 16:32 hat geschrieben:
Ha, ich meinte natürlich MINDESTENS 5 Jahre. IN besonders schweren Fällen des Ladendiebstahls dürfen bis zu 10 Jahre verhängt werden.

Und diese Strafe wird nicht präventiv VERHÄNGT, sondern der Charakter der Strafe soll ein PRÄVENTIVER sein, nämlich das die hohe Strafe dadurch begründet wird, in Zukunft Ladendiebstähle zu verhindern, bzw. deutlich einzuschränken, qusi bei Ladendiebstählen in Zukunft ein Exempel zu statuieren.

Jetzt gerechter und GG Konform?
Ich bin kein jurist. Vermute aber eher, dass so etwas als asylgrund anerkannt würde, als dass das in einem demokratischen D verhängt wird.

Aber, warum fragst du ständig verwundert, warum du der einzige verrückte bist?

( ..... Oder ist das alles Quatsch, und der gesunde Menschenverstand kommt hier in einen Wertekonflikt, weil 5-10 Jahre für einen Ladendiebstahl als "nicht angemessen" empfunden werden. Zumindest nicht in D, wo niemand hungern muss.
Du scheinst da etwas zu ahnen... :thumbup:

Und genau um diese Werte geht es, wenn wir vom "Vergeltenden Charakter" der Strafe sprechen.
Nein. Was das heisst wurde dir erklärt und mit einem link belegt und mit einigen beispielen, die nicht in deine "werteschema" passen garniert.


.... Und ebenjener Wertekonflikt wird der Bevölkerung aufernötigt, wenn ein barbarischer Mörder gar nicht oder nur kurze Zeit ins Gefängnis muss. Weil einfach die "Vergeltung" nicht mehr als angemessen empfunden wird.
Hm... such mal ein anderes wort dafür.... "vergeltung" hat halt diese mittelalterliche bedeutung, die dir weiter oben erklärt wurde. HAst du es überhaupt gelesen?

Und dabei ist es scheißegal, ob der Mörder direkt nach der Tat bereut oder sonstwas, oder eine mega sozial-prognose hat. Die Schuld der Tat muss Vergolten werden, ansonsten gibt es keine Gerechtigkeit.)
Die umstände der tat müssen berechnet werden. Du kannst richter nicht einfach durch automaten mit einfachen algorithmen ersetzen. Es könnte sich z.b. als notwehr herausstellen oder schuldunfähigkeit. Es kann eine teilschuld bei anderen beteiligten vorliegen undundund...
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 13:41 hat geschrieben:
Das natürlich die Lefties hier aufmarschieren und unbedingt VERGELTUNG und LEBENSLÄNGLICH aus dem Vokalbuch der Rechtsprechung herauslösen wollen, weil sie mit einem Auge auf das von ihnen als besonders schützenswert erachtete Prekariat schielen, die ja (in ihren Augen) aus sozialen Gründen heraus prädestiniert dazu sind Gewalttaten und Tötungsdelikte zu begehen, kann man getrost unter IDEOLOGISCHER WOHLSTANDSVERWAHRLOSUNG abhaken.
Du kannst nicht situationsbedingte Taten oder Täterpersönlichkeiten, die grundsätzlich zur positiven Verhaltensänderung veranlagt sind und diese auch herbeigeführt werden kann, deiner Privatdefinition besonders schwerer Gewaltverbrechen oder bestimmter Qualifikationsdelikte als exklusives "Prekariats"-Gewaltphänomen zuschieben. Das ist unredlich und zudem als Standesdünkel ohnehin abzulehnen; in welchem Zeitalter lebst du denn noch?

Vergeltung und Abschreckung scheinen dir persönlich besonders am Herzen zu liegen, allerdings gibt es den ==> absoluten lebenslangen Freiheitsentzug nicht. Er ist verfassungswidrig. Das ist auch dem informierten Teil der Bevölkerung bekannt. Und mehr als das, selbst uninformierte Teile hatten schon vor Jahrzehnten -worauf auch der nachfolgend zitierte Urteilspassus rekurriert- nicht mehr jene "Ehrfurcht" vor der dem "Lebenslänglich", die du versuchst ihnen beizumessen:


BVerfGE 45, 187 (206) hat geschrieben:Ein wesentliches Bedenken könnte allerdings die etwaige Verminderung der Abschreckungswirkung sein. Insoweit haben aber Dreher (a.a.O., S. 339) und in der mündlichen Verhandlung M. darauf hingewiesen, daß die derzeitige Begnadigungspraxis in der Bevölkerung bereits zu der weitverbreiteten Auffassung geführt habe, die lebenslange Freiheitsstrafe sei eben doch nur dem Namen nach, nicht aber in der Wirklichkeit lebenslänglich. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang die im Strafvollzug gebräuchliche Redensart: "Lebenslänglich ist auch vergänglich". Angesichts dieser bereits weitverbreiteten Einstellung würde eine gesetzliche Regelung sich nicht als schwerwiegende zusätzliche Beeinträchtigung des Rechtsgefühls und Sicherheitsgefühls der Bevölkerung auswirken. Es hätte die gesetzliche Regelung daher weniger eine "Erosion der Strafe" zur Folge als eine offene Fixierung des bereits weitgehend bestehenden tatsächlichen Zustandes.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html

Das war auch an den Forenbeiträgen hier ersichtlich. Manche glaubten, nach 15 Jahren käme man frei.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Zweiundvierzig » Di 3. Mär 2015, 21:30 hat geschrieben: Vergeltung und Abschreckung scheinen dir persönlich besonders am Herzen zu liegen, allerdings gibt es den ==> absoluten lebenslangen Freiheitsentzug nicht. Er ist verfassungswidrig. Das ist auch dem informierten Teil der Bevölkerung bekannt.

Und mehr als das, selbst uninformierte Teile hatten schon vor Jahrzehnten -worauf auch der nachfolgend zitierte Urteilspassus rekurriert- nicht mehr jene "Ehrfurcht" vor der dem "Lebenslänglich", die du versuchst ihnen beizumessen:

Das war auch an den Forenbeiträgen hier ersichtlich. Manche glaubten, nach 15 Jahren käme man frei.
Lol. Oh mann, was du immer mit dem Wort "absolut" hast.
(Und auch Ironie scheinst du nicht so ganz zu begreifen. Zudem zähle ich mich nicht zu den "Lefties")


dem intelligenterem Teil der Bevölkerung ist aber klar, das es zwar den "absoluten lebenslangen Freiheitsentzug" nicht gibt.

aber sehr wohl den "potenziell lebenslangen Freiheitsentzug"
und der ist kein bißchen verfassungswidrig

und da ist nämlich der Unterschied.

Und ich fühle mich immer sehr wohl dabei, wenn ich sagen kann das "lebenslang" auch immer noch (potenziell) "lebenslang" heißt.


Denn wie schäbig wäre es, ein Menschenleben von vorneherein mit einer Jahreszahl zu versehen.

Hey, auf Mord stehen 15 Jahre - na super, dann schlage ich dich jetzt tot und bin in 15 Jahren ein freier Mensch.

Nee, Keule so läuft das nicht, ich finde es gerecht wenn ein MÖRDER potenziell bis zum Ende seines Lebens im Knast verotten kann. Da gibt es genug Typen, die nie wieder raus sollten.



Aber, da du ein heißer Verfechter davon zu sein scheinst:

Welche Strafe (in Jahren) hälst Du denn für die heimtückische Auslöschung eines Menschenleben angemessen?

Interessiert mich. :)
Zuletzt geändert von Makumba am Dienstag 3. März 2015, 23:14, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 16:16 hat geschrieben:

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Und dabei ist es scheißegal, ob der Mörder direkt nach der Tat bereut oder sonstwas, oder eine mega sozial-prognose hat. Die Schuld der Tat muss Vergolten werden, ansonsten gibt es keine Gerechtigkeit.)
Die umstände der tat müssen berechnet werden. Du kannst richter nicht einfach durch automaten mit einfachen algorithmen ersetzen. Es könnte sich z.b. als notwehr herausstellen oder schuldunfähigkeit. Es kann eine teilschuld bei anderen beteiligten vorliegen undundund...
Ich schrieb MÖRDER und nicht "tatverdächtiger", also ist schuld und umstände der tat bekannt.

thema des stranges ist strafe und nicht beweisführung.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Mi 4. Mär 2015, 00:13 hat geschrieben:
Ich schrieb MÖRDER und nicht "tatverdächtiger", also ist schuld und umstände der tat bekannt.
seltsame logik... und warum erscheinen dir 5 jahre pauschalstrafe für mörder als besonders streng? Kommt mir eher wie eine verweichlichtung vor.

Sammel dich mal, wisch dir den schaum vorm mund weg und überlege, was du uns eigentlich sagen willst!

thema des stranges ist strafe und nicht beweisführung.
du meinst, deswegen brauchst du ncihts belegen? :)

junger freund, dein wunsch recht und freiheit abzuschaffen können wir leider nicht unterstützen.
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Mi 4. Mär 2015, 00:10 hat geschrieben:
Lol. Oh mann, was du immer mit dem Wort "absolut" hast.
Ich persönlich gar nichts, denn ich will dieses systemwidrige und nicht angewendete Relikt aus vergangenen Zeiten abgeschafft sehen. Es ist ohnehin nur ein Zugeständnis an jene Teile der Bevölkerung, die vor diesem Absoluten ehrfurchtsvoll, gottergeben sowie gesenkten Hauptes auf die Knie fallen und befürchten, dass "gerechter und göttlicher Zorn auflodert" (sorry, aber du bleibst mir als der mit dem "lodernden gerechten und göttlichen Zorn" in Erinnerung ;) ). Die Armen sind ja so sehr mit Horror erfüllt und fürchten jederzeit die Heimsuchung der Furien, sollten sie sich eines Verstoßes gegen die "göttliche Ordnung" schuldig machen, dass ich durchaus empathisches Verständnis für deren emotionale Befindlichkeit aufbringe. Dennoch verbietet es mir mein Verstand, dieses verfassungswidrige Element als heilsamen und tröstenden Seelenbalsam für die zuvor Genannten beizubehalten. Denn es ist weder mit konkreten Artikeln des Grundgesetzes noch mit dem Wertegefüge, das ihm innewohnt und welches auch auf jeden im dessen Geltungsbereich lebenden Bürger ausgestrahlt wird, vereinbar, den Menschen zum bloßen Mittel staatlichen Handelns abzuwerten. Du kannst es drehen, wie auch immer du willst, doch gegen die Menschenwürdegarantie wirst du argumentativ nicht ankommen.
Welche Strafe (in Jahren) hälst Du denn für die heimtückische Auslöschung eines Menschenleben angemessen?

Interessiert mich.
Na sag mal! Wirst du wohl aufhören, heimtückisch ausgelöschte Menschenleben als argumentatives Mittel zur Durchsetzung privater Rachegelüste und sonstiger barbarischer Rechtsansichten zu missbrauchen? Der Zweck des staatlichen Strafens liegt nicht ausschließlich und auch nicht maßgeblich(!) in der Vergeltung.

Ich stimme dafür, den Strafrahmen bei 25 Jahren zu kappen. Damit liege ich auch bei den üblicherweise genannten 20-25 Jahren, nach denen bei der Haftstrafe die negativen Effekte überwiegen und Aussicht auf positive Verhaltensänderung gegen Null läuft. Dessen unbenommen sollte die Verhängung von Maßregeln zur (Besserung und) Sicherung weiterhin grundsätzlich möglich bleiben.
Zuletzt geändert von Zweiundvierzig am Mittwoch 4. März 2015, 00:09, insgesamt 1-mal geändert.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Zweiundvierzig » Mi 4. Mär 2015, 00:06 hat geschrieben:Du kannst es drehen, wie auch immer du willst, doch gegen die Menschenwürdegarantie wirst du argumentativ nicht ankommen.

.............

Ich stimme dafür, den Strafrahmen bei 25 Jahren zu kappen. Damit liege ich auch bei den üblicherweise genannten 20-25 Jahren, nach denen bei der Haftstrafe die negativen Effekte überwiegen und Aussicht auf positive Verhaltensänderung gegen Null läuft. Dessen unbenommen sollte die Verhängung von Maßregeln zur (Besserung und) Sicherung weiterhin grundsätzlich möglich bleiben.

Das muss ich auch gar nicht.

Nämlich du musst überzeugen.
Wir leben in einer Demokratie. Die Mehrheit der Bevölkerung will diesen Schwachsinn nicht.

Es wird zu einer Revolution kommen, wenn die Bevölkerung das Justizsystem auf Dauer als nicht mehr gerecht empfindet.

Davor freilich werden Volksabstimmungen durchgeführt, und spätestens da stehen Theoretiker wie du alleine auf weiter Flur :)

-.....


Du kappst also den Strafrahmen bei 25 Jahren, weil: danach bringt es angeblich auch nichts mehr und der Inhaftierte bessert sich auch nicht mehr.

Also lässt du die Unverbesserlichen nach 25 Jahren wieder raus?
Warum? Wem tust du damit einen Gefallen?

Könntest DU ruhig schlafen wenn einer der Mörder, das nach alten System in Haft geblieben wäre rückfällig wird? Wäre Dir das egal?
wurden .... 25 Gefangene mit diesem Urteil entlassen, davon vier nach 15 Jahren, einer nach 37 Jahren Haft (längste Haftdauer). Die durchschnittliche Haftzeit zu „lebenslänglich“ Verurteilter beträgt in Bayern 21,84 Jahre. Auch in Niedersachsen stehen nur Zahlen nach Entlassung zur Verfügung. „Statistische Unterlagen zur Vollzugsdauer der Gefangenen werden hier nicht geführt“, sagt die Pressestelle des Justizministeriums. Seit 1982 sind 31 „Lebenslängliche“ in Niedersachsen entlassen worden, 10 davon mit 15 Jahren, einer mit 27 Jahren Haft (längste Haftdauer).

Beispielsweise wurde trotz „besonderer Schwere der Schuld“ einer der Mörder von Walter Sedlmayr nach 16 Jahren entlassen,[3] andererseits ist Hans-Georg Neumann seit mehr als 50 Jahren in Haft.
Zuletzt geändert von Makumba am Mittwoch 4. März 2015, 00:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Mi 4. Mär 2015, 01:16 hat geschrieben:

Das muss ich auch gar nicht.

Nämlich du musst überzeugen.
Wir leben in einer Demokratie. Die Mehrheit der Bevölkerung will diesen Schwachsinn nicht.

Es wird zu einer Revolution kommen, wenn die Bevölkerung das Justizsystem auf Dauer als nicht mehr gerecht empfindet.

Davor freilich werden Volksabstimmungen durchgeführt, und spätestens da stehen Theoretiker wie du alleine auf weiter Flur :)

-.....
Also, deine kristallkugel gibt dir recht. Sonst noch was?

Du kappst also den Strafrahmen bei 25 Jahren, weil: danach bringt es angeblich auch nichts mehr und der Inhaftierte bessert sich auch nicht mehr.

Also lässt du die Unverbesserlichen nach 25 Jahren wieder raus?
Warum? Wem tust du damit einen Gefallen?

Könntest DU ruhig schlafen wenn einer der Mörder, das nach alten System in Haft geblieben wäre rückfällig wird? Wäre Dir das egal?
Der einzelfall wird natürlich geprüft und nicht jeder ist über 70 noch gefährlich.



Beispielsweise wurde trotz „besonderer Schwere der Schuld“ einer der Mörder von Walter Sedlmayr nach 16 Jahren entlassen,[3] andererseits ist Hans-Georg Neumann seit mehr als 50 Jahren in Haft.
[/quote]

...und hat er seitdem noch viele umgebracht?

nein?

also... deine theorie haut schon beim ersten von dir selbet gewählten fall nicht hin.

gibt dir das zu denken?
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Mi 4. Mär 2015, 01:16 hat geschrieben: Das muss ich auch gar nicht.

Nämlich du musst überzeugen.
Wir leben in einer Demokratie. Die Mehrheit der Bevölkerung will diesen Schwachsinn nicht.

Es wird zu einer Revolution kommen, wenn die Bevölkerung das Justizsystem auf Dauer als nicht mehr gerecht empfindet.

Davor freilich werden Volksabstimmungen durchgeführt, und spätestens da stehen Theoretiker wie du alleine auf weiter Flur :)
Noch nicht gehört? Revolution fällt erst mal aus. :rolleyes:

Später vielleicht, irgendwann mal...
Makumba » Mi 4. Mär 2015, 01:16 hat geschrieben:
Du kappst also den Strafrahmen bei 25 Jahren, weil: danach bringt es angeblich auch nichts mehr und der Inhaftierte bessert sich auch nicht mehr.

Also lässt du die Unverbesserlichen nach 25 Jahren wieder raus?
Warum? Wem tust du damit einen Gefallen?

Könntest DU ruhig schlafen wenn einer der Mörder, das nach alten System in Haft geblieben wäre rückfällig wird? Wäre Dir das egal?
Willst du nun von Einzelfällen auf Allgemeinheiten induzieren, um der wischi-waschi Kuscheljustiz Unfähigkeit unterzujubeln?
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Nö, ich zieh mich jetzt raus aus der Diskussion.
Von meiner Seite aus ist alles gesagt.

Von deiner Seite auch. En Menschenleben ist für dich maximal 25 Jahre wert.

Ich finde, Lebenslänglich sollte Lebenslänglich bleiben.

Das begründe ich damit, das man ein Menschenleben nicht in Jahren aufwiegen kann. Das hat auch etwas mit der unantastbaren Würde des Menschen zu tun.
Jede Zahl, so hoch oder niedrig sie auch sein mag, erscheint mir fehl am Platze und setzt sich immer über den einzeln zu betrachtenden, individuellen Fall hinweg. :)


Ich bedanke mich dennoch für die Diskussion, das Zusammentragen und Lesen von Geschichten und Fakten hat mir Freude bereitet und ich habe etwas dazugelernt. :)
Zuletzt geändert von Makumba am Mittwoch 4. März 2015, 00:31, insgesamt 2-mal geändert.
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Mi 4. Mär 2015, 01:29 hat geschrieben:Nö, ich zieh mich jetzt raus aus der Diskussion.
Von meiner Seite aus ist alles gesagt.

Von deiner Seite auch. En Menschenleben ist für dich maximal 25 Jahre wert.

Ich finde, Lebenslänglich sollte Lebenslänglich bleiben.

Das begründe ich damit, das man ein Menschenleben nicht in Jahren aufwiegen kann. Das hat auch etwas mit der unantastbaren Würde des Menschen zu tun.
Jede Zahl, so hoch oder niedrig sie auch sein mag, erscheint mir fehl am Platze und setzt sich immer über den einzeln zu betrachtenden, individuellen Fall hinweg. :)


Ich bedanke mich dennoch für die Diskussion, das Zusammentragen und Lesen von Geschichten und Fakten hat mir Freude bereitet und ich habe etwas dazugelernt. :)
Na, noch ein letztes(?) Mal den Täter als Mittel zum Zweck missbraucht? ;)

Na dann mal bis bald, der mit dem lodernden göttlichen Zorn. :D
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Der Neandertaler
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo zusammen.
Als gelernter Berufskraftfahrer, der immer auf dem neuesten Stand bleiben will ... bleiben muß, bin ich es gewohnt, mit Gesetzen umzugehen. Dabei kommt mir schon ab und an auch das Ein oder Andere zusätzlich unter. Allerdings ist dies hier behandelte Thema nichts, womit ich mich bisher sehr intensiv beschäftigt habe - Rechenschaftsberichte habe ich zur Kenntnis genommen ... hab sie aber ebenso schnell wieder vergeßen. Die Thematik mir ist vom Grundsatz her aber schon bewußt - ebenso der (grobe) Zusammenhang. Um auch hier einigermaßen auf Augenhöhe diskutieren zu können (wir haben hier jemanden, der anscheinend recht gut mit Statistiken umgehen kann, diese entsprechend lesen und wissenschaftlich korrekt auswerten kann), deswegen habe ich mich erst etwas intensiver einlesen müssen.

Grundlage, dies betont er jedenfalls immer, sei eine Statistik des BKA, die besagt, daß "Gewalttaten ... in der BRD 100% mehr ... seit 1980" geworden seien. Die Hintergründe, die eventuell dazu geführt haben könnten, zählen in seinen Augen nicht - er setzt lediglich auf Abschreckung durch harte Strafen. Wenn allerdings der Sicherheitsgedanke im Vordergrund steht (und dies sollte immer der Fall sein!), kommt man um Prävention nicht herum ... zu wissen, warum dies geschah, damit dies etwa zukünftig verhindert werden kann.

Nun habe ich mir diese Statistik mal etwas genauer angesehen. Das heißt: Ich habe eine andere Statistik gefunden, die, wie ich finde, besser aufgemacht ist - weil graphisch dargestellt. (nackte Zahlen sind so dröge!)
  • (Ich hätte gerne die Graphik veröffentlicht - ging aber nicht, also muß jeder selber lesen!)
Bevor nun der berechtigte Einwand kommt, diese Seite sei aber nicht vom BKA! Stimmt! Diese fußt aber auf Daten des BKA.
Statista - Das Statistik-Portal hat geschrieben:Basis der Erhebung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik, die vom Bundeskriminalamt erstellt wird.
In dieser Statistik sind alle "registrierten Straftaten in Deutschland von 1987 bis 2013" berücksichtigt. Die Aussage, daß seit 1980 die Straftaten gestiegen sind, ist nicht von der Hand zu weisen, ...
Da in dieser Statistik nur die allgemeinen Straftaten (also ohne Auswertung nach Bereichen) berücksichtigt sind, geht Wachstum einzelner Bereiche (Körperverletzung etwa, etc.) daraus nicht hervor. Sicher ist, daß zumindest die Intensität - also die Härte der Gewalt zugenommen hat - die Straftaten allgemein sind aber kontinuierlich zurückgegangen. Dabei kommt es, wie es bei Statistiken eben so ist, immer auf den Betrachtungszeitraum an. Gestiegen sind die Gewalttaten in der Tat:
  • seit 1987 - von knapp 4,5 Mill. auf knapp 6 Mill. im Jahre 2013.
"alle registrierten Straftaten" heißt aber auch, daß darin Körperverletzung ebenso vertreten ist, wie etwa Verstöße gegen Asylgesetze oder Paßvergehen. Asylgesetze und Paßvergehen können aber in den wenigsten Fällen von Deutschen begangen werden.

Auffallend ist aber zumindest, daß, nachdem die Straftaten 1987 knapp 4,5 Mill. betrugen, es in der oben genannten Zeit eine Bereich gibt (1993 bis 2009), in der die Straftaten knapp oberhalb oder weit über 6 Mill. lagen, diese sind danach allerdings sukzessive gesunken. Auch ergibt sich, daß in dem Zeitraum von 1993 bis 2009 die Zahl der Straftaten eine Wellenbewegung darstellen - dies ist weitgehend "normal", da etwa die Einstellung zur Gewalt nicht immer die Gleiche ist. 2004 war etwa solch ein Höhepunkt - über 6,6 Mill. Straftaten. 2004 war allerdings auch die Fünfte EU-Ost-Erweiterung - vielleicht ist dies mithin auch ein Grund, warum die Straftaten gestiegen sind?!?
Fazit:
  • gestiegen sind Gewalttaten in der Tat - 1987 bis 1993. In Wellenbewegungen bis 2009 und von da an kontinuierlich gesunken.
Auch zur Jugendkriminalität habe ich eine Seite gefunden - diese besagt, daß "ein Anstieg der Jugendkriminalität ... in den letzten Jahren nicht feststellbar" ist. Im Gegenteil:Zusätzlich habe ich eine detailierte Statistik für das Jahr 2013 gefunden, in dieser werden Jugendliche polizeilich erfaßt, denen gefährliche und schwere Körperverletzung zur Last gelegt wurde. Anscheinend haben einige Maßnahmen der letzten Jahre positiv gegriffen. ("Jugendwarnschußarrest" - 2013 eingeführt, etc.) Eine Langzeitstudie zur Jugendkriminalität widerlegt zudem das Klischee: Fazit:
  • härtere Strafen sind nicht vonnöten - die bestenden gereichen allemal einem Rechtsstaat. Besser ist es allemal, wenn man über Bedingungen zum besseren Verständnis nachdenkt. Viele Straftaten, begangen von Jugendlichen, sind, in der Regel eine Art Mutprobe. Sollte die "Bestrafung" nicht auf dem Fuß folgen - also: unmittelbar nach der Tat, wird dies von dem Jugendlichen als einen gewißen "Sieg" empfunden.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Sorry, aber dazu muss ich Stellung nehmen.
Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben:Hallo zusammen.
Als gelernter Berufskraftfahrer, der immer auf dem neuesten Stand bleiben will ... bleiben muß, bin ich es gewohnt, mit Gesetzen umzugehen.

[...]
Aha. Na, dann schauen wir doch mal, zu was deine Qualifikation geführt hat --->
Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben: Grundlage, dies betont er jedenfalls immer, sei eine Statistik des BKA, die besagt, daß "Gewalttaten ... in der BRD 100% mehr ... seit 1980" geworden seien. Die Hintergründe, die eventuell dazu geführt haben könnten, zählen in seinen Augen nicht - er setzt lediglich auf Abschreckung durch harte Strafen. Wenn allerdings der Sicherheitsgedanke im Vordergrund steht (und dies sollte immer der Fall sein!), kommt man um Prävention nicht herum ... zu wissen, warum dies geschah, damit dies etwa zukünftig verhindert werden kann.

[...]
Genau.
!.) Handelt es sich nicht um EINE Statistik des BKA, sondern um DIE Kriminalitätsstatistik des BKA. Das is nicht irgendeine, sondern die maßgabliche.

Und zu den Hintergründen habe ich mich auch geäußert. LESEN hilft.

Zu einem Anstieg von ca. +100% im BEREICH der SCHWEREN Körperverletzung und +200% im Bereich der (leichten) Körperverletzung,

ist es gekommen, weil man die Täter nicht mit der ausschöpfbaren Härte des Gesetzes betraft hat, INtensivtäter zu oft ohne Konsequenzen auf freien Fuß gesetzt hat, etc.
Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben: Nun habe ich mir diese Statistik mal etwas genauer angesehen. Das heißt: Ich habe eine andere Statistik gefunden, die, wie ich finde, besser aufgemacht ist - weil graphisch dargestellt. (nackte Zahlen sind so dröge!)
  • (Ich hätte gerne die Graphik veröffentlicht - ging aber nicht, also muß jeder selber lesen!)
Bevor nun der berechtigte Einwand kommt, diese Seite sei aber nicht vom BKA! Stimmt! Diese fußt aber auf Daten des BKA.In dieser Statistik sind alle "registrierten Straftaten in Deutschland von 1987 bis 2013" berücksichtigt. Die Aussage, daß seit 1980 die Straftaten gestiegen sind, ist nicht von der Hand zu weisen, ...

[...]
Sorry, aber wer lieber BILDCHEN gucken will, der muss auch die richtigen BILDCHEN anschauen.
Davon habe ich sogar eines verlinkt. Das was du hier ablieferst hat schon fast Bildzeitungsniveau.
"Der Text war mir zu dröge, deswegen habe ich solange nach Bildern gegoogelt, bis ich eines fand was mir gefiel" (bzw. das erstbeste)

Bei meinen Posts ging es immer nur um GEWALTTATEN. Es ist also totaler Schwachsinn, sich nun auf alle STRAFTATEN insgesamt zu beziehen,

dazu kommt dann noch, das du dir gerade selber ein EI legst indem du dich auf ALLE STRAFTATEN beziehst, WENN NÄMLICH die Gesamtstraftaten STAGNIEREN oder sogar RÜCKLÄUFIG ist, bei gleichzeitiger +100% oder +200% Anstieg der Körperverletzungsdelikte dann bedeutet das natürlich das KÖRPERVERLETZUNGEN in RELATION prozentual nochmal deutlich mehr angestiegen sind.

Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben: Da in dieser Statistik nur die allgemeinen Straftaten (also ohne Auswertung nach Bereichen) berücksichtigt sind, geht Wachstum einzelner Bereiche (Körperverletzung etwa, etc.) daraus nicht hervor. Sicher ist, daß zumindest die Intensität - also die Härte der Gewalt zugenommen hat - die Straftaten allgemein sind aber kontinuierlich zurückgegangen.
Da also deine Statistik ein wenig nichtsagend in Bezug auf GEWALTVERBRECHEN ist, erschließt sich mir gar bnicht, warum du sie überhaupt postst und damit dein UNvermögen zum Ausdruck bringst.

Das ist es doch was ich auch anprangere, die Leute sind einfach zu blöde und lassen sich gerne mit absoluten Zahlen abspeisen, anstatt mal genauer hinzuschauen.

ich persönlich finde ja einen Anstieg von +100% bzw. +200% bei den Gewaltaten bedenklich.
Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben: Dabei kommt es, wie es bei Statistiken eben so ist, immer auf den Betrachtungszeitraum an. Gestiegen sind die Gewalttaten in der Tat:
  • seit 1987 - von knapp 4,5 Mill. auf knapp 6 Mill. im Jahre 2013.
"alle registrierten Straftaten" heißt aber auch, daß darin Körperverletzung ebenso vertreten ist, wie etwa Verstöße gegen Asylgesetze oder Paßvergehen.
Und hier haust du dann endgültig alles durcheinander :rolleyes:
oben schreibst du noch das in der statistik alles drin ist (was richtig ist)

und auf einmal meinst du es wären 4,5 bzw. 6 Millionen GEWALTTATEN,
nur um in nächsten HAlbsatz zu erwähnen, das es doch nicht so sei, und das ja alle anderen Taten auch darin wären.

Nur mal so:
Ob die ABSOLUTE Zahlen sinken oder steigen hat überhaupt keine Aussagekraft über einen bestimmten bereich.

Du kannst also nicht ableiten ob die Gewalttaten gestiegen sind nur weil die absoluten Zahlen gestiegen sind oder umgekehrt.
Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben: Fazit:
  • gestiegen sind Gewalttaten in der Tat - 1987 bis 1993. In Wellenbewegungen bis 2009 und von da an kontinuierlich gesunken.
Nein. Das ist alles Quatsch was du schreibst.

Hier ist die in einer Grafik ausgewertete Statistik für GEFÄHRLICHE und SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG

http://de.wikipedia.org/wiki/Schwere_K% ... lle%29.png

Hatte ich in einem früheren Link schon gepostet. Was ist daran zu schwer zu verstehen?
Wenn du den Zahlen in der Tabelle nicht traust, dann schau auf der Seite von BKA.. Habe ich auch schon in diesem Thread gepostet.

Irgendeine Tabelle zu posten mit ganz anderen Inhalten, erinnert mich an Zahlenlegastheniker, die keinen Schimmer haben was sie da überhaupt anglotzen, hauptsache man muss sich nciht mit den Fakten auseinandersetzen.

Fakten
Die Gewalttaten sind bis 2007/2008 kontinuierlich gestiegen, und seitdem leicht rückläufig

von 65.000 im Jahr 1980
auf 155.000 (!) im Jahr 2007
und nun bei 140.000 im Jahr 2011

mittlerweile sind wir bei 130.000
immer noch +100%

der trend ist rückläufig und das ist, hast du richtig erkannt, weil
Anscheinend haben einige Maßnahmen der letzten Jahre positiv gegriffen. ("Jugendwarnschußarrest" - 2013 eingeführt, etc.)

Außerdem geht es in diesem thread darum "geringere" Strafen zu erlassen, und das ist mMn falsch
härtere Strafen sind nicht vonnöten - die bestenden gereichen allemal einem Rechtsstaat. Besser ist es allemal, wenn man über Bedingungen zum besseren Verständnis nachdenkt. Viele Straftaten, begangen von Jugendlichen, sind, in der Regel eine Art Mutprobe. Sollte die "Bestrafung" nicht auf dem Fuß folgen - also: unmittelbar nach der Tat, wird dies von dem Jugendlichen als einen gewißen "Sieg" empfunden.
und ich finde das toll, das du glaubst die jungens wollen nur spielen wenn sie einem den Kopf eintreten, und es handelt sich ja "nur" um eine mutprobe. aber ich denke da schießt du mit deinem gutmütterlichem verständnis ein wneig über das ziel hinaus.

asoziale gewalttäter müssen mit der ausschöpfbaren härte des gestzes bestrfat werden.

jugendarrestwarnschüsse am besten noch in einem stadium bevor die täter völlig verroht sind und es zu an grausamkeit nicht mehr nachzuvollziehbaren taten kommt.
Zuletzt geändert von Makumba am Donnerstag 5. März 2015, 15:51, insgesamt 2-mal geändert.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

und hier die statistiken des BKA:
(man braucht nur aus den link des jeweiligen jahres klicken, und sich die ZAHLEN anschauen.


1980
http://www.bka.de/nn_242508/DE/Publikat ... __nnn=true


2011:
http://www.bka.de/nn_242508/DE/Publikat ... __nnn=true



HATTE ICH AUCH SCHON GEPOSTET, auf SEite 4 dieses Threads.

Und das wird dir, lieber Neandertaler, wohl kaum entgangen sein, denn du hast sogar noch darauf geantwortet.

Man weiß also nicht ob es Dummheit, Verzweiflung oder Bösartigkeit ist, hier solch einen Schwachsinn zu posten
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