Hallo Zvi Back.
Zvi Back hat geschrieben:mit dem "früher anfangen" forderst/erhoffst du nicht weniger als eine Welt ohne Kriminalität.
Das halte ich für nicht sehr realistisch.
Ich gebe Dir Recht - solch ein Forderung wäre unrealistisch! Das war aber auch nicht mein Ansatzpunkt, sondern ich habe dies
"früher anfangen" geschrieben, als Gegensatz zu Deiner Aussage vom
"Opferschutz vor Täterschutz" - als Reaktion
bei oder
nach dem Urteil. Prävention ist das Stichwort!
Denn: tot ist tot - dann hat Schutz seine Wirkung verloren!
Daß bei Einigen, gelinde gesagt, Hopfen und Malz verloren ist, daß sie, wie populistisch gefordert, sie weggesperrt hören ... und zwar für immer, ... alles richtig! Dafür hat der Richter ja die Möglichkeit, die
"Besondere Schwere der Schuld" oder im Jugendstrafrecht: die
"Schwere der Schuld" festzustellen und kann somit (im ersten Fall: Erwachsenstrafrecht) eine
"lebenslange Freiheitsstrafe" - Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit (
§ 38 StGB - die ja bekanntlich verkürzt werden kann)
"mit anschließender Sicherungsverwahrung" (
§ 66 StGB) verhängen. Das Jugendstrafrecht sieht ander Sanktionsmöglichkeiten vor. So daß die
"Schwere der Schuld" festgestellt werden kann und damit
"neben der Jugendstrafe die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten und .. daß bereits die Jugendstrafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung zu vollziehen ist." (
§ 7 Abs. 3 JGG)
Zvi Back hat geschrieben:... jeder kann zum Mörder ... (fehlende) Hemmschwelle und Jugendstrafrecht ... Erziehungsgedanke ... mit welchem Recht darf er auf Resozialisierung hoffen
Alles richtig! Hoffen darf ich aber immer - ob allerdings meine Hoffnung ... mein Wunsch auch erfüllt wird, steht nicht in meiner Macht. Aber Du muß eines bedenken:
- Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen!
Sie benötigen zeit- und teilweise jemanden, der ihnen diese Hemmschwelle
"betont" ...
"unausgesprochen" betont ... ihnen dies idealerweise vorlebt. Sollten Jugendliche diese Hemmschwelle nicht zeigen ... nicht besitzen, ist dort etwas etwas falsch gelaufen. Daß darf aber nicht heißen, daß nun (bei ihnen) alles verloren ist ... daß alles so weiterlaufen soll, sondern ein Versuch, dieses noch umzubiegen ... ihnen diese Hemmschwelle aufzuzeigen ... beizubringen, schadet nicht. Letztendlich dürftest Du damit (wenn der Versuch gelingt), mehr und besseren ... nachhaltigeren Erfolg erzielen, als wenn Du
"nur" (hart) bestrafst. Meist hilft schon ein (rechtzeitiger!) Warnschuß!
Da es immer und überall (wie öfter im Leben) Andere sind, die diesen Mangel verwalten und versuchsweise ausbessern müssen ... es zumnindest versuchen müssen (das fängt teilweise schon im Kindergrten an und hört in der Schule nicht auf, usw.), muß auch der Gesetzgeber dies mit seinen Mitteln versuchen. Deshalb ist der Richter auch gehalten, zu prüfen, ob etwa ein Heranwachsender in der
"Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters ..., ... seiner sittlichen und geistigen Entwicklung (zum Tatzeitpunkt) noch einem Jugendlichen gleichstand.", oder nicht. (
§ 105 JGG)
Zvi Back hat geschrieben:Opfer. Die Eltern, Geschwister aber auch Freunde werden wohl ein Lebenlang von Bildern gequält, werden sich fragen, was hat sie in ihren letzten Minuten gefühlt. ... treffen, werden sie jeden Tag die Vorstellung haben es kann jederzeit passieren ... unzumutbar
Klar! Gebe ich Dir Recht! Kann ich nachvollziehen!
Aber sieh es mal andersherum: Glaubst Du ernsthaft, daß Eltern, Geschwister oder Freunde mit einer (harten) Bestrafung des Täters besser und ruhiger leben (würden)? Denn das wäre ja der Umkehrschluß Deiner Vermutung ... Aussage. Rache ist unserem Rechtssystem fern ... zumindest im Jugendstrafrecht! Dies ist ein Gedanke, den findest Du vermehrt etwa im anglo-amerikanischen Recht, aber nicht hierzulande. (wobei ich jetzt nicht behaupten will, daß nicht auch hierzulande einige dies gut finden würden.)
Zvi Back hat geschrieben:... als absoluter Laie diebezüglich.
Laien sind wir vermutlich alle - ich glaube nicht, daß sich ein Jurist in hiesige Niederungen verirrt ... er sich dazu herabläßt.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)