Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Makumba hat geschrieben:Dieser Satz ist übrigens der Knaller:
...
Der Knaller bist Du, respektive Du hast selbigen.
Anscheinend hast Du einiges nicht verstanden! Wenn etwas nicht explizit mit Deinen Worten geschrieben ist ... in Worten, die sogar Du verstehen dürftest, ... um die Ecke denken ist Glücksache - aber auf keinen Fall Deine????!!!???

Beispiel?
  • Du erwähnst immer wieder, daß die Gewaltrate gestiegen sei - besonder die der schweren Körperverletzung.
    Wenn ich Dir dann erwidere ... schreibe, daß es "sicher ist, daß zumindest die Intensität - also die Härte der Gewalt zugenommen hat - die Straftaten allgemein sind aber kontinuierlich zurückgegangen.", damit ist zwar Deine Aussage bestätigt - aber nur teilweise.
    DeineAntwort:
    Makumba hat geschrieben:Das was du hier ablieferst hat schon fast Bildzeitungsniveau.
Wenn ich erwähne, daß "Gewalttaten in der Tat" gesunken sind, und zwar von "1987 bis 1993" danach "Wellenbewegungen bis 2009" vollführten" aber "von da an kontinuierlich gesunken" seinen, kommt Deinerseits der Hinweis:
Makumba hat geschrieben:Nein. Das ist alles Quatsch was du schreibst.
Aber gleichzeitig verlinkst Du eine Graphic, die letzendlich das Gleiche aussagt.
Makumba hat geschrieben:Marihuanakonsum kann den Kontakt zu anderen Rauschgiftsüchtigen fördern und zum Konsum härterer Drogen führen. :D
Ist das denn Zwangsläufig?
Nein, NEIN! führt aber sichtbar zu einen besseren Bildungniveau - Du bist unser Vorbild!!!
Zuletzt geändert von Der Neandertaler am So 8. Mär 2015, 12:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » So 8. Mär 2015, 12:37 hat geschrieben:

weisste, sorry, aber du hast Die Diskussionskultur hier anshcienend noch nicht mitbekommen.
(mit "rot-grün-links" sind übrigens im folgenden bestimmte anhänger gewisser parteien/ideologien gemeint, das ist nicht diskriminierend oder abwertend gemeint, sondern dient lediglich der besseren lesbarkeit, wem der schuh passt, der soll ihn sich anziehen)


1.) Werden von rot-grün-linker seite IMMER belege eingefordert
2.) werden von rot-grün-linker seite bestimmte quellen grundsätzlich nicht akzeptiert
3.) Begrüdnungen wie "das habe ich irgendwo einaml gehört/gelesen/als Rauchzeichen wahrgenommen werden erden von rot-grün-linker seite sowieso nicht akzeptiert.

3.a) Finde ich das bis zueinem gewissen Grad legitim, denn:

3.b) rot-grüne-argumentation speist sich hauptsächlich aus dummen allgemeinplätzen, die nicht belegt oder begründet werden können, weil sie einfach "ausgedachte" konzepte sind, ohne emprirische belegbarkeit

3.c) als beispiel sei die unter grün-intellektuellen vertretene these von 1980 genannt, kleine Kinder seien kleine"erwachsene" und hätten auch ein recht auf sexualität, das man ihnen nicht verwehren dürfe.
auch heute noch sind einige grün-gefärbte der ansicht, das kinder kleine erwachsene sind, die ihre eigenen entscheidungen treffen können.

das ist mittlerweile wissenschaftlich widerlegt.
(und glücklicherweise ist der gesetzgeber da auch anderer ansicht, und deswegen sind kinder auch nicht voll-geschäftsfähig)




und genauso lohnt es sich rot-grün-linke floskeln bezüglich des strafvollzuges in frage zu stellen.

Dieser Satz ist übrigens der Knaller:

Code: Alles auswählen

Strafen schrecken nicht ab – im Gegenteil: Haftstrafen können den Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen fördern und soziale Bindungen schwächen. Die Forscher empfehlen deshalb, strafrechtliche Eingriffe auf das Notwendige zu beschränken.
"Die Forscher empfehlen deshalb, strafrechtliche Eingriffe auf das Notwendige zu beschränken."

Was denn nun genau NOTWENDIG ist, damit alle Aspekte des Strafrechts zu Geltung kommen, und damit eine optimale Wirkung erzeilt wird, lassen die Forscher offen.

Und auch ich bin selber der Meinung das strafrechtlich Eingriffe auf das NOTWENDIGE beschränkt werden sollten.

Die Auffassung, was Notwendig ist, steht allerdings zur Diskussion.
Die Entwicklung der Gewaltkriminalität ist ein deutliches Zeichen dafür, das aktuelle Positionen hinterfragt werden müssen. Dafür lohnt es sich diverse Statistiken auch aus anderen Ländern zu vergleichen um objektiv einschätzen zu können welche Faktoren für eine Zunahme der Gewaltkriminalität sprechen und welche Maßnahmen geholfen haben diese einzudämmen.

Code: Alles auswählen

Strafen schrecken nicht ab – im Gegenteil: Haftstrafen können den Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen fördern und soziale Bindungen schwächen.
Marihuanakonsum kann den Kontakt zu anderen Rauschgiftsüchtigen fördern und zum Konsum härterer Drogen führen. :D

Geile Sache, so eine erdachte Kausalkette.
Noch geiler sind Ereignisse, die man versucht miteinander zu verknüpfen, um sie als relevante Korrelationen, gar Kausalitäten auszugeben, sich aber völlig unkreativ bei der Begründung gibt. Da lohnt sich schon die Nachfrage, was genau Morde in NYC mit Gewaltdelikten in BRD/DDR/Deutschland sowie zero tolerance und den miefigen linksgrüngutmenschelnden 68ern zu tun haben. Es könnte ja sein, dass uns da jemand dreist einen Bären aufbinden will, und zwar von solchem Formate:
A senior Iranian cleric says women who wear immodest clothing and behave promiscuously are to blame for earthquakes. “Many women who do not dress modestly lead young men astray, corrupt their chastity and spread adultery in society, which increases earthquakes


http://www.nytimes.com/2010/04/20/world ... .html?_r=0

;)
Ach ja, und wenn jemand schreibt:
"Die Forscher empfehlen deshalb",

das erinnert mich das immer an:


Bild-Zeitungs-Ernährungs-Experte Dr. Kübel-Kotz empfiehlt <<insert $random_$schwachsinn>>.

oder

Bild-Zeitungs-Sport-Experte Dr. Streckenlauf empfiehlt <<insert $random_$allgemeinplatz>>.
Die Trilemma-Situation

Angenommen, Satz p soll begründet werden. Drei Wege scheinen hierfür möglich:

- Infiniter Regress: Jede Aussage, die p begründet, muss wiederum begründet werden. Dies führt in einen „unendlichen Regress“.
- Zirkel: Die Begründung verläuft im Kreis. Eine Aussage, die p begründen soll, ist identisch mit p oder kommt in der Begründungskette, die p begründen soll, bereits vor. (Beispiel nach einer Komödie Molières: Warum ist das Mädchen stumm? – Das Mädchen ist stumm, weil es sein Sprachvermögen verloren hat! – Warum hat es sein Sprachvermögen verloren? – Auf Grund des Unvermögens, die Sprache zu beherrschen!)
- Abbruch des Verfahrens: Infinitiver Regress und Zirkelschluss können sich durchaus verbinden oder endlos wiederholen, welches letztlich zum Abbruch des Begründungsverfahrens führt.

Zusätzlich, und gleichzeitig zu verstehen als Motivation für die Formulierung dieses Münchhausen-Trilemmas, fügt Albert (sinngemäß) hinzu: „Wenn es eine Letztbegründung gäbe (was glücklicherweise schlecht möglich ist), würde diese unweigerlich zu einem Dogma führen.“

Da es keine unfehlbaren Quellen der Erkenntnis gebe, sondern allenfalls Quellen, deren Unfehlbarkeit dogmatisch behauptet wird, gibt es gemäß dem Münchhausen-Trilemma keinen privilegierten Zugang zur Wahrheit.[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCnchhausen-Trilemma
Zuletzt geändert von Zweiundvierzig am So 8. Mär 2015, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Der Neandertaler » Sa 7. Mär 2015, 17:15 hat geschrieben:Hallo Katenberg.Diese Frage ... diese Bitte hat latent irgendetwas mit Diskreditierung zu tun. Ich meine, wer genug und ausdauernd sucht, der wird bestimmt fündig. Im Internet findet sich bestimmt auch ein Beleg für diese oder jene Meinung ... und sei sie auch weitgehend eine Einzelmeinung. Somit hat der, der zwar etwas irgendwo mal gehört hat (weiß aber nicht mehr wo und von wem dies gesagt wurde), erstmal schlechte Karten ... er ist primär und weitgehend unglaubwürdig. Denn, ob der Beleg richtig ist ... ob die Quelle seriös ist, ist dabei erstmal zweitrangig (wird auch vorerst nicht hinterfragt), es wird nur zur Kenntnis genommen ... es wird lediglich gefragt:
  • "Hab ich eine Quelle ... einen Beleg?"
Ja, ja, wir bewegen uns zu innerhalb einer belegten Gesellschaft!

À propos Quelle ... Beleg - falls Du diesen Hinweis akzeptierst:
  • Ich habe - nach obiger Methode - einen Hinweis auf eine Studie gefunden. Diese bezieht sich aber nicht explizit auf Deine Fragestellung, sondern beleuchtet Jugendkriminalität - seine Folgen und Voraussetzungen allgemein.
Das Problem ist, dass die wissenschaftliche Erkenntnislage hierzu sehr dürftig ist. Es fehlen Langzeituntersuchungen (am besten solche, die den Straftäter als Individuum ganzheitlich und bis zum Lebensende erfassen). Daher kann man nur spekulieren. Dass Haftstrafen den Kontakt zu "schlechten Kreisen" fördern und daher eine kriminogene Wirkung zeitigen können, wird oftmals vorgebracht. Ebenso oft wird dem entgegnet, dass klare und strenge Strukturen der Haftstrafe dem entgegenwirken. Empirische Ergebnisse hierzu sind dürftig und... nun ja... wes' Brot ich ess', des' Lied ich sing. ;) Am Ende kann man sich seinen Standpunkt eigentlich auch würfeln. Was dann aber die Frage aufwirft, auf welcher Grundlage die Kriminalpolitik auszurichten ist, wenn nicht auf vorhandenen (aber dürftigen) Statistiken!?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Zweiundvierzig.
Zweiundvierzig hat geschrieben:Das Problem ist, dass die wissenschaftliche Erkenntnislage hierzu sehr dürftig ist. Es fehlen Langzeituntersuchungen ...
Dies ist schon richtig! Deshalb schrieb ich unter Anderem auch:
  • wer suchet, der findet.
Nicht nur im Internet findet sich genügend Material ... alle möglichen Statistiken, aus denen alles und nichts ersichtlich ist ... mit denen man zumindest die eigene Meinung bestätigt sehen kann - Belege mit allen möglichen und unmöglichen Meinungen.

Es gibt keine langfristigen Untersuchungen, zumindest keine sehr langfristig gesehenen, stimmt! Aber irgendetwas muß ja schon dran sein, wenn sogar die Verfolgungsbehörden erklären:
Anscheinend waren vergangenheitliche Maßnahmen, wie Wegsperren und hartes Bestrafen wenig erfolgreich, deshalb wird nun vermehrt auf Prävention gesetzt. Etwa schrieb 2004 Jörg Weber - Projektleiter für Schule und Weiterbilldung in der JVA-Wiesbaden, daß die JVA mit dieser Methode (Berufsausbildung, Schulabschluß, etc.) recht gute Erfahrungen gemacht hat. Ähnliches gilt für viele JVAs im Land - etwa die JVA-Heinsberg
Wenn man auch Politikern nicht alles glauben will ... nicht alles glauben darf, wenn aber etwa der baden-württembergische Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) 2006 sagte:
  • "die Chancen entlassener Gefangener auf ein straffreies Leben werden durch Bildung signifikant erhöht"
    • ... europaweite Untersuchungen ergaben um bis zu 30 Prozent.
muß da was dran sein - wegsperren wäre bestimmt billiger ... für's Erste.

Wenn selbst der Bund Deutscher Kriminalbeamter "empfiehlt, spezielle Programme zur Bekämpfung der Kriminalität junger Intensivtäter umzusetzen", sowie "in geeigneten Fällen, in denen eine Diversion nicht mehr möglich ist, das vereinfachte Jugendverfahren (§§ 76 - 78 JGG) in der Rechtspraxis stärker zu nutzen", und gleichzeitig "eine Erhöhung der Strafandrohung für Jugendhaft von derzeit 10 auf 15 Jahre im Höchstmaß ... aufgrund der wissenschaftlich nachgewiesenen, geringen abschreckenden Wirkung" für "nicht sinnvoll" erachtet, glaube ich, daß dies, was nun angedacht und teilweise umgesetzt wird, der richtige Weg ist.

Ich zitiere mal aus einer schweizer Information:
Vimentis hat geschrieben:Obwohl sich die Jugendgewaltstraftaten gemäss Statistik und unter Berücksichtigung von Anzeigeverhalten und Verurteilungsquote in den letzten zehn Jahren verdoppelt haben, sind noch wenige konkrete Lösungen erarbeitet worden. Ein möglicher Grund dafür ist, dass die Ursachen der Kriminalität sehr schwer zu identifizieren sind. Dies wiederum erschwert das Finden und Bewerten von möglichen Lösungen.
Nebenbei:
  • einen Artikel habe ich noch - von Dr. Kai Bammann - Jurist, Diplom-Kriminologe und langjähriger Lehrbeauftragter an der Universität Bremen. Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen in den Bereichen Strafvollzugsrecht, Jugendstrafrecht, Kriminologie und Rechtsgeschichte.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von firlefanz11 »

Lebenslänglich u. Sicherungsverwahrung sind völlig legitim. Wer solch schwerwiegende Verbrechen begeht, die diese Strafe rechtfertigen, gehört nicht mehr auf die Menschheit losgelassen.
Und was passiert wenn ein "Experte" befindet die Person sei soweit, dass man sie auf Freigang schicken kann, liest bzw. hört man ja immer wieder... :mad:
Wer die Menschenrechte eines Soziopathen höher bewertet als das Recht auf Schutz der Gesellschaft vor solchen Typen, dem ist nicht mehr zu helfen. Wäre höchstens interessant mitzuerleben ob so eine Person das immer noch proklamiert wenn das nächste Opfer ein Mitglied der eigenen Familie ist. Aber das wünsche ich keinem. Nichtmal solchen unverbesserlichen Gutmenschen...
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Flat »

Zvi Back » So 1. Mär 2015, 11:03 hat geschrieben:Das schwangere Mädchen das bei lebendigen Leib verbrannt wurde.
Ich vermute die bekommen Jugendstrafe und sind nach 10 Jahren draußen.
Moin,

Jugendstrafe ist ein Sonderfall. Im Jugendstrafrecht überwiegt der erziehungs- und Besserungsgedanke.

Ob das nun so sinnvoll ist, lasse ich mal dahin gestellt, aber es ist eine ganz andere Problematik.

Tschüss

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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

firlefanz11 » Mo 9. Mär 2015, 10:16 hat geschrieben:Lebenslänglich u. Sicherungsverwahrung sind völlig legitim. Wer solch schwerwiegende Verbrechen begeht, die diese Strafe rechtfertigen, gehört nicht mehr auf die Menschheit losgelassen.
Und was passiert wenn ein "Experte" befindet die Person sei soweit, dass man sie auf Freigang schicken kann, liest bzw. hört man ja immer wieder... :mad:
Wer die Menschenrechte eines Soziopathen höher bewertet als das Recht auf Schutz der Gesellschaft vor solchen Typen, dem ist nicht mehr zu helfen. Wäre höchstens interessant mitzuerleben ob so eine Person das immer noch proklamiert wenn das nächste Opfer ein Mitglied der eigenen Familie ist. Aber das wünsche ich keinem. Nichtmal solchen unverbesserlichen Gutmenschen...
Es gibt aber keine lebenslange Freiheitsstrafe mehr und Sicherungsverwahrung ist keine Strafe.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zvi Back »

Flat » Mo 9. Mär 2015, 10:52 hat geschrieben:
Moin,

Jugendstrafe ist ein Sonderfall. Im Jugendstrafrecht überwiegt der erziehungs- und Besserungsgedanke.

Ob das nun so sinnvoll ist, lasse ich mal dahin gestellt, aber es ist eine ganz andere Problematik.

Tschüss

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das mag ja sein, halte ich aber bei dieser Art Verbrechen für völlig unangebracht.
Der Opferschutz sollte in meinen Augen immer vor den Täterschutz gehen.
Mit 19 Jahren ist man sicher noch Jugendlich, aber man weiss genau was man tut.
Solche Taten können nicht mit "Unreife" begründet werden und damit strafmindernd
sein. Und in solchen Fällen bin ich dafür eher amerikanisch zu urteilen, und das "Lebenslänglich"
auch nach dem Wortsinn gehandhabt wird.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Zvi Back » Mo 9. Mär 2015, 11:41 hat geschrieben:
das mag ja sein, halte ich aber bei dieser Art Verbrechen für völlig unangebracht.
Der Opferschutz sollte in meinen Augen immer vor den Täterschutz gehen.
Mit 19 Jahren ist man sicher noch Jugendlich, aber man weiss genau was man tut.
Solche Taten können nicht mit "Unreife" begründet werden und damit strafmindernd
sein. Und in solchen Fällen bin ich dafür eher amerikanisch zu urteilen, und das "Lebenslänglich"
auch nach dem Wortsinn gehandhabt wird.
Es gibt keinen Täterschutz. Sowas gehört zum Stammtisch.
Die Taten werden auch nicht mit "Unreife" begründet. Die Unreife des Täters führt zur Anwendung des Jugendstrafrechts. Jugendstrafrecht hat auch mit Strafmilderung nichts zu tun.

In der USA gibts auch kein Grundgesetz und es fehlen auch ein paar andere rechtsstaatlich wichtige Grundsätze.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Zvi Back.
Zvi Back hat geschrieben:das mag ja sein, halte ich aber bei dieser Art Verbrechen für völlig unangebracht.
Der Opferschutz sollte in meinen Augen immer vor den Täterschutz gehen.
Vom Grundsatz her, gebe ich Dir Recht! Aber alleine die Formulierung: "Opferschutz ... vor Täterschutz" halte ich für problematisch. Dies ist zwar eine gängige und einleuchtende Aussage (würde bestimmt auch jeder unterschreiben - warum auch nicht?), es hat aber viel von einem Totschlagargument! Ich meine:
  • "Opferschutz" hätte vielleicht sinnvollerweise früher anfangen sollen - vor dem Geschehen ... nicht erst mit oder nach dem Urteil.
Zvi Back hat geschrieben:Mit 19 Jahren ist man sicher noch Jugendlich, aber man weiss genau was man tut.
Solche Taten können nicht mit "Unreife" begründet werden und damit strafmindernd sein. Und in solchen Fällen bin ich dafür eher amerikanisch zu urteilen, und das "Lebenslänglich" auch nach dem Wortsinn gehandhabt wird.
Hier wirfst Du versehentlich einiges durcheinander:
  • im Jugendstrafrecht ist kein Lebenslänglich vorgesehen - primär gilt der Erziehungsgedanken ... neben der Sühne der Schuld. Jugendstrafe (Heranwachsender zwischen 18- bis 20-Jähriger) bedeutet mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre (§ 18 JGG) - in Ausnahmefällen (bei Mord etwa) 15 Jahre - der Richter muß schon bei Verkündung des Urteils "... wegen besonderer Schwere der Schuld" feststellen. (§ 105 JGG)
Grundsätzlich gilt aber im Erwachsenstrafrecht - das ist alles schon oft betont worden:
  • lebenslänglich ist im wahrsten Sinn des Wortes lebenlänglich! Auch wenn die durchschnittliche Dauer dieser Strafe etwa 20 Jahre dauert. Dies ergibt sich daher, daß jeder zur lebenslanger Haft Verurteilte nach frühestens 15 Jahren einen Antrag zur: "Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe" stellen kann. (§ 57 StGB)
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Flat »

Der Neandertaler » Mo 9. Mär 2015, 13:56 hat geschrieben: Grundsätzlich gilt aber im Erwachsenstrafrecht - das ist alles schon oft betont worden:
  • lebenslänglich ist im wahrsten Sinn des Wortes lebenlänglich!
Moin,

meines Erachtens ist es genau umgekehrt.

lebenslänglich darf nicht heißen 'von vornherein bis zum Tode'.
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit[Bearbeiten]Einem Verurteilten muss die grundsätzliche und gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187, 253 ff.). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe im Sinne einer von vornherein feststehenden Strafverbüßung bis zum Tode.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslang ... eitsstrafe

Tschüss

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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Flat.
Flat hat geschrieben:Moin,

meines Erachtens ist es genau umgekehrt.

lebenslänglich darf nicht heißen 'von vornherein bis zum Tode'.
Ich grüße Dich auch!
Es heißt ja auch nur vom Grundsatz her so - lebenslänglich. Erstens kennt niemand sein Lebensende (mein Lebensende möchte ich auch nicht vorher wissen!), zweitens: jeder kann einen Antrag auf vorzeitige Bewährung stellen. "bis zum Lebensende" ... "bis zum Tod" heißt es doch nur bei Häftlingen, die vor dem Haftende sterben.

Also:
  • ob dies "Lebenslänglich" zutrifft, kann, vom Grundsatz her, "nie als absolute Strafe im Sinne einer von vornherein feststehenden Strafverbüßung bis zum Tode" zutreffen ... oder zumindest kaum.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zvi Back »

Der Neandertaler » Mo 9. Mär 2015, 13:56 hat geschrieben:
Vom Grundsatz her, gebe ich Dir Recht! Aber alleine die Formulierung: "Opferschutz ... vor Täterschutz" halte ich für problematisch. Dies ist zwar eine gängige und einleuchtende Aussage (würde bestimmt auch jeder unterschreiben - warum auch nicht?), es hat aber viel von einem Totschlagargument! Ich meine:
  • "Opferschutz" hätte vielleicht sinnvollerweise früher anfangen sollen - vor dem Geschehen ... nicht erst mit oder nach dem Urteil
Hallo Neandertaler
mit dem "früher anfangen" forderst/erhoffst du nicht weniger als eine Welt ohne Kriminalität.
Das halte ich für nicht sehr realistisch.


Der Neandertaler » Mo 9. Mär 2015, 13:56 hat geschrieben: Hier wirfst Du versehentlich einiges durcheinander:
  • im Jugendstrafrecht ist kein Lebenslänglich vorgesehen - primär gilt der Erziehungsgedanken ... neben der Sühne der Schuld. Jugendstrafe (Heranwachsender zwischen 18- bis 20-Jähriger) bedeutet mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre (§ 18 JGG) - in Ausnahmefällen (bei Mord etwa) 15 Jahre - der Richter muß schon bei Verkündung des Urteils "... wegen besonderer Schwere der Schuld" feststellen. (§ 105 JGG)
Ich will mein Opferschutz vor Täterschutz ein wenig erklären. Du schreibst bei Jugendstrafrecht gilt primär der Erziehungsgedanke.
Das mag ja so sein und in den meisten Fällen auch sinnvoll, aber bei so einer Tat gibt es in meinen Augen kein Erziehungsziel.
Ich glaube jeder kann zum Mörder werden unter umständen, aber
in jedem Menschen ist eine Hemmschwelle "eingebaut", die uns vor solchen Dingen wie eine
schwangere abzustechen und sie dann noch lebend anzuzünden.
Wer diese Schwelle überschreitet, wer solch ein barbarisches Verbrechen begeht, mit welchem Recht
darf er auf Resozialisierung hoffen. Mir fehlt dafür die Vorstellungskraft.
Und dann komme ich zum Opfer. Die Eltern, Geschwister aber auch Freunde werden wohl ein Lebenlang
von Bildern gequält, werden sich fragen, was hat sie in ihren letzten Minuten gefühlt.
Und nun stell dir vor der Mörder steht nach 10 Jahren an der Supermarktkasse neben ihnen.
Nein, genau das halte ich den Opfern für unzumutbar und mir ist dies viel wichtiger als die
Resozialisierung dieses Mörders. Und selbst wenn sie ihn nicht treffen, werden sie jeden Tag die
Vorstellung haben es kann jederzeit passieren. Das meine ich damit.
Ich bin also nicht bereit das Recht des Täters auf Wiedereingliederung dem Rest an Lebensqualität der
Opfer zu opfern. Und genau das meine ich.
Der Neandertaler » Mo 9. Mär 2015, 13:56 hat geschrieben: Grundsätzlich gilt aber im Erwachsenstrafrecht - das ist alles schon oft betont worden:
  • lebenslänglich ist im wahrsten Sinn des Wortes lebenlänglich! Auch wenn die durchschnittliche Dauer dieser Strafe etwa 20 Jahre dauert. Dies ergibt sich daher, daß jeder zur lebenslanger Haft Verurteilte nach frühestens 15 Jahren einen Antrag zur: "Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe" stellen kann. (§ 57 StGB)
[/list]
Wie gesagt es gibt sicher auch Taten wo dies sinnvoll ist, den Täter nicht ewig schmoren zu lassen.
Es gibt aber auch Taten wo sich dies in meinen Augen verbietet.
So ist zumindest mein Rechtsempfinden, als absoluter Laie diebezüglich.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Zvi Back.
Zvi Back hat geschrieben:mit dem "früher anfangen" forderst/erhoffst du nicht weniger als eine Welt ohne Kriminalität.
Das halte ich für nicht sehr realistisch.
Ich gebe Dir Recht - solch ein Forderung wäre unrealistisch! Das war aber auch nicht mein Ansatzpunkt, sondern ich habe dies "früher anfangen" geschrieben, als Gegensatz zu Deiner Aussage vom "Opferschutz vor Täterschutz" - als Reaktion bei oder nach dem Urteil. Prävention ist das Stichwort!
Denn: tot ist tot - dann hat Schutz seine Wirkung verloren!

Daß bei Einigen, gelinde gesagt, Hopfen und Malz verloren ist, daß sie, wie populistisch gefordert, sie weggesperrt hören ... und zwar für immer, ... alles richtig! Dafür hat der Richter ja die Möglichkeit, die "Besondere Schwere der Schuld" oder im Jugendstrafrecht: die "Schwere der Schuld" festzustellen und kann somit (im ersten Fall: Erwachsenstrafrecht) eine "lebenslange Freiheitsstrafe" - Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit (§ 38 StGB - die ja bekanntlich verkürzt werden kann) "mit anschließender Sicherungsverwahrung" (§ 66 StGB) verhängen. Das Jugendstrafrecht sieht ander Sanktionsmöglichkeiten vor. So daß die "Schwere der Schuld" festgestellt werden kann und damit "neben der Jugendstrafe die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten und .. daß bereits die Jugendstrafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung zu vollziehen ist." (§ 7 Abs. 3 JGG)
Zvi Back hat geschrieben:... jeder kann zum Mörder ... (fehlende) Hemmschwelle und Jugendstrafrecht ... Erziehungsgedanke ... mit welchem Recht darf er auf Resozialisierung hoffen
Alles richtig! Hoffen darf ich aber immer - ob allerdings meine Hoffnung ... mein Wunsch auch erfüllt wird, steht nicht in meiner Macht. Aber Du muß eines bedenken:
  • Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen!
Sie benötigen zeit- und teilweise jemanden, der ihnen diese Hemmschwelle "betont" ... "unausgesprochen" betont ... ihnen dies idealerweise vorlebt. Sollten Jugendliche diese Hemmschwelle nicht zeigen ... nicht besitzen, ist dort etwas etwas falsch gelaufen. Daß darf aber nicht heißen, daß nun (bei ihnen) alles verloren ist ... daß alles so weiterlaufen soll, sondern ein Versuch, dieses noch umzubiegen ... ihnen diese Hemmschwelle aufzuzeigen ... beizubringen, schadet nicht. Letztendlich dürftest Du damit (wenn der Versuch gelingt), mehr und besseren ... nachhaltigeren Erfolg erzielen, als wenn Du "nur" (hart) bestrafst. Meist hilft schon ein (rechtzeitiger!) Warnschuß!

Da es immer und überall (wie öfter im Leben) Andere sind, die diesen Mangel verwalten und versuchsweise ausbessern müssen ... es zumnindest versuchen müssen (das fängt teilweise schon im Kindergrten an und hört in der Schule nicht auf, usw.), muß auch der Gesetzgeber dies mit seinen Mitteln versuchen. Deshalb ist der Richter auch gehalten, zu prüfen, ob etwa ein Heranwachsender in der "Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters ..., ... seiner sittlichen und geistigen Entwicklung (zum Tatzeitpunkt) noch einem Jugendlichen gleichstand.", oder nicht. (§ 105 JGG)
Zvi Back hat geschrieben:Opfer. Die Eltern, Geschwister aber auch Freunde werden wohl ein Lebenlang von Bildern gequält, werden sich fragen, was hat sie in ihren letzten Minuten gefühlt. ... treffen, werden sie jeden Tag die Vorstellung haben es kann jederzeit passieren ... unzumutbar
Klar! Gebe ich Dir Recht! Kann ich nachvollziehen!
Aber sieh es mal andersherum: Glaubst Du ernsthaft, daß Eltern, Geschwister oder Freunde mit einer (harten) Bestrafung des Täters besser und ruhiger leben (würden)? Denn das wäre ja der Umkehrschluß Deiner Vermutung ... Aussage. Rache ist unserem Rechtssystem fern ... zumindest im Jugendstrafrecht! Dies ist ein Gedanke, den findest Du vermehrt etwa im anglo-amerikanischen Recht, aber nicht hierzulande. (wobei ich jetzt nicht behaupten will, daß nicht auch hierzulande einige dies gut finden würden.)
Zvi Back hat geschrieben:... als absoluter Laie diebezüglich.
Laien sind wir vermutlich alle - ich glaube nicht, daß sich ein Jurist in hiesige Niederungen verirrt ... er sich dazu herabläßt.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Der Neandertaler » Mo 9. Mär 2015, 18:18 hat geschrieben:Laien sind wir vermutlich alle - ich glaube nicht, daß sich ein Jurist in hiesige Niederungen verirrt ... er sich dazu herabläßt.
Hier im Forum gibt es mind. 2.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo ToughDaddy.
ToughDaddy hat geschrieben:Hier im Forum gibt es mind. 2.
Ich wußte nicht, daß es neben mir hier noch jemanden gibt?!?
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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ToughDaddy
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Der Neandertaler » Di 10. Mär 2015, 14:02 hat geschrieben:Hallo ToughDaddy.Ich wußte nicht, daß es neben mir hier noch jemanden gibt?!?
Dann sogar mindestens drei. ThomasI und ich sind auch Juristen.
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Der Neandertaler
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo ToughDaddy.
ToughDaddy hat geschrieben:Dann sogar mindestens drei. ThomasI und ich sind auch Juristen.
Ich dachte eher an Laien. Ich bin Berufskraftfahrer ... der zufällig Lkw fährt. Ich kenn mich nur insofern mit Gesetzen aus, wie ich schon schrieb, ich bezüglich meines Berufes "auf-dem-neuesten-Stand" bleiben will und ab und an das Ein oder Andere schonmal mitbekomme.
  • ... und mir darüber dann latent Gedanken mache.
Wenn man mir mehr zutraut, ... geht runter wie Öl. Danke!
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Der Neandertaler » Di 10. Mär 2015, 15:02 hat geschrieben:Hallo ToughDaddy.Ich dachte eher an Laien. Ich bin Berufskraftfahrer ... der zufällig Lkw fährt. Ich kenn mich nur insofern mit Gesetzen aus, wie ich schon schrieb, ich bezüglich meines Berufes "auf-dem-neuesten-Stand" bleiben will und ab und an das Ein oder Andere schonmal mitbekomme.
  • ... und mir darüber dann latent Gedanken mache.
Wenn man mir mehr zutraut, ... geht runter wie Öl. Danke!
Naja Du hattest doch angezweifelt, dass es hier Juristen gibt. Also wieder mind. 2. :D
Ich bin auf Grund Deiner Mitteilung:
"Ich wußte nicht, daß es neben mir hier noch jemanden gibt?!?"
davon ausgegangen, dass Du auch Jurist bist.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo ToughDaddy.
ToughDaddy hat geschrieben:Naja Du hattest doch angezweifelt, dass es hier Juristen gibt. Also wieder mind. 2. :D
Ich bin auf Grund Deiner Mitteilung:
"Ich wußte nicht, daß es neben mir hier noch jemanden gibt?!?"
davon ausgegangen, dass Du auch Jurist bist.
Es wundert mich schon etwas, daß Juristen sich in diese Niederungen eines Forums verirren - aber wiederum auch nicht ... nicht so ganz. Denn um zu wissen, was und wie das gemeine Volk inetwa denkt, wie es zu einzelnen Themen steht, usw., ist es schon mal angebracht, genau hinzuhören ... dort hinzuschauen, wo die Allgemeinheit schreibt.
Dies könnte auch zuweilen nicht unbedingt denen schaden, die diese "Regeln" zu verantworten haben, sprich: die diese formulieren. Und nicht nur die, die dieses Machwerk vertreten müssen ... "akzeptierend" darbringen müssen sollten derart vorgehen.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Der Neandertaler » Di 10. Mär 2015, 15:57 hat geschrieben:Hallo ToughDaddy.Es wundert mich schon etwas, daß Juristen sich in diese Niederungen eines Forums verirren - aber wiederum auch nicht ... nicht so ganz. Denn um zu wissen, was und wie das gemeine Volk inetwa denkt, wie es zu einzelnen Themen steht, usw., ist es schon mal angebracht, genau hinzuhören ... dort hinzuschauen, wo die Allgemeinheit schreibt.
Dies könnte auch zuweilen nicht unbedingt denen schaden, die diese "Regeln" zu verantworten haben, sprich: die diese formulieren. Und nicht nur die, die dieses Machwerk vertreten müssen ... "akzeptierend" darbringen müssen sollten derart vorgehen.
Formulieren und Machen der Regeln ist Sache von den Parlamenten bzw. von den Regierungen eher (das Problem der Parteiendemokratie). Deswegen kommt oft genug grundsgesetzwidriges "Zeug" raus.
Man muss einfach das vorhandene Werkzeug nutzen, solange nichts anderes bestätigt wurde.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo ToughDaddy.
ToughDaddy hat geschrieben:Formulieren und Machen der Regeln ist Sache von den Parlamenten bzw. von den Regierungen eher (das Problem der Parteiendemokratie). Deswegen kommt oft genug grundsgesetzwidriges "Zeug" raus.
Man muss einfach das vorhandene Werkzeug nutzen, solange nichts anderes bestätigt wurde.
Dies ist mir schon klar! Ich meine, diejenigen, die die Regeln formulieren, daß sie nicht nur ihre "Meinung" in und durch Umfragen bestätigen lassen sollten, sondern sich (fast) direkt beim Volk ... beim Mann (oder Frau) "der Straße" erkundigen sollten.

Was mich nur hoffen läßt:
  • daß es Teile der Jurisdiktion gibt ... Richter und dergleichen, die Politik und Politikern, also denen, die teilweise mit den "Regeln" über's Ziel hinausschießen ... an Volkes Rechtsempfinden vorbei, die zeitweise denen die Grenzen aufzeigen.
    • ... und sei es auch nur die formellen Grenzen.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Der Neandertaler » Di 10. Mär 2015, 16:57 hat geschrieben:Hallo ToughDaddy.Dies ist mir schon klar! Ich meine, diejenigen, die die Regeln formulieren, daß sie nicht nur ihre "Meinung" in und durch Umfragen bestätigen lassen sollten, sondern sich (fast) direkt beim Volk ... beim Mann (oder Frau) "der Straße" erkundigen sollten.
"Sollten" ist genau der richtige Ausdruck. Aber darauf kann man wohl im Normalfall lange warten.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Macc »

Man muß sich schon ein bissel auskennen :

- " Lebenslang " an sich bedeutet 15 Jahre
- " Lebenslang mit Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld " bzw.
" Lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung " bedeutet das eine
Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.
Sicherungsverwahrte werden in speziellen Trakten inhaftiert. Jährlich wird ein
psychologisches Gutachten angefertigt, welches Aufschluß darüber geben soll,
ob der Häftling noch gefährlich ist, also ob eine sofortige Haftentlassung verant-
wortbar ist.

Jemand der " nur " einen Menschen umgebracht hat kommt in D erfahrungsgemäß
nach 27 Jahren wieder auf freien Fuß ( -> wenn er nicht mehr als gefährlich gilt )

Leute, die mehrere Menschen umgebracht haben oder als gefährliche Rädelsführer aufgefallen sind kommen nie wieder auf freien Fuß.

( Ein gutes Beispiel sind die Geiselnehmer des `Geiseldramas von Gladbeck 1988´ :
Dieter Degowski hat einen Menschen erschossen, gilt aber als Mitläufer und als nicht mehr gefährlich. Er wird seit einiger Zeit auf die Haftentlassung vorbereitet.

Der andere Hans-Jürgen Rösner jedoch, der auch 1 Person erschossen haben soll, gilt als brandgefährlicher Rädelsführer der wohl nie wieder entlassen werden wird. )

Hiervon zu unterscheiden sind der Totschlag und die Körperverletzung mit Todesfolge, die auch einen Menschen das Leben gekostet haben; hier wird der Täter
aber nach etwa 5 Jahren wieder entlassen.

Entscheidendes Mordmerkmal ist Vorsatz.

Es ist letztlich egal, was künftig in den Gesetzestext gekritzelt wird.
An der von mir geschilderten Vorgehensweise wird sich nichts ändern.
Zuletzt geändert von Macc am So 15. Mär 2015, 09:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Macc.
Macc hat geschrieben:Man muß sich schon ein bissel auskennen :

- " Lebenslang " an sich bedeutet 15 Jahre
- " Lebenslang mit Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld " bzw.
" Lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung " bedeutet das eine
Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.
Sicherungsverwahrte werden in speziellen Trakten inhaftiert. Jährlich wird ein
psychologisches Gutachten angefertigt, welches Aufschluß darüber geben soll,
ob der Häftling noch gefährlich ist, also ob eine sofortige Haftentlassung verant-
wortbar ist.
Ich liebe Leute, die irgendwo erscheinen und meinen:
  • "Ach, das Thema gefällt mir, dazu habe ich auch etwas Adäquates zu sagen."
Sie geben also ihr Wissen zum Besten und verschwinden.
Alleine an ihren Antworten ... ihren Anmerkungen kann man erkennen, daß sie nur zufällig in diesen Kreis hineingeschliddert sind. Daß sie vorher-Gesagtes ja nicht unbedingt mitbekommen haben können ... müssen, ist daran zu erkennen, daß sie falbelhafte und widerlegte Behauptungen mantramäßig wiederholen.

Macc, wenn Du vorherige Beiträge gelesen hättest - meine, sowie die Anderer, würdest Du die Aussage, wonach 'Lebenslang' an sich 15 Jahre bedeutet, ... dies hättest Du so nicht gesagt? Oder? Deine Aussage ist schon alleine dadurch widerlegt, weil, wie Du in diversen Berichten und Untersuchungen lesen kannst, daß die durchschnittlich lebenslängliche Haftdauer etwa 20 Jahre beträgt.

Durchschnittlich bedeutet - wenn wir mal von den obskuren 15 Jahren ausgehen:
  • um nun auf durchschnittliche 20 Jahre zu kommen, hieße dies doch, daß es eventuell auch höhere Strafen geben muß - sonst kämen wir ja nicht von 15 auf durchschnittliche 20 Jahre. Sind wir uns einig? Pauschalität ist also selten gut!
Nochmal:
  • Lebenslänglich bedeutet auch hierzulange lebenslang. (§ 38 StGb)
    Frühestens nach 15 Jahren hat der Delinquent die Möglichkeit, eine Antrag auf "Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung" zu stellen. (§ 57 StGb)Diesem wird in der Regel entsprochen, JA, wenn eine Gutachterliche Untersuchung "unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit" (Entscheidung des BVerfG 30. April 2009 vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01) nicht etwas anderes ergibt.
Deine nachfolgend geschilderten Beispiele - besonders: "Hans-Jürgen Rösner, ... der wohl nie wieder entlassen werden wird.", entspricht nicht ganz Deinem Muster - wobei die Sicherungsverwahrung nicht zur lebenslänglichen Haftstrafe gehört, aber deren Folge ist.

À propos "Man muß sich schon ein bissel auskennen" und Widerspruch:
  • Einerseits behauptest Du:
    • " Lebenslang an sich bedeutet 15 Jahre"
    Weiter unten schreibst Du:
    • "Leute, die mehrere Menschen umgebracht haben oder als gefährliche Rädelsführer aufgefallen sind kommen nie wieder auf freien Fuß."
    Was denn nun?
    § 54 StGb besagt:
    • "Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt."
    Damit will man sehr wahrscheinlich symbolische Strafen, wie sie etwa in den USA ausgesprochen werden, von drei mal lebenslänglich ... oder so, verhindern.
Totschlag ... Körperverletzung mit Todesfolge, ... der Täter ... nach etwa 5 Jahren wieder entlassen? Ist doch nicht Dein Ernst?
Verdeutlichung:
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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