Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

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Tantris
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Mi 4. Mär 2015, 00:13 hat geschrieben:
Ich schrieb MÖRDER und nicht "tatverdächtiger", also ist schuld und umstände der tat bekannt.
seltsame logik... und warum erscheinen dir 5 jahre pauschalstrafe für mörder als besonders streng? Kommt mir eher wie eine verweichlichtung vor.

Sammel dich mal, wisch dir den schaum vorm mund weg und überlege, was du uns eigentlich sagen willst!

thema des stranges ist strafe und nicht beweisführung.
du meinst, deswegen brauchst du ncihts belegen? :)

junger freund, dein wunsch recht und freiheit abzuschaffen können wir leider nicht unterstützen.
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Mi 4. Mär 2015, 00:10 hat geschrieben:
Lol. Oh mann, was du immer mit dem Wort "absolut" hast.
Ich persönlich gar nichts, denn ich will dieses systemwidrige und nicht angewendete Relikt aus vergangenen Zeiten abgeschafft sehen. Es ist ohnehin nur ein Zugeständnis an jene Teile der Bevölkerung, die vor diesem Absoluten ehrfurchtsvoll, gottergeben sowie gesenkten Hauptes auf die Knie fallen und befürchten, dass "gerechter und göttlicher Zorn auflodert" (sorry, aber du bleibst mir als der mit dem "lodernden gerechten und göttlichen Zorn" in Erinnerung ;) ). Die Armen sind ja so sehr mit Horror erfüllt und fürchten jederzeit die Heimsuchung der Furien, sollten sie sich eines Verstoßes gegen die "göttliche Ordnung" schuldig machen, dass ich durchaus empathisches Verständnis für deren emotionale Befindlichkeit aufbringe. Dennoch verbietet es mir mein Verstand, dieses verfassungswidrige Element als heilsamen und tröstenden Seelenbalsam für die zuvor Genannten beizubehalten. Denn es ist weder mit konkreten Artikeln des Grundgesetzes noch mit dem Wertegefüge, das ihm innewohnt und welches auch auf jeden im dessen Geltungsbereich lebenden Bürger ausgestrahlt wird, vereinbar, den Menschen zum bloßen Mittel staatlichen Handelns abzuwerten. Du kannst es drehen, wie auch immer du willst, doch gegen die Menschenwürdegarantie wirst du argumentativ nicht ankommen.
Welche Strafe (in Jahren) hälst Du denn für die heimtückische Auslöschung eines Menschenleben angemessen?

Interessiert mich.
Na sag mal! Wirst du wohl aufhören, heimtückisch ausgelöschte Menschenleben als argumentatives Mittel zur Durchsetzung privater Rachegelüste und sonstiger barbarischer Rechtsansichten zu missbrauchen? Der Zweck des staatlichen Strafens liegt nicht ausschließlich und auch nicht maßgeblich(!) in der Vergeltung.

Ich stimme dafür, den Strafrahmen bei 25 Jahren zu kappen. Damit liege ich auch bei den üblicherweise genannten 20-25 Jahren, nach denen bei der Haftstrafe die negativen Effekte überwiegen und Aussicht auf positive Verhaltensänderung gegen Null läuft. Dessen unbenommen sollte die Verhängung von Maßregeln zur (Besserung und) Sicherung weiterhin grundsätzlich möglich bleiben.
Zuletzt geändert von Zweiundvierzig am Mi 4. Mär 2015, 00:09, insgesamt 1-mal geändert.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Zweiundvierzig » Mi 4. Mär 2015, 00:06 hat geschrieben:Du kannst es drehen, wie auch immer du willst, doch gegen die Menschenwürdegarantie wirst du argumentativ nicht ankommen.

.............

Ich stimme dafür, den Strafrahmen bei 25 Jahren zu kappen. Damit liege ich auch bei den üblicherweise genannten 20-25 Jahren, nach denen bei der Haftstrafe die negativen Effekte überwiegen und Aussicht auf positive Verhaltensänderung gegen Null läuft. Dessen unbenommen sollte die Verhängung von Maßregeln zur (Besserung und) Sicherung weiterhin grundsätzlich möglich bleiben.

Das muss ich auch gar nicht.

Nämlich du musst überzeugen.
Wir leben in einer Demokratie. Die Mehrheit der Bevölkerung will diesen Schwachsinn nicht.

Es wird zu einer Revolution kommen, wenn die Bevölkerung das Justizsystem auf Dauer als nicht mehr gerecht empfindet.

Davor freilich werden Volksabstimmungen durchgeführt, und spätestens da stehen Theoretiker wie du alleine auf weiter Flur :)

-.....


Du kappst also den Strafrahmen bei 25 Jahren, weil: danach bringt es angeblich auch nichts mehr und der Inhaftierte bessert sich auch nicht mehr.

Also lässt du die Unverbesserlichen nach 25 Jahren wieder raus?
Warum? Wem tust du damit einen Gefallen?

Könntest DU ruhig schlafen wenn einer der Mörder, das nach alten System in Haft geblieben wäre rückfällig wird? Wäre Dir das egal?
wurden .... 25 Gefangene mit diesem Urteil entlassen, davon vier nach 15 Jahren, einer nach 37 Jahren Haft (längste Haftdauer). Die durchschnittliche Haftzeit zu „lebenslänglich“ Verurteilter beträgt in Bayern 21,84 Jahre. Auch in Niedersachsen stehen nur Zahlen nach Entlassung zur Verfügung. „Statistische Unterlagen zur Vollzugsdauer der Gefangenen werden hier nicht geführt“, sagt die Pressestelle des Justizministeriums. Seit 1982 sind 31 „Lebenslängliche“ in Niedersachsen entlassen worden, 10 davon mit 15 Jahren, einer mit 27 Jahren Haft (längste Haftdauer).

Beispielsweise wurde trotz „besonderer Schwere der Schuld“ einer der Mörder von Walter Sedlmayr nach 16 Jahren entlassen,[3] andererseits ist Hans-Georg Neumann seit mehr als 50 Jahren in Haft.
Zuletzt geändert von Makumba am Mi 4. Mär 2015, 00:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Tantris
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Mi 4. Mär 2015, 01:16 hat geschrieben:

Das muss ich auch gar nicht.

Nämlich du musst überzeugen.
Wir leben in einer Demokratie. Die Mehrheit der Bevölkerung will diesen Schwachsinn nicht.

Es wird zu einer Revolution kommen, wenn die Bevölkerung das Justizsystem auf Dauer als nicht mehr gerecht empfindet.

Davor freilich werden Volksabstimmungen durchgeführt, und spätestens da stehen Theoretiker wie du alleine auf weiter Flur :)

-.....
Also, deine kristallkugel gibt dir recht. Sonst noch was?

Du kappst also den Strafrahmen bei 25 Jahren, weil: danach bringt es angeblich auch nichts mehr und der Inhaftierte bessert sich auch nicht mehr.

Also lässt du die Unverbesserlichen nach 25 Jahren wieder raus?
Warum? Wem tust du damit einen Gefallen?

Könntest DU ruhig schlafen wenn einer der Mörder, das nach alten System in Haft geblieben wäre rückfällig wird? Wäre Dir das egal?
Der einzelfall wird natürlich geprüft und nicht jeder ist über 70 noch gefährlich.



Beispielsweise wurde trotz „besonderer Schwere der Schuld“ einer der Mörder von Walter Sedlmayr nach 16 Jahren entlassen,[3] andererseits ist Hans-Georg Neumann seit mehr als 50 Jahren in Haft.
[/quote]

...und hat er seitdem noch viele umgebracht?

nein?

also... deine theorie haut schon beim ersten von dir selbet gewählten fall nicht hin.

gibt dir das zu denken?
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Mi 4. Mär 2015, 01:16 hat geschrieben: Das muss ich auch gar nicht.

Nämlich du musst überzeugen.
Wir leben in einer Demokratie. Die Mehrheit der Bevölkerung will diesen Schwachsinn nicht.

Es wird zu einer Revolution kommen, wenn die Bevölkerung das Justizsystem auf Dauer als nicht mehr gerecht empfindet.

Davor freilich werden Volksabstimmungen durchgeführt, und spätestens da stehen Theoretiker wie du alleine auf weiter Flur :)
Noch nicht gehört? Revolution fällt erst mal aus. :rolleyes:

Später vielleicht, irgendwann mal...
Makumba » Mi 4. Mär 2015, 01:16 hat geschrieben:
Du kappst also den Strafrahmen bei 25 Jahren, weil: danach bringt es angeblich auch nichts mehr und der Inhaftierte bessert sich auch nicht mehr.

Also lässt du die Unverbesserlichen nach 25 Jahren wieder raus?
Warum? Wem tust du damit einen Gefallen?

Könntest DU ruhig schlafen wenn einer der Mörder, das nach alten System in Haft geblieben wäre rückfällig wird? Wäre Dir das egal?
Willst du nun von Einzelfällen auf Allgemeinheiten induzieren, um der wischi-waschi Kuscheljustiz Unfähigkeit unterzujubeln?
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Nö, ich zieh mich jetzt raus aus der Diskussion.
Von meiner Seite aus ist alles gesagt.

Von deiner Seite auch. En Menschenleben ist für dich maximal 25 Jahre wert.

Ich finde, Lebenslänglich sollte Lebenslänglich bleiben.

Das begründe ich damit, das man ein Menschenleben nicht in Jahren aufwiegen kann. Das hat auch etwas mit der unantastbaren Würde des Menschen zu tun.
Jede Zahl, so hoch oder niedrig sie auch sein mag, erscheint mir fehl am Platze und setzt sich immer über den einzeln zu betrachtenden, individuellen Fall hinweg. :)


Ich bedanke mich dennoch für die Diskussion, das Zusammentragen und Lesen von Geschichten und Fakten hat mir Freude bereitet und ich habe etwas dazugelernt. :)
Zuletzt geändert von Makumba am Mi 4. Mär 2015, 00:31, insgesamt 2-mal geändert.
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Mi 4. Mär 2015, 01:29 hat geschrieben:Nö, ich zieh mich jetzt raus aus der Diskussion.
Von meiner Seite aus ist alles gesagt.

Von deiner Seite auch. En Menschenleben ist für dich maximal 25 Jahre wert.

Ich finde, Lebenslänglich sollte Lebenslänglich bleiben.

Das begründe ich damit, das man ein Menschenleben nicht in Jahren aufwiegen kann. Das hat auch etwas mit der unantastbaren Würde des Menschen zu tun.
Jede Zahl, so hoch oder niedrig sie auch sein mag, erscheint mir fehl am Platze und setzt sich immer über den einzeln zu betrachtenden, individuellen Fall hinweg. :)


Ich bedanke mich dennoch für die Diskussion, das Zusammentragen und Lesen von Geschichten und Fakten hat mir Freude bereitet und ich habe etwas dazugelernt. :)
Na, noch ein letztes(?) Mal den Täter als Mittel zum Zweck missbraucht? ;)

Na dann mal bis bald, der mit dem lodernden göttlichen Zorn. :D
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Der Neandertaler
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo zusammen.
Als gelernter Berufskraftfahrer, der immer auf dem neuesten Stand bleiben will ... bleiben muß, bin ich es gewohnt, mit Gesetzen umzugehen. Dabei kommt mir schon ab und an auch das Ein oder Andere zusätzlich unter. Allerdings ist dies hier behandelte Thema nichts, womit ich mich bisher sehr intensiv beschäftigt habe - Rechenschaftsberichte habe ich zur Kenntnis genommen ... hab sie aber ebenso schnell wieder vergeßen. Die Thematik mir ist vom Grundsatz her aber schon bewußt - ebenso der (grobe) Zusammenhang. Um auch hier einigermaßen auf Augenhöhe diskutieren zu können (wir haben hier jemanden, der anscheinend recht gut mit Statistiken umgehen kann, diese entsprechend lesen und wissenschaftlich korrekt auswerten kann), deswegen habe ich mich erst etwas intensiver einlesen müssen.

Grundlage, dies betont er jedenfalls immer, sei eine Statistik des BKA, die besagt, daß "Gewalttaten ... in der BRD 100% mehr ... seit 1980" geworden seien. Die Hintergründe, die eventuell dazu geführt haben könnten, zählen in seinen Augen nicht - er setzt lediglich auf Abschreckung durch harte Strafen. Wenn allerdings der Sicherheitsgedanke im Vordergrund steht (und dies sollte immer der Fall sein!), kommt man um Prävention nicht herum ... zu wissen, warum dies geschah, damit dies etwa zukünftig verhindert werden kann.

Nun habe ich mir diese Statistik mal etwas genauer angesehen. Das heißt: Ich habe eine andere Statistik gefunden, die, wie ich finde, besser aufgemacht ist - weil graphisch dargestellt. (nackte Zahlen sind so dröge!)
  • (Ich hätte gerne die Graphik veröffentlicht - ging aber nicht, also muß jeder selber lesen!)
Bevor nun der berechtigte Einwand kommt, diese Seite sei aber nicht vom BKA! Stimmt! Diese fußt aber auf Daten des BKA.
Statista - Das Statistik-Portal hat geschrieben:Basis der Erhebung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik, die vom Bundeskriminalamt erstellt wird.
In dieser Statistik sind alle "registrierten Straftaten in Deutschland von 1987 bis 2013" berücksichtigt. Die Aussage, daß seit 1980 die Straftaten gestiegen sind, ist nicht von der Hand zu weisen, ...
Da in dieser Statistik nur die allgemeinen Straftaten (also ohne Auswertung nach Bereichen) berücksichtigt sind, geht Wachstum einzelner Bereiche (Körperverletzung etwa, etc.) daraus nicht hervor. Sicher ist, daß zumindest die Intensität - also die Härte der Gewalt zugenommen hat - die Straftaten allgemein sind aber kontinuierlich zurückgegangen. Dabei kommt es, wie es bei Statistiken eben so ist, immer auf den Betrachtungszeitraum an. Gestiegen sind die Gewalttaten in der Tat:
  • seit 1987 - von knapp 4,5 Mill. auf knapp 6 Mill. im Jahre 2013.
"alle registrierten Straftaten" heißt aber auch, daß darin Körperverletzung ebenso vertreten ist, wie etwa Verstöße gegen Asylgesetze oder Paßvergehen. Asylgesetze und Paßvergehen können aber in den wenigsten Fällen von Deutschen begangen werden.

Auffallend ist aber zumindest, daß, nachdem die Straftaten 1987 knapp 4,5 Mill. betrugen, es in der oben genannten Zeit eine Bereich gibt (1993 bis 2009), in der die Straftaten knapp oberhalb oder weit über 6 Mill. lagen, diese sind danach allerdings sukzessive gesunken. Auch ergibt sich, daß in dem Zeitraum von 1993 bis 2009 die Zahl der Straftaten eine Wellenbewegung darstellen - dies ist weitgehend "normal", da etwa die Einstellung zur Gewalt nicht immer die Gleiche ist. 2004 war etwa solch ein Höhepunkt - über 6,6 Mill. Straftaten. 2004 war allerdings auch die Fünfte EU-Ost-Erweiterung - vielleicht ist dies mithin auch ein Grund, warum die Straftaten gestiegen sind?!?
Fazit:
  • gestiegen sind Gewalttaten in der Tat - 1987 bis 1993. In Wellenbewegungen bis 2009 und von da an kontinuierlich gesunken.
Auch zur Jugendkriminalität habe ich eine Seite gefunden - diese besagt, daß "ein Anstieg der Jugendkriminalität ... in den letzten Jahren nicht feststellbar" ist. Im Gegenteil:Zusätzlich habe ich eine detailierte Statistik für das Jahr 2013 gefunden, in dieser werden Jugendliche polizeilich erfaßt, denen gefährliche und schwere Körperverletzung zur Last gelegt wurde. Anscheinend haben einige Maßnahmen der letzten Jahre positiv gegriffen. ("Jugendwarnschußarrest" - 2013 eingeführt, etc.) Eine Langzeitstudie zur Jugendkriminalität widerlegt zudem das Klischee: Fazit:
  • härtere Strafen sind nicht vonnöten - die bestenden gereichen allemal einem Rechtsstaat. Besser ist es allemal, wenn man über Bedingungen zum besseren Verständnis nachdenkt. Viele Straftaten, begangen von Jugendlichen, sind, in der Regel eine Art Mutprobe. Sollte die "Bestrafung" nicht auf dem Fuß folgen - also: unmittelbar nach der Tat, wird dies von dem Jugendlichen als einen gewißen "Sieg" empfunden.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Sorry, aber dazu muss ich Stellung nehmen.
Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben:Hallo zusammen.
Als gelernter Berufskraftfahrer, der immer auf dem neuesten Stand bleiben will ... bleiben muß, bin ich es gewohnt, mit Gesetzen umzugehen.

[...]
Aha. Na, dann schauen wir doch mal, zu was deine Qualifikation geführt hat --->
Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben: Grundlage, dies betont er jedenfalls immer, sei eine Statistik des BKA, die besagt, daß "Gewalttaten ... in der BRD 100% mehr ... seit 1980" geworden seien. Die Hintergründe, die eventuell dazu geführt haben könnten, zählen in seinen Augen nicht - er setzt lediglich auf Abschreckung durch harte Strafen. Wenn allerdings der Sicherheitsgedanke im Vordergrund steht (und dies sollte immer der Fall sein!), kommt man um Prävention nicht herum ... zu wissen, warum dies geschah, damit dies etwa zukünftig verhindert werden kann.

[...]
Genau.
!.) Handelt es sich nicht um EINE Statistik des BKA, sondern um DIE Kriminalitätsstatistik des BKA. Das is nicht irgendeine, sondern die maßgabliche.

Und zu den Hintergründen habe ich mich auch geäußert. LESEN hilft.

Zu einem Anstieg von ca. +100% im BEREICH der SCHWEREN Körperverletzung und +200% im Bereich der (leichten) Körperverletzung,

ist es gekommen, weil man die Täter nicht mit der ausschöpfbaren Härte des Gesetzes betraft hat, INtensivtäter zu oft ohne Konsequenzen auf freien Fuß gesetzt hat, etc.
Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben: Nun habe ich mir diese Statistik mal etwas genauer angesehen. Das heißt: Ich habe eine andere Statistik gefunden, die, wie ich finde, besser aufgemacht ist - weil graphisch dargestellt. (nackte Zahlen sind so dröge!)
  • (Ich hätte gerne die Graphik veröffentlicht - ging aber nicht, also muß jeder selber lesen!)
Bevor nun der berechtigte Einwand kommt, diese Seite sei aber nicht vom BKA! Stimmt! Diese fußt aber auf Daten des BKA.In dieser Statistik sind alle "registrierten Straftaten in Deutschland von 1987 bis 2013" berücksichtigt. Die Aussage, daß seit 1980 die Straftaten gestiegen sind, ist nicht von der Hand zu weisen, ...

[...]
Sorry, aber wer lieber BILDCHEN gucken will, der muss auch die richtigen BILDCHEN anschauen.
Davon habe ich sogar eines verlinkt. Das was du hier ablieferst hat schon fast Bildzeitungsniveau.
"Der Text war mir zu dröge, deswegen habe ich solange nach Bildern gegoogelt, bis ich eines fand was mir gefiel" (bzw. das erstbeste)

Bei meinen Posts ging es immer nur um GEWALTTATEN. Es ist also totaler Schwachsinn, sich nun auf alle STRAFTATEN insgesamt zu beziehen,

dazu kommt dann noch, das du dir gerade selber ein EI legst indem du dich auf ALLE STRAFTATEN beziehst, WENN NÄMLICH die Gesamtstraftaten STAGNIEREN oder sogar RÜCKLÄUFIG ist, bei gleichzeitiger +100% oder +200% Anstieg der Körperverletzungsdelikte dann bedeutet das natürlich das KÖRPERVERLETZUNGEN in RELATION prozentual nochmal deutlich mehr angestiegen sind.

Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben: Da in dieser Statistik nur die allgemeinen Straftaten (also ohne Auswertung nach Bereichen) berücksichtigt sind, geht Wachstum einzelner Bereiche (Körperverletzung etwa, etc.) daraus nicht hervor. Sicher ist, daß zumindest die Intensität - also die Härte der Gewalt zugenommen hat - die Straftaten allgemein sind aber kontinuierlich zurückgegangen.
Da also deine Statistik ein wenig nichtsagend in Bezug auf GEWALTVERBRECHEN ist, erschließt sich mir gar bnicht, warum du sie überhaupt postst und damit dein UNvermögen zum Ausdruck bringst.

Das ist es doch was ich auch anprangere, die Leute sind einfach zu blöde und lassen sich gerne mit absoluten Zahlen abspeisen, anstatt mal genauer hinzuschauen.

ich persönlich finde ja einen Anstieg von +100% bzw. +200% bei den Gewaltaten bedenklich.
Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben: Dabei kommt es, wie es bei Statistiken eben so ist, immer auf den Betrachtungszeitraum an. Gestiegen sind die Gewalttaten in der Tat:
  • seit 1987 - von knapp 4,5 Mill. auf knapp 6 Mill. im Jahre 2013.
"alle registrierten Straftaten" heißt aber auch, daß darin Körperverletzung ebenso vertreten ist, wie etwa Verstöße gegen Asylgesetze oder Paßvergehen.
Und hier haust du dann endgültig alles durcheinander :rolleyes:
oben schreibst du noch das in der statistik alles drin ist (was richtig ist)

und auf einmal meinst du es wären 4,5 bzw. 6 Millionen GEWALTTATEN,
nur um in nächsten HAlbsatz zu erwähnen, das es doch nicht so sei, und das ja alle anderen Taten auch darin wären.

Nur mal so:
Ob die ABSOLUTE Zahlen sinken oder steigen hat überhaupt keine Aussagekraft über einen bestimmten bereich.

Du kannst also nicht ableiten ob die Gewalttaten gestiegen sind nur weil die absoluten Zahlen gestiegen sind oder umgekehrt.
Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben: Fazit:
  • gestiegen sind Gewalttaten in der Tat - 1987 bis 1993. In Wellenbewegungen bis 2009 und von da an kontinuierlich gesunken.
Nein. Das ist alles Quatsch was du schreibst.

Hier ist die in einer Grafik ausgewertete Statistik für GEFÄHRLICHE und SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG

http://de.wikipedia.org/wiki/Schwere_K% ... lle%29.png

Hatte ich in einem früheren Link schon gepostet. Was ist daran zu schwer zu verstehen?
Wenn du den Zahlen in der Tabelle nicht traust, dann schau auf der Seite von BKA.. Habe ich auch schon in diesem Thread gepostet.

Irgendeine Tabelle zu posten mit ganz anderen Inhalten, erinnert mich an Zahlenlegastheniker, die keinen Schimmer haben was sie da überhaupt anglotzen, hauptsache man muss sich nciht mit den Fakten auseinandersetzen.

Fakten
Die Gewalttaten sind bis 2007/2008 kontinuierlich gestiegen, und seitdem leicht rückläufig

von 65.000 im Jahr 1980
auf 155.000 (!) im Jahr 2007
und nun bei 140.000 im Jahr 2011

mittlerweile sind wir bei 130.000
immer noch +100%

der trend ist rückläufig und das ist, hast du richtig erkannt, weil
Anscheinend haben einige Maßnahmen der letzten Jahre positiv gegriffen. ("Jugendwarnschußarrest" - 2013 eingeführt, etc.)

Außerdem geht es in diesem thread darum "geringere" Strafen zu erlassen, und das ist mMn falsch
härtere Strafen sind nicht vonnöten - die bestenden gereichen allemal einem Rechtsstaat. Besser ist es allemal, wenn man über Bedingungen zum besseren Verständnis nachdenkt. Viele Straftaten, begangen von Jugendlichen, sind, in der Regel eine Art Mutprobe. Sollte die "Bestrafung" nicht auf dem Fuß folgen - also: unmittelbar nach der Tat, wird dies von dem Jugendlichen als einen gewißen "Sieg" empfunden.
und ich finde das toll, das du glaubst die jungens wollen nur spielen wenn sie einem den Kopf eintreten, und es handelt sich ja "nur" um eine mutprobe. aber ich denke da schießt du mit deinem gutmütterlichem verständnis ein wneig über das ziel hinaus.

asoziale gewalttäter müssen mit der ausschöpfbaren härte des gestzes bestrfat werden.

jugendarrestwarnschüsse am besten noch in einem stadium bevor die täter völlig verroht sind und es zu an grausamkeit nicht mehr nachzuvollziehbaren taten kommt.
Zuletzt geändert von Makumba am Do 5. Mär 2015, 15:51, insgesamt 2-mal geändert.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

und hier die statistiken des BKA:
(man braucht nur aus den link des jeweiligen jahres klicken, und sich die ZAHLEN anschauen.


1980
http://www.bka.de/nn_242508/DE/Publikat ... __nnn=true


2011:
http://www.bka.de/nn_242508/DE/Publikat ... __nnn=true



HATTE ICH AUCH SCHON GEPOSTET, auf SEite 4 dieses Threads.

Und das wird dir, lieber Neandertaler, wohl kaum entgangen sein, denn du hast sogar noch darauf geantwortet.

Man weiß also nicht ob es Dummheit, Verzweiflung oder Bösartigkeit ist, hier solch einen Schwachsinn zu posten
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Übrigens,

wenn man die unterschiedlichen Einwohnerzahlen der BRD von 1980 und 2011 berücksichtigt.

nämlich ca. 60.000.000 Einwohner 1980 (und 65.000 Delikte "gefährliche/schwere Körperverletzung")
und ca. 80.000.000 Einwohner 2011 (und 140.000 Delikte "gefährliche/schwere Körperverletzung")
(60 mio sind 75% von 80 mio, deswegen muss man auch nur 75% der Straftaten von 80 mio in vergleich setzen)

kommen wir auf einen relativen Anstieg der gefährilichen Körperverletzungsdelikte von 61%

also in absoluten Zahlen ist die Rate um 100% gestiegen, aber fairerweise muss ich anmerken, das man natürlich die erhöhte Einwohnerzahl berücksichtigen muss.

also ein Anstieg in relation zur Bevölkerungsanzahl der schweren Körperverletzungen um 61%
normale Körperverletzungen sind demnach nicht um 200% sondern um ca. 140% gestiegen

was dennoch ordentlich ist.
Zuletzt geändert von Makumba am Do 5. Mär 2015, 21:17, insgesamt 2-mal geändert.
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Do 5. Mär 2015, 22:14 hat geschrieben: (60 mio sind 75% von 80 mio, deswegen muss man auch nur 75% der Straftaten von 80 mio in vergleich setzen)
Nur wenn die Wahrscheinlichkeiten der Gewaltkriminalität in Ost und West gleichverteilt sind (und es auch im betrachteten Zeitraum waren).
Zuletzt geändert von Zweiundvierzig am Do 5. Mär 2015, 23:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von jack000 »

Makumba » Do 5. Mär 2015, 21:14 hat geschrieben:also ein Anstieg in relation zur Bevölkerungsanzahl der schweren Körperverletzungen um 61%
normale Körperverletzungen sind demnach nicht um 200% sondern um ca. 140% gestiegen

was dennoch ordentlich ist.
Das eine Thema ist natürlich der starke Anstieg, aber auch da sollte genauer hingeschaut werden. Wenn Personen in Streit geraten und durch Gewalt dann manche in Krankenhaus oder im Sarg liegen, dann ist das die eine Sache. Aber die andere Sache ist, dass man als völlig Unbeteiligter (z.B. man hat nichts anderes gemacht als eine U-Bahn-Haltestelle zu betreten) Gewaltopfer werden kann.
=> Es wäre interessant zu wissen, wie dabei die Chance gestiegen ist Opfer zu werden.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Zweiundvierzig » Do 5. Mär 2015, 22:48 hat geschrieben: Nur wenn die Wahrscheinlichkeiten der Gewaltkriminalität in Ost und West gleichverteilt sind (und es auch im betrachteten Zeitraum waren).
nö.

denn ich setze nur die anstieg relativ zur Bevölkerung und gehe dabei so oder so von einer homogenen masse aus.

ob nun die ossis tendenziell krimineller sind als die wessis oder umgekehrt ist für mein beispiell völlig unerheblich. kann man aber auch auschließen, weil die wiedervereinigung ca. mit 20.000 Fällen zu buche schlägt (bei +20.000.000 mio einwohnern). intererssanterweise gab es im westen 75.000 (bei 60.000.000 mio einwohnern). also westen knapp mehr, relativ zu bevölkerung.

ich persönlich GLAUBE, das die ostdeutschen weniger straftaten begehen, also die homogenisierung der straftaten dem westen zugute kommt, aber bin auch zu faul um die einzelnen Länder auseinanderzunehmen.

aber der gesunde menschenverstand genügt auch um zu erAHNEN, das die Gewalt im osten, relativ zur bevölkerung SEIT der wiedervereinigung nicht um 225% porzent zugenommen haben wird, während der westen stagniert ;)

wie gesagt, dafür müsste man sich die statistiken der einzelen Länder anschauen, ist aber auch unerheblich :)

es spielt keine rolle WO die GEwalttäter genau rumlaufen. aber sie sollten gestoppt werden.
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Fr 6. Mär 2015, 03:39 hat geschrieben:
nö.

denn ich setze nur die anstieg relativ zur Bevölkerung und gehe dabei so oder so von einer homogenen masse aus.

ob nun die ossis tendenziell krimineller sind als die wessis oder umgekehrt ist für mein beispiell völlig unerheblich. kann man aber auch auschließen, weil die wiedervereinigung ca. mit 20.000 Fällen zu buche schlägt (bei +20.000.000 mio einwohnern). intererssanterweise gab es im westen 75.000 (bei 60.000.000 mio einwohnern). also westen knapp mehr, relativ zu bevölkerung.

ich persönlich GLAUBE, das die ostdeutschen weniger straftaten begehen, also die homogenisierung der straftaten dem westen zugute kommt, aber bin auch zu faul um die einzelnen Länder auseinanderzunehmen.

aber der gesunde menschenverstand genügt auch um zu erAHNEN, das die Gewalt im osten, relativ zur bevölkerung SEIT der wiedervereinigung nicht um 225% porzent zugenommen haben wird, während der westen stagniert ;)

wie gesagt, dafür müsste man sich die statistiken der einzelen Länder anschauen, ist aber auch unerheblich :)

es spielt keine rolle WO die GEwalttäter genau rumlaufen. aber sie sollten gestoppt werden.
Interessant ist es dennoch, weshalb gerade in der im Vergleich zur BRD jüngeren DDR-Bevölkerung Gewaltkriminalität (junge Männer sind in Gewaltdelikten führend) vermeintlich verhältnismäßig weniger verbreitet war als in der BRD. Vielleicht haben die Genossen ja irgendetwas richtig gemacht, das wir hier übernehmen könnten. Du bist ja auch nicht allzu scheu, um die Beibehaltung oder Einführung von Verfassugnswidrigem zu fordern. Da könnte man auch auf altbewährte Methoden zur Volksknechtung greifen.

Da wir gerade dabei sind, hier drei unvergessliche Perlen des DDR-Strafrechts:

§ 106. Staatsfeindliche Hetze.
(1) Wer die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik angreift oder gegen sie aufwiegelt, indem er
1. die gesellschaftlichen Verhältnisse, Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik wegen deren staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit diskriminiert;
2. Schriften, Gegenstände oder Symbole zur Diskriminierung der gesellschaftlichen Verhältnisse, von Repräsentanten oder anderen Bürgern herstellt, einführt, verbreitet oder anbringt;
3. die Freundschafts- und Bündnisbeziehungen der Deutschen Demokratischen Republik diskriminiert;
4. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten;
5. den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder Rassenhetze treibt, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu acht Jahren bestraft.
(2) Wer zur Durchführung des Verbrechens mit Organisationen, Einrichtungen oder Personen zusammenwirkt, deren Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik gerichtet ist oder das Verbrechen planmäßig durchführt, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn. Jahren bestraft.
(3) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.
§ 215. Rowdytum.
(1) Wer sich an einer Zusammenrottung von Personen beteiligt, die aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung oder der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens Gewalttätigkeiten, Drohungen oder grobe Belästigungen gegenüber Personen oder böswillige Beschädigungen von Sachen oder Einrichtungen begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Haftstrafe bestraft.
§ 249. Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten.
(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer der Prostitution nachgeht oder in sonstiger Weise die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeinträchtigt.
(3) In leichten Fällen kann von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.
(4) Ist der Täter nach Absatz 1 oder 2 oder wegen eines Verbrechens bereits bestraft, kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.
(5) Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.
http://www.verfassungen.de/de/ddr/strafgesetzbuch74.htm

:D :D

Übrigens, warum hast du es so sehr auf die Gewaltkriminalität abgesehen? Ist Wirtschaftskriminalität für dich von nachrangiger Bedeutung?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Zweiundvierzig.
Zweiundvierzig hat geschrieben:Übrigens, warum hast du es so sehr auf die Gewaltkriminalität abgesehen? Ist Wirtschaftskriminalität für dich von nachrangiger Bedeutung?
Gewaltkriminalität?
  • Vielleicht hat er selber welche erlebt - in Frankreich ist sie ja immer noch nicht eindeutig verboten.
Wirtschaftskriminalität?
  • ... kann er sich bildlich nicht vorstellen?
    • ... weil nie in die Kneipe geht?!?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Katenberg »

Tantris » Mo 2. Mär 2015, 03:24 hat geschrieben:Jugendliche, die man wegen jeden furz monatelang einsperrt können viel effizienter und schneller zu berufsverbrechern ausgebildet werden.
Quelle, Beleg?
There was blood upon t risers
there were brains upon t chute
Intestines were a-dangling from his paratroopers suit
He was a mess, they picked him up
and poured him from his boots
And he ain't gonna jump no more
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Katenberg.
Katenberg hat geschrieben:Quelle, Beleg?
Diese Frage ... diese Bitte hat latent irgendetwas mit Diskreditierung zu tun. Ich meine, wer genug und ausdauernd sucht, der wird bestimmt fündig. Im Internet findet sich bestimmt auch ein Beleg für diese oder jene Meinung ... und sei sie auch weitgehend eine Einzelmeinung. Somit hat der, der zwar etwas irgendwo mal gehört hat (weiß aber nicht mehr wo und von wem dies gesagt wurde), erstmal schlechte Karten ... er ist primär und weitgehend unglaubwürdig. Denn, ob der Beleg richtig ist ... ob die Quelle seriös ist, ist dabei erstmal zweitrangig (wird auch vorerst nicht hinterfragt), es wird nur zur Kenntnis genommen ... es wird lediglich gefragt:
  • "Hab ich eine Quelle ... einen Beleg?"
Ja, ja, wir bewegen uns zu innerhalb einer belegten Gesellschaft!

À propos Quelle ... Beleg - falls Du diesen Hinweis akzeptierst:
  • Ich habe - nach obiger Methode - einen Hinweis auf eine Studie gefunden. Diese bezieht sich aber nicht explizit auf Deine Fragestellung, sondern beleuchtet Jugendkriminalität - seine Folgen und Voraussetzungen allgemein.
uni.aktuell - Klaus Boers hat geschrieben:Strafen schrecken nicht ab – im Gegenteil: Haftstrafen können den Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen fördern und soziale Bindungen schwächen. Die Forscher empfehlen deshalb, strafrechtliche Eingriffe auf das Notwendige zu beschränken.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Der Neandertaler » Sa 7. Mär 2015, 16:15 hat geschrieben:Diese Frage ... diese Bitte hat latent irgendetwas mit Diskreditierung zu tun. Ich meine, wer genug und ausdauernd sucht, der wird bestimmt fündig. Im Internet findet sich bestimmt auch ein Beleg für diese oder jene Meinung ... und sei sie auch weitgehend eine Einzelmeinung. Somit hat der, der zwar etwas irgendwo mal gehört hat (weiß aber nicht mehr wo und von wem dies gesagt wurde), erstmal schlechte Karten ... er ist primär und weitgehend unglaubwürdig. Denn, ob der Beleg richtig ist ... ob die Quelle seriös ist, ist dabei erstmal zweitrangig (wird auch vorerst nicht hinterfragt), es wird nur zur Kenntnis genommen ... es wird lediglich gefragt:
  • "Hab ich eine Quelle ... einen Beleg?"

weisste, sorry, aber du hast Die Diskussionskultur hier anshcienend noch nicht mitbekommen.
(mit "rot-grün-links" sind übrigens im folgenden bestimmte anhänger gewisser parteien/ideologien gemeint, das ist nicht diskriminierend oder abwertend gemeint, sondern dient lediglich der besseren lesbarkeit, wem der schuh passt, der soll ihn sich anziehen)


1.) Werden von rot-grün-linker seite IMMER belege eingefordert
2.) werden von rot-grün-linker seite bestimmte quellen grundsätzlich nicht akzeptiert
3.) Begrüdnungen wie "das habe ich irgendwo einaml gehört/gelesen/als Rauchzeichen wahrgenommen werden erden von rot-grün-linker seite sowieso nicht akzeptiert.

3.a) Finde ich das bis zueinem gewissen Grad legitim, denn:

3.b) rot-grüne-argumentation speist sich hauptsächlich aus dummen allgemeinplätzen, die nicht belegt oder begründet werden können, weil sie einfach "ausgedachte" konzepte sind, ohne emprirische belegbarkeit

3.c) als beispiel sei die unter grün-intellektuellen vertretene these von 1980 genannt, kleine Kinder seien kleine"erwachsene" und hätten auch ein recht auf sexualität, das man ihnen nicht verwehren dürfe.
auch heute noch sind einige grün-gefärbte der ansicht, das kinder kleine erwachsene sind, die ihre eigenen entscheidungen treffen können.

das ist mittlerweile wissenschaftlich widerlegt.
(und glücklicherweise ist der gesetzgeber da auch anderer ansicht, und deswegen sind kinder auch nicht voll-geschäftsfähig)




und genauso lohnt es sich rot-grün-linke floskeln bezüglich des strafvollzuges in frage zu stellen.

Dieser Satz ist übrigens der Knaller:

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Strafen schrecken nicht ab – im Gegenteil: Haftstrafen können den Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen fördern und soziale Bindungen schwächen. Die Forscher empfehlen deshalb, strafrechtliche Eingriffe auf das Notwendige zu beschränken.
"Die Forscher empfehlen deshalb, strafrechtliche Eingriffe auf das Notwendige zu beschränken."

Was denn nun genau NOTWENDIG ist, damit alle Aspekte des Strafrechts zu Geltung kommen, und damit eine optimale Wirkung erzeilt wird, lassen die Forscher offen.

Und auch ich bin selber der Meinung das strafrechtlich Eingriffe auf das NOTWENDIGE beschränkt werden sollten.

Die Auffassung, was Notwendig ist, steht allerdings zur Diskussion.
Die Entwicklung der Gewaltkriminalität ist ein deutliches Zeichen dafür, das aktuelle Positionen hinterfragt werden müssen. Dafür lohnt es sich diverse Statistiken auch aus anderen Ländern zu vergleichen um objektiv einschätzen zu können welche Faktoren für eine Zunahme der Gewaltkriminalität sprechen und welche Maßnahmen geholfen haben diese einzudämmen.

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Strafen schrecken nicht ab – im Gegenteil: Haftstrafen können den Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen fördern und soziale Bindungen schwächen.
Marihuanakonsum kann den Kontakt zu anderen Rauschgiftsüchtigen fördern und zum Konsum härterer Drogen führen. :D

Geile Sache, so eine erdachte Kausalkette.


Meine Fragen:
Ist das denn Zwangsläufig?
Ist das Risiko das jemand im Knast verroht höher als das Risiko das jemand verroht, weil er immer wieder Grenzen überschreitet und dabei nicht gestoppt wird?
Ist das potenziell tragische Leben eine Gewaltkriminellen höher zu bewerten als das seiner potenziellen Opfer, die durch Gewaltkriminalität aus dem Leben gerissen werden und teilweise lebenslange Folgen davon tragen, mindestens aber traumatisiert sind?
Werden durch nicht-bestrafen von Tätern nicht aktuelle unkalkulierbare soziele Reaktionen ausgelöst, die mindestens wenn nicht noch stärker Gewaltbereitschaft fördern?
Zuletzt geändert von Makumba am So 8. Mär 2015, 11:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

[...]
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Makumba hat geschrieben:Dieser Satz ist übrigens der Knaller:
...
Der Knaller bist Du, respektive Du hast selbigen.
Anscheinend hast Du einiges nicht verstanden! Wenn etwas nicht explizit mit Deinen Worten geschrieben ist ... in Worten, die sogar Du verstehen dürftest, ... um die Ecke denken ist Glücksache - aber auf keinen Fall Deine????!!!???

Beispiel?
  • Du erwähnst immer wieder, daß die Gewaltrate gestiegen sei - besonder die der schweren Körperverletzung.
    Wenn ich Dir dann erwidere ... schreibe, daß es "sicher ist, daß zumindest die Intensität - also die Härte der Gewalt zugenommen hat - die Straftaten allgemein sind aber kontinuierlich zurückgegangen.", damit ist zwar Deine Aussage bestätigt - aber nur teilweise.
    DeineAntwort:
    Makumba hat geschrieben:Das was du hier ablieferst hat schon fast Bildzeitungsniveau.
Wenn ich erwähne, daß "Gewalttaten in der Tat" gesunken sind, und zwar von "1987 bis 1993" danach "Wellenbewegungen bis 2009" vollführten" aber "von da an kontinuierlich gesunken" seinen, kommt Deinerseits der Hinweis:
Makumba hat geschrieben:Nein. Das ist alles Quatsch was du schreibst.
Aber gleichzeitig verlinkst Du eine Graphic, die letzendlich das Gleiche aussagt.
Makumba hat geschrieben:Marihuanakonsum kann den Kontakt zu anderen Rauschgiftsüchtigen fördern und zum Konsum härterer Drogen führen. :D
Ist das denn Zwangsläufig?
Nein, NEIN! führt aber sichtbar zu einen besseren Bildungniveau - Du bist unser Vorbild!!!
Zuletzt geändert von Der Neandertaler am So 8. Mär 2015, 12:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » So 8. Mär 2015, 12:37 hat geschrieben:

weisste, sorry, aber du hast Die Diskussionskultur hier anshcienend noch nicht mitbekommen.
(mit "rot-grün-links" sind übrigens im folgenden bestimmte anhänger gewisser parteien/ideologien gemeint, das ist nicht diskriminierend oder abwertend gemeint, sondern dient lediglich der besseren lesbarkeit, wem der schuh passt, der soll ihn sich anziehen)


1.) Werden von rot-grün-linker seite IMMER belege eingefordert
2.) werden von rot-grün-linker seite bestimmte quellen grundsätzlich nicht akzeptiert
3.) Begrüdnungen wie "das habe ich irgendwo einaml gehört/gelesen/als Rauchzeichen wahrgenommen werden erden von rot-grün-linker seite sowieso nicht akzeptiert.

3.a) Finde ich das bis zueinem gewissen Grad legitim, denn:

3.b) rot-grüne-argumentation speist sich hauptsächlich aus dummen allgemeinplätzen, die nicht belegt oder begründet werden können, weil sie einfach "ausgedachte" konzepte sind, ohne emprirische belegbarkeit

3.c) als beispiel sei die unter grün-intellektuellen vertretene these von 1980 genannt, kleine Kinder seien kleine"erwachsene" und hätten auch ein recht auf sexualität, das man ihnen nicht verwehren dürfe.
auch heute noch sind einige grün-gefärbte der ansicht, das kinder kleine erwachsene sind, die ihre eigenen entscheidungen treffen können.

das ist mittlerweile wissenschaftlich widerlegt.
(und glücklicherweise ist der gesetzgeber da auch anderer ansicht, und deswegen sind kinder auch nicht voll-geschäftsfähig)




und genauso lohnt es sich rot-grün-linke floskeln bezüglich des strafvollzuges in frage zu stellen.

Dieser Satz ist übrigens der Knaller:

Code: Alles auswählen

Strafen schrecken nicht ab – im Gegenteil: Haftstrafen können den Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen fördern und soziale Bindungen schwächen. Die Forscher empfehlen deshalb, strafrechtliche Eingriffe auf das Notwendige zu beschränken.
"Die Forscher empfehlen deshalb, strafrechtliche Eingriffe auf das Notwendige zu beschränken."

Was denn nun genau NOTWENDIG ist, damit alle Aspekte des Strafrechts zu Geltung kommen, und damit eine optimale Wirkung erzeilt wird, lassen die Forscher offen.

Und auch ich bin selber der Meinung das strafrechtlich Eingriffe auf das NOTWENDIGE beschränkt werden sollten.

Die Auffassung, was Notwendig ist, steht allerdings zur Diskussion.
Die Entwicklung der Gewaltkriminalität ist ein deutliches Zeichen dafür, das aktuelle Positionen hinterfragt werden müssen. Dafür lohnt es sich diverse Statistiken auch aus anderen Ländern zu vergleichen um objektiv einschätzen zu können welche Faktoren für eine Zunahme der Gewaltkriminalität sprechen und welche Maßnahmen geholfen haben diese einzudämmen.

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Strafen schrecken nicht ab – im Gegenteil: Haftstrafen können den Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen fördern und soziale Bindungen schwächen.
Marihuanakonsum kann den Kontakt zu anderen Rauschgiftsüchtigen fördern und zum Konsum härterer Drogen führen. :D

Geile Sache, so eine erdachte Kausalkette.
Noch geiler sind Ereignisse, die man versucht miteinander zu verknüpfen, um sie als relevante Korrelationen, gar Kausalitäten auszugeben, sich aber völlig unkreativ bei der Begründung gibt. Da lohnt sich schon die Nachfrage, was genau Morde in NYC mit Gewaltdelikten in BRD/DDR/Deutschland sowie zero tolerance und den miefigen linksgrüngutmenschelnden 68ern zu tun haben. Es könnte ja sein, dass uns da jemand dreist einen Bären aufbinden will, und zwar von solchem Formate:
A senior Iranian cleric says women who wear immodest clothing and behave promiscuously are to blame for earthquakes. “Many women who do not dress modestly lead young men astray, corrupt their chastity and spread adultery in society, which increases earthquakes


http://www.nytimes.com/2010/04/20/world ... .html?_r=0

;)
Ach ja, und wenn jemand schreibt:
"Die Forscher empfehlen deshalb",

das erinnert mich das immer an:


Bild-Zeitungs-Ernährungs-Experte Dr. Kübel-Kotz empfiehlt <<insert $random_$schwachsinn>>.

oder

Bild-Zeitungs-Sport-Experte Dr. Streckenlauf empfiehlt <<insert $random_$allgemeinplatz>>.
Die Trilemma-Situation

Angenommen, Satz p soll begründet werden. Drei Wege scheinen hierfür möglich:

- Infiniter Regress: Jede Aussage, die p begründet, muss wiederum begründet werden. Dies führt in einen „unendlichen Regress“.
- Zirkel: Die Begründung verläuft im Kreis. Eine Aussage, die p begründen soll, ist identisch mit p oder kommt in der Begründungskette, die p begründen soll, bereits vor. (Beispiel nach einer Komödie Molières: Warum ist das Mädchen stumm? – Das Mädchen ist stumm, weil es sein Sprachvermögen verloren hat! – Warum hat es sein Sprachvermögen verloren? – Auf Grund des Unvermögens, die Sprache zu beherrschen!)
- Abbruch des Verfahrens: Infinitiver Regress und Zirkelschluss können sich durchaus verbinden oder endlos wiederholen, welches letztlich zum Abbruch des Begründungsverfahrens führt.

Zusätzlich, und gleichzeitig zu verstehen als Motivation für die Formulierung dieses Münchhausen-Trilemmas, fügt Albert (sinngemäß) hinzu: „Wenn es eine Letztbegründung gäbe (was glücklicherweise schlecht möglich ist), würde diese unweigerlich zu einem Dogma führen.“

Da es keine unfehlbaren Quellen der Erkenntnis gebe, sondern allenfalls Quellen, deren Unfehlbarkeit dogmatisch behauptet wird, gibt es gemäß dem Münchhausen-Trilemma keinen privilegierten Zugang zur Wahrheit.[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCnchhausen-Trilemma
Zuletzt geändert von Zweiundvierzig am So 8. Mär 2015, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Der Neandertaler » Sa 7. Mär 2015, 17:15 hat geschrieben:Hallo Katenberg.Diese Frage ... diese Bitte hat latent irgendetwas mit Diskreditierung zu tun. Ich meine, wer genug und ausdauernd sucht, der wird bestimmt fündig. Im Internet findet sich bestimmt auch ein Beleg für diese oder jene Meinung ... und sei sie auch weitgehend eine Einzelmeinung. Somit hat der, der zwar etwas irgendwo mal gehört hat (weiß aber nicht mehr wo und von wem dies gesagt wurde), erstmal schlechte Karten ... er ist primär und weitgehend unglaubwürdig. Denn, ob der Beleg richtig ist ... ob die Quelle seriös ist, ist dabei erstmal zweitrangig (wird auch vorerst nicht hinterfragt), es wird nur zur Kenntnis genommen ... es wird lediglich gefragt:
  • "Hab ich eine Quelle ... einen Beleg?"
Ja, ja, wir bewegen uns zu innerhalb einer belegten Gesellschaft!

À propos Quelle ... Beleg - falls Du diesen Hinweis akzeptierst:
  • Ich habe - nach obiger Methode - einen Hinweis auf eine Studie gefunden. Diese bezieht sich aber nicht explizit auf Deine Fragestellung, sondern beleuchtet Jugendkriminalität - seine Folgen und Voraussetzungen allgemein.
Das Problem ist, dass die wissenschaftliche Erkenntnislage hierzu sehr dürftig ist. Es fehlen Langzeituntersuchungen (am besten solche, die den Straftäter als Individuum ganzheitlich und bis zum Lebensende erfassen). Daher kann man nur spekulieren. Dass Haftstrafen den Kontakt zu "schlechten Kreisen" fördern und daher eine kriminogene Wirkung zeitigen können, wird oftmals vorgebracht. Ebenso oft wird dem entgegnet, dass klare und strenge Strukturen der Haftstrafe dem entgegenwirken. Empirische Ergebnisse hierzu sind dürftig und... nun ja... wes' Brot ich ess', des' Lied ich sing. ;) Am Ende kann man sich seinen Standpunkt eigentlich auch würfeln. Was dann aber die Frage aufwirft, auf welcher Grundlage die Kriminalpolitik auszurichten ist, wenn nicht auf vorhandenen (aber dürftigen) Statistiken!?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Zweiundvierzig.
Zweiundvierzig hat geschrieben:Das Problem ist, dass die wissenschaftliche Erkenntnislage hierzu sehr dürftig ist. Es fehlen Langzeituntersuchungen ...
Dies ist schon richtig! Deshalb schrieb ich unter Anderem auch:
  • wer suchet, der findet.
Nicht nur im Internet findet sich genügend Material ... alle möglichen Statistiken, aus denen alles und nichts ersichtlich ist ... mit denen man zumindest die eigene Meinung bestätigt sehen kann - Belege mit allen möglichen und unmöglichen Meinungen.

Es gibt keine langfristigen Untersuchungen, zumindest keine sehr langfristig gesehenen, stimmt! Aber irgendetwas muß ja schon dran sein, wenn sogar die Verfolgungsbehörden erklären:
Anscheinend waren vergangenheitliche Maßnahmen, wie Wegsperren und hartes Bestrafen wenig erfolgreich, deshalb wird nun vermehrt auf Prävention gesetzt. Etwa schrieb 2004 Jörg Weber - Projektleiter für Schule und Weiterbilldung in der JVA-Wiesbaden, daß die JVA mit dieser Methode (Berufsausbildung, Schulabschluß, etc.) recht gute Erfahrungen gemacht hat. Ähnliches gilt für viele JVAs im Land - etwa die JVA-Heinsberg
Wenn man auch Politikern nicht alles glauben will ... nicht alles glauben darf, wenn aber etwa der baden-württembergische Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) 2006 sagte:
  • "die Chancen entlassener Gefangener auf ein straffreies Leben werden durch Bildung signifikant erhöht"
    • ... europaweite Untersuchungen ergaben um bis zu 30 Prozent.
muß da was dran sein - wegsperren wäre bestimmt billiger ... für's Erste.

Wenn selbst der Bund Deutscher Kriminalbeamter "empfiehlt, spezielle Programme zur Bekämpfung der Kriminalität junger Intensivtäter umzusetzen", sowie "in geeigneten Fällen, in denen eine Diversion nicht mehr möglich ist, das vereinfachte Jugendverfahren (§§ 76 - 78 JGG) in der Rechtspraxis stärker zu nutzen", und gleichzeitig "eine Erhöhung der Strafandrohung für Jugendhaft von derzeit 10 auf 15 Jahre im Höchstmaß ... aufgrund der wissenschaftlich nachgewiesenen, geringen abschreckenden Wirkung" für "nicht sinnvoll" erachtet, glaube ich, daß dies, was nun angedacht und teilweise umgesetzt wird, der richtige Weg ist.

Ich zitiere mal aus einer schweizer Information:
Vimentis hat geschrieben:Obwohl sich die Jugendgewaltstraftaten gemäss Statistik und unter Berücksichtigung von Anzeigeverhalten und Verurteilungsquote in den letzten zehn Jahren verdoppelt haben, sind noch wenige konkrete Lösungen erarbeitet worden. Ein möglicher Grund dafür ist, dass die Ursachen der Kriminalität sehr schwer zu identifizieren sind. Dies wiederum erschwert das Finden und Bewerten von möglichen Lösungen.
Nebenbei:
  • einen Artikel habe ich noch - von Dr. Kai Bammann - Jurist, Diplom-Kriminologe und langjähriger Lehrbeauftragter an der Universität Bremen. Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen in den Bereichen Strafvollzugsrecht, Jugendstrafrecht, Kriminologie und Rechtsgeschichte.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von firlefanz11 »

Lebenslänglich u. Sicherungsverwahrung sind völlig legitim. Wer solch schwerwiegende Verbrechen begeht, die diese Strafe rechtfertigen, gehört nicht mehr auf die Menschheit losgelassen.
Und was passiert wenn ein "Experte" befindet die Person sei soweit, dass man sie auf Freigang schicken kann, liest bzw. hört man ja immer wieder... :mad:
Wer die Menschenrechte eines Soziopathen höher bewertet als das Recht auf Schutz der Gesellschaft vor solchen Typen, dem ist nicht mehr zu helfen. Wäre höchstens interessant mitzuerleben ob so eine Person das immer noch proklamiert wenn das nächste Opfer ein Mitglied der eigenen Familie ist. Aber das wünsche ich keinem. Nichtmal solchen unverbesserlichen Gutmenschen...
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Flat »

Zvi Back » So 1. Mär 2015, 11:03 hat geschrieben:Das schwangere Mädchen das bei lebendigen Leib verbrannt wurde.
Ich vermute die bekommen Jugendstrafe und sind nach 10 Jahren draußen.
Moin,

Jugendstrafe ist ein Sonderfall. Im Jugendstrafrecht überwiegt der erziehungs- und Besserungsgedanke.

Ob das nun so sinnvoll ist, lasse ich mal dahin gestellt, aber es ist eine ganz andere Problematik.

Tschüss

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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

firlefanz11 » Mo 9. Mär 2015, 10:16 hat geschrieben:Lebenslänglich u. Sicherungsverwahrung sind völlig legitim. Wer solch schwerwiegende Verbrechen begeht, die diese Strafe rechtfertigen, gehört nicht mehr auf die Menschheit losgelassen.
Und was passiert wenn ein "Experte" befindet die Person sei soweit, dass man sie auf Freigang schicken kann, liest bzw. hört man ja immer wieder... :mad:
Wer die Menschenrechte eines Soziopathen höher bewertet als das Recht auf Schutz der Gesellschaft vor solchen Typen, dem ist nicht mehr zu helfen. Wäre höchstens interessant mitzuerleben ob so eine Person das immer noch proklamiert wenn das nächste Opfer ein Mitglied der eigenen Familie ist. Aber das wünsche ich keinem. Nichtmal solchen unverbesserlichen Gutmenschen...
Es gibt aber keine lebenslange Freiheitsstrafe mehr und Sicherungsverwahrung ist keine Strafe.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zvi Back »

Flat » Mo 9. Mär 2015, 10:52 hat geschrieben:
Moin,

Jugendstrafe ist ein Sonderfall. Im Jugendstrafrecht überwiegt der erziehungs- und Besserungsgedanke.

Ob das nun so sinnvoll ist, lasse ich mal dahin gestellt, aber es ist eine ganz andere Problematik.

Tschüss

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das mag ja sein, halte ich aber bei dieser Art Verbrechen für völlig unangebracht.
Der Opferschutz sollte in meinen Augen immer vor den Täterschutz gehen.
Mit 19 Jahren ist man sicher noch Jugendlich, aber man weiss genau was man tut.
Solche Taten können nicht mit "Unreife" begründet werden und damit strafmindernd
sein. Und in solchen Fällen bin ich dafür eher amerikanisch zu urteilen, und das "Lebenslänglich"
auch nach dem Wortsinn gehandhabt wird.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Zvi Back » Mo 9. Mär 2015, 11:41 hat geschrieben:
das mag ja sein, halte ich aber bei dieser Art Verbrechen für völlig unangebracht.
Der Opferschutz sollte in meinen Augen immer vor den Täterschutz gehen.
Mit 19 Jahren ist man sicher noch Jugendlich, aber man weiss genau was man tut.
Solche Taten können nicht mit "Unreife" begründet werden und damit strafmindernd
sein. Und in solchen Fällen bin ich dafür eher amerikanisch zu urteilen, und das "Lebenslänglich"
auch nach dem Wortsinn gehandhabt wird.
Es gibt keinen Täterschutz. Sowas gehört zum Stammtisch.
Die Taten werden auch nicht mit "Unreife" begründet. Die Unreife des Täters führt zur Anwendung des Jugendstrafrechts. Jugendstrafrecht hat auch mit Strafmilderung nichts zu tun.

In der USA gibts auch kein Grundgesetz und es fehlen auch ein paar andere rechtsstaatlich wichtige Grundsätze.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Zvi Back.
Zvi Back hat geschrieben:das mag ja sein, halte ich aber bei dieser Art Verbrechen für völlig unangebracht.
Der Opferschutz sollte in meinen Augen immer vor den Täterschutz gehen.
Vom Grundsatz her, gebe ich Dir Recht! Aber alleine die Formulierung: "Opferschutz ... vor Täterschutz" halte ich für problematisch. Dies ist zwar eine gängige und einleuchtende Aussage (würde bestimmt auch jeder unterschreiben - warum auch nicht?), es hat aber viel von einem Totschlagargument! Ich meine:
  • "Opferschutz" hätte vielleicht sinnvollerweise früher anfangen sollen - vor dem Geschehen ... nicht erst mit oder nach dem Urteil.
Zvi Back hat geschrieben:Mit 19 Jahren ist man sicher noch Jugendlich, aber man weiss genau was man tut.
Solche Taten können nicht mit "Unreife" begründet werden und damit strafmindernd sein. Und in solchen Fällen bin ich dafür eher amerikanisch zu urteilen, und das "Lebenslänglich" auch nach dem Wortsinn gehandhabt wird.
Hier wirfst Du versehentlich einiges durcheinander:
  • im Jugendstrafrecht ist kein Lebenslänglich vorgesehen - primär gilt der Erziehungsgedanken ... neben der Sühne der Schuld. Jugendstrafe (Heranwachsender zwischen 18- bis 20-Jähriger) bedeutet mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre (§ 18 JGG) - in Ausnahmefällen (bei Mord etwa) 15 Jahre - der Richter muß schon bei Verkündung des Urteils "... wegen besonderer Schwere der Schuld" feststellen. (§ 105 JGG)
Grundsätzlich gilt aber im Erwachsenstrafrecht - das ist alles schon oft betont worden:
  • lebenslänglich ist im wahrsten Sinn des Wortes lebenlänglich! Auch wenn die durchschnittliche Dauer dieser Strafe etwa 20 Jahre dauert. Dies ergibt sich daher, daß jeder zur lebenslanger Haft Verurteilte nach frühestens 15 Jahren einen Antrag zur: "Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe" stellen kann. (§ 57 StGB)
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Flat »

Der Neandertaler » Mo 9. Mär 2015, 13:56 hat geschrieben: Grundsätzlich gilt aber im Erwachsenstrafrecht - das ist alles schon oft betont worden:
  • lebenslänglich ist im wahrsten Sinn des Wortes lebenlänglich!
Moin,

meines Erachtens ist es genau umgekehrt.

lebenslänglich darf nicht heißen 'von vornherein bis zum Tode'.
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit[Bearbeiten]Einem Verurteilten muss die grundsätzliche und gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187, 253 ff.). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe im Sinne einer von vornherein feststehenden Strafverbüßung bis zum Tode.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslang ... eitsstrafe

Tschüss

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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Flat.
Flat hat geschrieben:Moin,

meines Erachtens ist es genau umgekehrt.

lebenslänglich darf nicht heißen 'von vornherein bis zum Tode'.
Ich grüße Dich auch!
Es heißt ja auch nur vom Grundsatz her so - lebenslänglich. Erstens kennt niemand sein Lebensende (mein Lebensende möchte ich auch nicht vorher wissen!), zweitens: jeder kann einen Antrag auf vorzeitige Bewährung stellen. "bis zum Lebensende" ... "bis zum Tod" heißt es doch nur bei Häftlingen, die vor dem Haftende sterben.

Also:
  • ob dies "Lebenslänglich" zutrifft, kann, vom Grundsatz her, "nie als absolute Strafe im Sinne einer von vornherein feststehenden Strafverbüßung bis zum Tode" zutreffen ... oder zumindest kaum.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zvi Back »

Der Neandertaler » Mo 9. Mär 2015, 13:56 hat geschrieben:
Vom Grundsatz her, gebe ich Dir Recht! Aber alleine die Formulierung: "Opferschutz ... vor Täterschutz" halte ich für problematisch. Dies ist zwar eine gängige und einleuchtende Aussage (würde bestimmt auch jeder unterschreiben - warum auch nicht?), es hat aber viel von einem Totschlagargument! Ich meine:
  • "Opferschutz" hätte vielleicht sinnvollerweise früher anfangen sollen - vor dem Geschehen ... nicht erst mit oder nach dem Urteil
Hallo Neandertaler
mit dem "früher anfangen" forderst/erhoffst du nicht weniger als eine Welt ohne Kriminalität.
Das halte ich für nicht sehr realistisch.


Der Neandertaler » Mo 9. Mär 2015, 13:56 hat geschrieben: Hier wirfst Du versehentlich einiges durcheinander:
  • im Jugendstrafrecht ist kein Lebenslänglich vorgesehen - primär gilt der Erziehungsgedanken ... neben der Sühne der Schuld. Jugendstrafe (Heranwachsender zwischen 18- bis 20-Jähriger) bedeutet mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre (§ 18 JGG) - in Ausnahmefällen (bei Mord etwa) 15 Jahre - der Richter muß schon bei Verkündung des Urteils "... wegen besonderer Schwere der Schuld" feststellen. (§ 105 JGG)
Ich will mein Opferschutz vor Täterschutz ein wenig erklären. Du schreibst bei Jugendstrafrecht gilt primär der Erziehungsgedanke.
Das mag ja so sein und in den meisten Fällen auch sinnvoll, aber bei so einer Tat gibt es in meinen Augen kein Erziehungsziel.
Ich glaube jeder kann zum Mörder werden unter umständen, aber
in jedem Menschen ist eine Hemmschwelle "eingebaut", die uns vor solchen Dingen wie eine
schwangere abzustechen und sie dann noch lebend anzuzünden.
Wer diese Schwelle überschreitet, wer solch ein barbarisches Verbrechen begeht, mit welchem Recht
darf er auf Resozialisierung hoffen. Mir fehlt dafür die Vorstellungskraft.
Und dann komme ich zum Opfer. Die Eltern, Geschwister aber auch Freunde werden wohl ein Lebenlang
von Bildern gequält, werden sich fragen, was hat sie in ihren letzten Minuten gefühlt.
Und nun stell dir vor der Mörder steht nach 10 Jahren an der Supermarktkasse neben ihnen.
Nein, genau das halte ich den Opfern für unzumutbar und mir ist dies viel wichtiger als die
Resozialisierung dieses Mörders. Und selbst wenn sie ihn nicht treffen, werden sie jeden Tag die
Vorstellung haben es kann jederzeit passieren. Das meine ich damit.
Ich bin also nicht bereit das Recht des Täters auf Wiedereingliederung dem Rest an Lebensqualität der
Opfer zu opfern. Und genau das meine ich.
Der Neandertaler » Mo 9. Mär 2015, 13:56 hat geschrieben: Grundsätzlich gilt aber im Erwachsenstrafrecht - das ist alles schon oft betont worden:
  • lebenslänglich ist im wahrsten Sinn des Wortes lebenlänglich! Auch wenn die durchschnittliche Dauer dieser Strafe etwa 20 Jahre dauert. Dies ergibt sich daher, daß jeder zur lebenslanger Haft Verurteilte nach frühestens 15 Jahren einen Antrag zur: "Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe" stellen kann. (§ 57 StGB)
[/list]
Wie gesagt es gibt sicher auch Taten wo dies sinnvoll ist, den Täter nicht ewig schmoren zu lassen.
Es gibt aber auch Taten wo sich dies in meinen Augen verbietet.
So ist zumindest mein Rechtsempfinden, als absoluter Laie diebezüglich.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Zvi Back.
Zvi Back hat geschrieben:mit dem "früher anfangen" forderst/erhoffst du nicht weniger als eine Welt ohne Kriminalität.
Das halte ich für nicht sehr realistisch.
Ich gebe Dir Recht - solch ein Forderung wäre unrealistisch! Das war aber auch nicht mein Ansatzpunkt, sondern ich habe dies "früher anfangen" geschrieben, als Gegensatz zu Deiner Aussage vom "Opferschutz vor Täterschutz" - als Reaktion bei oder nach dem Urteil. Prävention ist das Stichwort!
Denn: tot ist tot - dann hat Schutz seine Wirkung verloren!

Daß bei Einigen, gelinde gesagt, Hopfen und Malz verloren ist, daß sie, wie populistisch gefordert, sie weggesperrt hören ... und zwar für immer, ... alles richtig! Dafür hat der Richter ja die Möglichkeit, die "Besondere Schwere der Schuld" oder im Jugendstrafrecht: die "Schwere der Schuld" festzustellen und kann somit (im ersten Fall: Erwachsenstrafrecht) eine "lebenslange Freiheitsstrafe" - Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit (§ 38 StGB - die ja bekanntlich verkürzt werden kann) "mit anschließender Sicherungsverwahrung" (§ 66 StGB) verhängen. Das Jugendstrafrecht sieht ander Sanktionsmöglichkeiten vor. So daß die "Schwere der Schuld" festgestellt werden kann und damit "neben der Jugendstrafe die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten und .. daß bereits die Jugendstrafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung zu vollziehen ist." (§ 7 Abs. 3 JGG)
Zvi Back hat geschrieben:... jeder kann zum Mörder ... (fehlende) Hemmschwelle und Jugendstrafrecht ... Erziehungsgedanke ... mit welchem Recht darf er auf Resozialisierung hoffen
Alles richtig! Hoffen darf ich aber immer - ob allerdings meine Hoffnung ... mein Wunsch auch erfüllt wird, steht nicht in meiner Macht. Aber Du muß eines bedenken:
  • Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen!
Sie benötigen zeit- und teilweise jemanden, der ihnen diese Hemmschwelle "betont" ... "unausgesprochen" betont ... ihnen dies idealerweise vorlebt. Sollten Jugendliche diese Hemmschwelle nicht zeigen ... nicht besitzen, ist dort etwas etwas falsch gelaufen. Daß darf aber nicht heißen, daß nun (bei ihnen) alles verloren ist ... daß alles so weiterlaufen soll, sondern ein Versuch, dieses noch umzubiegen ... ihnen diese Hemmschwelle aufzuzeigen ... beizubringen, schadet nicht. Letztendlich dürftest Du damit (wenn der Versuch gelingt), mehr und besseren ... nachhaltigeren Erfolg erzielen, als wenn Du "nur" (hart) bestrafst. Meist hilft schon ein (rechtzeitiger!) Warnschuß!

Da es immer und überall (wie öfter im Leben) Andere sind, die diesen Mangel verwalten und versuchsweise ausbessern müssen ... es zumnindest versuchen müssen (das fängt teilweise schon im Kindergrten an und hört in der Schule nicht auf, usw.), muß auch der Gesetzgeber dies mit seinen Mitteln versuchen. Deshalb ist der Richter auch gehalten, zu prüfen, ob etwa ein Heranwachsender in der "Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters ..., ... seiner sittlichen und geistigen Entwicklung (zum Tatzeitpunkt) noch einem Jugendlichen gleichstand.", oder nicht. (§ 105 JGG)
Zvi Back hat geschrieben:Opfer. Die Eltern, Geschwister aber auch Freunde werden wohl ein Lebenlang von Bildern gequält, werden sich fragen, was hat sie in ihren letzten Minuten gefühlt. ... treffen, werden sie jeden Tag die Vorstellung haben es kann jederzeit passieren ... unzumutbar
Klar! Gebe ich Dir Recht! Kann ich nachvollziehen!
Aber sieh es mal andersherum: Glaubst Du ernsthaft, daß Eltern, Geschwister oder Freunde mit einer (harten) Bestrafung des Täters besser und ruhiger leben (würden)? Denn das wäre ja der Umkehrschluß Deiner Vermutung ... Aussage. Rache ist unserem Rechtssystem fern ... zumindest im Jugendstrafrecht! Dies ist ein Gedanke, den findest Du vermehrt etwa im anglo-amerikanischen Recht, aber nicht hierzulande. (wobei ich jetzt nicht behaupten will, daß nicht auch hierzulande einige dies gut finden würden.)
Zvi Back hat geschrieben:... als absoluter Laie diebezüglich.
Laien sind wir vermutlich alle - ich glaube nicht, daß sich ein Jurist in hiesige Niederungen verirrt ... er sich dazu herabläßt.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Der Neandertaler » Mo 9. Mär 2015, 18:18 hat geschrieben:Laien sind wir vermutlich alle - ich glaube nicht, daß sich ein Jurist in hiesige Niederungen verirrt ... er sich dazu herabläßt.
Hier im Forum gibt es mind. 2.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo ToughDaddy.
ToughDaddy hat geschrieben:Hier im Forum gibt es mind. 2.
Ich wußte nicht, daß es neben mir hier noch jemanden gibt?!?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Der Neandertaler » Di 10. Mär 2015, 14:02 hat geschrieben:Hallo ToughDaddy.Ich wußte nicht, daß es neben mir hier noch jemanden gibt?!?
Dann sogar mindestens drei. ThomasI und ich sind auch Juristen.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo ToughDaddy.
ToughDaddy hat geschrieben:Dann sogar mindestens drei. ThomasI und ich sind auch Juristen.
Ich dachte eher an Laien. Ich bin Berufskraftfahrer ... der zufällig Lkw fährt. Ich kenn mich nur insofern mit Gesetzen aus, wie ich schon schrieb, ich bezüglich meines Berufes "auf-dem-neuesten-Stand" bleiben will und ab und an das Ein oder Andere schonmal mitbekomme.
  • ... und mir darüber dann latent Gedanken mache.
Wenn man mir mehr zutraut, ... geht runter wie Öl. Danke!
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Der Neandertaler » Di 10. Mär 2015, 15:02 hat geschrieben:Hallo ToughDaddy.Ich dachte eher an Laien. Ich bin Berufskraftfahrer ... der zufällig Lkw fährt. Ich kenn mich nur insofern mit Gesetzen aus, wie ich schon schrieb, ich bezüglich meines Berufes "auf-dem-neuesten-Stand" bleiben will und ab und an das Ein oder Andere schonmal mitbekomme.
  • ... und mir darüber dann latent Gedanken mache.
Wenn man mir mehr zutraut, ... geht runter wie Öl. Danke!
Naja Du hattest doch angezweifelt, dass es hier Juristen gibt. Also wieder mind. 2. :D
Ich bin auf Grund Deiner Mitteilung:
"Ich wußte nicht, daß es neben mir hier noch jemanden gibt?!?"
davon ausgegangen, dass Du auch Jurist bist.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo ToughDaddy.
ToughDaddy hat geschrieben:Naja Du hattest doch angezweifelt, dass es hier Juristen gibt. Also wieder mind. 2. :D
Ich bin auf Grund Deiner Mitteilung:
"Ich wußte nicht, daß es neben mir hier noch jemanden gibt?!?"
davon ausgegangen, dass Du auch Jurist bist.
Es wundert mich schon etwas, daß Juristen sich in diese Niederungen eines Forums verirren - aber wiederum auch nicht ... nicht so ganz. Denn um zu wissen, was und wie das gemeine Volk inetwa denkt, wie es zu einzelnen Themen steht, usw., ist es schon mal angebracht, genau hinzuhören ... dort hinzuschauen, wo die Allgemeinheit schreibt.
Dies könnte auch zuweilen nicht unbedingt denen schaden, die diese "Regeln" zu verantworten haben, sprich: die diese formulieren. Und nicht nur die, die dieses Machwerk vertreten müssen ... "akzeptierend" darbringen müssen sollten derart vorgehen.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Der Neandertaler » Di 10. Mär 2015, 15:57 hat geschrieben:Hallo ToughDaddy.Es wundert mich schon etwas, daß Juristen sich in diese Niederungen eines Forums verirren - aber wiederum auch nicht ... nicht so ganz. Denn um zu wissen, was und wie das gemeine Volk inetwa denkt, wie es zu einzelnen Themen steht, usw., ist es schon mal angebracht, genau hinzuhören ... dort hinzuschauen, wo die Allgemeinheit schreibt.
Dies könnte auch zuweilen nicht unbedingt denen schaden, die diese "Regeln" zu verantworten haben, sprich: die diese formulieren. Und nicht nur die, die dieses Machwerk vertreten müssen ... "akzeptierend" darbringen müssen sollten derart vorgehen.
Formulieren und Machen der Regeln ist Sache von den Parlamenten bzw. von den Regierungen eher (das Problem der Parteiendemokratie). Deswegen kommt oft genug grundsgesetzwidriges "Zeug" raus.
Man muss einfach das vorhandene Werkzeug nutzen, solange nichts anderes bestätigt wurde.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo ToughDaddy.
ToughDaddy hat geschrieben:Formulieren und Machen der Regeln ist Sache von den Parlamenten bzw. von den Regierungen eher (das Problem der Parteiendemokratie). Deswegen kommt oft genug grundsgesetzwidriges "Zeug" raus.
Man muss einfach das vorhandene Werkzeug nutzen, solange nichts anderes bestätigt wurde.
Dies ist mir schon klar! Ich meine, diejenigen, die die Regeln formulieren, daß sie nicht nur ihre "Meinung" in und durch Umfragen bestätigen lassen sollten, sondern sich (fast) direkt beim Volk ... beim Mann (oder Frau) "der Straße" erkundigen sollten.

Was mich nur hoffen läßt:
  • daß es Teile der Jurisdiktion gibt ... Richter und dergleichen, die Politik und Politikern, also denen, die teilweise mit den "Regeln" über's Ziel hinausschießen ... an Volkes Rechtsempfinden vorbei, die zeitweise denen die Grenzen aufzeigen.
    • ... und sei es auch nur die formellen Grenzen.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Der Neandertaler » Di 10. Mär 2015, 16:57 hat geschrieben:Hallo ToughDaddy.Dies ist mir schon klar! Ich meine, diejenigen, die die Regeln formulieren, daß sie nicht nur ihre "Meinung" in und durch Umfragen bestätigen lassen sollten, sondern sich (fast) direkt beim Volk ... beim Mann (oder Frau) "der Straße" erkundigen sollten.
"Sollten" ist genau der richtige Ausdruck. Aber darauf kann man wohl im Normalfall lange warten.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Macc »

Man muß sich schon ein bissel auskennen :

- " Lebenslang " an sich bedeutet 15 Jahre
- " Lebenslang mit Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld " bzw.
" Lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung " bedeutet das eine
Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.
Sicherungsverwahrte werden in speziellen Trakten inhaftiert. Jährlich wird ein
psychologisches Gutachten angefertigt, welches Aufschluß darüber geben soll,
ob der Häftling noch gefährlich ist, also ob eine sofortige Haftentlassung verant-
wortbar ist.

Jemand der " nur " einen Menschen umgebracht hat kommt in D erfahrungsgemäß
nach 27 Jahren wieder auf freien Fuß ( -> wenn er nicht mehr als gefährlich gilt )

Leute, die mehrere Menschen umgebracht haben oder als gefährliche Rädelsführer aufgefallen sind kommen nie wieder auf freien Fuß.

( Ein gutes Beispiel sind die Geiselnehmer des `Geiseldramas von Gladbeck 1988´ :
Dieter Degowski hat einen Menschen erschossen, gilt aber als Mitläufer und als nicht mehr gefährlich. Er wird seit einiger Zeit auf die Haftentlassung vorbereitet.

Der andere Hans-Jürgen Rösner jedoch, der auch 1 Person erschossen haben soll, gilt als brandgefährlicher Rädelsführer der wohl nie wieder entlassen werden wird. )

Hiervon zu unterscheiden sind der Totschlag und die Körperverletzung mit Todesfolge, die auch einen Menschen das Leben gekostet haben; hier wird der Täter
aber nach etwa 5 Jahren wieder entlassen.

Entscheidendes Mordmerkmal ist Vorsatz.

Es ist letztlich egal, was künftig in den Gesetzestext gekritzelt wird.
An der von mir geschilderten Vorgehensweise wird sich nichts ändern.
Zuletzt geändert von Macc am So 15. Mär 2015, 09:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Macc.
Macc hat geschrieben:Man muß sich schon ein bissel auskennen :

- " Lebenslang " an sich bedeutet 15 Jahre
- " Lebenslang mit Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld " bzw.
" Lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung " bedeutet das eine
Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.
Sicherungsverwahrte werden in speziellen Trakten inhaftiert. Jährlich wird ein
psychologisches Gutachten angefertigt, welches Aufschluß darüber geben soll,
ob der Häftling noch gefährlich ist, also ob eine sofortige Haftentlassung verant-
wortbar ist.
Ich liebe Leute, die irgendwo erscheinen und meinen:
  • "Ach, das Thema gefällt mir, dazu habe ich auch etwas Adäquates zu sagen."
Sie geben also ihr Wissen zum Besten und verschwinden.
Alleine an ihren Antworten ... ihren Anmerkungen kann man erkennen, daß sie nur zufällig in diesen Kreis hineingeschliddert sind. Daß sie vorher-Gesagtes ja nicht unbedingt mitbekommen haben können ... müssen, ist daran zu erkennen, daß sie falbelhafte und widerlegte Behauptungen mantramäßig wiederholen.

Macc, wenn Du vorherige Beiträge gelesen hättest - meine, sowie die Anderer, würdest Du die Aussage, wonach 'Lebenslang' an sich 15 Jahre bedeutet, ... dies hättest Du so nicht gesagt? Oder? Deine Aussage ist schon alleine dadurch widerlegt, weil, wie Du in diversen Berichten und Untersuchungen lesen kannst, daß die durchschnittlich lebenslängliche Haftdauer etwa 20 Jahre beträgt.

Durchschnittlich bedeutet - wenn wir mal von den obskuren 15 Jahren ausgehen:
  • um nun auf durchschnittliche 20 Jahre zu kommen, hieße dies doch, daß es eventuell auch höhere Strafen geben muß - sonst kämen wir ja nicht von 15 auf durchschnittliche 20 Jahre. Sind wir uns einig? Pauschalität ist also selten gut!
Nochmal:
  • Lebenslänglich bedeutet auch hierzulange lebenslang. (§ 38 StGb)
    Frühestens nach 15 Jahren hat der Delinquent die Möglichkeit, eine Antrag auf "Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung" zu stellen. (§ 57 StGb)Diesem wird in der Regel entsprochen, JA, wenn eine Gutachterliche Untersuchung "unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit" (Entscheidung des BVerfG 30. April 2009 vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01) nicht etwas anderes ergibt.
Deine nachfolgend geschilderten Beispiele - besonders: "Hans-Jürgen Rösner, ... der wohl nie wieder entlassen werden wird.", entspricht nicht ganz Deinem Muster - wobei die Sicherungsverwahrung nicht zur lebenslänglichen Haftstrafe gehört, aber deren Folge ist.

À propos "Man muß sich schon ein bissel auskennen" und Widerspruch:
  • Einerseits behauptest Du:
    • " Lebenslang an sich bedeutet 15 Jahre"
    Weiter unten schreibst Du:
    • "Leute, die mehrere Menschen umgebracht haben oder als gefährliche Rädelsführer aufgefallen sind kommen nie wieder auf freien Fuß."
    Was denn nun?
    § 54 StGb besagt:
    • "Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt."
    Damit will man sehr wahrscheinlich symbolische Strafen, wie sie etwa in den USA ausgesprochen werden, von drei mal lebenslänglich ... oder so, verhindern.
Totschlag ... Körperverletzung mit Todesfolge, ... der Täter ... nach etwa 5 Jahren wieder entlassen? Ist doch nicht Dein Ernst?
Verdeutlichung:
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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