mentecaptus hat geschrieben:
Hä? Die Bestandteile bzw. der Sinn von Strafe sind eine rechtsphilosophische Fragestellung.
Aber vielleicht hilft euch ja Folgendes weiter (Zitat aus einem Buch, daher kein Link):
Strafzweck
aus Creifelds, Rechtswörterbuch (11. Auflage, noch aus meiner Studienzeit Mitte der 90er)
"Die Strafe soll die Schuld des Täters ausgleichen umd ihm die Möglichkeit zur Sühne geben; sie soll die verletzte Rechtsordnung wahren und den Rechtsfrieden wieder herstellen. Im Einzelfall können mit der Verurteilung, vor allem durch die Strafzumessung, verschiedene Strafzwecke verfolgt werden, die sämtlich das Ziel haben, künftige Straftaten vorzubeugen; Spezialprävention dient der Abschreckung des einzelnen Täters von erneuter Straffälligkeit und seiner Erziehung (Besserung) i.S. einer Resozialisierung; die Generalprävention bezweckt, andere von der Bedeutung gleichartiger Straftaten abzuschrecken. Die Maßregeln der Besserung und Sicherung insbesondere verfolgen den Schutz- und den Resozialiserungszweck. (...) Schwerere Strafe zur Abschreckung anderer darf grundsätzlich nur verhängt werden, wenn bereits eine gemeinschädliche Zunahme gleichartiger Straftaten festgestellt ist."
So, allerwerteste Kritiker meiner Position, jetzt könnt ihr mal nach oben scrollen und dort meine - deutlich kürzeren - Einlassungen nochmals nachlesen. Und - oh Wunder - ich habe nichts zurückzunehmen.
Übrigens, mein Studium fand nicht in den USA statt, sondern in Hamburg. Und es war nicht das amerikanische Rechtssystem (sehr lustig, haha), sondern das Deutsche. Qued.
Entschuldige Bitte, aber...hast du den gleichen Auszug aus dem Rechtswörterbuch überhaupt gelesen?
Da steht
Nichts von Rache oder Vergeltung, sondern aufgeführt sind:
-Prävention (Schutz der Gesellschaft vor dem Einzelnen)
-Generalprävention (Schutz der Gesellschaft vor Nachahmern)
-Resozialisierung des Einzelnen
Nun ist unser Staat nicht von vorgestern, sondern weiß, dass Taten aus psychischen Problemzuständen heraus kaum durch general-Prävention gehemmt werden UND die Resozialisierung bei solchen Fällen eben nicht durch "Buße" sondern durch Therapie erfolgreich ist. Ein Triebtäter wird nicht durch eine zu erwartende Strafe gehindert, ein psychisch labiler Serienmörder auch nicht. Und leider eine 3 Fache Kindermörderin auch nicht. Das ist zwar dramatisch und sehr sehr traurig - aber höhere Strafen ändern daran nichts, da die Täter sich ohnehin schon ausserhalb der gesellschaftlichen Normen und Konventionen befinden.
Im Ernst: Hast du mit deinen juristischen Kenntnissen einen Abschluss erworben?
PS: Ich finde es übrigens vollkommen legitim, bei Wiederholungsgefahr solche Täter lebenslang wegzusperren. Nicht im Gefängnis, sondern in einer Anstalt. Wobei ich als betroffener Angehöriger vermutlich auch einen gewissen Rachegedanken nicht unterdrücken könnte - ich bin ganz froh, dass wir aus diesem Grund eben in einem Rechtsstaat leben.
PPS: Ein Triebtäter ist nicht therapierbar, weshalb ich ersteres PS überhaupt angefügt habe.