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Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Montag 5. Dezember 2011, 18:49
von jack000
64 Straftaten wirft die Polizei ihm vor, darunter Raubüberfälle, Diebstahl, Körperverletzung, Erpressung. 52 Delikte beging der Junge mit 12 und 13 Jahren, als er gesetzlich nicht bestraft werden konnte. Doch auch seit seinem 14. Geburtstag im Mai brach er mindestens ein Dutzend Mal das Gesetz.
...
Das Jugendamt bot Hilfe an – doch Matteos Eltern scheint die kriminelle Ader ihres Sohnes nicht zu stören. Der Vater zu BILD: „Mein Junge ist halt ein verrückter Kerl ...“
http://www.bild.de/news/inland/jugendkr ... .bild.html
Wieder mal haben die Justiz, Jugendbehörden, etc... völlig versagt. 12 Straftaten nach dem 14. Lebensjahr und bisher nicht 1 Tag Knast. Dabei sind die meisten Straftaten ja passiert, als er noch nicht 14 Jahre alt war. Und das ganze ist nur die Spitze des Eisbergs, denn es werden ja nur die Delikte gezählt, die man ihm nachweisen konnte.
Sofort wegsperren ist die beste Methode und diese hätte auch einen Abschreckungseffekt. Wobei es da natürlich nicht um konventionelle Gefängnisse geht, sondern halt um Einrichtungen die man nicht verlassen kann.
Sollte das Strafmündigkeitsalter herabgesetzt werden? Wenn ja, auf welches Alter?
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Montag 5. Dezember 2011, 19:44
von Quatschki
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Montag 5. Dezember 2011, 19:46
von USA TOMORROW
In der Regel hatten die Inhaftierten keine Straftat begangen, sondern konnten oder wollten sich meistens nicht den Maßstäben sozialistischer Persönlichkeitsentwicklung unterwerfen.
Ich glaube nicht, dass jack an soetwas gedacht hat...
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Montag 5. Dezember 2011, 20:13
von Quatschki
Die Einrichtungen für den Jugendstrafvollzug (gemäß §77 StGB der DDR) hießen "Jugendhäuser" und waren formal zu unterscheiden von den Jugendwerkhöfen.
Im Volksmund hat man aber diesen Unterschied nicht gemacht. Da hieß es, dass man in den Jugendwerkhof käme. Dieser Begriff war das Subjekt der Abschreckung.
Einer recht wirksamen Abschreckung, denn es war im Vergleich zu heute äußerst selten, dass Jugendliche tatsächlich mal straffällig wurden.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Montag 5. Dezember 2011, 20:23
von Alexyessin
Nun ich denke durchaus, das es in dieser Hinsicht keine Denkverbote geben darf. Die Forderungen für mehr Rechte für Jugendliche sollte sich auch in Pflichten widerspiegeln.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Montag 5. Dezember 2011, 22:20
von Thomas I
jack » Mo 5. Dez 2011, 18:49 hat geschrieben:
http://www.bild.de/news/inland/jugendkr ... .bild.html
Wieder mal haben die Justiz, Jugendbehörden, etc... völlig versagt. 12 Straftaten nach dem 14. Lebensjahr und bisher nicht 1 Tag Knast. Dabei sind die meisten Straftaten ja passiert, als er noch nicht 14 Jahre alt war. Und das ganze ist nur die Spitze des Eisbergs, denn es werden ja nur die Delikte gezählt, die man ihm nachweisen konnte.
Sofort wegsperren ist die beste Methode und diese hätte auch einen Abschreckungseffekt. Wobei es da natürlich nicht um konventionelle Gefängnisse geht, sondern halt um Einrichtungen die man nicht verlassen kann.
Sollte das Strafmündigkeitsalter herabgesetzt werden? Wenn ja, auf welches Alter?
Nein, aber man sollte mal daran arbeiten solches Verhalten wie diese Eltern von diesem Matteo an den Tag legen als Straftatbestand zu definieren!
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Montag 5. Dezember 2011, 22:49
von Daylight
Problem an der Wurzel packen, richtig. Die Eltern sind die Schuldigen,..ursprünglich. Da muss man ran.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Montag 5. Dezember 2011, 22:57
von jack000
Irgendweranderes ist immer Schuld ..., der Kriminelle selbst aber nie ! ... im Zweifelsfall kann man immer noch die Gesellschaft belangen

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Montag 5. Dezember 2011, 22:59
von Thomas I
jack » Mo 5. Dez 2011, 22:57 hat geschrieben:
Irgendweranderes ist immer Schuld ..., der Kriminelle selbst aber nie ! ... im Zweifelsfall kann man immer noch die Gesellschaft belangen

Bein einem 12-jährigen mit solchen dissozialen Störungen ist in 99,9% der Fälle nicht irgendwer sondern die primären Bezugspersonen Schuld - und das sind nunmal meist die Eltern!
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Montag 5. Dezember 2011, 23:20
von Daylight
jack » Mo 5. Dez 2011, 22:57 hat geschrieben:
Irgendweranderes ist immer Schuld ..., der Kriminelle selbst aber nie ! ... im Zweifelsfall kann man immer noch die Gesellschaft belangen

Sie ,Herr Jack, haben diesen Strang hier eröffnet! Und
Sie sprechen hier über Kinder und deren missratene Sozialisation.
Oder glauben
Sie ernsthaft, dass Kinder bereits als Kriminelle auf die Welt kommen..

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Montag 5. Dezember 2011, 23:23
von Marmelada
Ich möchte das nicht anhand eines Einzelfalls aus der BILD beurteilen.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Montag 5. Dezember 2011, 23:26
von Daylight
LOL.
Ich vergaß, auch darauf hinzuweisen..

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Montag 5. Dezember 2011, 23:48
von Bukowski
Man sollte das Strafmündigkeitsalter auf 8 herabsetzen
http://video.de.msn.com/watch/video/8-j ... a/5o4mhl9p
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 00:44
von Daylight
Aber klar doch. Warum Altersbegrenzungen? Gleiches Recht für ALLE!
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 11:14
von Cobra9
Thomas I » Mo 5. Dez 2011, 23:59 hat geschrieben:
Bein einem 12-jährigen mit solchen dissozialen Störungen ist in 99,9% der Fälle nicht irgendwer sondern die primären Bezugspersonen Schuld - und das sind nunmal meist die Eltern!
Wobei es aber auch Jugendliche gibt wo man nicht irgendwelche Störungen die Schuld geben kann. An vielen sind die Eltern schuld aber genrell sollten auch Kids bestraft werden können.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 11:48
von jack000
Thomas I » Mo 5. Dez 2011, 22:59 hat geschrieben:
Bein einem 12-jährigen mit solchen dissozialen Störungen ist in 99,9% der Fälle nicht irgendwer sondern die primären Bezugspersonen Schuld - und das sind nunmal meist die Eltern!
Wie auch immer. Das Ziel muss sein, dass die kriminellen Handlungen sofort gestoppt werden:
In seinem Heimatdorf Kirchheim am Neckar (Baden-Württemberg) atmen Geschäftsleute und Anwohner auf. Ein Nachbar: „Alles fing damit an, dass er von seinem Zimmerfenster aus Spaghetti auf Passanten schüttete. Dann begann er zu klauen. Und zwar alles, was nicht doppelt und dreifach gesichert war.“
Er brach im örtlichen Skiclub, in der Schule, einem Kindergarten, im Jugendhaus und am Arbeitsplatz seines Vaters, einer Pizzeria, ein. Pizzeria-Chef Awais Malik (38): „Der Junge klaute den ganzen Tresor samt Schlüssel für unser Lieferfahrzeug!“
Auch auf Imbiss-Betreiber Sükrü Bolzt (46) hatte Matteo es offenbar abgesehen – doch er scheiterte an der Eingangstür. Neben seiner Einbruchsserie raste der Junge immer wieder mit gestohlenen Mofas durch den Ort. Ohne Führerschein, ohne Helm.
Wie kann man das erreichen? Es kann doch nicht sein, dass die Bewohner dort über so einem langen Zeitraum leiden müssen ohne das man etwas dagegen tun kann.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 11:49
von jack000
Das ist kein Einzelfall, sondern ein Beispiel

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 11:50
von Cattrell
Daylight » Di 6. Dez 2011, 00:20 hat geschrieben:
Sie ,Herr Jack, haben diesen Strang hier eröffnet! Und
Sie sprechen hier über Kinder und deren missratene Sozialisation.
Oder glauben
Sie ernsthaft, dass Kinder bereits als Kriminelle auf die Welt kommen..

Das hat keiner behauptet.
Und nun mal ein paar Fakten statt des politisch korrekten Geschwurbels:
Strafmündigkeit beschreibt das Erreichen eines Alters, ab dem einem Mensch vom Gesetzgeber her zugetraut wird, die Folgen seiner Handlungen so weit zu überblicken, dass er bewusst anderen schaden kann und daher für diese Handlungen die Verantwortung übernehmen muss. ...
Jugendliche (also Personen zwischen 14 und 18 Jahren, § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz - JGG) sind gem. § 3 JGG individuell strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Zeit der Tat nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. ...
Rechtliche Situation in anderen Ländern
Ab dem … Lebensjahr als strafmündig bewerten:
7 Jahre: Bangladesch, Indien, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Südafrika, Sudan, Tansania, Thailand
8 Jahre: Indonesien, Kenia, Schottland
9 Jahre: Äthiopien, Iran (nur Mädchen), Irak, Philippinen
10 Jahre: Nepal, Australien, Ukraine
11 Jahre: Türkei
12 Jahre: Kanada, Irland, Israel, Korea (Rep.), Marokko, Uganda
13 Jahre: Algerien, Frankreich, Polen, Usbekistan
14 Jahre: China, Dänemark, Estland, Italien, Japan, Rumänien, Russland, Slowenien, Vietnam
15 Jahre: Ägypten, Finnland, Norwegen, Schweden, Island, Philippinen, Iran (Jungen)
16 Jahre: Argentinien, Spanien, Portugal
In England gelten Kinder ab dem 10. Lebensjahr als strafmündig. Bis 1988 galt jedoch für 10- bis 14-Jährige eine widerlegbare Vermutung der fehlenden Strafmündigkeit (Doli incapax).
In den Vereinigten Staaten unterscheiden sich die Regelungen über den Beginn der Strafmündigkeit von Bundesstaat zu Bundesstaat. Nur 15 Staaten haben Gesetze verabschiedet, in denen der Beginn der Strafmündigkeit explizit festgelegt wird (je nach Bundesstaat zwischen der Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres). In den übrigen Staaten gibt es keine entsprechenden Gesetze; stattdessen wird dort das Common Law zugrundegelegt, das davon ausgeht, dass bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren Verantwortungsfähigkeit zwar noch nicht vorausgesetzt werden kann, dass sie aber dennoch zur Verantwortung gezogen werden dürfen.[3] Das Alter der Strafmündigkeit auf Bundesebene ist das 10. Lebensjahr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafmündigkeit
Ab wann können denn nun Menschen die Folgen ihrer Handlungen überblicken und das Unrecht einer Tat einsehen? Das ist, wer hätte es gedacht, bei jedem Menschen anders!
Und einfach festzustellen ist diese Einsichtsfähigkeit auch nicht.
Deshalb hat man die Strafmündigkeit einfach mal auf ein bestimmtes Alter festgesetzt und tut nun so, als ob Menschen von einem Tag auf den anderen an einem bestimmten Geburtstag einsichtsfähig würden.

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 11:59
von Welfenprinz
richtig.
in so einem Alter ist der betreffende nicht "selber" schuld.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 12:11
von Cattrell
Mit 13 Jahren und 364 Tagen ist er also unschuldig... und einen Tag später schuldig?

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 12:26
von Welfenprinz
nein, die Rechtssprechung versucht da durchaus dem Einzelfall entsprechend vorzugehen.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 12:40
von Cattrell
Das Thema ist doppelt belastet mit zwei Schwergewichten: Nazis und Migranten.
Zuvor hatte die Grenze im Kaiserreich seit 1871 bei 12 Jahren gelegen. Auch die Nazis senkten die Strafmündigkeit später zeitweilig wieder auf dieses Alter. Deswegen mahnen Kritiker, das Rad der Geschichte nicht in jene Zeiten zurückzudrehen. ...
Die Begründungen für eine Herabsetzung des Strafalters halten einer Überprüfung kaum Stand. Eine früher einsetzende Pubertät und intensivere Schulausbildung gehen nach entwicklungspsychologischen Erkenntnissen nicht einher mit früherer emotionaler, moralischer und sozialer Reife. Sie ist heute eher erschwert und verzögert. Das liegt an der immer schwierigeren Orientierung, Wertumbrüchen, Auflösung familiärer Erziehungsstrukturen, heimlichen „Miterziehern“ wie Fernsehen, Filmen Computerspielen, gewaltverherrlichenden technischen Medien und diffusen Freizeitwelten.
In vielen Zuwandererfamilien gesellen sich dazu Sprachschwierigkeiten, Abneigung und Ängste gegenüber Behörden, Traditionen von Männlichkeit und Gewalt in der Erziehung, insgesamt geringere soziale Entwicklungschancen sowie eine Entfremdung gegenüber unseren Vorstellungen durch teilweise parallele, abgekapselte Milieus. Und zum Schulbildungsargument ist anzumerken, dass die Pisa-Studien negative Befunde gerade in unteren Bildungsschichten und Randgruppen nachweisen. Überdies ist Schulschwänzen verbreitet, Analphabetentum nimmt zu.
http://www.zeit.de/online/2008/03/kinde ... ettansicht
Thema kann geschlossen werden!

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:00
von Thomas I
Und wenn statt 13 Jahren und 364 Tagen versus 14 Jahren und 1 Tag die Grenze bei 11 Jahren und 364 Tagen versus 12 Jahren oder 9 Jahren und 364 Tagen versus 10 Jahren oder 5 Jahren und 364 Tagen versus 6 Jahren wäre, dann wäre das plötzlich ganz anders?
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:01
von Thomas I
Cobra9 » Di 6. Dez 2011, 11:14 hat geschrieben:
Wobei es aber auch Jugendliche gibt wo man nicht irgendwelche Störungen die Schuld geben kann. An vielen sind die Eltern schuld aber genrell sollten auch Kids bestraft werden können.
Zeige mir einen der in dem Alter schon so drauf ist und wo nicht gravierende Versäumnisse der primären Bezugspersonen zu konstatieren sind. Nur einen!
Man wird nicht als Schläger und Dieb geboren!
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:03
von USA TOMORROW
Thomas I » 6. Dez 2011, 15:01 hat geschrieben:
Zeige mir einen der in dem Alter schon so drauf ist und wo nicht gravierende Versäumnisse der primären Bezugspersonen zu konstatieren sind. Nur einen!
Man wird nicht als Schläger und Dieb geboren!
Bei einem 13jährigen sind demnach die Eltern schuld, bei einem 14jährigen aber der 14jährige selber?
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:05
von Thomas I
Nein. Aber je älter ein Mensch wird, desto mehr kann man von ihm auch eigene Erkenntnisleistungen erwarten - z.B. auch die Einsicht, dass die ihm daheim vermittelten Werte nicht richtig sind.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:09
von USA TOMORROW
Thomas I » 6. Dez 2011, 15:05 hat geschrieben:
Nein. Aber je älter ein Mensch wird, desto mehr kann man von ihm auch eigene Erkenntnisleistungen erwarten - z.B. auch die Einsicht, dass die ihm daheim vermittelten Werte nicht richtig sind.
Das wird aber von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Daher könnte man einfach darüber nachdenken, jeden Fall einzeln zu bewerten und die grundsätzliche Strafunmündigkeit von unter 14jährigen aufheben. Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass jemand 52 -teils schwere- Straftaten begeht, ohne sich bewusst zu sein, etwas Falsches zu tun.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:10
von Cattrell
usaTomorrow » Di 6. Dez 2011, 16:09 hat geschrieben:
Das wird aber von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Daher könnte man einfach darüber nachdenken, jeden Fall einzeln zu bewerten und die grundsätzliche Strafunmündigkeit von unter 14jährigen aufheben. Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass jemand 52 -teils schwere- Straftaten begeht, ohne sich bewusst zu sein, etwas Falsches zu tun.
Manche dieser Intensivtäter verspotten sogar die Polizei mit dem Hinweise auf ihre Strafunmündigkeit.

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:18
von Thomas I
usaTomorrow » Di 6. Dez 2011, 15:09 hat geschrieben:
Das wird aber von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Daher könnte man einfach darüber nachdenken, jeden Fall einzeln zu bewerten und die grundsätzliche Strafunmündigkeit von unter 14jährigen aufheben. Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass jemand 52 -teils schwere- Straftaten begeht, ohne sich bewusst zu sein, etwas Falsches zu tun.
Du kannst dir ja so einiges nur schwerlich vorstellen - nichtsdestotrotz richtet sich die Realität nicht nach den Grenzen deines Vorstellungsvermögens.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:18
von Thomas I
Und bei nicht wenigen stehen Erwachsene dahinter die von dem Tun profitieren.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:20
von USA TOMORROW
Thomas I » 6. Dez 2011, 15:18 hat geschrieben:
Du kannst dir ja so einiges nur schwerlich vorstellen - nichtsdestotrotz richtet sich die Realität nicht nach den Grenzen deines Vorstellungsvermögens.
Aber nach einer willkürlich gesetzten Grenze von 14 Jahren?

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:24
von Thomas I
Jede Grenze ist wenn man nur den beidseitigen Näherungsbereich anschaut willkürlich gesetzt. Auf einer Autobahn wo 120km/h erlaubt ist kannst du mir auch nicht erzählen, dass wenn ich 119km/h fahre alles sicher und und mit 121km/h die grosse Gefahr entsteht...
Und das 0,499 Promille Blutalkohol im Verkehr kein Problem ist, 0,501 Promille aber dann die grosse Gefahr ist so gesehen auch Willkür.
Oder wenn ich mein Haus 9,60m hoch baue obwohl der Bebauungsplan nur 9,50m erlaubt, ist das auch eigentlich erstmal kein Problem, 99 von 100 Betrachtern würden das garnicht merken...
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:30
von USA TOMORROW
So ist es. Machen solche starren Grenzen im Strafrecht denn deiner Meinung nach Sinn?
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:32
von Thomas I
Ja. Schon weil ich keine praktikablen Alternativen sehe.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:34
von USA TOMORROW
Und ich denke, dass es sich nicht positiv auf einen jungen Menschen auswirken kann, wenn er ungestraft über 50 Straftaten begehen kann. Wie man im Eingangsbeitrag sieht scheint er ja auch jetzt fröhlich so weiter zu machen.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:45
von Thomas I
usaTomorrow » Di 6. Dez 2011, 15:34 hat geschrieben:
Und ich denke, dass es sich nicht positiv auf einen jungen Menschen auswirken kann, wenn er ungestraft über 50 Straftaten begehen kann. Wie man im Eingangsbeitrag sieht scheint er ja auch jetzt fröhlich so weiter zu machen.
Da änderst du mit der Strafjustiz in dem Alter garnichts wenn der Papa das Verhalten als irgendwie "toll und echt männlich" ansieht.
Der Bub sitzt ja jetzt, die Möglichkeit der Bestrafung ab seinem 14. Geburtstag hat ihn also wenig beeindruckt.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:47
von USA TOMORROW
Thomas I » 6. Dez 2011, 15:45 hat geschrieben:
Der Bub sitzt ja jetzt, die Möglichkeit der Bestrafung ab seinem 14. Geburtstag hat ihn also wenig beeindruckt.
Vielleicht hätte es ihn aber beeindruckt, wenn er schon nach einer der ersten Straftaten eine Konsequenz zu spüren bekommen hätte und nicht erst nach der 60ten...
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:50
von pikant
usaTomorrow » Di 6. Dez 2011, 15:47 hat geschrieben:
Vielleicht hätte es ihn aber beeindruckt, wenn er schon nach einer der ersten Straftaten eine Konsequenz zu spüren bekommen hätte und nicht erst nach der 60ten...
aber auch nur vielleicht..........................................
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:51
von pikant
das ist bei fast allen Gesetzen so mit Stichtag und Altersbegrenzung
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:53
von USA TOMORROW
Richtig. Dass die derzeitige Vorgehensweise keinen Erfolg hatte, wissen wir aber mit Gewissheit.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 15:56
von pikant
ja?
dann wissen Sie sehr viel
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 17:24
von USA TOMORROW
Du hälst das Beispiel im Eingangsbeitrag also für einen “Erfolg “?
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 17:27
von Welfenprinz
Nö.
Es steht ja nirgends statistisch erfasst wieviel durch die bisherige Vorgehensweise nach ihrer ersten oder zweiten Auffälöligkeit gestoppt wurden.
in der Praxis wird doch die Rechtssprechung gar nicht so fix umgesetzt wie ihr hier das schildert. sondern der Entwicklungsstand des jeweiligen jugendlichen wird berücksichtigt. Dass die Grenzen 14 und 18 willkürlich sind, weil jedes individuum sich unterschiedlich schnell entwicklelt, ist doch jedem bekannt.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 17:30
von Daylight
jack » Di 6. Dez 2011, 11:48 hat geschrieben:
Wie auch immer. Das Ziel muss sein, dass die kriminellen Handlungen sofort gestoppt werden:
Wie kann man das erreichen? Es kann doch nicht sein, dass die Bewohner dort über so einem langen Zeitraum leiden müssen ohne das man etwas dagegen tun kann.
Der gehört in Behandlung. Geschlossene KJP für eine Zeitlang. Er bildet eine Ausnahme, handelt nicht altersgemäß, scheint einen geistigen Defekt zu haben.
Mit der Gesetzeslage hat das nix zu schaffen.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 17:30
von Thomas I
usaTomorrow » Di 6. Dez 2011, 15:47 hat geschrieben:
Vielleicht hätte es ihn aber beeindruckt, wenn er schon nach einer der ersten Straftaten eine Konsequenz zu spüren bekommen hätte und nicht erst nach der 60ten...
Wenn die primären Bezugspersonen signalisieren, dass sie das Verhalten okay finden, beeindrucken die Maßnahmen anderer erstmal wenig.
Problematische Kinder haben meist problematische Eltern/Bezugspersonen. Und solange das so ist, hat man da nur sehr wenig Möglichkeiten mit Erfolg zu intervenieren.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 17:32
von Daylight
In dieser ausgeprägten Form handelt es sich bei diesem Jungen selbstredend um einen Einzelfall.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 17:34
von Welfenprinz
Die neurologie geht heute übrigens davon aus, dass die letzten zuckungen der Pubertät mit 23 - 25 enden.
ich meine für ein Wiederhochsetzen der Volljährigkeitsgrenze bin ich ja schon länger.
So etwas wie "Vernunft und Einsicht" sind mit ca. 18 zu erwarten.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 17:39
von Daylight
Cattrell » Di 6. Dez 2011, 11:50 hat geschrieben:
Das hat keiner behauptet.
Und nun mal ein paar Fakten statt des politisch korrekten Geschwurbels:
Strafmündigkeit beschreibt das Erreichen eines Alters, ab dem einem Mensch vom Gesetzgeber her zugetraut wird, die Folgen seiner Handlungen so weit zu überblicken, dass er bewusst anderen schaden kann und daher für diese Handlungen die Verantwortung übernehmen muss. ...
Jugendliche (also Personen zwischen 14 und 18 Jahren, § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz - JGG) sind gem. § 3 JGG individuell strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Zeit der Tat nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. ...
Rechtliche Situation in anderen Ländern
Ab dem … Lebensjahr als strafmündig bewerten:
7 Jahre: Bangladesch, Indien, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Südafrika, Sudan, Tansania, Thailand
8 Jahre: Indonesien, Kenia, Schottland
9 Jahre: Äthiopien, Iran (nur Mädchen), Irak, Philippinen
10 Jahre: Nepal, Australien, Ukraine
11 Jahre: Türkei
12 Jahre: Kanada, Irland, Israel, Korea (Rep.), Marokko, Uganda
13 Jahre: Algerien, Frankreich, Polen, Usbekistan
14 Jahre: China, Dänemark, Estland, Italien, Japan, Rumänien, Russland, Slowenien, Vietnam
15 Jahre: Ägypten, Finnland, Norwegen, Schweden, Island, Philippinen, Iran (Jungen)
16 Jahre: Argentinien, Spanien, Portugal
In England gelten Kinder ab dem 10. Lebensjahr als strafmündig. Bis 1988 galt jedoch für 10- bis 14-Jährige eine widerlegbare Vermutung der fehlenden Strafmündigkeit (Doli incapax).
In den Vereinigten Staaten unterscheiden sich die Regelungen über den Beginn der Strafmündigkeit von Bundesstaat zu Bundesstaat. Nur 15 Staaten haben Gesetze verabschiedet, in denen der Beginn der Strafmündigkeit explizit festgelegt wird (je nach Bundesstaat zwischen der Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres). In den übrigen Staaten gibt es keine entsprechenden Gesetze; stattdessen wird dort das Common Law zugrundegelegt, das davon ausgeht, dass bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren Verantwortungsfähigkeit zwar noch nicht vorausgesetzt werden kann, dass sie aber dennoch zur Verantwortung gezogen werden dürfen.[3] Das Alter der Strafmündigkeit auf Bundesebene ist das 10. Lebensjahr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafmündigkeit
Ab wann können denn nun Menschen die Folgen ihrer Handlungen überblicken und das Unrecht einer Tat einsehen? Das ist, wer hätte es gedacht, bei jedem Menschen anders!
Und einfach festzustellen ist diese Einsichtsfähigkeit auch nicht.
Deshalb hat man die Strafmündigkeit einfach mal auf ein bestimmtes Alter festgesetzt und tut nun so, als ob Menschen von einem Tag auf den anderen an einem bestimmten Geburtstag einsichtsfähig würden.

Was soll dieser unnötige Vortrag als Reaktion auf meinen richtigstelleden Hinweis, dass Kinder nicht als Kriminelle geboren werden, sondern in aller Regel die Eltern und die unmittelbare Umgebung ursächlich dafür verantwortlich zu machen sind. Ob ein jugendlicher Täter schuldfähig ist, stellen Fachleute fest. Mehr gibt es dazu im wesentlichen nicht zu sagen.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 17:42
von Daylight
Die unterschiedliche juristische Betrachtung der Staaten hinsichtlich Schuldfähigkeit tut nichts zur Sache. Eine Diskussion darüber führt zu nichts.
Hier geht es um einen konkreten Fall in diesem Land und hier ist die psychische Gesundheit und Entwicklung dieses Jungen durch Pschologen zu untersuchen und zu therapieren.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2011, 17:50
von Daylight
Ohnehin, und es wurde ja bereits von anderer Seite daraufhingewiesen, beurteilen sowohl Staatsanwaltschaft, Gerichte und medizinisch-psychologische Gutachter diese Fälle jeweils individuell. Es scheint den einen oder anderen Diskutanten hier lediglich nicht zu interessieren, was in der Realität gängige Praxis ist. Insofern sind die Altergrenzen nicht so entscheidend, wie das hier dargestellt wird.
Die meisten straffälligen Jugendlichen gelangen in der Regel in offene oder geschlossene Kinder- und Jugendpsychatrien und werden dort temporär stationär oder ambulant (Tagesklinikform), je nach Schwere der Taten und Symptome behandelt.