Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

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Sollte das Strafmundigkeitsalter herabgesetzt werden?

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Wolverine
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Wolverine »

Alpha Centauri hat geschrieben:(30 Apr 2019, 12:19)

Ich würde es auf18 Jahre anheben wie mein Bekannter der Neurowissenschaftler auch, bei Minderjährigen in Jahren wo das Gehirn ohnehin sich im großen Umbauprozess befindet ( Stichwort Pubertät) ganz allgemein davon auszugehen dass man strafmündig sei halte ich für sehr problematisch, zumal Strafmündigkeit setzt eine gewisse Persönlichkeitsreife voraus und dass mit 14 Jahren allgemein jeden Jugendlichen zu unterstellen ist wissenschaftlich gesehen nicht haltbar .
Mit der Heraufsetzung auf 18 Jahre könnte ich mich auch anfreunden. Ich denke, dass der Neurowissenschaftler recht hat.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Billie Holiday »

Alpha Centauri hat geschrieben:(30 Apr 2019, 12:26)

Das spielt doch keine Rolle es ist Hirnforscher und meint mit Blick auf die Entwicklung des Gehirns mit 14 bis 17 dass man da mitnichten wissenschaftlich gesehen von einer umfänglichen Strafmündigkeit sprechen kann.
Na gut, ich will ihm keine wissenschaftlichen Erkenntnisse absprechen.
Bin mir nicht sicher, ob sanktionsfreies Handeln für 16-17jährige lehrreich ist. Aber seis drum, ich bin kein Hirnforscher, ich bin bloß sehr viel mit Jugendlichen zusammen gekommen und war selbst eine.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von McKnee »

Vielleicht vergessen einige hier, dass es ein Jugendstrafrecht gibt, welches die Verstandesreife im Einzelfall berücksichtigt.

Bisher ist es so aufgebaut, dass die Strafmündigkeit mit einem Alter von 14 beginnt. Die Kids unterliegen dem Jugendstrafrecht, wodurch gerade die Verstandesreife des Täters im Mittelpunkt des Verfahrens steht. Dieses Jugendstrafrecht endet nicht mal mit der Volljährigkeit.

Man kann sich trefflich streiten, ob man die Strafmündigkeit herabsetzt und auf welches Alter. Für mein Verständnis ist es aber ein fester Bestandteil der Rechtstaatlichkeit.

Auch im Zivilrecht gibt es diese Abstufungen.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Alpha Centauri »

Wolverine hat geschrieben:(30 Apr 2019, 12:29)

Mit der Heraufsetzung auf 18 Jahre könnte ich mich auch anfreunden. Ich denke, dass der Neurowissenschaftler recht hat.
Ja ich finde macht Sinn während hier Pseudo Experten ( ich Wette weder Juristen noch Hirnforscher ) über eine Herabsetzung des Strafmündigkeits Alters schwadronieren
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Alpha Centauri »

McKnee hat geschrieben:(30 Apr 2019, 15:41)

Vielleicht vergessen einige hier, dass es ein Jugendstrafrecht gibt, welches die Verstandesreife im Einzelfall berücksichtigt.

Bisher ist es so aufgebaut, dass die Strafmündigkeit mit einem Alter von 14 beginnt. Die Kids unterliegen dem Jugendstrafrecht, wodurch gerade die Verstandesreife des Täters im Mittelpunkt des Verfahrens steht. Dieses Jugendstrafrecht endet nicht mal mit der Volljährigkeit.

Und eben dieser Beginn ganz allgemein mit 14 Jahren anzusetzen ist wissenschaftlich gesehen problematisch bzw.haltlos viele Neurowissenschaftler befürworten eine Heraufsetzung ( wie ich ebenfalls) auf 18 Jahre also mit der rechtlichen Volljährigkeit.


Man ist nach Gesetz 18 Jahren nicht mal als voll umfänglich Geschäftsfähig, soll aber schon ab bzw mit 14 Jahren voll umfänglich Strafmündig sein, dass ist völlig unsinnig.


Man kann sich trefflich streiten, ob man die Strafmündigkeit herabsetzt und auf welches Alter. Für mein Verständnis ist es aber ein fester Bestandteil der Rechtstaatlichkeit.

Auch im Zivilrecht gibt es diese Abstufungen.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Alpha Centauri »

[quote="McKnee"](30 Apr 2019, 15:41)

Vielleicht vergessen einige hier, dass es ein Jugendstrafrecht gibt, welches die Verstandesreife im Einzelfall berücksichtigt.

Bisher ist es so aufgebaut, dass die Strafmündigkeit mit einem Alter von 14 beginnt. Die Kids unterliegen dem Jugendstrafrecht, wodurch gerade die Verstandesreife des Täters im Mittelpunkt des Verfahrens steht. Dieses Jugendstrafrecht endet nicht mal mit der Volljährigkeit.

Und eben dieser Beginn ganz allgemein mit 14 Jahren anzusetzen ist wissenschaftlich gesehen problematisch bzw.haltlos viele Neurowissenschaftler befürworten eine Heraufsetzung ( wie ich ebenfalls) auf 18 Jahre also mit der rechtlichen Volljährigkeit.


Man ist nach Gesetz 18 Jahren nicht mal als voll umfänglich Geschäftsfähig, soll aber schon ab bzw mit 14 Jahren voll umfänglich Strafmündig sein, dass ist völlig unsinnig.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Alpha Centauri »

Ein Terraner hat geschrieben:(29 Apr 2019, 10:23)

Strafmündigkeit herabsetzen war weder damals noch ist es heute aktuell.
Richtig,wobei man sie aus meiner Sicht eher herauf statt herabsetzen sollte
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von McKnee »

Alpha Centauri hat geschrieben:(30 Apr 2019, 23:33)

Man ist nach Gesetz 18 Jahren nicht mal als voll umfänglich Geschäftsfähig, ...
Nein, ist man nicht?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Alpha Centauri »

McKnee hat geschrieben:(01 May 2019, 04:14)

Nein, ist man nicht?
Sorry mein Fehler ich meinte der Mensch ist laut Gesetz mit unter 18 nicht mal voll umfänglich Geschäftsfähigkeit soll aber mit unter 18 voll umfänglich Strafmündig sein ( zumindest wird das generell so unterstellt vom Gesetzgeber her) völliger Unsinn ( erst recht wenn man es mit den Augen der Wissenschaft betrachtet) ist so eine willkürliche Handhabe.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von McKnee »

Alpha Centauri hat geschrieben:(01 May 2019, 10:02)

Sorry mein Fehler ich meinte der Mensch ist laut Gesetz mit unter 18 nicht mal voll umfänglich Geschäftsfähigkeit soll aber mit unter 18 voll umfänglich Strafmündig sein ( zumindest wird das generell so unterstellt vom Gesetzgeber her) völliger Unsinn ( erst recht wenn man es mit den Augen der Wissenschaft betrachtet) ist so eine willkürliche Handhabe.
Strafmündig heißt, man kann für seine Taten belangt werden. Die Saktionierung ist aber gesondert im Jugendstrafrecht geregelt, welches dem Grad der Mündigkeit gerecht werden soll und das bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Billie Holiday »

Ist es wirklich realistisch, einen 17jährigen Schläger, Messerstecher, U-Bahnschubser, Vergewaltiger, Räuber ..... lieber gar nicht zu belangen? Was hat er gelernt daraus? Dass er bis am liebsten 21 machen kann, was er will? Ist es das, was hier favorisiert wird?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Alpha Centauri »

McKnee hat geschrieben:(01 May 2019, 10:14)

Strafmündig heißt, man kann für seine Taten belangt werden. Die Saktionierung ist aber gesondert im Jugendstrafrecht geregelt, welches dem Grad der Mündigkeit gerecht werden soll und das bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Ja ich weiß als Minderjähriger soll man zwar für seine Taten belangt werden können ist aber zugleich nicht mal voll geschäftsfähig, dass ist für mich blanker Unsinn und wie mein Bekannter mir erklärte, wissenschaftlich unhaltbar bei einem 14jährigen etwa ganz generell von einer Strafmündigkeit auszugehen.

Daher plädiere ich auch für eine Heraufsetzung auf 18 Jahre es erscheint wissenschaftlich gesehen sinnvoller.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Alpha Centauri »

Billie Holiday hat geschrieben:(01 May 2019, 10:59)

Ist es wirklich realistisch, einen 17jährigen Schläger, Messerstecher, U-Bahnschubser, Vergewaltiger, Räuber ..... lieber gar nicht zu belangen? Was hat er gelernt daraus? Dass er bis am liebsten 21 machen kann, was er will? Ist es das, was hier favorisiert wird?
Darum geht es gar nicht und wenn diese Praxis von einem Experten ( Hirnforscher) kritisch gesehen wird ( Strafmündigkeit bei Minderjährigen) dann ist da schon was dran
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von McKnee »

Alpha Centauri hat geschrieben:(01 May 2019, 12:27)

Ja ich weiß als Minderjähriger soll man zwar für seine Taten belangt werden können ist aber zugleich nicht mal voll geschäftsfähig, dass ist für mich blanker Unsinn und wie mein Bekannter mir erklärte, wissenschaftlich unhaltbar bei einem 14jährigen etwa ganz generell von einer Strafmündigkeit auszugehen.

Daher plädiere ich auch für eine Heraufsetzung auf 18 Jahre es erscheint wissenschaftlich gesehen sinnvoller.
Wissenschaftler vertreten auch Tendenzen und in der Interpretation von "Forschungsergebnissen" lebt die Wissen schaft ihr Vielfalt.

Du sprichst zu Recht von nicht voll geschäftsfähig. Mal unabhängig davon, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, sind Jugendliche auch nicht nach Erwachsenenrecht sanktionierbar. Somit ist den Erfordernissen Genüge getan.

Ist dein Bekannter Kriminologe? Manch einer verlässt halt sein Spezialgebiet und verrennt sich dann.

Es gibt viel Rechte, die Minderjährigen zugesprochen werden. Wollen wir die auch alle aufheben oder leben die Kids in einer Welt ohne Pflichten?

Ich bin der Auffassung, dass das JGG den Erfordernissen gerecht wird. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass eine generelle Höchststrafe von 10 Jahren nicht mehr zeitgemäß ist. Auch das Alter der Strafmündigkeit wäre verhandelbar und ich würde es auf 10 Jahre senken. Das ist so in etwas das Alter, in dem man auf eine weiterführende Schule geht.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Billie Holiday »

Alpha Centauri hat geschrieben:(01 May 2019, 12:31)

Darum geht es gar nicht und wenn diese Praxis von einem Experten ( Hirnforscher) kritisch gesehen wird ( Strafmündigkeit bei Minderjährigen) dann ist da schon was dran
Was ist Hirnforschers Alternative? :)
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von imp »

McKnee hat geschrieben:(01 May 2019, 13:48)

Wissenschaftler vertreten auch Tendenzen und in der Interpretation von "Forschungsergebnissen" lebt die Wissen schaft ihr Vielfalt.

Du sprichst zu Recht von nicht voll geschäftsfähig. Mal unabhängig davon, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, sind Jugendliche auch nicht nach Erwachsenenrecht sanktionierbar. Somit ist den Erfordernissen Genüge getan.

Ist dein Bekannter Kriminologe? Manch einer verlässt halt sein Spezialgebiet und verrennt sich dann.

Es gibt viel Rechte, die Minderjährigen zugesprochen werden. Wollen wir die auch alle aufheben oder leben die Kids in einer Welt ohne Pflichten?

Ich bin der Auffassung, dass das JGG den Erfordernissen gerecht wird. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass eine generelle Höchststrafe von 10 Jahren nicht mehr zeitgemäß ist. Auch das Alter der Strafmündigkeit wäre verhandelbar und ich würde es auf 10 Jahre senken. Das ist so in etwas das Alter, in dem man auf eine weiterführende Schule geht.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Alpha Centauri »

McKnee hat geschrieben:(01 May 2019, 13:48)

Wissenschaftler vertreten auch Tendenzen und in der Interpretation von "Forschungsergebnissen" lebt die Wissen schaft ihr Vielfalt.

Du sprichst zu Recht von nicht voll geschäftsfähig. Mal unabhängig davon, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, sind Jugendliche auch nicht nach Erwachsenenrecht sanktionierbar. Somit ist den Erfordernissen Genüge getan.

Ist dein Bekannter Kriminologe? Manch einer verlässt halt sein Spezialgebiet und verrennt sich dann.

Es gibt viel Rechte, die Minderjährigen zugesprochen werden. Wollen wir die auch alle aufheben oder leben die Kids in einer Welt ohne Pflichten?

Ich bin der Auffassung, dass das JGG den Erfordernissen gerecht wird. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass eine generelle Höchststrafe von 10 Jahren nicht mehr zeitgemäß ist. Auch das Alter der Strafmündigkeit wäre verhandelbar und ich würde es auf 10 Jahre senken. Das ist so in etwas das Alter, in dem man auf eine weiterführende Schule geht.
Na natürlich mit dem Vergleich wollte ich nur auf zeigen dass es fragwürdig ist Minderjährigen nicht voll Geschäftsfähig aber dafür voll Strafmündig zu unterstellen ( ohne dass es für diese juristische Praxis eine fundierte wissenschaftliche Grundlage gäbe, ) was aus meiner Sicht schwachsinnig ist.

Ich halte es nicht für richtig Minderjährigen generell Strafmündigkeit zu unterstellen ( mein Bekannter ist kein Kriminologe sondern reine Hirnforscher) daher würde ich Strafmündigkeit mit 18 Jahren ( Volljährigkeit) ansetzen, 14 Jahren nicht und mit 10 Jahren wie du es forderst gleich mal gar nicht

Es gibt sogar Wissenschaftler die sehen Strafmündigkeit generell problematisch an ( Stichwort gibt es einen freien Willen daraus resultierende Entscheidungsfreiheit und Verantwortung für diese) dass finde ich geht aber zu weit icg hakte ab 18 Jahren für vernünftig und angemessen.
Zuletzt geändert von Alpha Centauri am Mi 1. Mai 2019, 16:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Alpha Centauri »

Alpha Centauri hat geschrieben:(01 May 2019, 16:45)

Na natürlich mit dem Vergleich wollte ich nur auf zeigen, dass es fragwürdig ist Minderjährigen generell nicht voll Geschäftsfähig aber dafür voll Strafmündig zu halten ( ohne dass es für juristische Praxis , eine fundierte wissenschaftliche Grundlage gäbe, ) was aus meiner Sicht schwachsinnig ist.

Ich halte es nicht für richtig Minderjährigen generell Strafmündigkeit zu unterstellen ( mein Bekannter ist kein Kriminologe sondern reine Hirnforscher) daher würde ich Strafmündigkeit mit 18 Jahren ( Volljährigkeit) ansetzen, 14 Jahren nicht , und mit 10 Jahren wie du es forderst gleich mal gar nicht

Es gibt sogar Wissenschaftler die sehen Strafmündigkeit generell problematisch an ( Stichwort gibt es einen freien Willen daraus resultierende Entscheidungsfreiheit und Verantwortung für diese) dass finde ich geht aber zu weit icg hakte ab 18 Jahren für vernünftig und angemessen.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von McKnee »

Alpha Centauri hat geschrieben:(01 May 2019, 16:45)

Na natürlich mit dem Vergleich wollte nur auf zeigen dass es fragwürdig ist Minderjährigen nicht voll Geschäftsfähig aber voll Strafmündig zu erklären ( ohne dass es dafür eine wissenschaftliche Grundlage gäbe, ) was aus meiner Sicht schwachsinnig ist.

Ich halte es nicht für richtig Minderjährigen generell Strafmündigkeit zu unterstellen ( mein Bekannter ist kein Kriminologe sondern reine Hirnforscher) daher würde ich Strafmündigkeit mit 18 Jahren ansetzen, 14 Jahren nicht und mit 10 Jahren wie du es forderst gleich mal gar nicht
Es gibt diese "volle Strafmündigkeit" nicht. Sie wird vom JGG bestimmt. Umfassend ist nur die deliktische Mündigkeit, dh. ein mindestens 14 jähriger Mensch kann prinzipiell jede Straftat begehen und dafür zur Verantwortung gezogen werden. Wie dies aussieht ist vom Umfang seiner "Mündigkeit" abhängig.

Nun sind mir einfach zu viele Aspekte unberücksichtigt, wenn wir uns bei so einer Frage auf den "Hirnforscher" verlassen und ich persönlich halte sein FAchgebiet eher am Rande betroffen und ihn daher für eingeschränkt qualifiziert.
Es gibt sogar Wissenschaftler die sehen Strafmündigkeit generell problematisch an ( Stichwort gibt es einen freien Willen daraus resultierende Entscheidungsfreiheit und Verantwortung für diese) dass finde ich geht aber zu weit icg hakte ab 18 Jahren für vernünftig und angemessen.
Es gibt auch Wissenschaftler, die glauben an Grüne Männchen. Vielleicht sollten wir uns mit denen beschäftigen, die sich einen Kontakt zur Realität erhalten haben.

Deine kritischen Punkte sind in Teilen nachvollziehbar, werden aber aktuell bereits berücksichtigt. Daher dürfte es aus deiner Sicht keine Probleme mit der aktuellen Regelung geben.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Alpha Centauri »

McKnee hat geschrieben:(01 May 2019, 16:53)

Es gibt diese "volle Strafmündigkeit" nicht. Sie wird vom JGG bestimmt. Umfassend ist nur die deliktische Mündigkeit, dh. ein mindestens 14 jähriger Mensch kann prinzipiell jede Straftat begehen und dafür zur Verantwortung gezogen werden. Wie dies aussieht ist vom Umfang seiner "Mündigkeit" abhängig.

Nun sind mir einfach zu viele Aspekte unberücksichtigt, wenn wir uns bei so einer Frage auf den "Hirnforscher" verlassen und ich persönlich halte sein FAchgebiet eher am Rande betroffen und ihn daher für eingeschränkt qualifiziert.



Es gibt auch Wissenschaftler, die glauben an Grüne Männchen. Vielleicht sollten wir uns mit denen beschäftigen, die sich einen Kontakt zur Realität erhalten haben.

Deine kritischen Punkte sind in Teilen nachvollziehbar, werden aber aktuell bereits berücksichtigt. Daher dürfte es aus deiner Sicht keine Probleme mit der aktuellen Regelung geben.
Doch natürlich ich halte bei Minderjährigen von Strafmündigkeit auszugehen für falsch daher sollte man Strafmündigkeitsalter auf 18 Jahre eben mit Beginn der Volljährigkeit anheben.

Übrigens halte ich Führerschein oder das Wahlrecht für Minderjährige ebenso für falsch.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Tomaner »

Also ich frage mich mal, was sich hier einige so vorstellen. Sagen wir mal jedes Kind soll im vollen Umfang für Straftaten voll verantwortlich sein. Wenn dies so wäre, volle Verantwortung, müßte man einen Zehnjärigen doch auch erlauben, in Autohaus zu gehen und sich einen Ferrari zu kaufen. Volle Verantwortung müßte doch auch heißen volle Geschaftsfähigkeit. Umgekehrt könnten dann doch jeder Unternehmer Kindern alles verkaufen und dann voll zur Verantwortung ziehen. Ein Imobilienmakler dreht einer 11 Jährigen ein Haus für 500 000 Euro an? Wenn hier die Hälfte Kinder voll verantwortlich machen wollen, also für alles geistig voll zurechnungsfähig, dann auch für solche Geschäfte?

Der Sinn heutiger gesetzgebung liegt doch darin, begehen Kinder Straftaten, sind sie besser in einem Elternhaus aufgehoben oder in einem Knast. Schaut man mal in USA, schreckt doch nicht mal Todessrafe vor Morden zurück. Warum sollten dann Kinder vor Verbrechen zurückschrecken, nur weil es dafür Knast gäbe? Im Ergebnis sitzen dann vielleicht hundertausend Kinder im Knast, statt weiter im Eltenhaus und dies soll dann wie zu einer besseren Gesellschaftsfähigkeit führen? Gäbe es dann ja keine Jugendstrafrecht mehr, sperrt man dann auch noch einen 9 jährigen in die Zelle, zusammen mit einen 40 jährigen Massenmörders oder Vergewaltiger? Wenn er Strafe abgesessen hat, läst man ihn dann wieder auf Gesellschaft los, was dann besser sein soll, als wäre er im Elternahus geblieben?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Alpha Centauri »

Tomaner hat geschrieben:(02 May 2019, 12:11)

Also ich frage mich mal, was sich hier einige so vorstellen. Sagen wir mal jedes Kind soll im vollen Umfang für Straftaten voll verantwortlich sein. Wenn dies so wäre, volle Verantwortung, müßte man einen Zehnjärigen doch auch erlauben, in Autohaus zu gehen und sich einen Ferrari zu kaufen. Volle Verantwortung müßte doch auch heißen volle Geschaftsfähigkeit. Umgekehrt könnten dann doch jeder Unternehmer Kindern alles verkaufen und dann voll zur Verantwortung ziehen. Ein Imobilienmakler dreht einer 11 Jährigen ein Haus für 500 000 Euro an? Wenn hier die Hälfte Kinder voll verantwortlich machen wollen, also für alles geistig voll zurechnungsfähig, dann auch für solche Geschäfte?

Der Sinn heutiger gesetzgebung liegt doch darin, begehen Kinder Straftaten, sind sie besser in einem Elternhaus aufgehoben oder in einem Knast. Schaut man mal in USA, schreckt doch nicht mal Todessrafe vor Morden zurück. Warum sollten dann Kinder vor Verbrechen zurückschrecken, nur weil es dafür Knast gäbe? Im Ergebnis sitzen dann vielleicht hundertausend Kinder im Knast, statt weiter im Eltenhaus und dies soll dann wie zu einer besseren Gesellschaftsfähigkeit führen? Gäbe es dann ja keine Jugendstrafrecht mehr, sperrt man dann auch noch einen 9 jährigen in die Zelle, zusammen mit einen 40 jährigen Massenmörders oder Vergewaltiger? Wenn er Strafe abgesessen hat, läst man ihn dann wieder auf Gesellschaft los, was dann besser sein soll, als wäre er im Elternahus geblieben?

:thumbup: so ist daher ist eine Herabsetzung auf 10 Jahren wie manche hier fordern indiskutabel unwissenschaftlich oder schlicht falsch,das Gegenteil wäre richtig meiner Ansicht nach.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von McKnee »

Alpha Centauri hat geschrieben:(02 May 2019, 10:58)

Doch natürlich ich halte bei Minderjährigen von Strafmündigkeit auszugehen für falsch daher sollte man Strafmündigkeitsalter auf 18 Jahre eben mit Beginn der Volljährigkeit anheben.

Übrigens halte ich Führerschein oder das Wahlrecht für Minderjährige ebenso für falsch.
Auch das Recht über seine Rolle in der Kirche selber zu entscheiden? Am Wirtaschftsleben dürfen sie also auch nicht teilnehmen? Keine Sanktionen der Schule?

Wir werfen sie mit 18 ins kalte Wasser. Ist es das, was den Hirndoc für richtig hält?

Minderjährige nehmen zunehmend am gesellschaftlichen Leben teil. In diesem Maße sollen sie auch lernen Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehört auch, dass sie für bestimmtes Fehlverhalten sanktioniert werden und zwar auch von der Gesellschaft in der sie leben.

Ich weiß nicht, welche Hinrwindung mit 18 um Punkt 00.00 Uhr (oder etwa zur Geburtszeit?) aktiviert wird, die einen Menschen plötzlich verstandesreif oder mündig macht?!

Aber es sei dir überlassen. Ich halte es für einen fatalen Gedankengang, der bei ausreichender Verstandesreife auf massiven Widerstand stößt.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von firlefanz11 »

Oooch, bei den Kleinen ist wohl das Gehirn (wenn sie denn eines haben) und ihr Unrechtsbewusstsein wohl auch noch nicht ganz ausgereift... :rolleyes:
Sollen sie doch einfach erklärt bekommen wie voll uncool so ein Verhalten ist, und dann wieder auf die Menschheit losgelassen werden... :thumbup:
Die Kölner Polizei hat einen 15-Jährigen festgenommen, der einen Obdachlosen mit einem gezielten Tritt gegen den Kopf schwer verletzt haben soll. Der 68-Jährige liegt seit der Tat vom vergangenen Sonntag auf der Intensivstation, wie die Polizei mitteilte.
...
Ein Komplize des mutmaßlichen Haupttäters soll dann ebenfalls auf den am Boden Liegenden eingetreten haben.
https://www.n-tv.de/panorama/Obdachlose ... 01155.html
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

Tomaner hat geschrieben:(02 May 2019, 12:11)

Also ich frage mich mal, was sich hier einige so vorstellen. Sagen wir mal jedes Kind soll im vollen Umfang für Straftaten voll verantwortlich sein. Wenn dies so wäre, volle Verantwortung, müßte man einen Zehnjärigen doch auch erlauben, in Autohaus zu gehen und sich einen Ferrari zu kaufen. Volle Verantwortung müßte doch auch heißen volle Geschaftsfähigkeit. Umgekehrt könnten dann doch jeder Unternehmer Kindern alles verkaufen und dann voll zur Verantwortung ziehen. Ein Imobilienmakler dreht einer 11 Jährigen ein Haus für 500 000 Euro an? Wenn hier die Hälfte Kinder voll verantwortlich machen wollen, also für alles geistig voll zurechnungsfähig, dann auch für solche Geschäfte?
Der Vergleich hinkt (Wie so oft), ein 17-Jähriger kann auch betrunken ohne Führerschein ein Auto klauen und damit fahren. Er kann dafür belangt werden ohne das er 18 Jahre alt ist und überhaupt erst ohne Begleitung fahren darf und ein Auto kaufen dürfte.
=> Man kann also auch für Taten belangt werden, die man in dem Alter halt auch nicht legal tun dürfte!
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Vongole »

firlefanz11 hat geschrieben:(02 May 2019, 18:21)

Oooch, bei den Kleinen ist wohl das Gehirn (wenn sie denn eines haben) und ihr Unrechtsbewusstsein wohl auch noch nicht ganz ausgereift... :rolleyes:
Sollen sie doch einfach erklärt bekommen wie voll uncool so ein Verhalten ist, und dann wieder auf die Menschheit losgelassen werden... :thumbup:

https://www.n-tv.de/panorama/Obdachlose ... 01155.html
15jährige sind strafmündig, das Strafmaß bei schwerer Körperverletzung bewegt sich zwischen einem und max. zehn Jahren.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von firlefanz11 »

Vongole hat geschrieben:(02 May 2019, 18:45)

15jährige sind strafmündig, das Strafmaß bei schwerer Körperverletzung bewegt sich zwischen einem und max. zehn Jahren.
Auch im Jungendstrafrecht? Dann hoffen wir mal, dass die Strafe sich eher Richtung 10 Jahre bewegen wird...
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Dampflok94 »

firlefanz11 hat geschrieben:(02 May 2019, 20:03)

Auch im Jungendstrafrecht? Dann hoffen wir mal, dass die Strafe sich eher Richtung 10 Jahre bewegen wird...
Und warum sollen wir das hoffen? Ich hoffe, das Jugendgericht wird den Fall ordentlich betrachten und zu einem fairen Urteil kommen. Wie dieses aussehen könnte, weiß ich nicht. Wird sich erst aus der Verhandlung ergeben.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von firlefanz11 »

Dampflok94 hat geschrieben:(02 May 2019, 20:09)

Und warum sollen wir das hoffen?
Um die Gesellschaft so lange wie möglich von solchen Asozialen zu befreien...
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Billie Holiday
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Billie Holiday »

firlefanz11 hat geschrieben:(02 May 2019, 18:21)

Oooch, bei den Kleinen ist wohl das Gehirn (wenn sie denn eines haben) und ihr Unrechtsbewusstsein wohl auch noch nicht ganz ausgereift... :rolleyes:
Sollen sie doch einfach erklärt bekommen wie voll uncool so ein Verhalten ist, und dann wieder auf die Menschheit losgelassen werden... :thumbup:

https://www.n-tv.de/panorama/Obdachlose ... 01155.html
Naja, Kumpels und Familie werden dem einen oder anderen eher suggerieren, dass sie voll cool sind, was bei fehlender Sanktion der Justiz auf Hirnforschers Rat hin ja für Besagten auch glaubwürdig wäre.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von McKnee »

firlefanz11 hat geschrieben:(02 May 2019, 20:26)

Um die Gesellschaft so lange wie möglich von solchen Asozialen zu befreien...
Zum Glück ist die Gesellschaft daran interessiert und orientiert, über die Sanktion hinaus ein Mitglied der Gesellschaft zu haben, das nicht wieder straffällig wird.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von firlefanz11 »

McKnee hat geschrieben:(02 May 2019, 20:53)

Zum Glück ist die Gesellschaft daran interessiert und orientiert, über die Sanktion hinaus ein Mitglied der Gesellschaft zu haben, das nicht wieder straffällig wird.
Und das erreicht man mit 20 mal Bewährungsstrafen, hm? :rolleyes:
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

firlefanz11 hat geschrieben:(03 May 2019, 09:51)

Und das erreicht man mit 20 mal Bewährungsstrafen, hm? :rolleyes:
Nein, aber mit der 21. klappt es ganz bestimmt! :)
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von McKnee »

firlefanz11 hat geschrieben:(03 May 2019, 09:51)

Und das erreicht man mit 20 mal Bewährungsstrafen, hm? :rolleyes:
Tu mir einen Gefallen, beleidige meine soziale Haltung Usern wie dir gegenüber nicht.

Ich weiß nicht, was da gerade in deinem Kopf rumgeistert, aber ich beteilige mich nicht mit derart inhaltlosen Intelligenzreduktionen an der Diskussion. Verschon mich mit deinen, durch offensichtliche Überforderung hervorgerufenen Fehlinterpretationen.

Man erreicht es durch ein gutes Sanktionierungs- und Strafvollzugssystem, dessen Fokus auf der Resozialisierung liegt und das Resistenten erkennt und als solche behandelt.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von firlefanz11 »

McKnee hat geschrieben:(03 May 2019, 16:23)
Ich weiß nicht, was da gerade in deinem Kopf rumgeistert,...
Das kann ich Dir sagen... Beispiele von Intensivtätern, die auch nach der 15. o. 20. Straftat wieder Bewährung kriegen... Da IST nichts mit Resozialisierung...! :rolleyes:
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Tomaner »

firlefanz11 hat geschrieben:(06 May 2019, 11:42)

Das kann ich Dir sagen... Beispiele von Intensivtätern, die auch nach der 15. o. 20. Straftat wieder Bewährung kriegen... Da IST nichts mit Resozialisierung...! :rolleyes:
Du redest vollkommen am Thema vorbei, es geht um Herabsetzung von Strafmündigkeit, also darum Kinder mit 12, 10 oder 8 Jahren in den Knast zu setzen. Wenn jemand Bewährung bekommt, ist er schon strafmündig! Ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht, steht auch nicht im Gesetzt, sondern liegt am Richter. Auch das Jugendamt spricht hier mit. Dann frage ich mich, bei wievielen Jugendlichen kommt es vor, wenn sie 30 Straftaten verübt haben immer wieder Bewährung bekommen? 1 Prozent, 0,1Prozent oder 0,01 Prozent? Ist das der Regelfall und hast du dazu auch nur eine Begründung des Gerichts gelesen? Jedenfalls, wenn das Gericht es als ermessen anschaut kann es den Jugentlichen in den Knast stecken, ohne das nur ein Satz eines Gesetzes geändert wird, aber darum geht es hier nicht. Es geht darum ob es Sinn macht kinder unter 14 Jahren in den Knast zu stecken und wenn in welchen?
Um jemanden, und das ist überhaupt nicht Altersentscheidend, in den Knast zu stecken, muß er für eine Tat voll verantworlich sein können. Geistig behinderte z.B. sind das nicht, egal welches Alter. Oder jemand verabreicht jemanden nichtwissend eine Droge und setzt ihn einem Steuer. Ist der dann für einen Unfall voll verantwortlich? Es gab auch krankheitsbedingte Fälle, wo ein Lehrer nach 35 Jahren Schuldienst plötzlich Mädchen belästigt, er dann dafür Knast bekam, kurze Zeit später zusammenbrach und man einen Gehirntumor feststellte, der Teile des Gehirns ausschaltete und es so zu den Straftaten kam. Nach Operation, war der Mann wieder vollkommen normal. Wir sind ein Rechtsstaat, wo jeder Fall speziell betrachtet werden muss und nicht ein rechter Willkürstaat und Rachestaat, nach dem Motto aus den Augen aus dem Sinn.

Was mir ohnehin auffällt, von rechter Seite wird doch meist nur gegen die Kleinen gehetzt. Wer 3 oder 4 mal hundert Euro klaut, Jahrelang in den Knast, vor allem wenn er noch Migrant ist, wenn einer den Staat bzw. das Volk um Millionen betrügt, wegschauen? Warum fordert ihr nicht härtere Strafen für Steuerbetrüger die um Millionen betrügen oder jetzt Automanager die unvorstellbar hohen Schaden angerichtet haben. Man kann auch mal Gammelfleischproduzenten hernehmen. Man könnte sogar mal darüber nachdenken, wenn beußt hohe Mengen Zucker in nahrungsmittel eingesetzt werden und damit Volksgesundheit bedroht. Aber die laufen lassen und dafür 8 Jährige einknasten, für vergleichbar geringere Vergehen?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von firlefanz11 »

So, zum zweiten Mal innerhalb kürzester Zeit wurde eine junge Frau von minderjährigen Migranten vergewaltigT/sexuell belästigt.
Nach dem ersten Fall wurden die strafunmündigen Kids sofort den Eltern übergeben, und lachen sich eins weil sie sich nun denken das könnten sie immer wieder tun ohne Angst vor Strafen haben zu müssen, und prompt gibts einen zweiten Fall. Die Eltern halten es auch nicht für nötig dagegen etwas zu tun. Warum auch?! :mad2:
Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters wird inzwischen weiterhin abgelehnt... :rolleyes:
Das Mülheimer Jugendamt hatte am Montag versucht, die Familien der Zwölfjährigen anzusprechen. Die Hilfsangebote seien aber nicht angenommen worden, berichtete ein Sprecher der Stadt. Der Kontakt mit den Familien sei am Montag über die jeweilige Gegensprechanlage an den Haustüren erfolgt. Diese hätten sie jedoch abgelehnt.
https://www.n-tv.de/politik/Lambrecht-w ... 35549.html
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Geribaldi »

firlefanz11 hat geschrieben:(10 Jul 2019, 11:05)

So, zum zweiten Mal innerhalb kürzester Zeit wurde eine junge Frau von minderjährigen Migranten vergewaltigT/sexuell belästigt.
Nach dem ersten Fall wurden die strafunmündigen Kids sofort den Eltern übergeben, und lachen sich eins weil sie sich nun denken das könnten sie immer wieder tun ohne Angst vor Strafen haben zu müssen, und prompt gibts einen zweiten Fall. Die Eltern halten es auch nicht für nötig dagegen etwas zu tun. Warum auch?! :mad2:
Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters wird inzwischen weiterhin abgelehnt... :rolleyes:
Ist ja auch nicht so schlimm, sagt jemand im WDR.
Sie wird dann später ein anderes Leben führen als sie ohne diese Vergewaltigung geführt hat, aber dieses Leben muss nicht unbedingt schlechter sein, es ist einfach nur anders.
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sen ... --100.html
Ab 6:41.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Arcturus »

firlefanz11 hat geschrieben:(10 Jul 2019, 11:05)

So, zum zweiten Mal innerhalb kürzester Zeit wurde eine junge Frau von minderjährigen Migranten vergewaltigT/sexuell belästigt.
Nach dem ersten Fall wurden die strafunmündigen Kids sofort den Eltern übergeben, und lachen sich eins weil sie sich nun denken das könnten sie immer wieder tun ohne Angst vor Strafen haben zu müssen, und prompt gibts einen zweiten Fall. Die Eltern halten es auch nicht für nötig dagegen etwas zu tun. Warum auch?! :mad2:
Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters wird inzwischen weiterhin abgelehnt... :rolleyes:

https://www.n-tv.de/politik/Lambrecht-w ... 35549.html
Das ist wirklich kaum zu ertragen :rolleyes:
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von firlefanz11 »

Geribaldi hat geschrieben:(10 Jul 2019, 11:19)

Ist ja auch nicht so schlimm, sagt jemand im WDR.


https://www1.wdr.de/mediathek/video/sen ... --100.html
Ab 6:41.
Au weia! Die pösen Kinder dürfen eine Woche nicht zur Schule gehen! Wie unmenschlich...! :rolleyes:
Familien der Perps lehnen Gespräche ab.
Stadt u . Jugendamt sind machtlos...

Kinder aus den Familien nehmen u. entsprechend umerziehen!
Sie wird dann später ein anderes Leben führen als sie ohne diese Vergewaltigung geführt hat, aber dieses Leben muss nicht unbedingt schlechter sein, es ist einfach nur anders.
Für diesen Spruch müsste man den HIrnamputierten windelweich prügeln!
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Bolero »

firlefanz11 hat geschrieben:(10 Jul 2019, 11:36)

Für diesen Spruch müsste man den HIrnamputierten windelweich prügeln!
:thumbup:
Er wird dann später ein anderes Leben führen als er ohne diese Prügel geführt hat, aber dieses Leben muss nicht unbedingt schlechter sein, es ist einfach nur anders.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

Ismail Tipi zum Thema:
OPFERSCHUTZ VOR TÄTERSCHUTZ

Rechtsstaat muss entschieden durchgreifen können, auch gegen straffällige Kinder und Jugendliche

Es ist jetzt an der Zeit, entsprechende Grundlagen durch die Herabsetzung der Strafbarkeit und durch die entschiedene Ausweisung straffällig gewordener EU-Bürger zu schaffen.

Es gibt keine totale Freiheit. Eine grenzenlose Freiheit ist eine reine Utopie, denn Freiheit braucht Grenzen und einen fest definierten Handlungsspielraum. Andernfalls schafft sich die Freiheit selbst ab und stirbt einen stillen und qualvollen Tod. Freiheiten sind gut, für sie haben unsere Urgroßväter und Urgroßmütter gekämpft. Freiheiten können aber auch etwas Ätzendes sein, wenn man mit diesen nicht umgehen kann.

Der Rechtsstaat hat die Aufgabe, die Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland und eines jeden rechtschaffenden Bürgers dieses wunderbaren Landes zu schützen und zu verteidigen. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, sind aber die Gesetzgeber in der Pflicht, den Rechtsstaat mit starken Instrumenten und Werkzeugen auszustatten, damit dieser effektiv und hart durchgreifen kann gegen alle, die als Feinde der Freiheit Straftaten begehen und so unsere gemeinsamen Spielregeln, schlussendlich unsere Verfassung, herausfordern.

[...]
Jüngst löste ein Fall aus Mülheim an der Ruhr Diskussionen über ein solches rechtsstaatliches Instrument aus. Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an einem gerade einmal 18-jährigen Mädchen wird über die Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze von vierzehn auf zwölf Jahre diskutiert. Im Fall der Mülheimer Gruppenvergewaltigung handelt es sich nach aktuellen polizeilichen Erkenntnissen um drei vierzehnjährige und zwei zwölfjährige Tatverdächtige.

Den beiden zwölfjährigen drohen jedoch keine rechtsstaatlichen Konsequenzen, denn sie sind nach geltendem Recht nicht strafmündig und können daher nicht strafrechtlich für ihre Taten belangt werden. Den beiden vierzehnjährigen Jungen droht bei einer zu erwartenden Verurteilung nach Jugendstrafrecht eine Höchststrafe von fünf Jahren Freiheitentzug.

Ich bin kein Jurist, aber meine Position in der aktuellen Debatte ist völlig klar: Wer wissentlich eine solche menschenverachtende Tat begeht, muss auch dafür einstehen, das gilt natürlich insbesondere bei Sexual- oder Gewaltdelikten. Dass 12-Jährige wegen ihres angeblich jungen Alters hier ohne Strafe davonkommen, ist in meinen Augen gleich aus mehreren Blickwinkeln unverantwortlich. Auch in jungen Jahren kann man die Folgen einer solchen Tat abschätzen. Der Grundsatz der unantastbaren Menschenwürde darf nicht für Kinder und Jugendliche gebeugt werden, um sie vor einer gerechten rechtsstaatlichen Strafe zu „schützen“, denn hierbei treten eine Reihe von Problemen auf:

Zum einen wird damit ein falsches Signal an Gleichaltrige und auch an die gesamte Gesellschaft gesandt: Unter 14-Jährigen können die Gerichte nichts anhaben und damit können diese ungestraft machen und tun, was sie wollen. Diese Signalwirkung wäre fatal und darf keinesfalls ausgesandt werden, denn unsere Freiheit kann nur bewahrt werden, wenn sie Grenzen kennt.

Zweitens muss für mich hier der eiserne Grundsatz „Opferschutz vor Täterschutz“ gelten. Der Rechtsstaat muss die Freiheit der Gesellschaft verteidigen, indem er diese vor weiteren Straftaten durch dieselben Täter bewahrt. Auch zu diesem Zweck dient die Gefängnisstrafe, die unter dem Fachbegriff Freiheitsentzug bekannt ist. Um die Opfer zu schützen, gilt es als verhältnismäßig, die Freiheit der Täter einzuschränken. Nichts desto trotz gilt es weiterhin ihre Resozialisierung anzustreben und den Menschen hinter dem Strafgefangenen mit seiner individuellen Geschichte, seiner unveräußerlichen Menschenwürde und seiner persönlichen Entwicklung in der Haft nicht aus dem Blick zu verlieren.

Zum Dritten hat eine rechtzeitige juristische Intervention, die selbstverständlich immer mit einer engen Begleitung durch die Jugendgerichtshilfe, mit der Unterstützung des Jugendamts sowie geschulter Pädagogen und begleitenden psychologischen Maßnahmen einhergehen muss, auch eine Schutzfunktion für die straffällig gewordenen Kinder und Jugendlichen. Es liegt hier in der Verantwortung des Staates, engmaschig die Resozialisierung der jungen Straftäter vorzubereiten und zu begleiten, aber auch die Familien entsprechend zu unterstützen, um der Entstehung krimineller Strukturen oder der Verwahrlosung der Kinder und Jugendlichen vorzubeugen.

Eine Herabsetzung des Alters für die Strafbarkeit wird unter anderem auch von der Deutschen Polizeigewerkschaft gefordert, die in den vergangenen Jahren einen starken Anstieg der Verbrechen bei unter 14-Jährigen zu verzeichnen hatte. Die Polizeiexperten gehen sogar davon aus, dass gerade clanartig organisierte Kriminelle diese „Schwäche“ des deutschen Rechtsstaates gezielt für ihre Zwecke ausnutzen. Dies gilt nicht nur für die organisierte Kriminalität, auch die Extremisten und Dschihadisten greifen vermehrt auf noch nicht strafmündige Kinder zurück, um in ihrem Namen Verbrechen zu verüben.

Auch Jugendliche werden eingespannt, da die Bedrohung durch das Jugendstrafrecht höchst gering ist. Dem muss dringend ein Ende gesetzt werden: Hier darf es keinerlei „Narrenfreiheit“ geben. Keineswegs dürfen Kinder die Polizeireviere durch die Vordertür in Handschellen betreten und durch die Hintertür der Strafunmündigkeit ungestraft wieder verlassen, schon gar nicht bei schweren Delikten, Gewalt- oder Sexualverbrechen. Auch eine Anpassung der Strafmaße im Jugendstrafrecht und eine Veränderung der Anwendbarkeit dieser ist für mich dringend zu prüfen.

Eines möchte ich jedoch betonen: Den verurteilten Kindern und Jugendlichen muss selbstverständlich eine andere Behandlung zukommen als erwachsenen Straftätern. Das gilt wie bereits betont für den Prozess, in dem eine Jugendgerichtshilfe für mich obligatorisch ist, das gilt ebenso für begleitende Maßnahmen für Straftäter und Familie, das gilt für Resozialisierungsbemühungen und zu guter Letzt selbstverständlich auch für die gegebenenfalls notwendige Haft, die nur in speziell ausgelegten Kinder- und Jugendhaftanstalten angetreten werden kann. Für mich ist klar: Kinder sind unsere Zukunft. Die Zukunft dürfen wir auch Straftätern nicht verbauen, jedoch muss der Rechtsstaat auch seine Verantwortung gegenüber der Zukunft der Gesellschaft und der Kinder und Jugendlichen wahrnehmen können.
[...]
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/ ... R3-qzxWCR8
Da kann ich den Worten nur zustimmen!
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Quatschki »

Früher hieß es immer: "Eltern haften für ihre Kinder!"
Ein Strafbefehl über ein saftiges Schmerzensgeld oder Ersatzfreiheitsstrafe würde gerade bei solchen Familien Wunder wirken.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von sünnerklaas »

firlefanz11 hat geschrieben:(10 Jul 2019, 11:36)

Au weia! Die pösen Kinder dürfen eine Woche nicht zur Schule gehen! Wie unmenschlich...! :rolleyes:
Familien der Perps lehnen Gespräche ab.
Stadt u . Jugendamt sind machtlos...

Kinder aus den Familien nehmen u. entsprechend umerziehen!


Für diesen Spruch müsste man den HIrnamputierten windelweich prügeln!
Reines Wirtshausgeschwätz.
Die Regierungschefs Bulgariens und Rumäniens werden sich urplötzlich ihrer Staatsbürger erinnern und Zeter und Mordeo schreien. Diverse Zentralräte werden auch noch ihren Senf dazugeben.
Es ist äußerst schwierig so einer Klientel beizukommen. Die können nämlich eines besonders gut: sich in der Opferrolle zu suhlen. Dass das so ist, nun, dafür können wir uns bei unseren Eltern und Großeltern bedanken.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Ammianus »

Wenn diese Eltern, wie berichtet, nicht kooperieren, dann sollten man sie, falls sie nicht Bürger Deutschlands sind, des Landes verweisen und den Familien ein dauerhaftes Einreiseverbot erteilen, mit harten Sanktionen, sollten sie trotzdem wieder hier aufkreuzen.

Nachtrag:

Eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters lehne ich kategorisch ab.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Vongole »

Ammianus hat geschrieben:(10 Jul 2019, 17:07)

Wenn diese Eltern, wie berichtet, nicht kooperieren, dann sollten man sie, falls sie nicht Bürger Deutschlands sind, des Landes verweisen und den Familien ein dauerhaftes Einreiseverbot erteilen, mit harten Sanktionen, sollten sie trotzdem wieder hier aufkreuzen.

Nachtrag:

Eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters lehne ich kategorisch ab.
Zustimmung zu beiden Aussagen.
Der Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters hat auch der Richterbund eine Absage erteilt.
https://www.zeit.de/news/2019-07/09/ric ... -erklaeren
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Ammianus »

Vongole hat geschrieben:(10 Jul 2019, 17:18)

Zustimmung zu beiden Aussagen.
Der Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters hat auch der Richterbund eine Absage erteilt.
https://www.zeit.de/news/2019-07/09/ric ... -erklaeren
Ich hab auch gerade was gelernt. Dachte immer, EU-Bürger kann man nicht ausweisen. Kann man aber doch unter bestimmten Umständen. Und bei solchen Assi-Familien dürfte das kein Problem sein und wurde auch schon gemacht.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

Ammianus hat geschrieben:(10 Jul 2019, 17:24)Und bei solchen Assi-Familien dürfte das kein Problem sein und wurde auch schon gemacht.
In der Tat, daher ist es mir schleierhaft warum man das nicht erheblich ausweitet. Allein der Bezug von H4/Sozialhilfe sollte schon genügen.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Teeernte »

Ammianus hat geschrieben:(10 Jul 2019, 17:07)

Wenn diese Eltern, wie berichtet, nicht kooperieren, dann sollten man sie, falls sie nicht Bürger Deutschlands sind, des Landes verweisen und den Familien ein dauerhaftes Einreiseverbot erteilen, mit harten Sanktionen, sollten sie trotzdem wieder hier aufkreuzen.

Nachtrag:

Eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters lehne ich kategorisch ab.
Die Bulgaren sind ein gebildetes Volk....die hier vertretene "Ethnie" zählt auch in Bulgarien zum Rand der Gesellschaft.

Das Verhalten stört doch die "guten" Geschäfte. - "Man" wird DAS regeln... hab ich läuten gehört.... :D :D :D
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
VaterMutterKind

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von VaterMutterKind »

Ja. Auf 11 Jahre bitte. Und die Jugendstrafen sollten erhöht werden.
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