Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

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Sollte das Strafmundigkeitsalter herabgesetzt werden?

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56
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nein
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48%
 
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pikant
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von pikant »

usaTomorrow » Di 6. Dez 2011, 15:53 hat geschrieben: Richtig. Dass die derzeitige Vorgehensweise keinen Erfolg hatte, wissen wir aber mit Gewissheit.
ja?
dann wissen Sie sehr viel
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USA TOMORROW
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von USA TOMORROW »

pikant » 6. Dez 2011, 15:56 hat geschrieben:
ja?
dann wissen Sie sehr viel
Du hälst das Beispiel im Eingangsbeitrag also für einen “Erfolg “?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Welfenprinz »

usaTomorrow » Di 6. Dez 2011, 15:53 hat geschrieben: Richtig. Dass die derzeitige Vorgehensweise keinen Erfolg hatte, wissen wir aber mit Gewissheit.
Nö.
Es steht ja nirgends statistisch erfasst wieviel durch die bisherige Vorgehensweise nach ihrer ersten oder zweiten Auffälöligkeit gestoppt wurden.

in der Praxis wird doch die Rechtssprechung gar nicht so fix umgesetzt wie ihr hier das schildert. sondern der Entwicklungsstand des jeweiligen jugendlichen wird berücksichtigt. Dass die Grenzen 14 und 18 willkürlich sind, weil jedes individuum sich unterschiedlich schnell entwicklelt, ist doch jedem bekannt.
Sterben kann nicht so schlimm sein,sonst würden es nicht so viele tun.
Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

jack » Di 6. Dez 2011, 11:48 hat geschrieben: Wie auch immer. Das Ziel muss sein, dass die kriminellen Handlungen sofort gestoppt werden:

Wie kann man das erreichen? Es kann doch nicht sein, dass die Bewohner dort über so einem langen Zeitraum leiden müssen ohne das man etwas dagegen tun kann.
Der gehört in Behandlung. Geschlossene KJP für eine Zeitlang. Er bildet eine Ausnahme, handelt nicht altersgemäß, scheint einen geistigen Defekt zu haben.
Mit der Gesetzeslage hat das nix zu schaffen.
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Thomas I
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Thomas I »

usaTomorrow » Di 6. Dez 2011, 15:47 hat geschrieben: Vielleicht hätte es ihn aber beeindruckt, wenn er schon nach einer der ersten Straftaten eine Konsequenz zu spüren bekommen hätte und nicht erst nach der 60ten...
Wenn die primären Bezugspersonen signalisieren, dass sie das Verhalten okay finden, beeindrucken die Maßnahmen anderer erstmal wenig.

Problematische Kinder haben meist problematische Eltern/Bezugspersonen. Und solange das so ist, hat man da nur sehr wenig Möglichkeiten mit Erfolg zu intervenieren.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

jack » Di 6. Dez 2011, 11:49 hat geschrieben: Das ist kein Einzelfall, sondern ein Beispiel :)
In dieser ausgeprägten Form handelt es sich bei diesem Jungen selbstredend um einen Einzelfall.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Welfenprinz »

Die neurologie geht heute übrigens davon aus, dass die letzten zuckungen der Pubertät mit 23 - 25 enden. :)
ich meine für ein Wiederhochsetzen der Volljährigkeitsgrenze bin ich ja schon länger. :D

So etwas wie "Vernunft und Einsicht" sind mit ca. 18 zu erwarten.
Zuletzt geändert von Welfenprinz am Di 6. Dez 2011, 17:35, insgesamt 2-mal geändert.
Sterben kann nicht so schlimm sein,sonst würden es nicht so viele tun.
Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

Cattrell » Di 6. Dez 2011, 11:50 hat geschrieben: Das hat keiner behauptet. :rolleyes:

Und nun mal ein paar Fakten statt des politisch korrekten Geschwurbels:

Strafmündigkeit beschreibt das Erreichen eines Alters, ab dem einem Mensch vom Gesetzgeber her zugetraut wird, die Folgen seiner Handlungen so weit zu überblicken, dass er bewusst anderen schaden kann und daher für diese Handlungen die Verantwortung übernehmen muss. ...

Jugendliche (also Personen zwischen 14 und 18 Jahren, § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz - JGG) sind gem. § 3 JGG individuell strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Zeit der Tat nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. ...

Rechtliche Situation in anderen Ländern

Ab dem … Lebensjahr als strafmündig bewerten:
7 Jahre: Bangladesch, Indien, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Südafrika, Sudan, Tansania, Thailand
8 Jahre: Indonesien, Kenia, Schottland
9 Jahre: Äthiopien, Iran (nur Mädchen), Irak, Philippinen
10 Jahre: Nepal, Australien, Ukraine
11 Jahre: Türkei
12 Jahre: Kanada, Irland, Israel, Korea (Rep.), Marokko, Uganda
13 Jahre: Algerien, Frankreich, Polen, Usbekistan
14 Jahre: China, Dänemark, Estland, Italien, Japan, Rumänien, Russland, Slowenien, Vietnam
15 Jahre: Ägypten, Finnland, Norwegen, Schweden, Island, Philippinen, Iran (Jungen)
16 Jahre: Argentinien, Spanien, Portugal

In England gelten Kinder ab dem 10. Lebensjahr als strafmündig. Bis 1988 galt jedoch für 10- bis 14-Jährige eine widerlegbare Vermutung der fehlenden Strafmündigkeit (Doli incapax).

In den Vereinigten Staaten unterscheiden sich die Regelungen über den Beginn der Strafmündigkeit von Bundesstaat zu Bundesstaat. Nur 15 Staaten haben Gesetze verabschiedet, in denen der Beginn der Strafmündigkeit explizit festgelegt wird (je nach Bundesstaat zwischen der Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres). In den übrigen Staaten gibt es keine entsprechenden Gesetze; stattdessen wird dort das Common Law zugrundegelegt, das davon ausgeht, dass bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren Verantwortungsfähigkeit zwar noch nicht vorausgesetzt werden kann, dass sie aber dennoch zur Verantwortung gezogen werden dürfen.[3] Das Alter der Strafmündigkeit auf Bundesebene ist das 10. Lebensjahr.

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafmündigkeit

Ab wann können denn nun Menschen die Folgen ihrer Handlungen überblicken und das Unrecht einer Tat einsehen? Das ist, wer hätte es gedacht, bei jedem Menschen anders! :eek:

Und einfach festzustellen ist diese Einsichtsfähigkeit auch nicht. :(

Deshalb hat man die Strafmündigkeit einfach mal auf ein bestimmtes Alter festgesetzt und tut nun so, als ob Menschen von einem Tag auf den anderen an einem bestimmten Geburtstag einsichtsfähig würden. :thumbup:
Was soll dieser unnötige Vortrag als Reaktion auf meinen richtigstelleden Hinweis, dass Kinder nicht als Kriminelle geboren werden, sondern in aller Regel die Eltern und die unmittelbare Umgebung ursächlich dafür verantwortlich zu machen sind. Ob ein jugendlicher Täter schuldfähig ist, stellen Fachleute fest. Mehr gibt es dazu im wesentlichen nicht zu sagen.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

Cattrell » Di 6. Dez 2011, 12:11 hat geschrieben: Mit 13 Jahren und 364 Tagen ist er also unschuldig... und einen Tag später schuldig? :?:
Die unterschiedliche juristische Betrachtung der Staaten hinsichtlich Schuldfähigkeit tut nichts zur Sache. Eine Diskussion darüber führt zu nichts.
Hier geht es um einen konkreten Fall in diesem Land und hier ist die psychische Gesundheit und Entwicklung dieses Jungen durch Pschologen zu untersuchen und zu therapieren.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

Thomas I » Di 6. Dez 2011, 15:32 hat geschrieben:
Ja. Schon weil ich keine praktikablen Alternativen sehe.
Ohnehin, und es wurde ja bereits von anderer Seite daraufhingewiesen, beurteilen sowohl Staatsanwaltschaft, Gerichte und medizinisch-psychologische Gutachter diese Fälle jeweils individuell. Es scheint den einen oder anderen Diskutanten hier lediglich nicht zu interessieren, was in der Realität gängige Praxis ist. Insofern sind die Altergrenzen nicht so entscheidend, wie das hier dargestellt wird.
Die meisten straffälligen Jugendlichen gelangen in der Regel in offene oder geschlossene Kinder- und Jugendpsychatrien und werden dort temporär stationär oder ambulant (Tagesklinikform), je nach Schwere der Taten und Symptome behandelt.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

usaTomorrow » Di 6. Dez 2011, 15:34 hat geschrieben: Und ich denke, dass es sich nicht positiv auf einen jungen Menschen auswirken kann, wenn er ungestraft über 50 Straftaten begehen kann. Wie man im Eingangsbeitrag sieht scheint er ja auch jetzt fröhlich so weiter zu machen.
Irgendetwas stimmt nicht an dem Fall. Spätestens das zuständige Jugendamt hätte längst einschreiten müssen, ab in eine KJP.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Thomas I »

Daylight » Di 6. Dez 2011, 17:52 hat geschrieben: Irgendetwas stimmt nicht an dem Fall. Spätestens das zuständige Jugendamt hätte längst einschreiten müssen, ab in eine KJP.
Oh, Jugendämter sind die einzigen Behörden bei denen man das Sparen seit langer Zeit ernst nimmt. Und Einschreiten kostet halt Geld.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

Daylight » Di 6. Dez 2011, 17:30 hat geschrieben: Der gehört in Behandlung. Geschlossene KJP für eine Zeitlang.
Ok, irgendeine geschlossene Einrichtung, ... nur das war das Ziel. Wie sie heisst ist dabei erstmal egal :)
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Thomas I »

Daylight » Di 6. Dez 2011, 17:50 hat geschrieben: Ohnehin, und es wurde ja bereits von anderer Seite daraufhingewiesen, beurteilen sowohl Staatsanwaltschaft, Gerichte und medizinisch-psychologische Gutachter diese Fälle jeweils individuell. Es scheint den einen oder anderen Diskutanten hier lediglich nicht zu interessieren, was in der Realität gängige Praxis ist. Insofern sind die Altergrenzen nicht so entscheidend, wie das hier dargestellt wird.
Die meisten straffälligen Jugendlichen gelangen in der Regel in offene oder geschlossene Kinder- und Jugendpsychatrien und werden dort temporär stationär oder ambulant (Tagesklinikform), je nach Schwere der Taten und Symptome behandelt.
Im Prinzip schon, die Versorgung mit KJPen lässt in Teilbereichen Deutschland aber auch sehr zu wünschen übrig.
Und während man Mio. für eine neue Umgehungsstrasse bei den Ministerien rasch locker gemacht hat, versuche selbiges Einmal mit dem Ziel eine Klinik aus- oder gar neuzubauen...
Daylight

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

Thomas I » Di 6. Dez 2011, 18:32 hat geschrieben:
Im Prinzip schon, die Versorgung mit KJPen lässt in Teilbereichen Deutschland aber auch sehr zu wünschen übrig.
Und während man Mio. für eine neue Umgehungsstrasse bei den Ministerien rasch locker gemacht hat, versuche selbiges Einmal mit dem Ziel eine Klinik aus- oder gar neuzubauen...
Es gibt da doch einige viele Investoren, die genau das machen.., glauben Sie mir. ;) Nicht selten auch ausschließlich mit Eigenmittel (Private). Die flächendeckende Versorgung diesbezüglich wächst. Selbst Forensik wurde auch schon teil-privatisiert.

Aber ganz so falsch liegen Sie nicht mit Ihrem Einwand: weniger im Sinne von öffentlichen Erstmitteln oder privaten Investitionen für Neubauten oder auch Grundsanierungen im Bestand solcher Einrichtungen, sondern vielmehr im Hinblick auf das allgemein recht niedrige Lohnniveau der Mitarbeiter und ähnlichen Defiziten mehr.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Thomas I »

Daylight » Di 6. Dez 2011, 18:51 hat geschrieben: Es gibt da doch einige viele Investoren, die genau das machen.., glauben Sie mir. ;) Nicht selten auch ausschließlich mit Eigenmittel (Private). Die flächendeckende Versorgung diesbezüglich wächst. Selbst Forensik wurde auch schon teil-privatisiert.
Vielleicht wäre es an der Zeit, dir zu verraten, dass meine bessere Hälfte mehrere Facharzttitel hat, darunter einen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie einen für Psychiatrie und Psychotherapie und in dem Bereich in leitender Funktion tätig ist.
Es wäre sonst unfair dich ggf. ins offene Messer rennen zu lassen...

Von vielen Investoren kann da mitnichten die Rede sein.
Die Situation ist immernoch unbefriedigend.
Ich kenne unzählige Großstädte in denen es zur nächsten vollstationären KJP über 50km Fahrweg ist und mit dem ÖPNV die Erreichbarkeit unzumutbar ist.
Daylight

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

Thomas I » Di 6. Dez 2011, 19:02 hat geschrieben:
Vielleicht wäre es an der Zeit, dir zu verraten, dass meine bessere Hälfte mehrere Facharzttitel hat, darunter einen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie einen für Psychiatrie und Psychotherapie und in dem Bereich in leitender Funktion tätig ist.
Es wäre sonst unfair dich ggf. ins offene Messer rennen zu lassen...

Von vielen Investoren kann da mitnichten die Rede sein.
Die Situation ist immernoch unbefriedigend.
Ich kenne unzählige Großstädte in denen es zur nächsten vollstationären KJP über 50km Fahrweg ist und mit dem ÖPNV die Erreichbarkeit unzumutbar ist.
Danke für die Info.
Riesen-Zufall, trifft auf uns aber ebenso zu (Meine Frau...Heilpädagogin und Stationsleitung in einer großen KJP), ich selbst... habe mit dem Rest (Investitionen etc, pp.) die Hände voll zu tun. Und zwar überregional.. ;)
Zuletzt geändert von Daylight am Di 6. Dez 2011, 19:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

Thomas I » Di 6. Dez 2011, 19:02 hat geschrieben:
Vielleicht wäre es an der Zeit, dir zu verraten, dass meine bessere Hälfte mehrere Facharzttitel hat, darunter einen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie einen für Psychiatrie und Psychotherapie und in dem Bereich in leitender Funktion tätig ist.
Es wäre sonst unfair dich ggf. ins offene Messer rennen zu lassen...

Von vielen Investoren kann da mitnichten die Rede sein.
Die Situation ist immernoch unbefriedigend.
Ich kenne unzählige Großstädte in denen es zur nächsten vollstationären KJP über 50km Fahrweg ist und mit dem ÖPNV die Erreichbarkeit unzumutbar ist.
Noch ein Satz zu den Einrichtungen und ihrer Verteilung im Land: die Entfernungen sind in der Tat regional sehr unterscheidlich. In strukturschwachen Regionen, immer auch noch zahlreiche im Osten - allerdings mit geringer Bevölkerungsdichte, derweil...- aber auch in den westlichen Flächenländern. In den Großsstädten wachsen die Strukturen seit vielen Jahren, soviel ist sicher. Es fehlt aber leider an gutem Personal. das 'wächst' vergleichsweise eher langsam nach oder wandert ab in die Nachbarstaaten.

Ich hatte auch nicht behauptet, die Probleme seien sämtlichst gelöst. Allerdings wurden in den vergangenen 10 bis 15 Jahren enorme Fortschritte gemacht.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

Thomas I » Di 6. Dez 2011, 18:29 hat geschrieben:
Oh, Jugendämter sind die einzigen Behörden bei denen man das Sparen seit langer Zeit ernst nimmt. Und Einschreiten kostet halt Geld.
Und Verantwortung..., ja, diese Sparte ist partiell-regional ein wahres "Problem".
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Thomas I »

Daylight » Di 6. Dez 2011, 19:15 hat geschrieben: Noch ein Satz zu den Einrichtungen und ihrer Verteilung im Land: die Entfernungen sind in der Tat regional sehr unterscheidlich. In strukturschwachen Regionen, immer auch noch zahlreiche im Osten - allerdings mit geringer Bevölkerungsdichte, derweil...- aber auch in den westlichen Flächenländern. In den Großsstädten wachsen die Strukturen seit vielen Jahren, soviel ist sicher. Es fehlt aber leider an gutem Personal. das 'wächst' vergleichsweise eher langsam nach oder wandert ab in die Nachbarstaaten.

Ich hatte auch nicht behauptet, die Probleme seien sämtlichst gelöst. Allerdings wurden in den vergangenen 10 bis 15 Jahren enorme Fortschritte gemacht.
Vor 15 Jahren gab es z.B. in ganz Rheinland-Pfalz genau zwei KJPen - da ist schon eine mehr ein enormer Fortschritt, aber noch lange keine befriedigende Versorgung.

Traditionell hat man KJPen auch im Westen oft in abgelegende Ecken des jeweiligen Bundeslandes "verbannt" so dass man mitnichten sagen kann die Lage sei in Großstädten per se besser.

Personalmangel ist ein grundlegendes Problem in allen medizinischen Bereichen.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von USA TOMORROW »

Thomas I » 6. Dez 2011, 17:30 hat geschrieben: Problematische Kinder haben meist problematische Eltern/Bezugspersonen. Und solange das so ist, hat man da nur sehr wenig Möglichkeiten mit Erfolg zu intervenieren.
Das gilt auch für problematische Jugendliche und problematische Erwachsene.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Thomas I »

usaTomorrow » Di 6. Dez 2011, 19:44 hat geschrieben: Das gilt auch für problematische Jugendliche und problematische Erwachsene.
Also Jugendlicher hört man aber langsam auf sich derart an den Vorstellungen der Eltern zu orientieren wie man das als Kind macht, als Erwachsener sollte man in der Lage sein Werte und Regeln aus eigener Erkenntnisleistung zu begreifen.

Im übrigen haben ab einem gewissen Alter die Eltern auch kein Mitspracherecht mehr.
Zuletzt geändert von Thomas I am Di 6. Dez 2011, 19:50, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von USA TOMORROW »

Welfenprinz » 6. Dez 2011, 17:27 hat geschrieben:
Nö.
Es steht ja nirgends statistisch erfasst wieviel durch die bisherige Vorgehensweise nach ihrer ersten oder zweiten Auffälöligkeit gestoppt wurden.
Was genau passiert denn heute staatlicherseits mit einem 13jährigen der ein- zwei Straftaten begeht?
Welfenprinz » 6. Dez 2011, 17:27 hat geschrieben:in der Praxis wird doch die Rechtssprechung gar nicht so fix umgesetzt wie ihr hier das schildert. sondern der Entwicklungsstand des jeweiligen jugendlichen wird berücksichtigt.

Mir ist bekannt, dass auch ein 20jähriger noch nach Jugendstrafrecht behandelt werden kann.
Der umgekehrte Fall, einen 17jährigen nach Erwachsenenstraftrecht zu verurteilen ist soweit ich weiß aber nicht möglich. Ebensowenig einen 13jährigen nach dem Jugendstrafrecht.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von USA TOMORROW »

Thomas I » 6. Dez 2011, 19:48 hat geschrieben:
Also Jugendlicher hört man aber langsam auf sich derart an den Vorstellungen der Eltern zu orientieren wie man das als Kind macht
Da orientieren sich die meisten Straftäter dann wohl eher an den Vorstellungen ihrer Freunde oder irgendwelcher fragwürdigen Vorbilder.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

Thomas I » Di 6. Dez 2011, 19:26 hat geschrieben:
Vor 15 Jahren gab es z.B. in ganz Rheinland-Pfalz genau zwei KJPen - da ist schon eine mehr ein enormer Fortschritt, aber noch lange keine befriedigende Versorgung.

Traditionell hat man KJPen auch im Westen oft in abgelegende Ecken des jeweiligen Bundeslandes "verbannt" so dass man mitnichten sagen kann die Lage sei in Großstädten per se besser.

Personalmangel ist ein grundlegendes Problem in allen medizinischen Bereichen.
Zu letzterem: "wem sagen Sie das"? ich gehöre der Branche derweil seit rd. 30 Jahren an...habe alle diese Entwicklungen miterlebt, aus der Innensicht und aus verschiedenen Perspektiven.

Und, ich hatte ja nicht behauptet - einmal mehr - es sei "per se" alles "in Butter". Ich sprach vielmehr über eine jahrelange Aufwärtsbewegung. Bitte nehmen Sie das doch einmal ein wenig wörtlicher. :)
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

usaTomorrow » Di 6. Dez 2011, 19:44 hat geschrieben: Das gilt auch für problematische Jugendliche und problematische Erwachsene.
Die erste Farge stellt sich zunächst: wie hoch ist der angerichtete "Schaden", den solche Sozialisation angerichtet hat. haben die Eltern und die nächsten Verwandten und Freunde der Eltern versagt, oder gar misshandelt (und das ist leider nicht selten im häuslichen Bereich !!!), sind die Folgen bei Kindern (logischerweise) die übelsten und nachhaltigsten. Aber selbstverständlich sind Jugendliche nicht völlig anderweitig anzusehen.

Klare Trennung muss aber hier zu Erwachsenen gezogen werden. Aber auch für diese existieren, wir doch alle wissen, entsprechende Einrichtungen und Institutionen, sollten solche unzurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig sein.
Zuletzt geändert von Daylight am Di 6. Dez 2011, 23:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Thomas I »

Daylight » Di 6. Dez 2011, 23:08 hat geschrieben: Zu letzterem: "wem sagen Sie das"? ich gehöre der Branche derweil seit rd. 30 Jahren an...habe alle diese Entwicklungen miterlebt, aus der Innensicht und aus verschiedenen Perspektiven.
Sicher gibt es da verschiedene Perspektiven. Dass ich die Perspektive der Arbeitsplatzsicherung und Einkommensentwicklung meiner besseren Hälfte nicht gerade betrauere will ich garnicht abstreiten. :cool:
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

Thomas I » Mi 7. Dez 2011, 00:53 hat geschrieben:
Sicher gibt es da verschiedene Perspektiven. Dass ich die Perspektive der Arbeitsplatzsicherung und Einkommensentwicklung meiner besseren Hälfte nicht gerade betrauere will ich garnicht abstreiten. :cool:
LOL.. die, welche schon gut sitzen, habens richtig gemacht... :)
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Thomas I »

Daylight » Mi 7. Dez 2011, 01:08 hat geschrieben: LOL.. die, welche schon gut sitzen, habens richtig gemacht... :)
Die Kehrseite der Medaille wie die Arbeitszeiten (neulich meine bessere Hälfte im Gespräch mit dem Nachbarn, der jammert was vonwegen viele Aufträge im Betrieb, musste jede Woche jetzt 45 Stunden arbeiten, seuftzt mein Schatz "45-Stunden-Woche? Ach das hätt' ich auch gerne mal..."), Dienste und dergleichen sollte man allerdings dabei nicht ganz vergessen. S
Daylight

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

Thomas I » Mi 7. Dez 2011, 01:22 hat geschrieben:
Die Kehrseite der Medaille wie die Arbeitszeiten (neulich meine bessere Hälfte im Gespräch mit dem Nachbarn, der jammert was vonwegen viele Aufträge im Betrieb, musste jede Woche jetzt 45 Stunden arbeiten, seuftzt mein Schatz "45-Stunden-Woche? Ach das hätt' ich auch gerne mal..."), Dienste und dergleichen sollte man allerdings dabei nicht ganz vergessen. S
Wie könnte ich - und meine Liebe - je vergessen? Man gewöhnt sich dran und schlecht ist das ja auch nicht. Es kommt immer nur auf den Blickwinkel an. 50 Stunden empfinde ich als relativ angenehm, wenn ich es denn mal selten einrichten kann...
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Welfenprinz »

usaTomorrow » Di 6. Dez 2011, 19:48 hat geschrieben: Was genau passiert denn heute staatlicherseits mit einem 13jährigen der ein- zwei Straftaten begeht?

.
Was "genau" passiert , kann ich dir auch nciht sagen. Das wird von Region zu Region, von Polizei zu Polizei , von jugendgericht zu jugendgericht unterschiedlich sein, abhängig von den handelnden Personen.
ich weiss nur, dass einem 13jährigen, der schon mal mit "vollem programm " von der Polizei bearbeitet wird, so ein Schrecken in die Knochen jagt, dass der nie wieder was macht.

Dass man dabei die hartgesottenen, wei im Eingangsbeitrag aufgebührt, nicht kriegt, weiss ich auch.
Die Frage, die sich stellt, ist doch die nach der VErhältnismässigkeit. Wieviel Aufwand soll getrieben werden um auch noch den letzten jugendlichen zum Kklosterbruder zu machen. und da kommen wir , Gesetz hin oder her, nun mal nicht an der schon erwähnten Feststellung vorbei, dass ohne das Elternhaus gar nix geht.
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Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Welfenprinz »

jack » Di 6. Dez 2011, 18:30 hat geschrieben: Ok, irgendeine geschlossene Einrichtung, ... nur das war das Ziel. Wie sie heisst ist dabei erstmal egal :)
Die Diskussion von daylight und ThomasI führt im Sinne des Strangerstellers in die falsche Richtung. :)
jack geht es nicht um die jugendlichen sondern darum, dass niemand von diesen Kindern/Jugendlichen behelligt wird. ..."die Bewohner dort nicht leiden müssen" .

nun, da sich ja schon gezeigt hat, dass auch in repressivsten Staaten mit Folter, Pranger und Todesstrafe kriminalität nicht auszurotten ist, ist die Frage nach gesetzlichen vorgaben wie "herabsetzung des Strafmündigkeitsalters" der falsche Ansatz.
Wer die keimfreie , kriminalitäts und untatenfreie Lebensgestaltung will, muss da schon selbst für sorgen. Der Gestzgeber kann das so oder so nicht leisten. :)
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Dampflok »

Daylight » Mi 7. Dez 2011, 00:08 hat geschrieben: Zu letzterem: "wem sagen Sie das"? ich gehöre der Branche derweil seit rd. 30 Jahren an...habe alle diese Entwicklungen miterlebt, aus der Innensicht und aus verschiedenen Perspektiven.
Sie müssen sich mal entscheiden. Neulich hatten Sie noch behauptet Sie seien Ingenieur.

Ich glaube Sie sind was ganz Anderes hier.


.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Cattrell »

Daylight » Mi 7. Dez 2011, 02:41 hat geschrieben:Wie könnte ich - und meine Liebe - je vergessen? Man gewöhnt sich dran und schlecht ist das ja auch nicht. Es kommt immer nur auf den Blickwinkel an. 50 Stunden empfinde ich als relativ angenehm, wenn ich es denn mal selten einrichten kann...
Und wer schreibt dann jeden Tag bis in die frühen Morgenstunden diese zig Beiträge hier im Forum? :?:
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Dampflok »

Wenn Du das bezahlst, dann gerne. Ich nicht.

Wenn 12, 13-Jährige sich so verhalten haben die Eltern versagt. Wegsperren, ja sicher: Die Eltern! :mad:

Problem der Eltern heute: Sie haben keine adäquaten harten Mittel, Kinder die zu entgleiten drohen, zur Vernunft zurückzuholen. In solchen Fällen sollten bestimmte Rechte der Eltern und der Kinder beschnitten werden um das Schlimmste (Abgleiten in die Kriminalität) zu vermeiden. Etwa harte Zwangsmaßnahmen wie Schulwechsel, von den Eltern bezahlte tagesausfüllende Maßnahmen wie Nachhilfe et cetera ohne Handy und Netzverbindung (um den Kindern jede Möglichkeit zu nehmen sich mit dem kriminellen Umfeld zu Treffen) und deratiges mehr. Kuschelpädagogik nützt nur den angestellten Pädagoginnen, nicht den bald wieder rückfälligen Kindern und nicht der Gesellschaft die die Folgekosten tragen muß.


.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Marmelada »

jack » Di 6. Dez 2011, 11:49 hat geschrieben: Das ist kein Einzelfall, sondern ein Beispiel :)
Beispiel für was?
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USA TOMORROW
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von USA TOMORROW »

Welfenprinz » 7. Dez 2011, 07:35 hat geschrieben:
Was "genau" passiert , kann ich dir auch nciht sagen. Das wird von Region zu Region, von Polizei zu Polizei , von jugendgericht zu jugendgericht unterschiedlich sein, abhängig von den handelnden Personen.
Ein 13jähriger kommt vor kein Jugendgericht.
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Dampflok
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Dampflok »

usaTomorrow » Mi 7. Dez 2011, 12:23 hat geschrieben: Ein 13jähriger kommt vor kein Jugendgericht.
Früher wurden Eltern für ihre Kinder in Verantwortung gezogen, heute gleicht die Straftat eines "Kindes" für den Geschädigten immer mehr einer "Naturkatastrophe" gegen die man nicht versichert ist - beziehungsweise gegen die man sich nicht versichern kann. Die Eltern warens ja nicht, und schlägst Du in der konkreten Situation hilflos zurück, wanderst Du in den Bau. Die lieben Kleinen.


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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Cattrell »

Daylight » Di 6. Dez 2011, 18:50 hat geschrieben:Die meisten straffälligen Jugendlichen gelangen in der Regel in offene oder geschlossene Kinder- und Jugendpsychatrien und werden dort temporär stationär oder ambulant (Tagesklinikform), je nach Schwere der Taten und Symptome behandelt.
Dann dürfte es diese vielen Intensivtäter doch überhaupt nicht geben:

Ein kleiner Teil (rund 3 bis 5 Prozent) der jugendlichen Tatverdächtigen fällt durch wiederholte Begehung von Straftaten auf. Jungen gehören öfter zu der Gruppe der „mehrfach Auffallenden“ jugendlichen Tatverdächtigen als Mädchen. Diese kleine Gruppe von Mehrfach- bzw. Intensivtätern begeht nach Untersuchungen der Landeskriminalämter darüber hinaus zwischen 30 und 60 % der für die Altersgruppe bekannt gewordenen Straftaten. ... In Berlin hatten beispielsweise 2009 etwa 80% der 550 polizeibekannten Intensivtäter einen Migrationshintergrund.
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendkriminalität

Allein in Berlin 550! :rolleyes:
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Dampflok »

Cattrell » Mi 7. Dez 2011, 13:02 hat geschrieben: Dann dürfte es diese vielen Intensivtäter doch überhaupt nicht geben:

Ein kleiner Teil (rund 3 bis 5 Prozent) der jugendlichen Tatverdächtigen fällt durch wiederholte Begehung von Straftaten auf. Jungen gehören öfter zu der Gruppe der „mehrfach Auffallenden“ jugendlichen Tatverdächtigen als Mädchen. Diese kleine Gruppe von Mehrfach- bzw. Intensivtätern begeht nach Untersuchungen der Landeskriminalämter darüber hinaus zwischen 30 und 60 % der für die Altersgruppe bekannt gewordenen Straftaten. ... In Berlin hatten beispielsweise 2009 etwa 80% der 550 polizeibekannten Intensivtäter einen Migrationshintergrund.
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendkriminalität

Allein in Berlin 550! :rolleyes:
Das sind sicher nur Zufälle.

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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

Welfenprinz » Mi 7. Dez 2011, 07:40 hat geschrieben:
Die Diskussion von daylight und ThomasI führt im Sinne des Strangerstellers in die falsche Richtung. :)
jack geht es nicht um die jugendlichen sondern darum, dass niemand von diesen Kindern/Jugendlichen behelligt wird. ..."die Bewohner dort nicht leiden müssen" .
Nun, es geht ja nicht um Kinder oder Jugendliche an sich (Wir waren alle mal jung :s :D ).
Es geht darum, das es nicht sein kann das jemand (egal welchen Alters) seine Umgebung terrorisiert und man nichts dagegen tun kann.
Es gibt nicht nur das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, sondern auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Eigentum.

Der Fall im Eingangsbeitrag ist doch ein Fall, bei dem du doch auch nicht einfach so zuschauen würdest?
Was würdest du tun, wenn du so einen Bengel in der Nachbarschaft hättest? Der deine Kinder verprügelt, der dich überfällt, der in dein Haus einbricht, der deine Sachen kaputt macht?
nun, da sich ja schon gezeigt hat, dass auch in repressivsten Staaten mit Folter, Pranger und Todesstrafe kriminalität nicht auszurotten ist,
Das zweifelt niemand an :)
ist die Frage nach gesetzlichen vorgaben wie "herabsetzung des Strafmündigkeitsalters" der falsche Ansatz.
Wer die keimfreie , kriminalitäts und untatenfreie Lebensgestaltung will, muss da schon selbst für sorgen. Der Gestzgeber kann das so oder so nicht leisten. :)
Darum geht es doch nicht, aber es gibt Grenzen, die überschritten werden und der Eingangsbeitrag ist so ein Fall ... und nunmal kein Einzelfall.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

Marmelada » Mi 7. Dez 2011, 10:51 hat geschrieben:Beispiel für was?
Es gibt ca.
4800 Kinder
12000 Jugendliche
11000 Heranwachsende
Intensivtäter in Deutschland. Das sind keine Einzelfälle ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendkriminalit%C3%A4t
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Thomas I »

Dampflok » Mi 7. Dez 2011, 09:03 hat geschrieben:
Sie müssen sich mal entscheiden. Neulich hatten Sie noch behauptet Sie seien Ingenieur.

Ich glaube Sie sind was ganz Anderes hier.
Ich weiß ja nicht wie du dir das vorstellst, aber der Umbau oder Neubau oder Ausbau von Kliniken so ganz ohne Ingenieure dürfte doch ziemlich schwierig werden...

Aus Daylight's Beitrag habe ich zumindest nicht entnommen, dass er behauptet Mediziner zu sein sondern nur, dass er behauptet beruflich mit dem Bereich Krankenhauswesen im Spezialgebiet KJPen zu tun zu haben.

Da gibt es m.W. eine durchaus hochspezialisierte Branche - Ingenieur und Architekt ist eben nicht gleich Ingenieur und Architekt. Wer tolle Bahnhöfe baut, muss noch lange keine guten Kliniken hinbekommen...
Armstrong

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Armstrong »

Wenn das Jugendstrafrecht ohnehin nur erzieherischen Charakter hat, was spricht dann dagegen, wenn der Staat auf Straftaten von Kindern U14 auch mit erzieherischen Maßnahmen reagiert, zumindest wenn davon auszugehen ist, dass die Eltern das nicht selbst leisten?
Daylight

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

Dampflok » Mi 7. Dez 2011, 09:03 hat geschrieben:
Sie müssen sich mal entscheiden. Neulich hatten Sie noch behauptet Sie seien Ingenieur.

Ich glaube Sie sind was ganz Anderes hier.


.
Ja, richtig. Nun überlegen Sie mal, wie Eins und Zwei zusammenpasst? Oder lesen Sie die dazu vorliegenden Aussagen meinerseits einmal mehr nicht differenziert genug? Wer genauer hinschaut und richtig liest, kann selbst darauf kommen.. ;)
Zuletzt geändert von Daylight am Mi 7. Dez 2011, 23:49, insgesamt 1-mal geändert.
Daylight

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

Cattrell » Mi 7. Dez 2011, 09:36 hat geschrieben: Und wer schreibt dann jeden Tag bis in die frühen Morgenstunden diese zig Beiträge hier im Forum? :?:
Hin und wieder habe ich am frühen Abend mal 1-2 Stunden und spät Abend noch eimal, ein wenig Freizeit. Nicht wie viele andere hier, die offenbar nicht arbeiten müssen (oder wollen, oder können, oder dürfen..) und sich den ganzen Tag über hier verewigen, wie z.B. auch Sie? :D
Daylight

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

jack » Mi 7. Dez 2011, 21:08 hat geschrieben: Nun, es geht ja nicht um Kinder oder Jugendliche an sich (Wir waren alle mal jung :s :D ).
Es geht darum, das es nicht sein kann das jemand (egal welchen Alters) seine Umgebung terrorisiert und man nichts dagegen tun kann.
Es gibt nicht nur das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, sondern auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Eigentum.

Der Fall im Eingangsbeitrag ist doch ein Fall, bei dem du doch auch nicht einfach so zuschauen würdest?
Was würdest du tun, wenn du so einen Bengel in der Nachbarschaft hättest? Der deine Kinder verprügelt, der dich überfällt, der in dein Haus einbricht, der deine Sachen kaputt macht?


Das zweifelt niemand an :)


Darum geht es doch nicht, aber es gibt Grenzen, die überschritten werden und der Eingangsbeitrag ist so ein Fall ... und nunmal kein Einzelfall.
In dieser außergewöhnlichen Ausprägung (Häufigkeit etc.) ist und bleibt dieser ein Einzelfall. Auch in Hinsicht auf offenbar fahrlässig und ungenügend handelnden Behörden. Da können Sie den Fall auch noch so häufig zu verallgemeinern versuchen.
Es bleibt ein Rätsel, aus welchen Gründen hier das zuständige Jugendamt nicht wesentlich früher eingeriffen hatte, z. B. Gibt es außer der Eingangsquelle keine sonstigen Quellen über diesen Fall mit höherem Informationsgehalt? Hat es mal jemand recherchiert, der die Zeit dazu hat? Jack?
Daylight

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

jack » Mi 7. Dez 2011, 21:14 hat geschrieben:
Es gibt ca.
4800 Kinder
12000 Jugendliche
11000 Heranwachsende
Intensivtäter in Deutschland. Das sind keine Einzelfälle ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendkriminalit%C3%A4t
Wem wollen Sie was nun mit diesen Zahlen verkaufen?
Es heißt ..
"Das genaue Ausmaß der Jugendkriminalität lässt sich anhand von Statistiken (polizeiliche Kriminalstatistik, Verurteiltenstatistik usw.) jedoch nicht ermitteln. Diese sind in Deutschland wegen unterschiedlicher Erfassungszeiträume/-daten und anderer Einflussfaktoren nicht vergleichbar."
Also nun einmal harte Zahlen: am Beispiel des recht aktuellen Jahres 2009:

Statistisches Bundesamt..
• Anteil der „unter 20 Jährigen“ = 18,8%, an der Gesamtbevölkerung = 15.378.824 Seelen unter 20
nach Ihrer Wiki-Quelle:
• Tatverdächtige „unter 20 Jährigen“ = 573.176

Verdächtige.. welche Zahl also nehmen wir als überführte Täter an? 30%, 50% oder 75%. Was sagt uns diese Angabe, „verdächtigt“?

Selbst wenn wir mal 100% vollständig ansetzen, was nicht realistisch und auszuschließen sei, sind dies demnach gerade einmal 3,7% aller unter 20-Jährigen.

Wiederrum aus Ihrer Wiki-Quelle:
"Nur Ein kleiner Teil (rund 3 bis 5 Prozent) der jugendlichen Tatverdächtigen fällt durch wiederholte Begehung von Straftaten auf."
Daraus folgt: 3 – 5 %, gemittelt also 4% von max. 3,7 % -> 0,15%; 15 Promille. Unter Berücksichtigung der Ungenauigkeit ("Verdächtige") wird die wahre Zahl eher bei unter 10 Promille (0,05- 0,08 %) liegen

Nun, wie definieren Sie die Bezeichnung "Einzelfälle", Jack? :rolleyes:
Zuletzt geändert von Daylight am Do 8. Dez 2011, 00:43, insgesamt 3-mal geändert.
Daylight

Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

Thomas I » Mi 7. Dez 2011, 22:29 hat geschrieben:
Ich weiß ja nicht wie du dir das vorstellst, aber der Umbau oder Neubau oder Ausbau von Kliniken so ganz ohne Ingenieure dürfte doch ziemlich schwierig werden...

Aus Daylight's Beitrag habe ich zumindest nicht entnommen, dass er behauptet Mediziner zu sein sondern nur, dass er behauptet beruflich mit dem Bereich Krankenhauswesen im Spezialgebiet KJPen zu tun zu haben.

Da gibt es m.W. eine durchaus hochspezialisierte Branche - Ingenieur und Architekt ist eben nicht gleich Ingenieur und Architekt. Wer tolle Bahnhöfe baut, muss noch lange keine guten Kliniken hinbekommen...
Sie kommen der Wahrheit sehr nahe, ...wobei man als Architekt und Ingenieur in bestimmten Fällen der Medizin selbst (und gar nicht einmal so sehr auf KJP spezialisiert..), in Jahrzehnten mehr als nur sehr nahe kommen kann. Das hängt in der Tat von der immer weiter spezialisierten Branche ab.
Mehr aber möchte ich hier nicht öffentlich kundgeben.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

Daylight » Do 8. Dez 2011, 00:36 hat geschrieben:
Nun, wie definieren Sie die Bezeichnung "Einzelfälle", Jack? :rolleyes:
Mehrere Tausend sind keine Einzelfälle ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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