Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mi 30. Mai 2018, 20:12
Das weiß man nicht, auch die Definitionen von "registrierten Verbrechen" und "gemeldete Gewaltkriminalität" bleiben nebulös.
Das weiß man nicht, auch die Definitionen von "registrierten Verbrechen" und "gemeldete Gewaltkriminalität" bleiben nebulös.
Wie schon vorher geschrieben wurde, hast zum Glück nicht Du darüber zu entscheiden - ich muss das übrigens glücklicherweise auch nicht tun.Polibu hat geschrieben:(30 May 2018, 20:08)
Ein Mann, der ein Kind 30 Mal missbraucht hat, wird nicht eingesperrt. Mich interessiert weder was die BILD dazu schreibt noch was irgendjemand anderes dazu schreibt. Mir reicht dieser eine Satz. Denn, dass dieser Mann ein Kind missbraucht, ist ja wohl Fakt. Und wenn es nur einmal war. Der Mann hat in den Knast zu wandern. Definitiv.
https://www.stern.de/panorama/neubewert ... 13160.htmlHamburg (dpa) – Nach der Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens im Hamburger Stadtteil Harburg sind drei der fünf Angeklagten in einem Revisionsprozess zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Das Landgericht hatte die Angeklagten bereits im Oktober 2016 zu Haftstrafen verurteilt, vier davon jedoch auf Bewährung. Die Richter sprachen ihnen am Mittwoch zwischen viereinhalb Jahren und zwei Jahren und neun Monaten Haft zu. «Die Gefühllosigkeit dieser Tat hat nicht nur uns, sondern auch die Öffentlichkeit schockiert», hieß es in der Urteilsbegründung.
Die drei Jugendlichen, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren, sowie ein 21-Jähriger hatten das Mädchen am 11. Februar 2016 auf einer Geburtstagsfeier zuerst betrunken gemacht und dann gemeinsam mit besonderer Brutalität vergewaltigt. Anschließend legten sie die 14-Jährige bei Temperaturen um den Gefrierpunkt nur mit Unterwäsche bekleidet im Hinterhof ab.
Der einzige erwachsene Angeklagte, ein damals 21-jähriger Serbe, hatte im ersten Verfahren eine Freiheitsstrafe von vier Jahren erhalten. Er wurde nun zu vier Jahre und sechs Monate verurteilt.
Diese Richter haben verdrängt, dass eine Strafe eine Reihe von Zwecken erfüllen soll. Da ist nämlich noch der Abscheu für die Tat durch die Gesellschaft, der mit ihr zur Geltung kommen soll, Genugtuung für die Opfer und selbstverständlich Abschreckung sowohl für den Täter als auch für alle anderen potentiellen Täter.Tom Bombadil hat geschrieben:(11 Jun 2018, 13:34)
Schon wieder so ein Irrsinnsurteil: https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 75410.html
Was ist nur mit unserer Justiz los?
Mein Reden seit Jahren. Es kommt ja auch keiner auf die Idee zu sagen, dass weniger Kinder geboren werden müssen weil es nicht genug Kindergärten gibt, sondern es werden Anstrengungen unternommen mehr Kindergärten zu bauen.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jun 2018, 13:39)
Dann muss man eben neue Gefängnisse bauen oder die alten erweitern, es kann einfach nicht sein, dass insbesondere Gewaltkriminelle frei rumlaufen, weil die Knäste voll sind.
https://www.welt.de/vermischtes/article ... itten.htmlDer 32-jährige Rashid D. hatte zuvor zugegeben, dass er im November 2016 nach einem Streit über angebliche Untreue mit einem Messer auf seine Ehefrau eingestochen hatte. Laut Obduktionsbericht stach er in der gemeinsamen Wohnung in Senftenberg (Brandenburg) insgesamt 19 Mal auf die Frau ein und verletzte die damals 27-Jährige dadurch so schwer, dass sie bereits an ihren Verletzungen gestorben wäre.
D. stieß seine Frau aber zudem aus dem Fenster des Badezimmers im zweiten Obergeschoss ins Freie. Dort knallte sie auf einen eisernen Fahrradständer und blieb liegen, wie die Zeitung weiter berichtet. Ein zufällig im Haus anwesender Besucher, der im späteren Prozess aussagte, musste dann direkt vor der Haustür mit ansehen, wie der nach unten geeilte Ehemann seiner Frau die Kehle mit vier Schnitten durchtrennte.
Auch andere Anwohner schilderten laut örtlicher Medien im Prozessverlauf teils dramatische Szenen: "Die Frau hat sich gegen den Fensterrahmen gestemmt, aber der Mann hat so lange gedrückt, bis sie rausfiel", beschrieb ein weiterer Zeuge aus der Wohnsiedlung seine Beobachtung. Die Frau habe geschrien.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht geringfügig hinter der Forderung der Anklage zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage wegen Mordes erhoben, forderte in ihrem Plädoyer dann aber 14 Jahre Haft wegen Totschlags. Der Verteidiger D.s hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert und den Angeklagten durch diverse Details entlastet gesehen.
Laut Anwalt Klaus Kleemann hatte der 32-Jährige an dem Abend im November 2016 Crystal Meth konsumiert. Es habe zudem Streit gegeben, weil der Ehemann annahm, dass seine Frau eine Affäre habe und ihn verlassen wollte. Die Tat sei daher im Affekt geschehen.
Niedrige Beweggründe – sah der Angeklagte das auch?
Das tschetschenische Paar hatte Asyl beantragt, die Familie war im Mai 2016 nach Deutschland eingereist. Der Asylantrag wurde jedoch nicht genehmigt, im Oktober sollte dann die Abschiebung vollzogen werden.
Weil Rashid D. an dem Tag nicht in der Wohnung, sondern bei Bekannten untergekommen war, konnte sie jedoch nicht vollzogen werden. Die Familie habe isoliert und weitgehend ohne soziale Kontakte in der südbrandenburgischen Stadt gelebt, hieß es weiter.
Der Vorsitzende Richter Frank Schollbach erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass der Mann davon ausgegangen sei, dass seine Frau ein Verhältnis mit einem Bekannten der Familie habe und sie deshalb umbrachte. Dies sei objektiv und nach hiesigen Wertvorstellungen ein niederer Beweggrund und damit ein Merkmal für Mord. Allerdings habe die Kammer Zweifel, dass der Angeklagte die Niedrigkeit seiner Beweggründe auch erkannt habe, sagte Schollbach. Daher laute das Urteil auf Totschlag.
Eine weitere Zeugin – eine Kriminalistin, die nach den tödlichen Stichen am Tatort war – hatte laut der „Lausitzer Rundschau“ im Prozess ausgesagt, dass der Mann ihr erklärt habe, "wenn eine Frau fremdgehe, dann habe der Mann das Recht, sie zu töten". Das sei in Tschetschenien geltendes Recht und stehe so im Koran.
Und wie kommst Du darauf, daß die Richter dies verdrängt haben? Die wissen sicherlich sehr genau um die Gründe einer Strafe. Aber die kennen eben auch alle Tatsachen zum jeweiligen Fall. Im Gegensatz zu uns allen hier.Ammianus hat geschrieben:(11 Jun 2018, 14:32)
Diese Richter haben verdrängt, dass eine Strafe eine Reihe von Zwecken erfüllen soll. Da ist nämlich noch der Abscheu für die Tat durch die Gesellschaft, der mit ihr zur Geltung kommen soll, Genugtuung für die Opfer und selbstverständlich Abschreckung sowohl für den Täter als auch für alle anderen potentiellen Täter.
https://rp-online.de/panorama/deutschla ... d-23520473Hamburg Im Prozess um einen Laserpointer-Angriff auf einen Polizeihubschrauber während des G20-Gipfels ist der Angeklagte am Mittwoch zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Der 27-Jährige hat sich nach Überzeugung des Amtsgerichts Hamburg-Altona des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. „Das Gericht ist davon überzeugt, dass es der Angeklagte war, der das Lasergerät bediente.“
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... ozess.htmlDer Täter sitzt nicht weit von ihm entfernt, er hat die Attacke mit dem Laserpointer gestanden. Nun muss er für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis: Das Amtsgericht spricht den 22-jährigen Jonathan M. am Mittwoch unter anderem des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig. "Ein solcher Angriff ist äußerst gefährlich und nicht hinzunehmen", begründet der Vorsitzende Richter André Muhmood das Urteil.
Na und?jack000 hat geschrieben:(20 Jun 2018, 18:37)
https://rp-online.de/panorama/deutschla ... d-23520473
Hier sieht man wie das auch geht:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... ozess.html
https://www.abendzeitung-muenchen.de/in ... bf7bc.htmlLandkreis Rottal-Inn - An der Fleisch- und Käsetheke herrschte reger Betrieb. Auch die Obstabteilung war gut besucht - schließlich stand das Wochenende vor der Tür. Die Kinder von Mustafa S. fischten sich gerade Eis aus der Kühlung. Und während der Freund von Noah G. (Name von der Redaktion geändert) nach Batterien suchte, verging sich Mustafa S. im Getränkelager des Supermarkts an Noah G.
Der 47-jährige Iraker, der unmittelbar nach der Tat nach Italien geflohen war, wurde gestern von der Jugendkammer des Landgerichts wegen sexuellem Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Unglübige Mienen von den anwesenden Eltern
Dass diese zur Bewährung ausgesetzt wurde, sorgte nicht nur bei den anwesenden Eltern für ungläubige Mienen. "Es war eine krasse Straftat", so Vorsitzender Richter Theo Ziegler in der Urteilsbegründung. Gleichwohl gehe es darum, eine gerechte Strafe zu finden. Und innerhalb des zur Verfügung stehenden Strafrahmens gebe es nun mal viel schlimmere Dinge abzuurteilen.
Bei den Kindern und Jugendlichen der kleinen Gemeinde nordöstlich von Simbach war Mustafa S. als "der Geigenmann" bekannt. Daher hatte sich Noah G. zunächst auch nichts gedacht, als am 30. Juli 2016 im Supermarkt plötzlich "der Geigenmann" vor ihm stand. Mustafa S. räumte zu Prozessbeginn den angeklagten Sachverhalt vollumfänglich ein, wonach er den Jungen an der Hand packte und ihn in ein an den Verkaufsbereich angrenzendes Getränkelager zog. Dort stellte er sich hinter den Jungen, zog dessen Hose nach unten und rieb sein nicht erigiertes Glied am Gesäß des Jungen - etwa zwei Minuten lang. Gestern entschuldigte er sich bei der Mutter von Noah G. Diese konnte damit allerdings nichts anfangen.
Es ging nur noch um die Strafzumessung
Als die Mutter Noah nach seiner Rückkehr aus dem Supermarkt gefragt hatte, warum er so spät heimkomme, hatte er ihr sofort alles berichtet. "Der Papa hat dann ein Messer geholt und wollte zu dem", hört man den Elfjährigen in der Videovernehmung sagen. Aber die Mama habe gesagt, das solle er mal besser bleiben lassen; sie gehe zur Polizei.
Die Verfahrensbeteiligten folgten am Mittwoch den Angaben des Jungen, die durch das Geständnis des Angeklagten gestützt wurden. So ging es lediglich noch um die Strafzumessung.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von zweieinhalb Jahren. Die Verteidigung hingegen hatte aufgrund der Tatsache, dass sein Mandant dem Kind eine Aussage vor Gericht erspart hat, eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren gefordert.
Der Vater wird wissen was zu tun ist. Mal sehen was b es dann auch Bewährung gibt. Ekelhaft diese dreckige Jusitz - die Begründung treibt einem den blanken Hass in die Augen.jack000 hat geschrieben:(28 Jun 2018, 17:17)
Sexueller Missbrauch eines Kindes ... na, was gibt das wohl?
https://www.abendzeitung-muenchen.de/in ... bf7bc.html
Der ursprüngliche Plan des Vaters den Täter mit einem Messer zu besuchen wurde von der Mutter des Kindes vermieden und die entschieden sich für ein reguläres Verfahren ...
Der offensichtlich gestörte Staatsanwalt hat selbst nur 2,5 Jahre gefordert. Da wird gar nix kassiert.Ammianus hat geschrieben:(28 Jun 2018, 22:40)
Hätte der Vater den Täter abgestochen, dann wäre das mindestens Totschlag und die Familie hätte nicht nur ein vielleicht für immer traumatisiertes Kind sondern auch noch einen Mann hinter Gittern. Der allerdings würde dort mit einem gewissen Respekt behandelt werden. Im Gegensatz zum Täter, dem das leider erspart bleibt. Aber vielleicht geht die Staatsanwaltschaft in Revision und das Urteil wird kassiert.
Offensichtlich nicht. Die Familie ist jetzt das Gespött im Migrantenviertel, der Vater ewig blamiert. Die wissen jetzt alle: Auf Hilfe braucht sich in Deutschland keiner verlassen. Regelt bitte alles selbst.Wie auch immer, die Mutter hat richtig gehandelt.
Falls es sich bei der Familie des Opfers und deren Umfeld auch um Zugewanderte mit mittelalterlichen Kulturvorstellungen handelt, dann kann man da auch nichts machen. Für mich ist das genau so eine Alien-Welt wie Richter, die derartige "Strafen" verhängen.Boracay hat geschrieben:(28 Jun 2018, 23:23)
Der offensichtlich gestörte Staatsanwalt hat selbst nur 2,5 Jahre gefordert. Da wird gar nix kassiert.
Offensichtlich nicht. Die Familie ist jetzt das Gespött im Migrantenviertel, der Vater ewig blamiert. Die wissen jetzt alle: Auf Hilfe braucht sich in Deutschland keiner verlassen. Regelt bitte alles selbst.
Bei mir wäre die Verbitterung jetzt so dass ich den Täter auf jeden Fall zur Rechenschaft ziehen würde. Entweder durch Klingenkastration oder schlimmeres. Das wird noch kommen.
Nein, nach nur 20 Monaten wärst du raus. So hart ist der Knast auch nicht, wie der Staufener Fall gezeigt hat gibt es da sogar ganze Phädo Gemeinschaften mit denen man sich austauschen kann. Hinterher gibt es dann die volle Ladung Hartz 4.Ammianus hat geschrieben:(29 Jun 2018, 00:03)
Falls es sich bei der Familie des Opfers und deren Umfeld auch um Zugewanderte mit mittelalterlichen Kulturvorstellungen handelt, dann kann man da auch nichts machen. Für mich ist das genau so eine Alien-Welt wie Richter, die derartige "Strafen" verhängen.
Wobei ich 2,5 Jahre als angemessen ansehe. Bei einer Penetration wäre das noch mal was anderes. Aber glaub mir, 2,5 Jahre und dann als Sittensau, von allen anderen verachtet, das ist eine lange Zeit. Aber auch so sind 2,5 Jahre lang: Der erste Schnee fällt vor dem Zellenfenster und du weisst, in einem Jahr wird der wieder fallen und im Jahr darauf noch mal - und du bist immer noch da ...
https://www.braunschweiger-zeitung.de/b ... teilt.html24-jähriger Asylbewerber wegen Vergewaltigung verurteilt
BRAUNSCHWEIG. Vergewaltigung im November 2016 in der Landesaufnahmebehörde (LAB) in Braunschweig-Kralenriede. Im Braunschweiger Amtsgericht gesteht ein 24-jähriger Asylbewerber aus Somalia die Tat und wird zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Ein 24-jähriger Asylbewerber aus Somalia ist am Donnerstag vom Braunschweiger Amtsgericht wegen Vergewaltigung zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er hat die Tat im Rahmen einer Verständigung aller Prozessbeteiligten gestanden.
Zitat Merkel:"Da muss die GANZE Härte des Gesetzes greifen...!" (o. so ähnlich)jack000 hat geschrieben:(04 Jul 2018, 20:31)
Und wieder mal eine Vergewaltigung mit Bewährung:
https://www.braunschweiger-zeitung.de/b ... teilt.html
Na immerhin wurde dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart
In diesem Fall ist wohl die Abwegung Opferschutz ( Aussageersparniss ) mit eingeflossen.firlefanz11 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 11:07)
Zitat Merkel:"Da muss die GANZE Härte des Gesetzes greifen...!" (o. so ähnlich)
Der hat also zugegeben die Frau vergewaltigt zu haben. Das muss natürlich mit einer Bewährung belohnt werdenAlexyessin hat geschrieben:(05 Jul 2018, 11:12)
In diesem Fall ist wohl die Abwegung Opferschutz ( Aussageersparniss ) mit eingeflossen.
Bewährung ist jetzt keine Belohnung, Jack.jack000 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 12:04)
Der hat also zugegeben die Frau vergewaltigt zu haben. Das muss natürlich mit einer Bewährung belohnt werden
Der Verurteilte war vorbestraft, und erhält dann noch nach einer Vergewaltigung eine Bewährungsstrafe, weil er die Tat gestanden hat.Alexyessin hat geschrieben:(05 Jul 2018, 12:06)
Bewährung ist jetzt keine Belohnung, Jack.
Aber du hast selbst geschrieben, das damit der Frau eine Aussage vor Gericht erspart wurde.
Das wird die Frau aber freuen jederzeit wieder auf ihren Vergewaltiger treffen zu könnenAlexyessin hat geschrieben:(05 Jul 2018, 12:06)
Bewährung ist jetzt keine Belohnung, Jack.
Aber du hast selbst geschrieben, das damit der Frau eine Aussage vor Gericht erspart wurde.
Abwegung welche Belastung für die Frau schlimmer ist, oder? Kannst du dich da rein versetzen? Nein, also bitte erspare uns deine künstliche Empörung. Wie hoch ist denn die Verurteilungsrate bei Vergewaltigungen im Allgemeinen? Nur um dein Skandalurteil mal zu bekräften.....jack000 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 12:39)
Das wird die Frau aber freuen jederzeit wieder auf ihren Vergewaltiger treffen zu können
Das ist ein Skandalurteil sondergleichen!
So richtig nachvollziehen, kann man diese Strafe nicht, schon gar nicht wenn man bedenkt was er auf den Kerbholz hatte.jack000 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 12:39)
Das wird die Frau aber freuen jederzeit wieder auf ihren Vergewaltiger treffen zu können
Das ist ein Skandalurteil sondergleichen!
Wäre nett gewesen, wenn der zitierte Artikel in Gänze zu lesen gewesen wäre.firlefanz11 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 11:07)
Zitat Merkel:"Da muss die GANZE Härte des Gesetzes greifen...!" (o. so ähnlich)
Was könnte denn da noch drin stehen, was das Urteil rechtfertigen würde?Bielefeld09 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 15:14)
Wäre nett gewesen, wenn der zitierte Artikel in Gänze zu lesen gewesen wäre.
So aber bleibt es leider bei Halbwahrheiten.
Möglicherweise ein schlechtes Zitat, das allerdings erregte Empörung fördert.
Ach, es wäre gut gewesen, den ganzen Artikel lesen zu können.jack000 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 16:24)
Was könnte denn da noch drin stehen, was das Urteil rechtfertigen würde?
Also 12 Jahre ist doch immerhin schon mal ein Fortschritt in der Sache. Der Typ ist erledigt für alle Zeiten und seine Kollegen werden sich bei so einem Urteil ganz klar überlegen ob die auch nur ansatzweise auf die Idee kämen nur im Ansatz etwas Ähnliches zu veranstalten.KarlRanseier hat geschrieben:(06 Jul 2018, 22:46)
https://www.derwesten.de/staedte/essen/ ... 77631.html
Da hat ein Apotheker Krebsmedikamente gestreckt und wurde zu 12 Jahren Knast verurteilt. Kann mir das irgendwer erklären, ich kann es nicht nachvollziehen.
Wieso wurde er wegen Betruges verurteilt? Ich meine, Betrug wäre es z.B. gewesen, wenn er anstelle von Hustensaft Wasser verkauft hätte. Aber in dem
Fall ging es um Leben und Tod, er hat zumindest billigend in Kauf genommen, dass einige seiner Kunden vorzeitig sterben. Wieso ist das nicht mindestens
versuchter Mord in unzähligen Fällen, für den es lebenslange Haft geben müsste?
Wenn ihn das Gericht allerdings nur wegen Betruges verurteilt, finde ich die 12 Jahre wiederum extrem viel. Für mich ist das merkwürdig...
Steht doch in deinem Zitat. Es gab eine Verständigung der Prozeßparteien. Also eine Absprache oder Neudeutsch Deal. Ob das ein gutes Instrument ist, darüber läßt sich streiten. Aber es gibt es nun mal.jack000 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 16:24)
Was könnte denn da noch drin stehen, was das Urteil rechtfertigen würde?
Natürlich steht das irgendwas drin. Es hätte auch drinstehen können, dass es auf die Vergewaltigung Bewährung gibt, weil an dem Tag der Verhandlung so schönes Wetter war.Dampflok94 hat geschrieben:(07 Jul 2018, 20:32)
Steht doch in deinem Zitat. Es gab eine Verständigung der Prozeßparteien. Also eine Absprache oder Neudeutsch Deal. Ob das ein gutes Instrument ist, darüber läßt sich streiten. Aber es gibt es nun mal.
Nö, für eine Bewährung wegen des Wetters am Prozeßtag gibt es keine Rechtsgrundlage. Wegen einer Absprache schon. Man müßte also wissen, wie es mit der Beweislage aussah. Was wäre also die Alternative gewesen. Langwierige Beweisaufnahme und dann am Ende ein vielleicht härteres Urteil. Oder vielleicht ein Freispruch? Weil die Beweislage sich als zu dünn erweist?jack000 hat geschrieben:(07 Jul 2018, 20:42)
Natürlich steht das irgendwas drin. Es hätte auch drinstehen können, dass es auf die Vergewaltigung Bewährung gibt, weil an dem Tag der Verhandlung so schönes Wetter war.
=> Es geht um die Frage, was drin stehen könnte das dieses tatsächlich rechtfertigt!
Habe ich die Rechtsgrundlage in Frage gestellt? Es geht darum, das bei einer Vergewaltigung keine Bewährung bei heraus zu kommen hat! Egal wie, egal was! Vor allem bei den Vorstrafen:Dampflok94 hat geschrieben:(07 Jul 2018, 20:53)
Nö, für eine Bewährung wegen des Wetters am Prozeßtag gibt es keine Rechtsgrundlage. Wegen einer Absprache schon. Man müßte also wissen, wie es mit der Beweislage aussah. Was wäre also die Alternative gewesen. Langwierige Beweisaufnahme und dann am Ende ein vielleicht härteres Urteil. Oder vielleicht ein Freispruch? Weil die Beweislage sich als zu dünn erweist?
https://www.news38.de/braunschweig/arti ... hrung.htmlInsgesamt elf Einträge hat er im Strafregister: Schwere Körperverletzung, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lauten die Urteile unter anderem.
Sowohl bei der Anklageverlesung als auch bei den Darstellungen der Gutachterin wirkt der Angeklage entspannt, ab und an lächelt er - von Reue ist wenig zu spüren.
Das kann ich sogar nachvollziehen. Aber das ist allgemein das Problem der Absprache. Die hätte es sicherlich nicht gegeben, wenn man denn auf einer zu vollziehenden Haftstrafe bestanden hätte. Da hatten also Gericht und Staatsanwaltschaft abzuwägen. Und sind zu einem Ergebnis gekommen, welches dir nicht gefällt. (Mir übrigens auch nicht.) Aber wir wissen leider gar nicht, wie die Alternative ausgesehen hätte. Und das macht die Bewertung problematisch.jack000 hat geschrieben:(07 Jul 2018, 21:04)
Habe ich die Rechtsgrundlage in Frage gestellt? Es geht darum, das bei einer Vergewaltigung keine Bewährung bei heraus zu kommen hat! Egal wie, egal was! Vor allem bei den Vorstrafen:
In der Tat wissen wir das nicht. Aber die Vergewaltigung hat doch definitv stattgefunden, es hätte auch eine andere Möglichkeit gegeben.Dampflok94 hat geschrieben:(07 Jul 2018, 21:12)Aber wir wissen leider gar nicht, wie die Alternative ausgesehen hätte. Und das macht die Bewertung problematisch.
Da klebt auch das Problem der Strafmilderung bei Drogen- oder Alkoholeinfluss mit dran. Und ganz so milde sind die Urteile nun auch wieder nicht.Boracay hat geschrieben:(13 Jul 2018, 22:39)
https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... lagen.html
Was bekommt man wenn man einen Menschen völlig grundlos zu Tode foltert? Antwort: Eine lachhafte Strafe und nach kurzer Zeit ist man raus.
Solche Richter sind es nicht wert anderen Menschen die Luft weg zu atmen. Und die Presse titelt "hohe Strafe". Klar - bei Bewährung für vergewaltigende Serienstraftäter ist das natürlich hoch...
Ja, keine Ahnung wer sich so einen Schwachsinn ausgedacht hat.Ammianus hat geschrieben:(14 Jul 2018, 10:30)
Da klebt auch das Problem der Strafmilderung bei Drogen- oder Alkoholeinfluss mit dran.
Und?jack000 hat geschrieben:(14 Jul 2018, 11:01)
Ja, keine Ahnung wer sich so einen Schwachsinn ausgedacht hat.
Aber dann müssen wir eben die Gesetze geändert werden. Beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt's ja auch mehr Ärger wenn man Unfall baut als wenn man nichts getrunken hat.Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Jul 2018, 19:38)
Und?
Nun wieder beruhigt?
Oder immer noch empört?
Deutsche Gerichte urteilen nach deutschem Recht!
Gibt es hier Zweifel am deutschem Rechtsstaat?
Klär das doch mal!
Richtig, Gesetze sind kein Schicksal, sie können geändert werden.jack000 hat geschrieben:(14 Jul 2018, 19:48)
Aber dann müssen wir eben die Gesetze geändert werden. Beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt's ja auch mehr Ärger wenn man Unfall baut als wenn man nichts getrunken hat.
Ja, genau;jack000 hat geschrieben:(14 Jul 2018, 19:48)
Aber dann müssen wir eben die Gesetze geändert werden. Beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt's ja auch mehr Ärger wenn man Unfall baut als wenn man nichts getrunken hat.