Hartz4-Empfängern wird es angerechnet, soweit ich weiß.firlefanz11 hat geschrieben:(16 Feb 2021, 12:49)
Man muss berufstätig sein um Kindergeld zu bekommen?
Das Kindergeld, das ich meine, erhalten Berufstätige.
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Hartz4-Empfängern wird es angerechnet, soweit ich weiß.firlefanz11 hat geschrieben:(16 Feb 2021, 12:49)
Man muss berufstätig sein um Kindergeld zu bekommen?
Ahso...Billie Holiday hat geschrieben:(16 Feb 2021, 12:55)
Hartz4-Empfängern wird es angerechnet, soweit ich weiß.
Das Kindergeld, das ich meine, erhalten Berufstätige.
Und Selbstständige die nur ein paar hundert € Umsatz haben:Billie Holiday hat geschrieben:(16 Feb 2021, 12:55)
Hartz4-Empfängern wird es angerechnet, soweit ich weiß.
Das Kindergeld, das ich meine, erhalten Berufstätige.
Ist doch schön bunt, das kann man sich ruhig ein bisschen was kosten lassenjack000 hat geschrieben:(16 Feb 2021, 16:31)
Und Selbstständige die nur ein paar hundert € Umsatz haben:
Wer zugelassen hat, dass sowas möglich ist, gehört in den Knast.Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Feb 2021, 16:44)
Ist doch schön bunt, das kann man sich ruhig ein bisschen was kosten lassen
Es sieht so aus, als würden einige von ihnen sogar weiter und fröhlich Politik machen (https://www.n-tv.de/ticker/Merkel-schal ... 10506.html).jack000 hat geschrieben:(16 Feb 2021, 17:12)
Wer zugelassen hat, dass sowas möglich ist, gehört in den Knast.
Vor welche Richter möchtest du denn den EuGH stellen?jack000 hat geschrieben:(16 Feb 2021, 17:12)
Wer zugelassen hat, dass sowas möglich ist, gehört in den Knast.
Das Recht auf Kindergeld steht ja auch nicht zur Debatte, sondern das wenn man in Deutschland als EU-Ausländer lebt, seinen Lebensunterhalt aber nicht selbst bestreiten kann und trotzdem die volle Versorgung bekommt. Es gibt nicht einen einzigen Grund das zu zulassen und die negativen Auswirkungen sind entsprechend.Vongole hat geschrieben:(16 Feb 2021, 18:37)
Vor welche Richter möchtest du denn den EuGH stellen?
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitge ... aender-faq
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/urteil ... a-101.htmlEr soll junge Islamisten in Deutschland radikalisiert und in die vom "Islamischen Staat" beherrschten Gebiete geschickt haben: Das Oberlandesgericht Celle verurteilte den Iraker Abu Walaa zu mehr als zehn Jahren Haft.
Schauen wir mal in ein paar Jahren. So lange checkt ihr mal die Strafandrohung, um den Urteilsspruch einordnen zu können.Bolero hat geschrieben:(24 Feb 2021, 12:56)
Jetzt wird diese Ratte noch viele Jahre von unseren Steuergeldern hier in D durchgefüttert.
Nach der Strafe (wenn er sie überhaupt komplett absitzen muss), läuft der wieder lächelnd
in irgendeiner Fußgängerzone spazieren.
Schwierig.Kamikaze hat geschrieben:(24 Feb 2021, 12:27)
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/urteil ... a-101.html
Zehneinhalb Jahre halte ich für ziemlich wenig, wenn es um die aktive Anwerbung und Radikalisierung von Jugendlichen sowie deren Kampfeinsatz in Krisengebieten geht... Ist ja im Prinzip Anstiftung und Beihilfe zum Mehrfachmord. Wie seht ihr das?
Zeheinhalb Jahre Haft für das Anwerben für den "Dienst" in einer Terrororganisation sind eine ordentlich hoch angesetzte Latte. Und so manch einer verändert sich während seiner Knastzeit und fängt an, darüber nachzudenken, ob das nun wirklich die richtigen Leute waren, mit denen er sich umgeben hat und das wirklich richtig war, was er da gemacht hat. Und wenn das der Fall ist, muss man solchen Leuten Brücken bauen. Es hat ja schon genug einst härtesgesottene Islamisten, Neonazis und Mafiosi gegeben, die im Knast herausgefunden haben, was für einen Scheiß sie da gebaut haben und sich heute ausdrücklich und auch glaubhaft davon distanzieren.McKnee hat geschrieben:(24 Feb 2021, 20:07)
Schauen wir mal in ein paar Jahren. So lange checkt ihr mal die Strafandrohung, um den Urteilsspruch einordnen zu können.
Bedanke Dich bei den Vielen, die ihre Internetbestellungen KOSTENLOS zugestellt bekommen und auch wieder KOSTENLOS zurückschicken wollen. Und bedanke Dich bei den Firmen, die solche Leute als "Selbständige" oder als Leiharbeiter beschäftigen, um auf dem Markt mit ihren Produkten einen Vorteil gegenüber anderen zu haben.jack000 hat geschrieben:(16 Feb 2021, 16:31)
Und Selbstständige die nur ein paar hundert € Umsatz haben:
[youtube][/youtube]
Ich werde das Gefühl nicht los, das dein Beitrag überhaupt nichts mit dem Zitat/youtube-Video von mir zu tun hat? Aber vielleicht bekommst du es noch irgendwie hin, das Ganze dahin zu drehen das die abgebildeten Personen bei Amazon in Deutschland oder einem Schlachterei-Betrieb in Deutschland schwarz arbeiten.sünnerklaas hat geschrieben:(24 Feb 2021, 23:11)
Bedanke Dich bei den Vielen, die ihre Internetbestellungen KOSTENLOS zugestellt bekommen und auch wieder KOSTENLOS zurückschicken wollen. Und bedanke Dich bei den Firmen, die solche Leute als "Selbständige" oder als Leiharbeiter beschäftigen, um auf dem Markt mit ihren Produkten einen Vorteil gegenüber anderen zu haben.
Der Kunde greift eben im Angesicht von Billigfleisch und Null-Euro-Zustellung zu. Und sowas geht eben nur mit Lohndumping und Scheinselbständigkeit mit Leuten aus Rumänien und Bulgarien.
Und ich sehe ja gerade das ganz große Gejammer, dass die Lieferketten abreißen würden und dass die preiswerten Arbeitskräfte fehlen. Das lauteste Geschimpfe kommt inzwischen von Leuten, die noch vor einiger Zeit die Grenzen am liebsten komplett hätten abriegeln wollen. Jetzt sind die Grenzen zu, keiner kommt rein, keiner kommt raus und es ist auch nicht in Ordnung. Völlig absurd und völlig gaga.
Gericht: "Psychisch kranker Einzeltäter"
"Es handelt sich bei der Tat um einen gezielten Angriff auf eine Person jüdischen Glaubens", erklärte die Vorsitzende der Strafkammer bei der Urteilsverkündung. Der Beschuldigte leide an einem religiösen Wahn, der sich gegen das Judentum richte. Die Tat könne als antisemitisch bezeichnet werden.
Allerdings habe der Täter keiner radikalen Bewegung angehört. Auslöser für seine Handlung seien allein seine religiösen Wahnvorstellungen gewesen, die sich vor allem gegen Vertreter des Judentums gerichtet hätten. Es handele sich um einen "psychisch kranken Einzeltäter". Woher genau die feindselige Einstellung Juden gegenüber komme, habe das Gericht nicht herausfinden können.
https://www.bild.de/regional/hannover/h ... eOybPBVdQYUelzen/Hannover – Die Teenagerin half den beiden jungen Männern bei der Integration, gab ihnen sogar Deutsch-Unterricht. Dann vergewaltigen sie die 15-jährige Schülerin.
Vier Jahre nach dem Verbrechen stand Annika R. (Name geändert, heute 19) aus Hannover ihren Peinigern gegenüber. Das Amtsgericht Uelzen sprach Mohamad T. (24) und Schadi A. (24) nun schuldig.
Im Sommer 2016 hatte die Tochter einer Flüchtlingshelferin die Unterkunft der Syrer im Kreis Lüchow-Dannenberg besucht. Zunächst tranken sie im Zimmer Tee, dann kippte die Stimmung. Laut Anklage hielt Mohamad T. dem Mädchen plötzlich die Arme fest, während sein Komplize es entkleidete und vergewaltigte.
Nach dem Sex-Überfall drohte das Duo: „Wenn du irgendetwas sagst, bringen wir deine ganze Familie um.“
=> Du weißt, du bist in DeutschlandUrteil: zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung für Schadi A., 18 Monate für seinen Komplizen, dazu jeweils 500 Euro Geldbuße.
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... H0SoD3o8HI23 Jahre jung, 173 Straftaten alt
Was lässt sich über diese Kriminellen sagen? Es sind zu 95 Prozent Männer. Die meisten sind jung, zwischen 18 und 25 Jahre alt, auch das Alter bis 30 ist stark vertreten. Meist haben sie schon eine Vielzahl von Delikten begangen: Rauschgifthandel, Diebstahl, Raub, Betrug, illegalen Waffenbesitz und Verkehrsstraftaten. Das Rasen mit teuren Luxuskarossen gehört zum Protzverhalten der jungen Männer. Von den 291 Tatverdächtigen begingen im vergangenen Jahr 197 bis zu vier Straftaten, die restlichen 94 fünf oder mehr Taten. Ein 23 Jahre alter Libanese kam 2020 sogar auf 48 Straftaten, in den vergangenen fünf Jahren waren es 173. Dazu gehörten Diebstahl, Betrug, Raub, Körperverletzung, Rauschgiftdelikte, Verstöße gegen das Waffengesetz, Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bestechung sowie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz.
https://www.bild.de/bild-plus/news/inla ... XP6bdydKbYEr lockte sie heimtückisch in eine Falle. Dann fiel er über sein hilfloses Opfer her, vergewaltigte die junge Frau (20). Und dennoch muss Serdal C. nicht in den Knast, erhielt nur eine Bewährungsstrafe und muss 17 500 Euro bezahlen.
Das kommt mir doch alles sehr bekannt vor ...Brainiac hat geschrieben:(07 May 2021, 19:47)
Im Ergebnis können diese abweichenden Prinzipien dazu führen, dass in Deutschland auch sehr schwere Straftaten zu relativ milden Urteilen führen, sofern diesen milden Urteilen eine positive Prognose hinsichtlich der Vermeidung künftiger Straftaten zugrunde liegt. Das ist dann genau das, was manche hier gern als "Kuscheljustiz" interpretieren.
Meine Meinung dazu: Wir setzen als individualisierte, liberale Gesellschaft sehr stark auf die Verantwortung des Einzelnen, und ich unterstütze das ausdrücklich. Dazu gehört dann aber konsequenterweise auch, die Konsequenzen für das eigene Handeln zu tragen. Zu milde Strafen für schwere Vergehen entziehen diesem Prinzip die Grundlage und schwächen das Prinzip der Eigenverantwortichkeit. Ich bin daher mit der oben genannten, anscheinend der deutschen Strafrechtsprechung zugrundeliegenden Grundrichtung - sofern meine obige Interpretation denn zutrifft - nicht einverstanden.
Würde ich auch so interpretieren...Brainiac hat geschrieben:(07 May 2021, 19:47)
..., so würde das deutsche System seine Rechtsprechung eher dem Ziel unterordnen, dass vergleichbare Taten in Zukunft nicht mehr vorkommen. Vielleicht kann jemand mit Ahnung das bestätigen oder korrigieren.
Und wie oft diese soganannte positive Sozialrognose zu Minimalurteilen geführt hat, die genau GAR NICHTS bewirkt haben, liest man ja immer wieder...Im Ergebnis können diese abweichenden Prinzipien dazu führen, dass in Deutschland auch sehr schwere Straftaten zu relativ milden Urteilen führen, sofern diesen milden Urteilen eine positive Prognose hinsichtlich der Vermeidung künftiger Straftaten zugrunde liegt.
Diser Meinung schliesse ich mich vollumfänglich an...Meine Meinung dazu: Wir setzen als individualisierte, liberale Gesellschaft sehr stark auf die Verantwortung des Einzelnen, und ich unterstütze das ausdrücklich. Dazu gehört dann aber konsequenterweise auch, die Konsequenzen für das eigene Handeln zu tragen. Zu milde Strafen für schwere Vergehen entziehen diesem Prinzip die Grundlage und schwächen das Prinzip der Eigenverantwortichkeit. Ich bin daher mit der oben genannten, anscheinend der deutschen Strafrechtsprechung zugrundeliegenden Grundrichtung - sofern meine obige Interpretation denn zutrifft - nicht einverstanden.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... FQArABIA==Tübingen - Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs ihres Sohnes ist eine Mutter aus dem Kreis Reutlingen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Tübingen sah es am Freitag nach Angaben einer Sprecherin zudem als erwiesen an, dass die Angeklagte in mehreren Fällen Bilder und Videos von den Taten angefertigte und verbreitete.
Auch hier stellt sich die Frage, wie es möglich ist das sofort Mitstreiter dabei sind? ("Alle geboren in Deutschland, alle aus gutem Hause.")Ebiker hat geschrieben:(16 May 2021, 09:41)
Richter bietet für Gruppenvergewaltigung Bewährung an wenn die Täter ein Geständnis ablegen
https://www.bz-berlin.de/tatort/mensche ... hen-17-her
Bewährung bei Massenvergewaltigung....soviel kann ich nicht frühstücken, wie ich kotzen möchte.jack000 hat geschrieben:(16 May 2021, 10:04)
Auch hier stellt sich die Frage, wie es möglich ist das sofort Mitstreiter dabei sind? ("Alle geboren in Deutschland, alle aus gutem Hause.")
=> Wer in dem Forum hier wäre überhaupt in der Lage eine 2. Person zu finden die mitmacht?
Aber wie immer: Das Mädchen hat lebenslänglich, die 5 Männer eine Bewährungsstrafe
https://www.n-tv.de/panorama/Raser-krie ... 02981.htmlIn einem neu aufgerollten Prozess nach einem tödlichen Autorennen in Moers am Niederrhein ist der 24-jährige Angeklagte zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das teilte eine Gerichtssprecherin nach der Verkündung des Urteils mit. Damit fällt die Strafe des Landgerichts Kleve in der Neuauflage des Prozesses deutlich milder aus als die lebenslange Freiheitsstrafe, die die Richter im Februar 2020 verhängt hatten.
...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Mordurteil gegen den Fahrer jedoch aufgehoben, weil die Richter nicht genügend Belege dafür gesehen hatten, dass der Mann vorsätzlich gehandelt hatte.
...
Der zur Tatzeit 22 Jahre alte Hauptangeklagte war am Ostermontagabend mit einem 600 PS starken Auto mit bis zu 167 Kilometern pro Stunde durch ein Tempo-50-Wohngebiet in Moers gerast.
...
Der BGH hatte auf eine Aussage des Angeklagten verwiesen, dass er auf einer gut einsehbaren Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen sei und deshalb darauf vertraut habe, dass es zu keinem Unfall kommen werde. Diese Aussage habe das Gericht bei seinen Überlegungen zu einem bedingten Tatvorsatz nicht ausreichend gewürdigt.
https://www.bild.de/regional/dresden/dr ... .bild.htmlVorm Amtsgericht Dresden stand der 34-jährigen Enrico S. – einer jener „Fans“, die rund ums Stadion am Rande des Zweitligaaufstiegs von Dynamo „wilde Sau“ spielten.
Danach war S. um exakt 15.28 Uhr einem Polizeibeamten ohne ersichtlichen Anlass mit Anlauf in den Rücken gesprungen, hatte sich seiner Festnahme mit brutalen Tritten und Kopfstößen widersetzt und die Polizei mit nicht druckfähigen Beleidigungen belegt.
Der attackierte Beamte erlitt eine Wirbelsäulen- und Brustkorbverletzung-Verletzung, war fast zwei Wochen krankgeschrieben.
S., der bereits 16 Mal (!) u.a. wegen Betrug vorbestraft ist, hatte zudem vorab mächtig gebechert. „Einen halben Kasten Bier und ein paar Schnäpse“, sagte er vor Gericht.
Für Staatsanwältin Dr. Beatrice Baumann (43) war die Sache klar. Elf Monate Knast – ohne Bewährung für Enrico S., so ihre klare Forderung.
Doch Amtsrichter Ralph Schamber (58) ließ ungewöhnliche Milde walten, lies Enrico S. mit zehn Monaten auf Bewährung ziehen. Das Geständnis habe allen eine langwierige Beweisaufnahme erspart, „geordnete familiäre Verhältnisse“ hätten sich strafmildernd ausgewirkt. „Hier steht kein Hooligan“, so der Richter.
Dass das der verletzte Polizeibeamte genau so sieht, daran dürfte es veritable Zweifel geben.
In einem schlimmeren Fall bemüht sich die Justiz den Täter ja nicht ins Gefängnis zu schicken.Tom Bombadil hat geschrieben:(30 Oct 2021, 13:14)
Tja, bei anderen Leuten ist die Justiz dann eher knallhart, zwei Jahre Haft ohne Bewährung für einen Schlag auf die Stirn mit einer Taschenlampe
https://amp-stimme-de.cdn.ampproject.or ... %2C4431399Weil er einem Bekannten auf einer Hochzeitsfeier in Heilbronn mit einem Messer in den Rücken gestochen hatte wurde einem 58-Jährigen versuchter Totschlag vorgeworfen. An diesem Montag wurde der Angeklagte vor dem Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der zwei Mal vorbestrafte Angeklagte wurde einen Tag später festgenommen, der Haftbefehl aber gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 10.000 Euro außer Vollzug gesetzt.
Tom Bombadil hat geschrieben:(30 Oct 2021, 13:14)
Tja, bei anderen Leuten ist die Justiz dann eher knallhart, zwei Jahre Haft ohne Bewährung für einen Schlag auf die Stirn mit einer Taschenlampe, nachdem der "Täter" jahrelang gemobbt wurde: https://www.spiegel.de/netzwelt/youtube ... f3857ba06e So geht das, wenn man keinen Clan im Rücken hat.
Hier Lobos Meinung dazu, ich kann da nur beipflichten: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpol ... 5bea144928
Ich darf demnach auf seinem Grundstück rumtoben und ihm die Scheiben einschmeissen. Kommt er raus und wehrt sich, passiert nur ihm was.Tom Bombadil hat geschrieben:(31 Oct 2021, 11:41)
Der Typ ist sicherlich kein unbeschriebenes Blatt und auch kein Waisenknabe, es gab von ihm auch Fummelei am Holocaust, was er danach aber - soweit ich das verfolgt habe - nicht mehr gemacht hat. Hier noch eine Zusammenfassung der Geschichte: https://www.watson.de/unterhaltung/anal ... n-losgehen
So scheint - verkürzt - der Stand der juristischen Dinge zu sein. In Relation zu anderen Urteilen, wo Straftäter mit ellenlangen Strafregistern doch nur wieder Bewährung bekommen, ist das Urteil völlig unpassend.Adam Smith hat geschrieben:(31 Oct 2021, 11:49)
Ich darf demnach auf seinem Grundstück rumtoben und ihm die Scheien einschmeissen. Kommt er raus und wehrt sich, passiert nur ihm was.
Im Fall vom Drachenlord sind die ja Hunderte von Kilometer gefahren, um dort zu wüten. Im Fall des Mannes mit der Taschenlampe wäre nichts passiert, wenn er dieses halt nicht getan hätte. Einfach es sein lassen.Tom Bombadil hat geschrieben:(31 Oct 2021, 12:03)
So scheint - verkürzt - der Stand der juristischen Dinge zu sein. In Relation zu anderen Urteilen, wo Straftäter mit ellenlangen Strafregistern doch nur wieder Bewährung bekommen, ist das Urteil völlig unpassend.