Gar keine. Und trotzdem gibt es den Anspruch auf Schadensersatz. Und diesen Anspruch gibt es in unserem System nur in Geld. Andere Kulturen haben da anderes antwickelt. Da gibt es z. B. die Vendetta. Das mag manch einer toll finden, ich nicht.jack000 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:29)
Der Schaden um den es hier geht ist aber nicht in einer Werkstatt zu reparieren und mit Geld gleich zu setzen. Ok also nochmal:
- Verführung Minderjähriger
- Verkaufen Minderjähriger als Prostituierte
- Erhebliche Gewalt und Körperverletzung gegen eine Minderjährige
=> Welche Werkstatt repariert das?
Ich kann nachvollziehen, daß Du die ausgesprochene Strafe für zu milde hältst. Ich kann aus den Quellen nicht entnehmen, wie es dazu kam. Den Anspruch auf Schadensersatz hätte das Opfer aber auch dann, wenn man den Täter beliebig lange in den Knast schicken würde. Was natürlich die Wahrscheinlichkeit der Zahlung noch weiter reduzieren würde. Übrigens ein Grund, warum manchmal Richter zu einem Bewährungsurteil kommen. Wovon ich in diesem Fall nicht augehe.)