Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

sünnerklaas hat geschrieben:(05 Jul 2020, 14:01)
Aber so ist das halt in einem Trööt, der inzwischen von Bildzeitungslesern und Tichys-Einblick-Lesern geprägt ist. :D
Ah ok, es liegt also nur an den Medien und an nichts anderem?
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Bolero
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bolero »

Nach der ersten Tat kam er wieder frei: Triebtäter soll zwei Mädchen (11, 13) vergewaltigt haben!
Es ist kaum zu glauben: Der Mann (23), der am Freitag in Dortmund eine 13-Jährige vergewaltigt haben soll, hat offenbar einen Monat vorher schon mal zugeschlagen!
Kurz nach dem Verbrechen wurde der Mann gefasst, kam aber nach nur zwölf Tagen am 3. Juli aus der U-Haft unter Meldeauflagen wieder frei. Begründung: keine Fluchtgefahr.
Am Freitag soll der Afghane, der ein vorläufiges Aufenthaltsrecht hat, dann eine 13-Jährige in einen Hausflur gelockt und ebenfalls vergewaltigt haben.
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet ... .bild.html
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Fliege
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fliege »

Gibt es neben strafbewehrter Strafvereitelung im Amt auch so etwas wie strafbewehrte Strafbegünstigung im Amt?
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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Fliege hat geschrieben:(29 Jul 2020, 14:37)

Gibt es neben strafbewehrter Strafvereitelung im Amt auch so etwas wie strafbewehrte Strafbegünstigung im Amt?
Muss es bei der Beihilfe nicht
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Rentner schießt auf spielende Kinder - Bewährungsstrafe

Nach einem Schuss aus einem Luftgewehr auf ein spielendes Kind ist ein Rentner aus Bochum zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Ein damals sechsjährige Junge war bei der Tat vom 29. Mai 2019 am Oberschenkel getroffen worden und hatte sich eine leicht blutende Wunde zugezogen.

Der 67 Jahre alte Sportschütze hatte sich darüber geärgert, dass Kinder bei ihm Klingelstreiche machten. Daraufhin schoss er von seinem Balkon aus auf sie.
https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am- ... 86130.html
=> Wegen Klingelstreichen mit einem Gewehr auf Kinder schießen und dafür Bewährung ... Gratulation an die Justiz ...
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Eigentlich wollte ich einen Artikel über den "Einzelfall" einer Bewährungsstrafe bei Vergewaltigung hier posten. Den habe ich irgendwann vorhin im Vorbeigehen gelesen und habe den nun über Google gesucht:
https://www.google.com/search?biw=1292& ... CAw&uact=5
Habe den aber noch nicht gefunden, denn so einmalig scheint es gar nicht zu sein. Wie kann das denn sein? Vergewaltigung und Bewährung können doch keine Begriffe sein die im Zusammenhang auftauchen?
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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

jack000 hat geschrieben:(11 Sep 2020, 22:38)

Vergewaltigung und Bewährung können doch keine Begriffe sein die im Zusammenhang auftauchen?
Tauchen auch nicht. Wie ich es sehe, beschäftigt sich die Justiz statistisch nicht mit der deliktischen Ausprägung einer Strafaussetzung zur Bewährung.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

Nun wäre aber auch der erhobene Zeigefinger angebracht.

https://www.bild.de/bild-plus/regional/ ... .bild.html
Das ist Kapitalismus:

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Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Adam Smith hat geschrieben:(28 Sep 2020, 13:41)

Nun wäre aber auch der erhobene Zeigefinger angebracht.
Der zuständige Richter gehört solange geohrfeigt, bis er verstanden hat, dass er mindestens ein Leben endgültig ruiniert hat.
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naddy
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von naddy »

Adam Smith hat geschrieben:(28 Sep 2020, 13:41)

Nun wäre aber auch der erhobene Zeigefinger angebracht.

https://www.bild.de/bild-plus/regional/ ... .bild.html
Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn die entscheidenden Textpassagen hier als Zitat eingestellt würden. Denn ich habe keine Lust ein "BILD"-Abo abzuschließen, nur um hier mitdiskutieren zu können. Und vor allem keine, mir für diese Information jede Menge Cookies einzufangen die ich anschließend wieder löschen muß.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

naddy hat geschrieben:(28 Sep 2020, 19:37)

Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn die entscheidenden Textpassagen hier als Zitat eingestellt würden. Denn ich habe keine Lust ein "BILD"-Abo abzuschließen, nur um hier mitdiskutieren zu können. Und vor allem keine, mir für diese Information jede Menge Cookies einzufangen die ich anschließend wieder löschen muß.
Der ohne Abo zu lesende Text ist doch ausreichend:
Anja C.‘s (44) Tochter wurde im Kindergarten von einem 15-Jährigen missbraucht. Der Teenager-Täter wurde nur zu „Ermahnungsgesprächen“ verurteilt. Jetzt verging er sich wohl zum zweiten Mal an einem kleinen Mädchen.
Ob der Typ überhaupt 15 Jahre alt war wissen wir nicht. Aber das steht auch nicht im Artikel.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von naddy »

jack000 hat geschrieben:(28 Sep 2020, 19:48)

Der ohne Abo zu lesende Text ist doch ausreichend:...
Wozu "ausreichend"? Um mir auch nur ein vorläufiges Urteil über den Sachverhalt zu bilden gewiß nicht. Dazu bin ich beruflich zu vorbelastet. ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

naddy hat geschrieben:(28 Sep 2020, 20:01)

Wozu "ausreichend"? Um mir auch nur ein vorläufiges Urteil über den Sachverhalt zu bilden gewiß nicht. Dazu bin ich beruflich zu vorbelastet. ;)
Jemand hat sich zum 2. mal an kleinen Mädchen vergangen reicht für mich aus ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von naddy »

jack000 hat geschrieben:(28 Sep 2020, 20:18)

Jemand hat sich zum 2. mal an kleinen Mädchen vergangen reicht für mich aus ...
Das steht aber in Deinem ersten Zitat nicht, da steht "Jetzt verging er sich wohl zum zweiten Mal an einem kleinen Mädchen.", das heißt, es besteht der Verdacht.

Außerdem sieht das JGG kein "Ermahnungsgespräch" als richterliche Sanktion vor, eine "Verurteilung" dazu kann es also nicht geben. Bestenfalls kann die Staatsanwaltschaft das zur Voraussetzung einer Einstellung des Verfahrens machen. Insofern erscheint die Schilderung der "BILD" von vorneherein als laienhaft und tendenziös.

Das Alles führt dazu, daß mir dieser eine Satz nicht für eine Richterschelte reicht. ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

naddy hat geschrieben:(28 Sep 2020, 20:43)

Das steht aber in Deinem ersten Zitat nicht, da steht "Jetzt verging er sich wohl zum zweiten Mal an einem kleinen Mädchen.", das heißt, es besteht der Verdacht.
Auf "Verdacht" wird ja niemand verurteilt ... Es muss also schon einen Grund gegeben haben.
Außerdem sieht das JGG kein "Ermahnungsgespräch" als richterliche Sanktion vor,
Was denn sonst?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von naddy »

jack000 hat geschrieben:(28 Sep 2020, 20:51)

Auf "Verdacht" wird ja niemand verurteilt ... Es muss also schon einen Grund gegeben haben.
Wie ich bereits geschrieben habe, wurde wohl auch noch niemand verurteilt. Im ersten Fall, weil das angegebene "Ermahnungsgespräch" weder in § 10 JGG Weisungen, noch in § 15 JGG Auflagen als richterliche Sanktion vorgesehen ist. Im zweiten Fall deutet die Formulierung "verging er sich wohl.." offensichtlich nicht auf ein abgeschlossenes Verfahren hin. Oder siehst Du das anders?
Was denn sonst?
Das kannst Du hier von § 9 bis § 30 nachlesen.

Mehr Mühe mache ich mir zu diesem Thema allerdings nicht mehr. ;)
Zuletzt geändert von naddy am Mo 28. Sep 2020, 21:12, insgesamt 1-mal geändert.
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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um diesen Fall handelt
17-Jähriger sitzt in Untersuchungshaft
Warten wir also die Ermittlungen ab, oder?!

https://www.rtl.de/cms/kindesmissbrauch ... 15374.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dass Aktivisten aus dem Umfeld der Gegner des Baus der A 49 mit einer Aktion an der Autobahnbrücke zwischen Bersrod und Reiskirchen für mehrere Stunden die A 5 lahmgelegt haben, hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Nach der Autobahnblockade nahm die Polizei neben den drei Aktivisten vier weitere Personen für einige Stunden in Gewahrsam. Die Polizei hat später die Gießener Staatsanwaltschaft um eine strafrechtliche Einschätzung der Protestaktion gebeten. Laut Auskunft der Polizei wurden seitens der Staatsanwaltschaft Gießen die Tatbestände "Nötigung" und "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" aber verneint.
https://www.giessener-anzeiger.de/lokal ... t_22451204
Immer wenn man denkt:"Dass muss ich doch geträumt haben" ... Diese Kriminellen gehören viele Jahre in Haft!
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Klopfer
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Klopfer »

Beteiligte am Einbruch im "Grünen Gewölbe" in Dresden gefasst.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 89d474f031
Allerdings...unter den Beteiligten ist der bereits wegen dem Diebstahl der Riesengoldmünze verurteilte Wissam Remmo, der seine Haftstrafe noch nicht angetreten hatte.
https://www.berlin.de/gerichte/presse/p ... 994648.php
Wie jetzt? Darf man sich raussuchen wann man einfährt um bereits geplante "Unternehmungen" zu Ende bringen zu können?
Da braucht sich kein Innensenator selber auf die Schultern klopfen, Zit.: »Niemand sollte glauben, er könne sich über diesen Staat und seine Regeln hinwegsetzen. Der Rechtsstaat ist das Maß der Dinge.«
Der Rechtsstaat wurde soeben nach Strich und Faden vorgeführt.
Bleibt die Frage ob sein Hartz-IV während der Zeit weiterbezahlt wurde.
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Bolero
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bolero »

Und der Amokraser muss nicht mal in den Knast
Endrik wollte Kinder vor einem Suff-Fahrer schützen
12. Juni: Kinder spielen mit ihren Hoverboards auf der Straße. Plötzlich rast ein Mercedes durch. Der Fahrer scheint wie von Sinnen. Um die Kinder zu schützen, stoppt Endrik E. den Wagen. Am Steuer: Nachbar Aldo F. (35). Der hatte an dem Tag einen Joint geraucht, sich volllaufen lassen – 2,5 Promille! Endrik E. lehnt sich ans Auto, um den Mann zur Rede zu stellen. Da gibt der Fahrer Gas, schleift sein Opfer meterweit mit. Immer wieder knallt sein Kopf auf den Asphalt. Seine Partnerin muss alles mit ansehen.
Beim Prozess vor einer Woche hatte der Richter von einer Haftstrafe abgesehen, weil Aldo F. keine Vorstrafen hat.
1800 Euro Geldstrafe hat er dafür vor Gericht kassiert. Mehr nicht!
https://www.bild.de/regional/hannover/h ... .bild.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Bolero hat geschrieben:(27 Nov 2020, 09:50)

Und der Amokraser muss nicht mal in den Knast
Endrik wollte Kinder vor einem Suff-Fahrer schützen



https://www.bild.de/regional/hannover/h ... .bild.html
UNGLAUBLICH!!! Dem Richter müsste die Zulassung entzogen werden...! Der geschädigte sollte dringen in Revision gehen...!
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Fall aufgeklärt: Illegale Müllkippe in Essen

Es waren rund 100 schwarze Säcke voll mit Klamotten, Schuhen und Spielzeug. Die EABG (Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft) musste Ende Januar mit einem Schaufelbagger angerücken, um den großen Müllberg im Schellenberger Wald zu beseitigen. Wir von Radio Essen hatten damals von dem Fall berichtet. Die Polizei hatte auch Briefe und Kontoauszüge aus dem Müll gesammelt.

Jetzt sagt die Stadt: Der Fall wurde aufgeklärt! Der entscheidende Hinweis kam allerdings von einem Essener. Verursacher ist ein Unternehmen für Wohnungsauflösungen und Entrümpelungen. Die Firma muss jetzt 1000 Euro Bußgeld bezahlen. Zum einen wegen der illegalen Müllablagerung. Zum anderen, weil der Firma ein wichtiger Nachweis fehlt: Ein Nachweis für Zuverlässigkeit und Fachwissen zur Müll-Entrümpelung. Grundsätzlich kann es für wilde Müllkippen noch größere Strafe geben: Bußgelder gehen von 100 bis 100.000 Euro.
100 Säcke mit Abfall im Wald entsorgt und keinen Nachweis für Zuverlässigkeit und Fachwissen zur Müll-Entrümpelung = 1000€ Strafe? Das ist doch einfach nur lächerlich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zahnderschreit »

Auch ein Witz, dass man auch mit 100 Euro davon kommen kann.

Wenn es einem zu gut geht, muss man echt nur kurz in diesen Strang gucken.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Man sieht, wie wichtig es ist, Straftäter ungestört handeln zu lassen und jeglicher Einsatz um sein Eigentum zu schützen von der Justiz konterkariert wird:
Ein dreister Hosendiebstahl wird für den Ladenbesitzer teuer: 2000 Euro muss Winnie Klenk zahlen und versteht die Welt nicht mehr. Der Abseits-Chef hatte den Dieb gestellt. Das Amtsgericht verhandelt einen Fall, der Aufsehen erregt.

Stuttgart - Die 2000 Euro, die Winnie Klenk zahlen muss, weil er nach Meinung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft vor anderthalb Jahren zu heftig einen Ladendieb bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten hat, bucht der Modemann vom Kleinen Schlossplatz als „Weihnachtsspende“ ab. Das Geld, so hat das Amtsgericht verfügt, geht an die Olgäle-Stiftung. Verurteilt wurde der Abseits-Chef nicht. Das Verfahren, das viele überrascht, ist am Mittwoch gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Der Boutique-Besitzer, der mutig einen jungen Mann verfolgte, der teure Jeans mitgehen ließ, wird nicht als Held gefeiert, sondern zur Kasse gebeten.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 95daa.html
Und was wird wohl dem Ladendieb blühen? :?
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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

https://www.welt.de/vermischtes/article ... teilt.html

In manchen Diskussionen schlägt die Empörung über das zu geringe Urteil Wellen.

Ich bin der Meinung, das Urteil ist in allen Aspekten, die dieser Fall mit sich bringt, angemessen. Trotzdem wird es nicht ohne Folgen für das polizeiliche Verhalten, und in letzter Konsequenz auch in bestimmten Fällen nachteilig für die Betroffenen und Hifesuchenden, sein.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Schade, ich hätte gerne ein Meinungsbild aus diesem Forum erhalten. Sei es drum.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Fliege
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fliege »

McKnee hat geschrieben:(20 Dec 2020, 13:22)

Schade, ich hätte gerne ein Meinungsbild aus diesem Forum erhalten. Sei es drum.
Es sieht so aus als sei der Polizist zu schnell unterwegs gewesen. Das Urteil kann diesbezüglich in Ordnung sein.

Falls der Polizist angetrunken gewesen sein sollte und sollte dies polizeiseitig vertuscht worden sein, wären etwaige Kollegen oder Vorgesetzte dieses Polizisten in Strafhaftung zu nehmen.

Dass das Gericht vor diesem etwaigen Hintergrund illegal beschaffte Hinweise nicht ersatzweise zulassen mochte, kann ich nachvollziehen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Fliege hat geschrieben:(20 Dec 2020, 13:39)

Es sieht so aus als sei der Polizist zu schnell unterwegs gewesen. Das Urteil kann diesbezüglich in Ordnung sein.
Ja, soweit richtig, wirft aber viele zukünftige Probleme auf. Wo sind 10 km/h mehr zulässig, wo 20, wo 5? Aber das Urteil kommt noch, danach kann man sich damit im Detail beschäftigen.
Falls der Polizist angetrunken gewesen sein sollte und sollte dies polizeiseitig vertuscht worden sein, wären etwaige Kollegen oder Vorgesetzte dieses Polizisten in Strafhaftung zu nehmen.
Genau das wird diskutiert. Nur hat gerade die Polizei das ja aktenkundig gemacht, oder? Problem ist, es ist nicht verwertbar. Das allerdings kann auch erst mit dem schriftlichen Urteil bewertet werden. In der Öffentlichkeit steht das Urteil allerdings fest.

Es gibt kein generelles Beweisverwertungsverbot, wird aber so dargestellt.

Die Frage ist, ob und wie viel höher die strafe ausgefallen wäre im Strafzusammenzug. Interessiert in der Diskussion allerdings auch weniger.

Dabei werden die üblichen Höhen der Strafen ignoriert und die Tatsache, dass der Polizist keine persönlichen Motive hatte den Verstoß zu begehen sondern einen dienstlichen Grund, der einen Verstoß rechtfertigt. Gerät aber gerne in Vergessenheit.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fliege »

McKnee hat geschrieben:(20 Dec 2020, 14:38)

Ja, soweit richtig, wirft aber viele zukünftige Probleme auf. Wo sind 10 km/h mehr zulässig, wo 20, wo 5? Aber das Urteil kommt noch, danach kann man sich damit im Detail beschäftigen.

Genau das wird diskutiert. Nur hat gerade die Polizei das ja aktenkundig gemacht, oder? Problem ist, es ist nicht verwertbar. Das allerdings kann auch erst mit dem schriftlichen Urteil bewertet werden. In der Öffentlichkeit steht das Urteil allerdings fest.

Es gibt kein generelles Beweisverwertungsverbot, wird aber so dargestellt.

Die Frage ist, ob und wie viel höher die strafe ausgefallen wäre im Strafzusammenzug. Interessiert in der Diskussion allerdings auch weniger.

Dabei werden die üblichen Höhen der Strafen ignoriert und die Tatsache, dass der Polizist keine persönlichen Motive hatte den Verstoß zu begehen sondern einen dienstlichen Grund, der einen Verstoß rechtfertigt. Gerät aber gerne in Vergessenheit.
Den letzten Punkt finde ich wichtig. So kann die Dringlichkeit der Alarmfahrt so hoch sein, dass auch eher gefährliche Fahrweise geboten sein mag.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Fliege hat geschrieben:(20 Dec 2020, 13:39)

Dass das Gericht vor diesem etwaigen Hintergrund illegal beschaffte Hinweise nicht ersatzweise zulassen mochte, kann ich nachvollziehen.
Ich nicht, denn die ominösen "Steuer CDs" werden ja auch illegal beschafft und dienen als Beweismittel.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fliege »

Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Dec 2020, 17:24)

Ich nicht, denn die ominösen "Steuer CDs" werden ja auch illegal beschafft und dienen als Beweismittel.
Meine Interpretation: Das Gericht wollte einen Dienstmann wegen weiterer Fehler anderer Dienstmaenner, die nicht belangt werden, nicht härter bestrafen als nötig.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von roli »

jack000 hat geschrieben:(18 Dec 2020, 00:52)

Man sieht, wie wichtig es ist, Straftäter ungestört handeln zu lassen und jeglicher Einsatz um sein Eigentum zu schützen von der Justiz konterkariert wird:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 95daa.html
Und was wird wohl dem Ladendieb blühen? :?
Bewährung. Keine Geldstrafe natürlich. ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von roli »

Fliege hat geschrieben:(20 Dec 2020, 14:45)

Den letzten Punkt finde ich wichtig. So kann die Dringlichkeit der Alarmfahrt so hoch sein, dass auch eher gefährliche Fahrweise geboten sein mag.
Trotzdem muss er sein Fahrweise so anpassen, daß keine unparteiische Person gefährdet wird. Das gilt ja auch für Krankenwagen.

Und die Frau war am Einparken. Nich mal auf einer Kreuzung oder Ähnliches.

Und dann noch der Verdacht bzgl. Alkohol.

Stellt euch mal vor, die Frau wäre Eure Tochter oder Ehefrau oder Schwester.

Wie würdet ihr dann handeln?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Vongole »

roli hat geschrieben:(20 Dec 2020, 18:50)

Bewährung. Keine Geldstrafe natürlich. ;)
Untersuchungshaft muss im Verhältnis zur Schwere der Tat und den drohenden strafrechtlichen Konsequenzen stehen.
Insofern ist mit einer Bewährungsstrafe eher nicht zu rechnen.
Am Yisrael Chai

"It's God's job to judge the terrorists, it's our duty to arrange that meeting." (IDF)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von roli »

Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Dec 2020, 17:24)

Ich nicht, denn die ominösen "Steuer CDs" werden ja auch illegal beschafft und dienen als Beweismittel.
So siehts aus. Und durchaus nicht verwerflich um kriminelle Machenschaften mit größerer Gewichtung aufzudecken.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fliege »

roli hat geschrieben:(20 Dec 2020, 18:57)

Trotzdem muss er sein Fahrweise so anpassen, daß keine unparteiische Person gefährdet wird. Das gilt ja auch für Krankenwagen.

Und die Frau war am Einparken. Nich mal auf einer Kreuzung oder Ähnliches.

Und dann noch der Verdacht bzgl. Alkohol.

Stellt euch mal vor, die Frau wäre Eure Tochter oder Ehefrau oder Schwester.

Wie würdet ihr dann handeln?
Ja, deswegen bekommt er eine erhebliche Strafe.
Als Betroffener ist man immer von der Rolle.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

roli hat geschrieben:(20 Dec 2020, 18:57)

Und die Frau war am Einparken. Nich mal auf einer Kreuzung oder Ähnliches.
Sie hat - soweit ich das gelesen habe - die Fahrbahn gequert, um auf der Mittelinsel einzuparken
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von franzmannzini »

Kann sich ein Vergewaltiger freikaufen ?
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet ... .bild.html
Dortmund – Er bot einer Studentin einen Nebenjob als Hundetrainerin an, dann vergewaltigte er sein argloses Opfer.
Jetzt könnte Serdal C. (40) für seine schwere Tat eine milde Strafe bekommen. Kann sich ein Vergewaltiger hier freikaufen?
Kann er das ? Die Staatsanwältin:
Die Staatsanwältin zu BILD: „Für mich wäre die Lösung zufriedenstellend.“
Immerhin: Lisa B. würde so eine Aussage vor Gericht erspart werden. Urteil am 22. Januar.
Funktioniert das immer noch so ?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

franzmannzini hat geschrieben:(14 Jan 2021, 22:29)

Kann sich ein Vergewaltiger freikaufen ?
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet ... .bild.html


Kann er das ? Die Staatsanwältin:


Funktioniert das immer noch so ?
In dem Verbrecherdisneyland hier ist alles möglich ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

jack000 hat geschrieben:(14 Jan 2021, 22:35)

In dem Verbrecherdisneyland hier ist alles möglich ...
Es gibt verschiedene Aspekte bei diesem "Verständigung"-Verfahren. Einer dieser Aspekte ist, dass es eine Verständigung unter den Verfahrensbeteiligten gibt.

Ein weiterer Aspekt ist, dass der Täter geständig ist und damit dem Opfer eine Aussage und ein erneutes Durchleben des Geschehenen erspart bleibt.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bolero »

Super!!!!! :thumbup:

Bestimmt bekommt er dann als Belohnung vom Gericht auch noch einen Blumenstrauß überreicht! :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2021, 05:11)

Es gibt verschiedene Aspekte bei diesem "Verständigung"-Verfahren. Einer dieser Aspekte ist, dass es eine Verständigung unter den Verfahrensbeteiligten gibt.

Ein weiterer Aspekt ist, dass der Täter geständig ist und damit dem Opfer eine Aussage und ein erneutes Durchleben des Geschehenen erspart bleibt.
Werden die Opfer dazu befragt?
Je nach Stärke könnte ich mir vorstellen, dass die eine oder andere Frau lieber nochmal von der Tat berichtet, bevor sie zusieht, wie der Vergewaltiger grinsend mit Minimalstrafe davonkommt.
Wer nur eine geringe Strafe bekommt, weiß um die Geringfügigkeit seiner Tat und wird eventuell Wiederholungstäter. Eine Abschreckung in Form angemessener Strafe gab es ja nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2021, 05:11)

Es gibt verschiedene Aspekte bei diesem "Verständigung"-Verfahren. Einer dieser Aspekte ist, dass es eine Verständigung unter den Verfahrensbeteiligten gibt.

Ein weiterer Aspekt ist, dass der Täter geständig ist und damit dem Opfer eine Aussage und ein erneutes Durchleben des Geschehenen erspart bleibt.
Verbrechen begehen, gestehen und freigesprochen werden. Richtig ist das nicht.

Natürlich ist das überspitzt formuliert und gibt es auch so nicht.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Billie Holiday hat geschrieben:(15 Jan 2021, 10:01)

Werden die Opfer dazu befragt?
Je nach Stärke könnte ich mir vorstellen, dass die eine oder andere Frau lieber nochmal von der Tat berichtet, bevor sie zusieht, wie der Vergewaltiger grinsend mit Minimalstrafe davonkommt.
Wer nur eine geringe Strafe bekommt, weiß um die Geringfügigkeit seiner Tat und wird eventuell Wiederholungstäter. Eine Abschreckung in Form angemessener Strafe gab es ja nicht.
Zumindest über die Nebenklage werden die Opfer eingebunden.

Meine Erfahrung ist, dass die meisten Frauen froh sind, nicht aussagen zu müssen und dem Täter dabei gegenübertreten zu müssen, ihm in die Augen schuaen zu müssen und ihm gegenüber noch mal alles, inkl. ihrer Nöte offenbaren zu müssen.

Ja, es kann und wird auch andere Frauen geben und nicht jedes Verfahren wird so abgewickelt, was auch die Gefahr der Wiederholungstat angeht. Aber sicherlich eignet sich nicht jedes Verfahren und sicherlich werden auch falsche Entscheidungen getroffen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Adam Smith hat geschrieben:(15 Jan 2021, 10:03)

Verbrechen begehen, gestehen und freigesprochen werden. Richtig ist das nicht.

Natürlich ist das überspitzt formuliert und gibt es auch so nicht.
Eben, die Bewährung oder die Geldstraafe wird nur zu schnell als Freispruch missverstanden. Leider auch von manchem Täter...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

WIEDER EIN SKANDAL-URTEIL, DAS KEIN MENSCH VERSTEHT

Bewährung und 1000 Euro Strafe für Kinderschänder

Berlin – Donnerstag stand Erzieher Dennis L. (39) wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Berliner Amtsgericht.

Von 2011 bis 2013 hatte er in einem Jugendklub einen Jungen seit seinem 12. Lebensjahr 30-mal missbraucht.

Doch statt der vollen Härte des Gesetzes – die Höchststrafe beträgt zehn Jahre – erfuhr der Pädagoge viel Nachsicht und Straf-Rabatte. Nicht nur von der Richterin, sondern sogar vom Staatsanwalt! Der Kinderschänder kam mit zwei Jahren Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe davon.

Unglaublich: Nicht einmal ein Kontaktverbot mit Kindern wurde ihm auferlegt – er darf weiter an einer Grundschule arbeiten! Die Anklage ist vom September 2017. Vorher lag das Verfahren aber vier (!) Jahre bei der Staatsanwaltschaft.

[...]
Nachdem er aufgeflogen war, wurde ihm fristlos gekündigt. Der Erzieher betonte, dass er freiwillig eine Therapie gemacht habe. Außerdem zahlte er 2000 Euro an den Jungen. Zufällig im selben Monat, in dem auch die Anklage fertig geworden war. Auf die Frage der Richterin, was er heute beruflich mache, antwortete Dennis L.: „Ich arbeite an einer Grundschule.“
https://www.bild.de/news/inland/kindesm ... .bild.html

Immer wenn man denkt, es gibt nichts mehr zu übertreffen, so geht es doch noch :dead:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Machenschaften die im Zusammenhang mit Sinti und Roma hier im Forum allen bekannt sind und wenn mal einer vor Gericht kommt:
Der wegen massenhaften Soziabetrugs in Bremerhaven angeklagte Selim Öztürk wird mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Darauf haben sich am Montag das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger von Selim Öztürk geeinigt. Das Verfahren vor dem Landgericht Bremen wird trotzdem noch fortgesetzt. Klar ist aber, dass es am Ende kein Urteil mit einer Haftstrafe geben wird, sagt Gerichtssprecher Jan Stegemann. Das Strafmaß wird zwischen einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise 2 Jahren betragen, das zur Bewährung ausgesetzt wird. Hinzu kommt eine Geldstrafe.

Sechs Millionen Euro
Öztürk wird vorgeworfen, zwischen 2013 und 2016 mit fingierten Arbeitsverträgen für Einwanderer aus Bulgarien und Bescheinigungen für Scheinselbstständigkeiten das Jobcenter um rund 6 Millionen betrogen zu haben. Es geht um rund 700 Betrugsvorwürfe.
https://www.nord24.de/bremerhaven/Urtei ... kmtnYMo3HI
Das Jobcenter um 6 Mio. Euro betrogen und Bewährungsstrafe + Geldstrafe. Da sag noch einer das sich Verbrechen in Deutschland nicht lohnen :thumbup:
=> Vor allem ist das ja nicht der einzige, der Sozialbetrug in diesem Segment ist ja noch weitaus weiter verbreitet und seine Kollegen, sowie die Sinti und Roma können sich erstmal entspannt zurücklehnen, da sie wissen: Selbst wenn es raus kommt, hat es keine nennenswerten Konsequenzen. Und von den Sinti und Roma ist sowieso nix zu holen, denen passiert 0,0 gar nix ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

jack000 hat geschrieben:(20 Jan 2021, 19:27)

Machenschaften die im Zusammenhang mit Sinti und Roma hier im Forum allen bekannt sind und wenn mal einer vor Gericht kommt:

https://www.nord24.de/bremerhaven/Urtei ... kmtnYMo3HI
Das Jobcenter um 6 Mio. Euro betrogen und Bewährungsstrafe + Geldstrafe. Da sag noch einer das sich Verbrechen in Deutschland nicht lohnen :thumbup:
=> Vor allem ist das ja nicht der einzige, der Sozialbetrug in diesem Segment ist ja noch weitaus weiter verbreitet und seine Kollegen, sowie die Sinti und Roma können sich erstmal entspannt zurücklehnen, da sie wissen: Selbst wenn es raus kommt, hat es keine nennenswerten Konsequenzen. Und von den Sinti und Roma ist sowieso nix zu holen, denen passiert 0,0 gar nix ...
Und hier mal im Vergleich, wo der Saustall "Justiz" Prioritäten setzt:
"GEZ-Rebellin" wird nach 61 Tagen aus Haft entlassen
Eine 46-Jährige weigerte sich, GEZ-Gebühren zu bezahlen - und musste in Erzwingungshaft. Nun ist sie frei, weil der MDR seinen Antrag überraschend zurückzog.

Der Zahlungsrückstand beläuft sich bis heute auf rund 191 Euro. "Der Anspruch ist erst in 30 Jahren verjährt", so Burschel.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 85585.html
Jaja, 191€ und dafür war die 2 Monate im Knast. Der Grund dafür warum die nicht noch länger gesessen hatte war, weil dem ÖR die Sache zu brenzlig wurde.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

14-jährige missbraucht => Bewährung!
Saarbrücken: Vor dem Landgericht Saarbrücken ist in der vergangenen Woche ein Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der heute 28 Jahre alte Attalah A. arbeitete im Jahr 2017 auf 450-Euro-Basis bei einer Imbissbude am Saarbrücker Rathausplatz. In einer Nacht im Juni kam das damals 14 Jahre alte Opfer in den Laden und fragte nach der Toilette. Während das Mädchen aufs Klo ging, schloss der Syrer den Laden ab und hinderte das Mädchen am Verlassen des Geschäfts.

Er nahm sie mit in die Küche, angeblich, um ihr etwas geben zu wollen. Dort zog er sich dann aber teilweise aus und forderte die 14-Jährige zu sexuellen Handlungen auf. Die tat aus Angst so, wie ihr geheißen wurde. Bei der Tat fasste der Angeklagte die Minderjährige auch unterhalb der Kleidung an und hinterließ dabei genetische Spuren. Für den Prozess an der Jugendkammer wurden die Sicherheitsvorkehrungen erhöht. Die Verteidigerin des 28-Jährigen lieferte zunächst für ihren Mandanten eine andere Version der Geschehnisse.


Demnach sei alles einvernehmlich geschehen. Eine Geschichte, die der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel nicht glauben konnte. Unter anderem Videoaufzeichnungen der Überwachungskamera ließen an der Darstellung des Angeklagten Zweifel aufkommen, so der Richter. Das Opfer hat bereits vor der Tat durch seine privaten Lebensumstände psychisch schwer leiden müssen. Eine Zeugenaussage vor Gericht hätte für die Jugendliche daher eine extrem hohe Belastung bedeutet.

An ihrer Stelle kamen eine Schwester und ihre Mutter ins Gericht. Mit ihnen verständigte sich der Angeklagte auf eine Schmerzensgeldzahlung von 7.500 Euro. Zudem nahm der 28-Jährige seine geschönte Version des Tathergangs zurück und lieferte vor Gericht nach einigem Zögern ein weitreichendes Geständnis ab. Nur deshalb beließ es die Kammer schließlich bei einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
https://breaking-news-saarland.de/14-ja ... Wig7_tT5nI
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Registriert: Mo 19. Jan 2015, 19:48

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Es geht um den Rechtsfrieden.
Hast du andere Lösungen?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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