Habe ich die Rechtsgrundlage in Frage gestellt? Es geht darum, das bei einer Vergewaltigung keine Bewährung bei heraus zu kommen hat! Egal wie, egal was! Vor allem bei den Vorstrafen:Dampflok94 hat geschrieben:(07 Jul 2018, 20:53)
Nö, für eine Bewährung wegen des Wetters am Prozeßtag gibt es keine Rechtsgrundlage. Wegen einer Absprache schon. Man müßte also wissen, wie es mit der Beweislage aussah. Was wäre also die Alternative gewesen. Langwierige Beweisaufnahme und dann am Ende ein vielleicht härteres Urteil. Oder vielleicht ein Freispruch? Weil die Beweislage sich als zu dünn erweist?
https://www.news38.de/braunschweig/arti ... hrung.htmlInsgesamt elf Einträge hat er im Strafregister: Schwere Körperverletzung, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lauten die Urteile unter anderem.
Sowohl bei der Anklageverlesung als auch bei den Darstellungen der Gutachterin wirkt der Angeklage entspannt, ab und an lächelt er - von Reue ist wenig zu spüren.
(Wobei die Quelle durchaus als kritisch anzusehen ist)