Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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jack000
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Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

In diesem Strang sollen Urteile gepostet werden, bei denen Täterschutz vor Opferschutz gilt (wie so oft) und eine Justiz bloßgestellt wird, die nicht mehr im Namen des unbescholtenen Bürgers handelt.
Der Staatsanwalt forderte für beide Täter je sechs Monate Haft.Von Bewährungsstrafen haben sich beide bisher nicht beeindrucken lassen. Sie hat aktuell noch zwei laufen. Da erscheinen mir Freiheitsstrafen sinnvoll!“

Richterin Jana M. aber ließ Milde walten. Sie verurteilte Ibrahim M. zu 1200 Euro, Hiyam O. zu 320 Euro Geldstrafe. In ihrer Begründung sagte die Richterin: „Ich habe lange darüber nachgedacht, Freiheitsstrafen zu verhängen. Herr Miri ist wegen gefährlicher Körperverletzung, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung, Drogen-Handels und erpresserischem Menschenraub vorbestraft.

Hatte mit 14 bereits drei Verurteilungen und dann einige Bewährungsstrafen. Aber aus Gründen, die in seiner Person liegen, halte ich eine Freiheitsstrafe nicht für zwingend erforderlich.“
http://www.bild.de/BILD/regional/bremen ... terin.html

Wie kann das sein, dass bei der Latte an Vorstrafen nach wie vor Bewährungsstrafen verhängt werden ?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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RayBan
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von RayBan »

jack » Do 28. Okt 2010, 22:23 hat geschrieben: Wie kann das sein, dass bei der Latte an Vorstrafen nach wie vor Bewährungsstrafen verhängt werden ?
Die Behörden haben vor dieser Familie gehörig die Hosen voll. Wenn Du in der Lage bist Angst und Schrecken zu verbreiten, kannst Du in diesem Land im Grunde machen, was Du willst.

Davon abgesehen sind die Knäste voll, ein Haftplatz teuer und ein hoher Anteil an Migrationshintergründlern ist nicht gut für die Statistik.
Aufgegeben wird höchstens ein Brief

Die Wahrscheinlichkeit in einem Bett zu sterben, ist mit einer großen Schnauze geringer.
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

RayBan » Do 28. Okt 2010, 22:40 hat geschrieben:
Die Behörden haben vor dieser Familie gehörig die Hosen voll. Wenn Du in der Lage bist Angst und Schrecken zu verbreiten, kannst Du in diesem Land im Grunde machen, was Du willst.
Das in diesem Land das Faustrecht regiert habe ich auch an anderen Beispielen schon bemerkt.
Davon abgesehen sind die Knäste voll, ein Haftplatz teuer
Das sind Kindergärtenplätze auch, trotzdem werden die geschaffen/gefordert. Entweder man braucht etwas oder man braucht etwas nicht. Zu wenig Knäste sind kein Argument für nichteinknastung, sondern ein Argument für den Neubau von Knästen, bzw. Verlagerung ins Ausland.
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Talyessin
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Talyessin »

jack » Do 28. Okt 2010, 22:23 hat geschrieben:In diesem Strang sollen Urteile gepostet werden, bei denen Täterschutz vor Opferschutz gilt (wie so oft) und eine Justiz bloßgestellt wird, die nicht mehr im Namen des unbescholtenen Bürgers handelt.


http://www.bild.de/BILD/regional/bremen ... terin.html

Wie kann das sein, dass bei der Latte an Vorstrafen nach wie vor Bewährungsstrafen verhängt werden ?
Sowie ich das sehe, sind das ja nicht mal Bewährungsstrafen, sondern Geldstrafen. Dahin noch unverständlicher.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von RayBan »

jack » Do 28. Okt 2010, 22:46 hat geschrieben: Das sind Kindergärtenplätze auch, trotzdem werden die geschaffen/gefordert. Entweder man braucht etwas oder man braucht etwas nicht. Zu wenig Knäste sind kein Argument für nichteinknastung, sondern ein Argument für den Neubau von Knästen, bzw. Verlagerung ins Ausland.
Wenn im Augenblick ein Kindergartenplatz fehlt bleibt das Kind halt zuhause. Aber was willst Du mit einem Knastrologen machen? Daher gibt es da Bewährung. Außerdem ist es wie gesagt auch nicht gewollt, den Anteil an Migrationshintergründlern unter den Knastinsassen noch weiter auszubauen. Das macht sich halt schlecht für die Statistik.

Du kannst auch davon ausgehen, das die Justiz nicht so unabhängig ist, wie manche vielleicht noch glauben. Da gibt es auch Vorgaben von oben, in welche Richtungen Urteile denn gehen sollen.
Aufgegeben wird höchstens ein Brief

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ToughDaddy
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ToughDaddy »

Sorry aber ich halte es für ausgemachten Blödsinn ohne Hintergrundwissen und dergleichen, sich darüber aufzuregen. Dass Bild und andere "Medien" dies gerne machen, ist nix neues. Bringt aber auch nicht viel außer Stimmungsmache ala Stammtisch. Sehr verwunderlich übrigens, dass die Bild Informationen von seinen Vorstrafen als Jugendlicher hat, da diese gar nicht öffentlich einsehbar sind.
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Liegestuhl
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Liegestuhl »

ToughDaddy » Fr 29. Okt 2010, 09:25 hat geschrieben:Sehr verwunderlich übrigens, dass die Bild Informationen von seinen Vorstrafen als Jugendlicher hat, da diese gar nicht öffentlich einsehbar sind.
Das weiß die TAZ aber auch:
19 Einträge beim Bundeszentralregister hat Ibrahim M. bisher. 1986 war er 13-jährig mit seinen Eltern aus dem Libanon nach Bremen gekommen, 1987 wurde er erstmals bei einem Einbruch erwischt. Es folgen Raube und Drogenhandel, die in fünf Jahre Gefängnis mündeten. Später wurde er erneut verurteilt - wegen Körperverletzung und Wohnungseinbruchs.
http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/hoch ... esem-ende/
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Liegestuhl »

Die Kommentare auf den Artikel sind recht passend:
Übrigens hatte die Staatsanwaltschaft für beide Angeklagte 6 Monate Haft gefordert. (Auch die Angeklagte hat Vorstrafen, sechs an der Zahl).

Dass dann die Richterin keine Freiheitsstrafe verhängt, sondern Geldstrafen, ist kein Witz, sondern wahr.
Statt einem halben Jahr Haft:
1200 Euro (für den Angeklagten) und 320 Euro (für die Angeklagte).

Dazu fällt mir echt nichts mehr ein.
Außer, dass ich nie nach Bremen ziehen werde. Es sei denn, ich beschließe, kriminell zu werden.
und
Irreführenderweise zeigt das Foto eine Braut mit blonden Haaren. Will man damit "kultursensibel" wissen lassen, dass auch deutsche Hochzeitsgesellschaften Hochzeitsausstatter ausrauben?
Hätte ich so von der "taz" nicht erwartet!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Chlorobium »

Ein Mitglied der Miri-Sippe wurde bei uns aus dem Fußballverein geworfen. Der hatte einem Schiri das halbe Gesicht zertrümmert weil er ihm die Rote Karte gezeigt hat. Der Typ ist auch noch der Nachbar von meinem Bruder ... sehr unangenehm :s

mfg
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ToughDaddy »

Offensichtlich arbeitet nicht nur die Bild mit dubiosen Mitteln.
Wie gesagt, die Stammtischkommentare nützen trotzdem nix ohne Hintergrundwissen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Liegestuhl »

ToughDaddy » Fr 29. Okt 2010, 10:38 hat geschrieben:Offensichtlich arbeitet nicht nur die Bild mit dubiosen Mitteln.
Wie gesagt, die Stammtischkommentare nützen trotzdem nix ohne Hintergrundwissen.
Welches denkbare Hintergrundwissen würde denn deiner Meinung nach dieses milde Urteil trotz der vielen Vorstrafen rechtfertigen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ToughDaddy »

Liegestuhl » Fr 29. Okt 2010, 10:50 hat geschrieben:
Welches denkbare Hintergrundwissen würde denn deiner Meinung nach dieses milde Urteil trotz der vielen Vorstrafen rechtfertigen?
Erstens weiß ich nicht, ob die Vorstrafen stimmen. Zweitens gibt es da viele Möglichkeiten, da werde ich bestimmt jetzt keine Vermutungen anstellen, das Überlasse ich dem Stammtisch.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Liegestuhl »

ToughDaddy » Fr 29. Okt 2010, 10:54 hat geschrieben:Erstens weiß ich nicht, ob die Vorstrafen stimmen.
Gibt es denn einen Grund an den Vorstrafen zu zweifeln?
Zweitens gibt es da viele Möglichkeiten, da werde ich bestimmt jetzt keine Vermutungen anstellen, das Überlasse ich dem Stammtisch.
Also keine Antwort.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ToughDaddy »

Liegestuhl » Fr 29. Okt 2010, 11:25 hat geschrieben:
Gibt es denn einen Grund an den Vorstrafen zu zweifeln?



Also keine Antwort.
Gibt es einen Grund, geheime Daten ohne Nachweis als gegeben hinzunehmen?
Fein, Du kannst lesen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Liegestuhl »

ToughDaddy » Fr 29. Okt 2010, 11:33 hat geschrieben:Gibt es einen Grund, geheime Daten ohne Nachweis als gegeben hinzunehmen?
Die Vorstrafen werden im Prozess vom Richter vorgelesen. Das solltest du eigentlich wissen.
Zuletzt geändert von Liegestuhl am Fr 29. Okt 2010, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ToughDaddy »

Liegestuhl » Fr 29. Okt 2010, 11:52 hat geschrieben:
Die Vorstrafen werden im Prozess vom Richter vorgelesen. Das solltest du eigentlich wissen.
Tja nur darf der Richter nur das Vorlesen, was auch öffentlich einsehbar ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafen ... zeugnis.29
Das solltest Du eigentlich wissen mit ein wenig Allgemeinbildung. :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Liegestuhl »

ToughDaddy » Fr 29. Okt 2010, 12:06 hat geschrieben:Tja nur darf der Richter nur das Vorlesen, was auch öffentlich einsehbar ist:
Und? Seine 19 Vorstrafen sind doch einsehbar.

Die 3 Verurteilungen als 14-jähriger hat die Richterin in ihrer Urteilsbegründung erwähnt.
Zuletzt geändert von Liegestuhl am Fr 29. Okt 2010, 12:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Liegestuhl »

Mal zum Vergleich:

Ein Elektrotechnik-Student, bisher nicht vorbestraft, verpasst einem nörgelnden Biologie-Studenten einen kräftigen Kinnhaken. Er wandert dafür 14 Monate in die Kiste:

http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/ ... olgen.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ToughDaddy »

Liegestuhl » Fr 29. Okt 2010, 12:09 hat geschrieben:
Und? Seine 19 Vorstrafen sind doch einsehbar.

Die 3 Verurteilungen als 14-jähriger hat die Richterin in ihrer Urteilsbegründung erwähnt.
Jetzt versuch nochmal zu lesen, was ich oben geschrieben hatte. Wäre weniger peinlich für uns beide.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Liegestuhl »

ToughDaddy » Fr 29. Okt 2010, 12:35 hat geschrieben:Jetzt versuch nochmal zu lesen, was ich oben geschrieben hatte. Wäre weniger peinlich für uns beide.
Ich zeige dir, was du geschrieben hast:
ToughDaddy » Fr 29. Okt 2010, 09:25 hat geschrieben:Sehr verwunderlich übrigens, dass die Bild Informationen von seinen Vorstrafen als Jugendlicher hat, da diese gar nicht öffentlich einsehbar sind.
Die Bildzeitung war über diese Vorstrafen informiert, weil sie von Richterin in der Urteilsbegründung erwähnt wurden. Das war kein Geheimnis.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ToughDaddy »

@Liegestuhl

Die Richterin darf die Vorstrafen aus der Jugendzeit nicht erwähnen, weil dies nicht öffentliche Verhandlungen waren, darum werden diese auch nicht ins Führungszeugnis eingetragen.
Warum Du dann noch andere Vorstrafen nennst, bleibt Dein Geheimnis, weil ich eben gerade nur auf die Vorstrafen aus dem Jugendalter verwiesen hatte.
Zuletzt geändert von ToughDaddy am Fr 29. Okt 2010, 14:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Liegestuhl »

ToughDaddy » Fr 29. Okt 2010, 14:03 hat geschrieben:Die Richterin darf die Vorstrafen aus der Jugendzeit nicht erwähnen, weil dies nicht öffentliche Verhandlungen waren, darum werden diese auch nicht ins Führungszeugnis eingetragen.
Lies mal:
In ihrer Begründung sagte die Richterin: „Ich habe lange darüber nachgedacht, Freiheitsstrafen zu verhängen. Herr Miri ist wegen gefährlicher Körperverletzung, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung, Drogen-Handels und erpresserischem Menschenraub vorbestraft.

Hatte mit 14 bereits drei Verurteilungen und dann einige Bewährungsstrafen. Aber aus Gründen, die in seiner Person liegen, halte ich eine Freiheitsstrafe nicht für zwingend erforderlich.“
Du kannst sie ja anzeigen, wenn du meinst, dass sie das nicht darf.

http://www.bild.de/BILD/regional/bremen ... terin.html
Warum Du dann noch andere Vorstrafen nennst, bleibt Dein Geheimnis, weil ich eben gerade nur auf die Vorstrafen aus dem Jugendalter verwiesen hatte.
Warum sollten gerade die Vorstrafen aus dem Jugendalter wichtig sein? Er hat inzwischen 19 Vorstrafen. Seine Freundin hat 6 Vorstrafen. Und das soll bei einer gemeinschaftlichen Körperverletzung nicht ausreichen? Das ist wirklich lächerlich. Andere wären schon lange im Knast gelandet.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ToughDaddy »

@Liegestuhl

Da steht also die Art der Strafe und warum? Hm sehe ich in Deiner Zitierung nicht. Soweit also damit. Und warum sollte ich sie deswegen belangen? Geht mir doch am Arsch vorbei.
Warum die wichtig sind? Keine Ahnung. Ich hatte mich nur diesbezüglich geäußert, aber offensichtlich darf man das nicht, weil das Herr Liegestuhl nicht möchte. :rolleyes:
Ansonsten kann Herr Liegestuhl gerne weiter seinem Stammtisch fröhnen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Liegestuhl »

ToughDaddy » Fr 29. Okt 2010, 14:20 hat geschrieben:Da steht also die Art der Strafe und warum?
Nein, aber du hast bezweifelt, dass die Bildzeitung von den Vorstrafen im Jugendalter wissen könne, weil sie angeblich geheim sind. Die Bildzeitung und auch die TAZ kannten diese Vorstrafen im Jugendalter aber. Und das, weil sie nicht geheim sind, sondern weil die Richterin sie in der Urteilsbegründung erwähnt hat. Die Presseverschwörung fällt aus. Lerne einfach lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Choelan »

Liegestuhl » Fr 29. Okt 2010, 14:33 hat geschrieben: Nein, aber du hast bezweifelt, dass die Bildzeitung von den Vorstrafen im Jugendalter wissen könne, weil sie angeblich geheim sind. Die Bildzeitung und auch die TAZ kannten diese Vorstrafen im Jugendalter aber. Und das, weil sie nicht geheim sind, sondern weil die Richterin sie in der Urteilsbegründung erwähnt hat. Die Presseverschwörung fällt aus. Lerne einfach lesen!
Was die Bild da zitiert, ist jedenfalls keine Urteilsbegründung. Bzw. wenn überhaupt nur ein kleiner Teil selbiger.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Liegestuhl »

Choelan » Fr 29. Okt 2010, 14:45 hat geschrieben: Was die Bild da zitiert, ist jedenfalls keine Urteilsbegründung. Bzw. wenn überhaupt nur ein kleiner Teil selbiger.
Natürlich druckt die Bild nicht die gesamte Urteilsbegründung ab. Es ändert aber nichts daran, dass die Vorstrafen (auch die im Jugendalter) bekannt waren.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von schelm »

Kuscheljustiz ? An viele traut man sich schon lange nicht mal mehr zum Kuscheln ran .. :rolleyes:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 41,00.html

Freundliche Grüße, schelm
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Quatschki »

Eine Disputation darüber, ob man Vorstafen nennen darf oder nicht.
Die libanesischen Gangster lachen sich kaputt. Ihr Opfer!
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von adal »

Wie sich die Justiz von dem Miri-Clan vorführen läst, ist schon ein Trauerspiel.

SPON vom 09.12.2009 über den Fall, der jetzt verhandelt wurde:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von USA TOMORROW »

jack » 28. Okt 2010, 21:23 hat geschrieben:In diesem Strang sollen Urteile gepostet werden, bei denen Täterschutz vor Opferschutz gilt (wie so oft) und eine Justiz bloßgestellt wird, die nicht mehr im Namen des unbescholtenen Bürgers handelt.


http://www.bild.de/BILD/regional/bremen ... terin.html

Wie kann das sein, dass bei der Latte an Vorstrafen nach wie vor Bewährungsstrafen verhängt werden ?
Mal ein anderer Fall:
Ein Bäcker (24) hat auf einen Igel eingetreten, bis das Tier tot war. Wegen Tierquälerei hat das Amtsgericht den Arbeitssuchenden zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 400 Euro an eine Tierschutzeinrichtung zahlen. Streifenpolizisten hatten den Betrunkenen auf Straßenbahngleisen entdeckt und gesehen, wie er mit seinen schweren Stiefeln den Igel wie einen Fußball vor sich herkickte. „Eine solche Gewalt muss geahndet werden”, sagte die Amtsrichterin. Eine bloße Geldstrafe komme dafür aber nicht mehr in Betracht.
http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/ ... 82628.html

:?
"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."

Professor Micheline Matthews-Roth
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Armstrong »

Es geschah vor fast dreizehn Jahren, im Februar 1998 wurde eine 26-jährige Essenerin nachts an der U-Bahn-Haltestelle „Saalbau“ äußerst brutal misshandelt und vergewaltigt. Nach einer Ermittlungspanne kam man dem inzwischen 42-jährigen Täter erst jetzt durch Sperma auf die Spur, das er am schwarzen Mantel des Opfers hinterlassen hatte. Am Mittwoch stand der Duisburger vor der XVI. Strafkammer des Essener Landgerichts - und erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Der ungewöhnliche Hintergrund: Zwei Monate vor der Vergewaltigung an der Huyssenallee hatte Alexander M. am 29. September 1997 drei Mädchen, elf, zwölf und dreizehn Jahre alt, auf einem Feldweg in Kettwig erbarmungslos brutal zum Sex gezwungen, anal, oral und vaginal. Sperma Spuren brachten ihn auch in diesem Fall auf die Anklagebank. Im Mai 1999 gab es für den verheirateten Vater von zwei Kindern in dieser Sache eine ungewöhnlich milde Strafe von fünf Jahren. Auch Richter Martin Hahnemann, hat damit im gestrigen Prozess Probleme: „Das kann ich mir überhaupt nicht erklären“, sagt er. Hätte das Gericht in der Verhandlung 1999 von der Vergewaltigung an der U-Bahn gewusst, wäre es zu einer Gesamtstrafe gekommen. Deshalb, so begründen die Juristen, ist es jetzt nicht möglich, eine für die Tat angemessene Strafe auszusprechen, da der Angeklagte nicht härter bestraft werden darf, als es damals in einem Gesamturteil geschehen wäre, das vermutlich bei sieben Jahren gelegen hätte. „Härteausgleich“ nennt das der Bundesgerichtshof.

... Die Entscheidung, dass er die zwei Jahre wegen der Vergewaltigung nicht verbüßen muss, begründet das Gericht mit der „günstigen Sozialprognose“: Nach der erfolgreichen Therapie sei „nichts mehr passiert.“ Der arbeitslose Mann muss lediglich 300 Sozialstunden leisten.
http://www.derwesten.de/staedte/essen/B ... 78264.html

Unfassbar. Erst bekommt die Bestie nur 5 Jahre für die brutaleste Vergewaltigung von 3 Kindern. Für eine andere brutale Vergewaltigung bekommt er dann sogar nur Bewährung, weil er eine "günstige Sozialprognose" hat.

Rechtsstaat? HAHAHAHAHAHAHA :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von dillgurke »

ToughDaddy » Fr 29. Okt 2010, 09:25 hat geschrieben:Sorry aber ich halte es für ausgemachten Blödsinn ohne Hintergrundwissen und dergleichen, sich darüber aufzuregen. Dass Bild und andere "Medien" dies gerne machen, ist nix neues. Bringt aber auch nicht viel außer Stimmungsmache ala Stammtisch. Sehr verwunderlich übrigens, dass die Bild Informationen von seinen Vorstrafen als Jugendlicher hat, da diese gar nicht öffentlich einsehbar sind.
Na das ist doch nun wirklich nicht so schwer heutzutage raus zu bekommen,für die Bild schon garnicht. :p
Links bedeutet Fortschritt!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von hafenwirt »

Aus einem Gender-Strang:

http://www.bild.de/BILD/news/2010/11/12 ... liebe.html

Brust ab! :mad: Mindestens!!!!1
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von enfant_terrible »

RayBan » Do 28. Okt 2010, 22:40 hat geschrieben:
Die Behörden haben vor dieser Familie gehörig die Hosen voll. Wenn Du in der Lage bist Angst und Schrecken zu verbreiten, kannst Du in diesem Land im Grunde machen, was Du willst.

Davon abgesehen sind die Knäste voll, ein Haftplatz teuer und ein hoher Anteil an Migrationshintergründlern ist nicht gut für die Statistik.
Sehr weise, mein Freund. :thumbup: :thumbup:
Sahnebär: Charmant, höflich, gebildet!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von hafenwirt »

http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=32 ... ews=881735
Der sogenannte Barthelmarkt-Skandal ist für die Justiz abgeschlossen. Der Sänger einer Unterhaltungsband, der die Besucher zu Naziparolen aufgestachelt hatte, muss 2.600 Euro Strafe zahlen.
Kuscheljustiz, überall! :mad:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tantris »

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von USA TOMORROW »

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Onur K. und Berhan I. schlugen einen Passanten tot, weil der ihnen keine 20 Cent geben wollte. Jetzt hat das Hamburger Landgericht die beiden Jugendlichen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

(...)

Jetzt hat das Hamburger Landgericht Berhan I., 17, wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren und vier Monaten sowie Onur K., 18, zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer hatten die Angeklagten den 44-Jährigen angebettelt und auf ihn eingeprügelt, als er ihrer Bitte nach 20 Cent nicht nachkam.

Der Dachdecker fiel ungebremst mit dem Kopf auf die Steine. Anschließend traktierte Berhan I. das Opfer mit Tritten gegen Kopf und Oberkörper. Das hatte er in der Hauptverhandlung eingeräumt. Thomas M. starb knapp vier Wochen nach dem Überfall an den Kopfverletzungen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 32,00.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ToughDaddy »

@usa

Toll. Und was hat dies jetzt mit diesem Thread zu tun?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von USA TOMORROW »

ToughDaddy » 2. Dez 2010, 14:10 hat geschrieben:@usa

Toll. Und was hat dies jetzt mit diesem Thread zu tun?
3 Jahre und ein paar Monate Haft finde ich für diese Tat ziemlich lächerlich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ToughDaddy »

usaTomorrow » Do 2. Dez 2010, 14:12 hat geschrieben: 3 Jahre und ein paar Monate Haft finde ich für diese Tat ziemlich lächerlich.
Aha. Habe wieder vergessen, dass dieser Thread ohne Substanz auskommt. :|
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von hafenwirt »

ToughDaddy » Do 2. Dez 2010, 15:32 hat geschrieben:
Aha. Habe wieder vergessen, dass dieser Thread ohne Substanz auskommt. :|
Man könnte den Thread auch umbennen in "Das Volk ist immer der bessere Jurist, selbst ohne Studiengang".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ToughDaddy »

hafenwirt » Do 2. Dez 2010, 15:09 hat geschrieben:
Man könnte den Thread auch umbennen in "Das Volk ist immer der bessere Jurist, selbst ohne Studiengang".
Eher: auch ohne Hintergrundwissen. (sachlich wie auch rechtlich ;))
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von eluveitie »

[...]
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von USA TOMORROW »

hafenwirt » 2. Dez 2010, 15:09 hat geschrieben:
Man könnte den Thread auch umbennen in "Das Volk ist immer der bessere Jurist, selbst ohne Studiengang".
Wenn du die Strafe für angemessen hälst ist das deine Sache. Dass sie juristisch in Ordnung geht ist wohl auch klar.

Dennoch darf man ja wohl der Meinung sein, dass die Täter eine höhere Strafe verdient hätten, oder?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von hafenwirt »

usaTomorrow » Do 2. Dez 2010, 20:34 hat geschrieben: Wenn du die Strafe für angemessen hälst ist das deine Sache. Dass sie juristisch in Ordnung geht ist wohl auch klar.
Dennoch darf man ja wohl der Meinung sein, dass die Täter eine höhere Strafe verdient hätten, oder?
Ob ich die Strafe persönlich für angemessen halte, ist egal.

Es geht hier einfach um die Diskussionswürdigkeit eines solchen Themas, oder Substanz: Was soll es bringen, hier jeweils mit halbem Hintergrundwissen bei Urteil X zu posten "böse, böse Justiz, der Kerl/die Frau verdient mindestens die Todesstrafe"?

Die Rechtswissenschaften sind eine Ausbildung, genauso wie andere Ausbildungen auch.

Ich habe relativ wenig Ahnung von Autos bzw. deren Technik. Wann kommt der "Die Reparatur halte ich für falsch, ich hätte es anders gemacht"-Thread?

Ich denke, Juristen haben dafür einfach eine Ausbildung und, je nach Alter, Lebenserfahrung. Gerade bei sensiblen Themen wie Gewalt, Mord, oder Taten an Kindern kann es in meinen Augen keine angemessene Strafe geben, bei der man danach beruhigt sagen kann: Richtig so, das Schwein/die Sau hat es verdient.

Was bringt es also, irgendwelche Einzelfälle zu posten, dabei sämtliche Urteile in Deutschland auszublenden, bei denen es "angemessene" oder "volksseelenbefriedigende" Urteile gab, bzw. die Tatsache der Resozialisierung (schreibt nur keiner in der Presse: Steigert ja auch nicht die Auflage, wenn man berichten würde das ein Gewalttäter für lange Zeit hinter Gitter muss) und dann wieder zu schreien "oh, wir wussten es schon immer, die deutsche Justiz ist von Kuschelwuschel68erpädagogen unterwandert, die Gewalttätern generell nur zu 2 Wochen Knast verurteilen?

Bei dieser Thematik gibt es in meinen Augen keine Grauzone, wie bei einem anderen Thema. Es gibt entweder "Urteil ist ok", oder "Urteil ist nicht ok". Und schwarz/weiß-Diskussionen machen mir weniger Spaß, als Diskussionen, bei denen man sagen kann, gut, in dem Punkt kann ich dich verstehen, aber in Punkt 2 sehe ich es anders.

Kritisieren gerne: Nur fehlt die Substanz. Und ohne Substanz vertraue ich lieber zu großen Teilen unserem Rechtssystem, das mir, trotz der Fehler, bei weitem besser gefällt, als ein System aus anderen Ländern, in denen Menschen bei Raub die Hand abgehackt wird - und ähnliche Fälle.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

hafenwirt » Do 2. Dez 2010, 23:07 hat geschrieben:
Ob ich die Strafe persönlich für angemessen halte, ist egal.
Vollkommen richtig. Aber du darfst deine Meinung kundtun !
Es geht hier einfach um die Diskussionswürdigkeit eines solchen Themas, oder Substanz: Was soll es bringen, hier jeweils mit halbem Hintergrundwissen bei Urteil X zu posten "böse, böse Justiz, der Kerl/die Frau verdient mindestens die Todesstrafe"?

Die Rechtswissenschaften sind eine Ausbildung, genauso wie andere Ausbildungen auch.
Und die sind so unfehlbar, dass man als Nicht-Rechtswissenschaftler sich keine Meinung darüber bilden darf ?

Ich verstehe ja, was du ungefähr meinst. Wenn z.B. Nicht-Techniker sich über Technik auslassen und schlimmerweise auch noch in politischen Positionen sitzen (z.B. Katrin Göring:"Ich habe ein Dienst Hybrid-Auto, das verursacht keine Umweltverschmutzung mehr".)

Der Begriff "Kuscheljustiz" hat sich ja nicht ohne Grund gebildet. Denn Richter haben zwar einen Entscheidungsspielraum, aber dieser wird von Anfang bis Ende ausgeschöpft. Ein jeder von denen hat eine juristische Ausbildung, interpretiert jedoch Straftaten und deren Bestrafung unterschiedlich.

Nun muss ein unbescholtener Bürger die Sache dahingehend betrachten, das niemand dazu gezwungen wird kriminell zu werden und trotzdem ungeheuerliche Straftaten mit Kuscheljustiz-Urteilen zur Freilassung von Schwerkriminellen führen.

Daher hat auch ein Nicht-Ideologe ein Recht dazu, sich zu Urteilen zu äussern, die nach seinem eigenem Eindruck und auch statistisch bewiesen, seine Sicherheit und Unversehrtheit gefährden.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tantris »

jack » Fr 3. Dez 2010, 00:33 hat geschrieben: Vollkommen richtig. Aber du darfst deine Meinung kundtun !


Und die sind so unfehlbar, dass man als Nicht-Rechtswissenschaftler sich keine Meinung darüber bilden darf ?

Ich verstehe ja, was du ungefähr meinst. Wenn z.B. Nicht-Techniker sich über Technik auslassen und schlimmerweise auch noch in politischen Positionen sitzen (z.B. Katrin Göring:"Ich habe ein Dienst Hybrid-Auto, das verursacht keine Umweltverschmutzung mehr".)

Der Begriff "Kuscheljustiz" hat sich ja nicht ohne Grund gebildet. Denn Richter haben zwar einen Entscheidungsspielraum, aber dieser wird von Anfang bis Ende ausgeschöpft. Ein jeder von denen hat eine juristische Ausbildung, interpretiert jedoch Straftaten und deren Bestrafung unterschiedlich.

Nun muss ein unbescholtener Bürger die Sache dahingehend betrachten, das niemand dazu gezwungen wird kriminell zu werden und trotzdem ungeheuerliche Straftaten mit Kuscheljustiz-Urteilen zur Freilassung von Schwerkriminellen führen.

Daher hat auch ein Nicht-Ideologe ein Recht dazu, sich zu Urteilen zu äussern, die nach seinem eigenem Eindruck und auch statistisch bewiesen, seine Sicherheit und Unversehrtheit gefährden.
Eben. Es stimmt zwar nicht, aber, wenn ich "den eindruck habe" und recht und ordnung nicht besonders schätze, dann mach ich doch auch mit. Aber immer!!!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

hafenwirt » Do 2. Dez 2010, 15:09 hat geschrieben:
Man könnte den Thread auch umbennen in "Das Volk ist immer der bessere Jurist, selbst ohne Studiengang".
Das ist teilweise auch der Fall. Aber häufig geht es um die Differenz zwischen Recht und Gerechtigkeit. Und über die Gerechtigkeit eines Urteils kann man sich auch als Nicht-Jurist Gedanken machen. Ein Urteil kann schließlich rechtlich völlig korrekt sein. Und doch sehr ungerecht. Und dies ruft dann Menschen auf den Plan, welche das kritisieren. Und das muß auch erlaubt sein. Schließlich schwebt die Justiz nicht in irgendwelchen höheren Sphären.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ToughDaddy »

Dampflok94 » Sa 4. Dez 2010, 12:29 hat geschrieben: Das ist teilweise auch der Fall. Aber häufig geht es um die Differenz zwischen Recht und Gerechtigkeit. Und über die Gerechtigkeit eines Urteils kann man sich auch als Nicht-Jurist Gedanken machen. Ein Urteil kann schließlich rechtlich völlig korrekt sein. Und doch sehr ungerecht. Und dies ruft dann Menschen auf den Plan, welche das kritisieren. Und das muß auch erlaubt sein. Schließlich schwebt die Justiz nicht in irgendwelchen höheren Sphären.
Das ist aber kein Problem der Justiz.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von hafenwirt »

jack » Fr 3. Dez 2010, 00:33 hat geschrieben: Vollkommen richtig. Aber du darfst deine Meinung kundtun !
Natürlich. Würde ich auch nie verbieten. Hier geht es ja auch einigermaßen...
Ich kenne nur die Erfahrung aus anderen Foren, dort wird immer ein Riesenfass aufgemacht, wenn ein Mörder "nur" so und so viele Jahre bekommt. Und dann wird jedesmal dazu geschrieben, was man denn am liebsten selbst alles machen würde (Schwanz ab, für Experimente benutzen, teeren/federn, auf dem Marktplatz hängen, [...] oder, und das ist meist die "humanste" Forderung, zumindest in Gefängnissen unterbringen, die nicht wie in Deutschland das Paradies auf der Erde sind).

...Interessant auch immer, dass das genau diesselben Leute sind, welche sich über das Justizsystem bzw. die Scharia aufregen.
Und die sind so unfehlbar, dass man als Nicht-Rechtswissenschaftler sich keine Meinung darüber bilden darf ?
Sicherlich nicht. Aber was wäre ein richtiges Urteil? Geht sowas überhaupt in einem Rechtssystem wie dem unseren, in dem ein Richter entscheidet und bei dieser Entscheidung viele Faktoren mit einspielen?
jack » Fr 3. Dez 2010, 00:33 hat geschrieben: Ich verstehe ja, was du ungefähr meinst. Wenn z.B. Nicht-Techniker sich über Technik auslassen und schlimmerweise auch noch in politischen Positionen sitzen (z.B. Katrin Göring:"Ich habe ein Dienst Hybrid-Auto, das verursacht keine Umweltverschmutzung mehr".)
Eben. Wenn man sich wenigstens generell intensiv mit der Justiz in Deutschland auseinandersetzen würde. Aber 90% der Kuscheljustiz-Schreier - du gehörst da jetzt nicht dazu - lesen doch nur nen Bild-Artikel über ein Urteil und blubbern dann, wie schlimm unser Rechtssystem doch sei. Ohne auch nur ansatzweise nachzudenken, was noch alles passieren kann, wenn wir die Guillotine wieder aufstellen.
jack » Fr 3. Dez 2010, 00:33 hat geschrieben: Nun muss ein unbescholtener Bürger die Sache dahingehend betrachten, das niemand dazu gezwungen wird kriminell zu werden und trotzdem ungeheuerliche Straftaten mit Kuscheljustiz-Urteilen zur Freilassung von Schwerkriminellen führen.
...Übrigens auch sehr lustig: Man geht davon aus, man würde ja selbst niemals jemanden töten, oder nie eine Straftat begehen. Stellt man dann aber die Frage, was wohl passieren würde, wenn man sie selbst mit einer Waffe und einem Mörder in einen Raum setzt, kommt keine Antwort mehr.
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