Erstens ging es hier um die Skandalentscheidung des Gerichts, einen mutmaßlichen Mörder aus der U-Haft zu entlassen und damit erstens seine Flucht zu ermöglichen und zweitens die Bevölkerung zu gefährden. Es nützt mir nichts, dass die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde eingelegt hat; der Typ ist bereits frei und läuft herum. Meiner Meinung nach ist das Kuscheljustiz, weswegen ich den Beitrag in diesem Strang verfasst habe.Vongole hat geschrieben:(07 Jul 2019, 19:12)
Meine Güte, kommt eigentlich keiner Ihrer Beiträge ohne Unterstellungen aus?
Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Cottbuser Landgerichts eingelegt, den Hauptverdächtigen in einem Prozess um den Mord an einer Rentnerin aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Die Staatsanwaltschaft könne der Einschätzung des Gerichts nicht folgen. Aus ihrer Sicht ist eine weitere U-Haft auch nach 28 Monaten Dauer verhältnismäßig. Über die Beschwerde muss nun das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel entscheiden. Die Entscheidung wird vermutlich erst in einigen Wochen fallen.
https://www.rbb24.de/studiocottbus/pano ... bmord.html
Die Welt informiert ebenfalls: https://www.welt.de/regionales/berlin/a ... assen.html
Der Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/berlin/mord ... 22036.html
Alle Beiträge nennen die Nationalität des mutmaßlichen Täters.
Kleiner Tipp: Posts ohne Übertreibungen und unbelegbare Unterstellungen sind diskussionswürdiger.
Sind Sie etwa nicht empört bei solchen Dingen?
Zweitens wurde im Artikel der Lokalzeitung nicht erwähnt, dass es sich um einen syrischen Flüchtling handelte. Die Welt berichtet nur unter "Regionalem" davon, und der Tagesspiegel ist die regionale Zeitung für Berlin und Brandenburg, ebenso wie RBB der lokale Fernsehsender ist. Wenn Sie nicht nach solchen Nachrichten suchen, wie ich es tue, werden Sie sie in der Regel nicht finden. Genau das scheint gewünscht zu sein.