Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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- Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
2/3 Strafe wären auch nur 12 Monate. Und von wegen Hürden: die bräuchte es nicht zu geben, so jemand ist nicht geeignet, ein KFZ zu führen. Muss er eben die Öffis nehmen, der Tote wäre froh, er könnte das noch tun.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nochmal, welche Strafhöhe stellst du dir denn vor?Tom Bombadil hat geschrieben:(18 Dec 2018, 13:29)
2/3 Strafe wären auch nur 12 Monate. Und von wegen Hürden: die bräuchte es nicht zu geben, so jemand ist nicht geeignet, ein KFZ zu führen. Muss er eben die Öffis nehmen, der Tote wäre froh, er könnte das noch tun.
Einfach mal hingehen und sagen, das ist zu wenig ist ein wenig wenig.
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- Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Weiß ich nicht, einerseits sind selbst 5 Jahre noch zu kurz, andererseits ist es auch schwierig, einen vllt. ansonsten unbescholtenen Menschen wegen einer Krankheit (wer mit 3 Promille noch fahren kann ist mit Sicherheit schwerer Alkoholiker) so zu zerstören. Es gibt im Grunde keine "gerechte" Strafe dafür, dass ein anderer Mensch getötet wurde, selbst den Täter zu töten macht das Opfer nicht wieder lebendig, das kann aber kein Freifahrtschein für Kuscheljustiz sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Vor allem aus Gesprächen weiß, lässt das denjenigen nicht los, egal wie lang das her ist. Am Tode eines Menschen schuld tragen kann ich mir vorstellen ist schon eine große Bürde. ( ohne hier auf Täter-Opfer Umkehr zu machen )Tom Bombadil hat geschrieben:(18 Dec 2018, 16:09)
Weiß ich nicht, einerseits sind selbst 5 Jahre noch zu kurz, andererseits ist es auch schwierig, einen vllt. ansonsten unbescholtenen Menschen wegen einer Krankheit (wer mit 3 Promille noch fahren kann ist mit Sicherheit schwerer Alkoholiker) so zu zerstören. Es gibt im Grunde keine "gerechte" Strafe dafür, dass ein anderer Mensch getötet wurde, selbst den Täter zu töten macht das Opfer nicht wieder lebendig, das kann aber kein Freifahrtschein für Kuscheljustiz sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Finde ich cool, wie Du hier klare Kante zeigst. Ja, Verbrecher gehören ins Gefängnis. ZustimmungOtto.F. hat geschrieben:(22 Dec 2018, 09:59)
…
Verbrecher gehören weggesperrt.
Eine Schande das es solange gedauert hat bis man durch greift.
...
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Bei der Bevölkerung scheint die Justiz an Vertrauen zu verlieren:
https://www.focus.de/politik/gerichte-i ... 20663.html
Warum nur?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Weil das die Auftaktkampagne des Focus war.Skeptiker hat geschrieben:(01 Jan 2019, 14:33)
Bei der Bevölkerung scheint die Justiz an Vertrauen zu verlieren:
https://www.focus.de/politik/gerichte-i ... 20663.html
Warum nur?
FOCUS Online nimmt die Ergebnisse der Umfrage zum Anlass, um intensiv über das Rechtssystem zu berichten und der Frage nachzugehen, ob die Justiz wirklich so schlecht ist wie ihr Ruf - oder in Wahrheit viel besser. Dies geschieht nicht vom Schreibtisch aus. Für die neue große Justiz-Serie „Ein Jahr in Deutschlands Gerichten“ werden Reporter künftig jede Woche Prozesse im ganzen Land verfolgen. Die Leser dürfen sich auf spannende Geschichten aus dem Gerichtsalltag freuen. Falls Sie uns Ihre ganz persönlichen Erfahrungen mit der Justiz schildern wollen, mailen Sie uns einfach unter mein-fall@focus.de.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Die Bevölkerung wusste aber wohl nichts von der Intention des Focus. Es geht ja nicht um die Motivation des Beitrages, sondern um die darin geschilderten Fakten.McKnee hat geschrieben:(01 Jan 2019, 14:39)
Weil das die Auftaktkampagne des Focus war.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ich bin kein Gegner solcher Serien. Es dürfte aber nicht verborgen geblieben sein, dass ich den Medien die notwendige Neutralität abspreche.Skeptiker hat geschrieben:(01 Jan 2019, 14:56)
Die Bevölkerung wusste aber wohl nichts von der Intention des Focus. Es geht ja nicht um die Motivation des Beitrages, sondern um die darin geschilderten Fakten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Um es positiv auszudrücken, hat die Berichterstattung in den Medien ganz allgemein, vielen in der Bevölkerung wieder eine kritische Distanz zum Journalismus nahegelegt. Es mag unterschiedliche Sichtweisen darauf geben, im Ergebnis kommen offenbar viele zu dem gleichen Schluss.McKnee hat geschrieben:(01 Jan 2019, 15:12)
Ich bin kein Gegner solcher Serien. Es dürfte aber nicht verborgen geblieben sein, dass ich den Medien die notwendige Neutralität abspreche.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Warten wir ab, was der Focus macht. Ich bin eher skeptisch, aber offen für Überraschungen.Skeptiker hat geschrieben:(01 Jan 2019, 15:27)
Um es positiv auszudrücken, hat die Berichterstattung in den Medien ganz allgemein, vielen in der Bevölkerung wieder eine kritische Distanz zum Journalismus nahegelegt. Es mag unterschiedliche Sichtweisen darauf geben, im Ergebnis kommen offenbar viele zu dem gleichen Schluss.
Ich kenne nur zu gut die tendenziöse Medienarbeit und leider auch Manipulation. Über erste habe ich mich bereits ausgelassen, über die zweite werde ich im Eigeninteresse über diese Feststellung hinaus keine machen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das sehe ich ebenfalls als positiv an.Skeptiker hat geschrieben:(01 Jan 2019, 15:27)
Um es positiv auszudrücken, hat die Berichterstattung in den Medien ganz allgemein, vielen in der Bevölkerung wieder eine kritische Distanz zum Journalismus nahegelegt. Es mag unterschiedliche Sichtweisen darauf geben, im Ergebnis kommen offenbar viele zu dem gleichen Schluss.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
https://www.bild.de/regional/berlin/ber ... .bild.htmlBerlin – Versuchter Totschlag in der S-Bahn: So lautete die Anklage, nachdem er einen Studenten in der Ringbahn S41 halb tot stach, einen zweiten schwer verletzte.
Verurteilt wird Qamar I. (32) aber nur wegen gefährlicher Körperverletzung: Das Landgericht schickt den Pakistani viereinhalb Jahre ins Gefängnis.
Der 16. Juni 2018. Ein Sonnabend, 5.45 Uhr, wenig los. Die S-Bahn verlässt den Bahnhof Prenzlauer Allee. Nächster Stop: Greifswalder Straße (Prenzlauer Berg). Zwei Studenten (19, 21) aus Mexiko taumeln blutend aus dem Waggon. Beide mit mehreren Stichen im Bauch.
Sie hätten „so komisch geguckt“, versucht sich der Messerstecher später rauszureden.
„Es gab nur Blicke, mehr war nicht passiert“, so der Richter im Urteil. „So eine Tat in öffentlichen Verkehrsmitteln erschüttert das Vertrauen in die Sicherheit des Verkehrs.“ Der Richter sieht „eine gewisse Hinterhältigkeit in der Begehungsweise.“
Nach der Tat hatte sich der Messerstecher gebrüstet, er habe den Männern „die Bäuche offen gemacht.“ Dass er irgendwann aufhörte, auf die Fahrgäste einzustechen, werten die Richter dennoch als „strafbefreienden Rücktritt vom Tötungsversuch“.
Übrig bleibe deshalb zweifache gefährliche Körperverletzung plus verminderte Schuldfähigkeit wegen Drogenkonsums (§21).
Vor Gericht habe der Messerstecher zwar „Reue bekundet, sich aber in keinster Weise bei den Opfern entschuldigt“, so der Richter.
Na super, er hat irgendwann aufgehört zu stechen, deswegen nur gefährliche Körperverletzung Und dann natürlich auch wieder dieser Quatsch wegen vermindertet Schuldfähigkeit wegen Drogenkonsums => Er hätte dafür noch zusätzlich was aufgebrummt bekommen müssen da Drogenkonsum verboten ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
jack000 hat geschrieben:(07 Feb 2019, 12:41)
https://www.bild.de/regional/berlin/ber ... .bild.html
Na super, er hat irgendwann aufgehört zu stechen, deswegen nur gefährliche Körperverletzung Und dann natürlich auch wieder dieser Quatsch wegen vermindertet Schuldfähigkeit wegen Drogenkonsums => Er hätte dafür noch zusätzlich was aufgebrummt bekommen müssen da Drogenkonsum verboten ist.
Weniger doof gucken, weniger offene Bäuche. Merkt es euch!Sie hätten „so komisch geguckt“ ... Nach der Tat hatte sich der Messerstecher gebrüstet, er habe den Männern „die Bäuche offen gemacht.“
Zum dem ganzen Vorfall kann man natürlich nur lachen. Als weiter, lieber Rechtsstaat.
Zuletzt geändert von Sevastopol am Do 7. Feb 2019, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Solche Urteile sind für mich ein Skandal. Punkt.jack000 hat geschrieben:(15 Dec 2018, 12:35)
https://www.rtl.de/cms/sechs-jugendlich ... fMiAt91eEY
Unglaublich sowas und hier die Begründung:
Und das ist totaler Blödsinn. Wer auch unter Alkoholeinfluss ("Im Wein liegt die Wahrheit") jemanden ins Koma tritt, ist schwerkriminell und es liegen schwere menschliche Defizite vor und so jemand muss sofort ins Gefängnis (Wer hier im Forum würde jemals (egal in welchem Zustand) auf die Idee kommen jemanden ins Koma zu treten??
Wie das mit den guten Sozialprognosen ausgeht ist in anderen Beiträgen in diesem Strang zu lesen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verantwortung für den Konsum nennt sich das.jack000 hat geschrieben:(07 Feb 2019, 12:41)
https://www.bild.de/regional/berlin/ber ... .bild.html
Na super, er hat irgendwann aufgehört zu stechen, deswegen nur gefährliche Körperverletzung Und dann natürlich auch wieder dieser Quatsch wegen vermindertet Schuldfähigkeit wegen Drogenkonsums => Er hätte dafür noch zusätzlich was aufgebrummt bekommen müssen da Drogenkonsum verboten ist.
Urteil zu wenig.
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Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?
https://www.achgut.com/artikel/strafrab ... Hi4sA_SBpEDeutsche Gerichte haben ja schön öfter in Fällen von Mord und Totschlag bei Menschen, die in einem islamischen Kulturraum sozialisiert wurden, besondere Milde walten lassen. Insbesondere bei sogenannten „Ehrenmorden“ gab es oft Strafrabatt, weil der Täter die Schwere der Tat in seinem kulturellen Verständnis gar nicht habe ermessen können, schließlich hätte er ja nach den Wertvorstellungen seiner Welt völlig legitim gehandelt.
Wurden solche Urteile der breiteren Öffentlichkeit bekannt, so ernteten sie viele empörte Reaktionen der kulturell eher hier Beheimateten. Schlimm genug, dass sich Menschen, die hier leben wollen, unangefochten an ein Wertegerüst klammern, das mit einer aufgeklärten westlichen Gesellschaft vollkommen unvereinbar ist und die gewalttätige Durchsetzung eigener Regeln fördert. Doch dass diese Täter dann auch noch Straferlass für die Pflege ihrer kruden Weltanschauung bekommen, ist schwer verständlich. Deshalb mündete die Aufregung über ein entsprechendes Urteil sehr oft in den letzten Jahren in diverse Politiker-Beschwörungen, dass es so einen Strafrabatt nicht mehr geben dürfe.
Inzwischen sind solche Äußerungen seltener zu hören – vielleicht, weil ein Teil der einstigen Empörung einer resignierten Gewöhnung beim Publikum gewichen ist. Ob sich beispielsweise noch jemand über das folgende Stuttgarter Urteil im Verfahren gegen einen 20-jährigen afghanischen Asylbewerber aufregen wird?
Dem Gerichtsbericht der Lokalpresse kann man entnehmen: Der junge Mann hatte eine Freundin in Plüderhausen, die sich allerdings wohl von ihm getrennt hatte. Als die 19-Jährige dann auch noch zusammen mit einem anderen jungen Mann in der Stadt gesehen wurde, sah der Afghane seine Ehre verletzt. Er musste handeln, also steckte er sich ein 17 Zentimeter langes Messer ein und machte sich nachts auf den Weg zur Wohnung der Familie der Ex-Freundin. Dort stieg er in ihr Zimmer ein, doch sie war noch unterwegs. Dafür traf er auf den Vater und soll ohne Vorwarnung siebenmal auf ihn eingestochen haben. Nicht nur für die Staatsanwaltschaft, sondern auch für die Richterin war dies offenbar eindeutig ein Mordversuch, den der Vater des Mädchens glücklicherweise überlebte. Im Gerichtsbericht der Badischen Neuesten Nachrichten heißt es:
“Es war Ihnen vollkommen gleichgültig, wohin sie treffen, ob Sie ihn tödlich verletzen“, sagte die Richterin. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft sieht sie das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt: Das Opfer habe nicht mit einem Einbrecher gerechnet, „wehrlos war der unbewaffnete, unbekleidete Mann in der Nacht sowieso“.
Bessere Begründungen beruhigen
Gegen den jungen Afghanen wurde nach Jugendstrafrecht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte für die Bluttat eine Haftstrafe von zehn Jahren, der absoluten Höchststrafe im Jugendstrafrecht. Doch das Gericht mochte dem nicht folgen. „Sie waren verzweifelt, Sie waren in Ihrer Ehre gekränkt und Sie waren wütend.“, wird die vorsitzende Richterin zitiert. Die Höchststrafe sah das Gericht nicht als angemessen an, wie die Badischen Neuesten Nachrichten weiter berichten:
„Die Kammer ging – anders als Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft – von einer Reifeverzögerung beim Angeklagten aus, der mit 16 Jahren aus Afghanistan nach Europa floh. Schon viele Jahre zuvor habe er sich weitestgehend alleine durchschlagen müssen: Mit acht Jahren schickten ihn die Eltern auf eine Schule in eine entfernte Stadt, wo er selbst Geld dazu verdienen musste.“
Er ist nicht reif genug, zu erkennen, dass man nicht einfach auf Menschen einsticht, weil er sich allein durchschlagen musste und immerhin selbstständig genug war, von Afghanistan nach Deutschland zu kommen?
Ja, genau deshalb hielt das Gericht eine Strafe von sechs Jahren und zehn Monaten Haft für angemessen. Das klingt immerhin besser, als wenn man den Strafrabatt nur mit dem Verständnis für die verletzte Ehre und seinen traditionellen Ehrbegriff begründet hätte. Möglicherweise hat jeder, der an solch mörderischen Ehrbegriffen hängt, eine „Reifeverzögerung“. Sollten wir dann nicht mal über das Reifeverzögerten-Problem reden, das wir in diesem Lande haben?
Es heißt doch immer "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht". Wenn ich z.B. in der Schweiz mit 200 km/h über eine Autobahn fahre kann ich doch auch nicht sagen "Bei mir in Deutschland ist es aber so, dass ich so schnell fahren kann wie ich will". Somit war ich doch auch in der Reife noch nicht auf das Schweizer Verkehrskonzept eingestellt.
Das Beispiel des Täters mit seinen (wohl wie immer selbst angegeben Alter) 20 Jahren zeigt offensichtlich dass dumme wie auch betrunkene Menschen Strafrabatt bekommen. Macht eine solche Vorgehensweise Sinn oder sollte die Härte des Gesetzes für alle Täter gelten?
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?
Er wird nicht nach Jugendstrafrecht bestraft, weil er das Unrecht gar nicht erkennt. Dann würde er gar nicht bestraf, weil er schuldunfähig wäre. Er geht auch nicht straffrei raus, er wird nach Jugendstrafrecht bestraft, weil er nicht die Reife eines Erwachsenen hat.
Ich finde, gerade bei Straftaten in diesem Kontext von Familie und Ehre kommt es besonders zum Tragen, dass junge Erwachsene zu sehr fremdbestimmt bzw beeinflußt sind.
Ein Strafnachlass aus rein kulturellen Gründen ist für mich inakzeptabel.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?
Mir ist es eigentlich völlig egal, ob so ein Abschaum bestraft wird oder nicht. Ich habe resigniert. Ich verlasse mich disbezüglich nicht mehr auf das Justizsystem.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?
Das klingt, als wolltest du die Sache selbst in die Hand nehmen, oder?Benutzername hat geschrieben:(14 Feb 2019, 20:51)
Mir ist es eigentlich völlig egal, ob so ein Abschaum bestraft wird oder nicht. Ich habe resigniert. Ich verlasse mich disbezüglich nicht mehr auf das Justizsystem.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?
Ergibst dich deinem Schicksal? Oder nimmst du unser aller Schicksal selbst in die Hand?Benutzername hat geschrieben:(14 Feb 2019, 20:51)
Mir ist es eigentlich völlig egal, ob so ein Abschaum bestraft wird oder nicht. Ich habe resigniert. Ich verlasse mich disbezüglich nicht mehr auf das Justizsystem.
Da könnte man in deinem Sinne nicht hoffen, dass das System bei dir funktioniert. Im Sinne der Allgemeinheit muss man hoffen, dass du dann die volle Härte erfährst.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?
Ich bin Deutscher. Natürlich würde mich die volle Härte des Gesetzes treffen, wenn ich ein Verbrechen begehen würde. Für mich gibt es keinen Salafistenrabbat.McKnee hat geschrieben:(14 Feb 2019, 21:01)
Ergibst dich deinem Schicksal? Oder nimmst du unser aller Schicksal selbst in die Hand?
Da könnte man in deinem Sinne nicht hoffen, dass das System bei dir funktioniert. Im Sinne der Allgemeinheit muss man hoffen, dass du dann die volle Härte erfährst.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?
Ja, sollte sie.jack000 hat geschrieben:(14 Feb 2019, 20:37)sollte die Härte des Gesetzes für alle Täter gelten?
Europa? Nein, danke!
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?
Ne, bei dir wird der Vorsatz zur AbsichtBenutzername hat geschrieben:(14 Feb 2019, 21:04)
Ich bin Deutscher. Natürlich würde mich die volle Härte des Gesetzes treffen, wenn ich ein Verbrechen begehen würde. Für mich gibt es keinen Salafistenrabbat.
Ich kenne so viele Deutsche, die zu gut weggekommen sind und viele Ausländer, die eine angemessene Strafe erhalten haben.
Umgekehrt natürlich auch.
Merkste was?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
MOD - ich sag's kurz und knapp genau EIN MAL: das aktuelle Thema, und wie damit umgegangen und darauf reagiert wird, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt, weil sich abzeichnet, dass es sich auf Hetztiraden u.ä. fokussieren wird. Wenn sich nicht wider Erwarten eine halbwegs sachliche Diskussion dazu einstellt, wandert der Part in die Ablage. Danke für Eure Kooperation.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?
Spielt keine Rolle für mich, weil ich keine Verbrechen begehe.McKnee hat geschrieben:(14 Feb 2019, 21:12)
Ne, bei dir wird der Vorsatz zur Absicht
Ich kenne so viele Deutsche, die zu gut weggekommen sind und viele Ausländer, die eine angemessene Strafe erhalten haben.
Umgekehrt natürlich auch.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?
Gut!Benutzername hat geschrieben:(14 Feb 2019, 21:13)
Spielt keine Rolle für mich, weil ich keine Verbrechen begehe.
Du hast resigniert und vertraust der Justiz nicht mehr. Wenn du sie kritisch siehst, kann ich das verstehen.
Ich sehe es eher so, dass es zu viele Urteile gibt, in denen die strafmildernden Umstände zu großzügig ausgelegt werden. Aus meiner Erfahrung gibt es da keine Tendenzen, die sich an der Herkunft der Angeklagten orientieren. Nur werden bestimmte Verfahren öffentlich intensiver diskutiert, also auch eher und intensiver wahrgenommen als andere.
Ich kann nur empfehlen die Chance zu nutzen solche Verhandlungen als Zuschauer zu verfolgen.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?
Ich glaub kaum dass er in schwarzer Hose u. schwarzem T-Shirt mit weissem Totenkopf drauf mit nem schwarzen Plymouth u. nem Kofferraum voller Waffen durch die Gegend fahren wird...McKnee hat geschrieben:(14 Feb 2019, 21:01)
Oder nimmst du unser aller Schicksal selbst in die Hand?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Egal, wenns nun schon mal alle wissenMoses hat geschrieben:(26 Feb 2019, 15:04)
https://www.wz.de/politik/verfassungssc ... d-37029785
nun denn.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
https://www.bild.de/regional/berlin/ber ... 7RSZH59vkcBetrunken schlug Rommel Abou-Chaker einen Taxi-Fahrer
Trunkenheit schützt wohl doch vor Strafe. Weil Rommel Abou-Chaker, der Bruder des berüchtigten Clan-Chefs Arafat Abou-Chaker, sturzbetrunken war, als er einen Taxifahrer attackierte, kam er am Dienstag vor dem Amtsgericht glimpflich davon.
Anfang April 2018 stieg Rommel Abou-Chaker (41) an einem Taxistand an der Budapester Straße (Charlottenburg) in ein Taxi. Er kam gerade aus der Monkey Bar. Doch der geschiedene Familienvater (zwei Kinder, 11, 13) war so betrunken, dass der Fahrer Kasper K. die Beförderung ablehnte.
Daraufhin soll ihn der Angeklagte wegen seiner Hautfarbe beleidigt und ihn laut Anklage vier Faustschläge gegen den Kopf versetzt haben. Das Opfer verlor die Kontrolle über den Wagen und fuhr gegen einen Audi (2800 Euro Schaden).
Die Polizei nahm den Schläger mit. 90 Minuten nach der Tat wurde noch ein Blutalkohol von 2,17 Promille festgestellt. Rein rechnerisch hatte er dann zur Tatzeit knapp 3 Promille.
Wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung wurde Rommel Abou-Chaker angeklagt. Doch wegen der Trunkenheit ist er schuldunfähig. „Das Gericht sprach ihn wegen des Vollrauschs schuldig, sah aber von einer Strafe ab“, sagt eine Gerichtssprecherin.
Grund: Rommel Abou-Chaker hatte sich im Vorfeld bei seinem Opfer entschuldigt und im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs 1500 Euro an ihn gezahlt. Kasper K. zog daraufhin seine Strafanzeige zurück.
Na super, für ein Taschengeld ist er mal wieder aus der ganzen Sache raus und vor allem war es ein Vorteil, dass er beweisen konnte, betrunken zu sein => Ein beschissener Character und die Straftat an sich waren mal wieder nicht so wichtig!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Kasper K. freut sich über 1500€ und Abou-Chaker spart sich die Arbeit dem Kasper seine Bude abzubrennen. Eine Win-Win Situation.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Vergewaltigung und dafür gibt es natürlich eine saftige Bewährungsstrafe:
Ich habe keine Ahnung welche Idee dahinter steckt, aber so kann man Jugendlichen nicht mehr vermitteln warum man keine Straftaten begehen sollte
https://www.wp.de/staedte/hagen/vergewa ... sRLXAYiPbUEine Bewährungsstrafe erhält ein Jugendlicher wegen einer Vergewaltigung auf einer Kirchentreppe. Der Komplize taucht ab. Hier die Hintergründe.
Ein Fall, der gleich mehrfach aus dem Rahmen fällt: Auf den Treppenstufen einer Kirche in Hagen war eine junge Frau (19) am 28. Mai 2017 von zwei Männern vergewaltigt worden. Einer der beiden Angeklagten (seinerzeit 17) ist dafür gestern zu einer milden Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten (auf Bewährung) verurteilt worden, der andere (damals 16) ist jedoch seit gestern spurlos verschwunden.
Ich habe keine Ahnung welche Idee dahinter steckt, aber so kann man Jugendlichen nicht mehr vermitteln warum man keine Straftaten begehen sollte
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
jack000 hat geschrieben:(26 Apr 2019, 09:00)
Vergewaltigung und dafür gibt es natürlich eine saftige Bewährungsstrafe:
https://www.wp.de/staedte/hagen/vergewa ... sRLXAYiPbU
Ich habe keine Ahnung welche Idee dahinter steckt, aber so kann man Jugendlichen nicht mehr vermitteln warum man keine Straftaten begehen sollte
Ich kann deinen Frust nachvollziehen. Solche Straftaten sollten wie einige andere ohne Bewährung grundsätzlich ausgesprochen werden. Dazu ein frühes Gerichtsverfahren um pädagogische Wirkung zu erzielen.
Es geht mir nicht nur um wegsperren. Man sollte auch Bildung und Therapie ausreichend anbieten. Dazu Verhaltestraining
- Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der Rechtsstaat kapituliert: https://www.welt.de/vermischtes/article ... tehen.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Vor allem wird das auch so wirkungsvoll sein, bei Leuten die sich um Recht und Gesetz einen Dreck scheren. Man sieht, dass der Staat der zugewanderten Kriminalität nicht das Geringste entgegensetzen kann.Tom Bombadil hat geschrieben:(09 May 2019, 14:34)
Der Rechtsstaat kapituliert: https://www.welt.de/vermischtes/article ... tehen.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Vllt gibts ja nächstes Sylvester auch rosa Bereiche für Grabbler oder rosa Fahrspuren für Rennenfahrer...
Ganz weg kriegt man die ja eh nicht. Man muss mit den Realitäten leben...
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Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Schon Müntefering sagte vor Zeiten, dass jede Arbeit besser als gar keine Arbeit sei. Und der Verkauf von Stimulanzien ist doch eine Handelstätigkeit.firlefanz11 hat geschrieben:(09 May 2019, 15:39)
Vllt gibts ja nächstes Sylvester auch rosa Bereiche für Grabbler oder rosa Fahrspuren für Rennenfahrer...
Ganz weg kriegt man die ja eh nicht. Man muss mit den Realitäten leben...
Ich finde man sollte auch ein Studio einrichten, in dem die Produzenten von Kinderpornos ihrer wertvollen Arbeit nachgehen können. Die Kleinen Nachwuchsdarsteller können dann im Anschluss gleich wahlweise zum Psychoterapeuthen oder einem Seelsorger.
Hm, und wenn letzterer ein katholischer Priester ist?
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
Libanesin Anfang August 2020
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Dann gibts ne Sonderschicht für die Darsteller...Ammianus hat geschrieben:(09 May 2019, 16:03)
Hm, und wenn letzterer ein katholischer Priester ist?
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Dealer können wohl nur da existieren, wo auch Kunden sind. Glaubst du da wird denen aus Solidarität etwas abgekauft und dann in die Spree geschmissen? Es gibt einfach einen Bedarf. Hat man nicht Drogen über jahrzehnte kriminalisiert, auch Kleinstdealer und hat dies irgendjemand interessiert? Wurde deshalb, von jemanden der einen Joint rauchen wollte, nur einer weniger geraucht?jack000 hat geschrieben:(09 May 2019, 14:50)
Vor allem wird das auch so wirkungsvoll sein, bei Leuten die sich um Recht und Gesetz einen Dreck scheren. Man sieht, dass der Staat der zugewanderten Kriminalität nicht das Geringste entgegensetzen kann.
Selbst in der Schweiz, ein Vorbild für AfD, gibt es Kantons wo es legal ist. Das Problem kann man nur damit beseitigen, würde es man legal in Apotheken verkaufen. Auf einen Schlag wäre dealen nicht mehr lukrativ. Jedenfalls hat dies mit Zuwanderung nichts zu tun. Selbst ohne einen einzigen Ausländer in Deutschland, würde in Deutschland kein Joint weniger geraucht werden von Deutschen.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ja, manches kann man nur noch als Realsatire ansehen ...
Auf manche Ideen würden vielleicht nicht mal die Macher von South-Park kommen ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Bei den deutschen Apothekenpreisen macht man keinem Straßendealer ernsthafte Konkurrenz. Und was ist mit Crystal und Co.? Verkaufen wir das dann auch frei in der Apotheke? Und warum wurde man nicht früher schon so penetrant von den Dealern belästigt?Tomaner hat geschrieben:(09 May 2019, 18:05)
Dealer können wohl nur da existieren, wo auch Kunden sind. Glaubst du da wird denen aus Solidarität etwas abgekauft und dann in die Spree geschmissen? Es gibt einfach einen Bedarf. Hat man nicht Drogen über jahrzehnte kriminalisiert, auch Kleinstdealer und hat dies irgendjemand interessiert? Wurde deshalb, von jemanden der einen Joint rauchen wollte, nur einer weniger geraucht?
Selbst in der Schweiz, ein Vorbild für AfD, gibt es Kantons wo es legal ist. Das Problem kann man nur damit beseitigen, würde es man legal in Apotheken verkaufen. Auf einen Schlag wäre dealen nicht mehr lukrativ. Jedenfalls hat dies mit Zuwanderung nichts zu tun. Selbst ohne einen einzigen Ausländer in Deutschland, würde in Deutschland kein Joint weniger geraucht werden von Deutschen.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ich habe vor über 20 Jahren auch ca. 2 Jahre gekifft. Diejenigen von denen ich gekauft habe, haben mich nicht im Park angesprochen oder Frauen belästigt, bzw. ihre Ware auch Kindern/Jugendlichen angeboten die gar nichts kaufen wollen.Tomaner hat geschrieben:(09 May 2019, 18:05)
Dealer können wohl nur da existieren, wo auch Kunden sind. Glaubst du da wird denen aus Solidarität etwas abgekauft und dann in die Spree geschmissen? Es gibt einfach einen Bedarf. Hat man nicht Drogen über jahrzehnte kriminalisiert, auch Kleinstdealer und hat dies irgendjemand interessiert? Wurde deshalb, von jemanden der einen Joint rauchen wollte, nur einer weniger geraucht?
Selbst in der Schweiz, ein Vorbild für AfD, gibt es Kantons wo es legal ist. Das Problem kann man nur damit beseitigen, würde es man legal in Apotheken verkaufen. Auf einen Schlag wäre dealen nicht mehr lukrativ. Jedenfalls hat dies mit Zuwanderung nichts zu tun. Selbst ohne einen einzigen Ausländer in Deutschland, würde in Deutschland kein Joint weniger geraucht werden von Deutschen.
=> Das hat noch mit Diskretion und dem Wunsch nicht erwischt zu werden zu tun gehabt. Das ist heutzutage vorbei ...
Zuletzt geändert von jack000 am Do 9. Mai 2019, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Oh doch. Bedenke, dass der Strassendealer die Kriminalitätskosten einpreisen muss. In den 50ern wurde auch noch illegal Schnaps gebrannt (u.a. meine Oma, Bäuerin) aber heutzutage ist das quasi nicht mehr in Deutschland vorhanden trotz hoher Alkoholsteuern.MoOderSo hat geschrieben:(09 May 2019, 18:24)
Bei den deutschen Apothekenpreisen macht man keinem Straßendealer ernsthafte Konkurrenz.
Wer so ein Zeug braucht, richtet sich in Kürze zu grunde. Da sollte es ärztlich verschriebene Abgaben geben. So verhindert man Dealerei.Und was ist mit Crystal und Co.? Verkaufen wir das dann auch frei in der Apotheke?
Mehr Angebot als Nachfrage (Diejenigen, die Interesse an so einem Job haben ist ja gestiegen die letzten Jahre) und der inzwischen gescheiterte Rechtsstaat, der nicht mehr in der Lage ist Recht und Gesetz in bestimmten Kategorien durchzusetzen, sondern nur noch zusehen kann wie sich die Sache selbst entwickelt.Und warum wurde man nicht früher schon so penetrant von den Dealern belästigt?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Im Vergleich zur Arzneimittelpreisverordnung dürften Kriminalitätskosten vernachlässigbar sein.jack000 hat geschrieben:(09 May 2019, 19:15)
Oh doch. Bedenke, dass der Strassendealer die Kriminalitätskosten einpreisen muss. In den 50ern wurde auch noch illegal Schnaps gebrannt (u.a. meine Oma, Bäuerin) aber heutzutage ist das quasi nicht mehr in Deutschland vorhanden trotz hoher Alkoholsteuern.
https://hanfverband.de/faq/wie-teuer-is ... erarbeitet
Ich glaub, 20€ kann Otto-Normal-Dealer locker unterbieten trotz Kriminalitätskosten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Link geht nicht.MoOderSo hat geschrieben:(09 May 2019, 19:46)
Im Vergleich zur Arzneimittelpreisverordnung dürften Kriminalitätskosten vernachlässigbar sein.
https://hanfverband.de/faq/wie-teuer-is ... erarbeitet
Ich glaub, 20€ kann Otto-Normal-Dealer locker unterbieten trotz Kriminalitätskosten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der "ordentliche" diskrete Dealer ist also ok?jack000 hat geschrieben:(09 May 2019, 19:07)
Ich habe vor über 20 Jahren auch ca. 2 Jahre gekifft. Diejenigen von denen ich gekauft habe, haben mich nicht im Park angesprochen oder Frauen belästigt, bzw. ihre Ware auch Kindern/Jugendlichen angeboten die gar nichts kaufen wollen.
=> Das hat noch mit Diskretion und dem Wunsch nicht erwischt zu werden zu tun gehabt. Das ist heutzutage vorbei ...
Am Yisrael Chai
"It's God's job to judge the terrorists, it's our duty to arrange that meeting." (IDF)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Bei mir schon. Auch im anderen Browser und am Handy.
Du hast vermutlich irgendwo einen Drogenfilter am Laufen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ja, wenn man mal von der Steuerhinterziehung absieht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Es ist schon ein Unterschied ob man im Park in Spalier belästigt wird oder ob das diskret unter Freunden stattfindet. Generell bin ich für eine Legalisierung, aber das ist in Thema für einen anderen Strang.
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