
Bestimmt bekommt er dann als Belohnung vom Gericht auch noch einen Blumenstrauß überreicht!

Moderator: Moderatoren Forum 2
McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2021, 05:11)
Es gibt verschiedene Aspekte bei diesem "Verständigung"-Verfahren. Einer dieser Aspekte ist, dass es eine Verständigung unter den Verfahrensbeteiligten gibt.
Ein weiterer Aspekt ist, dass der Täter geständig ist und damit dem Opfer eine Aussage und ein erneutes Durchleben des Geschehenen erspart bleibt.
McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2021, 05:11)
Es gibt verschiedene Aspekte bei diesem "Verständigung"-Verfahren. Einer dieser Aspekte ist, dass es eine Verständigung unter den Verfahrensbeteiligten gibt.
Ein weiterer Aspekt ist, dass der Täter geständig ist und damit dem Opfer eine Aussage und ein erneutes Durchleben des Geschehenen erspart bleibt.
Billie Holiday hat geschrieben:(15 Jan 2021, 10:01)
Werden die Opfer dazu befragt?
Je nach Stärke könnte ich mir vorstellen, dass die eine oder andere Frau lieber nochmal von der Tat berichtet, bevor sie zusieht, wie der Vergewaltiger grinsend mit Minimalstrafe davonkommt.
Wer nur eine geringe Strafe bekommt, weiß um die Geringfügigkeit seiner Tat und wird eventuell Wiederholungstäter. Eine Abschreckung in Form angemessener Strafe gab es ja nicht.
Adam Smith hat geschrieben:(15 Jan 2021, 10:03)
Verbrechen begehen, gestehen und freigesprochen werden. Richtig ist das nicht.
Natürlich ist das überspitzt formuliert und gibt es auch so nicht.
WIEDER EIN SKANDAL-URTEIL, DAS KEIN MENSCH VERSTEHT
Bewährung und 1000 Euro Strafe für Kinderschänder
Berlin – Donnerstag stand Erzieher Dennis L. (39) wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Berliner Amtsgericht.
Von 2011 bis 2013 hatte er in einem Jugendklub einen Jungen seit seinem 12. Lebensjahr 30-mal missbraucht.
Doch statt der vollen Härte des Gesetzes – die Höchststrafe beträgt zehn Jahre – erfuhr der Pädagoge viel Nachsicht und Straf-Rabatte. Nicht nur von der Richterin, sondern sogar vom Staatsanwalt! Der Kinderschänder kam mit zwei Jahren Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe davon.
Unglaublich: Nicht einmal ein Kontaktverbot mit Kindern wurde ihm auferlegt – er darf weiter an einer Grundschule arbeiten! Die Anklage ist vom September 2017. Vorher lag das Verfahren aber vier (!) Jahre bei der Staatsanwaltschaft.
[...]
Nachdem er aufgeflogen war, wurde ihm fristlos gekündigt. Der Erzieher betonte, dass er freiwillig eine Therapie gemacht habe. Außerdem zahlte er 2000 Euro an den Jungen. Zufällig im selben Monat, in dem auch die Anklage fertig geworden war. Auf die Frage der Richterin, was er heute beruflich mache, antwortete Dennis L.: „Ich arbeite an einer Grundschule.“
Der wegen massenhaften Soziabetrugs in Bremerhaven angeklagte Selim Öztürk wird mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
Darauf haben sich am Montag das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger von Selim Öztürk geeinigt. Das Verfahren vor dem Landgericht Bremen wird trotzdem noch fortgesetzt. Klar ist aber, dass es am Ende kein Urteil mit einer Haftstrafe geben wird, sagt Gerichtssprecher Jan Stegemann. Das Strafmaß wird zwischen einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise 2 Jahren betragen, das zur Bewährung ausgesetzt wird. Hinzu kommt eine Geldstrafe.
Sechs Millionen Euro
Öztürk wird vorgeworfen, zwischen 2013 und 2016 mit fingierten Arbeitsverträgen für Einwanderer aus Bulgarien und Bescheinigungen für Scheinselbstständigkeiten das Jobcenter um rund 6 Millionen betrogen zu haben. Es geht um rund 700 Betrugsvorwürfe.
jack000 hat geschrieben:(20 Jan 2021, 19:27)
Machenschaften die im Zusammenhang mit Sinti und Roma hier im Forum allen bekannt sind und wenn mal einer vor Gericht kommt:
https://www.nord24.de/bremerhaven/Urtei ... kmtnYMo3HI
Das Jobcenter um 6 Mio. Euro betrogen und Bewährungsstrafe + Geldstrafe. Da sag noch einer das sich Verbrechen in Deutschland nicht lohnen![]()
=> Vor allem ist das ja nicht der einzige, der Sozialbetrug in diesem Segment ist ja noch weitaus weiter verbreitet und seine Kollegen, sowie die Sinti und Roma können sich erstmal entspannt zurücklehnen, da sie wissen: Selbst wenn es raus kommt, hat es keine nennenswerten Konsequenzen. Und von den Sinti und Roma ist sowieso nix zu holen, denen passiert 0,0 gar nix ...
"GEZ-Rebellin" wird nach 61 Tagen aus Haft entlassen
Eine 46-Jährige weigerte sich, GEZ-Gebühren zu bezahlen - und musste in Erzwingungshaft. Nun ist sie frei, weil der MDR seinen Antrag überraschend zurückzog.
Der Zahlungsrückstand beläuft sich bis heute auf rund 191 Euro. "Der Anspruch ist erst in 30 Jahren verjährt", so Burschel.
Saarbrücken: Vor dem Landgericht Saarbrücken ist in der vergangenen Woche ein Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der heute 28 Jahre alte Attalah A. arbeitete im Jahr 2017 auf 450-Euro-Basis bei einer Imbissbude am Saarbrücker Rathausplatz. In einer Nacht im Juni kam das damals 14 Jahre alte Opfer in den Laden und fragte nach der Toilette. Während das Mädchen aufs Klo ging, schloss der Syrer den Laden ab und hinderte das Mädchen am Verlassen des Geschäfts.
Er nahm sie mit in die Küche, angeblich, um ihr etwas geben zu wollen. Dort zog er sich dann aber teilweise aus und forderte die 14-Jährige zu sexuellen Handlungen auf. Die tat aus Angst so, wie ihr geheißen wurde. Bei der Tat fasste der Angeklagte die Minderjährige auch unterhalb der Kleidung an und hinterließ dabei genetische Spuren. Für den Prozess an der Jugendkammer wurden die Sicherheitsvorkehrungen erhöht. Die Verteidigerin des 28-Jährigen lieferte zunächst für ihren Mandanten eine andere Version der Geschehnisse.
Demnach sei alles einvernehmlich geschehen. Eine Geschichte, die der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel nicht glauben konnte. Unter anderem Videoaufzeichnungen der Überwachungskamera ließen an der Darstellung des Angeklagten Zweifel aufkommen, so der Richter. Das Opfer hat bereits vor der Tat durch seine privaten Lebensumstände psychisch schwer leiden müssen. Eine Zeugenaussage vor Gericht hätte für die Jugendliche daher eine extrem hohe Belastung bedeutet.
An ihrer Stelle kamen eine Schwester und ihre Mutter ins Gericht. Mit ihnen verständigte sich der Angeklagte auf eine Schmerzensgeldzahlung von 7.500 Euro. Zudem nahm der 28-Jährige seine geschönte Version des Tathergangs zurück und lieferte vor Gericht nach einigem Zögern ein weitreichendes Geständnis ab. Nur deshalb beließ es die Kammer schließlich bei einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Bielefeld09 hat geschrieben:(01 Feb 2021, 20:26)
Es geht um den Rechtsfrieden.
Hast du andere Lösungen?
Bielefeld09 hat geschrieben:(01 Feb 2021, 20:26)
Es geht um den Rechtsfrieden.
Hast du andere Lösungen?
jack000 hat geschrieben:(01 Feb 2021, 21:13)
Einbuchten und nach Möglichkeit danach sofort aus dem Land schmeißen dahin wo er hergekommen ist mit lebenslangen Wiedereinreiseverbot.
Fliege hat geschrieben:(01 Feb 2021, 21:37)
Hätte Deutschland diesbezüglich einen besseren Ruf, würde ich denken:
Klar, ausländische Straftäter bekommen eine satte Strafe (Resozialisation spielt keine Rolle), sitzen diese ab, werden aus der Haftanstalt abgeschoben und unterliegen künftig einer Wiedereinreisesperre.
Was denn sonst?
Fliege hat geschrieben:(01 Feb 2021, 21:37)
Hätte Deutschland diesbezüglich einen besseren Ruf, würde ich denken:
Klar, ausländische Straftäter bekommen eine satte Strafe (Resozialisation spielt keine Rolle), sitzen diese ab, werden aus der Haftanstalt abgeschoben und unterliegen künftig einer Wiedereinreisesperre.
Was denn sonst?
Sie stehen sich lachend gegenüber, nehmen sich freudestrahlend in den Arm. Wieder mal gutgegangen. Europas berühmteste Taschendiebin geht als freie Frau mit einem Verwandten aus dem Gericht …
Denn ins Gefängnis muss die Bosnierin Vasvija H. (34) für ihre Klau-Orgien auch in Berlin nicht: Ihre Haftstrafe (22 Monate) wird von den Richtern zur Bewährung ausgesetzt. Ein weiterer Höhepunkt in der unfassbaren Geschichte einer gerissenen Diebin, die in ganz Europa ihr Unwesen trieb!
In Italien wird sie mit Sophia Loren (86) verglichen. Diese spielte in ihrer Jugend eine Kriminelle, die sieben Mal schwanger wurde, um nicht ins Gefängnis zu müssen. Vasvija H. (34) legte im echten Leben noch was drauf: Sie wurde 13 Mal schwanger, um dem Knast zu entgehen!
Italienische Medien berichten, dass sie seit 20 Jahren als notorische Taschendiebin zwischen Rom und Mailand unterwegs ist. Allein in Rom sei sie mehr als 40 Mal auf frischer Tat erwischt worden. Doch 20 italienische Haftbefehle blieben ohne Folgen: Vasvija H. soll stets zu schwanger fürs Gefängnis gewesen sein! Und konnte damit 19 Jahre Knast verhindern!
Neun Kinder hat sie tatsächlich bekommen, 17 Jahre das älteste, 16 Monate das jüngste.
Im Corona-Sommer 2020 verlegt Mutter Vasvija ihr Gewerbe nach Deutschland. Aus der italienischen „Madame furto“ (Madame Diebstahl) wird „Lady Langfinger“.
Ihr Berliner Jagd-Revier: der Hauptbahnhof. Am 10. September 2020 wird sie verhaftet: Erstmals sitzt Vasvija H. so richtig hinter Gittern. Es dauert vier Monate bis zur Anklage.
Am Donnerstag dann der Prozess gleich mit Urteil – das gab es in Berlin noch nie! Honecker-Anwalt Nicolas Becker verteidigt die „Sophia-Loren-für-Arme“. Er sagt: „Meines Wissens gibt es gar keine Verurteilung bisher, auch nicht in Italien.“
Tatsächlich: Der deutsche Bundeszentralregister-Auszug von Vasvija H. hat keine Einträge, auch der aus Italien ist leer. Die Frau ist nicht vorbestraft! Der Promi-Verteidiger handelt einen Deal aus: Vier von zehn Vorwürfen werden eingestellt, den Rest gesteht sie.
Etwa, dass sie alte Leute beim Einsteigen in Züge beklaute! Das Motiv: „Armut und Geldnot, nicht um Luxus zu finanzieren“, sagt ihr Verteidiger.
Beispiel aus der Anklage gefällig? Einem 83-Jährigen nahm sie am 4. September 2020 am Gleis 12 die Börse weg, als er 13.04 Uhr den Zug nach Bad Schandau (Sachsen) bestieg. 13.12 Uhr stieg sie Ostbahnhof aus – mit 150 Euro Beute. 13.18 Uhr räumte sie mit der Geldkarte das Konto des alten Herren ab: 254,99 Euro, 804,99 Euro, 444,99 Euro. Er hatte dummerweise seine PIN auf der Geldkarte notiert.
Vor dem Urteil verdrückt die nur 1,50 Meter kleine Frau ein paar Tränen: „Ich mache es nie wieder …“ Vasvija H. weiß wohl selber nicht, wie oft sie das schon beteuerte.
Als (offizielle) Ersttäterin darf sie sich in Freiheit bewähren. Lady-Langfinger verlässt das Gericht durch die Vordertür. Die Familie holt sie ab. In einem großen weißen Auto rauscht sie davon …
Sieglinda Baumert geht lieber ins Gefängnis als den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Die Thüringerin hat aus Protest gegen die monatlich fälligen Gebühren die Erzwingungshaft in der JVA Chemnitz angetreten, bestätigte eine Sprecherin der Polizeiinspektion Bad Salzungen der Nachrichtenagentur dpa.
firlefanz11 hat geschrieben:(16 Feb 2021, 09:49)
Mit 9 Blagen kannn die ALte ja schon fast allein nur vom Kindergeld gut leben...!
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