Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Wildermuth hat geschrieben:(23 Oct 2016, 04:15)

Das mit der abschreckung klappt nunmal nicht. kannst deinen "wichtigsten punkt" schonmal vergessen. Sorry.
Sicher funktioniert Abschreckung bei den allermeisten Menschen. Die, die sich nicht abschrecken lassen, müssen bestraft werden.
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Wildermuth hat geschrieben:(23 Oct 2016, 04:15)

Also, bitte!
GErade noch hast du selber geschrieben, noch auf dieser seite:

Es gibt einfach Taten, da hat die Strafhöhe zum einen zu zeigen, wie verwerflich und verabscheuungswürdig die Gesellschaft diese Tat einordnet und zum anderen dem Opfer Genugtuung zu bringen.


Willst du das jetzt lieber wieder zurücknehmen?




OK... so möchtest du gerne die justiz. Was ist denn in der realen welt in D die funktion und aufgabe der justiz? und wie ist man dazu gekommen?


Das mit der abschreckung klappt nunmal nicht. kannst deinen "wichtigsten punkt" schonmal vergessen. Sorry.
Trickse nicht, verdrehe nicht, versuche ehrlich und anständig zu sein - auch wenn es dir vielleicht sehr schwer fällt. Meine Sicht zu den Aufgaben der Justiz und dem Zweck von Urteilen habe ich ziemlich konkret beschrieben. Genau so auch, was ihre Stellung in der Gesellschaft ist. Und die bestimmen weder du noch ich sondern wir alle. Reiße nicht Dinge aus dem Zusammenhang, gehe sachlich auf das ein, was dein Gegenüber geschrieben hat.

Und noch etwas. Unterlass sinnentstellte Zitate. Mit der Setzung von Anführungszeichen stellst du die Behauptung auf, es handle sich um ein Originalzitat. Dies ist es aber nicht, da du, und wenn ich deinen sonstigen Stil beurteile, vorsätzlich, meinen Nachtrag nicht mit zitiert hast. Denn da drücke ich aus, dass es „vielleicht der Wichtigste Punkt“ überhaupt ist. Dies ist ein gewaltiger Unterschied, der vielleicht zu Diskussionen einlädt, sollte dir an solchen überhaupt gelegen sein.

Denn selbstverständlich klappt das mit der Abschreckung. Was denkst du, was los wäre, hätten wir nicht dieses Rechtssystem. Es tritt ja immer nur dann in Aktion, wenn jemand sich von drohenden Sanktionen nicht abschrecken lies.

Also, versuch mal ehrlich zu diskutieren oder schone einfach deine Tastatur.
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Charles
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Charles »

Immerhin greift der Staat hart durch, wenn Bürger sich weigern für die Volksverblödung durch den Staatsfunk auch noch Zwangsgebühren zu bezahlen.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/m ... 91433.html

Halbes Jahr Knast für die Nichtnutzung des Staatsfunks. Nicht schlecht. Da kann man dann Vergewaltiger auch ruhig mal laufen lassen und Milde zeigen. :rolleyes:
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Billie Holiday
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Charles hat geschrieben:(23 Oct 2016, 16:13)

Immerhin greift der Staat hart durch, wenn Bürger sich weigern für die Volksverblödung durch den Staatsfunk auch noch Zwangsgebühren zu bezahlen.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/m ... 91433.html

Halbes Jahr Knast für die Nichtnutzung des Staatsfunks. Nicht schlecht. Da kann man dann Vergewaltiger auch ruhig mal laufen lassen und Milde zeigen. :rolleyes:
Der link lädt sehr sehr langsam bei mir, aber ist es die alleinerziehende Mutter, die die GEZ Gebühren verweigert hat? Darf sie ihr Kind mitnehmen in den Knast oder hat das Jugendamt schon seine Fühler ausgestreckt, um das Kind von seiner schwerstkriminellen Mutter zu trennen?
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Juristisch ist das mit Sicherheit alles einwandfrei. Und das eine Recht hat mit dem anderen nichts zu tun, genau wie die Fälle. Rein rational gesehen. Jedoch, mit blanker Realität konfrontiert steht da eine Frau mit Kind, die so ein Behördendings meint auskämpfen zu müssen, rumbockt und was auch immer und die landet im Schuldturm. Denn darauf geht Derartiges zurück.
Auf der anderen Seite steht ein besonders abscheuliches Verbrechen, bei dem man sich sogar fragen müsste: Was wenn das arme abgefüllte Ding da verreckt wäre. Könnte man sagen, die Täter haben das billigend in Kauf genommen? Denn dann wäre es versuchter Mord. Und der Anhang regt sich über die einzige, voll gerechtfertigte Haftstrafe auf während man die Bewährungsstrafen abfeiert.
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GG146
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von GG146 »

Was wenn das arme abgefüllte Ding da verreckt wäre. Könnte man sagen, die Täter haben das billigend in Kauf genommen?
Das könnte man ihnen nur dann ohne weiteres unterstellen, wenn sie das Opfer in einer unbewohnten Gegend abgelegt hätten. Dann wäre bereits nach der gegebenen Sachlage ein versuchter (Verdeckungs-) Mord durch Unterlassen gegeben. Das Ablegen in einem Hinterhof eines bewohnten Hauses kann man aber nicht aus der hohlen Hand so interpretieren, dass die Täter den Todeseintritt billigend in Kauf nehmen. Dazu ist die Wahrscheinlichkeit, dass Dritte Hilfe herbeirufen, zu groß. Die Täter müssten sich schon gegenseitig in die Pfanne hauen und Tötungsvorsatz nachsagen. Das war hier aber wohl nicht so.

Ansonsten halte ich Bewährungsstrafen für hochmütige jugendliche Schwerverbrecher auch für unangemessen und insbesondere für ungeeignet, irgendeinem Erziehungszweck zu dienen. Man sieht hier ja ganz deutlich, dass die sich auch noch als tolle Siegertypen vorkommen.

Da das Zivilrecht aber der Funktionsfähigkeie der Geldproduktionsmaschine Bundesrepublik Deutschland (AG) dient und nicht nur - wie das Strafrecht - Leben und Gesundheit der Bürger schützt (die sterben sowieso irgendwann und könnten ja auch bei einem Autounfall um`s Leben kommen), nimmt es auch auf Kinder und Jugendliche weniger Rücksicht als das Strafrecht. Deshalb könnte hier das Opfer die Täter auch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen und 30 Jahre lang durch Gerichtsvollzieher verfolgen lassen. Wenn Schulden aus vorsätzlichen Straftaten herrühren, ist eine Restschuldbefreiung nach Verbraucherinsolvenz nämlich nicht möglich.

Jugendliche Gewaltkriminelle haben demnach weitaus weniger Grund, beim Verlassen von Strafgerichtsgebäuden nach Verurteilungen zu Gefängnisstrafen auf Bewährung arrogant zu lachen und das Opfer zu verhöhnen, als der scheinbar milde (tatsächlich oft faule, wenn der Verteidiger zufrieden ist, ist die Akte schnell vom Tisch) Strafrichter ihnen vorgegaukelt hat. Die Nichterziehung per Bewährungsstrafe kommt am Ende sehr viele jugendliche Kriminelle teuer zu stehen, auch weil oft weitere Straftaten folgen und nach Widerruf der Bewährung die neue Strafe zusammen mit der alten abgesessen werden muss.
Zuletzt geändert von GG146 am Mo 24. Okt 2016, 06:04, insgesamt 1-mal geändert.
Wildermuth
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

Tom Bombadil hat geschrieben:(23 Oct 2016, 11:51)

Sicher funktioniert Abschreckung bei den allermeisten Menschen. Die, die sich nicht abschrecken lassen, müssen bestraft werden.
Nein. Funktioniert nicht. Beweise wurden in diesem thread mehrfach gepostet. Das letzte mal auf der letzten seite.
Wildermuth
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

Ammianus hat geschrieben:(23 Oct 2016, 11:52)




Denn selbstverständlich klappt das mit der Abschreckung. Was denkst du, was los wäre, hätten wir nicht dieses Rechtssystem. Es tritt ja immer nur dann in Aktion, wenn jemand sich von drohenden Sanktionen nicht abschrecken lies.

Also, versuch mal ehrlich zu diskutieren oder schone einfach deine Tastatur.
Nein. Tut mir sehr leid. Auch mir wäre es lieber, wenn die welt so einfach wäre, wie du sagst. Abschreckung funktioniert nur bei drakonischen strafen und/oder hohem risiko auf bagatellen. Bei schweren Verbrechen, insbesondere gewaltverbrechen von männern zwischen 20-30 funktioniert sie nicht.

Beweise wurden in diesem thread mehrfach gepostet. Das letzte mal auf der vorigen seite.
Wildermuth
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

Ammianus hat geschrieben:(23 Oct 2016, 20:08)

Juristisch ist das mit Sicherheit alles einwandfrei. Und das eine Recht hat mit dem anderen nichts zu tun, genau wie die Fälle. Rein rational gesehen. Jedoch, mit blanker Realität konfrontiert steht da eine Frau mit Kind, die so ein Behördendings meint auskämpfen zu müssen, rumbockt und was auch immer und die landet im Schuldturm. Denn darauf geht Derartiges zurück.
Auf der anderen Seite steht ein besonders abscheuliches Verbrechen, bei dem man sich sogar fragen müsste: Was wenn das arme abgefüllte Ding da verreckt wäre. Könnte man sagen, die Täter haben das billigend in Kauf genommen? Denn dann wäre es versuchter Mord. Und der Anhang regt sich über die einzige, voll gerechtfertigte Haftstrafe auf während man die Bewährungsstrafen abfeiert.
Das ist halt das problem mit diesm thread überhaupt:

Es werden von zigtausenden fällen, einige wenige ausgewählt, diese auch noch unvollständig oder verfälscht widergegeben ( z.b. wird die urteilsbegründung ignoriert und beim der GEZ verweigerin wird so getan, als wäre sie in den knast gekommen, was bis jetzt nicht wahr ist) und von diesen wenigen ausnahmen wird mit aller pars-pro-toto-dummheit messerscharf darauf geschlossen, dass wir eine "kuscheljustiz" haben.
Wem das noch nicht bizarr genug ist: ausserdem werden ständig private auffassungen und nachweisliche lügen über die justiz gepostet: Abschreckung würde einen spürbaren effekt haben und die sicherheit erhöhen oder aufgabe der justiz sei "genugtuung der opfer". Sehr seltsam alles. Erinnert ein bisschen an die zeugen jehvas.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

Fazer hat geschrieben:(23 Oct 2016, 22:19)

Das Nichtverfolgen der Beugehaft kann aber auch recht teuer werden: die Angst davor, ggf. in Beugehaft genommen zu werden, dürfte selbst die meisten hartnäckigen GEZ Verweigerer dazu bringen am Ende einzuknicken. Wenn aber der MDR zurückzieht und damit zeigt, dass die Totalverweigerung sich am Ende lohnt, dürften noch einige mehr zusammen kommen, die meinen, den GEZ Robin Hood spielen zu wollen. Ich würde an so einer Totalverweigerin ein Exempel statuieren. Wer seine STeuern nicht zahlt, weil er meint, es werde zu viel erhoben, der kommt auch in den Bau.
Es ist ja auch, sozusagen "logisch":
Wie ja nachgewiesen funktioniert abschreckung nur bei sehr kleinen delikten, hohen strafen und hohem risiko, erwischt zu werden.

Aber mal eine allgemeine frage:
Wäre die welt gerechter, wenn nicht mehr richter anhand von gesetzen urteils sprechen, sondern das "gesunde volksempfinden"?

Warum gibt es richter und gesetze und nicht einfach "direkte demokratie"?

Liegt das vielleicht daran, weil wir seit 3000 jahren von volksfahrrädern regiert werden, denen die täter am herzen liegen, die opfer aber egal sind?
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Wildermuth hat geschrieben:(23 Oct 2016, 22:15)

Nein. Funktioniert nicht. Beweise wurden in diesem thread mehrfach gepostet.
Beweise = Gesülze von Ideologen die deiner Ideologie übereinstimmen? => Seltsame "Beweise"
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Wildermuth hat geschrieben:(23 Oct 2016, 22:18)

Nein. Tut mir sehr leid. Auch mir wäre es lieber, wenn die welt so einfach wäre, wie du sagst. Abschreckung funktioniert nur bei drakonischen strafen und/oder hohem risiko auf bagatellen. Bei schweren Verbrechen, insbesondere gewaltverbrechen von männern zwischen 20-30 funktioniert sie nicht.

Beweise wurden in diesem thread mehrfach gepostet. Das letzte mal auf der vorigen seite.
Nicht ich bin der, der die Dinge zu vereinfachen versucht. Das ist viel mehr die pauschale Behauptung, es gäbe die abschreckende Wirkung von Strafen nicht. Wobei du ja nun versuchst etwas zurückzurudern und die Sache einzuschränken, in dem du zugibst, dass es bei „drakonischen strafen und/oder hohem risiko auf bagatellen“ dann doch eine Wirkung habe. (Da kannst du übrigens gleich sehen, wie man direkte Rede richtig zitiert). Doch wie willst du beweisen, dass es junge Männer „zwischen 20-30“ nicht auch davon abhält, seinem Gegenüber eine Bierflasche über den Schädel zu ziehen oder als Gruppe jemanden so lange zu treten, bis er sich nicht mehr bewegt. Sicher nicht alle, aber vielleicht doch einige, vielleicht nur wenige, vielleicht auch viele. Dazu müssten Untersuchungen angestellt werden oder es gibt sie bereits. Beweise dafür, dass, wie du behauptest, es nicht so wäre findest du hier auf keiner Seite. Nur den sicheren Nachweis, dass Abschreckung bei einer ganzen Reihe von Leuten nicht funktioniert.

Etwas ganz Einfaches dazu aus dem Alltag. Keine Schlösser an der Wohnungstür oder an einem Fahrrad sind so sicher, dass sie nicht zu knacken wären. Aber, je länger es dauert, desto höher das Risiko für den Täter erwischt zu werden, denn das bedeutet Ärger. Abschreckende Wirkung von Strafe hier deutlich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

jack000 hat geschrieben:(23 Oct 2016, 22:37)

Beweise = Gesülze von Ideologen die deiner Ideologie übereinstimmen? => Seltsame "Beweise"
Es wurde auf wissenschaftliche studen verwiesen. Mit namen und allem.

Ich halte vorurteile für wesentlich "seltsamer".
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Wildermuth hat geschrieben:(23 Oct 2016, 22:23)

Das ist halt das problem mit diesm thread überhaupt:

Es werden von zigtausenden fällen, einige wenige ausgewählt, diese auch noch unvollständig oder verfälscht widergegeben ( z.b. wird die urteilsbegründung ignoriert und beim der GEZ verweigerin wird so getan, als wäre sie in den knast gekommen, was bis jetzt nicht wahr ist) und von diesen wenigen ausnahmen wird mit aller pars-pro-toto-dummheit messerscharf darauf geschlossen, dass wir eine "kuscheljustiz" haben.
Wem das noch nicht bizarr genug ist: ausserdem werden ständig private auffassungen und nachweisliche lügen über die justiz gepostet: Abschreckung würde einen spürbaren effekt haben und die sicherheit erhöhen oder aufgabe der justiz sei "genugtuung der opfer". Sehr seltsam alles. Erinnert ein bisschen an die zeugen jehvas.
Nun hast du dich reingeritten und kommst nicht mehr raus. Dein Pech. Mensch sollte vor dem Schreiben überlegen.

Da wäre der Knast für die GEZ-Verweigerin. Wo habe ich das geschrieben? Du zitierst schließlich mich. Jeder kann nachlesen, dass ich in dem Fall auf die Tradition des Schuldturms verwies, in die ihre Haft mehr oder weniger gehört. Und ich warne dich. Versuche nicht das einschränkende „mehr oder weniger“ ignorieren.

Das Strafen keine abschreckende Wirkung hätten ist eine reine Behauptung von dir, die du nun ja auch schon etwas eingeschränkt hast. Weiter gefällt dir das mit der Genugtuung, die eine Strafe dem Opfer bringen soll, nicht. Nun, es mag sein, dass du dich nicht in ein Opfer hineinversetzten willst oder kannst oder über den ganzen Komplex des Sinns von Strafen noch nie nachgedacht hast und hier nur einfach recht haben möchtest. So etwas geht immer in die Hose. Da helfen dir dann auch keine Jehova-Versuche.

Vor gut 20 Jahren stand ein Mann vor einem deutschen Gericht, der früher einmal die blaue Uniform mit den grauen Schulterstücken des DDR-Strafvollzugs trug. Es hat zwar bei ihm auch nur zu einer Bewährungsstrafe gereicht. Aber glaube mir, dass er auf seine alten Tage selbst vor dem Kadi gelandet ist, dass verschaffte mir einige Genugtuung. Und das war auch gut so.

Wir sind eine Gesellschaft: Du, ich und dann noch um die 80 Millionen andere. Was Recht und Unrecht ist, das setzen wir alle gemeinsam. Wobei da dann noch der internationale Aspekt dazu kommt. Als EU-Mitglied ist bei uns die Todesstrafe tabu – auch wenn sie bei irgendeinem Bundesland noch in der Verfassung steht. Bekräftigen tut das die UNO durch ihre Empfehlung an die noch praktizierenden, diese Strafe abzuschaffen.

Einzelne Urteil zu kritisieren, weil man manche ausgesprochene Strafen als zu milde oder zu hart betrachtet, ist das unveräußerliche Recht, in gewisser Weise sogar die Pflicht eines Jeden. Das muss nicht zwangsläufig mit einer generellen Ablehnung des Rechtssystems insgesamt zusammen gehen. Aber ein Rechtssystem ist auch immer nur so gut wie die Menschen, die dahinter stehen, es überhaupt erst geschaffen haben. Und wie es gute und miserable Ingenieure gibt, verantwortungslose und bemerkenswerte Ärzte, so gibt es auch grottige und ehrenwerte Juristen. Und das trifft auch auf Gesetzgeber zu.
Nicht umsonst werden wohl in den nächsten Jahren die noch lebenden Opfer des Schwulenparagraphen rehabilitiert und hoffentlich auch entschädigt.
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Wildermuth hat geschrieben:(23 Oct 2016, 23:14)

Es wurde auf wissenschaftliche studen verwiesen. Mit namen und allem.
Es wurde auf irgendjemanden bewiesen der das behauptete ... nicht mehr und nicht weniger!
=> Das du das ideologiebedingt 1:1 schluckst (Dein Business lebt ja davon) ist nun mal so aber auch keine Quelle ...
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Wildermuth
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

Ammianus hat geschrieben:(23 Oct 2016, 22:55)

Nicht ich bin der, der die Dinge zu vereinfachen versucht. Das ist viel mehr die pauschale Behauptung, es gäbe die abschreckende Wirkung von Strafen nicht. Wobei du ja nun versuchst etwas zurückzurudern und die Sache einzuschränken, in dem du zugibst, dass es bei „drakonischen strafen und/oder hohem risiko auf bagatellen“ dann doch eine Wirkung habe. (Da kannst du übrigens gleich sehen, wie man direkte Rede richtig zitiert).
Sollte bekannt sein. Wurde in diesem thread mehrfach gepostet und belegt.

Wo genau macht sich Kersten die sache zu einfach?


Doch wie willst du beweisen, dass es junge Männer „zwischen 20-30“ nicht auch davon abhält, seinem Gegenüber eine Bierflasche über den Schädel zu ziehen oder als Gruppe jemanden so lange zu treten, bis er sich nicht mehr bewegt. Sicher nicht alle, aber vielleicht doch einige, vielleicht nur wenige, vielleicht auch viele. Dazu müssten Untersuchungen angestellt werden oder es gibt sie bereits. Beweise dafür, dass, wie du behauptest, es nicht so wäre findest du hier auf keiner Seite. Nur den sicheren Nachweis, dass Abschreckung bei einer ganzen Reihe von Leuten nicht funktioniert.
"bei einer reiche"... hm... klingt irreführend. Abschreckung funktioniert, wenn das verfolgungsrisiko sehr hoch ist und die strafe absurd hoch und das delikt eine bagatelle.

Ansonsten konnte nie nachgewiesen werden, dass strafen und strafhöhe auswirkungen auf die wahrscheinlichkeit von verbrechen haben.

Wie gesagt, mir wäre es auch lieber, wenn die welt einfacher wäre. Sie wird aber nicht einfacher, nur weil ich ab jetzt so tue als ob und alle fakten und beweise ignoriere.

Etwas ganz Einfaches dazu aus dem Alltag. Keine Schlösser an der Wohnungstür oder an einem Fahrrad sind so sicher, dass sie nicht zu knacken wären. Aber, je länger es dauert, desto höher das Risiko für den Täter erwischt zu werden, denn das bedeutet Ärger. Abschreckende Wirkung von Strafe hier deutlich.
Ein schloss ist keine strafe. Ansonsten... es käme in etwa hin. Fahrraddiebstahl ist keine so schwere straftat. Ein hohes verfolgungsrisiko und sehr harte strafen könnten dazu führen, dass weniger fahrräder geklaut werden. Für das verfolgungsrisiko braucht man aber kameras an jedem fahrradständer und als mindeststrafe sagen wir mal 10 jahre.

Das ist halt das dielemma: selbst in den wenigen fällen, in denen abschreckung tatsächlich funktioniert, bei den kleineren sachen, genau da müsstest du dann hohen überwachungsaufwand und sonstige präventivmassnahmen durchfüren und dann noch drakonische strafen. Ist nicht zu vermitteln. Und die welt wird dadurch zwar genauer überwacht und die knäste wären voller fahrraddiebe, aber die welt würde nicht sicherer. Bei schweren verbrechen funktioniert das ja nicht. Auch dann nicht, wenn mans versucht. Leider.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

jack000 hat geschrieben:(23 Oct 2016, 23:19)

Es wurde auf irgendjemanden bewiesen der das behauptete ... nicht mehr und nicht weniger!
Nein, auf wissenschaftliche untersuchungen. Bitte, ehrlich bleiben!
=> Das du das ideologiebedingt 1:1 schluckst (Dein Business lebt ja davon) ist nun mal so aber auch keine Quelle ...
Ist es ideologie, wenn ich eher der wissenschaft glaube, als den längst widerlegten vorurteilen?

Warst du mal bei den zeugen jehovas? Das argumentationsmuser kommt mir bekannt vor... ihr ungläubigen habt ja nur theorien! wir haben die wahreit!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Wildermuth hat geschrieben:(23 Oct 2016, 23:24)

Nein, auf wissenschaftliche untersuchungen. Bitte, ehrlich bleiben!
Das verhält sich auf dem Niveau von den Reichsbürgern. Ein Ideologe schreibt irgendwas und du glaubst das alles bedingungslos und das ist der der Beweis für Wissenschaft ...
=> Na Gratuliere dir Tantris für deine Leichtgläubigkeit und Naivität ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

jack000 hat geschrieben:(23 Oct 2016, 23:34)

Das verhält sich auf dem Niveau von den Reichsbürgern. Ein Ideologe schreibt irgendwas und du glaubst das alles bedingungslos und das ist der der Beweis für Wissenschaft ...
=> Na Gratuliere dir Tantris für deine Leichtgläubigkeit und Naivität ...
Joachim Kersten war halt Soziologe und Kriminologe und prof. (u.a.) an der deutschen hoschule der polizei und spricht über sein fachgebiet, wobei er auf wissenschaftliche untersuchungen namentlich verweist.

Und du meinst, das ist reichsbürgernivau und man solle doch lieber deinem bauchgefühl vertrauen?

Jack...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fazer »

Wildermuth hat geschrieben:(23 Oct 2016, 23:14)

Es wurde auf wissenschaftliche studen verwiesen. Mit namen und allem.

Ich halte vorurteile für wesentlich "seltsamer".
Deine Behauptung ist unsinnig. Selbst im Kleinen lässt sie sich einfach widerlegen: im Verkehr gibt es für Geschwindigkeitsüberschreitungen in D relativ moderate Strafen. Dennoch halten sich die Autofahrer unter anderem auch wegen des Risikos, erwischt zu werden, und entweder Geldbussen zu zahlen oder Punkte/Fahrverbote zu sammeln im wesentlichen an die Geschwindigkeitsvorgaben. Die Behauptung, nur bei geringen Taten und demgegenüber schweren Strafen hätten Strafandrohungen eine Wirkung ist schlicht falsch.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Sag mal liest du überhaupt, was ich schreibe. Wo habe ich behauptet, ein Schloss wäre eine Strafe? Nirgends. Es kann nur dazu führen, dass der Dieb zu lange braucht, erwischt wird und dann bestraft. Also schrecken komplizierte Schlösser Diebe ab. Nicht weil das Aufbekommen eine Strafe ist ...

Ich frag mich langsam, wieso ich hier überhaupt was schreibe. Du wiederholst einfach dein Zeug, versuchst an dem zu drehen was ich schreibe und fantasierst dann von kameraüberwachten Fahrradständern.

Und was bitte klingt irreführend, dass hier eben eine ganze Reihe von Fällen aufgelistet wurde, bei denen die drohende Strafe Leute nicht abgeschreckt hat. Mein Fahrrad- und Wohnungstürbeispiel zeigt nun mal ganz deutlich, dass drohende Strafe sehr wohl abschreckt. Nur das du versuchst, es irgendwie wegzuschwurbeln.
Klappt bloss nicht.
Geh ins Fahrradgeschäft, frag Händler, welchen Vorteil schwer zu knackendes Schloss ...

ach, na ja, glaub ist so und so sinnlos mit dir ...

Wenn du mit mir was diskutieren willst, dann meine Punkte über die Funktion von Strafen.

konec
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Fazer hat geschrieben:(24 Oct 2016, 01:02)

Deine Behauptung ist unsinnig. Selbst im Kleinen lässt sie sich einfach widerlegen: im Verkehr gibt es für Geschwindigkeitsüberschreitungen in D relativ moderate Strafen. Dennoch halten sich die Autofahrer unter anderem auch wegen des Risikos, erwischt zu werden, und entweder Geldbussen zu zahlen oder Punkte/Fahrverbote zu sammeln im wesentlichen an die Geschwindigkeitsvorgaben. Die Behauptung, nur bei geringen Taten und demgegenüber schweren Strafen hätten Strafandrohungen eine Wirkung ist schlicht falsch.
Klasse Beispiel. Ich geh bei Rot über die Kreuzung wenn kein Auto kommt. Wenn aber erkenntlich ein Polizeifahrzeug da steht oder eine Streife - selten aber gibt es - dann bleib ich lieber stehen. Früher auch bei kleinen Kindern in Begleitung der Eltern. Aber seitdem die immer öfter mit ihren Blagen auch bei Rot gehen.

Und mit Motorrad und Auto halt ich mich auch mehr oder weniger an die Regeln. Ist mir einfach zu teuer oder gar der Fleppen weg - muss nicht sein. 35 Euro waren aber mal fällig: Im Dorf 30er Zone übersehen und mit 45 durch. War mir eine Warnung.
Strafen nutzen nichts?
Kann es sein, dass es hier im Forum ein Tor zu einer anderen Dimension gibt, mit einer anderen Realität?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Tja, der Passus "Der Studierendenausschuss hatte dazu aufgerufen, gegen den Vortrag Baberowski zu protestieren, um „zu verhindern, dass rechtsextreme Ideologen ihre Lehren an dieser Universität propagieren“, hieß es in dem Schreiben des Asta." hätte wahrheitsgemäß wohl eher so lauten müssen:
"Der Studierendenausschuss hatte dazu aufgerufen, gegen den Vortrag Baberowski zu protestieren, um „zu verhindern, dass andere Ideologen ihre Lehren an dieser Universität propagieren als sie selbst“...
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Staatsanwaltschaft Hamburg will Skandal-Urteil anfechten

Die Hamburger Staatsanwaltschaft will das umstrittene Urteil gegen mehrere Jugendliche wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen anfechten. Die Behörde habe Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag.
http://www.focus.de/panorama/welt/grupp ... 08314.html

Gut zu wissen, dass es in dem Business auch Menschen gibt die nicht ihren kompletten Verstand verloren haben. Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft erfolgreich sein wird!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

jack000 hat geschrieben:(24 Oct 2016, 13:35)

http://www.focus.de/panorama/welt/grupp ... 08314.html

Gut zu wissen, dass es in dem Business auch Menschen gibt die nicht ihren kompletten Verstand verloren haben. Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft erfolgreich sein wird!
Der dort verlinkte Gastkommentar sagt auch so einiges und geht stark auf die Reaktionen seitens des Anhangs der Angeklagten ein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fazer »

jack000 hat geschrieben:(24 Oct 2016, 13:35)

http://www.focus.de/panorama/welt/grupp ... 08314.html

Gut zu wissen, dass es in dem Business auch Menschen gibt die nicht ihren kompletten Verstand verloren haben. Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft erfolgreich sein wird!
Die Staatsanwaltschaft war ja auch schon vor dem Urteil anderer Ansicht. Sie hat in den 3 Fällen Revision eingelegt, wo die Strafe milder als gefordert ausfiel.
Bei drei Angeklagten war das Gericht nicht der Staatsanwaltschaft gefolgt. Bei einem der Täter hatte die Anklagebehörde zweieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung gefordert, er bekam zwei Jahre auf Bewährung. Bei den zwei anderen Tätern hatte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft gefordert und angeregt, über die Bewährung noch nicht abschließend zu urteilen. Dies hatte das Gericht ignoriert und sich direkt für die Bewährung entschieden.
Interessant ist der Antrag, über die Bewährung noch nicht abschliessend zu urteilen. Denn falls dem in der Revision stattgegeben wird, kann ein Gericht dann auch das Verhalten der Täter nach dem Urteil (Jubeln, Abklatschen) berücksichtigen und so bewerten, dass hier eben keinerlei Reue vorgelegen hat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

[MOD] - Private Pöbeleien können per PN ausgetauscht werden aber nicht hier im Strang!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

Ammianus hat geschrieben:(24 Oct 2016, 01:16)

Sag mal liest du überhaupt, was ich schreibe. Wo habe ich behauptet, ein Schloss wäre eine Strafe? Nirgends. Es kann nur dazu führen, dass der Dieb zu lange braucht, erwischt wird und dann bestraft. Also schrecken komplizierte Schlösser Diebe ab. Nicht weil das Aufbekommen eine Strafe ist ...

Ich frag mich langsam, wieso ich hier überhaupt was schreibe. Du wiederholst einfach dein Zeug, versuchst an dem zu drehen was ich schreibe und fantasierst dann von kameraüberwachten Fahrradständern.
Ich hab dir halt anhand eines beispiels erklärt, wo anbschreckung funktioniert und wo nicht. Welchen teil verstehst du denn nicht?

Und was bitte klingt irreführend, dass hier eben eine ganze Reihe von Fällen aufgelistet wurde, bei denen die drohende Strafe Leute nicht abgeschreckt hat.
Einzelne, ausgewählte fälle sagen halt gar nichts. Du kannst einige krasse harte urteile raussuchen und behaupten, die justiz sei zu hart oder einzelne lasche urteile und behaupten, die justiz sei zu kuschelig. Beides ist quatsch, weil du ja nur einzelne fälle auswählst. So könnte man alles "beweisen". Denk an die schwalbe und den sommer!

ach, na ja, glaub ist so und so sinnlos mit dir ...
Du nix deutsch?


Wenn du mit mir was diskutieren willst, dann meine Punkte über die Funktion von Strafen.

konec
Dass diese widerlegt und z.b. seit jahrhunderten nicht mehr sind aktuell weisst du ja jetzt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

jack000 hat geschrieben:(24 Oct 2016, 13:35)
http://www.focus.de/panorama/welt/grupp ... 08314.html

Gut zu wissen, dass es in dem Business auch Menschen gibt die nicht ihren kompletten Verstand verloren haben. Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft erfolgreich sein wird!
Komisch. Ausgerechnet dort, wo ich null ahnung habe, in jura und soziologie, handeln alle leute völlig verrückt.

Ein glück, dass wenigstens ich normal bin.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Wildermuth hat geschrieben:(24 Oct 2016, 21:05)

Komisch. Ausgerechnet dort, wo ich null ahnung habe, in jura und soziologie, handeln alle leute völlig verrückt.
Ein abgeschlossenes Studium hast du (Im Gegensatz zu vielen anderen hier) sowieso nicht und die Staatsanwaltschaft, die Revision eingelegt hat, ist also völlig verrückt/hat 0 Ahnung im Gegensatz zu dir?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

jack000 hat geschrieben:(24 Oct 2016, 21:21)

Ein abgeschlossenes Studium hast du (Im Gegensatz zu vielen anderen hier) sowieso nicht und die Staatsanwaltschaft, die Revision eingelegt hat, ist also völlig verrückt/hat 0 Ahnung im Gegensatz zu dir?
Mein lieber junger freund, nicht ich bin derjenige, der einzelne fälle auswählt, richter für "verrückt" erklärt und laut krähend behauptet, die wissenschaft habe unrecht und mein bauchgefühl sei hilfreicher als jede neutrale untersuchung.

Nun sag aber: warum willst du genau dort den profis was vorwerfen, wo du nicht nur besonders wenig ahnung hast, sondern auch dezidiert null bock hast, dich näher zu beschäftigen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Wildermuth hat geschrieben:(24 Oct 2016, 21:04)

Ich hab dir halt anhand eines beispiels erklärt, wo anbschreckung funktioniert und wo nicht. Welchen teil verstehst du denn nicht?



Einzelne, ausgewählte fälle sagen halt gar nichts. Du kannst einige krasse harte urteile raussuchen und behaupten, die justiz sei zu hart oder einzelne lasche urteile und behaupten, die justiz sei zu kuschelig. Beides ist quatsch, weil du ja nur einzelne fälle auswählst. So könnte man alles "beweisen". Denk an die schwalbe und den sommer!



Du nix deutsch?





Dass diese widerlegt und z.b. seit jahrhunderten nicht mehr sind aktuell weisst du ja jetzt.
Komplettkommentar: Nur eine Ansammlung von sturen Behauptungen, jenseits der Realität.

Und das ich je von einer allgemeinen Kuscheljustizgesprochen hätte, ist nur eine Unterstellung. Es ging hier um diesen einen konkreten und in meinen Augen skandalösen Fall mit skandalösem Urteil und skandalösem Verhalten der Verbrecher sowie ihres Anhangs. Die Staatsanwaltschaft übrigens, lässt das nicht auf sich beruhen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Wildermuth hat geschrieben:(24 Oct 2016, 21:26)

Mein lieber junger freund, nicht ich bin derjenige, der einzelne fälle auswählt, richter für "verrückt" erklärt und laut krähend behauptet, die wissenschaft habe unrecht und mein bauchgefühl sei hilfreicher als jede neutrale untersuchung.
Was genau wirfst du (Experte über alles/Studienabbrecher) der Staatsanwaltschaft Hamburg denn konkret vor?
Nun sag aber: warum willst du genau dort den profis was vorwerfen, wo du nicht nur besonders wenig ahnung hast, sondern auch dezidiert null bock hast, dich näher zu beschäftigen?
Ich werfe der Staatsanwaltschaft gar nichts vor, weil die Revision eingelegt hat.
=> Wenn tatsächlich die Urteile kassiert werden, was wirfst du denen dann in diesem Fall vor?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

Ammianus hat geschrieben:(24 Oct 2016, 21:27)

Komplettkommentar: Nur eine Ansammlung von sturen Behauptungen, jenseits der Realität.
Ich weiss. Deswegen argumentiere ich ja dagegen.
Und das ich je von einer allgemeinen Kuscheljustizgesprochen hätte, ist nur eine Unterstellung.
Nun, das ist die aussage des stranges. Eine reihe von sorgfältig ausgewählten schwalben sollen beweisen, dass im januar sommer herrscht.

Es ging hier um diesen einen konkreten und in meinen Augen skandalösen Fall mit skandalösem Urteil und skandalösem Verhalten der Verbrecher sowie ihres Anhangs. Die Staatsanwaltschaft übrigens, lässt das nicht auf sich beruhen.
Das urteil ist also nichtmal rechtskräftig?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

jack000 hat geschrieben:(24 Oct 2016, 21:39)

Was genau wirfst du (Experte über alles/Studienabbrecher) der Staatsanwaltschaft Hamburg denn konkret vor?
Nichts.

Und nicht ich behaupte "experte" zu sein, ich bin lediglich bereit, auch experten nachzulesen. Welches problem hast du mit fachwissen?

Ich werfe der Staatsanwaltschaft gar nichts vor, weil die Revision eingelegt hat.


=> Wenn tatsächlich die Urteile kassiert werden, was wirfst du denen dann in diesem Fall vor?
Immer noch nichts.

Ansonsten:
Jack... auch wenn dir die argumente ausgehen, versuche nicht zu offensichtlich zu pöbeln. Du bist als mod doch eine art vorbild. Ginge das vielleicht?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Wildermuth hat geschrieben:(24 Oct 2016, 21:42)

...



Das urteil ist also nichtmal rechtskräftig?
Mit dieser Frage hast du dich nun endgültig disqualifiziert. Langsam glaube ich, dass du im Fernsehen eine Gerichtsshow nicht von einer Kochsendung unterscheiden kannst. Jetzt ist mir klar, warum du auf nichts von dem was ich schreibe eingehst.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

Ammianus hat geschrieben:(24 Oct 2016, 21:46)

Mit dieser Frage hast du dich nun endgültig disqualifiziert. Langsam glaube ich, dass du im Fernsehen eine Gerichtsshow nicht von einer Kochsendung unterscheiden kannst. Jetzt ist mir klar, warum du auf nichts von dem was ich schreibe eingehst.
Also, das urteil ist noch nichtmal rechtskräftig soll aber schon als beweise für eine "Kuscheljustiz" herhalten? Für unseren jack ( "Gut zu wissen, dass es in dem Business auch Menschen gibt die nicht ihren kompletten Verstand verloren haben.") haben die meisten richter ihren kompletten verstand verloren...

Ist ja wie in der weinstube hier.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Kein Wunder wenn du hier scheinbar hackedicht reinstolperst.

Sag mal, wusstest du nicht, dass jedes Urteil erst nach einer Frist, bei der die Parteien Einspruch erheben können gültig ist. Aber es, ist ob nun mit oder ohne Einspruch, immer die Entscheidung eines unabhänigen Richters und der beigeordneten Schöffen.

Zum Vergleich, ob du das nun verstehst, bei dir besser verstehen willst, oder nicht:

Als Journalist schreibe ich einen Artikel für eine Zeitung. Ob der da reinkommt entscheidet aber die Redaktion bzw. der Chefredakteur. In jedem Fall drückt aber der Artikel meine Leistung oder eben auch Fehlleistung dar, die es zu beurteilen gilt und deren Beurteilung ich mich auch aussetze - mit dem Risiko, dass dann jemand sagt: "Was für eine Scheiße".
Und genau so ist es auch mit einem Gerichtsurteil, egal, ob es nun schon rechtskräftig ist oder nicht.
Versuch mal auch an das zu denken, was ich hier mindestens schon zwei Mal als etwas Grundsätzliches geschrieben habe: Du, ich, Recht Gesellschaft ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Letzter-Mohikaner »

Also, was ich, und wohl auch potentielle Gewalttäter, aus diesen Urteilen lernen: mach einen auf Reue und du kommst sogar mit einer Vergewaltigung davon. Abschreckend wirken diese Urteile absolut nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Wildermuth hat geschrieben:(24 Oct 2016, 21:52)

Also, das urteil ist noch nichtmal rechtskräftig soll aber schon als beweise für eine "Kuscheljustiz" herhalten? Für unseren jack ( "Gut zu wissen, dass es in dem Business auch Menschen gibt die nicht ihren kompletten Verstand verloren haben.") haben die meisten richter ihren kompletten verstand verloren...
Es wurde eine Revision eingelegt. Auch wenn dir das nicht passt ist es nun mal so ... !
=> Also warten wir mal ab was dabei herauskommt ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

Letzter-Mohikaner hat geschrieben:(24 Oct 2016, 22:59)

Also, was ich, und wohl auch potentielle Gewalttäter, aus diesen Urteilen lernen: mach einen auf Reue und du kommst sogar mit einer Vergewaltigung davon. Abschreckend wirken diese Urteile absolut nicht.
Andere auch nicht. Die abschreckende wirkung mag ein wunschtraum juristischer laien sein, in der wirklichkeit ist da nicht viel los. Weisst du ja.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

jack000 hat geschrieben:(24 Oct 2016, 23:10)

Es wurde eine Revision eingelegt. Auch wenn dir das nicht passt ist es nun mal so ... !
=> Also warten wir mal ab was dabei herauskommt ...
Hast du vielleicht was dagegen, wenn ich mich über urteile aufrege, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind und die begründung mich einen scheiss interessiert?

Soll ich mich vielleicht mit der materie beschäftigen, um fundierte kritik zu üben?

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von GG146 »

Hmmm ... vielleicht sollte man eine Petition mit dem Ziel einer zeitweiligen Suspendierung des Strafrechts starten. Erst wenn überhaupt niemand mehr abgeschreckt wird, lässt sich mit Sicherheit sagen, ob es eine Abschreckungswirkung des Strafrechts gibt.

Ich persönlich vermute, dass die Ergebnisse eines solchen Experimentes unter allen Teilnehmern dieses threads Herrn Wildermuth am meisten überraschen würden - z. B. hinsichtlich des Umgangs von Verwandten, Freunden oder auch nur Sympathisanten von Vergewaltigungsopfern mit der vorübergehenden großen Freiheit und den Tätern.

Wer sich ein wenig in der Geschichte auskennt, würde über die zu erwartenden Ereignisse aber nicht so sehr überrascht sein. Das mittelalterliche Fehderecht wurde in Deutschland nämlich abgeschafft, weil das ständige massive Blutvergießen das Reich wirtschaftlich und militärisch substantiell geschädigt hat:

http://www.wasistwas.de/archiv-geschich ... -1495.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Wildermuth hat geschrieben:(24 Oct 2016, 21:42)

Nun, das ist die aussage des stranges. Eine reihe von sorgfältig ausgewählten schwalben sollen beweisen, dass im januar sommer herrscht.
Perfekt zusammengefasst. :thumbup:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

GG146 hat geschrieben:(25 Oct 2016, 06:46)

Hmmm ... vielleicht sollte man eine Petition mit dem Ziel einer zeitweiligen Suspendierung des Strafrechts starten. Erst wenn überhaupt niemand mehr abgeschreckt wird, lässt sich mit Sicherheit sagen, ob es eine Abschreckungswirkung des Strafrechts gibt.
Solange nicht zweifelsfrei die existenz des weihnachtsmannes widerlegt wurde, müssen wir wohl von seiner existenz ausgehen. Gleiches gilt für den osterhasen. Dass sich aus logischen gründen eine nicht-existenz nicht beweisen lässt, gibt uns recht.
Ich persönlich vermute, dass die Ergebnisse eines solchen Experimentes unter allen Teilnehmern dieses threads Herrn Wildermuth am meisten überraschen würden - z. B. hinsichtlich des Umgangs von Verwandten, Freunden oder auch nur Sympathisanten von Vergewaltigungsopfern mit der vorübergehenden großen Freiheit und den Tätern.
Fakten sprechen zwar gegen den osterhasen, aber, ich bin ganz sicher, dass es ihn gibt und das wird den herrn wildermuth ganz schön überraschen.


Wer sich ein wenig in der Geschichte auskennt, würde über die zu erwartenden Ereignisse aber nicht so sehr überrascht sein. Das mittelalterliche Fehderecht wurde in Deutschland nämlich abgeschafft, weil das ständige massive Blutvergießen das Reich wirtschaftlich und militärisch substantiell geschädigt hat:
Also, du fändest blutrache, blutfehden und blutige selbstjustiz eindeutig schlecher, als eine geregelte rechtspflege?

Dann sind wir schon zwei! :thumbup:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von GG146 »

Richtig, Fakten sprechen gegen den Osterhasen. Auch gegen den von Dir verehrten Nichtabschreckungs - Osterhasen. Deshalb bist Du wohl der einzige Vertreter des postfaktischen Zeitalters in dieser Diskussion und lutscht Dir ständig nur was aus den Fingern.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

GG146 hat geschrieben:(25 Oct 2016, 10:59)

Richtig, Fakten sprechen gegen den Osterhasen. Auch gegen den von Dir verehrten Nichtabschreckungs - Osterhasen.
Sorry. Das ist wissenschaftlich erwiesen. Wurde das hier nicht schon ein paar mal gepostet? So mit link und allem?

Deshalb bist Du wohl der einzige Vertreter des postfaktischen Zeitalters in dieser Diskussion und lutscht Dir ständig nur was aus den Fingern.
Nein. Ich bin der einzige, der über fakten redet und nicht über mittelalterliche rachegedanken, genugtuung beim strafen oder über bauchgefühl und vorurteile.

Solltest du anderer ansicht sein, könntest du ja entsprechende belege, statistiken untersuchungen etc. posten.

Hier nochmal das interview mit prof kersten über abschreckung, wo sie funktioniert und wo nicht, worum es geht und worum es früher ging bei der strafjustiz.
Bleib nicht im spätmittelter stehen! Bring dich doch mal auf den neuesten stand!
http://www.dctp.tv/#/filme/praevention- ... esen-sein/
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Wildermuth hat geschrieben:(25 Oct 2016, 11:08)

Sorry. Das ist wissenschaftlich erwiesen. Wurde das hier nicht schon ein paar mal gepostet? So mit link und allem?




Nein. Ich bin der einzige, der über fakten redet und nicht über mittelalterliche rachegedanken, genugtuung beim strafen oder über bauchgefühl und vorurteile.

Solltest du anderer ansicht sein, könntest du ja entsprechende belege, statistiken untersuchungen etc. posten.

Hier nochmal das interview mit prof kersten über abschreckung, wo sie funktioniert und wo nicht, worum es geht und worum es früher ging bei der strafjustiz.
Bleib nicht im spätmittelter stehen! Bring dich doch mal auf den neuesten stand!
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Meintest du bei deinem Link das Gespräch über " Julian der Gastfreie?"
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Letzter-Mohikaner hat geschrieben:(24 Oct 2016, 22:59)

Also, was ich, und wohl auch potentielle Gewalttäter, aus diesen Urteilen lernen: mach einen auf Reue und du kommst sogar mit einer Vergewaltigung davon. Abschreckend wirken diese Urteile absolut nicht.
Es geht hier um Jugendstrafrecht. Da steht die Abschreckung hinten an. Das muß man nicht für gut halten, aber die Richter müssen sich nun mal daran halten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Dampflok94 hat geschrieben:(25 Oct 2016, 12:21)

Es geht hier um Jugendstrafrecht. Da steht die Abschreckung hinten an. Das muß man nicht für gut halten, aber die Richter müssen sich nun mal daran halten.
Zumal auch einer der Täter zu vier Jahren verurteilt wurde.
Im übrigen konnte hier keiner die Urteilsbegründung für die einzelnen Straftäter darlegen.
In Jugendgerichtsurteilen wissen wir zu wenig über die Begründungen, um objektiv urteilen zu können.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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