Der Staatsanwalt forderte für beide Täter je sechs Monate Haft. „Von Bewährungsstrafen haben sich beide bisher nicht beeindrucken lassen. Sie hat aktuell noch zwei laufen. Da erscheinen mir Freiheitsstrafen sinnvoll!“
Richterin Jana M. aber ließ Milde walten. Sie verurteilte Ibrahim M. zu 1200 Euro, Hiyam O. zu 320 Euro Geldstrafe. In ihrer Begründung sagte die Richterin: „Ich habe lange darüber nachgedacht, Freiheitsstrafen zu verhängen. Herr Miri ist wegen [u]gefährlicher Körperverletzung, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung, Drogen-Handels und erpresserischem Menschenraub vorbestraft[/u].
Hatte mit 14 bereits drei Verurteilungen und dann einige Bewährungsstrafen. Aber aus Gründen, die in seiner Person liegen, halte ich eine Freiheitsstrafe nicht für zwingend erforderlich.“
http://www.bild.de/BILD/regional/bremen ... terin.html
Wie kann das sein, dass bei der Latte an Vorstrafen nach wie vor Bewährungsstrafen verhängt werden ?