Interessantes Urteil.So urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag (Az: V ZR 253/08). Stadionverbote könnten eine „nennenswerte präventive Wirkung“ nur dann erzielen, „wenn sie auch gegen solche Besucher ausgesprochen werden, die zwar nicht wegen einer Straftat verurteilt sind, deren bisheriges Verhalten aber befürchten lässt, dass sie bei künftigen Spielen sicherheitsrelevante Störungen verursachen werden“, hieß es zur Begründung weiter. Anknüpfungspunkt für das Stadionverbot sei nicht die Verwirklichung eines Straftatbestandes, sondern das Verhalten des Klägers, das Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben habe. Die Umstände, die dazu geführt führten, hätten auch nach Einstellung des Verfahrens weiterhin Bedeutung.
Ein schwammiger Satz wie der von mir markierte lädt zur Willkür ein, wie bereits schon mehrmals im Fanbereich geschehen.
Schon oft gab es Stadionverbote auf Grundlage von Polizistenaussagen. Zufälligerweise fehlt immer das Videomaterial.
Ist so ein Urteil überhaupt vereinbar mit der Unschuldsvermutung?
Wird es nun zu vermehrten SV kommen?
Könnte es sein, dass man solche Maßnahmen auch auf andere Versammlungen überträgt (Demos)?