Landtagswahlen in Sachsen

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zollagent
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von zollagent »

Senexx hat geschrieben:(26 Jul 2019, 09:16)

Die AfD wird also mit mindestens 30 Abgeordneten im Landtag vertreten sein. Wenn sie mehr will, muss sie zusätzliche Direktmandate holen.

Sie weiß nun, auf welche Wahlkreise sie ihre Kräfte konzentrieren muss.
Mit anderen Worten, du hoffst auf einen höchst polemischen Wahlkampf. Nun denn......
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
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sunny.crockett
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von sunny.crockett »

Senexx hat geschrieben:(26 Jul 2019, 11:20)

In sechs Wochen wissen wir mehr.
knapp über fünf Wochen ;)

Mal schauen, wie die "Volksparteien" CDU und SPD mit ihren prognostizierten 15% Verlust umgehen. Gleichzeitig ist ja in Brandenburg noch Wahl, da geht man von 20% Verlust für die beiden "Volksparteien" aus. Aber wenn der Begriff "Volk" schon rechtspopulistisch ist, braucht man auch keine Volksparteien mehr.
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"Dann sind die nicht insolvent, aber sie hören auf zu verkaufen." (Zitat Robert Habeck 2022)
Senexx

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Senexx »

Ex oriente lux.
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

Ein weiterer Effekt der gestrigen Rechtsprechung ist, dass die AfD tatsächlich glaubt, dass ihr alle Listenplätze zustehen: "Die Wahl der Listenkandidaten bleibt nach der Rechtsprechung des sächsischen Verfassungsgerichtes der Satzungsautonomie der Parteien vorbehalten. Es kann und darf uns nicht vorgeschrieben werden, 61 Listenkandidaten in einem Einzelwahlverfahren zu wählen"

https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutsch ... Kandidaten

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, die AfD wähnt sich über den Gerichten und Gesetzen, wo ihnen niemand Grenzen setzen kann. Erschreckende Allmachtsfantasien.
zito
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von zito »

Ich finde es bedenklich, dass ein Landeswahlausschuss so tiefgreifende Entscheidungen trifft, die dann durch Gerichte zumindest wieder teilweise einkassiert werden. Statt 16 darf die AfD nun mindestens(!) 30 Kandidaten einsetzen. Und dass es nur dabei bleibt ist auch nicht sicher.
Meines Erachtens ist das aber jetzt schon ein Schlag ins Gesicht derer, die DEMOKRATIE und RECHTSSTAAT verteidigen wollen, deren Prinzipien aber mit Kalkül hintergehen.
Mit diesem Verhalten wird quasi Wahlkampf FÜR die AfD gemacht. Das kann nicht der Weg sein, um politische Gegner zu bekämpfen.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von watisdatdenn? »

Sören74 hat geschrieben:(26 Jul 2019, 15:20)
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, die AfD wähnt sich über den Gerichten und Gesetzen, wo ihnen niemand Grenzen setzen kann. Erschreckende Allmachtsfantasien.
??? Wo steht denn im Gesetz, dass man die Wahlmethode nicht ändern darf?
Über welchem konkreten Gesetz wähnt sich die AfD?
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

zito hat geschrieben:(26 Jul 2019, 16:41)

Ich finde es bedenklich, dass ein Landeswahlausschuss so tiefgreifende Entscheidungen trifft, die dann durch Gerichte zumindest wieder teilweise einkassiert werden. Statt 16 darf die AfD nun mindestens(!) 30 Kandidaten einsetzen. Und dass es nur dabei bleibt ist auch nicht sicher.
Meines Erachtens ist das aber jetzt schon ein Schlag ins Gesicht derer, die DEMOKRATIE und RECHTSSTAAT verteidigen wollen, deren Prinzipien aber mit Kalkül hintergehen.
Mit diesem Verhalten wird quasi Wahlkampf FÜR die AfD gemacht. Das kann nicht der Weg sein, um politische Gegner zu bekämpfen.
Ich sehe die ganze Sache ziemlich sportlich. Auch bei einem WM-Finale muss es einen Schiedsrichter geben, der Vorort die Entscheidungen trifft. Diese können auch folgenschwer sein. Ein Elfmeter wird gepfiffen, der fragwürdig ist und das Spiel entscheidet. Und wenn es hart auf hart kommt muss ggf. ein Sportgericht über das Spiel entscheiden und eventuell eine Annullierung des Spiels aussprechen.

Und trotzdem wird von den Sportfans dieses Prozedere weitgehend akzeptiert. Weil man davon ausgeht, dass ein Schiedsrichter nach besten Wissen und Gewissen seine Entscheidung fällt. Das ist bei einem Wahlausschuss nicht viel anders. Auch da werden Fehler gemacht. Vor genau 5 Jahren wurde dort eine Entscheidung pro AfD getroffen, was ein Gericht dann monierte. Diesmal wurde sie gegen die AfD getroffen, aber mit einer größeren Wirkung. Aber ohne Wahlausschuss wäre eine Wahl nicht zeitnah organisierbar, denn schließlich muss jemand vor den Stichtagen entscheiden, welche Wahllisten zugelassen werden dürfen.

Übrigens, sollte das Gericht bei den 30 Listenplätzen bleiben, würde dem Wahlausschuss teilweise Recht gegeben. Denn die Änderung des Wahlverfahrens hatte man auch moniert.
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

watisdatdenn? hat geschrieben:(26 Jul 2019, 16:57)

??? Wo steht denn im Gesetz, dass man die Wahlmethode nicht ändern darf?
Geht das schon wieder los? Überlassen wir doch bitte diese Einschätzung den Profis in den zuständigen Gerichten.
watisdatdenn? hat geschrieben:Über welchem konkreten Gesetz wähnt sich die AfD?
Über das sächsische Wahlgesetz.
VaterMutterKind

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von VaterMutterKind »

Sören74 hat geschrieben:(26 Jul 2019, 15:20)

Ein weiterer Effekt der gestrigen Rechtsprechung ist, dass die AfD tatsächlich glaubt, dass ihr alle Listenplätze zustehen: "Die Wahl der Listenkandidaten bleibt nach der Rechtsprechung des sächsischen Verfassungsgerichtes der Satzungsautonomie der Parteien vorbehalten. Es kann und darf uns nicht vorgeschrieben werden, 61 Listenkandidaten in einem Einzelwahlverfahren zu wählen"

https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutsch ... Kandidaten

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, die AfD wähnt sich über den Gerichten und Gesetzen, wo ihnen niemand Grenzen setzen kann. Erschreckende Allmachtsfantasien.
Was hat das mit Allmachtsphantasien zu tun? Ich will hier jetzt nicht als Anwalt der AfD auftreten, aber was du hier sagt, halte ich nicht für gegeben.

Die AfD sieht sich wohl einfach im Recht. Und das ist doch legitim. Ob das den Tatsachen entspricht, wird man dann ja sehen. Aber mit Allmachtsphantasien hat das überhaupt nicht zu tun.
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Fliege
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Fliege »

zito hat geschrieben:(26 Jul 2019, 16:41)
Ich finde es bedenklich, dass ein Landeswahlausschuss so tiefgreifende Entscheidungen trifft, die dann durch Gerichte zumindest wieder teilweise einkassiert werden. Statt 16 darf die AfD nun mindestens(!) 30 Kandidaten einsetzen. Und dass es nur dabei bleibt ist auch nicht sicher.
Meines Erachtens ist das aber jetzt schon ein Schlag ins Gesicht derer, die DEMOKRATIE und RECHTSSTAAT verteidigen wollen, deren Prinzipien aber mit Kalkül hintergehen.
Mit diesem Verhalten wird quasi Wahlkampf FÜR die AfD gemacht. Das kann nicht der Weg sein, um politische Gegner zu bekämpfen.
Ein grüner Rechtsexperte versucht bereits (siehe oben), die absehbare Wählerwut abzuleiten, damit sie nicht seine Partei trifft. Bei CDU, SPD, FDP, Linkspartei dürfte die Wählerwut zuschlagen. Wer sich davor noch retten möchte, sollte die Wähler rasch um Nachsicht bitten.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

VaterMutterKind hat geschrieben:(26 Jul 2019, 17:03)

Was hat das mit Allmachtsphantasien zu tun? Ich will hier jetzt nicht als Anwalt der AfD auftreten, aber was du hier sagt, halte ich nicht für gegeben.

Die AfD sieht sich wohl einfach im Recht. Und das ist doch legitim. Ob das den Tatsachen entspricht, wird man dann ja sehen. Aber mit Allmachtsphantasien hat das überhaupt nicht zu tun.
Wer sagt: "Es kann und darf uns nicht vorgeschrieben werden, 61 Listenkandidaten in einem Einzelwahlverfahren zu wählen", der fühlt sich nicht nur im Recht, sondern der will scheinbar nicht akzeptieren, wenn ein Gericht das anders sehen wird. Ich könnte es auch freundlicher ausdrücken, wenn die AfD sowas sagt, dann hat sie keine Ahnung von unserem Rechtssystem. Natürlich kann der AfD genau das vorgeschrieben werden, wenn ein Gericht auf Grundlage der Gesetze so entscheidet. Die AfD steht nicht über diesen Gerichten.
VaterMutterKind

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von VaterMutterKind »

Sören74 hat geschrieben:(26 Jul 2019, 17:12)

Wer sagt: "Es kann und darf uns nicht vorgeschrieben werden, 61 Listenkandidaten in einem Einzelwahlverfahren zu wählen", der fühlt sich nicht nur im Recht, sondern der will scheinbar nicht akzeptieren, wenn ein Gericht das anders sehen wird. Ich könnte es auch freundlicher ausdrücken, wenn die AfD sowas sagt, dann hat sie keine Ahnung von unserem Rechtssystem. Natürlich kann der AfD genau das vorgeschrieben werden, wenn ein Gericht auf Grundlage der Gesetze so entscheidet. Die AfD steht nicht über diesen Gerichten.
Also die AfD sind jetzt nicht die einzigen, die selbstbewusst vor Gerichtsentscheidungen auftreten. Man sollte auch mal die Kirche im Dorf lassen.

In diesem Fall ist das Verhalten der AfD ehrlich gesagt Nebensache.

Viel wichtiger ist, dass die etablierten Parteien dieses Mal tatsächlich ins Klo gegriffen haben. Das sollte uns als Wähler und Demokraten mehr beschäftigen als das Verhalten der AfD.

Denn das kann durchaus Konsequenzen für die Wahl haben.
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

Rechtswissenschaftler Martin Morlok meint in einem Interview mit der Welt:

"Wenn nun das Gericht vorläufig die 30 ersten Kandidaten anerkennt, nicht aber die auf den hinteren Plätzen, dann deutet alles darauf hin, dass das Gericht von Parteien verlangt, das oder die Wahlverfahren von Beginn an festzulegen und an dieser Festlegung nichts mehr im Laufe eines Parteitags zu ändern.

Dafür spricht, dass Regeln von Anfang an klar sein und Bestand haben müssen. Denn nur wenn sie das sind, können Kandidaten ganz frei und nach ihrem taktischen Dafürhalten entscheiden, wann sie für welchen Platz kandidieren. Diese Freiheit ist bei einer Änderung des Verfahrens während der Wahlvorgänge zumindest theoretisch nicht mehr gegeben. Ob das dann Auswirkungen in der Praxis hat, mag dahingestellt bleiben. Aber den Grundgedanken, dass die Regeln für die Kandidatenaufstellung von Anfang an klar sein müssen, halte ich für völlig richtig."


Und an anderer Stelle: "Jetzt aber hat das sächsische Verfassungsgericht von sich aus den viel größeren Schritt gewagt, in einem ganz anders gelagerten Fall den Rechtsschutz vor der Wahl zu ermöglichen. Faktisch also haben die Richter gesagt: Der bisherige Ausschluss des Rechtsschutzes vor der Wahl ist verfassungswidrig."

https://www.welt.de/politik/deutschland ... macht.html
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

VaterMutterKind hat geschrieben:(26 Jul 2019, 17:15)
Viel wichtiger ist, dass die etablierten Parteien dieses Mal tatsächlich ins Klo gegriffen haben. Das sollte uns als Wähler und Demokraten mehr beschäftigen als das Verhalten der AfD.

Denn das kann durchaus Konsequenzen für die Wahl haben.
Nicht etablierte Parteien haben diese Entscheidung getroffen, sondern ein Gremium, was aus Vertretern gestückt ist, die von den Fraktionen im sächsischen Landtag berufen wurden.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von watisdatdenn? »

Sören74 hat geschrieben:(26 Jul 2019, 17:00)
Geht das schon wieder los? Überlassen wir doch bitte diese Einschätzung den Profis in den zuständigen Gerichten.
Bisher sehen die das recht ähnlich wie ich.
Sören74 hat geschrieben:(26 Jul 2019, 17:00)Über das sächsische Wahlgesetz.
Welcher Absatz genau?
VaterMutterKind

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von VaterMutterKind »

Sören74 hat geschrieben:(26 Jul 2019, 17:28)

Nicht etablierte Parteien haben diese Entscheidung getroffen, sondern ein Gremium, was aus Vertretern gestückt ist, die von den Fraktionen im sächsischen Landtag berufen wurden.
Das spielt keine Rolle.
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

watisdatdenn? hat geschrieben:(26 Jul 2019, 17:30)

Bisher sehen die das recht ähnlich wie ich.
Scheinbar nicht, siehe Entscheidung Sächsisches Verfassungsgericht.
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Fliege
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Fliege »

Sören74 hat geschrieben:(26 Jul 2019, 23:32)
Scheinbar nicht, siehe Entscheidung Sächsisches Verfassungsgericht.
Du brauchst dich nicht unnötig rechtfertigen, denn du bist für den verfehlten Bescheid des sächsischen Landeswahlausschusses nicht verantwortlich. Du hast den verfehlten Bescheid des sächsischen Landeswahlausschusses auch nicht abgefeiert als Sieg der Demokratie oder ähnliches. Das freut mich.
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Weltregierung
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Weltregierung »

watisdatdenn? hat geschrieben:(26 Jul 2019, 01:22)

Glüht ihrer Meinung nach auch der Aluhut beim sächsischen Verfassungsgericht?

Die kamen ja anscheinend bisher zum selben "Aluhut"-Ergebnis wie ich.
Das sächsische Verfassungsgericht geht ebenfalls von einem fehlerhaften AfD-Wahlvorschlag aus. Nur eben erst ab Platz 31. Und es verbreitet auch keine wirren Verschwörungstheorien.
ich sprenge eure demo und es regnet hackepeter
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von watisdatdenn? »

Weltregierung hat geschrieben:(27 Jul 2019, 02:48)
Das sächsische Verfassungsgericht geht ebenfalls von einem fehlerhaften AfD-Wahlvorschlag aus. Nur eben erst ab Platz 31. Und es verbreitet auch keine wirren Verschwörungstheorien.
Es ging mir in meiner "Aluhut Theorie" darum, dass die zwei Termine plötzlich deswegen als zwei Veranstaltungen gewertetet werden.
Das ist und war völlig offensichtlicher Humbug und das Verfassungsgericht sieht das wohl auch so.
Das war ein echt beschissener, dreister und antidemokratischer Versuch des Wahlausschusses der AfD die Wahlmöglichkeit aus politischen Gründen mit dem hirnrissigen Argument der 2 Veranstaltungen zu einem großen Teil zu entziehen.


Bei dem Wechsel der Wahlmethode ist es eventuell etwas komplizierter und ich habe mir dazu noch keine abschließende Meinung gemacht.
Dazu wären die entsprechenden Stellen im WahlGesetz interessant, um welche es vorgeblich geht.
Die konkreten fraglichen Stellen konnte mir bisher leider niemand nennen.

Fakt ist, auch die Grünen haben das schon öfter gemacht und da wurde es noch nie beanstandet.
watisdatdenn?
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von watisdatdenn? »

Sören74 hat geschrieben:(26 Jul 2019, 23:32)
Scheinbar nicht, siehe Entscheidung Sächsisches Verfassungsgericht.
Bisher kann ich mit der Vor-Entscheidung des Verfassungsgerichtes mitgehen.
Ich habe da bisher (im Gegensatz zur Aktion des Wahlausschusses mit den "zwei Veranstaltungen", die ich sehr stark kritisiere) nichts zu meckern.

Sowie ich das sehe muss sich auch das Verfassungsgericht noch ein Bild über den Wechsel der Wahlmethode machen.

Im Optimalfall führt das dazu, dass es in Zukunft besser und vor allem genauer geregelt ist und ein Wahlausschuss zukünftig nicht mehr mit irrwitzigen Begründungen politische Konkurrenten von der Wahl ausschließen kann!
Und dass in dieser Wahl die Stimme jedes Sachsen auch in Form von Mandatsträgern zur Wirkung kommt.
VaterMutterKind

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von VaterMutterKind »

Dass das Verfassungsgericht nicht erst die Wahl abgewartet hat, sondern bereits jetzt eine Teilentscheidung getroffen hat, zeigt mehr als deutlich wie brisant der Fall ist und wie deutlich das Fehlverhalten des Wahlausschusses ist.

Ich verstehe auch nicht wieso man hier die etablierten Parteien in Schutz nimmt?

Anfangs habe ich mich über die Blödheit der AfD kaputt gelacht. Das Lachen ist mir im Halse stecken geblieben.
Schnitter
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Schnitter »

VaterMutterKind hat geschrieben:(27 Jul 2019, 03:21)
Anfangs habe ich mich über die Blödheit der AfD kaputt gelacht.
Ich lach mich immer noch schlapp.

Offensichtlich ist sogar die NPD in der Lage wahlrechtliche Formalitäten zu erfüllen. :D
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von watisdatdenn? »

VaterMutterKind hat geschrieben:(27 Jul 2019, 03:21)
Dass das Verfassungsgericht nicht erst die Wahl abgewartet hat, sondern bereits jetzt eine Teilentscheidung getroffen hat, zeigt mehr als deutlich wie brisant der Fall ist
Ja das war/ist sehr brisant und hat das Potential viele wehrhaft-demokratische Menschen stark zu radikalisieren.

Man kann vieles schlucken/akzeptieren.

Die Demokratie ist aber die rote Linie!

Wer sich gegen die demokratische Grundordnung stellt und politische Gegner aus konstruierten und nicht nachvollziehbaren formalen Gründen nicht wählbar macht, ist dabei diese rote Linie zu überschreiten!

Da hört der Spaß auf und der Ernst fängt an!!

Zum Glück scheint das Verfassungsgericht seiner Aufgabe als SchutzMauer eben jener Demokratie aktuell gerecht zu werden und auf den ersten Blick scheint eine Katastrophe abgewendet.
Zuletzt geändert von watisdatdenn? am Sa 27. Jul 2019, 03:32, insgesamt 1-mal geändert.
VaterMutterKind

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von VaterMutterKind »

Schnitter hat geschrieben:(27 Jul 2019, 03:24)

Ich lach mich immer noch schlapp.

Offensichtlich ist sogar die NPD in der Lage wahlrechtliche Formalitäten zu erfüllen. :D
Wer den Ernst der Lage nicht versteht, der soll halt weiter lachen.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Schnitter »

VaterMutterKind hat geschrieben:(27 Jul 2019, 03:31)

Wer den Ernst der Lage nicht versteht, der soll halt weiter lachen.
Wer dümmer ist als die NPD hat in der Tat nicht viel zu lachen. :D
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von watisdatdenn? »

Schnitter hat geschrieben:(27 Jul 2019, 03:33)
Wer dümmer ist als die NPD hat in der Tat nicht viel zu lachen. :D
Sie wollen jetzt aber hoffentlich nicht indirekt damit vorschlagen, dass AfD Wähler aus Protest und um ihre Stimme zumindest zur Geltung bringen zu können, die NPD wählen sollen?

Das wäre töricht!
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Weltregierung »

watisdatdenn? hat geschrieben:(27 Jul 2019, 03:01)

Es ging mir in meiner "Aluhut Theorie" darum, dass die zwei Termine plötzlich deswegen als zwei Veranstaltungen gewertetet werden.
Das ist und war völlig offensichtlicher Humbug und das Verfassungsgericht sieht das wohl auch so.
Das war ein echt beschissener, dreister und antidemokratischer Versuch des Wahlausschusses der AfD die Wahlmöglichkeit aus politischen Gründen mit dem hirnrissigen Argument der 2 Veranstaltungen zu einem großen Teil zu entziehen.


Bei dem Wechsel der Wahlmethode ist es eventuell etwas komplizierter und ich habe mir dazu noch keine abschließende Meinung gemacht.
Dazu wären die entsprechenden Stellen im WahlGesetz interessant, um welche es vorgeblich geht.
Die konkreten fraglichen Stellen konnte mir bisher leider niemand nennen.

Fakt ist, auch die Grünen haben das schon öfter gemacht und da wurde es noch nie beanstandet.
Das sächsische Wahlgesetz ist im Internet verfügbar. Warum lesen Sie nicht einfach selbst nach, anstatt ständig danach zu plärren, dass man Ihnen hier alles vorkaut? Spoiler: Im sächsischen Wahlgesetz steht nicht explizit drin, dass das Wahlverfahren nicht geändert werden darf. Dass keine Chancengleichheit der Kandidaten mehr gegeben ist, wenn ab Listenplatz 31 plötzlich das Wahlverfahren geändert wird, sollte aber eigentlich jedem klar sein. Nur Ihnen irgendwie nicht, Sie sind hier ja noch mitten in der demokratischen Meinungsbildung.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

Weltregierung hat geschrieben:(27 Jul 2019, 06:50)

Das sächsische Wahlgesetz ist im Internet verfügbar. Warum lesen Sie nicht einfach selbst nach, anstatt ständig danach zu plärren, dass man Ihnen hier alles vorkaut? Spoiler: Im sächsischen Wahlgesetz steht nicht explizit drin, dass das Wahlverfahren nicht geändert werden darf. Dass keine Chancengleichheit der Kandidaten mehr gegeben ist, wenn ab Listenplatz 31 plötzlich das Wahlverfahren geändert wird, sollte aber eigentlich jedem klar sein. Nur Ihnen irgendwie nicht, Sie sind hier ja noch mitten in der demokratischen Meinungsbildung.
Eine Änderung des Wahlverfahrens bei der Kandidatenaufstellung ist vollkommen normal und wird vielfach praktiziert und akzeptiert. Der Punkt, an dem man nun alles aufzuhängen scheint, ist, dass der Wechsel nicht von vornherein festgelegt wurde.

Allerdings verstehe ich diesen Punkt auch nicht. Die Parteiversammlung ist nun einmal das höchste Gremium einer Partei. Warum sollte sie eine Änderung des Wahlverfahrens nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt festlegen können? Die innerparteiliche Demokratie unterliegt nun einmal anderen Regeln als die Volkswahl; letztlich entscheidet die Partei zu großen Teilen selbst, wie sie vorgeht. Selbst eine offensichtliche Diskriminierung von Männern, wie sie bei den Grünen gang und gäbe ist, wird akzeptiert: So selbständig sind die Parteien in ihrer Handlungsweise, zumindest die Parteien, die gute Drähte in die Machtzentren haben.

Mich stört bei der ganzen Sache, dass sie komplizierter gemacht wird, als sie ist. Es werden irgendwelche Regeln postuliert, die nirgendwo niedergeschrieben sind. Das öffnet Tür und Tor für Willkürentscheidungen, wie sie ja der Wahlausschuss gegen die AfD gefällt hat, meiner Meinung nach aus politischen Gründen. Demokratie lebt eben auch von Transparenz, und die ist hier nicht gegeben.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von zollagent »

Eine Änderung des Wahlverfahrens bei der Kandidatenaufstellung ist vollkommen normal und wird vielfach praktiziert und akzeptiert.
Hast du da ein nachprüfbares Beispiel?
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

zollagent hat geschrieben:(27 Jul 2019, 08:06)

Hast du da ein nachprüfbares Beispiel?
Das macht fast jede Partei so. Aktuell hat es in Sachsen die Linkspartei so gehandhabt.

Auf der Seite der AfD Sachsen ist das Rechtsgutachten der AfD abrufbar. Aus den ebenfalls verlinkten Anlagen ist ersichtlich, dass die Linke den Listenplatz 1 in einem anderen Wahlverfahren gewählt hat als die restlichen Listenplätze.

https://www.afdsachsen.de/presse/presse ... chten.html

Der einzige Unterschied könnte also sein, dass die AfD diesen Wechsel nicht von vornherein festgelegt, sondern ihn erst später beschlossen hat.

Da die Parteiversammlung das höchste Gremium der Partei ist, verstehe ich nicht, warum dies ein Problem darstellen sollte. Wenn prinzipiell keine Benachteiligung durch unterschiedliche Wahlverfahren gesehen wird, etwa zwischen Einzel- und Blockwahl, warum sollte dann die Pflicht bestehen, dies von vornherein festzulegen? Dies ist nirgendwo als Regel niedergeschrieben und riecht nach Willkür.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

Dass das sächsische Verfassungsgericht hier überhaupt entschieden hat, ist schon bemerkenswert. Denn normalerweise hätte es für die AfD keine juristische Möglichkeit vor der Wahl gegeben, hier noch etwas zu korrigieren. Der Weg wäre die Wahlprüfung nach der Wahl gewesen.

Das Verfassungsgericht hat nun vorläufig festgestellt, dass die Entscheidung des Wahlausschusses, die Listenplätze 19-30 nicht zuzulassen, mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist. Damit hat das Gericht das Argument, es habe sich nicht um eine einheitliche Parteiversammlung gehandelt, verworfen. Das ist eine schallende Ohrfeige für den Wahlausschuss.

Über die Frage der Zulässigkeit der restlichen Listenplätze ab Platz 31 hat das Gericht noch nicht entschieden. Hier wurde die Sachlage so eingeschätzt, dass eine Wahlprüfung nach der Wahl ausreichend ist.

Rein praktisch dürfte es so sein, dass die AfD mit 30 Listenplätzen hinkommt und zumindest eine große Benachteiligung nicht zu erwarten ist.

Es ist unwahrscheinlich, dass die Entscheidung im Hauptverfahren am 16. August anders ausfallen wird.

Hier die Entscheidung des Gerichts:
[youtube][/youtube]
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

watisdatdenn? hat geschrieben:(27 Jul 2019, 03:01)

Das war ein echt beschissener, dreister und antidemokratischer Versuch des Wahlausschusses der AfD die Wahlmöglichkeit aus politischen Gründen mit dem hirnrissigen Argument der 2 Veranstaltungen zu einem großen Teil zu entziehen.
Du unterstellst bei einem Fehler (wenn er sich bestätigen sollte) Vorsatz.
watisdatdenn? hat geschrieben: Fakt ist, auch die Grünen haben das schon öfter gemacht und da wurde es noch nie beanstandet.
Was haben sie gemacht? Während der Wahlveranstaltung trotz anfänglicher Klarstellung das Wahlverfahren geändert? Kannst Du ein Beispiel nennen?
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

Julian hat geschrieben:(27 Jul 2019, 08:05)
Der Punkt, an dem man nun alles aufzuhängen scheint, ist, dass der Wechsel nicht von vornherein festgelegt wurde.

Allerdings verstehe ich diesen Punkt auch nicht. Die Parteiversammlung ist nun einmal das höchste Gremium einer Partei. Warum sollte sie eine Änderung des Wahlverfahrens nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt festlegen können?
Ich zitiere nochmal Rechtswissenschaftler Martin Morlok. Vielleicht besteht ja eine Chance, dass Du es nachvollziehen kannst.

"Dafür spricht, dass Regeln von Anfang an klar sein und Bestand haben müssen. Denn nur wenn sie das sind, können Kandidaten ganz frei und nach ihrem taktischen Dafürhalten entscheiden, wann sie für welchen Platz kandidieren. Diese Freiheit ist bei einer Änderung des Verfahrens während der Wahlvorgänge zumindest theoretisch nicht mehr gegeben. Ob das dann Auswirkungen in der Praxis hat, mag dahingestellt bleiben. Aber den Grundgedanken, dass die Regeln für die Kandidatenaufstellung von Anfang an klar sein müssen, halte ich für völlig richtig."
Julian hat geschrieben:Die innerparteiliche Demokratie unterliegt nun einmal anderen Regeln als die Volkswahl; letztlich entscheidet die Partei zu großen Teilen selbst, wie sie vorgeht. Selbst eine offensichtliche Diskriminierung von Männern, wie sie bei den Grünen gang und gäbe ist, wird akzeptiert: So selbständig sind die Parteien in ihrer Handlungsweise, zumindest die Parteien, die gute Drähte in die Machtzentren haben.
Die Partei hat nicht grenzenlose Befugnisse, sonst könnte sie auch sagen, wir wählen nicht, sondern sortieren die Leute nach dem Alphabet.
Julian hat geschrieben: Mich stört bei der ganzen Sache, dass sie komplizierter gemacht wird, als sie ist. Es werden irgendwelche Regeln postuliert, die nirgendwo niedergeschrieben sind. Das öffnet Tür und Tor für Willkürentscheidungen, wie sie ja der Wahlausschuss gegen die AfD gefällt hat, meiner Meinung nach aus politischen Gründen. Demokratie lebt eben auch von Transparenz, und die ist hier nicht gegeben.
Nein, es geht nicht um neue Regeln, sondern allein um die Frage, ob die bestehenden Regeln erfüllt sind. Das kann man eben nicht aus dem Bauch heraus entscheiden. Oder möchtest Du auch dem Verfassungsgericht unterstellen, es würde Willkürentscheidungen treffen?
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

zollagent hat geschrieben:(27 Jul 2019, 08:06)

Hast du da ein nachprüfbares Beispiel?
Es geht um diesen Punkt, "dass der Wechsel nicht von vornherein festgelegt wurde.".
Trifels
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Trifels »

Julian hat geschrieben:(27 Jul 2019, 08:05)

Eine Änderung des Wahlverfahrens bei der Kandidatenaufstellung ist vollkommen normal und wird vielfach praktiziert und akzeptiert. Der Punkt, an dem man nun alles aufzuhängen scheint, ist, dass der Wechsel nicht von vornherein festgelegt wurde.

Allerdings verstehe ich diesen Punkt auch nicht. Die Parteiversammlung ist nun einmal das höchste Gremium einer Partei. Warum sollte sie eine Änderung des Wahlverfahrens nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt festlegen können? Die innerparteiliche Demokratie unterliegt nun einmal anderen Regeln als die Volkswahl; letztlich entscheidet die Partei zu großen Teilen selbst, wie sie vorgeht. Selbst eine offensichtliche Diskriminierung von Männern, wie sie bei den Grünen gang und gäbe ist, wird akzeptiert: So selbständig sind die Parteien in ihrer Handlungsweise, zumindest die Parteien, die gute Drähte in die Machtzentren haben.

Mich stört bei der ganzen Sache, dass sie komplizierter gemacht wird, als sie ist. Es werden irgendwelche Regeln postuliert, die nirgendwo niedergeschrieben sind. Das öffnet Tür und Tor für Willkürentscheidungen, wie sie ja der Wahlausschuss gegen die AfD gefällt hat, meiner Meinung nach aus politischen Gründen. Demokratie lebt eben auch von Transparenz, und die ist hier nicht gegeben.

Post = unlogisch

Maßgebend Statut der Partei -> Veranstaltungen Partei = zwingend Tagesordnung -> wenn Wahlen von Kandidaten lt Statut = Einzelabstimmung geheim

Info 1 :
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf

§ 17 Aufstellung von Wahlbewerbern Die Aufstellung von Bewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen muß in geheimer Abstimmung erfolgen. Di eAufstellung regeln die Wahlgesetze und die Satzungen der Parteien
( ggf öffentlich wenn Stat ut es ermöglicht )

-> wenn Verfahren geändert werden soll. Zwingend ! = Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung als gesonderter Antrag -> Antrag auf Änderung der Tagesordnung IMMER unter TOP 1 der entsprechenden Versammlung ( = logisch -> Ausschluss von Manipulation im Laufe der Veranstaltung )

Verstoß -> Wahl anfechtbar.

Unkenntnis schützt auch die AfD nicht vor Strafe -> auch wenn du da einen Eiertanz drum machen willst.
Denkanstoß. Gesicherte Quelle/Info -> take it or leave it.
Ebiker
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Ebiker »

Julian hat geschrieben:(27 Jul 2019, 08:56)

Dass das sächsische Verfassungsgericht hier überhaupt entschieden hat, ist schon bemerkenswert.
Überhaupt nicht, man hat verhindert das diese Wahl als Farce endet. Die AfD wäre noch stärker geworden, die Behinderung war so offensichtlich. Man hat das Schlimmste verhindert.
Folgen sie den Anweisungen
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Julian
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

Trifels hat geschrieben:(27 Jul 2019, 10:13)

Post = unlogisch

Maßgebend Statut der Partei -> Veranstaltungen Partei = zwingend Tagesordnung -> wenn Wahlen von Kandidaten lt Statut = Einzelabstimmung geheim

Info 1 :
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf

§ 17 Aufstellung von Wahlbewerbern Die Aufstellung von Bewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen muß in geheimer Abstimmung erfolgen. Di eAufstellung regeln die Wahlgesetze und die Satzungen der Parteien
( ggf öffentlich wenn Stat ut es ermöglicht )

-> wenn Verfahren geändert werden soll. Zwingend ! = Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung als gesonderter Antrag -> Antrag auf Änderung der Tagesordnung IMMER unter TOP 1 der entsprechenden Versammlung ( = logisch -> Ausschluss von Manipulation im Laufe der Veranstaltung )

Verstoß -> Wahl anfechtbar.

Unkenntnis schützt auch die AfD nicht vor Strafe -> auch wenn du da einen Eiertanz drum machen willst.
Tut mir leid, ich verstehe nicht ganz, was Sie sagen wollen. Wollen Sie sagen, dass mein Post unlogisch sei? Bitte formulieren Sie in ganzen, verständlichen Sätzen.

Sie zitieren das Parteiengesetz, aus dem hervorgeht, dass sich die Aufstellung der Kandidaten nach den Wahlgesetzen und der Satzung der Parteien richtet. Das ist nun aber doch wirklich keine neue Information.

Im Wahlgesetz ist nirgends davon die Rede, dass der Wechsel von Einzel- zu Blockwahl nur dann möglich sei, wenn er am Anfang der Versammlung festgelegt wird. Gibt es denn eine entsprechende Klausel in der Satzung der AfD? Dann könnte ich ihre Kritik nachvollziehen. Kennen Sie die Satzung?

Sind wir uns prinzipiell einig, dass sowohl Einzel- als auch Sammelabstimmungen und ein Übergang vom einen zum anderen Verfahren zulässig sind?

Noch einmal Schönberger und Schönberger zur Thematik:
Tatsächlich sind aber auch gegen den Übergang zur Blockwahl keine rechtlichen Einwände ersichtlich. Die Blockwahl ist als solche durchaus zulässig. Dass der Wechsel von der Einzelwahl zur Blockwahl hier die Chancengleichheit der Bewerber vermindert hätte, ist nicht erkennbar und ergibt sich jedenfalls nicht einfach schon aus der bloßen Tatsache des Wechsels des Wahlverfahrens für die hinteren Listenplätze. Nicht jede tatsächliche Ungleichheit im Wahlverlauf stellt auch eine Verletzung der Chancengleichheit dar. Sonst könnte man etwa mit gleicher Argumentation behaupten, dass auch der jeweilige Wahlgang zu einer für die Aufmerksamkeit der Delegierten günstigeren oder ungünstigeren Uhrzeit die Rechte der Kandidaten verletze.
https://verfassungsblog.de/demokratisch ... n-sachsen/

Ansonsten sollten Sie vielleicht etwas zurückhaltender argumentieren nach der Verfügung des sächsischen
Verfassungsgerichtes. Wesentliche Argumente, die Sie vor wenigen Tagen vorgebracht haben, werden damit nämlich verworfen.

Damals hatten Sie offenbar die Argumentation des Wahlausschusses und der Hauptstrom-Medien übernommen, die anzweifelten, es habe sich um eine Parteiversammlung gehandelt.
Trifels hat geschrieben:(05 Jul 2019, 18:59)

Angewidert von der Dummheit. Listenaufstellung von einer VOLLVERSAMMLUNG der jeweiligen Partei. Siehe Satzung der Partei.

Beispiel Info 1



wo ist der rechtsgültige Beschluss dazu -> hätte vorgelegt werden müssen.

aus:

https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/ ... t_2018.pdf
Was ist von Ihrem damaligen Argument übrig geblieben? Nichts. Das Argument, dass es sich nicht um eine Parteiversammlung - wenn auch zu zwei Zeitpunkten - gehandelt habe, ist nun vom Tisch.

Also agieren Sie vielleicht etwas vorsichtiger und werfen Sie anderen Foristen nicht immer gleich Dummheit vor, nur weil sie eine andere Perspektive oder Meinung als Sie haben.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Trifels »

Julian hat geschrieben:(27 Jul 2019, 11:27)

Tut mir leid, ich verstehe nicht ganz, was Sie sagen wollen. Wollen Sie sagen, dass mein Post unlogisch sei? Bitte formulieren Sie in ganzen, verständlichen Sätzen.

Sie zitieren das Parteiengesetz, aus dem hervorgeht, dass sich die Aufstellung der Kandidaten nach den Wahlgesetzen und der Satzung der Parteien richtet. Das ist nun aber doch wirklich keine neue Information.

Im Wahlgesetz ist nirgends davon die Rede, dass der Wechsel von Einzel- zu Blockwahl nur dann möglich sei, wenn er am Anfang der Versammlung festgelegt wird. Gibt es denn eine entsprechende Klausel in der Satzung der AfD? Dann könnte ich ihre Kritik nachvollziehen. Kennen Sie die Satzung?

Sind wir uns prinzipiell einig, dass sowohl Einzel- als auch Sammelabstimmungen und ein Übergang vom einen zum anderen Verfahren zulässig sind?

Noch einmal Schönberger und Schönberger zur Thematik:

https://verfassungsblog.de/demokratisch ... n-sachsen/

Ansonsten sollten Sie vielleicht etwas zurückhaltender argumentieren nach der Verfügung des sächsischen
Verfassungsgerichtes. Wesentliche Argumente, die Sie vor wenigen Tagen vorgebracht haben, werden damit nämlich verworfen.

Damals hatten Sie offenbar die Argumentation des Wahlausschusses und der Hauptstrom-Medien übernommen, die anzweifelten, es habe sich um eine Parteiversammlung gehandelt.


Was ist von Ihrem damaligen Argument übrig geblieben? Nichts. Das Argument, dass es sich nicht um eine Parteiversammlung - wenn auch zu zwei Zeitpunkten - gehandelt habe, ist nun vom Tisch.

Also agieren Sie vielleicht etwas vorsichtiger und werfen Sie anderen Foristen nicht immer gleich Dummheit vor, nur weil sie eine andere Perspektive oder Meinung als Sie haben.
Irrtum -> Argument 2 Versammlungen nicht vom Tisch. Argument aber nicht durchschlagend gegenüber der höheren Wertigkeit, der in der Wahrung des Wählerwillens bei einer Wahl ( Repräsentation /Proporz ) liegt.

Rest geschenkt.
Denkanstoß. Gesicherte Quelle/Info -> take it or leave it.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

Trifels hat geschrieben:(27 Jul 2019, 11:41)

Irrtum -> Argument 2 Versammlungen nicht vom Tisch. Argument aber nicht durchschlagend gegenüber der höheren Wertigkeit, der in der Wahrung des Wählerwillens bei einer Wahl ( Repräsentation /Proporz ) liegt.

Rest geschenkt.
Das Verfassungsgericht hat gesagt, es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Entscheidung des Wahlausschusses rechtswidrig gewesen sei.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Fliege »

Ebiker hat geschrieben:(27 Jul 2019, 10:15)
Überhaupt nicht, man hat verhindert das diese Wahl als Farce endet. Die AfD wäre noch stärker geworden, die Behinderung war so offensichtlich. Man hat das Schlimmste verhindert.
Ja, vom sächsischen Verfassungsgericht wurde der Zusammenbruch der Demokratie in einem deutschen Bundesland verhindert. Nun stellt sich die Frage, wer diesen versuchten Schlag gegen die Demokratie in Sachsen verantwortet. Auf den Täterkreis ist bereits hingewiesen worden.
VaterMutterKind hat geschrieben:(27 Jul 2019, 03:21)
Dass das Verfassungsgericht nicht erst die Wahl abgewartet hat, sondern bereits jetzt eine Teilentscheidung getroffen hat, zeigt mehr als deutlich wie brisant der Fall ist und wie deutlich das Fehlverhalten des Wahlausschusses ist.
Ich verstehe auch nicht wieso man hier die etablierten Parteien in Schutz nimmt?
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung fordert Motivsuche: "Die Mitglieder des Landeswahlausschusses sollten sich fragen, wie es kommen konnte, dass sie mit dem Zusammenstreichen der AfD-Kandidatenliste eine 'mit hoher Wahrscheinlichkeit' (Verfassungsgericht) rechtswidrige Entscheidung getroffen haben" (Kommentar von Justus Bender; FAZ online, 27. Juli 2019).

Wer sitzt im sächsischen Landeswahlausschuss?
Das sind Landeswahlleiterin Carolin Schreck, stellvertretender Landeswahlleiter Robert Kluger, Schriftführer Thomas Wolf sowie die Beisitzer Jan Freundorfer, Thomas Grundmann, Jana Rericha und Maik Weise (Focus online, 8. Juli 2019).

Welchen Parteien sind die Landeswahlausschussmitglieder zuzuordnen?

Die mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrige Entscheidung fiel im Landeswahlausschuss mit 6 : 1 Stimmen (Mitteldeutsche Zeitung, 5. Juli 2019).
Zuletzt geändert von Fliege am Sa 27. Jul 2019, 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Alexyessin »

Fliege hat geschrieben:(27 Jul 2019, 12:14)

Ja, vom sächsischen Verfassungsgericht wurde der Zusammenbruch der Demokratie in einem deutschen Bundesland verhindert.
Zusammenbruch der Demokratie? Ist ein wenig zu arg aufgetragen, oder?
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Fliege »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Jul 2019, 12:23)
Zusammenbruch der Demokratie? Ist ein wenig zu arg aufgetragen, oder?
Nein, das finde ich nicht zu dick aufgetragen. Du etwa?
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Alexyessin »

Fliege hat geschrieben:(27 Jul 2019, 12:26)

Nein, das finde ich nicht zu dick aufgetragen. Du etwa?
Natürlich. Wo soll denn die Demokratie zusammenbrechen, weil die AfD einen Fehler gemacht hat?
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Jul 2019, 12:29)

Natürlich. Wo soll denn die Demokratie zusammenbrechen, weil die AfD einen Fehler gemacht hat?
Nicht die AfD hat einen Fehler gemacht, sondern der Wahlausschuss hat rechtswidrig entschieden - so das sächsische Verfassungsgericht. Wenn eine Partei rechtswidrig bei Wahlen benachteiligt wird, geht das an das Kernprinzip einer jeden Demokratie. Sehen Sie das etwa anders?

Mal ganz abgesehen davon, dass eine solche Benachteiligung der AfD zu einem maximalen Vertrauensverlust großer Bevölkerungsteile in das gegenwärtige politische System geführt hätte, nicht nur in Sachsen, aber vor allem dort. Die Leute dort wissen noch, wie schamlos 1989 die Wahlen gefälscht wurden.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

Fliege hat geschrieben:(27 Jul 2019, 12:14)

Ja, vom sächsischen Verfassungsgericht wurde der Zusammenbruch der Demokratie in einem deutschen Bundesland verhindert. Nun stellt sich die Frage, wer diesen versuchten Schlag gegen die Demokratie in Sachsen verantwortet. Auf den Täterkreis ist bereits hingewiesen worden.
Das sächsische Verfassungsgericht hat an keiner Stelle gesagt, dass die Demokratie in Sachsen zusammenbricht. Es sprach auch nicht von einem Schlag gegen die Demokratie. Stattdessen hat man sich zum Ziel gesetzt, eine Annullierung der kommenden Wahl zu verhindern und wird sich deshalb vor den Wahlen endgültig entscheiden.
Fliege hat geschrieben: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung fordert Motivsuche: "Die Mitglieder des Landeswahlausschusses sollten sich fragen, wie es kommen konnte, dass sie mit dem Zusammenstreichen der AfD-Kandidatenliste eine 'mit hoher Wahrscheinlichkeit' (Verfassungsgericht) rechtswidrige Entscheidung getroffen haben" (Kommentar von Justus Bender; FAZ online, 27. Juli 2019).
Man muss aber auch dazu sagen, wenn der Wahlausschuss die komplette AfD-Liste durchgewunken hätte, wäre das ebenfalls eine rechtswidrige Entscheidung gewesen, wie man an der ersten Antwort des sächsischen Verfassungsgericht sieht. Die beste Lösung wäre gewesen, man hätte nur die 30 ersten Listenplätze akzeptiert und wäre damit auf gleicher Linie mit dem Gericht gewesen.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Schnitter »

watisdatdenn? hat geschrieben:(27 Jul 2019, 03:48)

Sie wollen jetzt aber hoffentlich nicht indirekt damit vorschlagen, dass AfD Wähler aus Protest und um ihre Stimme zumindest zur Geltung bringen zu können, die NPD wählen sollen?
Wo ist der wesentliche Unterschied ?
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Fliege »

Sören74 hat geschrieben:(27 Jul 2019, 13:36)
Man muss aber auch dazu sagen, wenn der Wahlausschuss die komplette AfD-Liste durchgewunken hätte, wäre das ebenfalls eine rechtswidrige Entscheidung gewesen, wie man an der ersten Antwort des sächsischen Verfassungsgericht sieht. Die beste Lösung wäre gewesen, man hätte nur die 30 ersten Listenplätze akzeptiert und wäre damit auf gleicher Linie mit dem Gericht gewesen.
Und da setzt die Aufforderung der FAZ zur Motivsuche an, denn "hätte" und "wäre" sind nicht "haben" und "sind".
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

Sören74 hat geschrieben:(27 Jul 2019, 13:36)
Man muss aber auch dazu sagen, wenn der Wahlausschuss die komplette AfD-Liste durchgewunken hätte, wäre das ebenfalls eine rechtswidrige Entscheidung gewesen, wie man an der ersten Antwort des sächsischen Verfassungsgericht sieht. Die beste Lösung wäre gewesen, man hätte nur die 30 ersten Listenplätze akzeptiert und wäre damit auf gleicher Linie mit dem Gericht gewesen.
Das Gericht hat keinesfalls bestätigt, dass die Entscheidung des Wahlausschusses hinsichtlich des Übergangs von der Einzel- zur Blockwahl korrekt war. Es hat dazu nur auf den normalen Rechtsweg verwiesen, der nach der Wahl eingeschlagen werden kann.

Dass das Gericht die Klage der AfD überhaupt angenommen und in der Frage der Einheitlichkeit der Parteiversammlung für die Klägerin entschieden hat, ist ein ziemlich einmaliger Vorgang, der das Ausmaß des Rechtsverstoßes und die möglichen undemokratischen Auswirkungen deutlich macht.

Die Entscheidung mag in dieser Hinsicht auch politisch motiviert gewesen sein, in dem Sinne, dass man der AfD nicht sofort auf ganzer Linie Recht geben wollte. Die Desavouierung des Wahlausschusses ist so schon groß genug, und so können Leute wie Sie wenigstens immer noch behaupten, dass es ja nicht ausgeschlossen sein könnte, dass die AfD vielleicht doch irgendwo einen klitzekleinen Fehler gemacht hat (über den man bei anderen Parteien natürlich hinweggesehen hätte).
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

In Russland haben heute übrigens Oppositionsparteien demonstriert, weil ihre Kandidaten teilweise nicht zur Wahl des Moskauer Stadtparlamentes zugelassen wurden.

Ich finde es erstaunlich, wie unterschiedlich die Berichterstattung darüber verglichen mit der Berichterstattung zum Skandal in Sachsen ausfällt. Da geht es plötzlich um "freie Wahlen" und um "Wahlbetrug":
Moskau
Hunderte Festnahmen bei Demonstration für freie Wahlen
Mit einem Großeinsatz hat die Moskauer Polizei Proteste gegen Wahlbetrug beendet. Mehrere Hundert Menschen wurden festgenommen. Sie fordern, dass Oppositionspolitiker zu den Kommunalwahlen zugelassen werden
https://www.spiegel.de/politik/ausland/ ... 79334.html

So wurde über die Nichtzulassung der AfD-Kandidaten berichtet - inklusive der Maßgabe, wie die Angelegenheit laut den linksgrünen Deutungshoheitlern zu interpretieren sei:
Die AfD hat einen Formfehler gemacht - der sie nun Mandate bei der sächsischen Landtagswahl am 1. September kosten könnte.
[...]
"Die äußerst fehlerhafte Durchführung der Listenaufstellung durch die AfD ist ein Skandal", sagte der Generalsekretär der SPD Sachsen, Henning Homann. Es könne der Eindruck entstehen, "dass die AfD gezielt versucht, das demokratische System zu destabilisieren". Aber auch für die AfD würden nun einmal die Regeln der Verfassung gelten. Die teilweise Streichung der Landesliste sei eine "zwingende Folge schwerer Verfahrensfehler".

Die Sache sei lange und intensiv erörtert worden, sagte Grünen-Landesvorstandssprecher Norman Vogler. "Das ist keine politische, sondern eine rein nach Recht und Gesetz getroffene Entscheidung."
https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 76019.html
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