Ja, vom sächsischen Verfassungsgericht wurde der Zusammenbruch der Demokratie in einem deutschen Bundesland verhindert. Nun stellt sich die Frage, wer diesen versuchten Schlag gegen die Demokratie in Sachsen verantwortet. Auf den Täterkreis ist bereits hingewiesen worden.Ebiker hat geschrieben:(27 Jul 2019, 10:15)
Überhaupt nicht, man hat verhindert das diese Wahl als Farce endet. Die AfD wäre noch stärker geworden, die Behinderung war so offensichtlich. Man hat das Schlimmste verhindert.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung fordert Motivsuche: "Die Mitglieder des Landeswahlausschusses sollten sich fragen, wie es kommen konnte, dass sie mit dem Zusammenstreichen der AfD-Kandidatenliste eine 'mit hoher Wahrscheinlichkeit' (Verfassungsgericht) rechtswidrige Entscheidung getroffen haben" (Kommentar von Justus Bender; FAZ online, 27. Juli 2019).VaterMutterKind hat geschrieben:(27 Jul 2019, 03:21)
Dass das Verfassungsgericht nicht erst die Wahl abgewartet hat, sondern bereits jetzt eine Teilentscheidung getroffen hat, zeigt mehr als deutlich wie brisant der Fall ist und wie deutlich das Fehlverhalten des Wahlausschusses ist.
Ich verstehe auch nicht wieso man hier die etablierten Parteien in Schutz nimmt?
Wer sitzt im sächsischen Landeswahlausschuss?
Das sind Landeswahlleiterin Carolin Schreck, stellvertretender Landeswahlleiter Robert Kluger, Schriftführer Thomas Wolf sowie die Beisitzer Jan Freundorfer, Thomas Grundmann, Jana Rericha und Maik Weise (Focus online, 8. Juli 2019).
Welchen Parteien sind die Landeswahlausschussmitglieder zuzuordnen?
Die mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrige Entscheidung fiel im Landeswahlausschuss mit 6 : 1 Stimmen (Mitteldeutsche Zeitung, 5. Juli 2019).