Frage zum Kommunalrecht

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Eiskalt
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Frage zum Kommunalrecht

Beitrag von Eiskalt »

Hallo, vielleicht weiß einer Rat:
Wenn die Kommune/Stadt eine Anweisung gibt etwas zu beseitigen und man Einspruch mit Fristsetzung macht und dann nichts mehr hört wie sieht das rechtlich aus?
Gibt es eine bestimmte Zeit innerhalb der die Kommune bei mangelnder Antwort erneut die Anordnung verfgen kann?
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Teeernte
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Re: Frage zum Kommunalrecht

Beitrag von Teeernte »

Widerspruch schützt NICHT vor Vollzug. Einfach die Belehrung in der "Anweisung" lesen.

Wenns WICHTIG ist - muss man einen ANWALT kaufen.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Eiskalt
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Re: Frage zum Kommunalrecht

Beitrag von Eiskalt »

Teeernte hat geschrieben:(03 Jul 2021, 14:02)

Widerspruch schützt NICHT vor Vollzug. Einfach die Belehrung in der "Anweisung" lesen.

Wenns WICHTIG ist - muss man einen ANWALT kaufen.
Mag sein. Das gleiche hatten wir schon einmal dann kam einer vom Amt und hat auch schriftlich bestätigt das alles in Ordnung ist. Jetzt kamen die wegen der gleichen Sache wieder. Meinten ich hätte zu einem Schreiben zuvor keine Stellung bezogen und müsste daher einen Zaun entfernen.

Habe dann geschrieben, das genau dieser Sache schon beschaut und schriftlich von einem Mitarbeiter als in Ordnung bestätigt wurde. Außerdem habe ich das erste Schreiben auch nicht erhalten.

Habe dann die schriftliche Antwort des anderen Mitarbeiters angegeben und gesagt das ich das nicht akzeptiere und eine Frist setze innerhalb 4 Wochen Stellung zu beziehen. Diese Frist ist nun seit 3 Monaten abgelaufen. Hatte es per Einschreiben geschickt und per Mail. Die haben nie geantwortet.
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Vongole
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Re: Frage zum Kommunalrecht

Beitrag von Vongole »

Eiskalt hat geschrieben:(03 Jul 2021, 16:56)

Mag sein. Das gleiche hatten wir schon einmal dann kam einer vom Amt und hat auch schriftlich bestätigt das alles in Ordnung ist. Jetzt kamen die wegen der gleichen Sache wieder. Meinten ich hätte zu einem Schreiben zuvor keine Stellung bezogen und müsste daher einen Zaun entfernen.
(..)
Schriftverkehr gut aufheben und ansonsten vergessen.
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Eiskalt
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Re: Frage zum Kommunalrecht

Beitrag von Eiskalt »

Vongole hat geschrieben:(03 Jul 2021, 17:03)

Schriftverkehr gut aufheben und ansonsten vergessen.
Nene ich sollte auch eine Gebühr zahlen habe ich auch unter Vorbehalt. Die haben sich nie gemeldet und nie erstattet.
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Vongole
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Re: Frage zum Kommunalrecht

Beitrag von Vongole »

Eiskalt hat geschrieben:(03 Jul 2021, 17:14)

Nene ich sollte auch eine Gebühr zahlen habe ich auch unter Vorbehalt. Die haben sich nie gemeldet und nie erstattet.
Ich habe gute Erfahrung damit gemacht, dass ich persönlich vorgesprochen habe, versuch das mal.
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Eiskalt
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Re: Frage zum Kommunalrecht

Beitrag von Eiskalt »

Vongole hat geschrieben:(03 Jul 2021, 17:56)

Ich habe gute Erfahrung damit gemacht, dass ich persönlich vorgesprochen habe, versuch das mal.
Ich denke eher daran dem Bürgermeister zu schreiben und zu fragen was der Blödsinn soll
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