Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe mir kann hier vielleicht weitergeholfen werden (habe keinen Thread gefunden in den das sonst passen würde)..
Eine Bekannte von mir möchte/muss mit einem Anliegen vor Gericht gehen, hat aber nicht die finanziellen Mittel dafür weil diese Pandemie bei ihr sichtlich große finanzielle Spuren hinterlassen hat..
Ich habe von Prozesskostenhilfe gehört und ihr vorgeschlagen das vielleicht in Anspruch zu nehmen. Aber jetzt hab ich eben nochmal nachgelesen und mir sind ein paar Fragen gekommen. Auf einer einschlägigen Web-Seite steht, dass der "Staat für Menschen mit geringem Einkommen zumindest einen Teil der Kosten, welche bei einem Gerichtsprozess anfallen" übernimmt, "falls diese den Prozess verlieren." Das verstehe ich aber nicht ganz, was ist denn wenn sie gewinnt? Muss sie dann gar nichts bezahlen? Sie muss doch auch die Prozesskostenhilfe irgendwie bezahlen oder nicht? Also wie genau wird ihr entgegengekommen? Und habe ich das richtig verstanden, wenn sich bspw. ihre finanzielle Situation erst in 3 Jahren verbessert, müsste sie dann nachträglich die PKH abbezahlen?
Ich bin sichtlich verwirrt und will ihr zu nichts raten was sie noch mehr in den Schlamassel zieht.. Freue mich über jede Hilfe!
Frage zu Prozesskostenhilfe
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Re: Frage zu Prozesskostenhilfe
Einfach gesagt...helli890 hat geschrieben:(20 May 2021, 15:49)
Das verstehe ich aber nicht ganz, was ist denn wenn sie gewinnt? Muss sie dann gar nichts bezahlen?
Wenn man einen Prozess gewinnt, hat die unterlegende Partei die Anwalts-und Prozesskosten zu übernehmen.
In Zivilprozessen der Prozessgegner, in Strafprozessen der Staat.
Wenn man Prozesskostenhilfe erhält, hat man (natürlich) bei erheblicher späterer Verbesserung der eigenen
finanziellen Situation -in einem absehbaren Zeitraum-
dann die Prozesskostenhilfe (oder einen Teil davon) später zurück zu erstatten.
Wenn man das nicht kann, hat sich finnanzielle Situation ja auch nicht verbessert.
Ausserdem solltest Du Deinem eigenen Link etwas mehr Zeit widmen. Da steht ja eine Menge drin.
mfg
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
Re: Frage zu Prozesskostenhilfe
helli890 hat geschrieben:(20 May 2021, 15:49)
Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe mir kann hier vielleicht weitergeholfen werden (habe keinen Thread gefunden in den das sonst passen würde)..
Eine Bekannte von mir möchte/muss mit einem Anliegen vor Gericht gehen, hat aber nicht die finanziellen Mittel dafür weil diese Pandemie bei ihr sichtlich große finanzielle Spuren hinterlassen hat..
Ich habe von Prozesskostenhilfe gehört und ihr vorgeschlagen das vielleicht in Anspruch zu nehmen. Aber jetzt hab ich eben nochmal nachgelesen und mir sind ein paar Fragen gekommen. Auf einer einschlägigen Web-Seite steht, dass der "Staat für Menschen mit geringem Einkommen zumindest einen Teil der Kosten, welche bei einem Gerichtsprozess anfallen" übernimmt, "falls diese den Prozess verlieren." Das verstehe ich aber nicht ganz, was ist denn wenn sie gewinnt? Muss sie dann gar nichts bezahlen? Sie muss doch auch die Prozesskostenhilfe irgendwie bezahlen oder nicht? Also wie genau wird ihr entgegengekommen? Und habe ich das richtig verstanden, wenn sich bspw. ihre finanzielle Situation erst in 3 Jahren verbessert, müsste sie dann nachträglich die PKH abbezahlen?
Ich bin sichtlich verwirrt und will ihr zu nichts raten was sie noch mehr in den Schlamassel zieht.. Freue mich über jede Hilfe!
Eventuell den Fall erstmal beim Anwalt via Beratungsschein prüfen lassen
https://amtsgericht-heilbronn.justiz-bw ... de/1186964
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...
Genieße den Augenblick, denn der Augenblick ist dein Leben
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Re: Frage zu Prozesskostenhilfe
Den sollte allerdings die Bekannte beantragen.Cobra9 hat geschrieben:(20 May 2021, 22:05)
Eventuell den Fall erstmal beim Anwalt via Beratungsschein prüfen lassen
https://amtsgericht-heilbronn.justiz-bw ... de/1186964
Um die geht es doch!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
Re: Frage zu Prozesskostenhilfe
Ich dachte eigentlich das ist klar. Nur bevor man vor Gericht geht den Anwalt konsultieren kann hilfreich sein.Bielefeld09 hat geschrieben:(20 May 2021, 22:26)
Den sollte allerdings die Bekannte beantragen.
Um die geht es doch!
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Re: Frage zu Prozesskostenhilfe
Ok vielen lieben dank für die Hilfe! Ich habe das so mal an meine Bekannte weitergegeben. Sie lässt das jetzt Prüfen!