H2O hat geschrieben:(10 Feb 2019, 23:35)
Na ja; gelegentlich mit großer Empörung geschriebene Presseberichte besagen, daß es vorgekommen sein soll, daß nicht lange nach dem Erwerb eines Grundstücks von der Gemeinde Erschließungsmaßnahmen angeordnet werden. So etwas ist ja immer möglich; böser Wille des Verkäufers wird da meist aus zu schließen sein.
Kann ich auch gleich von meinen polnischen Erlebnissen berichten. Vermutlich einer EU-Vorgabe folgend sollen Gemeinden ab (Spielzahl) 5.000 Einwohnern eine Trinkwasserleitung und einen Abwasserkanal zu jedem bewohnten Grundstück der Gemeinde verlegen. Tja, und tatsächlich hing eines Tages eine solche Ankündigung an der großen Eiche am Dorfeingang... noch ganz ohne Kostenandrohung.
Ich stand vor der Frage: "Tiefbrunnen für Trinkwasser und biologische Kläranlage für Abwasser?" oder auf die Erschließung warten. Das Grundstück hatte ich 1 Jahr zuvor erworben; es liegt wie von mir gewünscht weit abgelegen, also teure Suppe zu erwarten für einige 500 m ab nächstem Haus.
Vor Baubeginn bat ich den betreuenden Architekten um nähere Planungsdaten. Nach einiger Zeit erfuhr ich dann, daß in den kommenden 10 Jahren nicht mit derartigen Erschließungsmaßnahmen zu rechnen sei, weil zunächst der Hauptort der Gemeinde entsprechend ausgebaut werden soll (muß). Unser sehr kleines Dorf in 13 km Entfernung zum Hauptort werde mit Sicherheit nicht "erschlossen", weil der Hauptgemeinde schon die Mittel fehlen, den Hauptort vollständig zu versorgen.
Aber in Zukunft ausschließen kann man das Erschließungsverfahren nicht. Das hat ...wieder vermutlich... etwas mit der EU Trinkwasserverordnung zu tun, die die Gemeinden zwingt, hygienisch einwandfreies Trinkwasser an zu liefern. Bis dahin genieße ich reines Brunnenwasser und betreibe eine Kläranlage, die auf Binnenschiffen zugelassen ist. Das schon für den Fluß/See geklärte Wasser versickert weit ab vom Tiefbrunnen auf dem Grundstück.
Der vorsichtige Erwerber fragt also am besten in der Gemeinde nach, ob in den nächsten Jahren Erschließungskosten zu erwarten sind.
Da kann ich aus "ähnlichen" Fällen aus dem Schwarzwald berichten.
Einzelhöfe fernab vom Dorf.
Mit eigener Trinkwasserquelle, die halt dann gemäß der Trinkwasserverordnung regelmäßig (kostenpflichtig für den Betreiber) geprüft werden müssen.
Und diese Einzelbetreiber können naturgemäß nicht den gleichen Aufwand zur Aufbereitung des Wassers betreiben wie gemeindeeigene Wasserwerke.
ABER (und das ist sehr wertvoll)
wir können unser Wasser aus dem Hahn einfach so trinken.
Das ist in unserer Welt überwiegend keine Selbstverständlichkeit.
@Raskolnikof :
Ja, das ist auch OK so.
Es wird billiger für den, der sein Haus direkt am Übergabepunkt baut.
Den Abstand zur Straße hat ja nicht der Betreiber der jeweiligen Zuleitung zu verantworten.
Allgemein muß man einfach immer wieder festhalten, daß (vor Allem: zuverlässige) Infrastruktur (==Wohlstand) Geld kostet.
Yo, und das müssen halt die Bauherren (=Nutznießer) berappen.
Leben ist eine sexuell übertragbare Krankheit, die in jedem Fall tödlich endet.