Länder ohne Bau"recht"

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H2O
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von H2O »

watisdatdenn? hat geschrieben:(10 Feb 2019, 14:05)

In modernen Klos braucht man zwei Spülkästen. Der eine spült nach gewissen Zeitintervall automatisch (hygienespülung)....

Noch Fragen? Das ist aus meiner Sicht kein ordentliches Baurecht, sondern sinnlose Gängelung.
Ja, diese Regelung zur Pflege der Abwasserrohre kann ich mir gut vorstellen, weil ich mit meinem polnischen Installateur auf meiner Baustelle zusammengearbeitet habe. Ich war erstaunt, daß die Abwasserrohre nicht mit möglichst großem Gefälle zur Kläranlage verlegt wurden. Seine Erklärung: Nein, so ungefähr 5° sind vernünftig zwischen Verstopfen und Eintrocknen. Zu wenig Gefälle: Die Fäkalien rutschen nicht weiter; zu viel Gefälle: Die Fäkalien fallen zu rasch trocken, die Rohre verkrusten. Und am Anfang eines jeden Jahres ist deshalb in meinem polnischen Hause eine große Spülung angesagt, wo sämtliche Abwasserleitungen bis zur Kläranlage durchgespült werden, bis nur noch Wasser kommt.

Dazu will man offenbar die automatische Hygienespülung einrichten. Das geht auch anders, siehe oben; hat aber jeder Häuslebauer einen Installateur seines Vertrauens?

Ganz früher haben die Menschen ihre Plumpsklos leer geschöpft und die Fäkalien mit dem Mist der Tierhaltung auf dem Acker verteilt. Da gab es solche Probleme nicht. Also nicht jammern wegen der Hygienespülung; die Leute meinen es gut mit Ihnen!
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Raskolnikof
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von Raskolnikof »

watisdatdenn? hat geschrieben:(10 Feb 2019, 14:05)

In modernen Klos braucht man zwei Spülkästen. Der eine spült nach gewissen Zeitintervall automatisch (hygienespülung)....

Noch Fragen? Das ist aus meiner Sicht kein ordentliches Baurecht, sondern sinnlose Gängelung.
Hygienespüleinrichtungen gibt es für Toilettenspülung und für die Trinkwasserversorgung. Bei der Toilette sorgt die Hygienespülung für eine automatische Spülung in wählbaren Zeitabständen. Ein zweiter Spülkasten wird dafür nicht benötigt. Bei der Trinkwasserversorgung werden die Leitungen regelmäßig durchgespült, um Keimbildung in stehenden Wasserleitungen zu verhindern (Legionellen).
Ich kenne kein einziges Bundesland, wo derartige Hygienespüleinrichtungen im normalen Wohnungsbau vorgeschrieben sind. Anders sieht es in Kliniken, Kureinrichtungen und anderen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesen aus. Aber auch da kann man nichts verallgemeinern.
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Raskolnikof
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von Raskolnikof »

van Kessel hat geschrieben:(08 Feb 2019, 17:17)

Übrigens stimmt deine Rechnung nicht ganz, denn Straßen und Wasseranschluß gehören nicht zum Kaufpreis eines Grundstückes, sondern sind (ebenso wie die Grunderwerbssteuer usw.) andere Kosten die obendrauf kommen. Sicherheit..? ist auch problematisch geworden, denn es gibt doch in D viele Grundstücke, welche jetzt 'Zwangsangeschlossen' werden, mit völlig überflüssigen Straßen entgegen eines einst gültigen Bebauungsplanes.
Wenn der Grundstückspreis die Erschließungskosten beinhaltet heißt dies, dass die Kosten für die Straße, Straßenbeleuchtung (nicht Betrieb!), Versorgungsleitungen für Gas, Wasser, Strom, ggf. Fernwärme, Telefon, Kabelfernsehen bis zum Übergabepunkt an der Straße enthalten sind ebenso für die Ableitung von Abwasser und Oberflächenwasser ab Revisionsschacht (in der Regel 1 Meter auf dem eigenen Grundstück).
Ab Grundstücksgrenze ist der Bauherr dann für die s.g. private Erschließung innerhalb des Grundstücks bis zum Hausanschluss zuständig.
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H2O
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von H2O »

Na ja; gelegentlich mit großer Empörung geschriebene Presseberichte besagen, daß es vorgekommen sein soll, daß nicht lange nach dem Erwerb eines Grundstücks von der Gemeinde Erschließungsmaßnahmen angeordnet werden. So etwas ist ja immer möglich; böser Wille des Verkäufers wird da meist aus zu schließen sein.

Kann ich auch gleich von meinen polnischen Erlebnissen berichten. Vermutlich einer EU-Vorgabe folgend sollen Gemeinden ab (Spielzahl) 5.000 Einwohnern eine Trinkwasserleitung und einen Abwasserkanal zu jedem bewohnten Grundstück der Gemeinde verlegen. Tja, und tatsächlich hing eines Tages eine solche Ankündigung an der großen Eiche am Dorfeingang... noch ganz ohne Kostenandrohung.

Ich stand vor der Frage: "Tiefbrunnen für Trinkwasser und biologische Kläranlage für Abwasser?" oder auf die Erschließung warten. Das Grundstück hatte ich 1 Jahr zuvor erworben; es liegt wie von mir gewünscht weit abgelegen, also teure Suppe zu erwarten für einige 500 m ab nächstem Haus.

Vor Baubeginn bat ich den betreuenden Architekten um nähere Planungsdaten. Nach einiger Zeit erfuhr ich dann, daß in den kommenden 10 Jahren nicht mit derartigen Erschließungsmaßnahmen zu rechnen sei, weil zunächst der Hauptort der Gemeinde entsprechend ausgebaut werden soll (muß). Unser sehr kleines Dorf in 13 km Entfernung zum Hauptort werde mit Sicherheit nicht "erschlossen", weil der Hauptgemeinde schon die Mittel fehlen, den Hauptort vollständig zu versorgen.

Aber in Zukunft ausschließen kann man das Erschließungsverfahren nicht. Das hat ...wieder vermutlich... etwas mit der EU Trinkwasserverordnung zu tun, die die Gemeinden zwingt, hygienisch einwandfreies Trinkwasser an zu liefern. Bis dahin genieße ich reines Brunnenwasser und betreibe eine Kläranlage, die auf Binnenschiffen zugelassen ist. Das schon für den Fluß/See geklärte Wasser versickert weit ab vom Tiefbrunnen auf dem Grundstück.

Der vorsichtige Erwerber fragt also am besten in der Gemeinde nach, ob in den nächsten Jahren Erschließungskosten zu erwarten sind.
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von Calvadorius »

H2O hat geschrieben:(10 Feb 2019, 23:35)

Na ja; gelegentlich mit großer Empörung geschriebene Presseberichte besagen, daß es vorgekommen sein soll, daß nicht lange nach dem Erwerb eines Grundstücks von der Gemeinde Erschließungsmaßnahmen angeordnet werden. So etwas ist ja immer möglich; böser Wille des Verkäufers wird da meist aus zu schließen sein.

Kann ich auch gleich von meinen polnischen Erlebnissen berichten. Vermutlich einer EU-Vorgabe folgend sollen Gemeinden ab (Spielzahl) 5.000 Einwohnern eine Trinkwasserleitung und einen Abwasserkanal zu jedem bewohnten Grundstück der Gemeinde verlegen. Tja, und tatsächlich hing eines Tages eine solche Ankündigung an der großen Eiche am Dorfeingang... noch ganz ohne Kostenandrohung.

Ich stand vor der Frage: "Tiefbrunnen für Trinkwasser und biologische Kläranlage für Abwasser?" oder auf die Erschließung warten. Das Grundstück hatte ich 1 Jahr zuvor erworben; es liegt wie von mir gewünscht weit abgelegen, also teure Suppe zu erwarten für einige 500 m ab nächstem Haus.

Vor Baubeginn bat ich den betreuenden Architekten um nähere Planungsdaten. Nach einiger Zeit erfuhr ich dann, daß in den kommenden 10 Jahren nicht mit derartigen Erschließungsmaßnahmen zu rechnen sei, weil zunächst der Hauptort der Gemeinde entsprechend ausgebaut werden soll (muß). Unser sehr kleines Dorf in 13 km Entfernung zum Hauptort werde mit Sicherheit nicht "erschlossen", weil der Hauptgemeinde schon die Mittel fehlen, den Hauptort vollständig zu versorgen.

Aber in Zukunft ausschließen kann man das Erschließungsverfahren nicht. Das hat ...wieder vermutlich... etwas mit der EU Trinkwasserverordnung zu tun, die die Gemeinden zwingt, hygienisch einwandfreies Trinkwasser an zu liefern. Bis dahin genieße ich reines Brunnenwasser und betreibe eine Kläranlage, die auf Binnenschiffen zugelassen ist. Das schon für den Fluß/See geklärte Wasser versickert weit ab vom Tiefbrunnen auf dem Grundstück.

Der vorsichtige Erwerber fragt also am besten in der Gemeinde nach, ob in den nächsten Jahren Erschließungskosten zu erwarten sind.
Da kann ich aus "ähnlichen" Fällen aus dem Schwarzwald berichten.
Einzelhöfe fernab vom Dorf.
Mit eigener Trinkwasserquelle, die halt dann gemäß der Trinkwasserverordnung regelmäßig (kostenpflichtig für den Betreiber) geprüft werden müssen.
Und diese Einzelbetreiber können naturgemäß nicht den gleichen Aufwand zur Aufbereitung des Wassers betreiben wie gemeindeeigene Wasserwerke.
ABER (und das ist sehr wertvoll) wir können unser Wasser aus dem Hahn einfach so trinken.
Das ist in unserer Welt überwiegend keine Selbstverständlichkeit.

@Raskolnikof :
Ja, das ist auch OK so.
Es wird billiger für den, der sein Haus direkt am Übergabepunkt baut.
Den Abstand zur Straße hat ja nicht der Betreiber der jeweiligen Zuleitung zu verantworten.

Allgemein muß man einfach immer wieder festhalten, daß (vor Allem: zuverlässige) Infrastruktur (==Wohlstand) Geld kostet.
Yo, und das müssen halt die Bauherren (=Nutznießer) berappen.
Leben ist eine sexuell übertragbare Krankheit, die in jedem Fall tödlich endet.
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von Raskolnikof »

H2O hat geschrieben:(10 Feb 2019, 23:35)

Na ja; gelegentlich mit großer Empörung geschriebene Presseberichte besagen, daß es vorgekommen sein soll, daß nicht lange nach dem Erwerb eines Grundstücks von der Gemeinde Erschließungsmaßnahmen angeordnet werden. So etwas ist ja immer möglich; böser Wille des Verkäufers wird da meist aus zu schließen sein.
Wer ein unerschlossenes Grundstück erwirbt sollte sich zuvor bei der Kommune erkundigen ob und wann mit einer Erschließung des Grundstücks/Areals zu rechnen ist. So etwas wird nicht von heute auf morgen geplant und umgesetzt.

Ach ja, was dein Hausbrunnen für Trinkwasser betrifft: Auch in Polen gilt die EU-Trinkwasserverordnung. Entspricht dein Trinkwasser dieser Verordnung nicht kann man dir den Brunnen dicht machen. Dies ist z.B. im Bereich Südoldenburg infolge der hohen Gülleeinträge in der Landwirtschaft häufig geschehen. Vielleicht sieht man das in Polen aber ja lockerer. Brüssel ist weit weg und die polnische Regierung pfeift sowieso auf EU-Vorgaben. ;)
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von H2O »

die polnische Regierung pfeift sowieso auf EU-Vorgaben. ;)
Nein, das tut sie in diesen Dingen nicht. Aber das ist schon eine wirtschaftlich gebeutelte Gegend. Und da will man den meist sehr armen Leuten nichts antun, die noch vielfach in alten deutschen Bauernhäusern leben... und läßt die Sache schluren.
Aber das Wasser ist einwandfrei... gefiltert, enthärtet.
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von Raskolnikof »

In ländlichen Regionen mit landwirtschaftlichen Betrieben oder Äckern auf denen regelmäßig Gülle ausgetragen wird gibt es häufig das Problem mit einer zu hohen Nitratbelastung. Den s.g. Gülletourismus gibt es nicht nur bei uns in Nordsiedersachsen.
Das Nitrat aus dem Brunnenwasser zu entfernen oder auf einen max. zulässigen Wert zu bringen ist eine teure Angelegenheit.
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von H2O »

Raskolnikof hat geschrieben:(11 Feb 2019, 09:32)

In ländlichen Regionen mit landwirtschaftlichen Betrieben oder Äckern auf denen regelmäßig Gülle ausgetragen wird gibt es häufig das Problem mit einer zu hohen Nitratbelastung. Den s.g. Gülletourismus gibt es nicht nur bei uns in Nordsiedersachsen.
Das Nitrat aus dem Brunnenwasser zu entfernen oder auf einen max. zulässigen Wert zu bringen ist eine teure Angelegenheit.
Das ist leider wahr. Ich vermute, daß die EU diesen Wahnsinn vor etwa 15 Jahren als Aufhänger für die Trinkwasserverordnung benutzt hat. Dafür ist die EU zu loben!

In der Gegend ist die Welt aber noch in Ordnung; Natura 2000... Keine Massentierhaltung, Nur Weizen, Roggen, Gerste; kein Mais. Und viel Brachfläche mit Brombeerranken versiegelt.

Und starke Landflucht, weil Kleinbauern nicht mehr zeitgemäß von ihrer Kleinwirtschaft leben können. Aber sage niemand. daß es dort kein Baurecht gäbe! Davor habe ich einigen Respekt entwickelt... auch vor den höflichen Umgangsformen in den Ämtern!
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von imp »

Raskolnikof hat geschrieben:(11 Feb 2019, 09:32)

In ländlichen Regionen mit landwirtschaftlichen Betrieben oder Äckern auf denen regelmäßig Gülle ausgetragen wird gibt es häufig das Problem mit einer zu hohen Nitratbelastung. Den s.g. Gülletourismus gibt es nicht nur bei uns in Nordsiedersachsen.
Das Nitrat aus dem Brunnenwasser zu entfernen oder auf einen max. zulässigen Wert zu bringen ist eine teure Angelegenheit.
Viele nördliche Bronnen mussten bereits vertieft werden, um unbelastetes Grundwasser zu haben. Die Böden reichern sich leider bis in hohe Tiefen über die Jahre mit Nitraten an. Leider ist Gülle kein Wertstoff, dessen Transport sich über weitere Strecken lohnt. Gut gemeinte Konzepte etwa zur Verbringung der Gülle aus Tierhaltungszentren in Gegenden mit wenigen verfügbaren Nitratquellen sind leider eher unwirtschaftlich. Man wird wohl der Tierhaltung Grenzen setzen müssen oder die Bauren zu kostenintensiven Nachnutzungen gesetzlich verpflichten.
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von Raskolnikof »

Teeernte hat geschrieben:(07 Feb 2019, 20:16)

Sachsen Anhalt ....Treckergarage genehmigungsfrei bis 5 m Höhe....Strassenausbaubeitrag ...da ist NUR noch die halbe CDU dafür -ALLE anderen dagegen.

PKW Garage bis 3m.
Wie ist das zu verstehen? Müssen da zwei Meter des Autos draußen bleiben?
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von Teeernte »

Raskolnikof hat geschrieben:(16 Feb 2019, 23:14)

Wie ist das zu verstehen? Müssen da zwei Meter des Autos draußen bleiben?


HÖHE...
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von Raskolnikof »

Aha, ist auch in Niedersachsen so.
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Raskolnikof hat geschrieben:(17 Feb 2019, 08:09)

Aha, ist auch in Niedersachsen so.
In einigen Bundesländern, z.B. Bayern oder Baden-Württemberg, kann man mittlerweile sogar ganze Häuser ohne Baugenehmigung bauen. Man muss sich lediglich an den Bebauungsplan halten und natürlich auch die Bauvorschriften einhalten.
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von H2O »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(17 Feb 2019, 08:22)

In einigen Bundesländern, z.B. Bayern oder Baden-Württemberg, kann man mittlerweile sogar ganze Häuser ohne Baugenehmigung bauen. Man muss sich lediglich an den Bebauungsplan halten und natürlich auch die Bauvorschriften einhalten.
In Pommern hatte mich verblüfft, daß die Firstlinie des neu gebauten Hauses entweder parallel oder rechtwinklig zum Straßenverlauf gewählt werden mußte. Das ist nicht besonders günstig, wenn man das Dach ideal zum Sonnenstand 12:00 oder 13:00 ausrichten möchte. Außerdem war das Äußere auf Nachbarbebauung festgelegt; also höchstens 1,5 Stockwerke hoch und Satteldach oder Walmdach. Ich mußte richtig kämpfen, um ein Gründach vom Fundament bis zum First genehmigt zu bekommen. Und das, obwohl nächste Nachbarbauten 300 m weit entfernt liegen. Immerhin hatte ich aber immer wieder sehr höfliche und hilfsbereite Leute im Bauamt, die am Ende dann auch neugierig waren, was ich dort in die Pusta hinein bauen wollte.
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von Raskolnikof »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(17 Feb 2019, 08:22)

In einigen Bundesländern, z.B. Bayern oder Baden-Württemberg, kann man mittlerweile sogar ganze Häuser ohne Baugenehmigung bauen. Man muss sich lediglich an den Bebauungsplan halten und natürlich auch die Bauvorschriften einhalten.
Aber einfach so drauf los bauen geht auch nicht. Mittlerweile haben wohl alle Bundesländer Möglichkeiten geschaffen, Bauwilligen (ich spreche hier vom privaten Wohnungsbau) das Bauen zu vereinfachen und lange Wartezeiten auf die Baugenehmigung zu vermeiden. Dies ist aber mit Auflagen verknüpft.
Voraussetzung ist natürlich immer, dass es einen gültigen Bebauungsplan gibt. Alles weitere regelt dann in Niedersachsen z.B. die Niedersächsische Bauordnung § 62. So muss bei uns und den meisten Bundesländern vor Baubeginn eine Bauanzeige bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. Dabei müssen die Entwurfsunterlagen des Bauvorhabens eingereicht werden. Dabei übernehmen der Bauherr und sein Entwurfsverfasser die Verantwortung darüber, dass das öffentliche Baurecht und alle Vorgaben gem. gültigem Bebauungsplan eingehalten werden. Hierbei obliegt dem Bauherrn eine größere Gefahr als beim Bauen mit Baugenehmigung. Übersieht er beim Bau seines Eigenheims eine behördliche Vorgabe wird es u.U. sehr teuer für ihn. Beim Bauen mit Baugenehmigung hat im Falle eines behördlichen Versehens die Gemeinde das Nachsehen. Eine Baugenehmigung ist rechtskräftig, auch wenn trotz vorgegebenen schwarzen Dachsteinen rote verwendet werden sollen und dies so im Bauantrag vermerkt ist.
Mit dem Bau darf auch mit Bauanzeige erst begonnenwerden, wenn von Seiten der Behörde die Mitteilungen ergangen ist, dass dem Bauvorhaben nichts im Wege steht.

Da der normale Bauherr in aller Regel nicht über den erforderlichen Sachverstand verfügt behördliche Vorgaben zu verstehen und umzusetzen muss die Bauanzeige von einem Bauingenieur oder Architekten gestellt werden, der für die korrekte Umsetzung aller Vorgaben gemäß Bebauungsplan haftet und ggf. zur Rechenschaft herangezogen wird. Aus diesem Grund bauer die meisten Bauunternehmen und Architekten lieber mit Baugenehmigung.
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von H2O »

Aus diesem Grund bauen die meisten Bauunternehmen und Architekten lieber mit Baugenehmigung.
Das gilt verschärft im Ausland! Ich habe die ellenlangen polnischen Texte im schönsten Behördenpolnisch sehr gründlich durchgelesen und meinen (polnischen) Architekten befragt, wenn mir etwas merkwürdig vorkam. Vor allem läuft die Bauabnahme danach wie von allein. In Polen muß man Prüfbescheinigungen der Fachbetriebe für Sanitäranlagen, für die Stromversorgung und die Heizungsanlage beibringen, man muß den Heizungsbedarf des Gebäudes nachweisen. Ich möchte wetten, daß man diese Prüfbescheinigungen in Deutschland in gleicher Weise vorlegen muß.
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von Raskolnikof »

H2O hat geschrieben:(17 Feb 2019, 11:48)

In Polen muß man Prüfbescheinigungen der Fachbetriebe für Sanitäranlagen, für die Stromversorgung und die Heizungsanlage beibringen, man muß den Heizungsbedarf des Gebäudes nachweisen. Ich möchte wetten, daß man diese Prüfbescheinigungen in Deutschland in gleicher Weise vorlegen muß.
So streng sind die Auflagen in Deutschland nicht. Ab Wasseruhr bzw. dem vom Wasserversorger installierten Absperrhahn darf der Bauherr Trinkwasserleitungen selbst verlegen, das gilt auch für die Montage von Sanitärobjekten und Armaturen. Auch Elektro- und Telekommunikationsleitungen darf der Bauherr ab Zählerkasten selbst verlegen. Eine Ausnahme bilden Gasleitungen vom Zähler bis zum Heizgerät oder Gasherd. Grundsätzlich könnten auch diese vom Bauherrn selbst verlegt werden. Allerdings muss der Schornsteinfeger s.g. Feuerstätten abnehmen. Und der verlangt nicht selten eine Bescheinigung des Fachunternehmens, welches die Anlage samt Gasleitung installiert hat. Das lässt sich allerdings mit dem Schornsteinfeger klären. Ich hatte da keinerlei Probleme.
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Raskolnikof hat geschrieben:(17 Feb 2019, 11:08)

Aber einfach so drauf los bauen geht auch nicht. Mittlerweile haben wohl alle Bundesländer Möglichkeiten geschaffen, Bauwilligen (ich spreche hier vom privaten Wohnungsbau) das Bauen zu vereinfachen und lange Wartezeiten auf die Baugenehmigung zu vermeiden. Dies ist aber mit Auflagen verknüpft.
Voraussetzung ist natürlich immer, dass es einen gültigen Bebauungsplan gibt. Alles weitere regelt dann in Niedersachsen z.B. die Niedersächsische Bauordnung § 62. So muss bei uns und den meisten Bundesländern vor Baubeginn eine Bauanzeige bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. Dabei müssen die Entwurfsunterlagen des Bauvorhabens eingereicht werden. Dabei übernehmen der Bauherr und sein Entwurfsverfasser die Verantwortung darüber, dass das öffentliche Baurecht und alle Vorgaben gem. gültigem Bebauungsplan eingehalten werden. Hierbei obliegt dem Bauherrn eine größere Gefahr als beim Bauen mit Baugenehmigung. Übersieht er beim Bau seines Eigenheims eine behördliche Vorgabe wird es u.U. sehr teuer für ihn. Beim Bauen mit Baugenehmigung hat im Falle eines behördlichen Versehens die Gemeinde das Nachsehen. Eine Baugenehmigung ist rechtskräftig, auch wenn trotz vorgegebenen schwarzen Dachsteinen rote verwendet werden sollen und dies so im Bauantrag vermerkt ist.
Mit dem Bau darf auch mit Bauanzeige erst begonnenwerden, wenn von Seiten der Behörde die Mitteilungen ergangen ist, dass dem Bauvorhaben nichts im Wege steht.

Da der normale Bauherr in aller Regel nicht über den erforderlichen Sachverstand verfügt behördliche Vorgaben zu verstehen und umzusetzen muss die Bauanzeige von einem Bauingenieur oder Architekten gestellt werden, der für die korrekte Umsetzung aller Vorgaben gemäß Bebauungsplan haftet und ggf. zur Rechenschaft herangezogen wird. Aus diesem Grund bauer die meisten Bauunternehmen und Architekten lieber mit Baugenehmigung.
Hab ich ja geschrieben, dass man sich an den Bebauungsplan halten muss. Da das Ländersache ist, ist das auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Hier in BW muss man den Baubeginn anzeigen und auch die Pläne und einige andere Informationen dazupacken. Die Bauanzeige erledigt immer der Bauherr, der Architekt bestätigt lediglich, dass der Bebauungsplan und weitere Bauvorschriften eingehalten werden. Sofern im Vorfeld auch alle direkten Nachbarn zugestimmt haben, kann man 14 Tage nach Einreichung mit dem bauen beginnen. Da gibt's auch keine extra Mitteilung mehr. Es wird lediglich der Eingang bestätigt. Wenn man es persönlich abgibt, kriegt man einen Eingangsstempel auf seine Kopie und kann dann 14 Tage später das bauen anfangen. Der Leiter des Bauamts hier hat gemeint, dass nahezu alle, die im Rahmen des Bebauungsplans bauen, diese Möglichkeit nutzen, weil es eben schneller geht und wesentlich billiger ist. Ist ja auch unsinnig einen Bau noch zu genehmigen, wenn er eh alle Vorschriften erfüllt.
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von Calvadorius »

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In einigen Bundesländern, z.B. Bayern oder Baden-Württemberg, kann man mittlerweile sogar ganze Häuser ohne Baugenehmigung bauen. Man muss sich lediglich an den Bebauungsplan halten und natürlich auch die Bauvorschriften einhalten.
Wie bitte???

Wo wird denn Sowas kolportiert?

Freilich braucht es für den Hausbau in ganz Deutschland (dazu zählt B-W, und auch immer noch BY) eine Baugenehmigung.
Leben ist eine sexuell übertragbare Krankheit, die in jedem Fall tödlich endet.
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Re: Länder ohne Bau"recht"

Beitrag von Raskolnikof »

Calvadorius hat geschrieben:(17 Feb 2019, 23:45)

Wie bitte???

Wo wird denn Sowas kolportiert?

Freilich braucht es für den Hausbau in ganz Deutschland (dazu zählt B-W, und auch immer noch BY) eine Baugenehmigung.
Du hast nicht alles gelesen:
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