Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

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Martin MITCHELL
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Heimopfer! PEANUTS! Voraussetzung „Hilfsbedürftigkeit“!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Bezüglich dem themenstartenden Beitrag, dem vierten Beitrag in dieser Reihe und insbesondere jetzt auch bezüglich dem vorhergehenden Beitrag, der sich mit dieser gerade erst bekanntgewordenen zu unterzeichnenden „VERZICHTSERKLÄRUNG“ befasst ( oben ).

KURZ UND BÜNDIG: Antragstellende Betroffene bekommen: PEANUTS unter Voraussetzung der „Hilfsbedürftigkeit“ ! --- Keine Barzahlungen ! --- Verzichtserklärung muß unterzeichnet werden wenn Antrag auf PEANUTS gestellt wird !

Die deutsche Presse berichtet ÜBER SO ETWAS NICHT, und wenn, dann nur oberflächlich und nicht zielgenau und aufrichtig ( sage ich als ein Beobachter von ausserhalb ! ).

Und diejenigen die eigentlich unsere Interessen vertreten sollten – angeblich unsere Interessenvertretersich selbst mandatiert haben unsere Interessen zu vertreten, berichten, meines Erachtens, auch nicht ausreichend DARÜBER, und ÜBER DIE DARAUS HERVORGEHENDEN KONSEQUENZEN FÜR DIE HEIMOPFER UND MISSBRAUCHSOPFER.

Von den Fondsumsetzern und Fondsumsetzerinnen / von den diesbezüglichen Helfern und Helferinnen und Helfershelfern und Helfershelferinnenbekommt ihr auch KEINE SOLCHE NOTWENDIGE WARNUNG, wie ich sie Euch jetzt hier gegeben habe.

Da stehst Du alleine da --- und da mußt Deine eigene Entscheidung treffen.

Da steht jeder alleine da --- und da muß jeder seine eigene Entscheidung treffen.

Die allgemeinbekannten Fondsumsetzer und Fondsumsetzerinnen / die diesbezüglichen Helfer und Helferinnen ( die eindeutig eine Wundertüte der Kompetenz sind ) sind

Prof. Dr. Peter Schruth

Erika Tkocz

Michael-Peter Schiltsky

Wolfgang Bahr

und im Hintergrund, meiner Meinung nach, u.a., auch wieder und immer noch

Dr. Hans-Siegfried Wiegand, derjenige, der zusammen mit Antje Vollmer für „den Spatz in der Hand“, der jetzt nur noch eines minimalen Überbleibsels eines SPATZENSKELETTS entspricht, gesorgt hat.
Martin MITCHELL
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Unter keinen Umständen 'ne Verzichtserklärung unterschreiben

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Weiterführend zu all meinen verhergehenden Beiträgen bezüglich „HILFSBEDÜRFTIGKEIT“ und „VERZICHTSERKLÄRUNG“ informiere ich Euch alle:


Ins Heim gesteckt und ausgebeutet --- KEINE ENTSCHÄDIGUNG UND KEIN SCHMERZENSGELD FÜR UNRECHT UND LEID !

Kleine Randnotiz ( linker Rand ) DER WESTEN zum Artikel »Ins Heim gesteckt und ausgebeutet« ( 01.12.2011, 17:19 ) @ http://www.derwesten.de/region/westfale ... 25115.html
INFO

Hilfsfonds

Der Hilfsfonds für ehemalige Heimkinder, die zwischen 1949 und 1975 in staatlichen oder kirchlichen Einrichtungen waren, soll bis Ende des Jahres eingerichtet sein.

120 Millionen Euro sollen zur Verfügung stehen [ für Heimopfer-West ! ] für Rentennachzahlungen ODER Unterstützung bei Therapien.

Der Fonds soll zu jeweils einem Drittel durch den Bund, die Länder und die katholische und evangelische Kirche gespeist werden.


Diese Randnotiz scheint auszusagen: EINS oder DAS ANDERE ! :

entweder

( a. ) Inanspruchnahme desHilfsfonds“ / „Unterstützung bei Therapien“ unter unwiderruflicher Verpflichtung der Akzeptanz aller von den Täterorganisationen aufgestellten und zu Protokoll gegebenen Bedingungen,

ODER

( b. ) Rentennachzahlungen für verlorene Arbeitsjahre während der Ausführung für Kirche und Staat von unentlohnter Arbeit in den Heimen unter Zwang und Gewalt ( ob diesbezüglich auch eine anders lautende Verzichtserklärung unterschrieben werden muß ist noch von niemanden bekannt geben worden ).
Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mo 12. Dez 2011, 06:56, insgesamt 1-mal geändert.
Martin MITCHELL
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KIRCHE und STAAT nicht bereit Entschädigung zu leisten.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Weiterführend zu allen diesbezüglichen vorhergehenden Beiträgen:

Bezüglich der Situation der Heimopfer-West berichtet die DIAKONIE / die EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND / der EVANGELISCHE PRESSEDIENST selbst

@ http://www.diakonie.de/agenturmeldungen ... n-8688.htm

Es geht einzig und allein um immaterielle Hilfen, keine Barzahlungen !!! --- STAAT UND KIRCHE SIND NICHT BEREIT „ENTSCHÄDIGUNG“ ZU LEISTEN UND „SCHMERZENSGELD“ ZU ZAHLEN !!!KEINEN PFENNIG !!!


...falls einige von Euch dass was die Evangelen bekanntgeben als mehr glaubwürdig ansehen als das was ich Euch berichtete und berichte...
[ Mittwoch ] 30.11.2011

Heimkinder sollen Hilfen für 10.000 Euro bekommen

Berlin (epd) - Ehemalige Heimkinder sollen aus dem Heimkinder-Fonds Hilfen bis zu einem Wert von maximal 10.000 Euro erhalten.

Das geht aus den Leistungsrichtlinien hervor, die am Dienstag in Berlin abschließend beraten worden waren. Kirchen, Bund und Länder, die in den Fonds insgesamt 120 Millionen Euro einzahlen, orientieren sich damit an den Hilfen für Missbrauchsopfer. Der Runde Tisch Missbrauch, der am Mittwoch in Berlin seinen Abschlussbericht vorlegen wollte, sieht ebenfalls Sachleistungen in Höhe von maximal 10.000 Euro pro Person vor, etwa für Therapien.

Barauszahlungen soll es nicht geben. Ehemalige Heimkinder müssen ihren Antrag an den Fonds innerhalb der kommenden drei Jahre stellen. Danach werden keine Leistungen mehr bewilligt. Die Auszahlung darf aber bis Ende 2016 erfolgen. Die Bundesländer sollen zum Januar Anlauf- und Beratungsstellen einrichten. Betroffene, die einen Antrag auf Hilfen aus dem Fonds stellen, verzichten damit auf weitere mögliche Ansprüche an die früheren Träger der Heime. Das waren überwiegend die Kirchen und katholische Ordensgemeinschaften. Daneben gab es staatliche und private Heime. Insgesamt wuchsen zwischen 1945 und den 1970er Jahren rund 800.000 Kinder in Heimen auf.

Vertreter der Heimkinder kritisierten die Vereinbarungen. Sie erklärten am Mittwoch in Berlin, als Folgeschaden der Heimerziehung würden nur körperliche und seelische Einschränkungen anerkannt, nicht aber finanzielle Nachteile. Die verlangte Verzichtserklärung auf weitere Ansprüche verunsichere die Betroffenen. Der Berliner Sozialwissenschaftler Manfred Kappeler kritisierte, die ehemaligen Heimkinder hätten keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus dem Fonds. Daher sei es nicht gerechtfertigt, von ihnen den Verzicht auf sämtliche weiteren Ansprüche zu verlangen, wenn sie einen Antrag beim Fonds stellen wollen.

Zwischen 1945 und den 1970er Jahren wuchsen rund 800.000 Kinder in der Bundesrepublik in Heimen auf. Viele litten unter harter Arbeit, Gewalt und demütigenden, brutalen Erziehungsmethoden. Bund, Länder und Kirchen haben sich auf einen Fonds verständigt, aus dem Betroffene, die heute noch unter Folgeschäden leiden, Hilfeleistungen erhalten sollen.


Und was die Heimopfer-Ost betrifft, ist zumindest seit dem 7. JULI 2011 aus aller Munde die Rede davon, dass diese gleichlaufend gleichmässige Hilfeleistungen unter gleichen Bedingungen bekommen sollen wie die Heimopfer-West.
Obendrein bitte ich alle mal zu bedenken
  1. Eine Verzichtserklärung MUSS unterschrieben werden. Und - entgegen kursierender Gerüchte - ist dies absolut bindend ! - Danach geht nichts mehr ! - Keine Klage, kein weiterer Antrag ! - Einfach: NICHTS !
  2. Für alle Leistungen gilt, dass erst bei Krankenkasse, Rentenkasse etc. angefragt werden MUSS ! - Kostenübernahme ist also nachrangig.
  3. Für die Therapien stehen schon DIE Institutionen in den Startlöchern, die das ganze Elend überhaupt verursacht haben - Kirchen z.B.
  4. Jede/r, die oder der dieses schändliche Angebot annehmen will, muss erst einmal nachweisen, dass er oder sie HILFSBEDÜRFTIG ist. Das heist also: Hosen runter, sonst geht gar nichts!
Was wollt Ihr mehr ? – Habe ich Euch nicht genügend die TATSÄCHLICHE SITUATION geschildert und belegt ?

Genügt diese Schilderung und Beweislegung den Zweiflern DIESER WIRKLICH SCHLIMMEN UND SKANDALÖSEN SACHLAGE immer noch nicht ?
Martin MITCHELL
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jüngere Generation - und dieser Ehemalige Heimkinder Skandal

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Und jetzt möchte ich Euch alle auch noch unbedingt an folgendem, meiner Meinung nach, SEHR HERVORRAGENDEM SCHREIBEN teilhaben lassen: von einem Mitglied der jüngeren Generation unserer Gesellschaft, auf ein Mitglied unserer Gesellschaft auf dass man, m.E., wirklich stolz sein kann und, m.E., ein Mitglied unserer Gesellschaft, dass für viele JUNG UND ALT durchaus als Vorbild dienen könnte.

Veröffentlicht mit Genemigung der Verfasserin ( auf meine ausdrückliche diesbezügliche Nachfrage hin ! ).
Utrecht, NL, Samstag, 3. Dezember 2011, um 01:07 Uhr

Sehr geehrter Herr Mitchell

Seit vielen Monaten (genau seit dem 24.09.2009) lese ich Ihre Mails, die Sie – u.a. – meinem Vater, Felix-Werner Winnig, zusenden. Durch Ihre unermüdliche Arbeit habe ich, als auch meine Geschwister, verstehen gelernt.
Dafür danken wir Ihnen herzlich und dürfen Ihnen unseren Respekt entgegenbringen !


Michelle-Marisel Winnig, 17 Jahre, angehende Studentin, Utrecht, NL

sowie für die Kinder von Felix-Werner Winnig:
Michael Winnig-Boehr, Landwirt, Enstancia Familia Winnig, Gran Chaco, PY
Dr. med. Yvonne Winnig, Ärztin, Fundación Guaraní, Gran Chaco, BR
Arlette Winnig, Flugzeugmechanikerin CPL, Curitiba, BR
Rosemarie Winnig, Psychologin M.Sc., Saverne, F
Felicitas-Manduella y Roberto-Felix de Roca-Winnig, Santa Cruz de la Sierra, BO
Monique Winnig, Ärztin, Hamburg, DE


Sehr geehrter Herr Mitchell, Sie schreiben:

Darf Staat und Kirche die Heimopfer nötigen, eine Verzichtserklärung zum Nachteil ihrer berechtigten Ansprüche zu unterschreiben ?

Ohne Einbeziehung moralischer Bedenken, (die sie – Kirche allgemein – zwar ihren Schäfchen proklamiert; für sich jedoch nur opportunistisch je nach Zweck und Eigennutz anwendet), ist diese Frage zu bejahen ! Die Antwort ist sehr simpel: Solange in Deutschland der Laizismus noch immer nicht in der Form durchgesetzt wird, wie es diese Verfassung zwingend vorschreibt, so lange werden beide Kirchen sich an ihren Machtpositionen – schon allein aus existenziellen Gründen – klammern, auch auf die Gefahr, daß erwachende und erkennende "Schäfchen" den Stall verlassen. Die Reaktionen der Kirchenfürsten ist für mich zunehmend erkennbar: "...nach mir die Sintflut !..."

Nun, genug Kapital bis zur Sintflut ist ja noch vorhanden, und daß Kirche verzweifelt daran festhält, ist – u.a. – an den Mitgliedern mit "Kirchenhintergrund" des RTH abzulesen.

Aus gleichen opportunistischen Motiven verzichtet der Staat dieser Republik auf ein nachhaltiges Kontroll- resp. Sanktionssystem, wie es in der französichen Verfassung verankert ist. Somit sind die Grenzen in der Trennung zwischen Staat und Kirche in Deutschland säkular verwischt.

Hierzu zitiere ich hier einen Auszug aus einem Artikel der in Paris erscheinende Zeitschrift Europe et Laïcité. (MIZ 1/84):

"...Nach 1945, als das Kriegsende uns vom Nationalsozialismus befreite, waren die Großkirchen die einzigen Organisationen, die intakt geblieben waren. Sie nützten diese Position rücksichtslos aus und spielten sich als die eigentlichen Gegner des deutschen Faschismus auf, obwohl sie ihr gerüttelt Maß Schuld an der Machtergreifung Hitlers hatten. Auf jeden Fall wurden sie entsprechend von den Besatzungsmächten unterstützt. Als sich die Parteienlandschaft zum Aufbau eines demokratischen Staates zu bilden begann, schufen sie sich in der Christlich-Demokratischen Union (CDU), in Bayern in der Christlich-Sozialen Union (CSU), kirchentreue Parteien, in die auch die Protestanten einbezogen wurden, obwohl die katholische Mehrheit diese ständig an die Wand drückte. Es war eine Vorwegnahme der Okumene nach päpstlichem Geschmack. Die Kirchen schickten ihre Leute aber auch in die Sozialdemokratische Partei, die später unter Verleugnung ihrer geistigen und politischen Herkunft im Godesberger Programm eine Partnerschaft mit den Kirchen proklamierte..."

Wie abgebrüht Kirche und Staat heute nicht einmal ihr koordiniertes Handeln verheimlichen, sieht man an der Person Antje Vollmer, die vom "Bock zum Gärtner" gemacht auftragsgemäß allen Schaden von Kirche und Staat abgewendet hat.
Die "Verdienstoptimierung" in Höhe von 5.000,00 EUR in Verbindung mit dem "Hans-Ehrenberg-Preis" war für die im Hintergrund an den Fäden ziehenden ewig Gestrigen für mich ein bewußtes, vorsätzliches Verhöhnen der Opfer, allein schon, um an den Opfern ein Exempel zu statuieren.
Demokratisches Gedankengut, wenn überhaupt noch in der deutschen, politischen Landschaft vorhanden, ist wieder einmal in einem riesigen Massengrab beerdigt worden. Auch hier wird alte, klerikale Tradition hoch gehalten !

Zu meiner Person, Herr Mitchell.
Ich/wir haben einen wunderbaren Vater ! Wir haben ein besonderes Verhältnis, denn seit meinem 3. Lebensmonat hat sich mein Vater ausschließlich allein um mich gekümmert. Hat mich vor Unheil bewahrt, mich das Leben gelehrt und die Welt gezeigt.
Es gab nie ein böses Wort und – wenn überhaupt – eine sehr lange, mir nicht bemerkbare lange Leine.
Meine Erziehung war nur der Hinweis auf den Unterschied von Gut und Böse.
Natürlich bin ich das, was ich heute bin, durch sein vorbildhaftes Verhalten, nach dem ich mich orientieren konnte und immer orientieren werde, solange unser Vater noch bei uns sein darf.
Schon früh ist mir sein besonderer Gerechtigkeitssinn aufgefallen. – Heute ist es mir sehr bewußt, warum.
Die Erkenntnis, in welchem Ausmaß unser Vater als vierzehnjähriger junger Mensch gedemütigt und gequält wurde, hat mich als auch meine Geschwister nachhaltig verändert.
Aufgewachsen hinsichtlich der evangelischen Glaubenslehre ließ uns unser Vater unsere eigene Meinung bilden, die nie von seinen entsetzlichen Erfahrungen beeinflußt wurde.

Heute haben wir uns unsere Meinung bilden können.

Wir/ich unterscheiden zwischen dem Glauben nach Luthers Lehre und dem, was sich heute "Kirche" nennt.
In den letzten zwei Jahren habe ich meinem Vater bei seinen Recherchen unterstützen dürfen. Dabei habe ich aus wachsendem Eigeninteresse die Historie der evangelischen Kirche studiert. Es ist müßig, all die Verbrechen aufzuzählen, deren die Kirche seit dem dreißigjährigen Krieg bis heute sich schuldig gemacht hat.
Das die gleiche Kirche, die für sich den Anspruch erhob, aus mir eine gute Christin zu formen, sich in vielen Teilen als verbrecherische Organisation darstellte, die gleiche Kirche – es gibt unzählige gerichtsverwertbare Beweise – auch für den deutschlandweiten, systematischen Terror an Kindern und Jugendlichen verantwortlich ist !

Die gleiche Kirche, unter der mein Vater – wie so viele – so sehr gelitten hat.
Und Mitglieder dieser Nachfolgeorganisation Kirche – für mich inzwischen eine kriminelle Vereinigung – wagen es, meinen Vater erneut zu demütigen, einer erneuten inneren Qual auszusetzen durch ihre Diffamierung, Lügen und Arroganz.
Wie abgebrüht muß ein Mensch wie Pastor Thomas Wessel sein, sollte er einmal seinen Kindern gegenüber die Erklärung verteidigen, daß er es war, der die Forderungen der ehemaligen Kinderzwangsarbeiter als absurd bezeichnete ?

Wie ist die Auffassung von Antje Vollmer zu bewerten, wenn diese aus Täter Opfer stilisierte, und die zu damaliger Zeit angewandten Erziehungsmethoden als "zeitgemäß" verharmlost ?
Ist die Tatsache, daß A. Vollmer jahrelang in der Organisation Bethel – die verantwortlich für die Ausbeutung der ehemaligen Zwangsarbeiterheimkinder zeichnet – in führender Position gearbeitet hat, nicht Beweis genug für alle Verdachtmomente ? – Oder hat sie von dem Zwangsarbeiterlager, der Anstalt Bethel-Freistatt, in dem mein Vater von Ihresgleichen jahrelang ohne richterlichen Beschluß gefangen gehalten wurde, nichts gewußt ?

Es ist an der Zeit, daß wir Kinder und Kindeskinder dafür Sorge tragen, daß unsere – durch solche verabscheuungswürdige Mitmenschen – weiter gedemütigten Eltern und Großeltern beschützt werden.

Ich richte daher meinen Apell an die junge Generation, deren Eltern geschunden wurden. Laß uns zusammenfinden, um aufzuzeigen, daß alle per dato erfolgten klerikale Entschuldigungen als nichts anderes anzusehen sind als erneute Demütigungen an denen, die wir lieben !
Schließt Euch an, damit auch wir – wie in dem Evangelium nach Johannes, Kapitel 2 beschrieben – die Teufel aus dem Tempel jagen können.

Irgendwann werden die Klerikalen bemerken, daß sie – gefangen
in den Spinnweben ihrer eigenen Unzulänglichkeit – sehr allein stehen.
Ihre Häuser sind es schon...........

Ich bin davon überzeugt, daß schon jetzt die Verwaltungsverfügungen mit Hürden versehen werden, daß die damit verbundene Rechtsunsicherheit viele der noch lebenden Opfer davon abhalten wird, ihre Ansprüche anzumelden.
Ich plädiere dafür, daß wir Kinder und Enkel der Opfer vor den "Kontaktstellen" beständige Mahnwachen installieren, um anstehende Antragsteller auf die Rechtsfolgen aufzuklären, wenn diese die Verzichtserklärung unterschreiben würden.

Außerdem sehen wir uns als mitverantwortlich dafür, daß nichts vergessen wird.
Dafür und für meinen Vater werde ich mein Studium gern um zwei Jahre oder mehr verschieben.

Herzliche Grüsse nach Australien.
Ihre Michelle-Marisel Winnig

NB.:
Einen – für die Kirche jedoch kontraproduktiven – Effekt hat das unwürdige Schauspiel vom 22.11.2011 schon:
Im Internet steht ein schon vorformuliertes Kirchen-austrittsformular zur gefälligen Nutzung und es wird regen Gebrauch davon gemacht.
Martin MITCHELL
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KIRCHE und STAAT nicht bereit Entschädigung zu leisten.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Das von mir schon seit Jahren behandelte THEMA ist ( a. ) »die nachkriegsdeutsche Arbeitsausbeutung von institutionalisierten Kindern und Jugendlichen in Westdeutschland«, und ( b. ) es befasst sich weitergehend mit dieser „EHEMALIGE HEIMKINDER-PROBLEMATIK“ und ( c. ) es konzentiert sich – momentan – insbesondere auf die Gefahr und den Betrug im Vollzuge, der von Seiten der KIRCHE und von Seiten des STAATES unaufhaltsam auf uns zukommt.

Die jetzige skandalöse Vorgehensweise der KIRCHE und des STATES ist in folgendem offiziellen 16-seitigen Dokument festgehalten:

http://www.landtag-bw.de/WP15/Drucksach ... 0775_d.pdf

Ein Recht DARAUF, auf DIESES »„FRISS ODER STIRB“ ANGEBOT« SEITENS DER TÄTERORGANISATIONENKIRCHE und STAAT besteht nicht. Und auf alle anderweitig noch bestehenden gesetzlichen Rechte und Ansprüche, die ein Betroffener oder eine Betroffenene ( Heimopfer/Missbrauchsopfer | Geschädigter/Geschädigte | Anspruchsberechtigter/Anspruchsberechtigte ) haben mag, muß er/sie für alle Zukunft erst einmal unwiderruflich verzichten.
Martin MITCHELL
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Nur Hilfeleistungen für hilfsbedürftige Folgeschädenträger

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Ehemalige Heimkinder, seit Euch ein jeder bewusst:

HILFELEISTUNGEN FÜR HILFSBEDÜRFTIGE FOLGESCHÄDENTRÄGER

Die Berliner »Bundeszentrale Anlaufstelle« »FONDS „HEILUNG VON FOLGESCHÄDEN AUS DER HEIMERZIEHUNG“« – mit, anscheindend, Ombudsmann Prof. Dr. Peter Schruth an der Spitze – hat nur „Entscheidungsbefugnisüber ein SPATZENSKELETT, abzüglich 10% „Verwaltungskosten“. Das ist alles was übrig bleibt, unter den von den TÄTERORGANISATIONEN festgeschriebenen Bedingungen:

http://www.landtag-bw.de/WP15/Drucksach ... 0775_d.pdf

Bargeldzahlungen an Heimopfer-West und Missbrauchsopfer-West gibt es nicht; Entschädigung und Schmerzensgeld gibt es nicht --- und wird es auch nicht für Heimopfer-Ost und Missbrauchsopfer-Ost geben.

Ich, für mich redend, lehne das Ganz ab.

Meine Forderungen – die sich mit den Forderungen des „Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) decken – sind bekannt.

Jeder darf anderer Meinung sein und ist auch berechtigt diese entgegengesetzte Meinung zu vertreten und darzulegen.

Everyone is permitted to hold a different opinion und to present and expound that differing opinion.
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BRD ein Rechtsstaat ? -- EHEMALIGE HEIMKINDER BETROGEN

Beitrag von Martin MITCHELL »

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EHEMALIGE HEIMKINDER BETROGEN

Das ganze Schlemassel das wir jetzt haben und wie es dazu kam.
[ 5. Dezember 2011 ]

Der Bluff

Die Gestaltung des Rechts ist weder gerecht noch demokratisch erfolgt. Die public opinion ist mit einem Bluff getäuscht worden, um Interessen der Verantwortlichen-Institutionen in der Öffentlichkeit zu zementieren. Das Vertrauen der Betroffenen in die Rechtsstaatlichkeit und in dem gerechten politischen Handeln ist missbraucht worden. Die Defizite der betroffenen Opfer, die besonders auf der emotionalen Ebene vorhanden sind, wurden gegen sie benutzt, und führten die Betroffenen in ein gefühlsmäßiges Dilemma. Betroffene waren erschüttert und geschockt über die Art und Weise, wie mit dem Wissen um ihre bereits seit Jahrzehnten bestehenden emotionalen Defizite für die offensive Gegenstrategie der Verantwortlichen unter Zuhilfenahme der Medien benutzt wurden. Das Bild des „grimmig drein guckenden“, eher schmuddelig aussehenden, pöbelig und aggressiv sprechenden, oder völlig hilflosen und weinenden, einfach gestrickten Menschen wurde geschaffen. Dieses Bild wurde manifestiert und nicht etwa hinterfragt oder gar relativiert. Das Bild des ewig meckernden, heulenden und fordernden, ewigen Verlierers wurde in den Köpfen der Öffentlichkeit über Jahre gestaltet. Das Gefühl des Ausgeliefertsein, des Wehrlosen, des Bittstellers war für die Betroffenen wieder allgegenwärtig, und machte sie wieder sprachlos und handlungsunfähig. Eine Gegenwehr war kaum noch zu erwarten, da entweder die Kraft und/oder das know how fehlten, und die Öffentlichkeit sich mit den Betroffenen nicht solidarisierte, und das Interesse an einer aufklärenden Berichterstattung für die ehemaligen Heimkinder nicht vorhanden war. Darüber hinaus wurden Informationendefizite der Betroffenen nicht ausgeglichen, sondern im Gegenteil, durch Halbwahrheiten und falsche mediale Berichterstattung noch verstärkt. Eine Transparenz, die als Mittel der ersten Wahl für das Ziel eines angestrebten gerechten Konsenses hätte gelten müssen, hat es nicht gegeben. Die methodischen Verfahren, um das Ziel eines gerechten Konsenses zwischen den verantwortlichen Institutionen und den Betroffenen zu erreichen, waren falsch.

Das wissenschaftliche Wahrheitsstreben umfasste zu oft nur Empirische Studien, das Vorführen noch lebender Opfer, das Sprechenlassen eines ehemaligen Heimkindes vor staunenden Studenten, der Vergleich der heutigen Heimerziehung mit der Unsäglichen von gestern, Forschungsaufträge, und die Zusage der damit verbundenen finanziellen Mittel, das Erstellen von Expertisen und Gutachten, die keine Berücksichtigung bei den berechtigten Forderungen der Betroffenen fanden.

Die ethische Orientierung, die den Betroffenen häufig Halt gegeben hat und das Vertrauen in christliche und demokratische Werte wurden fundamental missbraucht und zerstört, so dass die Betroffenen sich nur noch ausgeliefert fühlen.

Die komplexe angewandte Systematik der verantwortlichen Institutionen, die ein gerechtes Verfahren für einen zufrieden stellenden Konsens verhindert hat, mündete in eine "Verwaltungsvereinbarung", die Leistungskriterien ohne eine echte Entschädigung für die Betroffenen beinhaltet.

Die Öffentlichkeit liest und lernt den Bluff, dass die ehemaligen Heimkinder entschädigt wurden, und es in der Republik gerecht zugeht.

Die ehemaligen Heimkinder konnten nicht überzeugen oder waren die Medien gar fremdgesteuert?

gez. Christina Stadie
[ Freund und Unterstützerin von Ehemaliges Heimkind Friedhelm Münter, Aktivist ]
Martin MITCHELL
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Ehemalige Heimkinder – EVERYONE – auf zur Demo nach Münster

Beitrag von Martin MITCHELL »

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HEIMKINDER-DEMO IN MÜNSTER !


AUCH HIER GEHT ES UM DAS ANFECHTEN UND DEMONSTRIEREN GEGEN...

● DEN ABSCHLUSSBERICHT DES ausserparlamentarischen Gremiums »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG«
● DEN BESCHLUSS DER „DEUTSCHEN GEMEINHEIT“ VOM 7. JULI 2011
● DIE VERWALTUNGSVEREINBARUNG VON STAAT (Bund UND Länder) UND KIRCHEN (TÄTERORGANISATIONEN)
● DIE ABSPEISUNG DER EHEMALIGEN HEIMKINDER SEITENS IHRER PEINIGER MIT ALMOSEN
● DIE „VERZICHTSERKLÄRUNG“ DIE EHEMALIGE HEIMKINDER UNTERZEICHNEN SOLLEN


Humanistischer Pressedienst @ http://hpd.de/node/12459

hpd - Humanistischer Pressedienst
9 Dez. 2011 - Nr. 12459

Deutschland deine Kinder

„Wir“ – Das sind die ehemaligen Heimkinder

MÜNSTER (hpd) Treffpunkt Samstag 10. Dezember 2011, 12 Uhr mittags auf dem Bahnhofsvorplatz des Hauptbahnhofs Münster. „Wir rufen zur Demonstration! „Wir“ - das sind ehemalige Heimkinder, deren Foren und Verbände -, protestieren weiter gegen die geforderten Verzichtserklärungen.

[ BITTE WEITERLESEN IM ORIGINAL ]
Humanistischer Pressedienst @ http://hpd.de/node/12459


Everyone - auf nach Münster ! [ Sorry, Ihr habt's verpasst. ]
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Ehemalige Heimkinder seit gewarnt und nochmals gewarnt !

Beitrag von Martin MITCHELL »

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DAMIT ES NICHT WIEDER UNTERGEHT --- UND AUCH VON NIEMANDEN ÜBERSEHEN WIRD.


Verbesserte nochmalige WARNUNG an alle Ehemaligen Heimkinder ausgehend von Australien.


Die „Anspruchsgegner“ werden ihr alles tun um Ehemalige Heimkinder zu täuschen.

EHEMALIGE HEIMKINDER SOLLEN GETÄUSCHT WERDEN eine „Verzichtserklärung“ zu unterschreiben.


Es reicht, wenn in dem „FONDS-ANTRAGSFORMULAR“ nur auf die uns in Ketten legendeVERWALTUNGSVORSCHRIFTverwiesen wird.


Ich selbst sehe diese weitere WARNUNG als extrem wichtig an, sodass auch ich siein dieser Form und auf diese Weise – so weit wie möglich überall verbreiten werde.

Ein Heimopfer warnt:

Liebe Heimopfer,

Wir kommen zu der Ansicht, dass eine explizit ausgewiesene „Verzichtserklärung“ in den Anträgen für Ehemalige Heimkinder auf »HILFELEISTUNGEN FÜR HILFSBEDÜRFTIGE FOLGESCHÄDENTRÄGER« aus dem »FONDS „HEILUNG VON FOLGESCHÄDEN AUS DER HEIMERZIEHUNG“« nicht zu finden sein wird. Daher möchten wir hiermit nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei der Umsetzung der Ergebnisse des ausserparlamentarischen Gremiums »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« um eine „Verwaltungsvereinbarung“ / „Verwaltungsvorschrift“ handelt.

So hat z.B. jeder Handeltreibende eine sogenannte „allgemeine Geschäftsbedingung“, jede Versicherungspolice z.B eine „Vertragsbedingung“ und eben jeder „Verwaltungsakt“ eine „Verwaltungsvorschrift“. Da die FONDS-ANLAUFSTELLEN aus einem „Verwaltungsakt“ heraus agieren, handeln sie nach „Verwaltungsvorschrift“. „Vereinbarungen“ die mit einer FONDS-ANLAUFSTELLE in Form eines FONDS-ANTRAGES AUF HILFELEISTUNGEN getroffen werden sollen, werden ebenfalls auf Grund gleicher „Verwaltungsvorschriften“ getroffen.

Der Hinweis dieser „Verwaltungsvorschrift“ befindet sich in der Regel entweder in der Überschrift – z.B. Antrag auf Hilfe nach §§ 007 Verw.-Vorschr. v. 11.11.11 – oder aber im Abschluss kurz vor der Spalte für die Unterschriftsleistung als Aussagesatz formuliert – z.B. Hiermit beantrage ich Hilfe nach Verw.-Vorschr. §§ 007 vom 11.11.11 für Therapieleistungen – meist kleingedruckt.

Da sich innerhalb der „Verwaltungsvorschrift“ die „Verzichtserklärung“ befinden wird, reicht es, wenn in dem FONDS-ANTRAGSFORMULAR einfach nur auf dieVerwaltungsvorschriftverwiesen wird.
Wer also solch einen FONDS-ANTRAGSFORMULAR unterschreibt in dem eine solcheVerwaltungsvorschriftbenannt wird, verzichtet automatisch auf alle zukünftigen Klagemöglichkeiten.

Darum, nicht nur nach einer „Verzichtserklärung“ suchen, sondern auch nach versteckten Hinweisen zuVerwaltungsvorschriftenschauen. Diese „Verwaltungsvorschrift“ sich dann aushändigen lassen und genau durchlesen.

Dieser Hinweis ist nur für jene gedacht, die unbedingt DAS DIKTAT DER TÄTER nutzen wollen. Ich persönlich würde davon keinen Gebrauch machen; ich kämpfe lieber für eine richtige Entschädigung.

Beste Grüße

ein Betroffener

[ HINWEIS: Dieser Wortlaut wurde nicht von mir, Martin MITCHELL, formuliert, sondern von mir von dem Wortlaut eines anderen Betroffenen adaptiert um ihn überall auf diese Weise zur Verbreitung – und zur weiteren WARNUNG an alle – zur Verfügung zu stellen. ]
Martin MITCHELL
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'Hilfsfonds' Boykottaufruf --- Wir wollen ihre Almosen nicht

Beitrag von Martin MITCHELL »

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DerVerein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) gibt bekannt

FONDS BOYKOTT AUFRUF

Montag, 12. Dezember 2011

Wir wollen ihre Almosen nicht!

In den Medien heißt es wieder und wieder: Es wird Entschädigungszahlungen geben, es wird Wiedergutmachungen geben. Und dazu schwirren auch gleich Zahlen durch den Blätterwald: Bis zu 10.000 Euro seien möglich...

DIE WAHRHEIT SIEHT LEIDER SEHR VIEL TRAURIGER AUS:

Es gibt keine Entschädigungen, es gibt keine Wiedergutmachungen! Es wird allenfalls – bei nachgewiesener Bedürftigkeit – Hilfeleistungen geben. Sachleistungen. Kein Bargeld! Also: der eine bekommt eine Brille, der zweite einen Stützstrumpf, für den dritten ist eventuell eine Gehhilfe drin…

Ganz großmäulig ist von Rentennachzahlungen die Rede. D.h. Zahlungen, die unser gutes Recht sind, um die wir betrogen wurden, die Staat und Kirche einbehalten und unterschlagen haben! Aber zu Rentennachzahlungen gehört doch auch immer ein Lohn... Wo ist der?

Therapien werden „großzügig“ mit bis zu 10.000 Euro veranschlagt. Bei einer Therapiestunde á 100 Euro kann man sich leicht ausrechnen, wie weit man kommt. Wenn nicht die Krankenkasse eh herangezogen wird. Und wenn man sich überhaupt auf eine Therapie einlassen will!

Alle Hilfszahlungen aus dem Fonds sind nachrangig. Das heißt, Krankenkassen, Rentenkassen, Sozialämter, Arbeitsämter müssen bestimmte Leistungen erbringen – erst dann ist vielleicht der Fonds dran. Das heißt dann also: nicht mal ein Stützstrumpf aus dem Fonds, nicht mal eine Gehhilfe. Es könnte allenfalls noch heißen, dass die Krankenkasse sich noch schwerer tun werden, etwas zu bewilligen. Es gibt ja den Fonds…

Hilfsbedürftigkeit muss vom Antragssteller selbstverständlich nachgewiesen werden. Dazu natürlich auch der ursächliche Zusammenhang der aktuellen Hilfsbedürftigkeit mit dem Heimaufenthalt.

ABER ES KOMMT NOCH DICKER:

Wer einen Antrag auf irgendwelche Leistungen aus dem Fonds stellt, muss eine Verzichtserklärung unterschreiben, mit der er sich verpflichtet, keine weiteren Ansprüche geltend zu machen. Egal, ob sich ein Krankheitszustand erst nach Jahren verschlimmert, egal, ob durch Nachforschungen oder Therapie weit drastischere Schäden zu Tage treten als angenommen, egal, ob jemand erst später den Mut hat, sich all das Elend anzusehen, das ihm angetan wurde.

Der Anteil des Bundes am Fonds soll aus dem Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aufgebracht werden. Das heißt nicht nur, dass die Überlebenden mit dem Vorwurf konfrontiert werden, sich aus „fremden Töpfen“ zu bedienen – sie werden praktisch aus dem Topf, der u.a. eh zu ihrem Wohl (als Senioren z. B.) eingerichtet sein sollte, bezahlt. Man könnte also sagen, dass wir uns selbst bezahlen...

Zur Zeit finden recht nebulöse Verhandlungen statt, um den Fluss der Gelder zu kanalisieren und Anlaufstellen ins Leben zu rufen. Keiner weiß nichts Genaues nicht, Gerüchte kursieren, Durchlässigkeit und Klarheit herrscht NICHT!
Für die zu etablierenden „Anlaufstellen“ sollen übrigens 10 % des Gesamtvolumens des Fonds bereitgestellt werden!
Wir sind nun der Meinung, dass wir – in den Heimen ausgebeutet, missbraucht, misshandelt – bereits bei den Verhandlungen am „Runden Tisch“ gehörig getäuscht, übervorteilt und betrogen wurden.

Wir wollen nicht auch noch unsere Zustimmung zu weiteren Verhöhnungen und Demütigungen von ehemaligen Heimkindern geben und rufen alle auf, diesen

FONDS ZU BOYKOTTIEREN!

WIR WOLLEN IHRE ALMOSEN NICHT!

WIR WERDEN WEITER UM EINE GERECHTE ENTSCHÄDIGUNG KÄMPFEN!

Unsere Chancen, auf politischem und/oder gerichtlichem Wege etwas zu erreichen, steigen mit jedem, der diesen Boykottaufruf befolgt, der unseren Protest mitträgt, der hilft, es den Kirchen und dem Staat zu zeigen, dass wir

NICHT ZU BLÖD SIND, IHRE MANÖVER ZU DURCHSCHAUEN!

WIR HABEN NICHTS ZU VERLIEREN AUßER UNSERER ANGST!

Hier gelangen Sie zur Abstimmung: http://www.q-set.de/q-set.php?sCode=GMZANDCGPRUB
Martin MITCHELL
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'Hilfsfonds' Boykottaufruf --- Wir wollen ihre Almosen nicht

Beitrag von Martin MITCHELL »

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STOP - Nehmen auch Sie an unserem Boykottaufruf "Fondsverteilung Ehemalige Heimkinder" teil @ http://www.veh-ev.info//pages/home/boyk ... kinder.php

Boykott Fondsverteilung Ehemalige Heimkinder @ http://gewalt-im-jhh.de/hp2/Boykott_Fon ... hemal.html

Boykott Fondsverteilung Ehemalige Heimkinder @ http://helmutjacob.over-blog.de/article ... 23245.html

Boykott Hinweis @ http://gewalt-im-jhh.de/hp2/Aktuelles/aktuelles.html ( Hinweis oben rechts )

Ehemalige Heimkinder wütend: 'Hilfsfonds' Boykottaufruf
http://heimkinderopfer.blogspot.com/201 ... fonds.html
DerVerein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) gibt bekannt... Fonds, Boykott, Boykott Aufruf, Wir wollen ihre Almosen nicht, Almosen, ...

Der Boykottaufruf steht seit Montag, 12. Dezember 2011 an hunderten Stellen im Netz.

Der Boykottaufruf ist unaufhaltsam ... ob die Medien darüber berichten oder nicht.

Der Boykottaufruf und die Bekanntgebung dieses Boykottaufrufes kann nicht mehr verschwiegen werden.
So, unter anderem, verbreite auch ich es jetzt nochmals, an vielen, vielen, vielen Stellen im Netz.
Martin MITCHELL
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WARNUNG an Ehemalige Heimkinder die Antrag stellen wollen.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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EXTREM WICHTIG - An alle Ehemaligen Heimkinder die vorhaben einen Antrag zu stellen.

Unbedingt zu beachten ist erst einmal schon folgendes:

An alle Ehemaligen Heimkindern, die jahrelang in den Heimen ( oder in einer „Leibeigenschaft“ / „Knechtschaft“ / „Haushaltshilfe-Anstellung“ oder Ähnlichem ) unentlohnt haben arbeiten müssen und die sich jetzt – gemäß den jetzigen Richtlinien – sicher sind, dass sie Ansprüche aus dem „RENTENNACHZAHLUNGSFONDS“ haben !

Ihr dürft, meines Erachtens, auf keinen Fall – d.h. ihr solltet, meines Erachtens, auf keinen Fall – einen ANTRAG AUFLEISTUNGEN“ aus dem »FONDS „HEILUNG VON FOLGESCHÄDEN AUS DER HEIMERZIEHUNG“« stellen, weil DIESER ANTRAG die „VERZICHTSERKLÄRUNG“ enthält wonach man, unter anderm, auf diese einem rechtmäßig und gesetzmäßig zustehendenRENTENNACHZAHLUNGSANSPRÜCHEverzichtet !!!
Leistungen aus dem [Hilfs]Fonds werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem [Hilfs]Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten. Dieser Verzicht umfasst auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung.


Diese zusätzliche Warnung geht ebenso aus von einem Ehemaligen Heimkind – dem Australier Martin MITCHELL.


Auch wieder was, was die Medien in Deutschland NICHT verbreiten werden.
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Ehemalige Heimkinder lasst Euch nicht übers Ohr hauen!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Zur weiteren Erklärung meiner WARNUNG vom 17.12.2011 an alle Ehemaligen Heimkinder.

Siehe meinen diesbetreffenden vorhergehenden Beitrag ( oben )

... eine WARNUNG, die anscheinend einige leider nicht verstanden haben.

Ich frage jetzt jeden berechtigten Antragsteller und jede berechtigte Antragstellerin.

Bist Du als Betroffener oder Betroffene wirklich bereit auf Dir zustehende 10.000 Euro bis 20.000 Euro in Bargeld – d.h. auf RENTENNACHZAHLUNGSANSPRÜCHE aus dem RENTENNACHZAHLUNGSFONDSzu verzichten und zu unterschreiben, dass Du DARAUF verzichtest

und stattdessen lieber

Hilfeleistungen“ – aus dem »FONDS „HEILUNG VON FOLGESCHÄDEN AUS DER HEIMERZIEHUNG“« – zum Beispiel, in Form einer Brille, einem Hörgerät, einem Stützstrumpf, einem Duschstuhl oder einem Rollstuhl oder budgetäre Haushaltsberatung oder eine Therapie in Anspruch zu nehmen ?

Bist Du dannnachdem Du die VERZICHTSERKLÄRUNG unterschrieben hast und unwiderruflich auf alles andere und weitere verzichtet hastbereit Dich mit Letzterem ein und für alle male zufrieden zu geben ?
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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Nach einem Monat Urlaub meinerseits gibts ja viel nachzuholen hier, um auch Euch alle hier auf dem laufenden zu halten was die HEIMKINDERSACHE in der Bundesrepublik Deutschland betrifft --- to keep you all informed of the latest developments pertainung to HEIMKINDER-victims and their treatment ( continuing mistreatment ! ) in Germany.

Ich hoffe dass ich niemanden hier DAMIT langweile oder zu nahe trete.
Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Di 17. Jan 2012, 05:05, insgesamt 4-mal geändert.
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Ehemaliges Heimkind klagt: Schmerzensgeld und Schadensersatz

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Ehemaliges Heimkind klagt auf Schmerzensgeld und Schadensersatz - Präzedenzfall.


Österreich / Oberösterreich / Linz

Klage des Ehemaligen Heimkindes Jenö Molnar gegen das Land Oberösterreich

Meines Erachtens wird diese Klage als europäischer Präzedenzfall angestrebt

ORF.at @ http://ooe.orf.at/news/stories/2513836/ ( 19.12.2011 )

Millionen-Klage gegen das Land

Am Dienstag startet der Prozess Jenö Alpar Molnar gegen das Land OÖ. Der 65-Jährige hat das Land auf 1,6 Mio. Euro verklagt. Diese stünden ihm zu, weil er zwischen 1947 und 1965 zu Unrecht als Waise in oö. Heimen untergebracht und danach völlig traumatisiert gewesen sei.

Das Landesgericht Linz muss sich unter anderem mit der Frage beschäftigen, ob die Ansprüche Jenö Molnars verjährt sind oder nicht. Molnar wird unter anderem durch Gabriel Lansky vertreten, der sich bereits als Anwalt der Kaprun-Opfer oder als jener Natascha Kampuschs einen Namen als Opferanwalt gemacht hat.

Missbrauchserfahrungen durch Gutachten bestätigt

Er vertritt die Auffassung, dass eine Verjährung erst dann beginne, wenn man die Ansprüche kenne, Lansky spricht also Molnars schwere Traumatisierung durch Gewalt- und Missbrauchserfahrungen in den Heimen an, die durch Gutachten bestätigt wurden. Die Klagssumme von 1,6 Millionen Euro beinhaltet unter anderem Schadenersatz für die zu Unrecht erfolgte Heimunterbringung Molnars.

Präzedenzfall für Österreich

Er galt als Waise, obwohl seine Mutter lebte, eine nach dem Krieg aus Ungarn geflüchtete Volksdeutsche. Die Behörden hätten sich allerdings nie auf die Suche nach der Mutter gemacht, so einer der Vorwürfe der Anwälte. Der Fall wäre jedenfalls ein Präzedenzfall für Österreich, der prinzipiell auf die Verjährung bei Kindesmissbrauch Auswirkungen haben könnte.

Publiziert am 19.12.2011


ORF.at @ http://ooe.orf.at/news/stories/2513999/ ( 20.12.2011 )

Millionenklage gegen Land OÖ vertagt

In der Millionenklage, die ein ehemaliges Heimkind gegen das Land anstrebt, lässt der Richter nun die Frage der Verjährung prüfen. Ein Sachverständiger soll klären, ob Jenö Molnar infolge einer psychischen Erkrankung in der Lage war, schon vor 2009 seine Ansprüche geltend zu machen.

Dass der zuständige Richter am Landesgericht Linz am Dienstag die Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen das Land Oberösterreich nicht wegen Verjährung abgewiesen hat, sehen Jenö Molnar und seine Anwälte bereits als ersten Erfolg. Der Kläger hatte ja vorgebracht, er sei aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gewesen, seine Ansprüche vor 2009 geltend zu machen, damit sei die Verjährungsfrist gehemmt gewesen.

18 Jahre in Heimen verbracht

Jenö Molnar verbrachte 18 Jahre fälschlicherweise als Waisenkind in oberösterreichischen Heimen und wurde 1965 als 19-Jähriger von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen gezeichnet entlassen. Erst 2009, so seine Anwälte, hätte er dies vollinhaltlich realisiert, davor sei er zu stark traumatisiert gewesen.

Ehemalige Heimkinder verfolgten Gerichtstermin

Ein unabhängiger, vom Gericht zu bestellender Sachverständiger wird nun diese medizinische Frage klären. Erst nach Vorlage des schriftlichen Gutachtens wird das Verfahren fortgesetzt. Nicht nur Medien, auch etliche andeze ehemalige Heimkinder verfolgten diesen ersten Termin vor Gericht am Dienstag aufmerksam. Es wäre ein Präzedenzfall, der die Frage der Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch betreffen würde.

Link:
Millionen-Klage gegen das Land [ http://ooe.orf.at/news/stories/2513836/ ] (ooe.ORF.at; 19.12.2011)
Publiziert am 20.12.2011


ICH WARNE noch einmal all diejenigen, die unbedingt einen ANTRAG AUF ALMOSEN stellen wollen und sich dazu bereit erklären wollen eine unwiderruflicheVERZICHTSERKLÄRUNG“ zu unterschreiben. Denn wenn sie dies tun ist – für sie – alles verloren.
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Ehemalige Heimkinder lasst Euch nicht übers Ohr hauen!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Und hier ist das Ganze jetzt auch nochmals in "plain text".


Alles gegen das der Australier Martin MITCHELL gewarnt hat, bestätigt ( und SCHÖN verpackt in Weihnachtspapier ! ).


Ein kürzlich per Post zugestellter Brief des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe / LWL-Landesjugendamtes Westfalen an ein ehemaliges Heimkind.

LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordiantionsstelle Sucht
LWL – Für die Menschen – Für Westfalen-Lippe
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) - 48133 Münster
Ansprechspartner: Matthias Lehmkuhl
Tel.: 0251 591-3635
Fax: 0251 591-6511

Münster: 15.12.2011


Az.:

[ Ein ehemaliges Heimkind
in Nordrhein-Westfalen ]


Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“
Information über das Verfahren der regionalen Anlauf- und Beratungsstelle beim LWL-Landesjugendamt Westfalen


Sehr geehert........

Ich hatte ihnen zugesagt, Sie noch vor Weinachten über das weitere Verfahren zu informieren.
Zwischenzeitlich sind auf Bundesebene weitere Verfahrensschritte geklärt worden. Sollten sich noch Änderungen ergeben, werde ich Sie kurzfristig informieren. Aktuell kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Zu Beginn des Jahres 2012 werden die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen errichtet. Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem heutigen Wohnort. Für Westfalen ist die Anlaufstelle wie folgt zu erreichen
LWL-Landesjugendamt Westfalen
Regionale Anlauf- und Beratungsstelle
Matthias Lehmkuhl
Warendorfer Straße 25
48133 Münster
Tel.: 0251 591-3625
E-mail: matthias.lehmkuhl@lwl.org

Über die Kontaktdaten der Anlaufstellen in den anderen Bundesländern liegen mir noch keine Informationen vor. Hier soll in Kürze eine Webseite im Internet http://www.fonds-heimerziehung.de freigeschaltet werden. Adressen und weitere Informationen können Sie dann auch dort einsehen.

Derzeit werden für die Beratungsstelle in Münster noch Mitarbeitende ausgewählt. Für die erste Zeit Anfang des Jahres 20112 bin ich persönlich weiterhin Ihr Ansprechspartner. Sie können sich gerne ab dem 09.01.2012 unter den oben angegebenen Kontaktdaten an mich wenden. Antragsformulare liegen zur Zeit noch nicht vor. Wegen des hohen Nachfragebedarfs möchte ich Sie bitten, nur nach vorheriger Terminabsprache persönlich in Münster vorstellig zu werden.

Anträge können bei der Anlauf- und Beratungsstelle bis zum 31.12.2014 gestellt werden. Relevant sind Unterbringungszeiten zwischen 1949 und 1970.

Antragsberechtigt ist nur der Personenkreis, der im Rahmen der Jugendhilfe in einem Heim untergebracht war. Für Menschen, die im Rahmen der Behinderten- oder Krankenhilfe in der damaligen Zeit untergebracht waren, muss auf Ebene des Bundes noch eine Lösung gefunden werden.

Wie Sie wissen, gliedert sich der Entschädigungsfonds in zwei Teile. Aus dem sogenannten „Rentenersatzfonds“ können Leistungen wegen der Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsabgaben bezogen werden. Hierfür ist ein Pauschalbetrag für jeden Monat der Beschäftigung festgelegt. Arbeitszeiten werden ab dem 14. Lebensjahr berücksichtigt. Dieser Rentenersatzfonds ist die einzige Möglichkeit für die Betroffenen direkte finanzielle Leistungen zu erlangen.

Aus dem „Fonds für Folgeschäden aus der Heimerziehung“ können Leistungen für Folgeschäden und für besonderen Hilfsbedarf aufgrund von Erfahrungen und Schädigungen durch die Heimunterbringung beantragt werden. Hieraus werden keine Zahlungen an Sie direkt geleistet, sondern Kosten für Leistungen und Maßnahmen übernommen. In Betracht kommen hier Kuren, Rehamaßnahmern, Therapien oder auch die Unterstützung bei der Wohnungssuche bzw. dem behindertengerechten Umbau eines Badezimmers. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Hier muss im Einzelfall mit der Anlauf- und Beratungsstelle vereinbart werden, welche Leistungen sinnvoll bzw. notwendig sind und nicht von anderen Stellen (z.B. Krankenkassen) finanziert werden müssen. Leistungen können bis zu einer Obergrenze von 10.000 € gewährt werden.

Allgemein ist zu dem Verfahren noch Folgendes anzumerken. Damit etwaige Leistungen aus dem Fonds, nicht auf andere Leistungen angerechnet werden, muss noch eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. Diese liegt zur Zeit noch nicht vor. Dies bedeutet, dass insbesondere mit Leistungen aus dem Rentersatzfonds noch abgewartet werden muss. Der Fonds selbst wird auch erst frühestens ab März über finanzielle Mittel verfügen. Wie Sie bereits wissen, werden Leistungen aus dem Fonds nur an Betroffene gewährt, die erklären, dass sie auf die Geltendmachung jeglicher weiterer Forderungen unwiderruflich verzichten. Über die Auswirkungen und die Reichweite dieser Erklärung werden wir Sie im Einzelfall ausführlich aufklären.

Zudem bitte ich wegen des erwarteten hohen Nachfrageandrangs um Verständnis, dass es Anfangs bei der Kontaktaufnahme zu Verzögerungen kommen kann. Dies wird sich ändern, sobald die neuen Mitarbeitenden in der Anlaufstelle tätig sind. Dann ist es sicherlich auch möglich, Termine bei Ihnen vor Ort zu vereinbaren, um Ihnen den Weg nach Münster zu ersparen.

Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Heute wünsche ich Ihnen erst einmal einige geruhsame Weinachtsfeiertage und einen guten Start in neue Jahr 2012.

Freundliche Grüße aus Münster
i.A.

M a t t h i a s . L e h m k u h l

Matthias Lehmkuhl
Und dazu gibt es noch, seit dem 21.12.2011, folgenden Nachtisch @ http://anlaufstelle-heimerziehung.de/do ... ef_dig.pdf


Ich sage: „Jedem seine eigene Wahl.


Season’s Greetings to friend and foe alike.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

.
Weitere WARNUNG an alle Ehemaligen Heimkinder der alten Bundesländer !

»BÜNDNIS KIRCHE UND STAAT« / Kommunialbehörden und Jugendhilfestellen / Landesjugendämter

SIE tun so als wollten SIE uns helfen, aber Betrug ist IHR Ziel ! - Betrug im ganz großen Stil !

...das ist meine Meinung...

SIE versuchen IHR ALLES auch all diejenigen der Betroffenen zu erreichen und zu benachrichtigen, die kein Internet haben, deren Details nur IHNEN bekannt sind, um auch sie so schnell wie möglich übers Ohr hauen zu können, indem sie auch derenVERZICHTSERKLÄRUNGzu Protokoll nehmen und in die Hände bekommen.
ah - ANLAUFSTELLE
HEIMERZIEHUNG
in den 50 und 60er Jahren

AGJ - Mühlendamm 3 - 10178 Berlin

Telefon (030) 27576777
Telefon 400402-28/-31
Fax (030) 400402-38

info@anlaufstelle-heimerziehung.de
http://www.anlaufstelle-heimerziehung.de/

Berlin, 21. Dezember 2011


Herrn
[ Ehemaliges Heimkind ]
[ Straße und Hausnummer ]
[ Postleitzahl und Ortschaft ]


Sehr geehrter Herr ................,

Sie haben sich in der Vergangenheit an die Infostelle des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren gewandt . bzw. an die Anlaufstelle, die in 2011 als Ansprechspartnerin für diese Thematik zur Verfügung stand.

Ihre Informationen und Berichte in den letzten Jahren waren für das Zustandekommen des Runden Tisches [Heimerziehung] und die gesamte Arbeit bis zur Erarbeitung der Lösungsvorschläge sehr wichtig und sehr hilfreich.

Auf diesem Wege möchten wir uns bei Ihnen recht herzlich für lhre Bereitschaft, Ihre Erfahrungen mitzuteilen bedanken.

Zum 01. Januar 2012 wird in Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren der „Fonds "Heimerziehunq in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"“ (Fonds Heimerziehung West) seine Arbeit aufnehmen.

Der Fonds Heimerziehung West besteht aus folgenden Teilen:

● Einem „Fonds für Folgeschäden der Heimerziehung“ in Höhe von 100 Millionen Euro, der Leistungen für noch heute andauernde Belastungen als Folgewirkung der Heimunterbringung ausgleicht bzw. mildert Er soll für den daraus resultierenden besonderen Hilfebedarf verwendet werden und das bereits bestehende Netz sozialrechtlicher Versorgungssysteme ergänzen und

● Einem Rentenersatzfonds, der Leistungen wegen der Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge erbringen soll.

Parallel dazu nehmen in allen westlichen Bundesländern Anlauf- und Beratungsstellen ihre Arbeit auf. Dort erfolgt die Beratung der Betroffenen. In Gesprächen wird der konkrete Hilfebedarf ermittelt.

NRW Rheinland
LVR Landesjugendamt Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln

Ansprechpartner
Peter Möller
MaiI: peter.moeller@lvr.de

Die Anlauf- und Beratungsstellen werden auch insgesamt bei Fragen zur Erleichterung der derzeitigenLebenssituation beraten und begleiten Nähere lnformationen können Sie ab Januar 2012 der Website http://www.fonds-heimerziehung.de/ entnehmen.

Auskunft über die zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen erhaltenSie auch über das kostenlose Infotelefon 0 800 1004900 (montags: 8 bis 14 Uhr, dienstags, mittwochs, freitags: 16 bis 22 Uhr und sonntags: 14 bis 20 Uhr)

Wir haben, unter Berücksichtigung der Einwilligung der Betroffenen zur Weiterleitung ihrer Daten, diese der bzw. den nächstgelegene Anlauf- und Beratungsstellen weitergeleitet.

Wir wären sehr dankbar, wenn Sie Betroffene auf den Fonds Heimerziehung West aufmerksam machen würden.

Die Anlaufstelle Heimerziehung ist noch bis 31. März 2012 erreichbar und steht für Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Anfaufstelle Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren


Die Anlaufstelle Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren wird aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes und von 11 Bundesländern über die Geschäftsstelle der AGJF gefördert. Rechtsträger des Projektes »Anlaufstelle Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« ist der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe e. V. . V.i.S.d.P. Peter Klausch
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Beitrag von Martin MITCHELL »

Ein Beitrag getätigt von dem Australier Martin MITCHEL ( selbst ein Ehemaliges Heimkind ) am zweiten Weihnachtsfeiertag im FORUM - FREIE INITIATIVE EHEMALIGER HEIMKINDER ( FI-EHK.DE FORUM ), in der Rubrik und im Thread »Arbeitskreis Fondsumsetzung Heimerziehung AFH --- Neuigkeiten zur sogenannten "Entschädigung"« @ http://www.fi-ehk.de/forum/board/index. ... 2#post6032 ( Beitrag 52 vom So. 26.12.2011, um 01:56 Uhr )


Ein HINTERFRAGEN vonVielschrei(b)er Mitchell“, wie »almudo« [ = Udo Trost ] sich erlaubt ihn zu nennen in Beitrag 50 ( oben ) [ Die Identität von »almudo« ist dem „Vielschrei(b)er Mitchell“ genau bekannt, er darf sie aber hier nicht preisgeben ] :

"Die Indianer vertrauen ihrem Häuptling" - teilt einer dieser Indianer, »almudo« [ = Udo Trost ], in Beitrag 50 ( oben ) ( vom Sa. 25.12.2011, um 16:00 Uhr – zu Weihnachten ) mit.

MitHäuptlingist hier Prof. Dr. Peter Schruth gemeint, der sich regelmäßig, hinter verschlossenen Türen mit diesen von ihm selektierten Indianern, die ihn zum „Häuptling“ gewählt haben trifft um das weitere Schicksal von Hunderttausenden der Ehemaligen Heimkinder in der Bundesrepublik Deutschland in West und Ost – die diese Indianer und ihr „Häuptling“ jetzt meinen zu vertreten – zu besprechen. Er als „Häuptling“ bezieht zweifellos ein Honorar ( aus dem Budget irgend eines Bundesministeriums ) für seine „Häuptlingsposition“; seine Indianer tun was sie tun gratis.

Mit Indianer sind alle mitwirkenden „AFHler“ gemeint [Arbeitskreis Fondsumsetzung Heimerziehung“ „Mitglieder].

Wer derHäuptlingProf. Dr. Peter Schruth ist, ist wohl am besten hier erklärt, und es wird gleichzeitig hier seine Integrität in Frage gestellt, von dem evangelischen Pfarrer i.R. Dierk Schäfer in seinem Blog Dierk Schaefers Blog in seinem Beitrag »Warum hat er zugestimmt« @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011 ... ugestimmt/ ( vom 6. September 2011 )

...und auch von mir, dem „Vielschrei(b)er Mitchell“, immer und immer wieder in den letzten paar Jahren in Frage gestellt worden. Eine ihnen zustehende Antwort dazu haben die Ehemaligen Heimkinder aber bisher nicht bekommen und werden sie wohl auch nie bekommen.

Hatten die Indianer am 09.09.2011 Prof. Dr. Peter Schruth nicht zu ihremHäuptlinggewählt unter der Bedingung, dass er schleunigst nachträglich diesbezüglich zufriedenstellende Antworten liefert ?

Wie kann er überhaupt jemals sein Verhalten am »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG«, das zu der Situation in der sich Ehemalige Heimkinder jetzt befinden – nicht entschädigt, sondern 'fürsorglich betreut' und per Diktat verwaltet zu werden – beigetragen hat, rechtfertigen ?

Wie ich am 27. August 2011 im Internet verkündete: „PETER SCHRUTH ist mitschuldig und mitverantwortlich für das aus dem ausserparlamentarischen Gremium »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG IN DEN 50ER UND 60ER JAHREN« ohne Rechtspflicht hervorgehende Resultat ein absolutes DEBAKEL und weiteres UNRECHT für alle Heimopfer das der DEUTSCHE BUNDESTAG am 7. Juli 2011 ohne Rechtspflicht dann ( mit nur wenigen anwesenden Bundestagsabgeordneten im Plenarsaal ! ) einfach nur abgesegnet hat.“

Und die Indianer und ihr „Häuptling“ wollen jetzt mithelfen dies umzusetzen.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Für all diejenigen, die es bisher übersehen hatten.

"Der [ jetzige ] Leiter und Wortführer der „AG-Leistungsrichtlinien[ Verteilung FONDS HEIMERZIEHUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IN DEN JAHREN 1949 BIS 1975 ] [ der im Dienste seiner Kirche stehende parteilose schleswigholsteiner Landespolitiker Georg Gorrissen, „der große Koordinator“ für das ANSPRUNCHSGEGNERKARTELL »BÜNDNIS KIRCHE UND STAAT« ] wurde für seine Arbeit am »Runden Tisch Heimerziehung« mit 25.000 Euro honoriert und vom „Deutschen Verein[ in dem er auch mal selbst Vizepräsident war ] für seine Verdienste in der Sozialen Arbeit mit einer Plakette ausgezeichnet."
Siehe auch seine persönliche Webseite ( basis URL http://www.georg-gorrissen.de/ ) @ http://www.georg-gorrissen.de/ueber-mich.html und dann weiter @ http://www.georg-gorrissen.de/ueber-mic ... -mich.html
Siehe auch seine geschäftliche Webseite »Management Beratung Gorrisen« ( basis URL http://www.georg-gorrissen.de/ ) @ http://www.mb-go.de/unser-unternehmen.html

Dieser Politiker Georg Gorrissen ( Jurist ! ) ( und sehr aktiver evangelisch-lutherisch „bekennender Christ“ ) hat auch, genauso wie Prof. Dr. Peter Schruth ( Jurist ! ), am 10.12.2011, am »Runden Tisch Heimerziehung« GEGEN die Forderungen und Interessen der Ehemaligen Heimkinder gestimmt.
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Kritischer Rückblick auf den „RT Heimerziehung“ - KAPPELER

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Die Einführung zu diesem 16-seitigen »KRITISCHEN RÜCKBLICK« seitens dem ausgezeichneten Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Manfred Kappeler ( Dezember 2011 )

»Statt Aufklärung, Rehabilitation und Entschädigung – Verharmlosung und Schadensbegrenzung. – Ein kritischer Rückblick auf den „Runden Tisch Heimerziehung“.«

http://gewalt-im-jhh.de/hp2/Kritischer_ ... k_2011.pdf

den ich Heiligabend per RUNDMAIL ( als „Weihnachtsgeschenk“ ) an einige von Euch verbreitet habe

wurde am 26.12.2011 von dem behinderten Ehemaligen Heimkind Helmut Jacob geschrieben und ist hier zu finden

»Verharmlosen, vertuschen, verleugnen, blenden und manipulieren – Wie Heimkinder ein zweites Mal zu Opfern wurden«

http://helmutjacob.over-blog.de/article ... 51191.html


Mit Prof. Kappelers ebenso in diesem seinem »KRITISCHEN RÜCKBLICK« enthaltenen Kritik auch gegen den „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) und gegen die diesbezüglich seinerzeit mandatierten hochqualifizierten Opferanwälte / Opferjuristen, jedoch, gehe ich nicht konform.
Letztere zwei Punkte liegen völlig ausserhalb Kappeler’s Wissen UND Fachwissen; da ist er missinformiert und weiß nicht wovon er redet, meine ich.
Desweiteren hat Prof. Kappeler sich auch noch nie mit dem „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) oder den seinerzeitigen Opferanwälten / Opferjuristen in Verbindung gesetzt um herauszufinden was die tatsächliche Situation war und ist.
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Unabhängige Anwälte mit Courage die all dies bestätigen?

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Ein hochqualifizierter Jurist äußert sich nochmals zur HEIMKINDERSACHE und gibt, meiner Meinung nach, sehr wertvollen Rat --- und dieser Rat ist kostenlos.


HINWEIS: Wenn immer und wo immer in diesen hierunter aufgeführten Schreiben von „RTH“ die Rede ist, ist „Runder Tisch Heimerziehung“ gemeint, dieses ausserparlamentarische und nicht rechtsverbindliche Gremium über das Antje Vollmer die Schirmherrschaft ausübte.


Korrekturgelesene und korrigierte Schriftsätze.


ERSTENS:

Zur Weiterverbreitung und Veröffentlichung freigegebenes Schreiben vom Sonntag, 25. Dezember 2011, um 18:37 Uhr (MEZ)

von Jurist Michael Witti
an Ehemaliges Heimkind Felix Werner Winnig
Hallo Herr Winnig,

ich habe zwar zuletzt nicht alle diesbezüglichen mails und Unterlagen gelesen. Ich kann mir aber nur vorstellen, dass der release erst mit Empfang oder Anerkenntnis einer Leistung zu unterschreiben ist und diese Verzichtserklärung aufschiebend wirksam an die Zuerkennung einer Leistung zugleich mit dem Antrag zu erklären ist, oder mit einem Vorbescheid entschieden wird, zu dessen Wirksamkeit dann noch die Verzichtserklärung abzugeben ist.

Gerade im Rentenfond ist nämlich Spielraum für den Weg zu den Gerichten. Hier kann man sich auf vergleichbare Regelungen berufen, die für andere Opfergruppen verabschiedet wurden und deren juristisch knochentrockene Spiegelung auch auf die Arbeit in den Heimen und in Heimen für die Industrie anwendbar ist. Dies insbesondere deshalb, weil die Gutachter am RTH und Dritte die Arbeitssituation juristisch eindeutig als Zwangsarbeit bewerteten.

So sind die Rentenansprüche für freiwillige und entgeldliche Arbeit (§ 1 Abs 1 Nr. 1 und Nr 2 ZRBG) in eine Zahlbarmachungsvorschrift verabschiedet worden für Arbeit in Ghettos und sind für nur ca 80.000 noch lebende Antragsteller mit bis zu 3 Mrd EUR zu veranschlagen. In Kenntnis der Problematik, dass es bis zu 800.000 Heimkinder gibt, würde dann natürlich hiesig ein juristisches Durchdringen von Rentenansprüchen zu Summen führen, die man mir als utopisch und unredlich vorwarf, wohl wissend, dass ich juristisch den wundesten Punkt der Ansprüche traf.

Um nun zu vermeiden, dass eventuell ein paar hundertausend Heimkinder das Rentenkonto prüfen lassen (ohne Gebühr) und dann ggf auf Berücksichtigung der Zeit in den Heimen vor dem Sozialgerichten klagen (ohne Anwaltszwang und ohne Gerichtsgebühr und diese überschwemmen und womöglich noch durchdringen), hat man wohl auch die Leistung aus dem Rentenfond mit Verzichtserklärung unterlegt. Diesen hat man dann, wegen der juristischen Problematik auch noch als Fond im Fond gestaltet, um diesbezüglich flexibel zu bleiben.

Ich halte aber ausdrücklich fest, dass ich den Vergleich mit Ghettoarbeit nicht schätze, andrerseits der Gesetzgeber für den Juristen diese Türe arte legis als verfolgbar verpflichtet hat.

Für oberflächliche Kenner der Materie füge ich noch an, dass der Ghettoarbeiter für diesen Zeitraum noch eine weitere Rente zB seit 1950 bekommt und weitere einmalige Zahlungen für dieses Leid, nebst Heilverfahrensansprüchen, erhalten hat. Jedoch selbst diese Opfergruppe, der unser Zuspruch Aller gelten sollte, leidet, wie mir eine aktuelle Anfrage zeigt an materieller Bedürftigkeit.

Bleiben Sie beim Vergleich verschiedener Rentenregelungen bitte ausschliesslich auf der juristischen Ebene.

MfG

Michael Witti



ZWEITENS:

Zur Weiterverbreitung und Veröffentlichung freigegebenes Schreiben vom Sonntag, 25. Dezember 2011, um 21:40 Uhr (MEZ)

von Jurist Michael Witti
an Ehemaliges Heimkind Christoph Simon
Sehr geehrter Herr Simon,

normal müsste man eine öffentliche Bekanntgabe in Medien machen. Diese notice – im amerikanischen Recht – hat den Sinn, dass diejenigen, an denen die Sache – RTH – vorbeiging, das Recht haben im letzten Moment die Fairness einer Regelung zu prüfen.

Da wir dieses Recht [in Deutschland] nicht haben erfolgt nun persönliche Kontaktaufnahme der Opfer [seitens der ANLAUFSTELLE.HEIMERZIEHUNG in den 50 und 60er Jahren]. Nachdem man in der Sache wusste, dass bis zu 800.000 Opfer betroffen sind, aber sich zum RTH nur ein Bruchteil meldete, hätte man die notice früher machen müssen. Aber man nutzte die Schädigung und das Verstecken der Betroffenen gezielt aus und auch unser Rechtssystem. In USA werden Ergebnisse von Sammelklagen gerichtlich in fairness hearings geprüft und ggf gekippt, falls man zB feststellt, dass die Kläger – hier Opfervertreter – defizitär und ohne Kenntniss verhandelten. In USA gibt es einen Mechanismus, der davor schützt, dass drei Personen eine Regelung ohne Ahnung für 800.000 verhandeln. Hier [in Deutschland] nicht, man muss das am ersten Tag der Sitzung eines RTH einbringen.

Fragen Sie doch mal die Opfervertreter am RTH, warum diese nichts von einer notice wussten, geschweige diese durchsetzten. Hiesig ist die notice im Bundesanzeiger versteckt und keiner merkts.

Sie sprechen den nächsten, vorausgesagten Skandal, dieser historischen Opfersache an.

MfG

Michael Witti


[ Opfervertreter am RTH: WIEGAND, DJUROVIC und FLETH ]
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Welcher unabhänger Rechtsanwalt hat die Courage all dies als korrekt zu bestätigen ?

Wenn es hier UNABHÄNGIGE Rechtsanwälte / Fachanwälte gibt, die hier mitlesen, die empfehlen, dass Ehemalige Heimkinder unbedingt zu den „Fondsverteilungsanlaufstellen“ hineilen und Antrag auf „Hilfeleistungen“ aus diesem gnädigst von den TÄTERORGANISATIONEN »BÜNDNIS KIRCHE UND STAAT« eingerichteten Fonds – und Fonds im Fonds – stellen sollen und die dazu verlangtenunwiderruflichen“ „VERZICHTSERKLÄRUNGENunterschreiben sollen, DANN MAL RAUS MIT DER SPRACHE Ihr Rechtsanwälte.

Je mehr UNABHÄNGIGE Rechtsanwälte / Fachanwälte sich diesbezüglich melden – mit Namen und Firmennamen melden – und zu ihrem diesbezüglichen Rat stehen, desto besser für alle.

Aber warscheinlich wird sich niemand von IHNEN melden, denn sie haben alle Angst überhaupt etwas ZU DEM GANZEN zu sagen. Insbesondere wollen sie sich nicht melden und sich öffentlich DAZU äußern – sich womöglich gegen »BÜNDNIS KIRCHE UND STAAT« stellen.
Solche Zivilcourage haben deutsche Rechtsanwälte wohl nicht. Und warscheinlich, rein fachlich gesehen... kennen die meisten von ihnen sowieso nur die Gebührenordnung.


Go on, prove me wrong!
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Ehemalige Heimkinder lasst Euch nicht übers Ohr hauen!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Jeder Mann kann sich selbst seine eigene Meinung bilden, auch Sie Herr Wolfgang Petersen ( Mitglied beim „Arbeitskreis Fondsumsetzung Heimerziehung“ ), falls Sie hier mitlesen !

Jede Frau kann sich selbst ihre eigene Meinung bilden, auch Sie Frau Erika Tkocz ( Mitglied beim „Arbeitskreis Fondsumsetzung Heimerziehung“ ), falls Sie hier mitlesen !

Jeder Mann kann sich selbst seine eigene Meinung bilden, auch Sie Herr Udo Trost ( Mitglied beim „Arbeitskreis Fondsumsetzung Heimerziehung“ ), falls Sie hier mitlesen !

Jede Frau kann sich selbst ihre eigene Meinung bilden, auch Sie Frau Miccaelá Potter-Dulva ( Mitglied beim „Arbeitskreis Fondsumsetzung Heimerziehung“ ), falls Sie hier mitlesen !

...und jeder andere Mann und jede andere Frau, und jedes andere Mitglied und Nichtmitglied des „Arbeitskreises Fondsumsetzung Heimerziehung“ ebenso...

»Das Schaf am Freßnapf des Wolfes - Heimopfer sollen Hilfen bei Täterorganisationen beantragen« --- »„Der Wolf verteilt die Wurst – Skandal Anlaufstellen“«

geschrieben spät abends Mittwoch, 28. Dezember 2011, von dem behinderten ehemaligen Heimkind Helmut Jacob im Helmut Jacob Blog

@ http://helmutjacob.over-blog.de/article ... 29101.html

Diese Information wird zur Verfügung gestellt von dem schon seit vielen Jahren ohne „Aufwandsentschädigung“ völlig ehrenamtlich arbeitenden Australier Martin MITCHELL] ( Ehemaliges Heimkind; Jg. 1946 )


PS. All diese Information wurde auch beinahe allen beim „Arbeitskreis Fondsumsetzung Heimerziehung“ „Mitwirkenden“ persönlich am 29.12.2011 per Email zugestellt.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Dieses Schreiben, in diesem genauen Wortlaut, ging heute (30.12.2011) aufgrund einer gestrigen PRESSEANFRAGE aus Deutschland bei mir an eine der mehr bekannten deutschen Medienorganisationen, die ihren Standort in Nordrhein-Westfalen hat. --- Ich hatte aufgrund dieser PRESSEANFRAGE schon gestern (29.12.2011) sofort ein detailiertes Schreiben an diese Medienorganisation aufgesetzt, für das sie sich auch sogleich bei mir bedankt haben. --- Dies ist also mein zweites Schreiben an sie.
Sehr geehrte Frau ............

Ich werde mir Mühe geben auch all Ihre weiteren Fragen so gut wie möglich der Reihe nach zu beantworten.

Ich bin jetzt 65½ Jahre alt, am 28. Juli 1946 in Berlin-Steglitz geboren.

Mein Vater war Maschinenbauingeneur (Entwurf und Konstruktion) und Schlossermeister sowohl wie an automotive engineer and motor mechanic und meine Mutter Technische Zeichnerin und homemaker. Meine Mutter verstarb ganz plötzlich (Herbst 1948 ) an Poliomyelitis als ich ungefähr zwei und ein halb Jahre alt war. Mein Vater, so weit ich mich richtig erinnere, heiratete wieder ein Jahr später (diesmal eine Kinderkrankenschwester). Ich wußte nicht, dass ich eine Stiefmutter hatte bis ich 13½ Jahre alt war (es war mir nur zufällig/versehentlich von behördlicher Seite zugetragen worden).

Ich bin zur Zeit und seit vielen Jahren schon wohnhaft in Adelaide, Süd Australien. Meine täglich Sprache ist Englisch, sodass mir in manchen Gebieten mit denen ich mich nicht täglich in Deutsch beschäftige der deutsche Wortschatz fehlt, sodass es manchmal notwendig und auch einfacher für mich ist ins Englische auszuweichen. Bevor ich aufgrund eines Nervenzusammenbruchs Anfang 2003, der ganz sicherlich auf meine Heimzeit zurückzuführen war, begann mich mit der HEIMKINDERSACHE zu befassen, hatte ich 38 Jahre lang kein Deutsch gesprochen, gelesen oder geschrieben. Es war, glaube ich jetzt, eine meinerseitige unbewusste Weigerung die deutsche Sprache zu verwenden. Meine Heimzeit hatte ich über Dekaden hinweg ebenso verdrängt.

Das Hauptjugendamt in West-Berlin (damals der „Senator für Jugend und Sport“) hatte mich, seinerzeit, zwangsweise von meinen Eltern getrennt und (1961/62), um ein meinerseitiges Zurückkehren ins Elternhaus zu verhindern, mich von West-Berlin in ein Erziehungsheim nach West-Deutschland verfrachtet. Meine Eltern (Vater Volksdeutscher/Heimatloser Ausländer und Stiefmutter, durch Heirat ebenso staatenloss) mit drei meiner jüngeren Halbgeschwister waren schon im Oktober 1962 nach Australien ausgewandert; meine Mitreise, bzw. Ausreise aus Deutschland wurde aber derzeit vom Jugendamt in West-Berlin verhindert. Obwohl ich seinerzeit selbst staatenlos war, wurde ich vom deutschen Staat als deutsches Staatseigentum angesehen und als solches behandelt. KIRCHE und STAAT brauchten mich als unentlohnten Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft und im Moor – genauso wie es 25 Jahre zuvor im Dritten Reich auch Gang und Gäbe war gewesen war.

Danach, aber auch schon zuvor, war ich nur noch in konstantem Protest engagiert/involviert: mit meinen Füßen: aus den Heimen abhauen, abhauen, abhauen, und zu Zeiten wenn ich im Heim anwesend war mit Protestschreiben-Aufsetzen gegen mein Eingesperrtsein und gegen die dazugehörigen Menschenrechtsverletzungen, die ich auch damals schon so nannte und genau benannte. (Ich war also wohl schon in 1961/1962/1963 ein „68er“). Das heutige Hauptjugendamt in Berlin teilte mir jedoch vor vier Jahren mit, dass nichts mehr von diesem Schriftwechsel erhalten bleibt. In Berlin soll es anscheinend überhaupt keine so weit zurückliegenden Akten damaliger Fürsorgezöglinge in ihrer Obhut mehr geben (Ich glaube es ihnen nicht!).

Meine Fürsorgeakte (die Akte die weitgehend von evangelischen Pfarrern und Diakonen in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor angelegt wurde) habe ich, ungekürzt und unzensiert, 42 Jahre später mit Hilfe des SPIEGEL-Journalisten Peter Wensierski aus Deutschland erhalten und danach vollständig im Internet veröffentlicht: http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ ... _No01.html

Ich kam am 23./24. März 1964 mit 17½, bzw. mit 17 Jahren und 9 Monaten, direkt aus der Anstalt für Schwererziehbare (der Bethel-eigenen Anstalt Freistatt im Wiettingsmoor) mit dem Flugzeug von Hamburg nach Sydney, New South Wales, Australien.

Man lies mich vor meiner Abreise aus dem Moor nur kurz zurück nach West-Berlin (wo ich aufgewachsen war; wo man mich seinerzeit vor meiner Abreise nach Australien für weitere 3 Monate im Jugendhof in Berlin-Zehlendorf festhielt) um mir zu erlauben mich von meinem in Deutschland zurückbleibenden ein Jahr jüngeren Bruder und einer zwei Jahre älteren Schwester und von meinen Großeltern, alle wohnhaft in West-Berlin, zu verabschieden.

Ich habe in Australien über die Jahre in Sydney, Melbourne und Adelaide gewohnt and I have travelled far and wide over the years in the eastern states of Australia. Ich bin in meinem Leben immer handwerklich tätig gewesen – in the building trades – obwohl ich in den Erziehungsheimen (Jugendhof Berlin-Zehlendorf [staatlich]; Burschenheim Beiserhaus in Knüllwald-Rengshausen [evangelisch]; Anstalt Freistatt im Wietingsmoor [evangelisch]) natürlich keinen Beruf erlernt hatte. In Australia I have been "Jack of all trades, master of none". I am very handy with my hands, including in architectural drawing and design.

Ob sich viele Ehemalige Heimkinder bei den Fondsanlaufstellen melden werden ist schwer zu sagen. Ich und der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ („VEH e.V.“) haben überall im Internet unaufhörlich dagegen gewarnt. Da aber viele Ehemalige Heimkinder der älteren Generation(en) schulisch weitgehend ungebildet sind und vieles nicht verstehen, und viele von ihnen auch kein Internet haben, ist es durchaus möglich, dass sich tatsächlich so einige von ihnen dort hinbegeben werden, ohne sich der daraus für sie hervorgehenden negativen Konsequenzen wirklich bewusst zu sein. Wenn man sie erst einmal übers Ohr gehauen hat wird es für sie zu spät sein zukünftig weitere rechtliche Schritte zu unternehmen. Aber das ist ja auch genau das was KIRCHE und STAAT vorhaben und wollen. Die Heimopfer stützen sich weitgehend – wie damals in ihrer Kindheit und Jugend in den Heimen und unter der Obhut des Jugendamtes auch – auf Versprechen, die nicht erfüllt werden und die das TÄTERKARTELL »BÜNDNIS KIRCHE UND STAAT« keine Absicht hat zu erfüllen.

Viele Heimopfer werden ja jetzt auch ganz speziell und gezielt von denANSPRUCHSGEGNERNeinerangemessenen Entschädigung“, dem TÄTERKARTELL »BÜNDNIS KIRCHE UND STAAT«, persönlich per Post angeschrieben – ohne dass wir notwendigerweise davon wissen – und gebeten sich bei der für sie zuständigenAnlauf-und Beratungsstelle“ (meist beim „Jugendamt“) zu melden. Die TÄTERORGANISATIONEN sind bemüht mit DIESER WERBUNGSKAMPAGNE so viele unwiderrufliche VERZICHTSERKLÄRUNGEN wie möglich einzutreiben, und die Medien helfen IHNEN bisher vielfach dabei.

Hoffe Ihnen und UNSERER SACHE, DER HEIMKINDERSACHE, hiermit gedient zu haben.

Hope to have been of service to you and to our cause.

Mit freundlichen Grüßen

With kind regards

Martin Mitchell

HAPPY NEW YEAR !
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Ehemalige Heimkinder lasst Euch nicht übers Ohr hauen!

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Die medialen Huldigungen der Täterorganisationen des Heimopferleids kontern! und immer wieder kontern!

ERSTENS:

( 28.11.2011 ) Heidi Dettinger, Schriftführerin im „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) in Antwort zu einem Artikel in der NZ - NÜRNBERGER ZEITUNG vom Di. 27.12.2011, um 21:34 Uhr, betitelt »Diakonie Bayern: Aufarbeitung des Heimkinderskandals« – »Entschädigungslösung erarbeitet« @ http://www.nordbayern.de/nuernberger-ze ... -1.1751069
"Aufgearbeitet"? "Organisierter Liebesentzug"? "Guter Kompromiss"? "Entschädigung"? Wie kommen Sie dazu, in Ihrem Artikel solch einen groben Unfug zu behaupten?

Aufgearbeitet wurde und wird – wenn überhaupt – von den Überlebenden deutscher Heimkinderhöllen in quälender, schmerzlichster Arbeit selbst. Einzelschicksale, Gemeinsamkeiten!

Vergewaltigungen, Folter, Einzelhaft, Dunkelhaft, Essens- und Trinkensentzug, Zwang zum Essen von Erbrochenem, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Demütigungen, Verhöhnungen, Belügen, Betrug... Wer das als "Organisierten Liebesentzug" bezeichnen mag, muss schon einen starken Magen haben.

Und ein "Guter Kompromiss" ist es also, wenn man Ehemalige Heimkinder über den Tisch zieht, sie veralbert, sie zu Abstimmungen zwingt, sie erst mit Abbruch des Runden Tisches bedroht und ihnen letzten Endes ein paar Brocken hinwirft, wie einem räudigen Hund. Stimmt – aus Sicht von Staat und Kirche sicherlich ein hervorragender Kompromiss!

Als letztes: Entschädigt wird Dank des unermüdlichen Einsatzes des Herrn Kruttschnitt und Co. nichts! Eine Entschädigung ist nämlich ein finanzieller Ausgleich erlittener Pein und entgangener Lebensqualität. Das wird Herr Kruttschnitt als Jurist mit Sicherheit wissen! Was den Überlebenden geboten wird, sind Almosen, Therapien und Stützstrümpfe! Was geboten wird ist ein erneuter Skandal und alle Beteiligten sollten sich in Grund und Boden schämen für dass, was sie uns antun. Wieder antun!
Dieser Leserkommentar von Heidi Dettinger bezieht sich auf den Artikel in der NZ - NÜRNBERGER ZEITUNG vom Di. 27.12.2011, um 21:34 Uhr, betitelt »Diakonie Bayern: Aufarbeitung des Heimkinderskandals« – »Entschädigungslösung erarbeitet« @ http://www.nordbayern.de/nuernberger-ze ... -1.1751069 , worin sich dieser evangelische Jurist Kruttschnitt ganz, ganz groß tut und versucht sich selbst und seine Kirche, die EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND und die DIAKONIE BAYERN ins Rampenlicht zu stellen und IHNEN ein Loblied zu singen; und alles was dabei heraus kommt sind NUR WEITERE LÜGEN.


ZWEITENS:

( 29.11.2011 ) Heidi Dettinger, Schriftführerin im „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) in Antwort auf einen Artikel in der BERLINER MORGENPOST vom Mi. 28.12.2011, um 11:20 Uhr, betitelt »BIS ZU 16.000 EURO« – »Berlin entschädigt ehemalige Heimkinder« @ http://www.morgenpost.de/politik/articl ... inder.html
Falsch! Misshandelte Heimkinder werden weder in Berlin noch sonstwo in Deutschland entschädigt.

Die Überlebenden der deutschen Heimkinderhöllen werden mit einem Almosen abgespeist! Einem Almosen, dass es nur dann gibt, wenn jemand heute in Armut lebt und dieses auch nachweisen kann!

Mit anderen Worten: Ein Almosen für die Armen – ein Nichts für die, die es irgendwie geschafft haben, sich aus dem Dreck zu ziehen, in den Kirchen und Staat sie als Kinder gestoßen haben.

Oder: Keiner, der heute über der Armutsgrenze lebt, bekommt auch nur die kleinste Hilfe von den sich gerade durch die Bank selbst lobenden und beweihräuchernden Kirchen oder Bundesländern oder dem Bund zu sehen. Keiner!

Für alle anderen heißt es: Ein Stützstrumpf hier, eine Therapie da – natürlich nur, wenn das nicht eh schon von der Krankenkasse bezahlt wird.

"Entschädigung" jedoch ist ein finanzieller Ausgleich für erlittenes Leid und damit einhergehende Einschränkung der Lebensqualität! Und eben kein Stützstrumpf!

"Wiedergutmachung" hingegen ist ein dummes Unwort. Denn das, was uns zugefügt wurde, wird nie und niemand wieder "gut" machen! Und es kann allerhöchstens darum gehen, Kirchen, Bund und Länder wieder "gut" zu machen!

Übrigens:
Irland entschädigt seine misshandelten Heimkinder - und konfisziert dazu notfalls sogar Kirchenbesitztümer.
Österreich, Norwegen, Belgien, entschädigen Überlebende, ebenso Kanada und Australien. Von den USA ganz zu schweigen. Da ist das zerbrochene Leben eines Kindes gar Millionen wert.

In Deutschland hingegen einen Stützstrumpf....


Dieser Leserkommentar von Heidi Dettinger bezieht sich auf den Artikel in der BERLINER MORGENPOST vom Mi. 28.12.2011, um 11:20 Uhr, betitelt »BIS ZU 16.000 EURO« – »Berlin entschädigt ehemalige Heimkinder« @ http://www.morgenpost.de/politik/articl ... inder.html


Heidis verständlich und mit Recht von Wut geprängten Kommentare, die aber auch GENAU DER WAHRHEIT ENTSPRECHEN, und denen ich daher auch selbst völlig und ohne jegliche Einschränkung beipflichte!
Martin MITCHELL
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Die medialen Huldigungen der Täterorganisationen des Heimopferleids kontern! und immer wieder kontern!


Entschädigung für misshandelte Heimkinder [ berichten die Medien überall ]


ERSTENS:

THÜRINGER ZEITUNGSGRUPPE / thueringer-allgemeine.de BEHAUPTED »Entschädigung für DDR-Heimkinder wird ab Frühjahr ausgezahlt« @ http://www.thueringer-allgemeine.de/sta ... 1005474694 ( Matthias Thüsing / 29.12.11 / TA ) ( ein längerer Artikel )

AUCH DAS STIMMT SO NICHT ! – sage ich. :mad2:

( 29.11.2011 - 17:50 ) Heidi Dettinger, Schriftführerin im „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) in Antwort zu diesem Artikel in der THÜRINGER-ALLGEMEINE vom Do. 29.12.2011 gab auch sofort folgenden Leserkommentar dort ab:
Egal wie oft es in den Medien erscheint: Es gibt KEINE Entschädigung für ehemalige Heimkinder! Entschädigungen sind ein finanzieller Ausgleich für erlittenes Leid und daraus resultierende verminderte Lebensqualität. Aus dem Fonds sollen (freiwillige) Hilfsleistungen für bedürftige Heimkinder bezahlt werden. Sachleistungen. Ein Stützstrumpf hier, eine Therapie dort, eine kleine Hilfe zum Umzug hier, ein Brillengestell dort. Und auch das nur, wenn die Kranken- und/oder Rentenkassen nicht zuständig sind. Wer NICHT bedürftig ist, guckst sowieso in die Röhre! Mir fällt dabei ein Vergleich ein: In den USA ist das Leben und die Würde eines missbrauchten Kindes einige Millionen Dollar wert. In der Bundesrepublik Deutschland einen Stützstrumpf! Willkommen zurück im Mittelalter - da waren Almosen auch an der Tagesordnung!
:mad2: DDR-Heimkinder werden genau das gleiche FONDSVERTEILUNG-ARRANGEMENT / genau die gleiche HEIMOPFER-ABSPEISUNG haben wie West-Heimkinder auch --- und auch mit der dazugehörigen durch Verwaltungsvereinbarung festgeschriebenen unwiderruflichenVERZICHTSERKLÄRUNG“, die jeder Antragsteller / jede Antragstellerin unterschreiben muss – sage ich, d.h. teile ich Euch mit ( denn genau so wird es sein ! ).


Ich habe all dies ja schon vor Wochen vorausgesagt --- aber niemand hat mir zugehört; und es würde mich auch jetzt nicht wundern, wenn mir auch jetzt wieder niemand zuhört.



ZWEITENS:

365news.de SchlagzeilenGeschrieben von RBB Nachrichten

@ http://schlagzeilen.365news.de/2011/12/ ... eimkinder/
Entschädigung für misshandelte Heimkinder

Ehemalige Berliner Heimkinder, die an den Folgen von Misshandlungen leiden, können auf eine Entschädigung hoffen. Ab Mitte Januar öffnet der Senat eine Beratungsstelle für Betroffene.
365news.de SchlagzeilenGeschrieben von RBB Nachrichten

@ http://schlagzeilen.365news.de/2011/12/ ... eimkinder/
Entschädigung für misshandelte Heimkinder

Heidi Dettinger sagt:

29. Dezember 2011 um 16:31

Egal wie oft es in den Medien erscheint: Es gibt KEINE Entschädigung für ehemalige Heimkinder!

Entschädigungen sind ein finanzieller Ausgleich für erlittenes Leid und daraus resultierende verminderte Lebensqualität.

Aus dem Fonds sollen (freiwillige) Hilfsleistungen für bedürftige Heimkinder bezahlt werden. Sachleistungen. Ein Stützstrumpf hier, eine Therapie dort, eine kleine Hilfe zum Umzug hier, ein Brillengestell dort.

Und auch das nur, wenn die Kranken- und/oder Rentenkassen nicht zuständig sind.

Wer NICHT bedürftig ist, guckst sowieso in die Röhre!

Mir fällt dabei ein Vergleich ein: In den USA ist das Leben und die Würde eines missbrauchten Kindes einige Millionen Dollar wert. In der Bundesrepublik Deutschland einen Stützstrumpf!

Willkommen zurück im Mittelalter – da waren Almosen auch an der Tagesordnung!
Auch Du darfst Deinen eigenen Kommentar DORT abgeben !!!
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Einfache JURISTISCHE WARNUNG, DIE auch für jeden Laien leicht verständlich ist, bzw. EIGENTLICH FÜR ALLE LEICHT VERSTÄNDLICH SEIN SOLLTE.

An alle Ehemaligen Heimkinder WEST und OST - an die „Stärkeren“ und die „Schwächeren“ zugleich.

Erste und entscheidende Regel ist immer und einzig:

Kein Geschädigter / keine Geschädigte sollte sich jemals von seinen / ihren Schädigern oder ihren Alliierten / Repräsentanten 'beraten' lassen oder sich auf deren Diktat einlassen.

Und der Schädiger / die Schädiger und seine / ihre Alliierten / Repräsentanten / Interessenvertreter / Anwälte / Versicherungen sollten eigentlich wissen, dass sie 'SOWAS' schon garnicht erst versuchen sollten.

Sich zu den Beratungsstellen / Anlaufstellen zu begeben und Antrag auf HILFELEISTUNGEN zu stellen, und sich DAMIT zu begnügen, wenn einem klar und deutlich Schadenersatz und Schmerzensgeld zusteht, steht im starkem und völligem Gegensatz zu schon längst bestehenden „Grundsatzurteilen“ ( ! ) aus dem Jahre 2004 und 2009, die dies bestätigen ( meine ich ! ).
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY IS PERPETRATING A MASSIVE PUBLIC FRAUD !


Völlig unethisches und skandalöses Verhalten des Schädigers gegenüber den Opfern --- den ehemaligen Heimkindern.


Ein Beobachter aus dem Auslande und selbst ein Heimopfer der nachkriegsdeutschen 'Heime' WEST teilt mit :


Solche von KIRCHE und STAAT inszenierten Zeitungsüberschriften wie, z.B. »Ehemalige Heimkinder werden entschädigt« sind nichts als EINE GROßE LÜGEEIN SYSTEMATISCHER BETRUG.


Geschrieben spät abends Mittwoch, 28. Dezember 2011, von dem behinderten ehemaligen Heimkind Helmut Jacob im Helmut Jacob Blog:

@ http://helmutjacob.over-blog.de/article ... 86583.html
"Ich fasse es nicht!" - Heidi Dettinger (VeH) warnt vor Zeitungsenten [ http://helmutjacob.over-blog.de/article ... 86583.html ]

Vermehrt wird in der Presse auf die neuen Anlaufstellen hingewiesen, die für die Verteilung der Mittel aus dem Opferfonds zugunsten ehemaliger Heimkinder in den einzelnen Bundesländern zuständig sind. In diesem Zusammenhang schreiben die Zeitungen schlagzeilenträchtig von "Opferentschädigungen", die ab Januar dieses Jahres ausgezahlt werden. Dettinger, Schriftführerin im "Verein ehemaliger Heimkinder", stellt klar: Es gibt keine Entschädigung. Hier ihr Schreiben an die Presse und andere Internetforen :


»»» Ich fasse es nicht! Jetzt wird auch auf dieser Seite der Unsinn von der angeblichen Entschädigung für ehemalige Heimkinder kolportiert – und zwar ohne kritisches Hinterfragen!

Ich hoffe nur, es wird irgendwann in die Köpfe gehen:
Es gibt keine Entschädigung für Überlebende deutscher Heimkinderhöllen! Entschädigungen sind ein finanzieller Ausgleich für erlittene Pein und die daraus resultierende Minderung der Lebensqualität. Sie stehen einem Opfer zu – egal, ob heute arm oder reich, gesund oder krank.

Diese Almosen, die uns wie Brocken an räudige Hunde zugeworfen werden sollen,

gehen NUR an Bedürftige!
Sie sind KEIN finanzieller Ausgleich!
Sie sind auf jeden Fall NACHRANGIG – also nur dann, wenn das Sozialsystem nicht greift!

Bedürftige, geschädigte, traumatisierte Überlebende müssen ihre Hosen runterlassen und Konten und Portemonnaie öffnen, ehe sie überhaupt etwas erwarten können!
ALLE müssen eine Verzichtserklärung unterschreiben um zu unterbinden, dass sie je weiter etwas beantragen (inkl. Rentenausgleich) oder klagen.

Entschädigung? Für mich hört sich das eher nach einem Betrug an! Einem Betrug an ehemaligen Heimkindern, die für einen Stützstrumpf in die Wüste geschickt werden sollen!

Ich kann nur JEDEM raten: Schließt euch dem Boykott des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. an!

Macht klar, dass ihr euch nicht noch einmal und noch einmal und noch einmal über den Tisch ziehen lasst!

Sagt, es ist GENUG!

http://www.veh-ev.info//pages/homepage- ... kinder.php «««


aus: http://netzwerkb.org/2011/12/31/neue-be ... more-11799
Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Di 17. Jan 2012, 06:34, insgesamt 1-mal geändert.
Martin MITCHELL
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Ehemalige Heimkinder, so sieht die Verzichtserklärung aus, die Antragsteller und Antragstellerinnen aus dem „Hilfsfonds“ unterzeichen müssen:
Vereinbarung zum Verzicht auf weitere Forderungen gegen die Errichter des Fonds

Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ sollen dazu beitragen,

- Folgeschäden aufgrund der Heimerziehung abzumildern und

- einen dauerhaften Rechtsfrieden zu erzielen.

Die freiwilligen Leistungen werden an ehemalige Heimkinder gewährt, die erklären, dass sie unwiderruflich keinerlei weitere Forderungen aufgrund der Heimunterbringung gegen die in den Fonds einzahlenden Institutionen, namentlich die öffentliche Hand der Bundesrepublik Deutschland und die Evangelische und Katholische Kirchen in Deutschland sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, stellen werden. Dies umfasst auch Ansprüche wegen Rentenminderung sowie den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung.

Ausgenommen von der Nicht-Geltendmachung weiterer Ansprüche sind Forderungen gegen Dritte sowie weitere Leistungen aus dem Fonds gemäß den geltenden Leitlinien zur Umsetzung des Fonds.

Vor diesem Hintergrund und in Kenntnis dessen sind sich die Unterzeichnenden einig, dass sämtliche Ansprüche der hier unterzeichnenden betroffenen Person gegen die in den Fonds einzahlenden Institutionen aufgrund der Heimunterbringung, gleich aus welchem Rechtsgrund, abgegolten und erledigt sind, so dass die betroffene Person – außer den Leistungen aus dem Fonds – keine weiteren Leistungen mehr von diesen erhält.

Die Wirksamkeit dieser Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der oben gewährten Fondsleistung.

Ort, Datum

Unterschrift Betroffene/Betroffener

Unterschrift Beraterin/Berater


(Original-Verzichtserklärung/Hessisches Amt für Versorgung und Soziales - Frankfurt/Main)
Martin MITCHELL
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Ehemalige Heimkinder lasst Euch nicht übers Ohr hauen!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Noch wird es nicht berichtet von der Presse, dem Radio oder im Fernsehen --- aber vielleicht greifen auch sie es ja demnächst auf...
Ich werde aber nicht meinen Atem anhalten während ich darauf warte.

Zur dringenden Information für alle !!!

Vorgestern ( Mo. 09.01.2012 ) wurde einem 65-jährigen hilfsbedürftigen Ehemaligen Heimkind seitens einer von dem TÄTERKARTELL »BÜNDNIS KIRCHE UND STAAT« eingerichteten Anlauf- und Beratungsstelle in Hamburg EINKOCHKURS“ angeboten, gegen sofortige Unterzeichnung einer unwideruflichenVERZICHTSERKLÄRUNGauf jegliche weitere Rechtsansprüche. Er war aber glücklicherweise nicht so blöd sich darauf einzulassen. Er hat nichts unterschrieben. Und das rate ich auch allen anderen Betroffenen: bloß nichts unterschreiben !!!

Bitte unbedingt weitersagen !!!


Übrigens, meine Meinung ist, je mehr solcher Anlauf- und Beratungsstellen es gibt, um so mehr Möglichkeiten präsentieren sich mit solchen und ähnlichen HILFSANGEBOTEN Heimopfer übers Ohr zu hauen.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Ehemalige Heimkinder zurückversetzt ins Heim und wieder betrogen.

Sachleistungen“ aus dem „Hilfsfonds für Ehemalige Heimkinder“ eingerichtet vom TÄTERKARTELL »BÜNDNIS KIRCHE UND STAAT«.

Fondsumsetzung: LINKE TASCHE, RECHTE TASCHEGLEICHE HOSE.

Ehemalige Heimkinder gucken in die Röhre.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Warnung an „Alle“ ehemaligen DDR Heimkinder!

Warnung an „Alle“ ehemaligen DDR Heimkinder!

[ Heimkinder-OST sollen genauso übers Ohr gehauen werden wie Heimkinder-WEST. ]

Im Moment wird versucht ( Prof. Dr. Peter Schruth und Andere ) eine Fondslösung laut Bundestagsbeschluss analog der Fondslösung vom 07.07.2011 in den neuen Bundesländern umzusetzen.

Das soll z.B. durch und im Rahmen von Veranstaltungen, wie geplant am 14.01.2012 im Luise & Karl Kautsky-Haus ( Tagungsort ) 12161 Berlin, Saarstraße 14, erfolgen.

Analog soll heißen dass die Verwaltungsverordnung [ Diktat ! / Dekret ! ] auch in den neuen Ländern angewandt werden soll! - Also eine Fondslösung etabliert werden soll.

„Das stellt alle Opfer der SED-Heimerziehung schlechter!“

Nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz hat jeder Betroffene von SED Unrecht Anspruch auf Rehabilitation von rechtsstaatswidrigen Entscheidungen!
Das (StrRehaG) ist im Dezember 2010 auf die Heimkinder der ehemaligen DDR erweitert worden. Nach erfolgter Rehabilitation – also Aufhebung der Entscheidung durch die zuständigen Landgerichte – besteht Anspruch nach § 17a OEG auf eine Rente von 250,00€ (einklagbar) und Anspruch auf Haftentschädigung von 306,78€ für jeden Monat zu Unrecht verbüßten Freiheitsentzug oder einer Freiheitsentziehenden Maßnahme.

Das (StrRehaG) wird bislang nicht so angewendet wie es sollte, da die Gerichte nur auf politische motivierte Einweisungsgründe abstellen.

Das muss geändert werden! – Mit einer Fondslösung würden im Osten alle Ehemaligen Heimkinder ( Jugendwerkhöfe, Spezialkinderheime und Durchgangsheime ) sofort aus dem OEG fallen! – Mit der Unterschrift unter eine Verzichtserklärung wäre jede Möglichkeit der Klage genommen. Es gäbe kein Anrecht mehr auf eine Haftentschädigung die ja in Geld bezahlt wird und auch kein Anrecht mehr auf eine Rente! – So hatten sich das die Täterorganisationen im Osten des Landes gedacht!

Ihr seht also die Perversion im Umgang mit den Opfern kennt offensichtlich auf Täterseite – d.h. Rechtsnachfolgerseite – keine Grenzen.
Korrekturgelesener Schriftsatz. – Unäbhangig korrekturgelesen und editiert von Martin MITCHELL.

Diese Warnung wurde ohne jegliches Hinzutun von Martin MITCHELL unabhängig und eigenständig von Lutz ADLER formuliert. Martin MITCHELL selbst kennt Lutz ADLER nicht.

Diese Warnung von Lutz ADLER scheint dem Australier Martin MITCHELL durchaus sinnvoll zu sein --- und ich glaube auch nicht, dass er etwas gegen diese meine kleine Umgestaltung und nochmalige Präsentation dieser seiner Warnung hat / hätte.
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Möglicher Antragsteller re Hilfsfonds meldet sich aus Austra

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Daniela Gerstner
Berliner Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder
c/o Nachbarschaftsheim Schöneberg
Holsteinische Str. 30, 12161 Berlin
http://heimerziehung.wordpress.com/anla ... le-berlin/

"Daniela Gerstner" < daniela.gerstner[a]sozkult.de >



Ehemaliges Heimkind: Martin Mitchell
Adelaide, Süd Australien

Freitag, 13. Januar 2012



Sehr geehrte Frau Gerstner.

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich bin ein potenzieller Antragsteller ansässig in Australien und meine tägliche Sprache ist Englisch. Ausweispapiere habe ich keine, denn solche sind nicht notwendig im täglichen Leben in Australien. Alle andere Dokumentation ist, natürlich, in Australien, verfasst in englischer Sprache.

Als ein heute, schon seit Dekaden, im Ausland ansässiges ehemaliges Heimkind – geborener West-Berliner – wende ich mich an Sie, da ich keinen deutschen Wohnort habe, und auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, ansonsten aber, u.a., auch im damaligen West-Berlin der „Heimerziehung“ sowohl wie auch der „Fürsorgeerziehung“ unterzogen wurde und das damalige Hauptjugendamt in West-Berlin, bzw. der damalige „Senator für Jugend und Sport“ bis zum Tage meiner Auswanderung nach Australien ( 23.03.1964 ) für mich zuständig war.

Auch wende ich mich an Sie, weil die Ihrige anscheinend bisher eine der ersten Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder ist, die schon etwas besser organisiert ist und wo nicht noch immer Chaos herrscht.

Meine Fragen an Sie sind folgende:

1. ) Da für alle Anträge auf Sachleistungen aus dem Hilfsfonds die erste und ausschlaggebende Voraussetzung ist, dass ein Antragsteller „hilfsbedürftig“ ist, ( a. ) wie wird von Ihnen, in solchen Fällen, „Hilfsbedürftigkeit“ definiert, und ( b. ) was ist Ihnen als Beweis von einem im Ausland ansässigen Ausländer akzeptabel und genügend, dass dem so ist ? - Muss die heute bestehende „Hilfsbedürftigkeit“ des Antragstellers ebenso beweisbar auf die damalige Heimerziehung zurückzuführen sein ? - Und wie stellt man sich das vor, dass ein Antragsteller so etwas belegt ?

2. ) Da für alle Anträge auf Sachleistungen aus dem Hilfsfonds die zweite und ausschlaggebende Voraussetzung ist, dass ein Antragsteller „heute noch immer unter weiterhin bestehenden Folgeschäden aus der damaligen Heimerziehung leidet“, wie wird von Ihnen ( a. ) „weiterhin leidet“ und ( b. ) „weiterhin bestehenden Folgeschäden“ definiert, und ( c. ) wie müssen diese „Folgeschäden aus der Heimerziehung“ seitens eines im Auslande ansässigen Ausländers, unter Berücksichtigung der bestehenden Sprachbarrieren, Ihnen gegenüber bewiesen werden ?

3. ) ( a. ) Wer trägt die Kosten für die Ihnen akzeptabele Beweisführung eines im Ausland ansässigen Ausländers in dieser Sache und ( b. ), falls Sie diese Kosten der Beweisführung tragen, werden diese Kosten auf die Höchstgrenze der möglichen Sachleistungen aus dem Hilfsfonds ( die sich auf 10.000 € beschränkt ) angerechnet und die überhaupt zur Verfügung stehenden Sachleistungen dadurch beträchtlich reduziert ?

4. ) Wenn der erste Punkt und der zweite Punkt seitens eines im Ausland ansässigen Ausländers, bzw. Antragstellers, annehmbar Ihnen gegenüber erfüllt sind, welche Hilfsangebote , bzw. Sachleistungen, stehen diesem im Ausland ansässigen Ausländer Ihrerseits zur Verfügung und wie werden die daraus hervorgehenden Kosten mit Ihrer Anlauf- und Beratungsstelle, oder der Haupt- Anlauf- und Beratungsstelle, abgerechnet ?

5. ) Wie verhält es sich mit Zahlungen in barem Geld aus dem Rentenersatzfonds für im Auslande ansässige Ausländer, bzw. Antragsteller, die im Nachkriegsdeutschland während sie in „Einrichtungen der Heimerziehung und Umerziehung“ interniert waren unentlohnte Zwangsarbeit haben leisten müssen ?

6. ) In der vorgesehenen Antragstellungsprozedur, zu welchem Zeitpunkt müssen im Ausland ansässige Ausländer, bzw. Antragsteller, eine unwiderrufliche Verzichtserklärung unterschreiben ( a. ) was den Hilfsfonds betrifft und ( b.) was den Rentenersatzfonds betrifft und ( c. ) was ist der jeweilige wortwörtliche Wortlaut dieser Verzichtserklärungen für den ( i. ) Hilfsfonds und ( ii. ) für den Rentenersatzfonds ( denn es wird ja, jeweilig, darauf ankommen welchen der beiden Fonds ein Antragsteller in Anspruch nimmt – oder ob er beide dieser Fonds in Anspruch nimmt – nehme ich mal an ) ?

Ich bitte um eine umgehende Empfangsbestätigung meines Fragenkatalogs und hoffe auf baldige bei mir eingehende Ihrerseitige Antworten auf all diese meine berechtigten Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Mitchell
( Ehemaliges Heimkind; Jg. 1946; geb. 28.07.1946 )

PS. Übrigens stelle ich diesen genauen Wortlaut dieses meines Schreibens an Sie auch allen anderen mir bekannten im Auslande lebenden Ehemaligen Heimkindern zur Verfügung und werde all diese Betroffenen auch genau über die Ihrerseits mir zur Verfügung gestellten Antworten informieren.

PPS. Dieses mein Schreiben an Sie, und auch Ihr Antwortschreiben dazu, darf auch durchaus auf Ihrer Webseite @ http://heimerziehung.wordpress.com/ veröffentlicht werden.
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"Beratungsstellen" "Entschädigung" u. sonstiger Unfug

Beitrag von Martin MITCHELL »

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hpd - Humanistischer Pressedienst
Deutschland Deine Kinder (13)13 Jan 2012 - Nr. 126731
Heimkinder. Wunde Punkte. Ausblick auf 2012
@ http://hpd.de/node/10371 ( insgesamt 4 Seiten, plus 2 Anhängen )

Einer dieser als PDF-Dokument diesem Artikel beigefügten Anhänge ist eine „rechtliche Beurteilungseitens Prof. Dr. Peter Schruth zu dieser VERZICHTSERKLÄRUNG die man Antragstellern und Antragstellerinnen, die einen Antrag auf Ansprüche aus diesem „freiwilligen Hilfsfonds“ stellen wollen, abverlangen will.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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EIN EHEMALIGES HEIMKIND AUS DEUTSCHLAND TEILTE VOR EIN PAAR TAGEN ( 13.01.2012 ) MIT, UND ICH VERÖFFENTLICHE DAS JETZT AUCH HIER, MIT SEINER ERLAUBNIS, DA ICH VOLL UND GANZ EBENSO DIESER MEINUNG BIN.
Hab' ich s mir doch gedacht.

Das ganze Geschwurbel von Herrn Schruth dient nur der eigenen Gewissensberuhigung [ betreffend seiner „rechtlichen Beurteilung“ zur VERZICHTSERKLÄRUNG @ http://dierkschaefer.files.wordpress.co ... chruth.pdf über http://dierkschaefer.wordpress.com/2012 ... he-mittel/ ]

Das Geschreibsel von Ihm hat sich für mich so gelesen:

Naja, da muß zwar etwas unterschrieben werden, welches aber vermutlich gegen rechtstaatliche Grundsätze verstößt. Daher wäre das seines Erachtens unwirksam und man könne trotzdem noch weitere Forderungen einklagen.

Insbesonders in der Antwort an Herrn Schäfer [ @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012 ... antwortet/ ] hat er dann auch die Hosen heruntergelassen und "m.E." hineingeschrieben.

Was denkt der Herr Schruth sich eigentlich ?
Meint er wirklich jemand mit Hartz4 könne durch die ganzen Instanzen hindurchklagen um erstmal feststellen zu lassen daß eine geleistete Unterschrift möglicherweise ungültig sei um danach erst überhaupt den entsprechenden Anspruch stellen zu können den man ursprünglich wollte ?
Oder will er uns für so gutgläubig verkaufen daß wir tatsächlich glauben daß sich irgendeine Behörde oder eine Kirchliche Institution von seiner Stellungnahme beeindrucken lassen würde, trotz einer dann vorliegenden Unterschrift vom Antragsteller daß er "unwiderruflich auf alle Ansprüche" bereits verzichtet hat ?

Der Herr hat nun ein schlechtes Gewissen und versucht sich nun selber einzureden daß es doch gar nicht so schlimm sei was er mit verbrochen hat.

Die von ihm verfasste Stellungnahme ist keinen Pfifferling wert und dazu noch mit "m.E." gekennzeichnet. Also auch nur reine Spekulation seinerseits.
Eine Verzichtserklärung ist dagegen etwas handfestes und einzelne Bestandteile davon erstmal wirksam bis man gerichtlich deren Unwirksamkeit festgestellt hat. Da man aber auch einen Verzicht auf Rechtsverfolgung mit eingeschlossen hat wird es nun interessant wie jemand mit schmalen Geldbeutel eine gerichtliche Prüfung vorfinanzieren kann, da jede Behörde (z.B. Sozialamt) auch erstmal sich darauf berufen kann wenn man einen Prozesskostenbeihilfe gerade dafür beantragen will (man hat ja gerade auf Kosten für Rechtsverfolgung im Zusammenhang...mit verzichtet).
m.E. stellt das Schreiben von Herrn Schruth nur einen Persilschein für sein Gewissen dar, aber keinesfalls eine Hilfe für uns ehemalige Heimkinder mit schmalen Geldbeutel.

Irgendwie wie ein Versicherungsvertreter: " Unterschreiben Sie nur ruhig, was da steht ist nur reine Formsache und sowieso ungültig, also können Sie da auch ruhig unterschreiben" ... oder so ähnlich.

Ich krieg nen dicken Hals !
Martin MITCHELL
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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FEEDBACK VON EINEM UNTERSTÜTZER DER INTERESSEN DER BETROFFENEN
Hallo Martin,

es erübrigt sich eigentlich, diese Schruth`sche Beurteilung [ http://dierkschaefer.files.wordpress.co ... chruth.pdf ] auch nur zu lesen; geschweige denn darüber zu diskutieren. Allein deshalb, weil ohnehin vollständig egal ist, ob die Verzichtserklärung rechtlich unwirksam, sittenwidrig oder sonst was ist.

Es kommt nur darauf an, dass die Leute unterschreiben. Das ist m.E. auch der Anlass zu dieser ellenlangen Einlull-Fleißarbeit mit dem plakativ zwischen den Zeilen hängendem ungeschriebenen Leitsatz: "Leute unterschreibt, sichert euch die einmalige Chance (!) auf ein Almosen ! Klagen könnt ihr danach immer noch - nützt euch dann zwar nichts mehr…" (hahahaha)

Warum verschweigt Schruth, dass die Zeit für den Klageweg bis zur höchsten Gerichtsinstanz nicht annähernd ausreichen würde. Der Fonds ist wahrscheinlich längst Geschichte, bevor auch nur der allererste Fall in höchster Gerichtsinstanz zur Entscheidung anstehen würde. Wer glaubt oder darauf hofft, dass die Täterorganisationen vorher klein beigeben könnten, ist ein Narr.

Man sollte auch nicht vergessen, dass der Fonds JEDERZEIT aufgekündigt werden kann. Selbst im unwahrscheinlichsten Fall, also einem frühzeitigen Grundsatzurteils kontra Verzichterklärung, käme ein solches Urteil den Täterorganisationen möglicherweise sehr gelegen. Bekämen sie damit doch eine plausible Erklärung für die dringende Notwendigkeit der sofortigen Auflösung des Fonds auf dem Silbertablett serviert. (Plausibel natürlich nur aus sicht der Täterorganisationen und deutscher Papageien-Massen-Medien.)

Manfred D.
Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Di 17. Jan 2012, 07:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Vielleicht sollte man auch noch einmal – mehrmals !Beitrag 200 ( oben ) ( @ http://www.fi-ehk.de/forum/board/index. ... 4#post7184 ) lesen und DARÜBER nachdenken und das ein oder andere DARIN Enthaltene berücksichtigen.


Hat der Jurist Prof. Dr. Peter Schruth in seiner „rechtlichen Beurteilung“ ( @ http://dierkschaefer.files.wordpress.co ... chruth.pdf ) den wichtigsten Aspekt überhaupt nicht total übersehen ? ? ?

Ich, als Laie, für mich selbst redend, bin der Meinung, dass solch eine „unwiderrufliche Verzichtserklärung“ – für alle, die sie unterschreiben – doch und durchaus, auch vor jedem Gericht in jedem zukünftigen Gerichtsverfahren wo jemand versuchen mag diese von ihm oder ihr unterschriebene Verzichtserklärung anzufechten und rückgängig zu machen, ihre absolute und unwiderrufliche Gültigkeit hat, haben wird und behalten wird,

denn es entsteht durch die Unterzeichnung ein freiwillig geschlossener Vertrag zwischen sich freiwillig dazu entschiedenem Almosenempfänger und freiwilligem Almosenvergeber

in Bezug auf „eine freiwillige Hilfsgabe“ oder „vielleicht – wenn man Glück hat – sogar mehreren freiwillige Hilfsgaben“, die nichts mit einem Rechtsanspruch zu tun hat / haben und auch kein „Rechtsgeschäft“ oder eine einem rechtlich zustehende „Leistung“ ist / einem rechtlich zustehende „Leistungen“ sind

all dessen sich der Unterzeichner / die Unterzeichenerin zum Zeitpunkt des Unterzeichnens durchaus bewusst ist und war.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Ich fordere den Jurist Prof. Dr. Peter Schruth ( u.a. leitendes Mitglied des Berliner Rechtshilfefonds e.V. ), als angeblichen Interessenvertreter der Ehemaligen Heimkinder und Ombudsmann, dem die Interessen der ehemaligen Heimkinder-WEST UND der ehemaligen Heimkinder-OST so groß am Herzen liegen, jetzt ausdrücklich dazu auf sich hier in diesem Forum zu registrieren und anzumelden und uns allen mitzuteilen und öffentlich kund zu tun, wie er sich vorstellt ALL SEINE DIESBETREFFENDEN PLÄNE ( was auch immer diese sein mögen ) in die Realität ( was auch immer DIESE SEINE REALITÄT sein mag ) umzusetzen.
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Opferjurist Michael Witti schreibt Ombudsmann Peter Schruth

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Schreiben vom Samstag, 14. Januar 2012, um 23:50 Uhr von Opferjurist Michael Witti in München an Jurist Prof. Dr. Peter Schruth in Berlin.

Lieber Professor Schruth,

ich kenne aus eigener Tätigkeit in 100derten Fällen der Folgeschäden von NS-Opfern die Problematik der Durchsetzung eines Folgeschadens aus KZ-Haft vor deutschen Gerichten. Es erfolgt regelmäßig ein Gutachtenprozess und die KZ-Opfer sind mit Gerichtsgutachten erfahrenster Gutachter konfrontiert, um den Folgeschaden überhaupt durchzusetzen.

Ich konnte sogar erleben, dass einem KZ-Opfer, das den Hausmeister mit dem Kapo verwechselte und das in konstanter klinischer Psychotherapie war, abgelehnt wurde den Zustand als verfolgungsbedingt anzuerkennen. Die Behörde des Landes der nun für den Fonds der Heimkinder zuständigen Ministerin lehnte den Schaden ab und verwies auf Drittschäden usw.

Und bei dieser Tatsachenlage fabulieren Sie in Erklärungen dazu, dass die Heimkinder keine Kosten der Rechtsvertretung brauchen? Wie schamlos kann man nur sein. Und hatten Sie nicht früher ein Projekt mit der Kanzlei, die zum RTH vertrat?

MfG

Michael Witti
Korrekturgeleser Schriftsatz. – Korrekturgelesen von Martin MITCHELL.

[ FÜR UNEINGEWEIHTE: Die letzte Frage im letzten Absatz dieses Schreibens bezieht sich auf das ausserparlamentarische Gremium „Runder Tisch Heimerziehung“ (RTH) (unter der Schirmherrschaft von Antje Vollmer) und dem Kammergerichtsverfahren am 13. August 2009 in dem der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. die Selbsbestimmung seiner Interessenvertreter am RTH ersuchte – aus dem im Endresultat eine höchstrichterliche Entscheidung (einer Einzelrichterin) hervorging, die für den Verein negativ ausfiel und den Wünschen der „Anspruchsgegner“ entsprechend keinen Anwalt auf Opferseite zuließ und schon garnicht einen Anwalt ihrer Wahl. ]
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Martin MITCHELL
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Bezüglich der von Prof. Dr. Peter Schruth fertiggestellten „rechtlichen Beurteilung“ der Verzichtserklärung, die Ehemalige Heimkinder unterschreiben sollen – eine „rechtliche Beurteilung“, die er jetzt erst ( Mitte Januar 2012), angeblich für ihre ʹWissenserweiterungʹ, zur Verfügung stellt.

Ein sehr interessanter und Augen-öffnender Artikel dazu »Die Metamorphose des Professors oder: Ein fahler Nachgeschmack« @ http://helmutjacob.over-blog.de/article ... 99898.html ( vom Sa. 14.01.2012 ) ( muss aber mit eindringlicher Konzentration gelesen werden, nicht nur überflogen werden ).
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Re: Ehemalige Heimkinder lasst Euch nicht übers Ohr hauen!

Beitrag von zollagent »

Martin MITCHELL » Di 17. Jan 2012, 08:06 hat geschrieben:.
Ich fordere den Jurist Prof. Dr. Peter Schruth ( u.a. leitendes Mitglied des Berliner Rechtshilfefonds e.V. ), als angeblichen Interessenvertreter der Ehemaligen Heimkinder und Ombudsmann, dem die Interessen der ehemaligen Heimkinder-WEST UND der ehemaligen Heimkinder-OST so groß am Herzen liegen, jetzt ausdrücklich dazu auf sich hier in diesem Forum zu registrieren und anzumelden und uns allen mitzuteilen und öffentlich kund zu tun, wie er sich vorstellt ALL SEINE DIESBETREFFENDEN PLÄNE ( was auch immer diese sein mögen ) in die Realität ( was auch immer DIESE SEINE REALITÄT sein mag ) umzusetzen.
Meinst du, er liest das?
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Erst einmal kurz zu der Frage im vorhergehenden Beitrag, bezüglich der meinerseitigen Aufforderung an Prof. Dr. Peter Schruth ( auch noch einmal speziell zitiert von »zollagent« ); diese Aufforderung an Prof. Dr. Peter Schruth wurde nicht nur an vielen Stellen im Internet veröffentlicht, sondern dem Herrn Professor auch persönlich zugestellt. Wenn er sich dieser Aufforderung nicht stellt so ist das sein Problem.
___________________________________________________________________________________________


ACHTUNG !ACHTUNG !

Auch dies wird man von allen Heimopfern-WEST und von allen Heimopfern-OST verlangen, dass sie erst einmal unterschreiben

wenn sie einen Antrag auf „Hilfeleistungen“ / „Sachleistungen“ aus diesem „freiwilligen Hilfsfonds“ - „nicht rechtsverbindlichen Hilfsfonds“ - eingerichtet von KIRCHE und STAAT : BUND und LÄNDERN stellen, mit einer zu unterzeichnenden unwiderruflichen Verzichtserklärung auf alle zukünftigen Rechtsansprüche des Antragstellers / der Antragstellerin.

( … Dieses Formular stammt von einer „Anlaufstelle“ in Niedersachsen ! … )
Zu- und Vorname
______________________________________________

Straße, Haus-Nr.
______________________________________________

Postleitzahl, Ort
______________________________________________

Gz.
______________________________________________

Einwilligungserklärung

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das Versorgungsamt [Standort des Amtes oder der Behörde… ]Regionale Anlauf- und Beratungsstelle zum Fonds Heimerziehung – die erforderlichen Auskünfte einholt und die über mich bei behandelnden Ärzten, Behörden und Sozialleistungsträgern und gleichgestellten Stellen geführten Unterlagen beizieht.

Ich entbinde die beteiligten Ärzte von ihrer Schweigepflicht.

Falls ich diese Einwilligungserklärung einschränken will, werde ich eine gesonderte Erklärung abgeben.

[ Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin ]
Ja, Ihr habt alle richtig gehört, bzw. gelesen: Alle antragstellenden Ehemaligen Heimkinder-WEST, sowohl wie alle antragstellenen Ehemaligen Heimkinder-OST werden nicht nur eine VERZICHTSERKLÄRUNG unterschreiben müssen, aber auch diese oder ähnliche oben aufgeführte EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG abgeben müssen ( „abgeben müssen“ bedeutet ebenso unterschreiben müssen ).
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 22. Jan 2012, 08:05, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Bezüglich den Warnungen im vorhergehenden heutigen Beitrag von mir .

KIRCHE und STAAT : BUND und LÄNDER sind „Schuldner“ wie jeder andere „Schuldner“ auch --- sie haben diesbezüglich keinen SONDERSTUTUS for dem Gesetz !!!!

Es ist, meines Erachtens, in dieser Situation, in erster Instanz, eine rechtswidrige „Einwilligungserklärung“ verlangt seitens des „Täters“ / seitens des „Schädigers“ / seitens des „Beklagten“ / seitens des „Schuldners“ / seitens des „Anspruchsgegners“ von dem „Geschädigten“ / von dem „Kläger“ / von dem „Opfer“ – dem „Opfer“ genau dieses „Täters“ / dieses „Schuldners“. Genau so ist es, meines Erachtens, im Rechtswesen auszulegen.

Es gibt auch kein anderes in dieser Weise formuliertes Dokument – d.h. eine solcheEinwillingserklärung“ – die jemanden unter den hier gegebenen Umständen je abverlangt wurde, im gesamten Internet !!!

Go on, prove me wrong !

Beweist mir das Gegenteil !
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 22. Jan 2012, 04:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Wir, die „Opfer“ / die „Geschädigten“ / die „Kläger“ / die rechtmäßig und gesetzmäßig „Anspruchsberechtigten“ ( deshalb ja auch dieVerzichtserklärung, die wir unterzeichen sollen ! ) haben es HIER aber nicht mit dem Sozialamt zu tun, sondern wir haben es HIER mit dem „Täter“ / dem „Schädiger“ / dem „Schuldner“ zu tun, der seine Behörden – die kommunalen Bürgerbehörden ! – dazu missbraucht, um seine Drecksarbeit auszuführen und sich dabei seiner Rechtspflicht zu entziehen.

Wir, die „Opfer“ schulden dem „Schuldner“ garnichts, und auch keine Unterschrift unter eine „Einwilligungserklärung“ uns von ihm noch auf eine weitere Weise übers Ohr hauen zu lassen.

Der „Schuldner“ hat kein Recht darauf eine solche unrechtmäßig von ihm verlangte „Einwilligungserklärung“ von dem „Opfer des Schuldners“ ausgehändigt zu bekommen, sage ich !

Go on, prove me wrong !

Beweist mir das Gegenteil !
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Martin MITCHELL
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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EIN EHEMALIGES HEIMKIND AUS DEUTSCHLAND TEILTE MIR GESTERN ( 21.01.2012 ) MIT, UND ICH VERÖFFENTLICHE DAS JETZT AUCH HIER, MIT SEINER ERLAUBNIS, DA ICH VOLL UND GANZ EBENSO DIESER MEINUNG BIN.

…und es bezieht sich natürlich auch genau auf meine eigenen vorhergehenden Beiträge zu diesem Aspekt – und die in diesen Beiträgen enthaltenen Mahnungen und Warnungen – insbesondere auf die vorhergehenden heutigen drei Beiträge ( oben ).

Das ist das Allerletze !

Generalisierte Schweigepfichtsentbindung gegenüber den in der Anlaufstelle vertretenen Institutionen wie Kirche, Diakonie und gegenüber den privaten Heimträgern ?
Gegenüber den Beteiligten in den Anlaufstellen und dahintergeschalteten Gremien, besetzt u.a. durch Laien von Heimkinderseite, Staatsbediensten und Vertretern der Täter, welche gleichsam dann Einsicht in alle meine "Unterlagen" und höchst persönliche Dinge haben ?
Unter dem Deckmäntelchen des staatlichen Versorgungsamtes ?
Hää ????
Was geht diese Herrschaften an ob ich Herpes habe, wie der Zustand meines Darmes ist oder unter welcher Art von Sexuellen Problemen ich leide ?
Was geht diese Herrschaften an welche psychischen Störungen ich habe welche nicht in Verbindung mit der Heimzeit stehen ?
Das sind alles medizinische Laien !

Wenn ein privater Arbeitgeber so etwas verlangt dann ist das ein klassischer Fall von Datenmissbrauch und Grundgesetzwidrig; wird für den Arbeitgeber dann sehr sehr teuer !
Nicht einmal meine Rentenversicherung darf von mir eine solche uneingeschränkte Schweigepflichtsentbindung verlangen !

Wieso sind dann die Herren Rock- und Pantöffelchenträger (Kirche) nun plötzlich eine Ausnahme ?


Wir sollen also einwilligen daß diese Herrschaften alle Daten sammeln welche über uns existieren, ohne jegliche Kontrolle was da eigentlich überhaupt gesammelt, wo und wie aufbewahrt und an wem weitergegeben wird ?
Nur damit die Täter (wohlgemerkt sind das u.a. private Firmen und Institutionen) alles über uns und hinter unserem Rücken zur späteren Verwendung erfassen können für den Fall das von uns es vieleicht doch jemand einmal wagen sollte später vieleicht doch erfolgreich eine Klage zu erheben ?
Und wir haben noch nichtmal ein Recht auf Unterlageneinsicht bei jenen Institutionen welche nun von uns eine Schweigepflichtsentbindung von uns verlangen ??

Neee, dass ist das Allerletzte:

Während die Damen und Herren in vollem Ornat und uns von oben bis unten betrachtend vor uns stehen sollen wir uns wieder genauso nackt vor deren Augen ausziehen wie damals, werden befummelt und bekommen einen Bonbon als Belohnung hinterher mit dem Wissen daß wir übelst verprügelt und zusammengeschlagen werden sollten wir es ja wagen später vieleicht doch noch Widerpruch gegen die an uns vollzogenen Handlungen zu erheben

Ohne mich !

P.S.: Wo ist da überhaupt eine Datenschutzerklärung ? Falls vorhanden welchen genauen Inhalt hat diese und wer ist der Datenschutzbeauftragte dafür ?

PPS: Kann gerne veröffentlicht werden; gezeichnet: "ein ehemaliges Heimkind"
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 22. Jan 2012, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
Martin MITCHELL
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Heimkinder-Zwangsarbeit in der BRD in ganz großem Stil.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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THEMA : Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung in der Bundesrepublik Deutschland in ganz großem Stil. --- Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt ?
Von:
Martin Mitchell
( Ehemaliges Heimkind; Jg. 1946 - Opfer deutscher Fürsorgehöllen )
Adelaide, Süd Australien ( seit 24. März 1964 ansässig hier )

Montag, 13. Februar 2012


An:
1. ) BERLIN - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
2. ) Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
3. ) BERLIN - Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
4. ) ILO - International Labour Organization
5. ) Amnesty International - Germany
6. ) Deutsches Institut für Menschenrechte
7. ) DGB - Deutscher Gewerkschaftsbund


Betreff:

Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung in der Bundesrepublik Deutschland in ganz großem Stil.

Meine Damen und Herren - jeweils individuell und jeweils als Gesamtkollegium angesprochen.

Was macht Ihre Organisation / Ihr Ministerium / Ihr Senat / Ihre Gewerkschaft eigentlich DIESBEZÜGLICH ?

Niemand in der BRD nimmt Anstoß daran und kümmert sich DARUM: Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung in der BRD 1949-1992 ( on an industrial scale ! ) aufzuarbeiten, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und die Opfer angemessen zu entschädigen ?!

Institutionelle Sklavenarbeit – verichtet von eingesperrten Kindern und Jugendlichen in der &#697;Heimerziehung&#697; – wurde toleriert und massiv DAVON profitiert, und diese Verbrechen von niemanden geahndet.

Alle Täter, Täterorganisationen und Mittäter – d.h. alle Profiteure – dürfen ihre BEUTE ( Gesamtbeträge in Milliardenhöhe ) aus Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung ( 1945-1992 ), und große Summen an Schmiergeldern, die DABEI ganz sicherlich ebenso geflossen sind, weiterhin behalten und auch DARAN scheint sich niemand zu stören.

Heute redet man in der BRD nur über die Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung im Dritten Reich ( innerstaatlich und extraterritorial ) und von heutigen Fällen von Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung im wiedervereinigten Deutschland seit dem Jahre 2005.

Warum werden die dazwischenliegenden Jahrzehnte was WEST und OST betrifft von der Bundesrepublik Deutschland einfach ignoriert und totgeschwiegen ?

Erklären Sie mir das mal bitte.

Mit freundlichen Grüßen.

Martin Mitchell
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Sind die Verbrechen begangen gegen Heimkinder „verjährt“ ?

Beitrag von Martin MITCHELL »

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HEIMKINDER. – Es gibt eigentlich gar keine „Verjährung im Zivilrecht“, es sei denn ein Beklagter oder eine Beklagte stützt sich speziell darauf und macht Gebrauch von der „Einrede der Verjährung“.

THEMA: Zur Frage der „Verjährung“ im Zivilrecht generell in Fällen wo Kinder und Jugendliche in Heimen ( kath., ev., staatlich und privat ) vom Aufsichtspersonal misshandelt und missbraucht worden sind und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet worden sind --- d.h. schwer geschädigt worden sind.
Dr. jur. Christian Sailer
Rechtsanwalt
Max-Braun-Straße 2
97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Telefon: 09391/504-200
Telefax: 09391/504-202
e-mail:
info@kanzlei-sailer.de
http://www.kanzlei-sailer.de

20. Februar 2012



Herrn Bischof
Dr. Stephan Ackermann
Beauftragter der Bischofskonferenz
für alle Fragen im Zusammenhang des
sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
im kirchlichen Bereich
Bistum Trier
54203 Trier



Schadenersatz für die Opfer
hier: Verzicht auf Verjährungseinreden

Sehr geehrter Herr Dr. Ackermann

als ein Anwalt, der seit Jahren Opfer sexueller Gewalt durch katholische Priester in Deutschland und Österreich berät und vertritt, bin ich immer wieder damit konfrontiert, dass sich die Kirche gegenüber Schadenersatzansprüchen auf die Einrede der Verjährung beruft. Auf diese Weise entledigt sie sich der Hauptlast der Wiedergutmachung der verheerenden Schaden, die Kindern und Jugendlichen durch die Sexualverbrechen ihrer Priester zugefügt wurden.

In der Öffentlichkeit besteht der Eindruck, der auch von kirchlicher Seite immer wieder bestärkt wird, dass Verjährungsfristen unüberwindliche Hindernisse darstellen, die nur der Gesetzgeber beseitigen könnte, und auch dies nur für die Zukunft. In diesem Sinne forderten auch Sie vor kurzem eine Verlängerung oder Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivilrecht.

In Wirklichkeit handelt es sich hierbei um einen großen Irrtum und vielleicht auch eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit, denn Verjährungsfristen greifen nur, wenn und solange sich die Kirche darauf beruft. Würde sie dies nicht tun, könnten einschränkungslos alle Missbrauchsfälle, gleich wie lange sie zurückliegen, in Zivilprozessen aufgearbeitet werden und den Opfern durch angemessene Entschädigung ihr schweres Schicksal wenigstens teilweise erleichtert werden. Ich erlebe gegenwärtig zum Beispiel, dass einer heute 50-jährigen Frau, der als Kind und junges Mädchen von einem katholischen Priester jahrelang sexuelle Gewalt zugefügt wurde, Schadenersatz für den großten Teil ihrer Leidenszeit von vornerein deshalb vorenthalten bleibt, weil sich der Würzburger Bischof auf Verjährung beruft.

Wie wollen Sie derartiges mit den wiederholten Beteuerungen Ihrer Kirche, Wiedergutmachung zu leisten, vereinbaren? Wäre es nicht ein Gebot des Anstandes und der Ehrlichkeit, auf die Verjährungseinrede grundsätzlich zu verzichten, um die restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle möglich zu machen? Solange Ihre Kirche das nicht tut, muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie den Opfern klerikaler Kinderschädung eine angemessene Entschädigung bewusst verweigert, um sie stattdessen mit Almosen abzuspeisen.

Als einer der Vertreter dieser Opfer fordere ich Sie als den Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz auf, auf Ihre Amtsbrüder und alle Verantwortlichen in kirchlichen Einrichtungen einzuwirken, ab sofort auf die Flucht in die Verjährungseinrede zu verzichten und endlich den Weg für eine angemessene Entschädigung der furchtbaren Qualen der Missbrauchsopfer freizugeben.

Da es sich um eine Angelegenheit von überragender öffentlicher Bedeutung handelt, schreibe ich diesen Brief als offenen Brief an Sie und erwarte auch eine öffentliche Antwort. Der jüngste Hinweis Ihres Sprechers, dass Sie auf offene Briefe nicht antworten würden, kann im vorliegenden Fall nicht gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Sailer

Dr. Sailer

THEMA: Zur Frage der „Verjährung“ im Zivilrecht generell in Fällen wo Kinder und Jugendliche in Heimen ( kath., ev., staatlich und privat ) vom Aufsichtspersonal misshandelt und missbraucht worden sind und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet worden sind --- d.h. schwer geschädigt worden sind.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 26. Feb 2012, 04:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Martin MITCHELL
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RECHTSGUTACHTEN von 'Hilfsfondsverteiler' Peter Schruth

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Die Rechte der ehemaligen Heimkinder untersucht von PROF. DR. PETER SCHRUTH persönlich -- und ein diesbezügliches RECHTSGUTACHTEN angefertigt von ihm persönlich am 22. FEBRUAR 2010.


Einleitender Kommentar von dem seit dem 23. März 1964 in Australien ansässigen, heute 65-jährigen Ehemaligen Heimkind und Zwangsarbeiter in deutschen Kinderheimhöllen in den 1960er Jahren, Martin MITCHELL (MM):

„Recht“ sorgte damals in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) dafür dass Unrecht wie geschmiert funktionierte und „Recht“ sorgt heute ebenso in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) dafür das Unrecht weiterhin wie geschmiert funktioniert.


Es gibt nicht das Geringste auszusetzen an diesem RECHTSGUTACHTEN selbst ! – und ich der Australier Martin MITCHELL selbst stehe in völliger Übereinstimmung DAMIT !


Eine juristische Bewertung von Prof. Dr. Peter Schruth bezüglich dem gewünschten Vorgehen des ausserparlamentarischen Gremiums »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« (RTH) unter Schirmherrschaft der ev. Pastorin Dr. Antje Vollmer, Bundestagsvizepräsidentin a.D., um seinem vom Deutschen Bundestag erteilten Auftrag gerecht zu werden.

Juristische Bewertung
Das erlittene Unrecht ehemaliger Heimkinder im Lichte eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts

[ 22. Februar 2010 ]

Author: Prof. Dr. Peter Schruth

Zumsammenfassung

Der Deutsche Bundestag beschloss im Dezember 2008, der Empfehlung des Petitionsausschusses zu folgen, einen Runden Tisch im Wesentlichen mit der Aufgabe einzurichten, die Praxis der Heimerziehung in der Zeit von 1949 bis 1975 unter den damaligen rechtlichen pädagogischen und sozialen Bedingungen aufzuarbeiten und zur Bewertung der Forderungen der ehemaligen Heimkinder Kriterien und mögliche Lösungen zu entwickeln. 1 Der vom Runden Tisch Heimkinder [sic (MM)] (RTH) im Januar 2010 vorgelegte Zwischenbericht (AGJ 2010) [21.01.2010 (MM)] befasst sich neben den Beschreibungen des Leids ehemaliger Heimkinder und des Systems Heimerziehung auch mit der Frage der rechtlichen Bewertung des erlittenen Leids als Unrecht.

Schlüsselwörter

Heimerziehung – Missbrauch – Jugendhilferecht – Petitionsrecht – Bewertung – Bundesverfassungsgericht

Einführung

Im Anschluss an die Bewertung des Petitionsausschusses des Bundestages, der schon „erlittenes Unrecht“ der ehemaligen Heimkinder feststellte, ist in der öffentlichen Debatte allgemein unstreitig, dass die damalige Heimerziehungspraxis in Deutschland „Unrecht“ war. Strittig ist geblieben, worin dieses Unrecht in der damaligen Zeit und Auffassung von Erziehung, elterlicher Gewalt und Züchtigungsrecht, von Zucht und Ordnung in der öffentlichen Heimerziehung und dem damals geltenden (Reichs-)Jugendwohlfahrtsgesetz bestand,
▲ ob es ein im Einzelfall ausgeübtes Unrecht war oder darüber hinausgehend ein beschreibbares Unrecht einzelner Fürsorgeanstalten;
▲ ob das Unrecht in einer Verantwortungskette von den Betreuern bis zu den Trägerverantwortlichen der Heime, den beteiligten Vormündern, Behörden und Gerichten zu sehen ist;
▲ ob die von Kindern und Jugendlichen erfahrene Praxis der Fürsorgeerziehung in Deutschland als ein umfassendes Unrechtssystem repressiver Erziehung zu klassifizieren ist.

Wo kommt der Maßstab her zu beurteilen, dass zum Beispiel die dem Kind erteilte Ohrfeige, sein tagelanges Wegsperren in einer dunklen Zelle mit wenig Essen eine angeblich angemessene Ausübung des damals zulässigen Züchtigungsrechts oder strafrechtlich relevante, aber verjährte vorsätzliche Körperverletzung war? Ab wann sollten die Beurteilenden nicht mehr von Einzelschicksalen, Einzeltätern, von einzelnen Heimen mit rechtswidriger Erziehungspraxis, von Verantwortungskette sprechen, sondern von systematischem Unrecht der damaligen Heimerziehung in Deutschland?

Es fragt sich, wozu diese Klärung wichtig ist, was eigentlich so bedeutsam gerade an der Differenzierung der umfassenden Unrechtsbeschreibung damaliger Heimerziehung sein soll. Bekämen ehemalige Heimkinder mit einer genauen Einordnung ihres erlittenen Leids als individuelles oder strukturelles, als „erzwungene Arbeit“ oder „Zwangsarbeit“, als einfachgesetzliches oder verfassungsrechtliches oder Menschenrechte verletzendes Unrecht mehr öffentliche und persönliche Anerkennung ihres Leids, mehr Gerechtigkeit in den Antworten zu ihrer gesellschaftlichen Rehabilitation? Nach meinem Verständnis ist die Unrechtsbeschreibung nicht einfach eine Funktion für die Bereitschaft des Staates und der Kirchen zur materiellen und immateriellen Anerkennung des den ehemaligen Heimkindern zugefügten Leids. Der Beschreibung des Unrechts kommt vielmehr eine wesentliche Bedeutung zu in der kritisch-aufklärerischen Aufarbeitung, für die zu findenden gesellschaftlichen Antworten gegenüber den Opfern und für die Vermeidung der Wiederholung dieses (gesellschaftlich verursachten) Leids in der gegenwärtigen und zukünftigen stationären Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche. Das setzt elementar voraus, sich über die Methodik, die Kategorienbildung, das Verständnis von Recht und Moral zu verständigen, um sich nicht blind im normativen Interessengerangel des Rechts abseits der Lebenswirklichkeit der damaligen Heimerziehung zu verlieren. Wie aber läst sich danach das erlittene Leid und Unrecht beurteilen, ohne sich dem Verdacht auszusetzen, intransparent interessengeleitet, zu formal und letztlich ungerecht zu urteilen?

Recht beschreibt kein Leides war Funktion des Leids

Recht selbst beschreibt kein Leid. Im Fall der ehemaligen Heimkinder half es vielmehr, Leid zuzufügen und zu ligitimieren. Recht war hier eine Funktion 2 des Leids, weil es an vielen Stellen vom Weg ins Heim, dem fehlenden rechtsstaatlichen Verfahren, dem fehlenden Rechtsschutz der betroffenen Minderjährigen, in der repressiven und entwürdigenden Fürsorgeerziehungspraxis, in der fehlenden Kontrolle und gänzlich fehlenden Heimaufsicht im Wesentlichen allen (Mit)Verantwortlichen in einer langen staatlichen und kirchlichen Verantwortungskette Schutz gab. Dies könnte auch ein Grund dafür sein, dass in der Öffentlichkeit so oft um die richtige Rechtsbegrifflichkeit für die Beurteilung des Leids ehemaliger Heimkinder gestritten wird. Handelt es sich bei strafrechtlich relevanten Erziehungsmethoden in der Fürsorgeerziehung um Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen des Übermaßverbots oder nur um eine Verletzung verjährter Strafrechtsvorschriften? Es geht dabei stehts um das Gleiche: Das Maß der Anerkennung des Leids ehemaliger Heimkinder und die Verantwortlichkeiten für den daraus abgeleiteten Schuldvorwurf.

Die normative Rechtsbegrifflichkeit wie „drohende Verwahrlosung“ oder „angemessene Züchtigung“ sagt nichts über regelmäßig angewendete Kriterien der Auslegung dieser Begriffe durch die Anwender in den beteiligten Behörden und Gerichten aus. Selbst nach damaliger Sicht dienten diese Begriffe mit ihrer definitionsorientierten, diskriminierenden und die Betroffenen demütigenden Ausgrenzungslogik weitgehend willkürlich der „rechtlich legitimisierten“ Fremdunterbringung von Minderjährigen ohne dass es eine Chance im Interesse der Kinder und Jugendlichen gegeben hätte, ein eventuell bestehendes Erziehungsbedürfnis mit einem geeigneten Hilfsangebot qualitativ zu verbinden oder notfalls zu verweigern. Die maßgeblichen Rechtskategorien der Heimunterbringung waren in der damaligen Zeit selbst die erforderlichen, unbefragbaren Hilfsmittel zur Herbeiführung und Aufrechterhaltung des Leids ehemaliger Heimkinder. Deshalb kann Unrecht auch nicht einfach die Abwesenheit von Recht sein – es sei denn wir würden überrechtlice Maßstäbe einer gewaltfreien von Selbstbestimmung und auf Persönlichkeitsentwicklung orientierten, humanistischen Erziehung anlegen. Und das würde wenigstens bedeuten, dass die Einordnung und Beurteilung des erlittenen Leids ehemaliger Heimkinder in Kategorien des Rechts eine Verständigung darüber braucht, ob wir es für verantwortbar halten Kategorien des abgestuften Leids einzuführen (zum Beispiel fängt ab der vierten Orfeige oder dem vierten Tag in Dunkelhaft „unangemessenes Züchtigungsrecht“ an), ob wir es für verantwortbar halten, nur das als Leid anzuerkennen, was nicht nur behauptet, sondern beweisbar ist (zum Beispiel mittels Aktenauswertung), oder ob wir allgemein für verantwortbar halten, den vielen Berichten und Forschungsergebnissen über das erlebte Leid ehemaliger Heimkinder besondere Anerkennung über eine politische Feststellung des (pauschalen) systematischen Unrechts mit verallgemeinerten Bezügen der Begründung zum Verfahrensrecht, den Grundrechten des Grundgesetzes oder des Rechtsstaatsprinzips zu geben.

Rechtstheoretisch geht es bei diesen Fragen um die Geltung von Rechtsnormen, um den Rechtspositivismus, der rechtliche Beurteilung am vorgegebenen kodifizierten Recht orientiert und sich undurchlässig macht gegenüber außerrechtlichen Prinzipien im Gegensatz zur Lehre vom Naturrecht, die das geltende Recht überpositiven Maßstäben unterordnet (Natur des Menschen, göttliches Recht) und im Gegensatz zur Radbruch’schen Formel, die „unerträglich ungerechte“ Normen auch dann nicht als geltendes Recht betrachtet, wenn sie positiv gesetzt und sozial wirksam sind.

Eine nur rechtsposivistische Herangehensweise an die Beurteilung des Unrechts könnte verdecken, dass
▲ sich die Bundesrepublik Deutschland unter der Geltung des Grundgesetzes ab 1949 als Rechtsstaat verstand, mit dem eine umfängliche, gar systematische Unrechtsbeschreibung unvereinbar wäre;
▲ die Geschichtsschreibung des Nachkriegsdeutschlands mit der Beschreibung der damaligen Heimerziehung in einem ganz wesentlichen Kritikpunkt der studentischen 68er Bewegung Recht geben müsste;
▲ der Vergleich mit früheren anerkannten und kommenden möglichen Opfergruppen in Deutschland als Grenzziehung verstanden werden müsste;
▲ mit dem Umfang des eingeräumten Unrechts damaliger Heimerziehung sowohl der Entschädigungsweg (weg vom individuellen Nachweis des Schadens hin zu pauschalierten Lösungen) präjudiziert als auch der Umfang der staatlichen und kirchlichen Haftungsfolgen insgesamt anwachsen würde.

Rechtliche Bezüge im Zwischenbericht des RTH

Ohne Frage hilft das Recht im ersten Schritt, die Suche nach der Unrechtsbeschreibung zu struktuieren. Deutlich macht dies der Zwischenbericht [ vom 22. Jan. 2010 @ http://www.rundertisch-heimerziehung.de ... ht_000.pdf (MM) ] unter dem Punkt „Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten“, der insbesondere eine differenzierte Prüfungsfolge entwickeln will. Differenziert wird für den rechtlichen Prüfungsauftreag des RTH zwischen den „Wegen ins Heim” (Zuständigkeiten, Verantwortllichkeiten), der „Durchführung der Heimerziehung“ (Wer hatte das Erziehungsrecht? Welchen Umfang und Inhalt hatten die Erziehungsrechte nach dem Inhalt des abgeschlossenen Erziehungsvertrages) und der „Kontrolle bezüglich des Fortbestandes der Einweisung und Durchführung“ (behördliche und gerichtliche Kontrolle über Fortbestand der Fürsorgeerziehung, Funktionieren der Heimaufsicht, Anordnungen des Vormundschaftsgerichts nach § 1666 BGB, Rolle von Pflegern und Vormündern). An diese Struktuierung der rechtlichen Prüfung knüft dieser Teil des Zwischenberichts erste vorsichtige Vermutungen des Unrechts und Beurteilungsmaßstäbe:

▲ Grund für die Hilfe in Form der Heimunterbringung sei regelmäßig der Ausfall oder das Versagen der Eltern und/oder die Verhütung oder Beseitigung von „Verwahrlosung“ gewesen.
▲ Auf den Wegen ins Heim seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht im Einzelfall vom Vormundschaftsgericht geprüft worden. Zielführend sei allein die Antragstellung ohne Anhörung der Betroffenen gewesen, obwohl die Heimunterbringung nach damaligem Recht nur zulässig gewesen wäre, wenn sie einem festgestellten Erziehungsbedarf entsprochen hätte.
▲ Es sei erkennbar, dass zur Umgehung des vorgeschriebenen Verfahrens und Rechtsschutzes die betroffenen Minderjahrigen über die „vorläufige Fürsorgeerziehung“ untergebracht wurden (gegebenenfalls auch mehrfache Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung).
▲ Entscheidender Maßstab für die Unterbringung in einem Heim und ihre Durchführung habe die Verhältnismäßigkeit sein müssen. Die Unterbringung in einem bestimmten Heim hätte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen, um das betroffene Kind angemessen zu pflegen und zu erziehen, damit das Kind vor „Verwahrlosung“ bewahrt oder einer Kindeswohlgefährdung begegnet worden wäre.
▲ Ein Heim habe nur dann als „geeignet“ gelten können, wenn es über ein nach den Maßstäben der Zeit geeignetes pädagogisches Konzept, über geeignetes Personal,
über eine auch für damalige Verhältnisse angemessene sachliche und personelle Ausstattung verfügte.
▲ Bei der Heimerziehung seien die – auch strafrechtlich relevanten – Grenzen des Erziehungsrechts einzuhalten gewesen.
▲ Eine wirksame staatliche Heimaufsicht habe es nicht gegeben; es sei zu vermuten, dass dies auch für bau-, hygienische- und gesundheitsrechtliche Aspekte, Fragen der Gewerbeaufsicht sowie für die Dienst- und Fachaufsicht gegolten habe.

Für das „System Heimerziehung“ hat der Zwischenbericht mit den vorgenannten rechtlichen Aspekten einige gravierende Feststellungen zum Unrecht der damaligen Heimerziehung angesprochen (insbesondere Anhörungs- und Verfahrensmängel) und weitere Kriterien zur weiteren Prüfung (inbesondere zur Frage der Verhältnismäßigkeit des Übermaßverbotes) formuliert. Aber zu einer der zentralen Fragen, ob bei der damaligen Heimerziehung die strafrechtlich relevanten Grenzen des Erziehungsrechts eingehalten wurden und was im „System Heimerziehung“ an systematischen Unrecht geschah, fehlen (noch) die rechtlichen Beurteilungen des Rechts beziehungsweise des Unrechts.

Was macht das Unrecht der damaligen Heimerziehung „systematisch“?

Systematisches entsteht wenn es ein ordnendes Prinzip gibt. Je mehr Opfer erlittenen Unrechts sich an die Öffentlichkeit wenden, je mehr diese Leidbeschreibungen der Opfer erkennen lassen, dass ihnen „etwas gemein“ ist, etwas Struktuelles anhaftet, desto naheliegender stellt sich die Frage nach dem Systematischen des von den Opfern erlebten Unrechts, desto absurder erscheint die Bagatellisierung auf Einzelfälle, auf nur einzelne Heime des Unrechts. Denkbar ist, dass die öffentliche Fremdversorgung von Kindern und Jugendlichen in Heimen der Fürsorgeerziehung in der Zeit von 1949 bis 1975 rechtswidrig funktionierten und damit der grundgesetzliche Rechtsstaat ein teilweises Unrechtssystem beherbergte.

Es ist daher nach der für eine Systembeschreibung infrage kommenden ordnenden Prinzipien des (teilweisen) Unrechtssystems zu fragen, die all diesen Beschreibungen von Unrecht in Einzelfällen übergreifend als quasi Überdeterminismus eigen sind. Gemeint ist, ob es Kategorien gibt, das Leid der ehemaligen Heimkinder auf eine bestimmte Weise zu ordnen und zu klassifizieren, die Dinge also nicht als unvergleichbar nebeneinander zu stellen, sondern ihre Gemeinsamkeiten zu beschreiben.

Das Unrechtssystem der Heimerziehung in den Jahren von 1949 bis 1975 funktionierte in der BRD laut unzähliger autobiographischer Berichte, vorliegender Forschungsprojekte nach meiner Einschätzung systematisch ganzheitlich, weil
▲ hundertausende betroffene Kinder und Jugendliche zwangsweise und ohne wirksamen Rechtsschutz in kirchlichen und staatlichen Heimen untergebracht ihrer Freiheitsrechte in aller Regel unberechtigt beraubt wurden;
▲ ein diese zwangsweisen Unterbringungen deckendes behördliches und gerichtliches System nicht als Schutz der Grundrechte der untergebrachten Minderjährigen funktionierte;
▲ die Unterbringungen der Minderjährigen nicht regelmäßig auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft wurden und über einen ungewissen jahrelangen Zeitraum andauerten. Die durchschnittliche Heimaufenthaltsdauer betrug drei Jahre, fand aber auch vom Säuglingsalter bis zur Volljährigkeit statt;
▲ die betroffenen Minderjährigen einer strafenden von Gewalterfahrungen geprägten, demütigenden und somit die humanistischen Erziehungsansprüche missachtenden Heimordnung unterworfen wurden;
▲ weil Heime somit Orte der Verursachung zumeist lebenslangen Leids waren und in keiner Weise Schutzräume zur Hilfe von Minderjährigen;
▲ eine gewaltgeprägte Heimordnung in doppelter Hinsicht „umfassend geschlossen“ funktionierte: Im Inneren als totale Institution, die die Persönlichkeitsrechte der Minderjährigen einer rigiden und repressiven Heimordnung unterwarf und damit humanistische Erziehungsansprüche bewußt außer Kraft setzte, im Äußeren durch ein aufeinander aufbauendes System an zunehmender Gewaltandrohung und -ausübung in Heimen als sogenannte Endstationen (des Systems). Ein Teil dieser Systematik der Heimerziehungspraxis war auch die gewollte generalpräventive Wirkung, die darin bestand, junge Menschen und deren Eltern zur Anpassung an diese inhumanen Vorstellungen von Zucht und Ordnung mit der von dieser Heimerziehungspraxis ausgehenden Drohung aufzufordern und die unangepassten Minderjährigen anderenfalls wegen angeblich drohender Verwahrlosung „ins Heim zu stecken“.

Aus den wesentlichen Gründen dieser Unrechtsbeschreibung komme ich aus rechtlicher Sicht zu überdeterminisierden Gemeinsamkeiten:
▲ Kinder und Jugendliche wurden von den an der Fürsorgeerziehung Beteiligten nicht als Subjekte der Menschenwürde mit eigenen freiheitlichen Grundrechten nach dem seit 1949 geltenden Grundrecht verstanden.
▲ Einfachgesetzliche Schutzvorschriften im Verfahren und im Rechtsschutz wurden zu lasten der ehemaligen Heimkinder im Zusammenspiel aller an der Einweisung und Durchführung der Fürsorgeerziehung beteiligten Institutionen ignoriert beziehungsweise umgangen.
▲ Nach der Radbruch’schen Formel hatte das Züchtigungsrecht kein Rechtfertigungsgrund für vorsätzliche Körperverletzungen durch das Betreungspersonal nach § 223 StGB sein dürfen.
▲ Umfassend wurde das auf Menschenwürde und dem Recht auf Persönlichkeitsentwickelung beruhende grundgesetzliche Erziehungsrecht der Kinder und Jugendlichen in der Fürsorgeerziehung auf unverhältnismäßige Weise unter Verletzung des Rechtsstaatsprinzipes des Übermaßverbotes des Grundgesetzes verletzt.
▲ In Betracht kommt ferner eine Verletzung des Instituts der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung durch die rechtsschutzlose, faktisch geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Auftrag des Staates.

Das Institut der „freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung“

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in dem Beschluss vom Mai 2009 3 mit dem Sachverhalt zu befassen, dass sich der 1955 geborene Beschwerdeführer von 1962 bis 1967 in der Heimerziehung und anschließend zwangsweise bis 1972 in verschiedenen Einrichtungen der ehemaligen DDR befand (BverfG, 2 BVR 718/08). Zunächst beantragte der Beschwerdeführer seine Rehabilitierung wegen der Unterbringung in zwei Jugendwerkhöfen, die ihm mit Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 15.12.2004 gewährt wurde [ Urteil wiedergegeben @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ ... r_DDR.html (MM) ].
Im Dezember 2006 beantragte der Beschwerdeführer [ Ralf Weber ( MM ) ] beim Landgericht Magdeburg seine Rehabilitierung bezüglich der übrigen Unterbringung in Kinderheimen der DDR. Dieser Antrag wurde vom Landgericht Magdeburg und der weiteren Beschwerdeinstanz des Oberlandesgerichts Naumburg zurückgewiesen. Die 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts hob den Beschluss des OLG Naumburg auf und verwies ihn zur erneuten Entscheidung zurück, weil die Entscheidung den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs.1 in seiner Ausprägung als Willkürverbot verletzt. Die durch das OLG Naumburg vorgenommene enge Auslegung, nur Maßnahmen, die durch eine strafrechtlich relevante Tat veranlasst worden seien, könnten nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) rehabilitiert werden, würde verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht standhalten. Diese Auslegung des § 2 StrRehaG sei sinnwidrig und führe im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der „Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Grundordnung“ in § 1 Abs. 1 StrRehaG auch über den Wortlaut des Gesetzes hinaus zu einer unzulässigen Beschränkung der Rehabilitierung von Freiheitsentziehungen auf Fälle, denen eine von der Justiz der DDR als strafrechtlich relevant eingeordnete Tat zugrunde gelegen hat. Eine solche Auslegung durch das OLG Naumburg kann schon deshalb nicht richtig sein, weil damit die gesetzgeberische Absicht zunichte gemacht wurde, Freiheitsentziehungen auch außerhalb eines Strafverfahrens und über Einweisungen in psychiatrische Anstalten hinaus rehabilitierungsfähig zu machen. 4

Auch wenn mit diesem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts der Fall des Beschwerdeführers nicht abschließend und auch (noch) nicht zu seinen Gunsten entschieden wurde, auch wenn aus dem Beschluss selbst kein pauschaler Entschädigungsanspruch für ehemalige Heimkinder ableitbar ist, so ist mit dem Beschluss durch das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich festgelegt worden, dass in jedem Einzelfall von den Rehabilitierungsgerichten geprüft werden muss, ob und inwieweit eine Unterbringung in Heimen der ehemaligen DDR als Freiheitsentziehung zu werten und die Einweisung mit wesentlichen Grundsätzen einer „freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung“ vereinbar ist.

Damit hat das Bundesverfassungsgericht einen für die gesamte Bundesrepublik Deutschland geltenden Maßstab der unveräusserlichen freiheitlichen Rechtsstaatlichkeit gesetzt, der unter der Geltung des Grundgesetzes für die Beurteilung der Heimerziehung in den Jahren von 1949 bis 1975 unbedingte Geltung beantsprucht. Neben der allgemeinen Bedeutung dieses Grundsatzes ist auf die Einschlägigkeit seiner Anwendung im Kontext der damaligen Heimerziehung einzugehen.

Allgemein hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Parteienverbot der SRP 1952 deutlich gemacht, dass zu einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Ordnung mindestens zu rechnen ist: „die Achtung vor dem im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, […],, die die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte […].“ 5 Zur rechtsstaatlichen Komponente dieser Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zählt insbesondere die Verhältnismäßigkeit und die Rechtsweggarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG. Die Verhältnismäßigkeit als eine materielle Komponente des Rechtsstaatsbegriffs dient dem Schutz vor übermäßiger oder unangemessener Beeinträchtigung der Rechte des Einzelnen. Eine staatliche Maßnahme ist nur dann verhältnismäßig, wenn sie einen legitimen Zweck verfolgt. Das ist nur der Fall, wenn die staatliche Maßnahme
geeignet ist, das heißt, die Erreichung eines Zwecks muss bestimmt werden beziehungsweise möglich sein, dieser Zweck muss jedoch rechtlich legitim sein;
erforderlich ist, das heißt, wenn es kein milderes Mittel gibt, das zum gleichen Erfolg führen würde;
angemessen ist, das heißt, dass der Erfolg, auf den abgezielt wird, nicht außer Verhältnis zur Intensität des Eingriffs stehen darf.

Ferner gehört zur rechtsstaatlichen Grundordnung die Rechtswegganrantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, die allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht zur Aufrufung staatlicher Gerichte und damit einen effektiven Rechtsschutz verbürgt. Dazu zählt die Verpflichtung der Gerichte, angefochtene Entscheidungen Entscheidungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen. Dieses Grundrecht entfaltet seine Wirkung auch auf das Verwaltungsverfahren. Schon die Behörde hat demnach im Verfahren so zu handeln, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz im Weiteren nicht beeinträchtigt wird.

Funktionieren diese den Rechtsschutz garantierenden Verfahrensgrundsätze, wie etwa das Recht auf Anhörung nach Art. 103 GG und das Recht auf gerichtliche Überprüfung belastender staatlicher Maßnahmen nach Art. 19 Abs. 4 GG, nicht und ist infolge der Maßnahme der öffentlichen Gewalt ein Schaden oder sonstiger Nachteil entstanden, dann hat – quasi als sekundärer Rechtsschutz – der Staat nach den Grundsätzen des Staatshaftungsrechts den Schaden auszugleichen.

Das Bundesverfassungsgericht befrasst sich im hier besprochen Beschluss mit der Heimeinweisung und bezieht sich dabei auf die tatsächlichen Feststellungen des Einweisungsgrundes für die öffentliche Heimerziehung. Wenn die Rechtsfolgen durch die Art der Unterbringung in einem groben Missverhältnis zu dem zugrunde liegenden Einweisungsgrund stehen, sind sie rehabilitierungsfähig. Aus dem Wortlaut des Beschlusses sowie aus den daraus folgenden Implikationen lassen sich für die Feststelling des „groben Missverhältnisses einer Heimerziehung“ mehrere grundsätzliche, rechtsstaatlich geprägte Grenzziehungen annehmen:
▲ Das System öffentlicher Heimerziehung hat nicht einem willkürlichen Ausgrenzungsbegeben des Staates zu dienen, sondern einem Erziehungsauftrag zu folgen, dem „Recht auf Erziehung“ der Kinder und Jugendlichen, welcher Maßstab für die Beurteilung der Heimeinweisung sein soll.
▲ Die Heimeinweisung muss zum Einweisungsgrund verhältnismäßig sein, da sie sonst rechtsstaatwidrig ist. So darf eine Heimeinweisung nicht erfolgen, wenn erhebliche Erziehungsschwierigkeiten tatsächlich nicht festgestellt wurden.
▲ Selbst bei festgestellten Erziehungsschwierigkeiten muss die „Art der Unterbringung“ dem Anlass entsprechend angemessen sein, darf die Heimeinweisung nur als ultima ratio in Betracht kommen.
▲ Die Heimerziehungspraxis darf keine Freiheitsentziehung für die Heimkinder beinhalten, die nicht unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten gerichtlich als verhältmäßig geprüft und genehmigt wurde.

Schlussfolgerungen für die rechtlichen Beurteilungen des RTH

Nun fragt sich wie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit den ermittelten Inhalten zu den Maßstäben einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung auf das bisherige Zwischenergebnis der Unrechtsbeurteilungen des RTH zu beziehen ist. Der Zwischenbericht formuliert erste Einschätzungen des erlittenen Unrechts ehemaliger Heimkinder und Maßstäbe für die weitere rechtliche Beurteilung. So heißt es, auf den Wegen ins Heim seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht im Einzelfall vom Vormundschaftsgericht geprüft worden, maßgeblich sei allein die Antragsstellung ohne Anhörung der Betroffenen gewesen, obwohl die Heimunterbringung nach damaligem Recht nur zulässig gewesen wäre, wenn sie einem festgestellten Erziehungsbedarf entsprochen hätte. Es sei auch erkennbar, dass die betroffenen Minderjährigen zur Umgehung des vorgeschriebenen Verfahrens und Rechtsschutzes über die „vorläufige Fürsorgeerziehung“, gegebenenfalls auch durch die mehrfache Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung untergebracht wurden. Der entscheidende Maßstab für die Unterbringung in einem Heim und ihre Durchfuhrung hatte aber die Beachtung der Verhältnismäßigkeit sein müssen. Danach könne ein Heim nur als „geeignet“ gelten, wenn es über ein nach den Maßstäben der Zeit geeignetes pädagogisches Konzept, über geeignetes Personal, über eine auch für damalige Verhältnisse angemessene sachliche und personelle Austattung verfügte. Insbesondere hatten die auch strafrechtlich relevanten Grenzen des Erziehungsrechts eingehalten werden müssen. Eine wirksame staatliche Heimaufsicht habe es nicht gegeben. Es sei zu vermuten, dass dies auch für bau-, hygiene- und gesundheitsrechtliche Aspekte, Fragen der Gewerbeaufsicht sowie für die Dienst- und Fachaufsicht gegolten habe.

Deutlicher würde ich bewerten, dass die Heimeinweisungen von Kindern und Jugendlichen in der Zeit von 1949 bis 1975 in den alten Bundesländern insbesondere aber die vorläufige Anordnung der Fürsorgeerziehung eine weitgehend willkürliche und rechtsschutzlose Verfügung war, deren Begründung nicht dem gesetzlichen Maßstab einer an Menschenwürde ausgerichteten Auslegung des Rechts auf Erziehung nach § 1, Abs. 1 Jugendwohlfahrtsgesetz entsprach und deren Aufrechterhaltung (unter Umständen vom Säugling bis zum Volljährigen) regelmäßig unüberprüft blieb. Evident Unrecht war der jahrelange Heimalltag für fast alle Minderjährigen durch repressive Erziehungsmethoden, körperliche Strafen und übermäßige Züchtigung, haftähnliches Wegsperren sowie erzwungene überharte Erwerbsarbeit. Unter diesen grundsätzlichen Gesichtspunkten war die Heimeinweisung und die freiheitsentziehende beziehungsweise -beschränkende Praxis der Heimerziehung regelmäßig eine Verletzung der seit 1949 mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geltenden wesentlichen Grundsätze einer „freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung“.

Hätte das Bundesverfassungsgericht in den 1950er- bis 1970er Jahren mit den im Beschluss vom 13. Mai 2009 angewendeten Grundsätzen zu urteilen gehabt, hätten fast alle Fürsorgeheime aus den genannten Gründen geschlossen und die Untergebrachten aus Gründen des Staatshaftungsrechts entschädigt werden müssen.

Anmerkungen

1 „Empfehlung des Petitionsausschusses in seiner Sitzung am 26.1.2008 zur Petition die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen öffentlichen Erziehungsheimen betreffend“, Beschluss vgl. Ifd. N. 1 der Sammelübersicht 16/495, BT-Drs. 16/11102

2 Funktion beziehungsweise Funktionalität bezeichnet hier die Wirkung eines Sozialen Elements, welches einen Beitrag leistet zur Erhaltung und Integration eines bestimmten Systemzustandes (vgl. Mues u.a. 2004, S. 8-12)

3 BVerfG, 2 BVR 718/08 vom 13.5.2006, Absatz-Nr. (1-28 ).
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... 71808.html

4 1994 wurde das StrRehaG vom Gesetzgeber auf alle Freiheitsentziehungen außerhalb des Strafverfahrens erweitert.
5 BverfGE 2, 1 - SRP-Verbot

Literatur

AGJ - Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe: Zwischenbericht des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“. Berlin 2010. In: [ dem 47-seitigen (MM) ] @ http://www.rundertisch-heimerziehung.de ... ht_000.pdf (Abruf am 22.2.2010 [Peter Schruth]) [Abruf am 27.02.2012 (MM)]
Mues, Andreas; Pfister, Annegret; Scholz, Christiane; Stuth, Stefan: Neuere Ansätze in der Sozialisationsforschung, Berlin, S. 8-12
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Ehemalige Heimkinder wenden sich an die Bundeskanzlerin.

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Angela Merkel ist gefragt… Ehemalige Heimkinder wenden sich an die Bundeskanzlerin direkt.

Ein ehemaliges Heimkind nachdem er kürzlich im SPIEGEL las formulierte folgenden Appell an die Regierenden in Deutschland und besonders auch an die Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Merkel bittet um Verzeihung 23.02.2012

„Ein Land verneigt sich vor den Opfern des Neonazi-Terrors. Bei der Gedenkfeier in Berlin bittet Kanzlerin Merkel die Hinterbliebenen um Verzeihung für falsche Verdächtigungen. Angehörige berichten eindrücklich von Verlust, Zweifeln, haltlosen Vorwürfen.“ ( so sprach Bundeskanzelerin Angela Merkel während einer Gedenkfeier/Zeremonie ausgerichtet gemeinsam von der Regierung, dem Bundestag, dem Bundesrat und dem Bundesverfassungsgericht… SPIEGEL (23.02.2012) @ http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 67,00.html )

Zunächst möchten wir feststellen, dass die Bitte um Verzeihung von Frau Merkel gegenüber diesen Personen ein „Muss“ war und wir uneingeschränkt dazu stehen.

Den Ehemaligen Heimkindern stellt sich die Frage, ob und in wie weit es hier Parallelen gibt. Wo ist die Verneigung des Landes vor den Insassen der ehemaligen Heimkinderhöllen? Heute nennt man sie Neonazis, früher wurden sie entnazifiziert genannt, diejenigen, die das junge eingesperrte Leben zur Hölle werden ließen. Beide Gruppierungen beziehen und zogen ihr geistiges Gut aus den Terrorgedanken der Nazis.

Frau Merkel bittet die Hinterbliebenen um Verzeihung. Wurden unsere Hinterbliebenen jemals um Verzeihung gebeten, nachdem man damals ganze Familien im Namen der jungen Bundesrepublik Deutschland, bei der angeblich „der demokratische Gedanke“ „noch nicht angekommen war“, terrorisierte und ihnen die Kinder wegnahm um sie einzusperren? Unterlagen diese Familien nicht auch falschen Verdächtigungen? Unterlagen diese Familien nicht auch haltlosen Vorwürfen?

Wie viele junge Seelen wurden zertreten, gedemütigt, bis aufs Blut geschlagen, unfähig gemacht, ein eigenständiges Leben zu führen, wurden vergewaltigt, zu Zwangsarbeiten missbraucht, wie viele…? Wie viele Kinderseelen wurden psychisch ermordet?

Wie viele von ihnen haben eindrücklich über ihre in der Kindheit gemachten Erfahrungen berichtet?

Wie viele Familien und Kinder haben unter dem gegenseitigen Verlust gelitten? Wie viele wissen nicht, wo ihre Angehörigen sind und wie viele wissen nichts von ihrer Vergangenheit, weil es angeblich keine Akten mehr gibt?

Wie viele der damaligen Kinder sind heute auf Grund ihrer Vergangenheit verzweifelt, leben in prekären Lebenssituationen, leben am Rande der Existenz? Wie viele von ihnen haben es vorgezogen, ihrem Leben unter diesen Bedingungen ein Ende zu setzen?

Wie viele leiden noch heute unter den Folgen der Heimkinderhöllen von damals? Heute haben sie psychische Störungen, die nicht mehr therapierbar sind. Wie viele mussten wegen ihrer Leiden früher aus dem Arbeitsprozess aussteigen und sind jetzt Invaliden oder FrührentnerInnen? Wie viele werden ob dieser Tatsache noch heute stigmatisiert?

Wie viele Partnerschaften kamen auf Grund der Erkrankungen nicht zu Stande oder wurden nach kurzer Zeit wieder aufgelöst? Wie viele Kinder aus diesen Partnerschaften mussten unter den gesundheitlichen Folgen von Vater oder Mutter oder beiden Eltern leiden?

Fragen über Fragen…

Bei den Ehemaligen Heimkindern gab es keine Verneigung des Landes und auch keine Bitte um Verzeihung, es gab noch nicht mal eine Gedenkfeier.

Unsere Leiden wurden am Runden Tisch für Ehemalige Heimkinder bis zur Nichtigkeit zerredet.

Die Nichtigkeit kulminierte in einem Fonds, der für Ehemalige Heimkinder Rentenersatzzahlungen auf niedrigstem Niveau vorsieht und dazu ein paar Sachleistungen... Von Entschädigung keine Spur.

Früher waren wir ein effizient genutztes Anhängsel dieser Gesellschaft, hunderttausende von Kindern und Jugendlichen haben dem Staat und der Gesellschaft ungeheure Summen durch die von uns geleistete Zwangsarbeit erwirtschaftet. Heute sind wir – alt, arbeitsunfähig, krank – nur noch ein störendes Anhängsel der Gesellschaft.

Frau Merkel, wo ist Ihre Bitte um Verzeihung? Wo ist unsere Gedenkfeier für die kranken Seelen der Ehemaligen Heimkinder? Wo, Frau Merkel?
Dieser Appell an Bundeskanzelerin Angela Merkel im Original ist hier zu finden @ http://www.veh-ev.info/pages/verein-ehe ... fakten.php ( dort ein klein wenig runter scrollen )
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THEMA: »Angela Merkel ist gefragt… Ehemalige Heimkinder wenden sich an die Bundeskanzlerin direkt.«


Eine erster OFFENER BRIEF an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel wurde ja schon im vorhergehenden Beitrag ( oben ) aufgeführt.

Ein weiterer OFFENER BRIEF an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel wird auch jetzt hier aufgeführt.


Helmut Jacob in seinem Helmut Jacob Blog @ http://helmutjacob.over-blog.de/article ... 44627.html


Freitag, 2. März 2012

Wann endlich verneigen Sie sich vor den Heimopfern? - Brief an die Bundeskanzlerin

Helmut Jacob . Am Leiloh 1 . 58300 Wetter ………… 02. März 2012


An die
Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel

Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Telefax: 030 18400 2357
Fax: 03018104002357


Moral im Umgang mit den Heimopfern der Bundesrepublik Deutschland

Rehabilitation und Wiedergutmachung


Sehr geehrte Frau Dr. Merkel!

Mit der bevorstehenden weiteren Förderung des EU-Mitgliedes Griechenland verbuddelt allein die BRD inzwischen ca. 100 Milliarden Euro unter der Akropolis. Jeder kaufmännische Azubi weiß: Das Geld ist futsch. Allerdings lehrt uns die Verschwendung solch hoher Summen, dass unser Land nicht arm sein kann. Für diese Steuerverschwendung kann ich Ihnen kein Lob zollen.

Vor einigen Tagen haben Sie sich vor den Opfern des Neonazi-Terrors verneigt. Bravo! Das war eine höchst moralische Geste.

Ex-Bundespräsident Christian Wulff erhält den Ehrensold. Das ist dem Großteil der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Wulff wird verdächtigt, mehrfach geschmiert worden zu sein und die Staatsanwaltschaft ist ihm auf den Fersen. Dafür den Ehrensold?

Was haben diese drei Fakten mit den Opfern von Gewalt und Terror in Säuglingsheimen, in Kinderheimen, in Jugendheimen, in sogenannten Erziehungsheimen und in Psychiatrien zu tun?

Diesen wenigstens 800.000 Opfern wird sowohl die Rehabilitation als auch die Wiedergutmachung vorenthalten. Ihre Verneigung vor diesen Opfern steht aus. Diese Aufgabe konnte auch der „Runde Tisch Heimerziehung“, den der Bundestag eingerichtet hatte, nicht für Sie übernehmen, zumal die Opfer eben über diesen Runden Tisch gezogen wurden. Sie wurden belogen und betrogen, - aber das ist ja alles bekannt.

Die Opferentschädigung in Höhe von 54.000 Euro wurde abgelehnt, weil angeblich keine finanziellen Mittel dafür vorhanden seien. Wie wollen Sie den damals Geschundenen begreiflich machen, dass Sie zwar 100 Milliarden Euro in die Tresore der Banken schmeißen, die sich an Griechenland verhoben haben, aber keine 1,6 Milliarden Euro für geschätzte 30.000 tatsächliche Antragsteller auf Wiedergutmachung?

Ein Mann im Alter von 52 Jahren erhält einen „Ehren“-Sold bis zu seinem Lebensende in Höhe von monatlich 16.500 Euro, obwohl er „grobe Fehler“ eingeräumt hat, permanent an der Wahrheit vorbeigeschliddert ist und im Verdacht steht, geschmiert worden zu sein. Wie wollen Sie diese monatliche Ehrung jenen siebzigjährigen Opfern vermitteln, die bescheidene 300 Euro Opferrente bis zu ihrem Lebensende fordern?

An dieser Stelle möchte ich Ihnen aufführen, welche Gewaltexzesse allein behinderte Kinder der damaligen Orthopädischen Anstalten Volmarstein (heute Evangelische Stiftung Volmarstein) in den Jahren 1945 bis 1969 nachweislich, also unbestreitbar, erleiden mussten:

Auszug aus einem Brief an Bundestagspräsident Norbert Lammert vom 28. 04. 2009

"Zu den einzelnen Misshandlungen und Straftaten z. B.:
- Hiebe mit dem Krückstock auf den Kopf, gegen den Rücken, in die Kniekehle
- Schläge mit den Fäusten auf den Kopf, ins Gesicht, auf die Ohren
- kindlichen Körper gegen Heizungsrohre schleudern
- Aufschlagen des Kopfes auf die Pultplatte bzw. Einquetschen zwischen die Flügel der klappbaren Schultafel
- Traktieren der "Eckensteher" mit dem Stock - wenn sie gefallen sind - solange, bis sie wieder aufstanden
- Zwangsfütterung (selbst des Erbrochenen)

Weitere Gewalttätigkeiten bestanden in der Ausübung psychischer Gewalt z. B.:
- Kleinkinder mit dem "Bullemann" oder der Leichenhalle drohen
- Kleinkinder und andere Kinder in permanente Angstzustände versetzen durch Drohungen, unangekündigte Schläge, Schlafentzug, unkontrollierte Gefühlsausbrüche
- Isolationsfolter, stundenlanges, tagelanges, wochenlanges Einsperren in Badezimmer, dunklem Abstellraum oder Wäschekammer - oder im Urlaub in einem leeren Zimmer
- Aufforderung an einzelne Kinder, andere Kinder zu schlagen.

Sexueller Missbrauch z. B.:
- Zur-Schau-Stellung der sekundären Geschlechtsmerkmale
- Stimulierung und Erregung von Jugendlichen unter Einsatz des Waschlappens und Seife, wobei die direkte Berührung mit den Händen nicht ausgenommen war
- Fortführung dieser Stimulierungen bis zum Erguß
- Aufforderung an junge Diakonische Helferinnen, die Erregung bei Jungen zu beobachteten
- Anschließende Bestrafung dieser Jungen, weil sie angeblich "Schweine" seien.
- Untersuchung der Brüste und des Intimbereiches auf Weiterentwicklung, wobei vordergründig Büstenhalter angepasst werden sollten
"

Hier sind die Verbrechen an den Zwangseingewiesenen in Psychiatrien, an Säuglingen und an den vielen tausend sogenannten „Erziehungszöglingen“ nicht einmal mit aufgezählt. Sie, die Überlebenden der Heimhöllen, wollen nicht viel:

Wann endlich, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, verneigen Sie sich vor diesen Opfern, wann rehabilitieren Sie die damals und heute Geschädigten und wann lassen Sie ihnen solche Wiedergutmachung zukommen, die den Namen verdient? Zumindest die Volmarsteiner Opfer betrachten den Opferfonds als eine erneute Beleidigung und Missachtung ihrer schlimmen Vergangenheit. Sie werden aus diesem Fonds keine Mittel beantragen, weil sie ihre Ehre nicht beschädigt wissen wollen. Viele andere Opfer anderer Bereiche müssen sich erniedrigen, um wenigstens einige Sachleistungen aus diesem Fonds, der eine Schande für die Bundesrepublik ist, zu erhalten.

Ich hoffe sehr, dass Sie Ihre Verpflichtung nicht nur in der Stützung bankrotter EU-Staaten sondern auch in der Unterstützung jener Bürger sehen, die in den drei Nachkriegsjahrzehnten durch Versagen der Bundesregierungen, der Bundesländer, der Kreise und Städte, der Heime und Anstalten und der Kirchen zu Opfern wurden. Bitte handeln Sie!

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Jacob
THEMA: »Angela Merkel ist gefragt… Ehemalige Heimkinder wenden sich an die Bundeskanzlerin direkt.«
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