Femizid in Deutschland: Echtes Problem oder feministischer Strohmann?

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Findulin

Re: Femizid in Deutschland: Echtes Problem oder feministischer Strohmann?

Beitrag von Findulin »

Konkretisieren: wo ist das falsch. Im übrigen schriebst du bislang selbst fleißig zu dem Thema.
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Umetarek
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Re: Femizid in Deutschland: Echtes Problem oder feministischer Strohmann?

Beitrag von Umetarek »

Findulin hat geschrieben:(08 Jul 2020, 14:57)

Konkretisieren: wo ist das falsch. Im übrigen schriebst du bislang selbst fleißig zu dem Thema.
Eben nicht zum Thema, aber egal.

Also gut:
Exhibitionismus ist im StGB in § 183 gesetzlich verankert. Die Norm trägt den Titel „Exhibitionistische Handlungen“ und besagt, dass ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, zu bestrafen ist.

In Absatz 2 ist festgelegt, dass Exhibitionismus nach dem StGB nur auf Antrag verfolgt wird, sofern nicht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Exhibitionismus einer Frau kann aber unter den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses im Sinne des § 183 a StGB fallen.
https://www.anwalt.org/exhibitionismus-stgb/
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Findulin

Re: Femizid in Deutschland: Echtes Problem oder feministischer Strohmann?

Beitrag von Findulin »

Na bitte! Das hab ich hier schon gelesen und jetzt erwartet. Du präsentierst selbst die unterschiedlichen Maßstäbe. Der männliche Exhibitionismus fällt unter eine Strafrechtsnorm, der weibliche unter eine andere - wenn überhaupt. Denn im a liegt eine andere Definition vor. Die übrigens beide Geschlechter betreffen kann. Nur der 183 ist ausdrücklich für Männer. 183a aber nicht nur für Frauen.
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Umetarek
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Re: Femizid in Deutschland: Echtes Problem oder feministischer Strohmann?

Beitrag von Umetarek »

Findulin hat geschrieben:(08 Jul 2020, 15:17)

Na bitte! Das hab ich hier schon gelesen und jetzt erwartet. Du präsentierst selbst die unterschiedlichen Maßstäbe. Der männliche Exhibitionismus fällt unter eine Strafrechtsnorm, der weibliche unter eine andere - wenn überhaupt. Denn im a liegt eine andere Definition vor. Die übrigens beide Geschlechter betreffen kann. Nur der 183 ist ausdrücklich für Männer. 183a aber nicht nur für Frauen.
Und ich habe nie etwas anderes behauptet, beide werden bestraft, aber unterschiedlich, beim oben ohne nur die Frau.
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Meruem
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Re: Femizid in Deutschland: Echtes Problem oder feministischer Strohmann?

Beitrag von Meruem »

Umetarek hat geschrieben:(08 Jul 2020, 16:12)

Und ich habe nie etwas anderes behauptet, beide werden bestraft, aber unterschiedlich, beim oben ohne nur die Frau.

Keine diese Unterschiedlichkeit wird ja gerade kritisiert, da sie völlig willkürlich ist und nicht zu rechtfertigen.
Findulin

Re: Femizid in Deutschland: Echtes Problem oder feministischer Strohmann?

Beitrag von Findulin »

Der Anknüpfungspunkt ist nicht oben ohne, sondern exhibitionistische Handlung. Die Frau kann diese Handlung auch mit dem Entblößen der Brüste begehen, weil sie nun mal auch da Geschlechtsmerkmale hat. Das sind bloße biologische Begebenheiten. Wer suggeriert, dass bei oben ohne eine Ungleichbehandlung zuungunsten von Frauen stattfindet, mauschelt rum. Wäre beim Mann Vergleichbares vorhanden, er wäre ebenso dran (er sowieso).

Und so bleibt der Punkt, dass es für ein und dieselbe Sache unterschiedliche Normen gibt, die unterschiedliche Tatbestandsvoraussetzungen haben, wobei in einer Norm ausdrücklich auf das Geschlecht des Täters bezug genommen wird, was nicht einsehbar ist.

Ich will hier erst mal abbrechen und sage: ich werde mich mit dieser Sache in meiner Freizeit auseinandersetzen, nicht um Recht zu behalten "um jeden Preis", sondern um eine größtmögliche Klarheit für mich und andere zu schaffen.

Ich melde mich dazu wieder. Definitiv. Bis dahin frohes und bitte konstruktives Diskutieren :)
Findulin

Re: Femizid in Deutschland: Echtes Problem oder feministischer Strohmann?

Beitrag von Findulin »

Also: Exhibitionistische Handlungen von Frauen erfasst der § 183a. Das Strafmaß ist dabei dasselbe wie im § 183. Die Unterschiede liegen in den Tatbestandsvoraussetzungen: Die exhibitionistische Handlung eines Mannes ist auch strafbewehrt, wenn sie nicht öffentlich, also etwa in einem Hotelzimmer, stattfindet. Bei der Frau muss die Handlung im öffentlichen Raum stattfinden; Nicht-Öffentlichkeit läßt die Anwendung der Norm entfallen. Auf subjektiver Seite reicht für den § 183 I bereits der bloß bedingte Vorsatz aus (d.h. der Täter nimmt zumindest billigend in Kauf, dass seine exhibitionistische Handlung dazu geeignet ist, andere Personen zu belästigen), 183a verlangt jedoch entweder Absicht (also unbedingtes Wollen der Erregung öffentlichen Ärgernisses) oder zumindest Direktvorsatz, d.h. ein Wissen, dass das Ärgernis durch die Handlung sicher eintreten wird.

So gesehen ist die strafrechtliche Schwelle für Frauen damit höher angelegt als für Männer.
Skeptiker

Re: Femizid in Deutschland: Echtes Problem oder feministischer Strohmann?

Beitrag von Skeptiker »

Kommentar von Ulrich ReitzBerliner Irrsinn: Afghanen töten Schwester - und Linke streiten über korrekte Sprache
Zwei Männer sollen in Berlin mutmaßlich aus verletztem Ehrgefühl ihre eigene Schwester getötet haben. Jetzt entbrennt ein irrsinniger Streit darüber, ob man die Tat als "Ehrenmord" oder "Femizid" bezeichnen soll. Ein Paradebeispiel dafür, wie linke Identitätspolitik ein radikales Integrationsproblem einfach ausblendet.
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 75481.html

Es ist wirklich beschämend, wie die Sozial- und Integrationssenatorin hier versucht ein kulturell bedingtes Problem, zu einem Männerproblem umzudefinieren. Dabei wird ein Etikett verwendet, welches in Indien Berechtigung hat, in Deutschland aber vollkommen anmaßend ist.

Entsprechenden Politikern ist offenbar nichts peinlich, wenn es nur darum geht Ursachen für Kriminalität, welche nicht in ihr ideologisches Korsett passt, zu vernebeln, zu vertuschen, und die Verantwortung dafür aus Unschuldige umzuleiten.

Das hat es schon in der Vergangenheit immer wieder gegeben, wodurch ich durch Widerstand bei der Bekämpfung der Ursachen, auch eine Teilschuld bei entsprechenden Verschleierern sehe. Wir könnten heute schon in einem Land ohne Ehrenmorde leben, wenn Ideologen nicht ihre schützende Hand über die Täter und deren Motivation halten würden.
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firlefanz11
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Re: Femizid in Deutschland: Echtes Problem oder feministischer Strohmann?

Beitrag von firlefanz11 »

Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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