Exhibitionismus strafbar - für Männer

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Tom Bombadil
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Tom Bombadil »

Trifft der § im StGB eigentlich auch auf Frauen zu, die in einem Männerkörper gefangen sind? Oder auf das Geschlecht "divers"? Oder auf Männer, die ihr soziales Geschlecht nicht als Mann definieren?

Biologische Frauen, die sich exhibitionistisch betätigen wollen, können das im internet tun und damit auch noch Geld verdienen...
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irgendwer
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

Vongole hat geschrieben:(25 Feb 2019, 00:50)

Warum fällt mir bei der ganzen Diskussion bloß dauernd Georg Danzer ein? :D
Das weiß ich nicht. Du könntest es einfach sagen. Aber interessant finde ich das von ihm:
https://www.google.com/search?client=firefox-b&q=Georg Danzer Weiße Pferde Text

Manchmal ist das "Wahrsagen" nicht schwierig. Die Katzenklingel klingelt, und man weiß automatisch: Das ist die hungrige Katze. Alles Weitere ohne umständliche Erklärungen.
Ebenfalls interessant, speziell für Selbstbezogene:
http://www.wikiwand.com/de/Idem_per_idem
http://www.wikiwand.com/de/Petitio_Principii
http://www.wikiwand.com/de/Letztbegr%C3%BCndung

Aber zurück zum Thema. Ich hatte oben nichts behauptet, nur etwas gefragt.
Inkonsequenz ist das, was gelegentlich auffällt.
Also gibt es nun Gleichheit oder nicht?
Gibt es diese vielen Transmenschen oder nicht?
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denkmal
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von denkmal »

Unter einer exhibitionistischen Handlung ist das Entblößen des männlichen Geschlechtsteiles zu verstehen. Nicht vonnöten ist, dass sich dieses in erigiertem Zustand befindet.
Frauen sind also nicht in der Lage, gegen den §183 zu verstoßen. :cool:

Zusätzlich muss aber eine erkennbare Motivationslage vorliegen
Die Rechtsprechung erfordert überdies eine subjektive Komponente, nach der sich der Täter durch die Handlung oder durch die Beobachtung des oder der anderen sexuell erregen, seine Erregung steigern oder aber sich befriedigen will. Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Täter es auch tatsächlich schafft, einen Lustgewinn zu erreichen. Allerdings muss sich eben seine Motivation darauf erstrecken.

Wer sich also zu reinen Provokationszwecken entblößt oder beispielsweise öffentlich uriniert, erfüllt nicht den Tatbestand des Exhibitionismus nach dem StGB.

Quelle

m.W. nach der einzige Strafrechtsparagraph mit geschlechtsspezifischer Ausformung.
Frauen, die Vergleichbares tun, können aber nach §183a verurteilt werden...
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
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irgendwer
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

denkmal hat geschrieben:(25 Feb 2019, 12:01)

Frauen sind also nicht in der Lage, gegen den §183 zu verstoßen. :cool:

Zusätzlich muss aber eine erkennbare Motivationslage vorliegen

Quelle

m.W. nach der einzige Strafrechtsparagraph mit geschlechtsspezifischer Ausformung.
Frauen, die Vergleichbares tun, können aber nach §183a verurteilt werden...
Aber auch wieder nichtssagend. Was heißt denn Öffentlichkeit? Man ist weder im wirklichen Leben gezwungen, jemandem beim Pinkeln zuzusehen, noch im TV, wo es ein Millionenpublikum beobachten kann.
irgendwer
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

irgendwer hat geschrieben:(25 Feb 2019, 12:10)

Aber auch wieder nichtssagend. Was heißt denn Öffentlichkeit? Man ist weder im wirklichen Leben gezwungen, jemandem beim Pinkeln oder bei sexuellen Handlungen zuzusehen, noch im TV, wo es ein Millionenpublikum beobachten kann.
Alpha Centauri
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Alpha Centauri »

Skeptiker hat geschrieben:(25 Feb 2019, 00:11)

Unsinn, und das weißt Du.

So eindeutig ist die Welt nicht. Genderologen würden Dir sogar erklären, dass sich jeder sein Geschlecht ausdenken kann - dann sind wir sowieso bei der Gesetzgebung am Ende.

Selbstverständlich können auch Frauen exhibitionistisch handeln. Ein Beispiel hatte ich oben verlinkt. Es ist halt nur "im Standard" eine männliche Tat. Warum sollte aber eine Frau, welche die selbe Tat mit dem selben Tathintergrund begeht nicht auch die selbe Bestrafung erfahren? Nur weil sie eine Frau ist? DAS wäre m.E. nicht verfassungskonform. Da hat die Threaderstellerin in meinen Augen durchaus recht.
So ist es. Warum sollte eine Frau für die gleich Handlung straffrei davon kommen während dem Mann schlimmsten Falles ein Freiheitsentzug droht? ( was völlig unverhältnismäßig ist) Solche Rechtsprechung ist ein Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz und dem Gleichbehandlungsprinzip zu mal wird immer einem Mann bei Exhibitionismus sexuelle Motive unterstellt der Frau nie obwohl die selbe Handlung vollzogen wurde ,so eine willkürliche Argumentation erschließt sich logisch betrachtet einfach nicht.
Zuletzt geändert von Alpha Centauri am Mo 25. Feb 2019, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.
irgendwer
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

Alpha Centauri hat geschrieben:(25 Feb 2019, 12:22)

So ist warum sollte eine Frau für die gleich Handlung straffrei davon kommen während dem Mann schlimmsten Falles ein Freiheitsentzug droht? ( was völlig unverhältnismäßig ist) Solche Rechtsprechung ist ein Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz und dem Gleichbehandlungsprinzip zu mal wird immer einem Mann bei Exhibitionismus sexuelle Motive unterstellt der Frau nie obwohl die selbe Handlung vollzogen wurde ,so eine willkürliche Argumentation erschließt sich logisch betrachtet einfach nicht.
Das sehe ich auch so. Mein Verdacht geht in die Richtung, dass die einen etwas als unangenehm oder anstößig empfinden, die anderen nicht. Zumindest ist diese Meinung hier auch geäußert worden. Derjenige würde es vielleicht als Einladung verstehen, sich darüber freuen und umgehend mitmachen.
Eine andere Möglichkeit ist, dass es Frauen von vornherein weniger zugetraut wird. Von wegen Schamgefühl und was weiß ich. Aber diverse öffentliche Vorträge erzählen auch darüber bereits andere Geschichten. Ausgerechnet Frauen WERDEN auch gern vorgeführt bzw. LASSEN sich vorführen, gern auch bezahlt, damit das zahlungskräftige männliche Publikum zuschaltet. Ich betrachte das als Öffentlichkeit. Und selbstverständlich können durch Nachahmung schräge Bilder entstehen.
Wer etwas über meine persönliche Motivation für all diese Fragen gefunden hat, darf es sich merken. Es gibt ihn überall, den kleinen Unterschied, der Politik zu machen versucht.
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denkmal
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von denkmal »

irgendwer hat geschrieben:(25 Feb 2019, 12:10)

Aber auch wieder nichtssagend. Was heißt denn Öffentlichkeit? Man ist weder im wirklichen Leben gezwungen, jemandem beim Pinkeln zuzusehen, noch im TV, wo es ein Millionenpublikum beobachten kann.
Versteh dich nicht. Pinkeln ist ja keine exhibitionistische Handlung. Und öffentlich ist (bei §183a) ja wohl, dass es unabsichtlich beobachtet werden kann. Oder was meinst du?
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
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irgendwer
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

denkmal hat geschrieben:(25 Feb 2019, 12:56)

Versteh dich nicht. Pinkeln ist ja keine exhibitionistische Handlung. Und öffentlich ist (bei §183a) ja wohl, dass es unabsichtlich beobachtet werden kann. Oder was meinst du?
Pinkeln oder sexuelle Handlungen. Der Beitrag darunter gilt, den ersten konnte ich nicht mehr löschen. Beides intime Angelegenheiten.
Ich würde doch zuerst klären, was Öffentlichkeit ist. Ähnlich wie Würde.
Man kann doch wohl kaum von gleicher Würde sprechen, wenn da ein nackter Pfarrer neben einer Königin im Galakleide stehet. Oder umgekehrt.
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denkmal
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von denkmal »

irgendwer hat geschrieben:(25 Feb 2019, 13:04)

Pinkeln oder sexuelle Handlungen. Der Beitrag darunter gilt, den ersten konnte ich nicht mehr löschen. Beides intime Angelegenheiten.
Ich würde doch zuerst klären, was Öffentlichkeit ist. Ähnlich wie Würde.
Man kann doch wohl kaum von gleicher Würde sprechen, wenn da ein nackter Pfarrer neben einer Königin im Galakleide stehet. Oder umgekehrt.
Dann sag mal, was du unter Öffentlichkeit verstehst.
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
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irgendwer
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

denkmal hat geschrieben:(25 Feb 2019, 13:15)

Dann sag mal, was du unter Öffentlichkeit verstehst.
Man kann das nachschlagen. Es gibt unterschiedliche Meinungen. Bei der mir angebotenen "Öffentlichkeit" denke ich manchmal, ob sie mich zur Homosexualität erziehen will.
Und ob sie meinen Mann zum Übermenschen erziehen will. Aber diese "Öffentlichkeit" rechnet öfter nicht mit mir. Es gibt einen Aus-Knopf. Und auch der Hilfsarbeiter, der die Hausherrin nach ihrem "Chef" fragt, kann seinen Job ganz schnell wieder los sein.
So ist das wirkliche Leben.
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Teeernte
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Teeernte »

denkmal hat geschrieben:(25 Feb 2019, 13:15)

Dann sag mal, was du unter Öffentlichkeit verstehst.
Einwand..

Pinkeln wird eine Riesensauerei ...in der Öffentlichkeit ....mit Hose oben, ist aber nicht strafbar. :D :D :D
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Teeernte
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Teeernte »

irgendwer hat geschrieben:(25 Feb 2019, 13:22)

Man kann das nachschlagen. Es gibt unterschiedliche Meinungen. Bei der mir angebotenen "Öffentlichkeit" denke ich manchmal, ob sie mich zur Homosexualität erziehen will.
Und ob sie meinen Mann zum Übermenschen erziehen will. Aber diese "Öffentlichkeit" rechnet öfter nicht mit mir. Es gibt einen Aus-Knopf. Und auch der Hilfsarbeiter, der die Hausherrin nach ihrem "Chef" fragt, kann seinen Job ganz schnell wieder los sein.
So ist das wirkliche Leben.

Eine Öffentliche BEDÜRFNISANSTALT...

In Stuttgart - Wasn - die Pissrinne (Anschrift - zur Pissrinne Stuttgart) (freie Sicht)

Warum nehmen die alten Herren einen Stock mit zum Bier trinken ? damits unter dem tisch nicht os plätschert...

Weiter >> https://www.kessel.tv/2015/09/liebesgru ... lederhose/
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Vongole »

Keoma hat geschrieben:(25 Feb 2019, 08:54)

Meinst du seinen Nockatn im Hawelka?
Ja, und "Sexy Exi". Passen beide gut. ;)
Am Yisrael Chai

"It's God's job to judge the terrorists, it's our duty to arrange that meeting." (IDF)
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denkmal
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von denkmal »

irgendwer hat geschrieben:(25 Feb 2019, 13:22)

Man kann das nachschlagen. Es gibt unterschiedliche Meinungen. Bei der mir angebotenen "Öffentlichkeit" denke ich manchmal, ob sie mich zur Homosexualität erziehen will.
Und ob sie meinen Mann zum Übermenschen erziehen will. Aber diese "Öffentlichkeit" rechnet öfter nicht mit mir. Es gibt einen Aus-Knopf. Und auch der Hilfsarbeiter, der die Hausherrin nach ihrem "Chef" fragt, kann seinen Job ganz schnell wieder los sein.
So ist das wirkliche Leben.
Ich dachte das eher in Bezug auf §183a und nicht so allgemein. Da habe ich dich wohl nicht verstanden, was du sagen willst.
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
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denkmal
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von denkmal »

Teeernte hat geschrieben:(25 Feb 2019, 13:22)

Einwand..

Pinkeln wird eine Riesensauerei ...in der Öffentlichkeit ....mit Hose oben, ist aber nicht strafbar. :D :D :D
ist auch mit offener Hose nicht strafbar - zumindest nicht nach §183, was ja nicht ausschließt, dass es unter Umständen nach §183a strafbar sein kann,...
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

denkmal hat geschrieben:(26 Feb 2019, 14:29)

Ich dachte das eher in Bezug auf §183a und nicht so allgemein. Da habe ich dich wohl nicht verstanden, was du sagen willst.
Meine Aufgabe ist es nicht, für Deutschlands Verfassungshüter oder für den Gesetzgeber zu arbeiten. Ich werde nicht dafür bezahlt, für andere zu denken, die in diesen Ämtern sitzen.
Bei "Würde" geht es aber ziemlich schnell, Antworten zu finden. Google hilft.
https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%BCrde
Würde (lateinisch dignitas) bezeichnet zumeist einen moralischen oder allgemein in einer Werthierarchie hohen Rang bzw. eine Vorrangstellung von Personen, die Achtung gebietet.
Punkt.

Kritisch sehe ich die Wikipedia dann schon wieder bei diesem Punkt, weil es so nicht stimmt, wenn man sich selbst überzeugt:
Das Christentum interpretiert die alttestamentliche Rede vom Menschen als Ebenbild Gottes und von seiner Vorrangstellung unter Gottes Geschöpfen traditionell dahingehend, dass seine Würde gottgegeben und nicht verlierbar ist. Sie komme jedem Menschen als solchem zu und sei mithin unabhängig von Lebensumständen oder Verhalten.

Gen.1,27 (1.Mose 1,27) VND Gott schuff den Menschen jm zum Bilde / zum Bilde Gottes schuff er jn / Vnd schuff sie ein Menlin vnd Frewlin.
Dieses Wort "Gott" ist in den ganz alten Schriften "elohim", und das ist ein grammatischer Plural.

Also von wegen "das Christentum" interpretiere etwas. Ich wüsste nicht, warum eine Verfassung oder ein gesetzgebendes Organ der Bundesrepublik Deutschland irgendetwas aus der Erschaffung des Adam (Gen.2,7; 1.Mo.2,7) herleiten sollte, weil dort nicht von Gottesebenbildlichkeit geschrieben wird.

Also alles ein Irrtum oder bewusste Verdrängung der Realität?
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Quatschki
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Quatschki »

Wenn ich als Heide in die Heide pinkel, ist mir vollkommen egal, ob Gott auch einen Scnniedel hat und wen er damit sexuell belästigen könnte
oder ob des Papstes Robe beim heiligen Stuhlgang vorne oder hinten oder garnicht zu knöppen geht.
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

Du kannst hier schreiben, was du willst. Beziehungsweise was immer du der Öffentlichkeit von dir zeigen willst.
Aber du sprichst doch etwas Interessantes an. Dir und auch anderen, die nicht daran glauben, ist das egal. Da ist kein Widerspruch, meinen sie.
Religiöse würden sich an der Stelle vermutlich etwa so äußern: Geht gar nicht, weil Jesus usw. ...

Folgt man dieser Logik, möchte man also sagen: Eine Frau ist ein Mensch ist ein Mensch ist ein Mensch. Als Frau KANN er sich gar nicht strafbar machen, weil es ihn nicht gibt.
Edit: Wäre das besser? Eine Frau KANN sich gar nicht strafbar machen, weil es sie nicht gibt. (Adams Frau oder Tochter vernachlässige ich hier, das ist nur ein merkwürdiges Etwas aus der Rippe des Vollkommenen, an der sich kein Mensch ein Vorbild nehmen würde.)
Zuletzt geändert von irgendwer am Fr 1. Mär 2019, 17:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Billie Holiday »

Quatschki hat geschrieben:(01 Mar 2019, 15:49)

Wenn ich als Heide in die Heide pinkel, ist mir vollkommen egal, ob Gott auch einen Scnniedel hat und wen er damit sexuell belästigen könnte
oder ob des Papstes Robe beim heiligen Stuhlgang vorne oder hinten oder garnicht zu knöppen geht.
Als Mann bist du nicht gezwungen, deinen nackten Popo beim Pullern weit in die Welt zu strecken. :s
Frau offenbart viel mehr im Notfall. :?
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Quatschki
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Quatschki »

Billie Holiday hat geschrieben:(01 Mar 2019, 16:45)

Als Mann bist du nicht gezwungen, deinen nackten Popo beim Pullern weit in die Welt zu strecken. :s
Frau offenbart viel mehr im Notfall. :?
Da wird sich die Evolution sicher was dabei gedacht haben...
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Alpha Centauri »

Quatsch, es bleibt dabei wieso ist die selbe Handlung für Männer strafbar und für Frauen nicht? ( warum wird dem Mann dabei immer sexuelle Motive unterstellt und der Frau nicht? Mit welcher logischen Begründung? ) diese Rechtsprechung verstößt fundamental gegen den Gleichheitsgrundsatz für Gericht und den Gleichbehandlungsgrundsatz generell.
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

Alpha Centauri hat geschrieben:(12 Mar 2019, 10:56)

Quatsch, es bleibt dabei wieso ist die selbe Handlung für Männer strafbar und für Frauen nicht? ( warum wird dem Mann dabei immer sexuelle Motive unterstellt und der Frau nicht? Mit welcher logischen Begründung? ) diese Rechtsprechung verstößt fundamental gegen den Gleichheitsgrundsatz für Gericht und den Gleichbehandlungsgrundsatz generell.
Ja, es ist immer wieder zu unterscheiden, wann sich Menschen schlicht von Trieben leiten lassen und glauben, das rechtfertige alles, und wann sie sich an Gesetze und Regeln halten, die für alle erdacht wurden.
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