Exhibitionismus strafbar - für Männer
Moderator: Moderatoren Forum 8
Exhibitionismus strafbar - für Männer
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html
"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird."
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Sollte § 183 des StGB überarbeitet werden, um unter Art. 3 des Grundgesetzes zu passen? Welche denkbaren Konsequenzen wären möglich?
"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird."
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Sollte § 183 des StGB überarbeitet werden, um unter Art. 3 des Grundgesetzes zu passen? Welche denkbaren Konsequenzen wären möglich?
- Umetarek
- Moderator
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
Was ist für dich Exhibitionismus? Der nackte Oberkörper eines Bauarbeiters oder einer Frau? Eine Frau die nackig baden geht? Ich meine, bei uns sind die primären Geschlechtsmerkmale nun mal nicht so leicht sichtbar. Wie darf man sich eine weibliche Exhibitionistin vorstellen? Eine Frau, die nackig mit gespreizten Beinen eine Kerze macht? Und wie macht die sich schnell vom Acker?
Mutter des Wahnsinns und Harmoniebeauftragte des Forums, sowie geprüfte Völkermörderin!
Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
Exhibitionismus ist es nur, wenn es jemanden stört.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 21:30)
Exhibitionismus ist es nur, wenn es jemanden stört.
Ist es auch nur Diebstahl, wenn es jemand merkt?
Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
Exhibitionisten und Steuersparer werden meist für etwas bestraft, das sie nicht getan haben.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
Umetarek hat geschrieben:(24 Feb 2019, 21:17)
Was ist für dich Exhibitionismus? Der nackte Oberkörper eines Bauarbeiters oder einer Frau? Eine Frau die nackig baden geht? Ich meine, bei uns sind die primären Geschlechtsmerkmale nun mal nicht so leicht sichtbar. Wie darf man sich eine weibliche Exhibitionistin vorstellen? Eine Frau, die nackig mit gespreizten Beinen eine Kerze macht? Und wie macht die sich schnell vom Acker?
Soetwas z.B. wenn es lt. Gesetz für Frauen zutreffen würde:
In unmittelbarer Nähe zu den Zivilbeamten, die sie nicht als Polizisten erkannte, hob sie ihren Rock mehrfach an und wackelte mit dem Hintern.
https://www.stern.de/lifestyle/leute/fa ... 99742.html
Ich meine, nicht dass ich es persönlich als unangenehm empfinden würde. Aber es gibt hier ja ein paar User im Forum, die Wert auf Sitte und Moral legen - im christlichen Sinne

Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 21:48)
Exhibitionisten und Steuersparer werden meist für etwas bestraft, das sie nicht getan haben.
Das hört sich an, als würdest Du Dich verteidigen wollen.


-
- Beiträge: 6452
- Registriert: Mo 19. Jun 2017, 10:49
Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
irgendwer hat geschrieben:(24 Feb 2019, 21:10)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html
"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird."
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Sollte § 183 des StGB überarbeitet werden, um unter Art. 3 des Grundgesetzes zu passen? Welche denkbaren Konsequenzen wären möglich?
Man kann ja zum Exhibitionismus persönlich stehen wie man will aber Leute eine Gefägnisstrafe wegen so was auf zu brummen ist mehr als lächerlich und hat mit Rechtsstaat nichts zu tun und warum Exhibitionismus beim Mann strafbar ist bei einer Frau jedoch nicht ist auch nicht sehr logisch ( zumal ich dachte vor Justiz sind gleich???) Naja das Justizsystem ist ohnehin mehr oder weniger für den Arsch.
- Misterfritz
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
Ich denke,Alpha Centauri hat geschrieben:(24 Feb 2019, 22:02)
Man kann ja zum Exhibitionismus persönlich stehen wie man will aber Leute eine Gefägnisstrafe wegen so was auf zu brummen ist mehr als lächerlich und hat mit Rechtsstaat nichts zu tun und warum Exhibitionismus beim Mann strafbar ist bei einer Frau jedoch nicht ist auch nicht sehr logisch ( zumal ich dachte vor Justiz sind gleich???) Naja das Justizsystem ist ohnehin mehr oder weniger für den Arsch.
dass es wohl darum geht, dass Exhibitionismus deshalb strafbar ist, weil der sich Entblösende sich daran aufgeilt. Wenn eine Frau sich oben ohne in die Sonne legt, dürfte die Intention eine andere sein.
Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
Kinder wissen, wie Frauen aussehen. Sie werden von Frauen geboren.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
Misterfritz hat geschrieben:(24 Feb 2019, 22:06)
Ich denke,
dass es wohl darum geht, dass Exhibitionismus deshalb strafbar ist, weil der sich Entblösende sich daran aufgeilt. Wenn eine Frau sich oben ohne in die Sonne legt, dürfte die Intention eine andere sein.
Ja und selbst wenn dass so wäre ist..1. Eine Gefängnisstrafe dafür zu verhängen völlig unverhältnismäßig und 2. Wenn ein Mann sich völlig nackt in die Sonne legt ist da dann immer aus Motiven sexueller Geilheit wegen?? Das ist doch wie man es dreht und wendet im Endeffekt völlig Logik frei
Zuletzt geändert von Alpha Centauri am So 24. Feb 2019, 23:40, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
Hier noch ein Link dazu.
https://www.sexmedpedia.com/exhibitionismus/
Noch mehr zum Grübeln: Neuerdings soll es auch Frauen mit Penis geben.
https://www.sexmedpedia.com/exhibitionismus/
Noch mehr zum Grübeln: Neuerdings soll es auch Frauen mit Penis geben.
- BingoBurner
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
irgendwer hat geschrieben:(24 Feb 2019, 21:10)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html
"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird."
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Sollte § 183 des StGB überarbeitet werden, um unter Art. 3 des Grundgesetzes zu passen? Welche denkbaren Konsequenzen wären möglich?
Nein, da Männer grundsätzlich triebhafter agieren als Frauen.
Jedenfalls was Sex betrifft.
Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
BingoBurner hat geschrieben:(24 Feb 2019, 23:26)
Nein, da Männer grundsätzlich triebhafter agieren als Frauen.
Jedenfalls was Sex betrifft.
Du meinst also ALLE Männer sind triebhafter als ALLE Frauen?
- Benutzername
- Beiträge: 461
- Registriert: Fr 8. Feb 2019, 22:27
Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
Skeptiker hat geschrieben:(24 Feb 2019, 21:59)
Ich meine, nicht dass ich es persönlich als unangenehm empfinden würde. Aber es gibt hier ja ein paar User im Forum, die Wert auf Sitte und Moral legen - im christlichen SinneVor Kindern wäre das wohl auch suboptimal.
Dich würde es nicht stören, wenn eine Frau sich vor dir ungefragt entblößen würde? Mich würde das sehr wohl stören. Nur eine Frau darf sich vor mir ausziehen. Nur meine Frau will ich nackt sehen. Jede andere Frau, die das machen würde, würde in meine Privatsphäre eindringen und das würde mich richtig sauer machen. Warum sollte so eine Schlampe ungestraft davon kommen, wenn sie meine Privatsphäre besudelt? Das hat auch nichts mit verklemmt sein zu tun. Es ist schlichtweg eine Sauerei jemanden seine Sexualität aufzwingen zu wollen. Ob das jetzt von einem Mann ausgeht oder von einer Frau, spielt keine Rolle.
Zuletzt geändert von Benutzername am Mo 25. Feb 2019, 00:09, insgesamt 1-mal geändert.
- BingoBurner
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
Skeptiker hat geschrieben:(24 Feb 2019, 23:33)
Du meinst also ALLE Männer sind triebhafter als ALLE Frauen?
Nicht ALLE.......ALLE
Aber Pi mal Daumen.
Also, Ja

Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
Unsinn, und das weißt Du.
So eindeutig ist die Welt nicht. Genderologen würden Dir sogar erklären, dass sich jeder sein Geschlecht ausdenken kann - dann sind wir sowieso bei der Gesetzgebung am Ende.
Selbstverständlich können auch Frauen exhibitionistisch handeln. Ein Beispiel hatte ich oben verlinkt. Es ist halt nur "im Standard" eine männliche Tat. Warum sollte aber eine Frau, welche die selbe Tat mit dem selben Tathintergrund begeht nicht auch die selbe Bestrafung erfahren? Nur weil sie eine Frau ist? DAS wäre m.E. nicht verfassungskonform. Da hat die Threaderstellerin in meinen Augen durchaus recht.
- BingoBurner
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
Skeptiker hat geschrieben:(25 Feb 2019, 00:11)
Unsinn, und das weißt Du.
Genderologen würden Dir sogar erklären, dass sich jeder sein Geschlecht ausdenken kann - dann sind wir sowieso bei der Gesetzgebung am Ende
Nein, da liegst du falsch.
Mir hat keiner beigebracht das ich eine nackte Frau erotisch finde !
Mir hat keiner beigebracht das ich küssende Männer eher uncool finde !
Das bedeutet aber noch lange nicht das ich homosexuelle Menschen blöde finde.....
Kennst du die Theorie vom zweiten Bruder/Mutter ?
So rein evoltiontär ?
Natürlich sind Männer triebhafter als Frauen....
Liegt schon in der Natur ......Regel und so.....
https://de.wikipedia.org/wiki/Menstruation
Kennst das bei den Bienen ?
Königin und Drohnen ?
Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
Warum fällt mir bei der ganzen Diskussion bloß dauernd Georg Danzer ein? 

- Keoma
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer
Vongole hat geschrieben:(25 Feb 2019, 00:50)
Warum fällt mir bei der ganzen Diskussion bloß dauernd Georg Danzer ein?
Meinst du seinen Nockatn im Hawelka?
Auch Moralapostel sollten, aus Gründen der Abschreckung, dann und wann gekreuzigt werden.
(Martin Gerhard Reisenberg)
(Martin Gerhard Reisenberg)
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