Form und Vorstellung von Ehe (des Ehebegriffes) hat sich im Laufe der Jahrtausende genauso gewandelt wie der Familienbegriff - heißt man kann weder davon ausgehen, dass es sich immer um eine Paarbeziehung gehandelt hat, noch dass diese Beziehung auf Dauer angelegt war. Möglicherweise hat es Gruppenehen gegeben, genauso wie Polygamie oder auch Polyandrie - immer jedoch waren es Reproduktionsgemeinschaften, die bestimmten Regeln - auch Tabus - unterworfen war. Solche Regeln/Tabus zielten in erster Linie auf die Vermeidung inzestiöser Beziehungen - so kennen wir (und können das auch nachweisen) sowohl Matrilokalität, wie auch Patrilokalität. Die älteste gesetzliche Regelung, von auf Dauer angelegter Ehen, finden sich im Codex Hammurapi aus dem 3. Jahrtausend bc.H2O hat geschrieben:(20 Oct 2018, 22:00)
An der Genderei kann ich mich aus Mangel an Sachkenntnis nicht beteiligen. Aus Ihrer Festlegung des ursprünglichen Begriffs "Ehe" als "Reproduktionsgemeinschaft" leite ich ab, daß der dahinter stehende Schutz der Eheleute massenhaft mißbraucht wurde und wird, weil der Zweck der Ehe oft von vorn herein gar nicht erfüllt werden kann. So gesehen müßte dieser schon vor der Eheschließung erkennbare Mißbrauch der Schutzfunktion dazu führen, die Ehe überhaupt nicht geschlossen werden kann! Die "Homo-Ehe" ist so gesehen nur die neueste mißbräuchliche Nutzung des Schutzes einer "Reproduktionsgemeinschaft".
Liebe ist in der Ehe nicht verboten, aber keine grundlegende Voraussetzung. Die Voraussetzung ist allein durch die "Reproduktionsfähigkeit" des Paares zum Zeitpunkt der Eheschließung erfüllt. Insofern kommt auch etwas Licht in Ehen, die aus dynastischen Gründen zwischen einander völlig fremden jungen Leuten geschlossen wurden.
Nachtrag:
Erstaunlich, wohin die Gedanken durch eine solche Diskussion geführt werden!
- Wenn wir uns nun schon so weit von der heutigen Verwendung des Begriffs "Ehe" entfernen, dann erscheint auch die Mehrfach-Ehe zwischen einem Mann und mehreren Frauen in einem ganz anderen Licht. Diese Form der Ehe war in alten Gesellschaften in biblischen Zeiten üblich, und aus dynastischen Gründen wohl auch zweckmäßig, etwa bei den Osmanen.
Die Ableitung dass die Regelungen für eine Reproduktionsgemeinschaft (Ehe) ursprünglich etwas mit Schutz zu tun gehabt haben könnte, ist falsch. Es ging tatsächlich um Regelung der Reproduktion "wer, wann, mit wem unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen" - so konnte zu viel Nachwuchs das Überleben einer Gruppe genauso gefährden wie zu wenig bzw Nachwuchs zur falschen Jahreszeit.